Sophie Koch
Herr Rudolph, niemand von uns hat sich jemals gegen potenzielle Friedensverhandlungen ausgesprochen. Aber auch hier gilt: Es muss vor allem erst einmal eine Bereitschaft vonseiten Russlands da sein. Wer sind wir, dass wir als Deutschland oder andere Länder in Europa entscheiden würden, ob die Ukraine Gebiete abgibt oder nicht? Das sind Verhandlungen, die die Ukraine mit Russland führt. Vor allem würde all das, was Sie gerade ausgeführt haben, auch immer noch negieren, dass es ein völkerrechtswidriger Angriff von Russland auf die Ukraine war. Jetzt einfach zu sagen: „Geben Sie das Land ab, geben Sie bitte Ruhe!“, das funktioniert so nicht. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Gibt es von den anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hätte jetzt, wenn gewünscht, die Staatsregierung das Wort. Herr Staatssekretär Dr. Handschuh. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte über die Wehrpflicht ist sehr stark davon geprägt, welche eigene Position aus dem Gewissen heraus zur Wehrpflicht eingenommen wird – und das ist gut so; denn es ist eine verfassungsrechtliche Garantie in Artikel 12 a Absatz 2 Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert, das Gewissen allein zum entscheidungserheblichen Kriterium gegenüber einer staatlichen Pflicht zu stellen. Und dass dieser Artikel heute Anwendung auf das Gebiet des Freistaates Sachsen findet, ist im Endeffekt Ergebnis der friedlichen Revolution von 1989. Es waren die montäglichen Friedensgebete, die das Ende der DDR einleiteten. Diese wurden maßgeblich von den Kirchen, Bürgern und Friedensbewegungen getragen. Gerade die Jugendlichen der DDR trugen oft als Bekenntnis und Zeichen der Opposition – heute würde man sagen: des zivilen Ungehorsams – den Bibelspruch „Schwerter zu Pflugscharen“ aus Micha 4,3. Das Bild eines Schmieds, der ein tödliches Schwert zu einem nutzbringenden Pflug umformt, stand im Widerspruch zur offiziellen Friedenspolitik der DDR. Im Westen wurde der Spruch „Frieden schaffen ohne Waffen“ zum Leitspruch der Friedensbewegung und Ostermärsche. Die Friedenspolitik der DDR propagierte den bewaffneten Frieden einer Volksarmee in Waffenbrüderschaft mit den Staaten des Warschauer Paktes. Das Friedenssymbol der Kirchen wurde zum generellen Symbol der Opposition und damit auch verboten und rigoros mit Repression belegt. Die DDR setzte auf Aufrüstung und Militarisierung der Gesellschaft, der sich niemand entziehen konnte. Es gab diese Gewissensentscheidung nicht. Ich denke nur daran: Es gab keinen Zivildienst, es gab Bausoldaten. (Andreas Nowak, CDU: Davon spricht heute keiner mehr!) Ich erinnere auch an die Gründung der Kampfgruppen, die GST und den Wehrunterricht in den Schulen. Mit der Deutschen Einheit und dem Zusammenbruch der Sowjetunion und deren sozialistischen Partnerstaaten in Mittel- und Osteuropa schien der endgültige Siegeszug von demokratischen Staaten in einer neuen Friedensordnung eingeläutet. Hierzu trug sicherlich auch das am 3. Januar 1993 geschlossene atomare Abrüstungsprogramm zwischen den USA und Russland bei. Die Truppenstärke der Bundeswehr wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag auf 370 000 Mann gesenkt. Schließlich wurde 2011 zwar nicht die Wehrpflicht abgeschafft, sondern der Wehrdienst ausgesetzt. Der damalige Verteidigungsminister sagte, sie sei sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen. Dabei hatte es auch zu dieser Zeit schon Kriege auf europäischem Boden gegeben. Ich erinnere hier an die sogenannten Jugoslawienkriege von 1991 bis 1999. Noch heute sind Soldaten der Bundeswehr auf dem Balkan stationiert. Und auch der ISAF-Einsatz in Afghanistan von 2001 bis 2014 klang heute bereits an. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Verteidigungsausgaben und damit auch unsere Sicherheit auf Kosten der NATO-Staaten gewährleistet wurden. Wenn wir unser Land, unsere Werte, aber vor allem seine Bürger schützen wollen, haben wir aufgrund der Sicherheitslage die Pflicht, darauf zu reagieren. Es stellt sich einfach die Frage: Was haben wir für eine Verteidigungspflicht und wie wollen wir diese Verteidigungsbereitschaft herstellen? Ohne Erhöhung der militärischen Verteidigungsbereitschaft wird diese Sicherheitslage nicht garantiert werden können. Wir müssen daher überlegen, wie wir diese sogenannte Wehrpflicht dann ausgestalten. Sie muss den Erfordernissen der Aufgabe gerecht werden und sie muss – und das war heute auch Kern der Debatte – gesellschaftlich akzeptiert sein. In diesem Sinne danke ich heute für diese offene Debatte. Von den Kritikern wird angeführt, Pflichtdienst jeder Art sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung, gerade die Freiwilligkeit sei entscheidender Erfolgs- und Qualitätsfaktor. Auf lange Sicht, das sage ich, ist damit kein Staat – und ja, auch kein Zusammenhalt der Gesellschaft – zu erhalten. Es ist sicherlich kein Zufall, dass der Begriff der Pflicht im Antrag des BSW als nahezu alarmierende Bedrohung verwendet wird. Beim sozialen Zusammenhalt hingegen wird oft zu Recht Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz zitiert: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. – Dort ist die Pflicht billig und recht. In unserer sehr individualisierten Gesellschaft hat aber das Wort „Pflicht“ als eine Inanspruchnahme für die Gesamtheit, gar der Einsatz für unser Land, unsere Gesellschaft, einen tendenziell schlechten Leumund. Das ist interessant, denn an anderer Stelle ehren wir jährlich mehrfach Menschen, die ein besonderes Pflichtgefühl für andere Menschen oder ein wichtiges Anliegen empfinden, mit dem Sächsischen Verdienstorden oder der Annen-Medaille. Sie geben diesem Pflichtgefühl den Vorrang vor der Selbstbestimmung. Sie lassen sich als Menschen von einer Situation ganz persönlich ansprechen. Wir sprechen sehr häufig darüber, dass uns in unserer Gesellschaft der Zusammenhalt fehle und dass Menschen das Land als gespalten wahrnehmen würden. Sehr gern wird auf die Blasen verwiesen, die insbesondere durch soziale Medien bedient würden. Keiner käme mehr aus diesen Blasen heraus, hätte sich mit Gleichgesinnten nahezu verbarrikadiert und würde jedes Argument, das der eigenen Position widerspricht, gleich als Angriff auf seine Person wahrnehmen. Bis 2011 gab es bei Wehr- und Zivildienst das Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher Herkunft aus unterschiedlichen Schichten und Regionen für einen gemeinsamen Dienst an unserem Land. Diese positiven Erfahrungen prägen diese Menschen noch bis heute. Seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 und der Einsetzung der Wehrpflicht wird die Pflicht mit einer Gewissensentscheidung des Einzelnen zusammengedacht. Die Gewissensentscheidung hat einen festen Platz bei der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Sechsten Drucksache 8/2275, Gesetzentwurf Drucksache 8/4491, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Zunächst hätte auf Verlangen die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Jost, das Wort. Möchten Sie das Wort Frage der Verpflichtung zum Wehrdienst. Eine einseitige Polemik gegen die Wehrpflicht unterschlägt das Selbstverständnis der Bundeswehr. Zu diesem Selbstverständnis gehört, dass sich Menschen eben verpflichten. An dieser Stelle eine hohe Wertschätzung und Dank für das Pflichtbewusstsein der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die sich tagtäglich für unser Land, für unsere Sicherheit, für uns alle mit ihrem Leib und Leben einsetzen. (Beifall CDU, Staatsregierung und vereinzelt Beifall AfD) Für den Zusammenhalt in unserem Land halte ich das gemeinsame Dienen, Tun für außerordentlich wichtig. Deshalb plädiere ich für ein Pflichtjahr. Wir haben neben der Bundeswehr sehr viele gesellschaftliche Bereiche, in denen Hilfe gebraucht wird, in denen insbesondere junge Menschen die Erfahrung machen können, dass sie gebraucht werden, dass ihr Tun den Unterschied macht und dass man mit Menschen, mit denen man sonst wenig Gemeinsamkeiten hat, gemeinsam etwas erreichen kann. Im Tun eröffnet sich oft mehr Sinn und Gemeinschaft. Dies muss nicht herbeidebattiert werden, sondern ergibt sich von allein. Vielleicht täte es unserer Gesellschaft deshalb sehr gut, wenn Menschen konkret und gemeinsam einer guten Sache dienen würden. Sich in die Pflicht nehmen lassen, hat gesellschaftlich und individuell eine Menge Vorteile. Es ist an uns, diese Vorteile überzeugend vorzutragen. Wir sollten diesen Dienst gerade als Pflicht besonders wertschätzen und würdigen. Ob er vornehmlich bei der Verteidigung oder aus Gewissensgründen beim Katastrophen-, Unfall- und Bevölkerungsschutz, im Gesundheitswesen oder in der Bildung geleistet wird: Alles, was als Dienst am Gemeinwesen geleistet und als Pflicht erfüllt wird, fördert den Zusammenhalt und auch die Resilienz unseres Landes, unserer Gesellschaft. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Dr. Handschuh. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus ergreifen? – Offensichtlich nicht. Dann haben in der ersten Runde die Fraktionen in folgender Reihenfolge das Wort: zunächst die CDU-Fraktion, dann AfD, BSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Linken und schließlich der fraktionslose Abgeordnete. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Nowak.
