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Franziska Schubert

GRÜNE 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Mackenroth! Zunächst einmal herzlichen Dank für den vorgelegten Bericht und insbesondere für Ihre engagierte Arbeit in den vergangenen zehn Jahren. Sie haben Ihr Amt mit Fingerspitzengefühl und mit Blick auf das Menschliche ausgefüllt, und Sie sind in dem Amt wahrnehmbar gewachsen. Sie haben eine Reihe von Projekten angeschoben, vorangetrieben und mitgestaltet, die heute die Integration hier im Freistaat prägen. Ich denke etwa an den „Heim-TÜV“. Dies war deutschlandweit einzigartig und ist eine wertvolle Grundlage, um die menschenwürdige Unterbringung von Menschen zu verbessern. Sie haben sich auch als Mahner für eine bessere und schnellere Einbürgerungspraxis verstanden und haben wiederholt die migrationsgesellschaftliche Öffnung in Sachsen in den Mittelpunkt gerückt. Ich erinnere mich noch gut an Ihre prägnante Aussage: „Michel stellt immer Michael ein.“ Diese Bildsprache blieb haften. Zudem haben Sie durchgehend Best-Practice-Beispiele vorgestellt, wenn es darum ging, Fachkräfte in sächsischen Betrieben zu integrieren. Es war Ihnen ein Anliegen, dass das Thema nicht abstrakt bleibt, sondern konkret wird, nämlich: Menschen in Arbeit – ein wesentlicher Aspekt, um Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben Sie mehrfach öffentlich betont, wie wichtig eine pragmatische Anwendung von Gesetzen ist, gerade wenn es darum geht, Menschen mit Arbeit einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen. Auch wenn die BÜNDNISGRÜNEN nicht immer in allen Punkten Ihrer Linie gefolgt sind, steht außer Frage, dass Sie sich als besonnener Vermittler erwiesen haben. Ihre Stimme war oft diejenige, die versachlicht hat, die Zahlen gegen schnelle Vorurteile stellte und damit zur konstruktiven Debattenkultur beigetragen hat. Sie haben an vielen Stellen unterstützt und dadurch auch viele Lebenswege verändert. Dafür danken wir Ihnen und Ihrem Team. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt CDU, SPD und Die Linke – Beifall Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Mackenroth, ich möchte mit Ihnen noch einmal den Blick auf das Jahr 2024 richten. Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz haben wir eine solide gesetzliche Grundlage für Integration im Freistaat errichtet. In Ihrem letzten Bericht finden sich ungewöhnlich scharfe Worte zu den Fehlstellen dieses Gesetzes. Ich teile Ihre Kritik. So schreiben Sie, das Integrations- und Teilhabegesetz „bleibt […] hinter den Möglichkeiten rechtlicher Regulierung zurück“. Ich möchte dabei drei Teilbereiche herausgreifen, die Sie zu Recht angesprochen haben; denn sie zeigen exemplarisch, wo Handlungsbedarf besteht. Im Gesetz sind kommunale Integrationsmaßnahmen nicht als Pflichtaufgabe der Integrationsbehörden ausgestaltet, daher braucht es politischen Willen zur Umsetzung. Die Ergebnisse von mangelndem politischen Willen sehen wir heute schon: Im Landkreis Bautzen und im Erzgebirgskreis gibt es keine kommunalen Integrations- und Teilhabebeauftragten. Diese mangelnde Umsetzung des Gesetzes blieb bisher ohne spürbare Konsequenzen. Zweitens. Sprache als wesentlicher Baustein für Teilhabe. Das Gesetz fordert zwar den Erwerb der deutschen Sprache im Eigeninteresse der Menschen, bleibt aber in seinen Förderinstrumenten weitgehend leer. Sie schreiben sinngemäß: Wer Teilhabe fordert, muss sie auch fördern. Für mich heißt das: Wir müssen Sprachkurse deutlich aktiver bereitstellen – auch ergänzend zu den bundesweiten Angeboten. Berufssprachkurse, Kurse für Frauen mit Kinderbetreuung und Kurse im ländlichen Raum – all das muss berücksichtigt werden. Außerdem braucht es, wie Sie richtigerweise schreiben, die Stärkung des herkunftssprachlichen Unterrichts; denn es ist wissenschaftlich erwiesen: Nur wer in seiner Muttersprache schriftlich wie mündlich gut kommunizieren kann, kann auch weitere