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Martin Modschiedler

CDU 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Das sagen Sie?) Konsequenz ist dagegen bei der Verfolgung der echten Kriminalität gefragt. Sie haben es erwähnt: Wir haben in Sachsen explodierende Zahlen bei den Ladendiebstählen; sie haben sich seit 2021 nahezu verdoppelt. Der Gesamtschaden wird auf 140 bis 225 Millionen Euro geschätzt. Das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein. Das Forschungsinstitut des Handels schätzt die Dunkelziffer bei den Diebstählen auf über 98 %. Das sind dann nicht nur Kleinigkeiten, auch wenn Ihre Vorgängerin der Meinung war, Diebstähle im Wert von bis zu 20 Euro als Bagatelle abtun und damit quasi entkriminalisieren zu müssen. Frau Staatsministerin, Sie hatten kürzlich die Gelegenheit, einen der Hotspots, den Wiener Platz in Dresden, in Augenschein zu nehmen. Genau da muss der Rechtsstaat konsequent sein. Es kann nicht sein, dass auch jetzt noch reihenweise derartige Verfahren eingestellt werden. Es ist nicht nur so, dass der Handel auf dem Schaden sitzen bleibt oder der Schaden an die Verbraucher auf dem Wege von höheren Preisen weitergegeben wird, auch unsere Ermittlungsbehörden werden mit sinnloser Arbeit beschäftigt. Da werden Akten angelegt. Da werden polizeiliche Ermittlungen begonnen. Dann schaut ein Staatsanwalt darüber. Aber – Sie haben es erwähnt – am Ende wird das Verfahren eingestellt. Dadurch leidet das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat massiv. Sie haben es anklingen lassen. Wenn ich mit den Händlern in den Innenstädten spreche, dann haben diese, um es auf Deutsch zu formulieren, die Schnauze voll. Nicht umsonst fordert der Handelsverband deshalb eine Kehrtwende. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie waren selbst als Rechtsanwältin tätig. Sie kennen die Herausforderungen für unseren Berufsstand. Nicht nur die Justiz, sondern auch die Anwaltschaft überaltert. Die Tätigkeit wird für Berufseinsteiger zunehmend uninteressant, vor allem als Selbstständiger. Ich habe das einmal überschlagen. Um vergleichbar mit einem Richter in der Besoldungsstufe R2 zu verdienen, muss ein Anwalt mittlerweile – und das dürfte eher die Untergrenze sein – rund 150 000 Euro brutto per annum erwirtschaften, und zwar stetig Jahr für Jahr. Dabei ist die Altersvorsorge noch nicht berücksichtigt. Das müssen Sie als sogenannter Brot-und-Butter-Anwalt gerade im ländlichen Raum erst einmal erlösen. Bei einer Kostenquote von rund 50 % bedeutet das jährlich 300 000 Euro Umsatz. Die Kollegen Leithoff und Modschiedler können mir da sicher folgen. Sie wissen auch, wie es in der Praxis aussieht. Mit einer 40-Stunden-Woche ist es dabei nicht getan. Krank werden sollten Sie auch nicht. Auch die sonstigen Umstände wirken auf den potenziellen Nachwuchs nicht sonderlich attraktiv, sei es die zunehmende Konkurrenz durch nichtanwaltliche Dienstleister, Personal, das in den besser bezahlten und zuweilen stressfreieren öffentlichen Dienst abwandert, steigender Kostendruck bei Löhnen, Mieten und sonstigen Anschaffungen, was alle in der Wirtschaft trifft usw. usf. Das alles passiert bei Gebühren, die bekanntermaßen nur alle Jubeljahre in homöopathischen Dosen angepasst werden. Obwohl allenthalben von Bürokratieabbau schwadroniert wird – das passiert auch hier im Hohen Haus andauernd –, erschweren auch in der Anwaltschaft zunehmende bürokratische Vorgaben die eigentliche Tätigkeit. Ich will Ihnen dazu zwei Beispiele geben. Wir arbeiten in der Kanzlei seit Jahren mit Datenbanken, insbesondere von beck-online. Das ist völlig unproblematisch. Dort wurde jetzt ein KI-Tool implementiert. Aufgrund einer europäischen KI-Verordnung sind wir gezwungen, uns selbst und die Mitarbeiter alle zu schulen, natürlich kostenpflichtig, ganz abgesehen von der Zeit. Warum muss ich als Rechtsanwalt nach dem Geldwäschegesetz bei jedem neuen Mandat Geldwäscherisiken eruieren und gegebenenfalls an eine Stelle melden? Das geschieht unbezahlt, aber mit einer nicht unerheblichen Sanktionierung mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro. Ich arbeite in einem freien Beruf und bin nicht der Büttel des Staates. Damit meine ich nicht mich persönlich, sondern die Kolleginnen und Kollegen. Das sind nur zwei kleine Beispiele einer fortsetzbaren Liste. Wie immer gilt: Die Dosis macht das Gift. Schon jetzt dünnt das Netz an Anwälten im ländlichen Raum erheblich aus. Vielleicht ist es noch nicht so schlimm wie bei den Ärzten, aber wenn die Entwicklung so weitergeht, dann wird es für viele Bürger künftig deutlich schwieriger, einen engagierten, qualifizierten und nicht zuletzt bezahlbaren Kollegen zu finden. Wenn das so kommt, werden sich auch die Amtsgerichte bedanken. Wenn immer mehr Bürger