Prof. Constanze Geiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Woche wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Europäische Tag der Justiz begangen. Das ist kein gesetzlicher Feiertag, und auch im medialen Fokus steht er in der Regel nicht. Doch mit ihm verbindet sich ein sehr wichtiges Anliegen, eines, das mir sehr am Herzen liegt. Das sage ich nicht nur als Justizministerin, sondern auch als Bürgerin des Freistaates Sachsen, als jemand, der sich noch erinnern kann, wie es war, in einem Staat aufzuwachsen, in dem die Gewaltenteilung nicht respektiert wurde, in dem es keine unabhängigen Gerichte gab und in dem die Menschen auch für Rechtsstaatlichkeit demonstriert haben. Der Europäische Tag der Justiz will die Menschen an ihre Rechte erinnern, ihnen die Arbeit der Justiz näherbringen und ihnen vermitteln, wie viele Berührungspunkte der Rechtsstaat mit dem Alltagsleben aufweist, auch wenn er sich so selten in den Vordergrund drängt. Vielleicht auch deshalb wird er viel zu oft zu wenig gesehen, und es machen sich zu wenige Menschen bewusst, was sie an ihm haben. Der Rechtsstaat gilt vielen als eine Selbstverständlichkeit, aber ich bin mir ganz sicher, er würde schmerzlich vermisst werden, wenn er plötzlich nicht mehr da wäre. Jetzt gerade zeigt sich in einigen Teilen der Welt, dass der Fortbestand des Rechtsstaates alles andere als selbstverständlich ist. Populistische Bewegungen flüstern den Menschen ein, dass sie dem Rechtsstaat misstrauen sollten, dass er schwach sei, dass er überfordert sei. Er wird mit Vorwürfen überzogen. Entweder heißt es dann, er sei politisch voreingenommen, oder kritische Stimmen verlangen von ihm, er möge gefälligst ihre eigene politische Agenda stärker bedienen. Beide Anwürfe sind aus meiner Sicht völlig indiskutabel. Doch sie sind durchaus vielsagend; denn anscheinend fehlt es dabei an einem Bewusstsein für das, was den Rechtsstaat auszeichnet, nämlich die Unabhängigkeit der Justiz. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich weiß durchaus, dass einem selbst dieses Bewusstsein einmal abhandenkommen kann, zum Beispiel dann, wenn man ein Gerichtsverfahren voller Enthusiasmus führt, sich sicher ist, dass man gewinnt, und am Ende doch verliert. Aber: Wenn sich die ersten Emotionen gelegt haben, sollte man sich wieder darauf besinnen, wer die Entscheidung warum getroffen hat. Dafür müssen wir das Bewusstsein für den Rechtsstaat schärfen und zugleich alles dafür tun, dass unser Rechtsstaat auch zukünftig stark und bürgernah ist und unsere Justiz als effizient wahrgenommen wird. zum Thema: Bürgernah. Stark. Konsequent Ich stehe dabei für eine ehrliche Kommunikation; denn wir können die Probleme nur lösen, wenn wir sie auch offen ansprechen und nicht jedes offene Ansprechen zu einer Protestwelle auf der einen oder der anderen Seite führt. Die Menschen haben ein Recht auf Benennung und Lösung der Probleme, und sie sind es zu Recht leid, ständig Diskussionen darüber zu führen, ob das Problem überhaupt benannt werden darf. Das führt mich dazu, das zu benennen, was aus Justizsicht im Augenblick die dringlichsten Probleme für die Menschen in unserem Land sind, nämlich eine steigende Zahl an unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften, eine steigende Zahl jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter und eine Zunahme der Gewaltkriminalität, und ja, insbesondere auch bei Personen mit Migrationshintergrund. All das bleibt nicht ohne Folgen für das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Das droht allmählich zu erodieren. Um zu belegen, wie sehr das Vertrauensverhältnis gelitten hat, können wir – wie wir es in der Justiz zu tun pflegen – besondere Zahlen und harte Fakten