landtag.sachsen.de ↗

Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um nicht weniger als die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dieses System ist über 80 Jahrzehnte gewachsen. (Staatsminister Christian Piwarz: 80 Jahrzehnte?! – Zurufe AfD – Heiterkeit im Saal) Er hat sich immer wieder angepasst: an den Übergang vom Hörfunk zum Fernsehen, an das Ende des öffentlich-rechtlichen Fernsehmonopols, an die deutsche Einheit und an das digitale Zeitalter. Selbstverständlich muss die Gesellschaft regelmäßig prüfen, ob Strukturen und Aufgaben noch zeitgemäß sind. Doch eine Reform, die wirklich zukunftsfähig ist, braucht Mut, demokratische Kontrolle und klare Perspektiven. Der vorliegende Staatsvertrag bietet das nicht ausreichend. Ja, es gibt ein paar sinnvolle Punkte. Die stärkere Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern, gemeinsame Mediatheken und flexible Budgets für langfristige Projekte sind Schritte in die richtige Richtung. Aber das Meiste ist eben nicht auf der Höhe der Zeit. Wir haben gehört: Von vier Spartenfernsehsendern im Bereich Kultur, Bildung und Dokumentation sollen zwei verschwinden, von über 70 Radioprogrammen der ARD bleiben nur 53. Das sind nicht nur Zahlen, das ist ein Verlust an Vielfalt, Kultur und Informationen. Diese Reduktion bedeutet weniger regionale Berichterstattung, weniger Kulturprogramme, weniger gesellschaftlicher Diskurs. Viele treue Hörerinnen und Hörer, Zuschauerinnen und Zuschauer verlieren ihr Lieblingsprogramm: ob Arte, 3sat, MDR Klassik, MDR Schlagerwelt oder MDR Tweens. Wenn wir über Vielfalt reden, dürfen wir den Kinderkanal von ARD und ZDF, den KiKA, nicht vergessen. Ab 2033 soll er nach jetzigem Stand in die Mediathek verbannt werden – ohne lineares Programm. Das ist ein schwerer Fehler. Kinder brauchen verlässliche, altersgerechte Inhalte, kuratiert, nicht vom Algorithmus sortiert. Gerade im Zeitalter der sozialen Netzwerke brauchen wir mehr öffentlichrechtliche Angebote für Kinder und nicht weniger. Wer den KiKA schwächt, schwächt Medienbildung, Demokratieerziehung und kulturelle Teilhabe der Jüngsten. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Ein zweiter, besonders problematischer Punkt ist das sogenannte Verbot der Presseähnlichkeit. Was als juristische Präzisierung daherkommt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die journalistische Freiheit im Netz. Dieses Verbot zwingt ARD, ZDF und Deutschlandradio, ihre Onlineangebote so zu gestalten, dass sie sich nicht zu stark an der Presse orientieren. Das heißt: weniger Text, weniger Hintergrund, weniger Recherche, also weniger Journalismus. In einer Zeit, in der sowohl Printmedien wie „Der Spiegel“, „Welt“, „Bild“ oder „Sächsische Zeitung“, „Freie Presse“ und „LVZ“ als auch traditionelle privatwirtschaftliche Fernsehanbieter wie RTL und Sat.1 im Internet ganz selbstverständlich Texte, Videos, Podcasts und interaktive Grafiken kombinieren, sollen öffentlich-rechtliche Redaktionen mit gefesselten Händen auf der Tastatur arbeiten. Ja, keine presseähnlichen Texte, sondern nur das, was Bild und Ton begleitet. Das ist ein Anachronismus, und er verhindert, dass gerade junge Menschen im digitalen Raum überhaupt noch erreicht werden. In den 2000ern mag man geglaubt haben, man schütze damit die Geschäftsmodelle der Zeitungsverlage. Heute ist das eine Illusion. Kein Verlag wird gerettet, weil die Öffentlich-Rechtlichen weniger Text veröffentlichen. Nutznießer einer solchen Schwächung sind allein die großen Techkonzerne aus den USA und China, dieselben, die den Verlagen längst das Werbegeschäft abgenommen haben. Es ist wohl das erste Mal, dass in einer Sachverständigenanhörung eine Sachverständige nach der anderen – und da meine ich die von den demokratischen Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen – empfohlen haben, dem Vertrag nicht zuzustimmen. Auch gravierend ist die ungeklärte Finanzierung. Seit Jahren wird über ein tragfähiges