landtag.sachsen.de ↗

Andreas Nowak

CDU 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag eher unter Fachleuten intensiv diskutiert wird, kommen wir nun zu einem ausgesprochen kontrovers debattierten Thema, der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist ein Thema, das seit vielen Monaten mittlerweile auch an der Supermarktkasse angekommen ist. Die Menschen diskutieren leidenschaftlich darüber, nicht nur in Fachzirkeln. Das wird sicherlich auch in dieser Debatte sichtbar werden. Um es gleich vorwegzunehmen: Für die CDU-Fraktion hier im Hohen Hause kann dieser Staatsvertrag allerhöchstens der erste Einstieg in eine umfassende Reform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Und, lieber Herr Dr. Huhn, auf die von Ihnen gestellte Frage, wie wir jetzt eigentlich weitermachen: Ich bin seit elf Jahren in diesem Parlament als Verkehrspolitiker und seit sechs Jahren als Medienpolitiker. Ich habe in diesen Jahren gelernt, dass beide Felder ausgesprochen dicke Bretter sind. Aber nur weil sie dick sind, wäre es nicht der richtige Ansatz, nicht mit dem Bohren zu beginnen oder fortzufahren, auch wenn es einmal etwas länger dauert. Ich komme zunächst zu den Punkten, die uns bewogen haben, heute zuzustimmen. Da ist zunächst ein ganz grundsätzlicher: Es ist wichtig, dass es überhaupt einmal losgeht; (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs Reformstaatsvertrag der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Aus eigener Kraft war der ÖRR bisher nicht bereit oder nicht in der Lage, solche Reformen signifikant anzuschieben. Er war in seiner Breite nicht unterwegs, dem dramatischen Ansehensverlust in der Bevölkerung substanziell etwas entgegenzusetzen. Mit dem vorliegenden Reformstaatsvertrag werden notwendige strukturelle und organisatorische Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeschoben. Der Staatsvertrag hat eine grundlegende Reform zum Ziel, um ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufzustellen sowie die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Mit diesem Staatsvertrag steigen wir somit in die Begrenzung beim Wildwuchs von Spartenprogrammen und unzähligen Radiosendern ein. Wir beginnen auch, auf die veränderte Mediennutzung der Bevölkerung zu reagieren. Es sind darin Maßgaben für eine verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio formuliert. Es gibt neue Maßstäbe für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance sowie weitere organisatorische Rahmenbedingungen. Durch Artikel 2 wird der ARD-Staatsvertrag neu gefasst. Die Neuregelungen führen für die ARD erstmals umfassende staatsvertraglich geregelte Organisationsstrukturen ein. Bereits hier muss aber angemerkt werden, dass der Gesetzentwurf einen wichtigen organisatorischen Mangel nicht angeht, und das ist die Eigenständigkeit von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks. Diese beiden Anstalten werden nur vom ARD-internen Finanzausgleich am Leben erhalten. An dieser Stelle ist Sachsen übrigens schon Geberland. Es hat sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass Mehrländeranstalten leistungsfähige Einheiten sind. Die Neugründung des MDR und die Erweiterung des NDR auf Mecklenburg-Vorpommern sind Beispiele dafür. Und bereits jetzt wird auch darüber diskutiert, ob es nicht weitere Zusammenschlüsse braucht, ob vielleicht der Hessische Rundfunk dauerhaft eigenständig bleiben soll oder eben in eine der Nachbaranstalten mitintegriert wird. Bei diesen Mehrländeranstalten besteht dann aber natürlich auch die Herausforderung bei der Sicherung der Regionalität. Gerade vor diesem Hintergrund sind die Minianstalten aus Süd- und Nordwestdeutschland aus der Zeit gefallen. Hier müssen wir in den kommenden Verhandlungen auf jeden Fall nachbessern. Artikel 3 und 4 führen Veränderungen in den Leitungsstrukturen des ZDF sowie des Deutschlandradios ein. Auch hier stellen sich übrigens grundsätzliche Fragen. Insbesondere über die Zukunft des ZDF müssen wir