anführen. Aus denen geht leider deutlich hervor, dass das Vertrauen der Sachsen in die demokratischen Institutionen immer weiter abnimmt. Wir könnten jetzt auf Quellen wie den letzten Sachsenmonitor zurückgreifen. Danach haben 44 % der Sachsen wenig bis gar kein Vertrauen in die Gerichte, was umgekehrt bedeutet: Nur noch 56 % haben Vertrauen in die Gerichte. Dieser Prozentsatz ist aus meiner Sicht ein klarer Handlungsauftrag für uns. Und: Er ist erschreckend hoch. Allerdings möchte ich diese Fachregierungserklärung nicht in eine Statistikvorlesung ausarten lassen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schade!) sondern ich möchte anhand von konkreten Eindrücken und Stimmen aus Sachsen zur Justiz sprechen und auch die Stimmen aus der Justiz selbst zu Wort kommen lassen. Denn: Wenn wir diskutieren wollen, wo die größten Herausforderungen für unseren Rechtsstaat liegen, wenn wir klar benennen wollen, wo die Justiz gefordert ist und was ihre Aufgaben sind, dann brauchen wir mehr als nur Zahlen. Dafür brauchen wir etwas Anschauliches, etwas Persönliches, zum Beispiel einen Brief. Ich hoffe, dass Ihnen das, was ich Ihnen heute anhand einer Reihe von Briefen aus dem Arbeitsalltag der Justiz mitgeben möchte, einen Eindruck davon vermittelt, warum der Freistaat Sachsen eine adäquat ausgestattete Justiz braucht und vor welchen Herausforderungen er im Jahr 2025 steht. Einige der Briefschreiber werden sicherlich die Rede heute ganz genau verfolgen und genau hinhören. Kommen wir zum Brief Nummer 1. Der erste Brief, über den ich sprechen möchte, hat den Ministerpräsidenten, den Innenminister und auch mich in diesem Frühjahr erreicht, vor mehr als einem halben Jahr. Er wird wohl am zutreffendsten als ein Brandbrief charakterisiert werden können, und er war ein klarer Hilferuf. Der Verfasser des Schreibens, der Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, schildert in diesem Brief sehr anschaulich die Probleme in seiner Heimat, und er spricht auch im Namen anderer sächsischer Kommunen. Er schreibt in diesem Brief darüber, dass er in seiner Gemeinde ein massives Sicherheitsproblem wahrnimmt. Er schreibt darüber, dass gewaltsame Übergriffe in der Öffentlichkeit stattfinden würden, über jugendliche Straftäter, die in der Stadt Angst verbreiten und nach seinen Worten – ich zitiere – „mit den Mitteln der Jugendarbeit nicht mehr erreichbar sind“, und darüber, dass Behörden dort die Handhabe fehle. Gleichzeitig schreibt er über eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung und von Menschen, die aus Angst bestimmte öffentliche Plätze meiden, die den ÖPNV nicht mehr uneingeschränkt nutzen oder sich um den Schulweg ihrer Kinder sorgen. Eigentlich kommt das, was in diesem Brief angesprochen wird und mit einem dringenden Appell in Richtung behördlicher Zusammenarbeit verbunden ist, nicht überraschend; denn benannt werden diese Sachverhalte bereits in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Auch dieser konnten wir genau diese Sachverhalte bereits entnehmen. Das Statistische Bundesamt zählt zum Ende des Jahres rund 950 000 offene Strafverfahren in Deutschland. Das polizeiliche Informationssystem verzeichnete zum 1. Juli 2025 deutschlandweit fast 148 000 offene Haftbefehle. All das schlägt denknotwendig auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, und diesen Problemen müssen wir uns stellen, ohne das Ganze nur auf statistischem Weg zu relativieren oder berechtigte Sorgen einfach wegzuwischen. Was uns aus Aue-Bad Schlema zugetragen wurde, hat zu Konsequenzen vor Ort in Form einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft geführt. Das Problem konnte zurückgedrängt werden, und der Rechtsstaat hat sich als stark erwiesen. Um nicht