Sandra Gockel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glauben Sie mir, Herr Moncsek, ich habe meine Schwalbe geliebt, und ich habe meine Enduro geliebt. (Beifall AfD – Oh-Rufe AfD) Ja, das Simson-Moped gehört zweifellos zur kulturellen Identifikation der ostdeutschen Länder. (Zuruf AfD: Danke!) Darin sind wir uns gewiss alle einig. Doch den in der Begründung des Antrags bemühten Vergleich mit der Vespa sollten wir aus meiner Sicht nicht führen. (Zuruf AfD: Warum?) – Ich erkläre es Ihnen. Dann müssten wir den Kriterien wie räumliche Verbreitung, Produktionszeitraum sowie produzierte Exemplare und im Falle der Vespa die sehr breit aufgestellte Produktpallette inklusive der Anpassung der Motoren für die verschiedenen Klassen gemäß der europaweit abgestimmten und gültigen Richtlinie für Kleinkrafträder eine wichtige Rolle zuweisen. Das Phänomen Simson ist daher eine vor allem regionale Erscheinung, die eine große Bedeutung speziell für die ostdeutsche Kultur und Gesellschaft hat. Das ist unbestritten. Dessen sind wir uns als CDU-Fraktion selbstverständlich bewusst, und deshalb unterstützen wir auch gut nachvollziehbare Regelungen. Unsere Staatsregierung setzt sich, wie der Stellungnahme zu entnehmen ist, für die weitere Anerkennung der Simsons mit entsprechenden Typen-Schildern ein. Voraussetzung ist also das Vorhandensein des entsprechenden Rahmens und der entsprechenden Rahmennummer. Insoweit bedarf es hier keiner weiteren oder zusätzlichen Regelungen. Anders jedoch verhält es sich mit den im Antrag beschriebenen Reimport-Fahrzeugen. Der im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR festgehaltene Bestandsschutz für Kleinkrafträder gilt nicht für die Simson-Mopeds, welche aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wurden. Dieser Fall wurde nicht vertraglich geregelt und muss sich daher den aktuellen Gesetzmäßigkeiten unterordnen. Diese Fahrzeuge gehen dem deutschen Markt nicht verloren, Reimport-Simson-Mopeds können bereits nach geltendem Bundesrecht als Klein- oder als Leichtkraftrad rechtssicher betrieben werden. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis auf Grundlage einer Einzelbegutachtung nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung ist nämlich auch für diese Fahrzeuge möglich. (Zuruf AfD) Unsere Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme ebenfalls dargestellt, dass sie angeregt hat, über eine deutschlandweite einheitliche Regelung im Sinne des Antrages abzustimmen. Ich persönlich kann diese Position sehr gut nachvollziehen, auch als passionierter Zweiradfahrer, und unterstütze diese, weil viele Fragen aufgeworfen werden, mit denen wir uns in diesem Zusammenhang beschäftigen müssen. Eine dieser grundsätzlichen Fragen lautet, wie man den Reimport einer Simson regeln kann, inwiefern ein solches Fahrzeug nachweislich überhaupt ein Simson-Moped ist und beispielsweise nicht ein kompletter Nachbau. (Zuruf AfD: Was?) Dann müssen Sie ebenfalls über das Thema Markenrecht nachdenken. In diesen Fällen sollten wir also klären, wie eine Art Einzelabnahme umgesetzt werden kann. Nur so können der technische Zustand des Fahrzeuges und die tatsächliche Herkunft überprüft werden. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Der Antrag zielt darauf ab, Simson-Mopeds für den deutschen Markt zu erlauben, die zwar grundsätzlich baugleich sind, aber über die es keinerlei Aufzeichnungen gibt und deren Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Moncsek?
