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Ines Biebrach

BSW 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Frau Staatsministerin, danke für Ihren Bericht und für das Statement für den Rechtsstaat. Das kann ich nur unterstützen. Was Herr Modschiedler gerade sagte, sehe ich noch ein bisschen anders: Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn wir keinen funktionierenden Rechtsstaat haben, dann wird es auch mit der Demokratie nicht funktionieren. (Beifall BSW und vereinzelt CDU) Der Rechtsstaat bildet unsere Grundlage, die Grundlage der Demokratie. Er begrenzt die staatliche Macht um unser aller Freiheit willen und schützt uns vor Willkür, uns alle. Der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass in zügigen und gleichwohl sorgfältig geführten Verfahren Recht gesprochen wird. Das hat in Sachsen noch extra Verfassungsrang. Wir haben unseren Bürgern versprochen: Es gibt zügige Verfahren. Heute haben wir sehr viel über Kriminalitätsbekämpfung und Effizienzsteigerung bei Asylverfahren gehört. Ohne Zweifel ist das alles wichtig. Aber das ist nicht alles. Der Rechtsstaat besteht nicht nur aus Strafrecht, Asylverfahren und Justizvollzug. Er besteht eben auch noch aus anderen Bereichen, und die sind mir heute – muss ich ehrlich sagen – ein bisschen kurz gekommen; denn wir haben auch Fachgerichtsbarkeiten. Wir haben das Verwaltungsgericht außerhalb der Asylverfahren, und wir haben Arbeits- und Sozialgerichte, und an denen brennt auch die Hütte. Die Verfahren sind zu lang. Sozialgerichte schieben Wellen von Hunderten von Verfahren vor sich her, und wenn man dort mitteilt, man möchte gern den Sachstand wissen oder man rügt die Verzögerung, was nach dem Gesetz zulässig ist, dann reagieren Richter zunehmend genervt und gestresst, weil sie sagen: Wir können es nicht ändern, es ist halt zu viel. Die arbeitsgerichtlichen Verfahren an verschiedenen Arbeitsgerichten in Sachsen dauern mittlerweile zwei Jahre. Das heißt, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben zwei Jahre die Unsicherheit, wie es mit diesem Arbeitsverhältnis weitergeht oder eben auch nicht. An den Verwaltungsgerichten wird im Zusammenhang mit Corona-Rückforderungen mitgeteilt, dass nicht einmal über Prozesskostenhilfeanträge entschieden werden kann, weil man überlastet ist. Es entsteht eine Situation, in der Richter aus Überlastung und mangelnder Unterstützung Fehler machen, die sich dann auf das Vertrauen der Bürger auswirken. Aber viel schlimmer ist die Dauer der Verfahren. Man muss sich mal vorstellen: Da kommt ein Mandant zum Anwalt, und der hat ein Rechtsempfinden, der hat eine Idee, der will für sein Recht eintreten. Dann erklärt man ihm, dass das ein bisschen dauert. Man muss den Sachverhalt ermitteln, man muss die Rechtsfragen klären. Das kann man nicht in wenigen Wochen erledigen. Darüber ist der Mandant nicht glücklich, aber es passt schon. Dann dauern die Verfahren zwei Jahre, drei Jahre. Es bewegt sich nichts, und irgendwann resignieren diese Menschen und kommen an den Punkt, dass sie einfach nur noch wollen, dass es aufhört, egal wie, Hauptsache es ist irgendwann zu Ende. Aber was bedeutet das denn? Diese Resignation zerstört das Vertrauen dahin gehend, dass Menschen in diesem Land die Chance haben, vor den Gerichten Recht zu bekommen. Die meisten Menschen haben persönlich weder mit den Straf- noch mit den Asylgerichten, also den Verwaltungsgerichten in Asylsachen zu tun. Die lesen das in der Zeitung, aber diese Verfahren betreffen die meisten Menschen in Deutschland nicht. Aber sehr, sehr viele Menschen sind betroffen von arbeitsgerichtlichen, sozialgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren außerhalb der Asylverfahren. Für die bedeutet das, dass sie bei diesen langen Verfahrensdauern und bei dem Stillstand der Verfahren zu dem Ergebnis kommen: Ich bekomme mein Recht nicht mehr. Ich habe keine Möglichkeit, in angemessener Zeit oder vielleicht auch gar nicht zu meinem Recht zu kommen. Dann verlieren sie den Glauben an ihren Rechtsstaat. Wenn das Recht faktisch nicht mehr oder nicht in sinnhafter Zeit umgesetzt wird, dann haben wir kein Recht mehr. (Vereinzelt Beifall BSW) Dafür entscheidend ist nicht unsere Perspektive hier, sondern die der Menschen da draußen, die auf die Entscheidung der Gerichte angewiesen sind, um Sachen zu klären, um Ansprüche beim Staat durchzusetzen, um gegen unrechtmäßige Verhaltensweisen ihrer Arbeitgeber vorzugehen. Es geht aber auch um den Arbeitgeber, der gerne sein Recht durchgesetzt haben möchte. Die Ausführungen der Justizministerin lassen ohne Zweifel erkennen, dass sie diese Probleme kennt und dass sie sie angeht. Gleichfalls in der Verantwortung sind wir alle hier, und zwar parteiübergreifend. Wir sind dem Rechtsstaat verpflichtet. Wir alle müssen alles dafür tun, dass dieser Rechtsstaat finanziell und auch in der Wahrnehmung gestärkt wird. Dafür kann ich nur werben, und deswegen schließe ich mich dem Aufruf der Justizministerin an: Das ist eine Aufgabe für uns alle! Danke. (Beifall BSW, CDU und Staatsregierung)

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