nachzulassen, bereiten wir derzeit gemeinsam mit dem Innenministerium einen Aktionsplan vor, der Polizei und Staatsanwaltschaften stärker miteinander verzahnen wird. Wir brauchen einen verstärkt täterorientierten Ansatz, um Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum zu bekämpfen, effektivere Kontrollen und zügigeres Handeln, wenn zum Beispiel der Haftbefehl beantragt wird. Auf solche Maßnahmen können wir angesichts der gesellschaftlichen Schieflage nicht verzichten; denn Zustände, wie sie hier geschildert werden – und wie sie es nebenbei bemerkt auch in anderen sächsischen Städten und Gemeinden gibt – , erschüttern nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger; sie beschädigen das Vertrauensverhältnis in unseren Staat. Ähnliches gilt übrigens flächendeckend für das Thema Ladendiebstähle. Darauf wurde ich erstmals beim Sommerempfang der sächsischen Wirtschaft von einem mittelständischen Unternehmer aus dem Vogtland angesprochen. Das Thema wurde kurz darauf vertieft in einem Gespräch zwischen unserem Amtschef und Vertretern des Handelsverbands Sachsen e. V. Auch im Einzelhandel staut sich angesichts steigender Kriminalitätsraten einiges an Frust an. Die Zahl der Ladendiebstähle nimmt stetig zu. Die Hemmschwelle für tätliche Angriffe scheint zu sinken, die Täter treten mit großer Dreistigkeit und teils sogar in organisierten Banden auf. Wenn Anzeige erstattet wird, ziehen sich diese Verfahren hin, und das sorgt für Frustration. Die Vertreter des Einzelhandels haben uns Aktenordner voller unerledigter Anzeigen vorgelegt. Gespräche wie diese sind nicht immer die angenehmsten, wie man sich vorstellen kann. Doch es ist meiner Meinung nach unheimlich wichtig, sich diesen Gesprächen zu stellen. So habe ich zum Beispiel das erwähnte Schreiben aus AueBad Schlema zum Anlass genommen, dort hinzufahren. Ich habe mich mit dem Oberbürgermeister getroffen und mit ihm über die Probleme gesprochen. Im Sinne des bürgernahen Rechtsstaates bin ich aber nicht nur mit dem Bürgermeister ins Gespräch gekommen, sondern auch mit dem Direktor des Amtsgerichts, mit dem Pfarrer und natürlich auch mit interessierten Bürgern vor Ort. Das war eine tolle Erfahrung und ist zur Nachahmung ausdrücklich empfohlen, auch wenn solche Veranstaltungen, wie ich schon sagte, nicht immer einfach sind und nicht immer nur Freude bringen. Aber dort, wo im Freistaat Sachsen mit den Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch zustande kommt, erfahre ich trotz allem viel Dankbarkeit, auch wenn verständlicherweise auch diese kritischen Worte fallen. Insbesondere im ländlichen Raum schlägt mir als Vertreterin der Staatsregierung auch Skepsis entgegen. Aber das darf und kann uns nicht abhalten, in den ländlichen Raum zu fahren; denn ein Rechtsstaat, wie ich ihn mir vorstelle, ist keiner, der nur hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet, sondern einer, der Rede und Antwort steht – ein Talking Rechtsstaat. Manch einer mag sich jetzt an dem Wort stören, weil es aus dem Englischen kommt, aber es beschreibt am besten, was mir vorschwebt: Ein Talking Rechtsstaat lebt von einer Vielzahl von Formaten, bei denen Rede und Antwort stehen genauso wichtig ist wie Zuhören. Ganz ehrlich: Wir hatten das bis dato immer nur als Arbeitstitel vorgesehen, weil wir dachten, wir fänden noch etwas Passenderes. (Heiterkeit Staatsregierung) Es ist uns bis dato leider nicht gelungen. Insofern sehen Sie es mir nach (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) – danke –, dass wir hier einen Talking Rechtsstaat aufbauen wollen. Ich bin aktuell mit meiner großen Justiztour im Freistaat Sachsen unterwegs, um mit den Bediensteten der sächsischen Justiz zu sprechen. Aber ich unterhalte