ohne eigenen Anwalt Klagen einreichen, dann müssen die Gerichte, die Richter oder Richterinnen auch noch die mühevolle Arbeit der Tatbestandsaufbereitung selbst vornehmen. Fazit: Auch die Anwälte, die bekanntlich Organ der Rechtspflege sind und einen nicht unerheblichen Beitrag zu einem starken und vor allem bürgernahen Rechtsstaat leisten, werden von Ihnen bislang vernachlässigt. Wenig zu hören gibt es von Ihnen und dem aktuellen Kabinett auch, wenn es um die teilweise Wiedergutmachung von Corona-Unrecht geht. Hier war die Justiz unseres Erachtens mit den einschlägigen Vorschriften viel zu unkritisch, vor allem mit den Bußgeldvorschriften. Das ging über Jahre so. Erst weit nach dem Ende der Coronapandemie, im Frühsommer 2025, konnte sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof aufraffen, zumindest Teile der sogenannten Corona-Schutzverordnung für verfassungswidrig zu erklären. Von der Staatsregierung haben wir dazu wenig vernommen. Unsere Fraktion hat aber bekanntlich beantragt, zumindest die insoweit zu Unrecht belangten Bürger zu entschädigen. Auch wenn es um das Projekt JVA Zwickau-Marienthal geht, hält sich das Justizministerium unseres Erachtens sehr zurück. Natürlich weiß ich, dass das primär eine Baustelle des Finanzministeriums ist. (Christian Hartmann, CDU: Hört, hört!) Aber sich auf die Feststellung zu beschränken, dass durch die nicht absehbare Inbetriebnahme der JVA keine Kapazitätsprobleme im Strafvollzug entstehen und damit die Geschichte für das Justizministerium erledigt sei, das ist dann etwas dürftig. Um Goethes Faust zu zitieren: „Die Botschaft höre ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.“ Diesbezüglich, dass alles so gar keine Auswirkungen auf die bestehenden JVAs hat, die nun länger als geplant alles auffangen müssen, habe ich gewisse Zweifel. Viel mit Hoffnung und Glauben hat wohl auch die Digitalisierung in der Justiz zu tun. Während der Generalstaatsanwalt Ende September dieses Jahres in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ geäußert hat, dass es – ich zitiere – „vor allem in den großen Staatsanwaltschaften Schwierigkeiten mit der E-Akte und insbesondere der Performance der IT gibt und die Leitstelle für Informationstechnologie wenig Hoffnung macht, dass sich der Zustand bald bessert“, und schon mal vorsorglich auf die Möglichkeit hinweist, auch über den 1. Januar 2026 hinaus mit der Papierakte zu arbeiten, haben Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, mehrfach schwungvoll erklärt, dass die rechtzeitige Einführung der E-Akte sichergestellt sei. Vielleicht klappt es, vielleicht auch nicht. Als erfahrungsgeplagter Praktiker möchte ich an dieser Stelle Zweifel anmelden. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Rechnungen der Landesjustizkasse für Auslagen und Vorschüsse nach wie vor ausschließlich postalisch zugestellt werden. Bei Videoverhandlungen nach § 128 a ZPO sitzt regelmäßig immer noch ein Justizwachtmeister im Gerichtssaal, um der Richterschaft unter die Arme zu greifen, wenn es mit der Technik einmal nicht so klappt. Dabei mache ich mal hinter dem Wörtchen „Effizienz“ ein ganz großes Fragezeichen. Stand heute: Es bleibt uns sicher noch ein weiter Weg. Mal sehen, was uns und die Justiz dann in zwei Monaten erwartet. Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich gestehe – auch als Oppositionspolitiker und Kritiker – gern zu, dass es eine deutliche Verbesserung gegenüber der letzten Wahlperiode ist, mit einer Kollegin vom Fach zu sprechen. Und – das sagte ich bereits im Rahmen der Haushaltsdiskussion – dass Sie aus dem vormaligen Gemischtwarenladen wieder ein Justizministerium gemacht haben, ist anerkennenswert. Gerade deshalb erwarten wir, dass Sie sich bislang vernachlässigten Bereichen wie etwa der Rechtspflege oder der Anwaltschaft widmen. Vor allem aber erwarten wir, dass an unsinnigen, vielfach ideologisch motivierten Regelungen Ihrer Vorgängerin nicht nur kosmetische Veränderungen vorgenommen, sondern diese abgeschafft werden und dass Sie sich auf Bundesebene für Entsprechendes einsetzen. Zum Ende und mit Blick auf den anglizistischen Titel Ihrer Regierungserklärung könnte man sagen: Wir erwarten einen Rollback. Besser wäre meines Erachtens wohl eine Anleihe an die lateinische Sprache. Minister leitet sich bekanntlich aus dem lateinischen Verb „ministrare“ ab, was besorgen, dienen bzw. sich kümmern bedeutet. Frau Staatsministerin, besorgen Sie die Anliegen der Justiz! Kümmern Sie sich um einen funktionierenden, effektiven Rechtsstaat und dienen Sie somit dem Souverän unseres Landes, damit die Bürger wieder Vertrauen in den Rechtsstaat fassen und sich gerecht vertreten fühlen! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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