Sprachen gut erlernen. Drittens. Antidiskriminierung als Basis für Teilhabe. Teilhabe ohne Antidiskriminierung ist nicht denkbar. Wer aufgrund seiner Herkunft in Behörden, Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche benachteiligt wird, kann keine echte Teilhabe erreichen. Wir brauchen eine unabhängige Anlaufstelle zur systematischen Erfassung von Diskriminierungsvorfällen und die Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz in Behörden und Bildungseinrichtungen, damit Bewusstsein entsteht und Diskriminierung erkannt wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe, dass alle Beteiligten die im Gesetz vorgesehene Evaluation als Chance begreifen, um die Defizite zu identifizieren und die Weiterentwicklung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes gezielt anzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Mackenroth! Ich möchte noch auf einen ganz besonderen Punkt eingehen: Sie haben sich im vergangenen Jahr besonders für die Belange der venezolanischen Community eingesetzt. Dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. Nach dem bundesweiten Verteilschlüssel lebt ein großer Teil der venezolanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Sachsen. Die Entscheidungspraxis des BAMF für dieses Herkunftsland wird häufig kritisiert – zu Recht; denn acht von zehn Anträgen werden aktuell abgelehnt. Zugleich haben sächsische Verwaltungsgerichte 2024 fast einem Drittel aller Klagen – zumindest teilweise – stattgegeben. Was heißt das? Das Leben vieler Menschen in Venezuela ist geprägt von Willkür, politischer Unterdrückung und Armut. Was da passiert, haben wir oft gar nicht auf dem Schirm. Das Land erlebt aufgrund der krassen politischen Verhältnisse eine massive Fluchtbewegung. Rückkehrer werden in vielen Fällen als Vaterlandsverräter behandelt und erleben Repressionen. Dennoch sinken die Anerkennungsquoten von 40 % im Jahr 2020 auf knapp 20 % im Jahr 2024. Wir erleben andererseits viele Menschen aus Venezuela, die sich nach Kräften integrieren wollen und in Arbeit und Teilhabe treten möchten – ein klares Zeichen dafür, dass hier Potenziale liegen. Aus dem Krisengespräch, das Sie, Herr Mackenroth, mit Vertretern der venezolanischen Community in Sachsen geführt haben, entstand ein sehr wichtiger Erlass. Venezolaner erhalten nämlich nach einem erfolglosen Asylverfahren eine Duldung sowie eine Arbeitserlaubnis und damit die Chance auf ein Bleiberecht. Das ist ein guter erster und wichtiger Schritt. Dieser Erlass sollte dringend verlängert und aus der Praxis heraus weitergedacht werden, um weitere Hindernisse für einen Spurwechsel abzubauen. Lieber Herr Mackenroth, Ihre Rolle war essenziell. Sie haben sich nicht nur als politischer Akteur, sondern auch als Mensch eingebracht, der konkret versteht, worum es geht: um Integration, um Teilhabe, um die Öffnung unserer Gesellschaft. Sie haben mit Ihren Impulsen und Ihrer Stimme einen wichtigen Beitrag geleistet. Dafür nochmals herzlichen Dank. Lassen Sie uns jedoch bei Anerkennung und Rückblick nicht stehen bleiben, sondern auch klar benennen, was sich unsere Fraktion von Ihrem Nachfolger, dem neuen sächsischen Integrations- und Teilhabebeauftragten, wünscht. Lieber Herr Modschiedler, wir werden morgen sehen, ob Sie die demokratische Mehrheit und das Vertrauen des Plenums gewinnen können. Bieten Sie zukünftig Berichte in den Kreistagen, in den kommunalen Räten an, denn sachliche Zahlen und Best-Practice-Beispiele sind wichtig gegen die Polemik von rechts außen. Geben Sie Unterstützung, damit Verzögerungen bei den Ausländerbehörden abgebaut werden, führen Sie die sächsische Härtefallkommission mit Würde weiter und bleiben Sie den Menschen zugewandt – so wie es auch Geert Mackenroths Leitschnur war. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und vereinzelt CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Nguyen; bitte schön.

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