mich nicht nur mit der Justiz intern, sondern extern – wie ich schon sagte – auch mit Landräten, Bürgermeistern, Kirchenvertretern, mit den Handwerkskammern, mit Schülerinnen und Schülern, mit den Bürgerinnen und Bürgern in AueBad Schlema und anderswo. Was schon für diesen aufrüttelnden Brief aus dem Monat März galt, bewahrheitet sich im persönlichen Gespräch; denn das, was dort mitgeteilt wird, ist anschaulich und berührend. Eingeprägt hat sich mir ein ums andere Mal, wie weit weg vielen Bürgerinnen und Bürgern der Staat mit seinen Institutionen zu sein scheint, auch die Justiz, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, obwohl sie überall im Freistaat Sachsen vertreten sind. Wir sind vor Ort. Von hier aus, vom politischen Zentrum und der Landeshauptstadt Dresden, dauert es nur ein oder zwei Autostunden, bis man im ländlichen Raum ist, bis man in Nordsachsen, im Vogtlandkreis, in Mittelsachsen, im Erzgebirgskreis oder in Görlitz ist. Doch für die Menschen, die dort wohnen, fühlt sich die Entfernung oft viel größer an. Ihr Gefühl, ganz konkret ihr Sicherheits- und Rechtsgefühl, stört sich daran, wenn die Kriminalität zunimmt und wenn sich der Staat dieser Probleme scheinbar nicht annimmt. Dabei ist es, um das klarzustellen, keineswegs so, dass die Behörden untätig blieben. Selbstverständlich ist die Polizei vor Ort, selbstverständlich ermitteln die Staatsanwaltschaften und die Polizei. Selbstverständlich erheben die Staatsanwaltschaften, von denen hier zu Recht ein konsequentes Durchgreifen gefordert wird, auch Anklage. Doch es ist manchmal schwer zu vermitteln, wie groß die Belastungssituation bei den Staatsanwaltschaften ist, wieso sich also ein Ermittlungsverfahren oft schwierig gestaltet, sich lange hinzieht oder gar eingestellt wird. Doch für diese Vermittlung sind wir zuständig. Deshalb müssen wir über diese Situation auch ehrlich Auskunft geben und die Menschen entsprechend sensibilisieren – was mich zu dem zweiten Brief überleitet. Der Brief, den ich jetzt meine, ist eher ein bestimmter Typ von Brief, eine bestimmte Art von Brief. Es gibt ihn häufiger. Manchmal erreicht er mich oder das gesamte Justizministerium; weit häufiger jedoch wird ein solcher Brief an die Gerichte und Staatsanwaltschaften geschickt. Manchmal kommt er als E-Mail, manchmal auf analogem Weg, manchmal wird er als Google-Rezension im Netz formuliert. Gemeint ist die Kritik an der Arbeit der Justizbehörden. Diese Kritik wird manchmal sachlich formuliert und ordentlich begründet, aber immer häufiger vergreift sie sich im Ton. Aus ihr spricht dann Verbitterung; angereichert wird sie mit heftigen Vorwürfen sowie mit aufgeladenen Begriffen wie „Gesinnungsjustiz“. Der Justiz wird dann wahlweise vorgeworfen, auf dem linken Auge blind zu sein oder auf dem rechten. Extremisten würden nicht entschlossen genug verfolgt – oder das glatte Gegenteil: Zu einseitig werde gegen Extremisten oder bestimmte politische Gruppen durchgegriffen. Stellen Sie sich jetzt einmal eine Richterin am Landgericht vor. Sie bekommt häufiger solche Anwürfe, manchmal anonym, manchmal nicht. Am Montag kommt sie ins Büro und liest einen Brief, der besagt, ihre jüngste Entscheidung weise sie eindeutig als linksextrem aus und sie sei eine Linksextremistin. Am Freitag erhält sie dann eine Mail, derzufolge sie und ihre Kollegen in der Strafkammer schluderten, sobald es gegen rechtsextreme Gewalttäter gehe. In dieses Pingpong-Spiel aus polemischen Vorwürfen werden rechtsstaatliche Institutionen immer häufiger verwickelt. Zu beobachten war das in jüngster Zeit etwa bei einem Fall des politischen Extremismus. Hier wurde zwar zügig ermittelt und Anklage erhoben, aber zunächst noch kein Strafverfahren eröffnet. Eine