Modell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten bereits vor fünf Jahren versprochen, sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht und eine stabile Finanzierungsgrundlage einzusetzen. Beides liegt bis heute nicht vor. Der sogenannte Achte Medienstaatsvertrag, der genau diese Fragen klären sollte, ist auch mit unrühmlicher sächsischer Beteiligung politisch beerdigt worden. Wie sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Aufgaben in Zukunft erfüllen, wenn sie ständig Sparvorgaben, Bedarfsprüfungen und politischen Verzögerungen ausgesetzt sind? Das ist keine Modernisierung, das ist ein strukturelles Aushungern des öffentlich-rechtlichen Systems. Wir dürfen uns nichts vormachen: Jede Kürzung, jede Beschränkung, jede Unklarheit stärkt jene, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk ohnehin abschaffen wollen. Die Rechten träumen vom Ende unabhängiger Medien, um die Diskurshoheit zu erlangen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal weg ist, dann kommt er nicht wieder. Studien zeigen klar: Starke öffentlich-rechtliche Medien sind ein Fundament stabiler Demokratien. Ein Blick nach Ungarn reicht, um zu sehen, wie schnell unabhängige Medien ausgehöhlt werden können. Gleichzeitig werden unsere Informationsräume immer stärker von Plattformen aus den USA mit Algorithmen dominiert, die nicht auf Vielfalt, sondern auf Klicks programmiert sind. In dieser Situation müsste der Reformstaatsvertrag eigentlich ein Schutzschild für ARD, ZDF und Deutschlandradio sein. Er ist aber das Gegenteil. Er beschränkt statt zu stärken, er spart statt zu sichern, er reguliert statt zu fördern. Für uns als Linke ist klar: Wir müssen die öffentlich-rechtlichen Medien verteidigen, nicht demontieren; denn wenn sie verschwinden, verschwindet ein großes Stück Demokratie. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage Herrn Berger, ob er Redebedarf hat. – Nein. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Wir könnten jetzt, wenn Bedarf angezeigt wird, in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich schaue in die Fraktionen. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatssekretär Dr. Handschuh. Bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Braucht Deutschland einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unbedingt. Er ist ein Stützpfeiler unserer Demokratie und der Presse- und Meinungsfreiheit. Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk so bleiben, wie er ist? Nein. Sie kennen alle die Gründe, die eine Reform unabwendbar machen. Dieser Reformstaatsvertrag trägt ihnen Rechnung. Wir Länder wollen mit dem Reformstaatsvertrag die Akzeptanz zurückgewinnen und die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen. Was sieht der Reformstaatsvertrag konkret vor? Erstens, die Konsolidierung und den Abbau von Doppelstrukturen. Zweitens verpflichten wir ARD, ZDF und Deutschlandradio zu mehr Zusammenarbeit bis hin zu einem gemeinsamen technischen Plattformsystem. Drittens werden die Ausgaben für Sportrechte gedeckelt. Viertens geben wir hinsichtlich der außertariflichen Vergütung eine Orientierung am öffentlichen Sektor vor. Fünftens verankern wir ein weitreichendes Federführungsprinzip in der ARD. Die Anstalten sind verpflichtet, festzulegen, welche der Anstalten bei welchem Angebot die Federführung und die Aufsicht hat. So vermeiden wir Mehrfachstrukturen. Zugleich wird die regionale Zielrichtung der ARD betont. All das wird sich laut KEF ab 2029 bedarfsmindernd auswirken. Im Klartext: Es stabilisiert den Rundfunkbeitrag. Ich möchte noch eine Regelung des Reformstaatsvertrages herausgreifen, die bisher wenig im Fokus stand. Ihre Bedeutung wird durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober unterstrichen. Vorgesehen ist, einen sechsköpfigen Medienrat einzusetzen, ein unabhängiges Sachverständigengremium. Es hat unter anderem die Aufgabe, das gesamte Programm aller öffentlich-rechtlichen Anstalten daraufhin zu