Dr. Ingolf Huhn
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jugendschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir alle tun wahrscheinlich zu wenig dafür. Auch dieser Staatsvertrag tut zu wenig dafür. In dem Maße, in dem eine Gesellschaft in ihren Umgangsformen, aber auch in ihren medialen Produkten immer mehr verroht – und leider beteiligen wir uns ab und zu auch daran –, hat sie das richtige Bedürfnis, wenigstens Kinder und Jugendliche davon noch eine Weile fernzuhalten. So etwas wie die Erwachsenen sollen sie jetzt noch nicht erleben, wahrnehmen, konsumieren. Daraus entsteht der Gedanke des Jugendschutzes. Jugendschutz ist so etwas wie „Noch nicht, die hässlichsten Sachen bekommt ihr erst später. “ (Heiterkeit Ines Biebrach, BSW) Aber es ist natürlich wichtig und richtig, dass in einem Alter, in dem Heranwachsende entwicklungspsychologisch noch aufnahmefähig wie ein Schwamm sind, sie noch leichter geprägt werden und vieles viel intensiver aufnehmen als Erwachsene und – en passant – auch noch nicht den seelischen Panzer haben, der den Älteren dann wächst, sie besonderen und sorgfältig überlegten Schutz brauchen. Diejenigen, die nicht mehr jugendlich sind, sind dafür verantwortlich – also wir. Der vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag leistet das nicht. Man hat sich wirklich ehrlich bemüht, und es ist gut gemeint, aber es ist nicht auf der Höhe der Zeit. Die Kommission, die das zusammengebracht hat, konnte die Leopoldina-Studie noch nicht kennen. Sie empfiehlt, dass es für Jugendliche unter 13 Jahren keine Social-MediaNutzung geben sollte. Aber irgendwie konnte man es auch ahnen, dass dort das Problem liegt und nicht bei Alterseinstellungen an Geräten und Inhalten. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag versucht, das Problem technisch zu lösen – mit Einstellungen und Vorrichtungen an Geräten, Browsern usw. In § 12 Abs. 2 heißt es: Die Jugendschutzvorrichtung muss in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können. – Wer stellt denn das ein? Natürlich die Eltern. Ab einem bestimmten Alter helfen die Jugendlichen ihren Eltern gern bei so komplizierten Computerproblemen und stellen es für sie ein – (Heiterkeit Arthur Österle, AfD) und wenn die Eltern zur Tür raus sind, auch gleich wieder aus. Wie gesagt: Das ist alles sehr anständig bemüht und völlig an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen vorbei. Wenn ein Teenie dann doch einmal nicht so gut Bescheid weiß: Die Kids sind wirklich gut vernetzt; sie geben die Tipps weiter, wie man so etwas aushebelt. Daneben gibt es ein viel größeres Problem. Die Landesmedienanstalt und andere Medienaufsichtsbehörden sollen ermächtigt werden, Maßnahmen gegen Medienanbieter aus EU-Staaten ergreifen zu können, wenn diese unzulässige Medienangebote bzw. -inhalte in Deutschland bzw. für ein deutsches Publikum ausstrahlen oder anbieten. § 2 – das steht ganz weit vorne, in Artikel 1 Abs. 3: „Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn die Maßnahme (1.) zum Schutz a) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich des Jugendschutzes“ – aber nur einschließlich des Jugendschutzes, nicht nur – „insbesondere im Hinblick“ – unter anderem – auf „die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ – da sind wir schon sehr niedrigschwellig, bei den Ordnungswidrigkeiten –, aber auch „die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen“ oder auch für „die öffentliche Gesundheit […] erforderlich ist“. Es geht also nicht nur um Pornografie, es geht um nationale Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, es geht um die öffentliche Gesundheit. Da weiß man doch, woran man ist. Es geht um unzulässige Friedenspropaganda. Es geht um staatsferne Darstellungen zu Pandemien usw. Die Formulierung „unzulässige Angebote“ ist vollständig schwammig, nicht definiert, öffnet der Willkür respektive der Durchsetzung staatsnaher Meinungen Tür und Tor. Und in § 20 Abs. 4 steht dann auch, wie das gemacht wird: „Darüber hinaus kann die zuständige Landesmedienanstalt den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, nach vorheriger Nennung unzulässiger Angebote […] die Mitwirkung an Zahlungen für diese Angebote untersagen, ohne dass es einer vorherigen Inanspruchnahme des Anbieters durch die Aufsicht bedarf.“ Das ist ein Knaller. Also wird die Landesmedienanstalt zu einem Exekutivorgan. Die LMA hat schon einmal deutlich gesagt, dass sie das ein bisschen kritisch sieht. Sie wendet sich dann an eine Bank, teilt dieser mit, dass ein bestimmtes Angebot unzulässig sei – sie muss das nicht weiter begründen und muss es dem Anbieter nicht einmal sagen. Am Ende kleben wir das Wort „Jugendschutz“ darauf. Jemand, der an Zensur orientiert ist, hätte das auch nicht schöner machen können. Im Übrigen ist das auch ein Missbrauch von Jugendschutz. (Beifall BSW) Das ist nicht nur ein missbrauchbares Instrument, es wird auch missbraucht werden; denn alles, was missbraucht werden kann, wird missbraucht. (Martin Braukmann, AfD: Sehr richtig!) Noch etwas Praktisches: Wo ist denn da der Gerichtsstand? Wo kann man klagen? Wer klagt? Die Bank, der Anbieter? Wer trägt die Beweislast? Auf welche Weise beweist die Landesmedienanstalt, dass der reklamierte Inhalt tatsächlich unzulässig ist? Oder muss sie das nicht sagen? Herr Nowak hat es vorhin schon gesagt: Welche ausländische Bank würde sich gern von der Sächsischen Landesmedienanstalt sagen lassen, welche Zahlungsvorgänge sie nicht abwickeln darf? Wie man hört – auch das hat Herr Nowak schon gesagt –, runzelt die EU schon die Stirn. Das heißt: Egal, was wir hier beschließen, es könnte sein, dass der EuGH das Ganze sowieso wieder kassiert. Die Fraktion BSW kann diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich sage zum Schluss noch etwas, was beide Medienstaatsverträge betrifft. Wir hören auf dem Wege zu diesem Gesetz zwei Sorten von Sätzen. Der eine heißt: „Das ist das letzte Zeitfenster für solch eine Reform“ – das betrifft auch vor allem den anderen Staatsvertrag, den wir nachher bereden –, „wenn wir es jetzt nicht hinbekommen, kriegen wir es auf lange Zeit nicht hin.“ Der andere Satz lautet – den hat Herr Nowak vorhin auch genannt –: „Das ist erst einmal ein Anfang. Wenigstens haben wir etwas, damit es überhaupt irgendetwas gibt. Das ist nicht toll, aber besser als nichts – ein Anfang, an dem man weiterarbeiten muss.“ Aber wenn wir weiterarbeiten wollen und das Zeitfenster schon geschlossen ist, wie machen wir das denn? Das wäre eine Denksportaufgabe. Glück auf! (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Huhn sprach für die Fraktion BSW. Nun spricht für die SPDFraktion Kollegin Stellbrink; bitte schön.
