Luise Neuhaus-Wartenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag soll den Jugendmedienschutz in Deutschland erneuern. Der derzeit gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stammt in seiner Grundstruktur noch aus einer Zeit, in der das Internet jung war, Smartphones eine Seltenheit und soziale Netzwerke kaum existierten. Heute sind digitale Räume Lebensräume – auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Die Linke wird diesem Vertrag zustimmen – nicht, weil alles rund ist, sondern weil sich im Laufe des Verfahrens einiges verbessert hat und weil die Richtung stimmt. Unsere Zustimmung hat auch damit zu tun, dass parallel der Entwurf für einen digitalen Medienstaatsvertrag vorliegt, der an mehreren Punkten in dieselbe Richtung geht und wichtige Korrekturen andeutet, auch wenn er noch nicht beschlossen ist. Was sehen wir positiv? Erstens: Kinder und Jugendliche sollen künftig einfache Schutzfunktionen auf ihren Geräten aktivieren können, zum Beispiel Altersstufen, sichere Suche oder App-Sperren. Das ist ein Schritt, um den Jugendschutz dorthin zu bringen, wo Kinder tatsächlich unterwegs sind – auf dem Handy, im Netz, im Spielen. Zweitens. Der Vertrag schaut nicht mehr nur auf gefährliche Inhalte, sondern auch auf das, was Kinder und Jugendliche im Netz tatsächlich erleben – zum Beispiel Mobbing, exzessives Spielen oder unfaire Kaufanreize. Damit wird die digitale Lebenswirklichkeit endlich ernst genommen und ein realistischer Blick auf die Lebenswelt junger Menschen eingeführt. Drittens. Plattformen und Anbieter müssen künftig offenlegen, wie sie Altersfreigaben begründen. Das macht Entscheidungen nachvollziehbarer für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche selbst. Viertens. Die Landesmedienanstalten bekommen die Möglichkeit, Zahlungswege zu illegalen Seiten zu blockieren. Das trifft gezielt Anbieter, die aus dem Ausland agieren und sich bisher jeder Kontrolle entziehen. Auch wenn der digitale Medienstaatsvertrag erst als Entwurf vorliegt, zeigt er, dass die Länder auf dem richtigen Weg sind. Dort geht es um mehr Transparenz, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Medienaufsicht, aber auch um Datenschutz und Medienvielfalt. Wir begrüßen, dass dieser Entwurf klarstellt, dass Daten von Kindern nicht kommerziell genutzt werden dürfen und dass technische Aufsichtsmittel wie KI-Tools gesetzlich eingegrenzt werden. Natürlich ist das Verfahren noch offen, und wir haben als Linke in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass es Nachbesserungen braucht – mehr Schutz vor Medienkonzentration, klare Grenzen für automatisierte Kontrolle und stärkere Mitbestimmung für Beschäftigte und Nutzer/-innen. Aber der Entwurf zeigt, dass die Diskussion in die richtige Richtung geht. Ich muss selbstverständlich auch die kritischen Punkte anmerken. Der Schutz hängt stark davon ab, ob Eltern überhaupt wissen, wie sie die Funktion aktivieren können. Wer Jugendschutz ernst meint, muss nicht nur die Technik bereitstellen, sondern Kinder und Eltern befähigen, sie zu verstehen. Gerade Familien mit wenig Geld oder älteren Geräten haben oft schlechtere Möglichkeiten – das ist ein soziales Problem. Zudem wird die pädagogische Perspektive geschwächt. In der Kommission für Jugendmedienschutz verlieren die Vertreter/-innen der Jugendbehörden Sitze. Das ist ein Rückschritt, weil gerade sie das Wissen aus der Praxis einbringen. Wir müssen darauf achten, dass neue Überwachungsinstrumente – ob Filter oder KI – nicht zu Zensur oder Overblocking führen. Jugendschutz darf nicht dazu führen, dass legale Inhalte verschwinden oder kritische Stimmen verstummen. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt nach vorn. Er schafft mehr Klarheit, mehr Verantwortung und modernisiert ein überholtes System. Mit dem Entwurf des digitalen Medienstaatsvertrages, der jetzt in der Anhörung ist, wird deutlich, dass die Länder auch bereit sind, über Datenschutz, KI und Medienkonzentration neu nachzudenken. Beides zusammen kann, wenn richtig umgesetzt, eine echte Grundlage für einen sinnvollen Jugendmedienschutz werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Weil Herr Berger keinen Redebedarf angezeigt hat, haben wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Interesse an einer zweiten Rederunde? – Nein. Damit kann ich an die Staatsregierung übergeben. Herr Staatssekretär Dr. Handschuh, bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns vereint die Sorge beim Umgang mit digitalen Medien, insbesondere in der Jugend. Der Ihnen vorliegende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag greift einige dieser kritischen Überlegungen auf. Vorausgegangen ist ihm eine intensive Vorbereitungszeit mit vielen Anhörungen und Fachgesprächen. Schließlich haben sich die Ministerpräsidenten