solche Verzögerung kann das Gerechtigkeitsempfinden verletzen. Seien sie versichert, angesichts dessen, was das Opfer an Schmerz und Leid erlitten hat, habe ich größtes Verständnis dafür, wenn das auch emotionale und empörte Reaktionen nach sich zieht. Aber ich möchte klarstellen: Mir ist bewusst, dass es unsere und auch meine Aufgabe ist, alles dafür zu tun, dass die Justiz so ausgestattet ist, dass sie ihre Aufgaben gut erledigen kann. Eine Linie ist für mich aber immer dann überschritten, wenn den Vertreterinnen und Vertretern unserer Justiz mit anekdotischer Beweisführung Parteilichkeit vorgeworfen wird, wenn – je nach eigener politischer Überzeugung – Zweifel an ihrer Unabhängigkeit gesät und gleichzeitig die Arbeitsabläufe in der Justiz und die Mechanismen der Strafverfolgung verzerrt dargestellt werden. Wir müssen mit dem Vorwurf leben, die Gerichte und Staatsanwaltschaften kämen mit der Zahl der Verfahren nicht hinterher. Diese Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen, und wir müssen alles daransetzen, das zu verbessern. Doch es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Justiz generell zu langsam arbeite und dass sie willkürlich Dinge hinauszögern oder gar unterlassen würde. Die sächsischen Justizbehörden arbeiten derzeit in einer schwierigen Situation an ihrer Kapazitätsgrenze mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann, ist leider oft in der Sache begründet. Denn es gehört dazu, sich gründlich in Sachverhalte einzuarbeiten, Datenträger zeitaufwendig auszuwerten und auch einer gestiegenen Zahl von immer komplexer werdenden Verfahrensvorschriften gerecht zu werden. Stellen sie sich die heutige Situation vor: Heute wird nicht mehr nur ein Handy oder nur ein Computer ausgewertet, sondern zehn oder 20, und das für ein einziges Strafverfahren. Dass dies einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, kann sich jeder lebhaft vorstellen. Als Justizministerium greifen wir aber nicht in die Unabhängigkeit der Gerichte und damit auch nicht in Prozesse ein; denn die Unabhängigkeit der Gerichte ist eines der höchsten rechtsstaatlichen Güter überhaupt. Sie verdient unseren allerhöchsten Respekt. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Wenn wir es an diesem Respekt fehlen lassen, würden wir das Vertrauen in den Rechtsstaat aufseiten der Bürgerinnen und Bürger nicht steigern, sondern nachhaltig zerstören. Um dieses Vertrauen zu stärken, sollten wir also auf die uns zustehende Art Werbung für unseren Rechtsstaat machen: indem wir es schaffen, dass die Verfahrensdauern wieder sinken, indem wir effizienter werden, indem wir uns für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften einsetzen und indem wir gemeinsam tragfähige Konzepte für beschleunigte Verfahren erarbeiten. Das SMI und die Staatsregierung gehen dafür bereits die ersten nötigen Schritte mit dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird angemessen auf neue Herausforderungen in der Kriminalität reagiert und die Grundlage für moderne und effektive Ermittlungsbefugnisse geschaffen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für die Justiz muss das ebenfalls gelten. So setzen wir uns auch hier für moderne Ermittlungsbefugnisse ein, beispielsweise die Einführung der biogeografischen DNAAnalyse, Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornografie und vernetzte intelligente Datenbanken für verbesserte Fahndungsmöglichkeiten. Im Zuge unnötiger Kulturkämpfe geht leider oft unter, dass hier ein großer Mehrwert für die Ermittlungsarbeit zu erwarten ist, indem Tatverdächtige möglichst exakt beschrieben und erfasst werden, auch zum Schutz all jener, die damit nicht mehr unter Tatverdacht geraten können. Der Innenminister