uns künftig unterhalten. Nicht zu Unrecht fragen sich die Leute, warum es zwei nationale öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten gibt. Auch die ARD sendet national, auch wenn es eine Arbeitsgemeinschaft ist. Wenn wir auf andere Länder in Europa schauen, dann sehen wir, dass es das dort in dieser Form nicht gibt, jedenfalls nicht mit jeweils eigenem Intendanten, eigener Verwaltung und sonstigen Betriebsstrukturen. Weder die BBC noch RAI, noch Radio et Télévisions France haben solche Strukturen. Sie sind auch deswegen kostengünstiger. Beim Deutschlandradio leisten wir uns zwei vollständige Funkhäuser in Berlin und Köln. Beide sind sanierungsbedürftig. Wie wäre es denn, wenn wir alsbald einen größeren Wurf wagen, das Funkhaus der Zukunft bauen und das auch noch in Ostdeutschland, wo Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben dramatisch unterrepräsentiert sind? Zu diesen sogenannten GSEA komme ich gleich noch einmal. Durch Artikel 5 erfolgen verschiedene Anpassungen im Verfahren der Ermittlungen des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Weiterhin erhält die KEF mehr Möglichkeiten, die Einhaltungen ihrer Empfehlungen zu überprüfen. Das ist dringend geboten. Die KEF rechnet zwar mit einem spitzen Bleistift, hat aber bislang nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, wenn sich die Sender an die Empfehlungen nur rudimentär halten. Es wäre aus meiner Sicht übrigens an der Zeit, die KEF personell und strukturell zu stärken. Ich mache dabei eine gewisse Unwucht aus, wenn ich auf die Ressourcen der KEF blicke und dann auf den Verwaltungsapparat der Anstalten auf der anderen Seite. Die KEF könnte aber auch ein Beispiel für eine stärkere unabhängige Kontrolle bei der Auftragserfüllung sein. Mit dem neu geplanten Medienrat steigen wir glücklicherweise in diesen Bereich ein. Allerdings ist auch die Zusammensetzung durchaus noch optimierungswürdig. Wenn zwei Vertreter aus den Anstalten selbst bestimmt werden, dann ist das in etwa so, als würde RTL mitbestimmen, wer in der Landesanstalt für Medien NRW die Kontrolle über den privaten Rundfunk und damit eben auch über RTL durchführt. Beim privaten Rundfunk ist die Kontrolle von Auftrag und Lizenz in ganz Deutschland staatsfern und professionell organisiert. Jedes kleine Lokalradio wird von einer leistungsstarken und unabhängigen Aufsicht kontrolliert. Beim gesellschaftlich hochrelevanten öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen wir das bisher nicht. Die Ereignisse der Vergangenheit – gerade auch beim RBB – haben die Defizite im Bereich der Gremien mehr als deutlich gemacht. Zwar stärkt der vorliegende Gesetzentwurf die Gremien, aber aus eigener Erfahrung im MDR-Rundfunkrat seit drei Jahren kann ich sagen, dass die Gremien einerseits gerade erst dabei sind, mehr Selbstbewusstsein in der Kontrolle zu entwickeln. Die personelle Ausstattung der Gremienbüros und deren Anbindung in den Anstalten zeigen aber andererseits ein Ungleichgewicht zu den Ressourcen der Anstalten. Gleichzeitig brauchen wir aber das Spiegelbild der gesellschaftlichen Kräfte in der Kontrolle der Anstalten. Bei diesem gesamten Themenfeld auf die Organisation der Landesmedienanstalten zu blicken, kann Perspektiven eröffnen, die interessant sind. Bei unserer SLM ist das mit einer Aufgabenteilung gut konstruiert. Die Landesmedienanstalten bekommen auch Anteile aus dem Rundfunkbeitrag. Wir sollten überlegen, sie künftig stärker in die Kontrolle des ÖRR einzubinden. An dieser Stelle möchte ich einen kurzen Blick auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober werfen. Dort sind klare Leitplanken gesetzt worden, in welchem Rahmen man auf die Angebote des ÖRR blicken muss, um Auftragsverletzungen auszumachen, welche dann relevant für die Zahlung des Rundfunkbeitrages wären. Insofern hat sich auch schon der Punkt II.2 des Entschließungsantrages der AfD erledigt. Dazu werde ich nachher noch etwas sagen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Zwei