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Rico Gebhardt

Die Linke 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, ich störe mich nicht an dem englischen Begriff „Talking“. Meine Englischkenntnisse sind aber gerade gut genug, um den Doppelsinn dieser Fachregierungserklärung „Talking Rechtsstaat“ zu erkennen. Ich finde den Titel allerdings nicht so stark. Man kann ihn so verstehen, dass über den Rechtsstaat gesprochen wird, was banal wäre. Man kann ihn aber auch so verstehen, dass es der Rechtsstaat selber sei, der das Wort ergreift. Das wäre jetzt eine krasse Anmaßung; denn der Rechtsstaat ist ja keine bestimmte Person oder keine einzelne Institution. Die Justizministerin und auch die Staatsregierung verkörpern ihn nicht und sind auch nicht seine Stimme – es sind wir alle, jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin. Frau Justizministerin, ich weiß, dass Sie das wissen. Sie haben ja auch versucht, zu erklären, dass Sie selbst damit vielleicht ein wenig fremdeln, weil Ihnen kein anderer Begriff eingefallen ist. Die Präsentation Ihrer Briefe hat das vielleicht auch gezeigt, dass Sie das wissen und Ihre Aufgabe kennen. Nur Ihre Aufgaben zu beschreiben, klingt eben nicht ganz so crazy. (Heiterkeit Die Linke sowie Martin Modschiedler und Sören Voigt, CDU) Ich sage es Ihnen vielleicht trotzdem noch einmal: Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der Gerichtsbarkeit, des Justizvollzugs und weitere Angelegenheiten der Rechtspflege – in vielen dieser Bereiche steht die sächsische Justiz vor Baustellen. Es ergibt durchaus Sinn, gut 300 Tage, nachdem die Justizministerin ihre Ernennungsurkunde erhielt, genauer darüber zu sprechen. Mit den Baustellen meine ich dieses Mal nicht den Neubau der JVA Zwickau-Marienthal – diese liegt tatsächlich nicht in der Zuständigkeit, sondern in einem anderen Ressort –, sondern ich meine damit zum Beispiel die Personalentwicklung, die mit der Aufgabenlast nicht Schritt hält und zur Überlastung der Bediensteten führt. So ist die Zahl offener Ermittlungsverfahren, die sich in den sächsischen Staatsanwaltschaften türmen, in den vergangenen fünf Jahren von etwa 30 000 auf zuletzt rund 45 000 angestiegen – ein enormer Zuwachs. Frau Staatsministerin, Sie sprachen selbst davon. Die hohen und steigenden Zahlen offener Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften stellen die Zahl der unerledigten Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten, worauf Sie sich, Frau Staatsministerin, seit Ihrem Amtsantritt hauptsächlich konzentriert haben, in den Schatten. In Bezug auf den Asylgipfel der Justizminister ist zu bemerken, dass der Abschlussbericht der im Rahmen des Asylgipfels eingesetzten Expertenkommission dem Sächsischen Landtag bislang nicht vorgelegt, geschweige denn veröffentlicht worden ist. Nach den Angaben des periodischen Sicherheitsberichtes ist in der Zwischenzeit die Gesamtanzahl der Aburteilungen bezogen auf die strafmündigen Tatverdächtigen um fast 10 % gefallen. Anders gesagt: In Sachsen ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung signifikant abgesackt. Die Entwicklungen könnten sich durch den Generationswechsel in den Personalkörpern noch verschärfen. In den nächsten fünf Jahren werden weiter rund 500 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Finanzielle Spielräume, währenddessen zumindest die materielle Ausstattung der Geschäftsstellen zu verbessern, gibt es derzeit nicht. Ob die aktuelle Ausbildungsoffensive in den Justizausbildungsjahrgängen reicht, die Massenabgänge zu kompensieren, ist fraglich. Kein gutes Zeichen ist, dass trotz des hohen Personalbedarfs beim Vergabeverfahren für Referendariatsplätze die sächsischen Juraabsolventinnen und -absolventen ins Hintertreffen geraten sind. Nachdem es gelungen war, die Zahl der Referendare im Freistaat Sachsen schrittweise zu erhöhen, attraktiver zu machen, dürfte die jüngste Entwicklung eher abschreckend wirken. Ich würde nun gern darauf zu sprechen kommen, was die Justizministerin dagegen unternimmt, aber leider fällt mir dazu nicht allzu viel ein. Daher müssen wir nun berücksichtigen, an welchen Stellschrauben Sie in der Zwischenzeit viel lieber gedreht haben. Da war als Erstes eine bisher kaum bekannte Verwaltungsvorschrift, die VWV-Normerlass. Im März titelte dazu die Pressemitteilung des Justizministeriums mit viel Bohei: „Sächsische Sonderregelung für Gendersprache in Gesetzestexten wird abgeschafft.“ Dazu muss man wissen: Kein einziges sächsisches Gesetz, auch kein anderer Normtext enthielt jemals sogenannte Gendersprache – kein Sternchen, keinen Unterstrich, keinen Doppelpunkt, nichts davon. Worum es lediglich ging, war, dass beim Entwurf von Normtexten darauf geachtet werden sollte, dass die weibliche und die männliche Form erwähnt werden sollen, solange die Verständlichkeit nicht darunter leidet. Angeblich hat diese Selbstverständlichkeit, die Erwähnung von Männern und Frauen, einen Normenstau verursacht. Belegt wurde das trotz meiner Nachfrage nicht. Zur Begründung verwies die Justizministerin außerdem auf den – Zitat – „enormen bürokratischen Mehraufwand“, der damit verbunden sei, im Gesetzestext nicht nur Männer zu erwähnen. Seit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift sollen/sollten wir