auf den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geeinigt, über den Sie heute zu entscheiden haben. Welche Neuerungen sind aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung besonders wichtig? Erstens. Eltern wird es künftig leicht gemacht, ihre Kinder auf digitalen Endgeräten vor der Gefahr unangemessener Inhalte zu schützen. Das deutsche Schutzniveau war im europäischen Vergleich bisher schon sehr hoch, aber die Mediennutzung ändert sich rasant und mit ihr die damit verbundenen Gefahren. Immer jünger werden die Kinder, die ganz selbstverständlich ein Smartphone oder ein Tablet besitzen und damit Apps und Inhalte aus dem Internet nutzen. Bisher war es für die Eltern mühsam und teils überfordernd, in jeder App unterschiedlichste Schutzfunktionen einzustellen. Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ändert das. Eltern können nun über das Betriebssystem der Endgeräte mit einer einzigen passwortgeschützten Einstellung steuern, welche Inhalte die auf diesem Gerät installierten Apps ihren Kindern zugänglich gemacht werden und welche nicht – ohne Einschränkungen für Erwachsene und Pauschalverbote. Der neue Ansatz erfasst auch Smart-TVs und Spielekonsolen. Ich möchte betonen: Dieser Ansatz ist von uns in Sachsen federführend mitentwickelt worden. Er hat bereits Nachahmer in Frankreich, Italien und Spanien gefunden. Nun soll diese Eigenentwicklung auch bei uns in Deutschland zum Zuge kommen. Die Staatsregierung ist überzeugt, dass diese Entwicklung breite Unterstützung verdient, damit unserer Jugend ein gesundes Aufwachsen mit digitalen Medien ermöglicht wird. Wir wollen dabei nicht so weit gehen wie andere Länder, wo ein totales Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren diskutiert oder bereits umgesetzt wird. Statt pauschaler Verbote und starrer Altersgrenzen geben wir den Eltern jetzt ein einfach handhabbares, effektives Werkzeug. Damit können sie selbst dem Alter ihrer Kinder entsprechend über die Grenzen der Mediennutzung entscheiden. Wir setzen damit auf die ureigenste Erziehungsverantwortung der Eltern. Nicht nur die heutige Aussprache zeigt: Manchen gehen diese Regelungen nicht weit genug. Allerdings ist zu bedenken: Wer den Staatsvertrag ablehnt, kann nur die Diskussion um absolute Verbote weiterführen. Die sind aber, selbst wenn sie irgendwann einmal kommen würden, in der Praxis kaum durchsetzbar – und, wie die australische Regierung schon jetzt einräumt, nicht hundertprozentig wasserdicht. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob absolute Verbote das Mittel der Wahl sind oder ob es nicht vielmehr darum gehen muss, Kindern und Jugendlichen in geschützter und abgestufter Art und Weise Zugang zur digitalen Welt zu geben und damit digitale Teilhabe zu ermöglichen. Wie auch immer man das beantwortet: Wer wirklich etwas für effektiven Jugendmedienschutz tun möchte, sollte dringend dem vorliegenden Änderungsvertrag zustimmen. Zweiter wichtiger Punkt: Die föderale Medienaufsicht wird gestärkt. Sie bekommt neue Instrumente zur Rechtsdurchsetzung, mit denen sie gegen Anbieter im EU-Ausland vorgehen kann, die in Deutschland gegen den Jugendschutz verstoßende Inhalte anbieten. Drittens wird das in Deutschland bewährte System der regulierten Selbstregulierung ausgebaut. So erhalten die Selbstkontrolleinrichtungen der Anbieter neue Kompetenzen im technischen Jugendschutz. Im Ergebnis ist festzustellen: Kinder und Jugendliche werden besser geschützt und Eltern, Aufsichtsbehörden und Selbstkontrollen bekommen neue Möglichkeiten, dieses höhere Schutzniveau zu verwirklichen. Ich bitte Sie daher, dem Änderungs-Medienschutzstaatsvertrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Dr. Handschuh. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Das heißt, wir stimmen nun ab über die Bestandteile Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Ich frage kurz meine Schriftführer, ob mein festgestelltes Ergebnis mit dem der Schriftführer deckungsgleich ist. – Wir haben hier eine knappe Mehrheit dafür festgestellt. Das heißt, den Bestandteilen des Gesetzentwurfes ist zugestimmt worden. Die zweite Beratung ist damit beendet und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Gleiches Ergebnis: eine knappe Mehrheit. Es ist eine Zustimmung zum Gesetzentwurf mit sehr vielen Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Drucksache 8/2287, Gesetzentwurf Drucksache 8/4492, für Wissenschaft, Hochschule, Bevor ich den Fraktionen das Wort gebe, frage ich die Berichterstatterin Frau Jost, ob sie das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Dann haben die Fraktionen nun die Möglichkeit zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist wie folgt: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion der CDU, an Herrn Kollegen Nowak. Bitteschön!