Jahre und eine umfassende Dokumentation sind die Voraussetzungen. Das ist ein langer, aber auch ein interessanter Zeitraum. Er entspricht der Zeit, in der die KEF einen Zwischenbericht vorlegt. Es ist auch die Zeit, in der der neu zu schaffende Medienrat einen Bericht vorlegen soll. Vor diesem Hintergrund schätzen Juristen, dass das nun wieder in die Vorinstanz verwiesene Verfahren nicht mit einem Spruch für die Klägerin enden wird. Die zentrale Neuerung bei diesem Urteil ist, dass die Auftragserfüllung aus Sicht eines obersten deutschen Bundesgerichts einer gerichtlichen Überprüfung offensteht und eben nicht mehr nur den ÖRRGremien vorbehalten ist. Wir werden sehen, ob und wie sich dieser Umstand auf Vielfalt in den öffentlich-rechtlichen Anstalten positiv auswirken wird. Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene Problemfelder im ÖRR adressiert, die dringend weiterbearbeitet werden müssen. Es ist richtig, dass die unaufhaltsam steigenden Sportrechtekosten begrenzt werden. Bisher konnte der ÖRR beitragsfinanziert unbegrenzt mitbieten. Jetzt werden die Sportrechtekosten auf 5 % des Gesamtbudgets gedeckelt. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Ich hätte es besser gefunden, wenn das bei 5 % des Programmbudgets gelegen hätte. Aber der Einstieg ist auf jeden Fall besser als nichts. Bei der Unterhaltung bleibt das bisher aus. Dort wird lediglich auf das öffentlichrechtliche Profil verwiesen. Wie dieses aussieht, ist aber nicht näher definiert. Das müssen wir bei der nächsten Runde auf jeden Fall klären. Der Staatsvertrag geht ein zentrales Problem nicht wirklich an, das ist die Schwäche der Auftragsdefinition. Hier lohnt sich ein Blick in die Geschichte. 1922, also vor 103 Jahren, wurde der erste Vorläufer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet. Das war die Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH. Im Gesellschaftervertrag befindet sich quasi die Mutter aller Auftragsdefinitionen. Dort heißt es zum Gesellschaftszweck: „Die gemeinnützige Veranstaltung von öffentlichen Konzerten und Vorträgen, belehrenden, unterhaltenden sowie alle weiteren Kreise der Bevölkerung interessierenden Darbietungen auf drahtlosem Wege“. Wenn wir das dem Inhalt nach mit der aktuellen Auftragsdefinition in § 26 Medienstaatsvertrag vergleichen, dann stellen wir fest, dass sich in den letzten 103 Jahren nicht so viel verändert hat, abgesehen von der Anzahl der Wörter, mit denen das gesagt wird. Dieser Befund ist ein erster Hinweis dafür, dass es hier Reserven gibt. Denn irgendwie ist es kaum vorstellbar, dass es 100 Jahre Entwicklung und viele große Revolutionen im Medienbereich gab, aber dass das keinerlei Auswirkungen auf die systemischen Inhalte des Auftrags des ÖRR hat. Wir stehen mitten in der nächsten Medienrevolution. Diese ist schon in vollem Gang. Immer mehr Menschen gehen weg von der linearen hin zur nonlinearen Mediennutzung. Das bedeutet, dass lineares Fernsehen und teilweise auch Radio irgendwann aussterben werden. Den Tipping-Point zwischen der mehrheitlich linearen und der mehrheitlich nonlinearen Nutzung schätzen Fachleute auf die Jahre 2033 bis 2035. Bei jungen Mediennutzern wird das deutlich früher stattfinden. Es ist deshalb aus unserer Sicht richtig, dass der Staatsvertrag gerade beim KiKA die Regeln an die Zukunft anpasst. Hier lohnt ein Blick zur BBC. Sie ist die Erfinderin des Kinderfernsehens. „Blue Peter“ sendet seit 1958. Die Show sendet weiter, aber schon jetzt nicht mehr linear. Zu CBBC – das ist das Kinderprogramm dort –, BBC Four und BBC Four Plus hat die Anstalt schon 2022 angekündigt, in den nächsten drei Jahren auf nonlinear umzustellen. Die BBCWelt dreht sich weiter, und zwar zukunftsgewandt. Dass vor diesem Hintergrund gerade die Umstellung beim KiKA, die zudem erst ab 2033 erfolgen soll, ein großes Problem darstellt, ist für uns nicht nachvollziehbar, außer man ist grundsätzlich gegen solche