überprüfen, ob es ausgewogen ist und eine hinreichende Themen- und Meinungsvielfalt bietet. Mit Vielfalt und Ausgewogenheit hat auch mein letzter Punkt zu tun, das Verbot der Presseähnlichkeit im Reformstaatsvertrag. Die Kritik daran ist berechtigt. Wir werden uns als Staatsregierung dafür einsetzen, dass dieses Verbot neu justiert wird. Der Wettbewerb braucht faire Spielregeln. Sie müssen einerseits den Zeitungsverlagen genug Luft zum Atmen lassen und andererseits dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erlauben, mit der Zeit zu gehen. Selbstverständlich muss es ihm möglich sein, gerade Nachrichten in digitalen Formaten in Echtzeit nonlinear auszuspielen, um die Nutzer in zeitgemäßer Weise per App zu erreichen. Dazu gehören auch die sogenannten presseähnlichen Textangebote. Neben dieser präzisen Abgrenzung beim Auftrag brauchen die Rundfunkanstalten mehr wirtschaftliche Bewegungsfreiheit bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Der Reformstaatsvertrag erleichtert daher Kooperationen zwischen den Anstalten und privaten Medienhäusern. So tragen Kooperationen zur Sicherung der Pluralität in der deutschen Medienlandschaft insgesamt bei. Das ist wichtig, damit öffentliche und private Medien aus Deutschland im Wettbewerb mit den Angeboten der Plattformen eine Chance haben. Es ist meine feste Überzeugung, dass die Medien in Deutschland künftig enger zusammenrücken und ihre Kräfte bündeln müssen, gerade im Netz. Uns allen muss daran gelegen sein, eine breite, unabhängige Medienlandschaft gegenüber den großen globalen Tech-Giganten zu erhalten und zu stärken. Auch dazu leistet der Reformstaatsvertrag einen Beitrag. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um an den staatsvertraglichen Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas zu ändern, ist es erforderlich, dass sich alle 16 Länder auf eine Linie verständigen und hinter konkreten Forderungen versammeln. Zwölf Länder haben den Vertrag bereits ratifiziert. Neben Sachsen steht die Ratifizierung noch in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus. Sie soll zeitnah erfolgen. Ich hätte mir als zuständiger Staatssekretär durchaus mehr gewünscht. Gerade bei der zukünftigen Reform müssen wir einen Ausbau regional und lokal verankerter Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vornehmen. In diesem Zusammenhang werden wir selbst in Sachsen die Vorgaben an Medienvielfalt auf lokaler und regionaler Ebene überprüfen. Wir haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt über den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Medien gesprochen. Es ist wichtig, dass wir kuratierte Programme für Kinder anbieten und diese vorhalten. Dass der Kinderkanal im Reformstaatsvertrag genannt wird, ist zumindest ein Bekenntnis zum Fortbestand. Wir werden uns aber darüber hinaus dafür einsetzen, dass der KiKa zukunftsfähig gemacht wird, gerade vor dem Hintergrund des sich verändernden Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen. Ich halte den Reformstaatsvertrag für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er zwingt die Anstalten, sich zu bewegen, und diese Bewegung werden wir genau beobachten und in weitere Überlegungen einbeziehen. Der Reformstaatsvertrag ist erst der Anfang einer Entwicklung zu einer weitergehenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wird - davon bin ich überzeugt – die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbessern, und darauf kommt es an. Mehr denn je brauchen wir einen verlässlichen, ausgewogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich durch Qualitätsjournalismus, Faktentreue, Sachlichkeit und Meinungsvielfalt auszeichnen. Daher mein dringender Appell: Unterstützen Sie den Reformstaatsvertrag! Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Handschuh sprach für die Staatsregierung, und nun sehe ich an Mikrofon 4 Herrn Kollegen Voigt von der CDU; bitte schön.

Alle Reden von Luise Neuhaus-Wartenberg Protokoll ↗