hat recht, wenn er sagt, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland noch zu häufig auf „Kommissar Zufall“ angewiesen sind. Nur wenn wir mit der Zeit gehen, wird der Rechtsstaat stark bleiben und nicht an Wehrhaftigkeit einbüßen; denn wir müssen bedenken: Weder im Bereich der Justiz noch in allen anderen Bereichen gestatten uns Arbeitsmarkt und Haushalt große Sprünge bei der Personalausstattung. Umso gründlicher werden wir in unserem Ministerium eingespielte Arbeitsabläufe umkrempeln und auch Berichtspflichten überprüfen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Strafverfolgung ebenso wie die Prozessordnungen effizienter werden. Der Freistaat Sachsen ist dafür in einer herausragenden Position. Wir sind aktuell Vorsitzland der Justizministerkonferenz und werden beim Herbsttreffen kommende Woche in Leipzig viele eigene Beschlussvorlagen einbringen. Wir sind auch gut vertreten in der neu geschaffenen Expertenkommission des Bundesjustizministeriums, in der Vorschläge für eine moderne Strafprozessordnung erarbeitet werden, damit Effektivität wieder ein leitender Gedanke im Strafprozess wird. Bis die nötigen Reformen angestoßen sind, tun wir selbstverständlich, was möglich ist, um die Staatsanwaltschaften in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Dabei ist es uns gelungen, die Besetzungsquoten in Chemnitz, Dresden und Zwickau deutlich zu steigern: von teilweise unter 80 % auf nunmehr wieder über 90 %. (Beifall CDU und Henning Homann, SPD) Vorgestern haben wir mit dem Generalstaatsanwalt und allen fünf Leitenden Oberstaatsanwälten diskutiert, wie sich die Situation deutlich verbessern lässt und wie wir den Staatsanwälten die Arbeit erleichtern können. Wir haben einen umfangreichen Aufgaben- und Arbeitskatalog mitgenommen. Wenn wir solche Gespräche nicht scheuen und eingespielte Abläufe kritischer hinterfragen, wird es uns gelingen, den erfreulichen Trend der letzten Monate fortzusetzen; denn es ist uns gelungen, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verfahrensdauern zu senken, ebenso bei Strafsachen und Revisionsverfahren. Dort sind wir sogar so weit gekommen, dass wir die Verfahrensdauern halbieren konnten. Mein großer Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Bediensteten, die mit ihrer Arbeit zu diesem Fortschritt beigetragen haben (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) und die sich damit als herausragende Botschafter unseres Rechtsstaates bewiesen haben. Lassen sie mich nun den Bereich des Strafrechts verlassen und zu einem anderen Bereich übergehen, der die Menschen beschäftigt: die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren und die damit verbundene Dauer asylrechtlicher Verfahren. Hier hatten wir im letzten Jahr einen erheblichen Verfahrensaufwuchs zu verzeichnen, der zu Verfahrensstau und erheblichen Rückständen geführt hat. Die Menschen, die an unseren Verwaltungsgerichten tätig sind, haben im ersten Halbjahr dieses Jahres einen enormen Kraftakt erbracht, der sich in messbaren Zahlen niederschlägt: mit einer deutlichen Steigerung bei den erledigten Asylverfahren im ersten Halbjahr 2025. Seit unserem Asylgipfel Anfang des Jahres sind die Verwaltungsgerichte unter anderem mit zusätzlichen Richterstellen aus dem Stellenplan des SMJus ausgestattet worden. Am Verwaltungsgericht Chemnitz sind zwei neue Kammern ausschließlich für Asylsachen und zwei Richterassistenzen geschaffen worden. Es gab ein Asylrechtsforum zum Praxisaustausch, und wir arbeiten an der Umsetzung dessen, was die eigens ins Leben gerufene Expertenkommission Asyl uns mit auf den Weg gegeben hat – auch wenn das in der aktuellen Situation schwer sein wird. All das sind wirksame Schritte in der Praxis. Wir