Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den Antrag der Koalition anschaue, komme ich doch etwas ins Grübeln. Sie wollen also heute, am 29. Oktober 2025, vom Landtag beschließen lassen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird „Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk zu führen […]“. Da muss ich Ihnen sagen: Damit kommen Sie dann ganz schön spät daher. Denn laut Medieninformation der Sächsischen Staatskanzlei vom 13. Juni 2025 haben die Ministerpräsidenten aus Sachsen und Brandenburg an diesem Tag im Bundesrat in Berlin im Beisein des Vorsitzenden des sorbischen Dachverbandes Domowina, Herrn Statnik, einen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz unterzeichnet, um das nunmehr Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk gemeinsam mit dem Bund auf den Weg zu bringen. In dem Schreiben, das zugleich an den zuständigen Bundesinnenminister gerichtet worden ist, werben die Regierungschefs für ein „auskömmliches Fünftes Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk noch vor Ablauf des derzeitigen Finanzierungsabkommens“. Mit einem Beschluss Nr. 720 hat die Stiftung bereits in ihrer Haushaltsberatung am 21. November 2024, also vor gut einem Jahr, die laufenden Verhandlungen zum Fünften Finanzierungsabkommen begrüßt. Das alles will heißen: Die Verhandlungen für ein neues Finanzierungsabkommen sind auch ohne Ihr Zutun und Ihren Antrag voll im Gange. Zum anderen ist dann ebenso lange klar, dass die Erwartungen der Stiftung an einen möglichst schnellen Abschluss des neuen Finanzierungsabkommens hoch sind. Nun fordern Sie in Ihrem Antrag ja nicht nur das Führen von Verhandlungen, sondern Sie fordern bis zum 30. November – also in einem Monat – einen Bericht durch die Staatsregierung und den Abschluss der Verhandlungen bis zum 31. Dezember 2025. Wir alle wissen schon jetzt, dass – wie auch bei den Verhandlungen über das derzeit noch geltende Finanzierungsabkommen geschehen – die Vertragsverhandlungen zwischen Bund, Sachsen und Brandenburg erfahrungsgemäß dauern werden, sodass das neue Abkommen wohl erst nach dem Auslaufen des derzeitigen Abkommens am 31. Dezember 2025 im Jahre 2026 abgeschlossen sein wird. Sachsen hat hier seine Hausaufgaben gemacht und zumindest den Status quo der bisherigen Finanzierungsbeiträge Sachsens für die Stiftung des sorbischen Volkes im kommenden Haushaltsjahr 2026 mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 gesichert. Herr Schiemann nickt, wenn ich mal recht habe – selten. Viel wichtiger ist Ihre wohl eher unrealistische Forderung nach einem Abschluss des Abkommens bis zum 31. Dezember 2025. Daher wäre es aus unserer Sicht vor allen Dingen wichtig, festzustellen, dass das Abkommen – wenn es im kommenden Jahr dann zustande kommt – rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt wird, um der Stiftung damit auch Planungs- und Finanzierungssicherheit für die schon jetzt absehbare, erneute vorläufige Haushaltsführung im Jahre 2026 zu geben. Was die Stiftung jetzt braucht, ist ein starkes Signal für eine weiterhin verlässliche, garantierte, auskömmliche und damit zukunftsfähige Finanzierung ihrer Einrichtungen, Projekte und der dafür erforderlichen Personalstellen. Die mit dem neuen Finanzierungsabkommen zu meisternden Herausforderungen sind eigentlich allgemein bekannt. Die Zuwendungen müssen inflationsbedingt um circa 20 % steigen. Fällt die Erhöhung der Zuwendungen niedriger aus, würde das zu Einschränkungen der Arbeit der Stiftung führen. Die Finanzsituation der Stiftung ist schon jetzt prekär. Leider finden sich dazu im vorliegenden Antrag bis auf die Forderung, „gestiegene Personal- und Sachkosten angemessen zu berücksichtigen“, keine konkreten Angaben zum Umfang der schon jetzt sowie auch künftig notwendigen Erhöhung des Finanzierungsanteils. Die von meiner Fraktion zurückliegend wiederholt geforderte jährliche Dynamisierung der Finanzierungsbeiträge für die gesamte Laufzeit des Finanzierungsabkommens muss darüber hinaus ebenso gesichert sein. Nun könnte man ja einwenden, dass es in Zeiten angespannter Finanzhaushalte nicht sein kann, dass die Stiftung für das sorbische Volk anders behandelt wird als andere Empfänger von Zuweisungen des Landes. Jedoch haben der Schutz und die Gewährleistung der Rechte des sorbischen Volkes auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Überlieferung, insbesondere durch Schulen, vorschulische und kulturelle Einrichtungen, in Sachsen Verfassungsrang – Artikel 6, wer es nachlesen möchte. Wenn Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, daher ein öffentliches Bekenntnis des Landtags für die Gewährleistung einer ebenso verlässlichen wie auskömmlichen finanziellen Perspektive für die Stiftung für das sorbische Volk sein soll, sind wir – ist meine Fraktion – ganz auf Ihrer Seite. Gleichzeitig unterstützen wir Ihren weiteren Antrag auf Berichterstattung der Staatsregierung über den Stand der fortlaufenden Umsetzung des Zweiten Maßnahmenplans der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache bis zum 30. November 2025. Auch hier ist die Staatsregierung aus unserer Sicht schon sehr im Zeitverzug. In diesem Sinne und mit dieser Zielrichtung stimmen wir Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke sowie Gerald Eisenblätter und Laura Stellbrink, SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Fraktion Die Linke der Kollege Gebhardt. Jetzt hätte Herr Berger die Möglichkeit. – Er winkt ab. Dann treten wir jetzt in die zweite Runde der Aussprache ein und ich sehe für die CDU-Fraktion die Kollegin Elaine Jentsch. Bitte schön, Frau Kollegin.
