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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. In Artikel 26 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht Folgendes: „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.“ Sichergestellt wird dieses Recht unter anderem mit der in Artikel 7 des Grundgesetzes verankerten Schulpflicht. Und hier kommt das Land in die Verantwortung; denn allen – und ich betone allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft – muss ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden. Doch in Sachsen haben zu Beginn des aktuellen Schuljahres über 1 000 Kinder und Jugendliche – genauer 1 083 zum Stichtag 10.06. – keinen Schulplatz erhalten. Der Großteil sind migrantische Kinder. Das ist nichts anderes als Diskriminierung. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Anstatt die Strukturen und vor allem auch das Bildungssystem endlich umzugestalten, wird zugelassen, dass junge Menschen schon vor ihrer Schullaufbahn ungerecht behandelt werden und dadurch die Bildungsungerechtigkeit weiter zunimmt. Wir danken der Fraktion BÜNDNISGRÜNE für den vorliegenden Antrag und unterstützen die Maßnahmen, erstens ein transparentes Monitoring-Verfahren zur Schulplatzvergabe einzuführen und zweitens bei der Verteilung nach § 50 Asylgesetz die schulischen Aufnahmekapazitäten vor Ort zu berücksichtigen und hierfür mit den zuständigen Behörden und Kommunen gemeinsam abgestimmte Verfahren zu entwickeln. Wir finden es richtig, dass sich die Staatsregierung darum kümmern muss, kurz- und mittelfristig die akute Schulplatznot zu entspannen und die Gemeinden bei der Wahrnehmung der Pflichtaufgabe zur Bereitstellung bedarfsgerechter Schulräume und Häuser zu beraten und zu unterstützen. Und es ist auch gut, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für Schulräume bzw. Gebäude, die dem Bedarf entsprechen, zu suchen, sodass solche tatsächlich auch gefunden werden. Außerdem stimmen wir zu, dass das Parlament über die aktuelle Situation der Schulplatzvergabe für Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu unterrichten ist. Als Linksfraktion fordern wir aber auch ein grundsätzliches Umdenken im System Schule. Ich habe das hier schon sehr oft betont und mache es heute wieder. Warum ist das Fach Deutsch als Zweitsprache nicht grundsätzlich im Lehramtsstudium, unabhängig von der Fächerkombination, verankert? So könnte an jeder Schule ein Angebot für den DaZ-Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Außerdem braucht es unserer Meinung nach mehr Möglichkeiten und Unterstützung in der Zusammenarbeit von – da sind wir uns ja einig – Lehrkräften, Schulsozialarbeiter/-innen, Psycholog/-innen, Elternarbeit und weiteren Berater/-innen, eben diese sogenannten guten multiprofessionellen Teams an allen Schulen, um die Herausforderungen im Bereich Integration zu meistern. Es bereits mehrmals betont worden – tatsächlich noch nicht von allen, weswegen ich es jetzt auch noch einmal sage –: Migration ist kein kurzzeitiges Phänomen, sondern gehört als fester Bestandteil zu unserer Gesellschaft und so auch in unsere Schulen. Wir sollten endlich die Voraussetzungen und Strukturen dafür schaffen, damit kein Mensch, ob jung oder alt, zurückgelassen wird. Die im Antrag aufgeführten Maßnahmen sind wichtige Schritte hin zu einer diskriminierungsfreien Schulplatzvergabe. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag und finden es richtig, dass wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt SPD und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Linksfraktion sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Herr Berger, der fraktionslose Abgeordnete, hätte die Möglichkeit, zu sprechen. – Er schüttelt mit dem Kopf. Dann sind wir am Ende der ersten Rederunde. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Bitte schön, Herr Staatsminister Conrad Clemens.

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