Veränderungen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Sitzland des KiKA, der Freistaat Thüringen, diesen Staatsvertrag als erstes Bundesland im Parlament ratifiziert hat. Ein weiteres Thema ist der Bezugspunkt öffentlicher Sektor bei der Vergütung. Zum öffentlichen Sektor gehören Sparkassen, Krankenkassen, Energieversorgungsunternehmen usw. usf. Dort werden in der Spitze Gehälter gezahlt, die weit über denen des öffentlichen Dienstes liegen. Diese Unternehmen nehmen aber am Wettbewerb des Marktes teil, und deren Führungskräfte haben Haftungsrisiken. Das alles haben die Chefetagen beim ÖRR nicht. Deshalb ist die Orientierung am öffentlichen Dienst statt am öffentlichen Sektor hier der richtige Weg. Auch da müssen wir nachbessern. Die Besoldung der Bundesrichter könnte ein sinnvoller Einstieg sein. Damit komme ich zu den Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben, den sogenannten GSEA, zum Schluss. Wir haben 53 solcher GSEA in Deutschland. Davon liegen drei im Osten: der schon erwähnte KiKA in Erfurt, das ARD-Hauptstadtstudio in Berlin-Mitte und die ARD-Kulturplattform in Weimar. Drei von 53: Wenn man die Zahl der Beitragszahler in den östlichen Bundesländern als Bezugspunkt nimmt, müssten es hier 11 GSEA sein. Es gibt aber noch einen weiteren Bezugspunkt, das sind die Inhalte und das gesellschaftliche Umfeld. Der KiKA in Erfurt hat sich bewährt. ARD-Kultur in Weimar hat keine eigene Redaktion. Hier wird nur kuratiert, was aus den neun Landesrundfunkanstalten zugeliefert wird. Wie viel ostdeutsche gesellschaftliche Realität sich am Standort Berlin-Mitte abbildet, müssen wir, denke ich, nicht groß diskutieren. In ganz Ostdeutschland gibt es derzeit keinerlei publizistisch relevante Leitredaktionen, wenn man von denen in Berlin-Mitte einmal absieht. Aber auch dort sind fast alle Führungskräfte Westdeutsche. Reiner Haseloff hat das einmal auf den Punkt gebracht und hat gemeint: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Westfernsehen geblieben. Bei ARD-aktuell gibt es momentan keinen Ostdeutschen unter den CvDs oder in der Chefredaktion. Ostdeutsche Planungsredakteure sind dort auch rare Exoten. Das sind die Kolleginnen und Kollegen, die über die Inhalte bei „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ entscheiden. Es ist also kein Wunder, wenn ostdeutsche Sichtweisen bei den zentralen Entscheidern und Redaktionen de facto keine Rolle spielen und diese dann streckenweise an den Menschen hier vorbeifunken. Man muss sich nur einmal mit den Planern und CvDs vom MDR unterhalten, welche Probleme die haben, bei „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ in Hamburg hiesige Themen unterzubringen, wenn sie nicht gerade skandalbehaftet sind. Es macht nach meiner Überzeugung auch einen Unterschied, ob man jeden Tag in Hamburg-Lokstedt zur Arbeit fährt oder eben in der Leipziger Südvorstadt. Es war richtig, ARD-aktuell und damit die „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ nach dem Muster der BBC in den 1950er-Jahren in der britischen Besatzungszone in Hamburg anzusiedeln. Es wäre jetzt mehr als geboten, dass unser Nachrichtenflaggschiff neu ausgerichtet wird, auch was den Standort angeht. Mit einem Umzug dieser GSEA – der vielleicht prominentesten von allen – in den Osten, zum Beispiel nach Leipzig zum MDR, wäre ein überaus starkes Signal an die Menschen im Osten verbunden: dass sie wahrgenommen werden, dass man nicht an ihnen vorbeisendet und dass man für mehr Pluralismus auch in den Redaktionsstuben qua Lebenswirklichkeit sorgt. Insgesamt gehören selbstverständlich noch deutlich mehr GSEA in die fünf Bundesländer hier. Sie sehen: Wir haben beim ÖRR ausgesprochen viel zu tun. Der heutige Staatsvertrag und sein Entwurf können daher nicht das Ende der Reformen sein. Er ist minimal der Anfang. Weil es ein Anfang ist, werden wir diesen Anfang nicht blockieren, sondern unterstützen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Gahler; bitte schön.

Alle Reden von Andreas Nowak Protokoll ↗