Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wohl kaum einem anderen Ministerium wurden seit Regierungsbeginn so grundlegende Änderungen versprochen wie im Justizministerium. Also ist diese Regierungserklärung sicherlich auch ein guter Anlass, mal einen Blick darauf zu werfen, ob denn ein Jahr, nachdem das Justizministerium endlich wieder ein reines Justizministerium ist, alles so großartig läuft, wie uns versprochen wurde. Denn für den einen oder anderen Abgeordneten, insbesondere der CDU, war ja schon die Namensänderung der eigentliche Erfolg der Justizpolitik. Aber wenn man ehrlich ist, ist den meisten Leuten das Türschild eines Ministeriums vollkommen egal – und dem heute gegenständlichen Rechtsstaat sowieso. Werte Kolleginnen und Kollegen, reden wir also über den Rechtsstaat, eine der wirkmächtigsten Ideen der Staatstheorie und auch deshalb nicht ohne Grund ein Sehnsuchtsort für all jene, die unter Willkür und Tyrannei leben. Der freiheitliche Rechtsstaat ist ein Geschenk, das wir uns jeden Tag aufs Neue selbst machen können, wenn wir ihn schützen und stärken. Aber: Ein Rechtsstaat ist nicht stark, weil er laut auftritt. Er ist stark, weil er Vertrauen schafft, er ist konsequent, wenn er fair bleibt, und er ist bürgernah, wenn er die Menschen versteht. Ihn zeichnet aus, dass er jederzeit funktioniert und dass er die Werte, auf denen er aufbaut, auch in der Lage ist, umzusetzen. Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht in Überschriften, sondern vielmehr im tagtäglichen Handeln. Die Säule eines starken Rechtsstaates ist, dass er auf bestmögliche Ressourcen vertrauen kann, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dass er gehärtet ist gegen Versuche, ihn von außen oder innen auszuhöhlen, und dass er gleichzeitig den Mut hat, die Freiheit zu schützen, und Besonnenheit über plumpe Reflexe zu stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Staatsministerin! Bei den Ressourcen haben Sie die Herausforderungen klar benannt: steigende Kriminalitätsraten, überlastete Staatsanwaltschaften, angespannte personelle Situationen an den Gerichten, einhergehend mit hohen Fallzahlen. Das sind reale Bedingungen, denen wir uns stellen müssen. Aber entscheidend ist, wie wir langfristig darauf reagieren. Hierbei fehlt es offenkundig an einem Plan. Über das Land wird gerade das Schreckgespenst der massiven Einsparungen beim Personal im öffentlichen Dienst und auch in der Justiz ausgebreitet. Ich habe nicht das Gefühl, dass es im Justizministerium einen Plan gibt, wie man in Anbetracht des Schreckensszenarios eine funktionierende, starke Justiz in allen Bereichen aufrechterhalten will. Die Antwort, „wir sind jetzt gut gerüstet“ – was vielleicht stimmen mag –, wird Ihnen bei der nächsten geplanten Stellenkürzungs-Orgie – die übrigens mit dem Berg der Altersabgänge zusammenhängen wird – nichts mehr bringen. Wir brauchen im Freistaat Sachsen endlich eine nachhaltige Personalstrategie, die Staatsanwaltschaften und Gerichte entlastet. Wir BÜNDNISGRÜNE sind bereit, darüber zu reden, genauso wie über eine bessere Digitalisierung und eine kluge Aufgabenkritik. Aber am Ende wird Recht eben nicht von KI gesprochen – das soll auch hoffentlich so bleiben –, sondern von Richterinnen und Richtern. Von denen braucht es in Zukunft wahrscheinlich erst einmal mehr statt weniger. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen weiter über das Thema Resilienz unserer Justiz reden. Wir beobachten mit großer Sorge die fortschreitende Diffamierung des Rechtsstaates durch rechtsextreme Kräfte. Sie greifen gezielt das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Gerichten, in faire Verfahren und in die Schutzfunktion des Staates für alle an. Es ist gut, dass sich der Bund beispielsweise der Frage der Schöffenwahl angenommen hat – aber das reicht nicht. Ein wehrhafter Rechtsstaat darf nicht immer nur den ausgenutzten Lücken hinterherrennen, sondern muss präventiv weitere Fehlstellen identifizieren. Es ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass aufgrund von Gesetzeslücken gefälschte Wahlen Bestandskraft haben oder dass sich Behörden über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen können. Hierbei erwarte ich, auch zur Sicherung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat, mehr Engagement der Staatsregierung und des Justizministeriums – womit wir beim nächsten Punkt wären. Der freiheitliche Rechtsstaat stellt den Schutz der Bürgerrechte in den Mittelpunkt und nicht das Wünsch-dir-Was des Innenministers, auch wenn er gerade abgelenkt ist. Ich frage mich schon, wie das Justizministerium im Kabinett einen so offenkundig den Boden der sächsischen Verfassung verlassenen Gesetzentwurf wie das neue Polizeigesetz mittragen konnte. (Lachen Martin Modschiedler, CDU) Die vornehmste Aufgabe des liberalen Rechtsstaates ist es, Freiheit auszuhalten und nicht Freiheit einzuschränken. Ich erwarte, dass dies wieder der Leitgedanke dieser Staatsregierung wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Der Kampf für Freiheit, für Freiheitsrechte und Bürgerrechte ist gerade mit Blick auf die erst heute Morgen wieder beschworene Tradition des Freistaates Sachsen, die friedliche Revolution von 1989, nun wahrlich kein Kulturkampf, Frau Staatsministerin, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Seine Stärke drückt der freiheitliche Rechtsstaat übrigens nicht in Härte aus, sondern auch in Besonnenheit. Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht, wenn er Chancen auf Resozialisierung streicht, sondern wenn er sie verantwortungsvoll ermöglicht. Die von Ihnen nun gnadenlos gestrichene Weihnachtsamnestie (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) war aus unserer Sicht kein Symbol der Beliebigkeit, sondern ein gezieltes Instrument, um den Übergang in Freiheit menschlich und sozialverträglich gestalten zu können. (Martin Modschiedler, CDU: Eine Amnestie…!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich muss ein Rechtsstaat auch konsequent sein – doch vor allem dann, wenn es darauf ankommt, dann, wenn es vielleicht nicht ganz so einfach ist, wie eine Amnestieregelung zu streichen. Wenn Sie Konsequenz betonen, dann erwarten wir, dass das auch dort gilt, wo es schwierig wird: bei der konsequenten Ausstattung der Justiz, bei der Beschleunigung von Verfahren, bei der Verlässlichkeit von Haftentscheidungen. Denn was nützt es, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz auf dem Papier existiert, wenn Verfahren mangels Personal oder Strukturen über Monate zugleich stillstehen? Man kommt dabei doch nicht umhin, die Frage zu stellen, wie es denn passieren kann, dass sich das bereits angesprochene Verfahren, einem der am meisten medial beachteten Verfahren der letzten Jahre – einem hinterhältigen Angriff von Neonazis auf das Herz unserer Demokratie, nämlich den Wahlkampf –, ausgerechnet deswegen verzögert, weil die zuständige Richterin ins Ministerium abgeordnet wurde. (Staatsministerin Prof. Constanze Geiert: Das ist falsch!) Hierbei müssen wir klar sein: Es genügt nicht, über Effizienzfortschritte im Verfahren zu sprechen. Wir brauchen sichtbare Ergebnisse – gerade dort, wo demokratiefeindliche Gewalt sich Bahn bricht. Dort braucht es starke Konsequenzen. Wenn Sie, Frau Staatsministerin, von steigender Jugendkriminalität sprechen, dann müssen wir tiefer schauen. Mehr Strafverfolgung ist eben keine Prävention. Sie kann ein Baustein sein, aber sie alleine wird nicht nützen. Wer wirklich verhindern will, dass junge Menschen straffällig werden, muss ebenso in Jugendhilfe, in Bildung, in Schulsozialarbeit und in psychologische Betreuung investieren. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen Perspektiven und eben keine schnellen Schlagzeilen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Staatsministerin! Sie haben betont, dass die Justiz bürgernaher werden müsse, dass Verfahren beschleunigt, Abläufe digitalisiert und Institutionen gestärkt werden müssen. Dem stimmen wir ausdrücklich zu, das sind definitiv unsere gemeinsamen Ziele; denn ein funktionierender, moderner Rechtsstaat ist die Grundlage einer demokratischen Stabilität dieses Landes. Wenn Bürgerinnen und Bürger den demokratischen Rechtsstaat nicht mehr als lebendiges Angebot erleben, sondern sie zunehmend diesen hinterfragen oder gar ablehnen, dann verliert unsere Demokratie an Boden. Es ist unsere Aufgabe, frühzeitig, nachhaltig und sichtbar – auch an Schulen, Jugendeinrichtungen und über alle Wege hinweg – für den Rechtsstaat und für unsere Demokratie zu werben und damit zu verhindern, dass immer mehr Vorstellungen einer alternativen Ordnung stärker werden. Wir müssen das Bewusstsein dafür stärken, dass unser Rechtsstaat das gemeinsame Haus ist, in dem wir leben. Um die Leute wirklich zu erreichen, braucht es mehr Anstrengungen und mehr Kommunikation. Insoweit teile ich auch die Grundüberlegung dieser Regierungserklärung. In einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen und demokratische Prozesse unter Druck steht, gewinnen dabei auch die Demokratie und Rechtsstaatsbildung eine ganz zentrale Bedeutung. Zu viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen erkennen nicht mehr den konkreten Mehrwert einer demokratischen Gesellschaft mit rechtsstaatlichen Strukturen: Teilhabe, Transparenz und die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Und ja, soweit wir uns einig sind und Sie es vielleicht auch jetzt wieder nicht mehr hören können: Aber Bürgernähe zu predigen und dann das Transparenzgesetz schleifen zu wollen, passt halt irgendwie dogmatisch nicht zueinander, Frau Staatsministerin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sehen wir, dass in den letzten Monaten auch viel Positives erreicht wurde. Die Zahl der Proberichterinnen und Proberichter ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, gerade in Ostsachsen, ist erfreulich gestiegen. Das sind definitiv gute Nachrichten für die sächsische Justiz und damit auch gute Nachrichten für Sachsen. Doch mit Blick auf die Herausforderungen fehlt es aus unserer Sicht an einem darüber hinausgehenden Plan: an einem Plan, wie wir langfristig ausreichend Personal in der Justiz – und übrigens auch im Justizvollzug – haben, um die Aufgaben konsequent erfüllen zu können, an einem Plan, wie wir den Rechtsstaat wirksam gegen seine Feinde verteidigen können, statt dies immer nur zu behaupten, sowie an einem Plan, wie Effizienz – gerade im Bereich der Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung – gelingen kann, ohne dabei Menschlichkeit einzubüßen. Mit einem solchen Plan können Sie, Frau Staatsministerin, jederzeit auf die konstruktive Unterstützung von uns BÜNDNISGRÜNEN zählen, aber eben auch auf eine kritische Begleitung. Da uns dieser Plan fehlt, möchte ich daher nicht mit dem „Talking Rechtsstaat“, sondern mit den „Talking Heads“ schließen. Deren Lied „Road to Nowhere“ sollte vielleicht nicht länger die Zielrichtung dieser Regierung, insbesondere bei der Frage des Personalaufbaus, sein, sondern es braucht einen Plan, gerade in schwierigen Zeiten. Und es darf – und das sage ich auch noch einmal an den leider nicht mehr anwesenden Staatsminister der Finanzen – nicht wieder der Fehler gemacht werden, den wir schon einmal in diesem Land gemacht haben: zu glauben, dass es einfach ist, Strukturen zu zerstören und diese dann wieder aufzubauen. Wir haben von den Einsparungen im Personalbereich – gerade im Bereich Polizei und Justiz – in den frühen Zehnerjahren lange gebraucht, um wieder auf einen Pfad zu kommen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, dass wir eine funktionierende Polizei und einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Denselben Fehler sollte man 20 Jahre später nicht noch einmal machen. Ich hoffe, dass das auch dem Justizministerium bewusst ist. Uns haben Sie bei dieser Frage stets an Ihrer Seite. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie Juliane Nagel und Rico Gebhardt, Die Linke)
