Marko Schiemann
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das gestattet haben. Ich gebe ehrlich zu: 35 Jahre lang ist mir das nicht passiert. (Heiterkeit CDU, SPD, Die Linke und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Zuruf Die Linke) Aber einmal passiert das eben. (Zuruf Die Linke) – Ja, Herr Kollege, das ist halt so. Auch mir kann so etwas passieren. Ich glaube dennoch sagen zu können: 35 Jahre Freistaat Sachsen – wenn man dieses Thema anspricht, dann gehören auch 35 Jahre sächsische Justiz dazu – mit der Leistung, mit dem Neuaufbau durch Frauen und Männer, die sich dabei stark engagiert und eingebracht haben, die viele Reformen über sich ergehen lassen mussten und diese Reformen gemeistert haben. Damit meine ich nicht nur die Reformen der Gerichtsbarkeit, sondern der gesamten Rechtspflege im Freistaat Sachsen. Dafür bin ich den Frauen und Männern, die diesen Weg begleitet haben, sehr dankbar. Das ist durchaus eine Beifallsbekundung wert. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Am 27. Oktober 1990 ist der 1. Sächsische Landtag nach der friedlichen Revolution wiedererstanden. Wir haben versucht, die Rufe der Menschen innerhalb der friedlichen Revolution, die vielen Diskussionen, die es danach gegeben hat, in unsere Arbeit zu integrieren. Immer wieder gab es diesen einen wichtigen Begriff, den die Demonstranten genutzt haben: Keine Gewalt! – Können Sie sich erinnern, wie dieses Wort bei den Demonstrationen geklungen hat? Keine Gewalt! Welches Vermächtnis müssen wir als Parlament weitertragen, damit wir auch in unserem Herzen keine Gewalt vertreten! Das ist das Vermächtnis der Frauen und Männer, die uns die Freiheit mit diesem klaren Satz ermöglicht haben: Keine Gewalt! Es ist ein schweres Vermächtnis, und ich wünsche mir im Freistaat Sachsen – das gehört auch zur Rechtsstaatlichkeit –, dass dieses Vermächtnis hier im Parlament, aber auch von Menschen, die in unserem Land leben, getragen wird: Keine Gewalt! (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dieses Vermächtnis haben wir versucht, in unsere Beratungen im 1. Sächsischen Landtag einzubringen. Wir haben natürlich auch das Credo der Demonstrantinnen und Demonstranten, der Frauen und Männer für Frieden, für Gerechtigkeit, für die Bewahrung der Schöpfung, aber auch – – (Susanne Schaper, Die Linke: Ah!) – Ja, ja. Ich wiederhole nur, was Sie selbst nachlesen können, denn wir haben es später in der Sächsischen Verfassung verankert. Ich sage es noch einmal, damit es Ihnen guttut: Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Freiheit, Pressefreiheit. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) – Man kann darüber lächeln; das mag sein. Auch diese Freiheit hat jeder Mensch in diesem Land, darüber zu lächeln, was andere sich als Schwerpunkte für unsere Freiheit vorgenommen haben. Hass, Gewalt und Zwietracht waren nie Gegenstand der friedlichen Revolution, und das ist das zweite Vermächtnis, das wir im Parlament für uns in Anspruch nehmen sollten. Es gibt trotz großer Auseinandersetzungen eine Verantwortung dafür, Hass, Gewalt und das Säen von Zwietracht bei Meinungsverschiedenheiten von uns fernzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag hat mit seiner ersten Beratung am 27. Oktober 1990 klargestellt, dass er sich diesem Hunger nach Demokratie, diesem Hunger nach Freiheit und Verantwortung mit seiner eigenen Arbeit stellen wird. Später ist dann die Verfassung entstanden. Die vorläufige Arbeitsgrundlage für den Landtag ist am 27. Oktober 1990 beschlossen worden, und das Wort Rechtsstaatlichkeit hat bei allen Beratungen eine Rolle gespielt. Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament der dritten Staatsgewalt. Deshalb wiederhole ich es gern, Frau Staatsministerin: Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass das, was Sie in knapp einem Jahr geleistet haben – auch in Gesprächen mit der Gerichtsbarkeit und mit den Rechtsanwälten dieses Freistaates Sachsen –, ein tolles Ergebnis ist. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Herr Präsident, bitte erlauben Sie mir, noch etwas ganz Persönliches zu sagen. Der 1. Sächsische Landtag hat in seiner ersten Sitzung am 27. Oktober 1990 drei Ausschüsse gewählt. Der erste Ausschuss war der, der immer zuerst genannt wird, weil es der erste Ausschuss in jedem Parlament ist: der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, wie er heute heißt, damals Verfassungs- und Rechtsausschuss. Dieser Ausschuss hat eine ganz besondere Verantwortung, nämlich für dieses Parlament die Rechtsstaatlichkeit entsprechend vorzuleben, aber auch die Rechtsstaatlichkeit mit einer aktiven Gesetzgebung anzuregen. Das sind die Erinnerungen, die nicht verblassen, die uns aber eine Chance geben sollen, als erste Staatsgewalt fair und anständig mit den beiden anderen Staatsgewalten zusammenzuarbeiten – für eine gute Zukunft des Freistaates Sachsen mit einer starken Justiz. (Beifall CDU, SPD, Dr. Ingolf Huhn, BSW, und Staatsregierung)