wissen, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, aber wir kämpfen dafür, dass wir so gut und so schnell wie möglich die Fragen unseres Rechtsstaats lösen können. Die Frage der personellen Ausstattung bringt mich gleich zum nächsten Brief. Dieser war nicht so persönlich formuliert, und das SMJus ist hier auch nicht der Adressat, sondern der Absender. Es ist der Brief, mit dem wir Bewerberinnen und Bewerbern mitteilen, dass sie zum nächstmöglichen Termin als Richter auf Probe eingestellt werden, und in dem wir zugleich um die dafür nötigen Unterlagen bitten. Sie können sich denken, dass es sich hierbei um einen Serienbrief handelt – von denen gibt es auch angenehme. Je häufiger wir diesen Brief versenden können, umso besser. Im laufenden Kalenderjahr haben wir bereits 107-mal diesen Brief versendet – Tendenz steigend. 107 Neueinstellungen, die wir dieses Jahr schon unter Dach und Fach gebracht haben, sind eine fantastische Nachricht für unseren Freistaat Sachsen; denn eine dreistellige Zahl an Neueinstellungen hatten wir zuletzt in den 1990er-Jahren, als in Sachsen die Justizverwaltung neu aufgebaut wurde, als überhaupt erst einmal tragfähige rechtsstaatliche Strukturen geschaffen wurden. Was damals mit vielen Nachwuchskräften gelang, bedeutet auch, dass wir jetzt, drei Jahrzehnte später, auf eine große Pensionierungswelle zusteuern. Unsere Bemühungen, diese Welle zu antizipieren und die Leistungsfähigkeit der Justiz zu wahren, sind erfolgreich, was im Übrigen keine Selbstverständlichkeit ist; denn der Arbeitsmarkt – das wissen Sie alle – ist hart umkämpft, und wir konkurrieren mit etlichen Bewerbern um die besten Absolventen. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, dass wir zwischenzeitlich bei gerade einmal sechs bis zehn Neueinstellungen pro Jahr lagen und noch vor fünf Jahren kaum auf 30 bis 40 kamen. Dass wir uns seitdem steigern konnten und jetzt viele Zusagen versenden, liegt daran, dass wir Bewerbungen zügig bearbeiten, dass wir die Personalgrundsätze angepasst haben, dass die Personal- und Ausbildungsreferate mit viel Hingabe die Werbetrommel rühren und dass wir Standortvorteile bieten, die sich auch in anderen Bundesländern herumsprechen. Zum 1. November werden wir voraussichtlich 180 Referendarinnen und Referendare einstellen und damit einen neuen Höchststand von über 700 Referendaren im Freistaat Sachsen erreichen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Ausbildungskapazität im juristischen Vorbereitungsdienst um mehr als 50 % erhöht. Davon profitieren nicht zuletzt diejenigen Regionen, aus denen uns die lautesten Hilferufe erreichen, zum Beispiel Ostsachsen. Am 2022 eingeführten Ausbildungsstandort Bautzen haben wir gerade einmal in drei Jahren die Kapazitätsgrenze erreicht. Das kommt nicht nur der Justiz, sondern dem Rechtsstaat als Ganzem zugute. (Vereinzelt Beifall CDU) Denn von unserer Nachwuchsoffensive profitieren auch seine anderen Organe. Wen meine ich damit? Ich meine die Rechtsanwälte und die Notare, die für den Rechtsstaat genauso wichtig sind wie die Justiz und die dabei oft noch viel näher am Bürger arbeiten als wir. Bei der Ausbildung zahlt sich übrigens auch unser Fleiß bei der Digitalisierung aus. Das E-Examen wird sehr gut angenommen. Wir liegen bei der Beteiligung deutlich über dem Durchschnitt aller anderen Bundesländer, und die Absolventen zeigen sich sehr zufrieden. Nicht nur deshalb gehört der Freistaat Sachsen mittlerweile zu den Klassenbesten, was die Digitalisierung in der Justiz angeht. Die viel zitierte elektronische Verfahrensakte, die das Erscheinungsbild und die Arbeitsweise in unserer Justiz verändert hat wie keine andere Zäsur seit der Wiedervereinigung, ist mittlerweile überall in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt. Auch an den Fachgerichten ist der Rollout abgeschlossen, und bei den Staatsanwaltschaften steht der Abschluss kurz bevor. Darauf können wir stolz sein! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Auch wenn die Digitalisierung der Justiz eine Erfolgsgeschichte ist, möchte ich – denn ich habe Ihnen Ehrlichkeit versprochen – nicht verschweigen, dass diese Geschichte nicht immer ganz geradlinig und reibungslos verläuft, was bei einem solchen Umstellungsprozess wahrscheinlich nie der Fall ist. Deshalb erreichen uns zum Thema Digitalisierung derzeit auch viele Briefe – darunter nicht wenige analog –, in denen die Probleme und die hohe Zusatzbelastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Justiz offen angesprochen werden. Besonders betroffen von diesem Performance-Problem sind – in Ergänzung zu dem, was ich bereits gesagt habe – die Staatsanwaltschaften. Das bedeutet eine echte Arbeitsbelastung. Wir sind mit Hochdruck dabei, Lösungen zu finden. Eines ist auch klar: Einen Weg zurück kann und wird es nicht geben. Sosehr ich heute mit dieser Fachregierungserklärung den Zauber des ausgedruckten und persönlich unterschriebenen Briefes beschwöre – angesichts unseres Ziels, eine effiziente, leistungs- und funktionsfähige Justiz aufzustellen, verblasst dieser Zauber relativ schnell. Wir verstehen uns heute als eine voll digitale Justiz, die schon jetzt alljährlich Tausende von Online-Verfahren durchführt. Wenn es uns damit ernst ist, um Vertrauen zu werben, dann geht das nur mit einer solchen voll digitalen Justiz, denn sie ist irgendwann der Schlüssel zu mehr Tempo und Effizienz. Der vierte Brief, über den ich sprechen möchte, ist keiner, der mich persönlich erreicht hat. Ich sage in diesem Zusammenhang: zum Glück – und Sie werden auch wissen, warum. Es ist kein bestimmter Brief mit einer von Herzen kommenden Botschaft oder einem großen Informationsanliegen. Es ist ein Brief, dessen Inhalt sozusagen zwischen den Zeilen liegt. Stellen Sie sich bitte einen Brief vor, wie er jeden Tag zu Dutzenden in einer unserer sächsischen Justizvollzugsanstalten eintrifft – ein Brief, der an einen Gefangenen adressiert ist. Solche Briefe sind wichtig; denn jeder Kontakt mit der Außenwelt verheißt eine Perspektive, Kontakt zu nahestehenden Menschen, die Hoffnung auf ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten. Das gilt aber nicht für den Brief, über den ich gerade spreche. Was in ihm geschrieben steht, ist völlig zweitrangig. Der Brief, den ich meine, ist mit einer psychoaktiven Substanz besprüht worden. Sein Zweck erfüllt sich nicht im Lesen; denn der Brief dient allein als Trägermaterial. Seit einiger Zeit werden über Briefe Betäubungsmittel in den Justizvollzug eingeschmuggelt. Das mit dem Stoff getränkte Papier wird dann zum Beispiel geraucht. Benutzt wird in der Regel kariertes Papier; es wird nach Quadraten verkauft und wird geraucht. Das Verfahren ist relativ neu. Die damit verbundene Herausforderung ist es jedoch nicht; denn der Justizvollzug ist es gewohnt, sich auf neue Schmuggelmethoden einzustellen. (Unruhe im Saal) Was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur erhöhte Wachsamkeit, sondern eben auch viel zusätzlichen Arbeitsaufwand abverlangt: verstärkte Kontrollen, neue Testverfahren oder auch das Kopieren von eingehenden Briefen. Die Kolleginnen und Kollegen im Vollzug erledigen das zusätzlich zu ihrem ohnehin schon sehr umfangreichen Aufgabenportfolio. Wir sprechen hier von mehr als 1 900 Bediensteten, die dem Justizvollzug zur Verfügung stehen. Angesichts von aktuell rund 3 000 Gefangenen im sächsischen Justizvollzug klingt das nach einer sehr üppigen Personalausstattung.