also aus Gründen der Sparsamkeit so tun, als gäbe es auf der Welt keine Frauen. Nun ist mir nicht bekannt, dass sich seither irgendwo der Normenstau aufgelöst hätte, dass irgendwo Bürokratie verschwunden und irgendein Gesetz verständlicher geworden wäre. Der Gewinn für den Rechtsstaat lässt sich genau beziffern: Er liegt exakt bei null. Einen ähnlichen Geist des Unsinns atmete ein weiterer Einfall der Justizministerin aus der jüngsten Zeit: die Abschaffung der Weihnachtsamnestie im Strafvollzug. Angeblich ist auch das – wir werden da vielleicht noch ein Muster erkennen – eine Maßnahme zum Bürokratieabbau. Ich persönlich kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, als ginge es hier nur ein wenig darum, sich aus populistischer Absicht gegenüber der Amtsvorgängerin zu profilieren. Allerdings möchte ich keine sachfremden Motive unterstellen. Ich unterstelle tatsächlich nur Populismus. Fakt ist nämlich: Die Weihnachtsamnestie entspricht dem grundgesetzlichen Resozialisierungsgebot und dient der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Darin und nicht in der Härte einer Strafe liegt das oberste Ziel des Strafvollzugs im modernen Rechtsstaat. Daher praktizieren fast alle Bundesländer diese Weihnachtsamnestie, und sie tun es, soviel man das weiß, ziemlich problemlos, im Übrigen auch völlig unabhängig vom Parteibuch der jeweiligen Justizministerin oder des Justizministers. Also hat man sich, um die Abschaffung irgendwie zu begründen, ein Problem ausgedacht. Angeblich sei die Begnadigung nicht zu rechtfertigen und begründe gar einen Verstoß gegen – Zitat – „Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung“. Das ist allerdings falsch. Die Begnadigung in Form der Weihnachtsamnestie findet ihre Rechtfertigung nicht nur im grundgesetzlichen Resozialisierungsgedanken, sondern ganz explizit auch in der heute schon erwähnten Sächsischen Verfassung. Die Justizministerin weiß das sicherlich. Mit ihren kontrafaktischen Entscheidungen hat der Rechtsstaat nicht nur nichts gewonnen, sondern sogar etwas verloren. Das ist, anders als der Titel der Fachregierungserklärung suggeriert, kein Ausdruck von Stärke und Konsequenz, sondern von herzloser Härte. Nicht viel besser sieht es mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Justizministerin aus, der Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes im Hinblick auf die Verschiebung der Transparenzplattform um zunächst zwei Jahre. Die Verschiebung soll vorgenommen werden, obwohl die Plattform praktisch fertig ist und obwohl bei der Finanzierung, was ja nicht immer passiert, kein Engpass besteht. Das Argument lautet auch hier – Achtung, Überraschung –: Bürokratie. Nun hat die Justizministerin angekündigt, nächste Schritte bei der Digitalisierung zu unternehmen, und ich will anerkennen, dass der Freistaat Sachsen bei der Einführung der E-Akte weiter ist als andere Bundesländer. Wenn Ihnen also das mit der Digitalisierung so wichtig ist, Frau Staatsministerin, dann frage ich mich schon, warum Sie eine der herausragendsten Digitalisierungsprojekte innerhalb des Freistaates Sachsen, von dem auch die Bürgerinnen und Bürger profitiert hätten, zu Grabe tragen, nämlich die Transparenzplattform. Wie in den anderen Fällen auch besteht die aktuelle Innovationsleistung der Justizministerin im Wesentlichen also darin, mithilfe einer windigen Begründung Projekte abzuräumen, die aus der vergangenen Wahlperiode stammen. Das kann man alles so machen, aber dann muss man auch noch den letzten Teil des Titels der Fachregierungserklärung wegstreichen; denn ein wirklich bürgernaher Rechtsstaat, um den es heute gehen soll, beruht selbstverständlich auf dem Prinzip der Transparenz und einer Erweiterung der Informationsfreiheitsrechte. Ziel des Gesetzesvorhabens ist aber genau das Gegenteil. Wir müssen uns aber keine Sorgen machen – die Justizministerin hat bereits ein neues Thema für sich entdeckt, mit dem sie in der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln möchte, aktiv den Rechtsstaat zu stärken. Sie möchte das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis grundlegend überarbeiten und, wie wir in der vergangenen Woche lesen konnten, zeitnah einer Verschärfung unterziehen. Wir dürfen also gespannt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie sehen es mir nach, wenn ich heute nicht den großen Wurf erkenne, der uns in der Fachregierungserklärung ausgemalt werden sollte. Sie sehen es mir auch nach, wenn ich angesichts der nicht gerade geringen Aufgaben, die sich im Justizbereich stellen, skeptisch bin. Ich denke vor allem an die anstehende Novellierung der sächsischen Strafvollzugsgesetze und daran, dass in diesem Zuge dieselbe Ministerin, die mit dem Prinzip der Resozialisierung fremdelt, ein Resozialisierungskonzept vorlegen muss. Ich lasse mich aber bei allem auch gern eines Besseren belehren. Nur, heute ist das der Justizministerin bei mir nicht gelungen. Wobei: Ihre geäußerte Einladung werde ich natürlich nicht ausschlagen. Dass der Freistaat Sachsen trotzdem eine leistungsfähige Justiz hat, liegt an den vielen Bediensteten und Beschäftigten in allen Bereichen. Ihnen ist ausdrücklich zu danken. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE)

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