Dr. Claudia Maicher
Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner aus der Koalition haben die wesentlichen Punkte des Staatsvertrags dargelegt; das brauche ich an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Deswegen möchte ich auf zwei Aspekte eingehen, die in der Anhörung kritisch diskutiert wurden. Da ist zum einen die Praxistauglichkeit. Mit der Jugendschutzvorrichtung erhalten Eltern und Bezugspersonen ein zusätzliches Instrument. Wenn sie die Alterseinstellung im Betriebssystem ausprobieren und dann feststellen, dass es für sie nicht funktioniert, werden sie es vermutlich wieder lassen. Das wird häufig der Fall sein, zum Beispiel wenn Geschwister dasselbe Gerät nutzen. Da nur eine einzelne Altersstufe eingestellt werden kann und keine verschiedenen Nutzerprofile, wird es wahrscheinlich zu umständlich, dies jedes Mal umzustellen. Oder jüngere Kinder nutzen die Alterseinstellung der älteren Geschwister, was auch nicht der gewünschte Effekt ist. Solche Fehlwirkungen werden keine Ausnahme bleiben. Eine weitere Problematik ergibt sich aus kinderrechtlicher Perspektive. Die One-Button-Lösung klingt unkompliziert, ist jedoch starrer als die bisherigen Jugendschutzprogramme. Das Betriebssystem schränkt Inhalte und Apps für eine Altersfreigabe auf einem einheitlichen Schutzniveau ein, wobei der individuelle Reifegrad und die persönlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen außer Acht gelassen werden. Ohne differenzierte Regelung leidet ihr Recht auf Zugang zu einem breiten Informationsangebot, weil sie ihre Interessen und Bedürfnisse in der Vielfalt der Medienwelt kaum selbstständig verfolgen können. Besonders aufpassen müssen wir, dass Hilfs- und Beratungsangebote unabhängig von den Eltern nutzbar bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten nicht davon ausgehen, dass neue technische Lösungen automatisch zu Verbesserungen führen. Die Medienregulierung ist ein unterstützender Baustein. Wesentlich sind ausreichend medienpädagogische Angebote im Freistaat Sachsen, die Eltern und Fachkräfte unterstützen. Beides sollte ineinandergreifen. Dieser Staatsvertrag geht insgesamt in die richtige Richtung. Angesichts der rasanten Medienentwicklung werden wir jedoch weiteren Aufholbedarf haben. Eine wichtige Neuerung ist beispielsweise, dass das Schutzziel der persönlichen Integrität in die Altersbewertung einfließt. Das soll mehr Schutz vor Cybermobbing oder Cybergrooming bieten und Eltern helfen, ihren Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie diese und andere Regelungen tatsächlich wirken. Wir werden sie dann sicherlich weiter diskutieren. Trotz einiger dieser Bedenken werden wir dem Staatsvertrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.
