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Torsten Gahler

AfD 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte jetzt mit dem Inhalt aufhören und sagen: Herr Nowak hat schon wesentliche Aspekte, die in der Anhörung zum Ausdruck kamen, vorgetragen. Allerdings möchte ich dies um einige Punkte ergänzen. Nachdem wir vorhin über den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen haben, befassen wir uns jetzt mit dem Reformstaatsvertrag. Dort sind wir schon an der Stelle. Er soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher, schlanker und günstiger machen. Wir wissen: Das ist nicht nur ein dickes Brett, sondern eine ganze Wand, die gebohrt werden muss. Wir sehen auch – Kollege Nowak hat darüber schon ausgeführt –, was alles an Aufgaben ansteht und angestanden hat. In der Anhörung haben die verschiedensten Sachverständigen relativ unverblümt Kritik und Anregung gebracht. Die wichtigste Aussage war vor allem, dass bemerkenswert ist, was nicht in dem Reformstaatsvertrag geregelt ist und was keinen Einfluss auf die zukünftigen Entscheidungen haben soll. Dass dies vielleicht im achten, neunten oder zehnten Änderungsstaatsvertrag kommen soll, das lassen wir einmal außen vor. Das Besondere ist, dass er losgelöst vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag behandelt werden soll. Dort geht es auch um die Einsparpotenziale, die gehoben werden müssten, aber leider nicht aufgegriffen werden. Es wird nicht angegangen, dass die beitragsfernen Leistungen nicht mehr aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden sollen. Es wird auch nicht angegangen – Kollege Nowak hat dies bereits mit dem Finanzausgleich erklärt –, dass kleine Anstalten weiterhin durchgefüttert und insbesondere die zwei kleinen linken Sendeanstalten wie Bremen und Saarland aus Sachsen subventioniert werden. Des Weiteren haben wir folgendes Problem: Wie löst sich die Frage der Unabhängigkeit, insbesondere wenn die öffentlich-rechtlichen Sender Werbeeinnahmen erzielen dürfen? Korreliert das noch mit der Unabhängigkeit oder ist das ein Widerspruch? Das Schlimmste aber ist – wie bereits Kollege Nowak erklärt hatte –, dass die Auftragsdefinition nicht angegangen wurde. Es fehlt schlicht und ergreifend an der klaren Definition: Was ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Statt diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker zu machen, finden wir sogar eine Auftragserweiterung. Sie sollen ein soziales Netzwerk vorhalten. Das soll zukünftig eine der neuen Aufgaben werden. Ich bin schon auf das ÖRRVZ neugierig, aber das kennen ja die meisten überhaupt nicht mehr. Von daher bin ich gespannt, wie die Konkurrenz zu Facebook und X dann durch den öffentlichrechtlichen Rundfunk durchgeführt wird. Dann kommen wir schon zur Kontrolle. Anstatt diese nach den negativen Erfahrungen bei der Selbstkontrolle aufzugeben, verweigert man sich erneut einer Kontrolle von außen. Wir haben das schon häufiger thematisiert. Eine Kontrolle durch die Gremien Rundfunkrat, Verwaltungsrat und dann die Programmbeschwerden ist bei der derzeitigen Gremienbesetzung komplett ausgeschlossen, zumal es an einem echten Sanktionsregime und am Willen mangelt. Wie ist es anders zu erklären, dass insbesondere beim ZDF in den letzten Tagen bekannt wurde, dass der Mitarbeiter in Gaza überhaupt kein Journalist war, sondern ein HamasMitglied. Man beschäftigt Terroristen und wundert sich über die Reaktion, die einem auf X, auf Facebook oder sonst in der Presse widerfährt. Oder man unterhält Auslandsstudios, wie in Washington, und informiert nicht über die tatsächlichen Vorgänge und Verhältnisse, sondern berichtet im Stile linker Meinungsmache komplett an der Realität vorbei. Wenn es nach Elmar Theveßen gegangen wäre, dann hätten wir nie etwas vom triumphalen Gewinn von Donald Trump erfahren. Wir würden heute immer noch an den Sieg von Kamala Harris glauben. Wir hätten nie die richtige Story um Charlie Kirk. Dieses Wunschdenken und eine „linke Bias“ können heutzutage in den USA schnell zum Visaentzug führen, speziell wenn man Terroristen unterstützt. Oder – um noch einmal beim ZDF zu bleiben – man beschäftigt einen Jan Böhmermann, der Pädophile protegiert. Nicht-Linke werden gedoxt und samt seinen Mitarbeitern führt das zu Schadenersatzklagen und Prozessen zulasten des Senders. Wer schützt den eigentlich dort, und wer schützt die Bürger vor Böhmermann? Oder liegt das vielmehr daran, dass die Akteure bereits für und mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten? Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die Berichterstattung aus Argentinien. Die Korrespondenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ließen die deutschen Zuschauer bis zuletzt daran glauben, dass Milei eine vernichtende Niederlage, erst bei seiner Wahl und dann letzte Woche bei den Zwischenwahlen, erleiden würde. Nichts davon ist eingetroffen. Man fragt sich, was die Mitarbeiter dort die ganze Zeit machen. Noch frappierender sind der Umgang und das Verhalten der Korrespondenten in Japan. Dort wird gerade ein Verfahren gegen den NDR von japanischen Gewerkschaften geführt, da sich der NDR seit 1960 weigert, sich als Unternehmen zu registrieren, und dadurch keine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für seine einheimischen Angestellten bezahlt hat. Man höre und staune. Zusätzlich läuft ein Verfahren gegen die Leiterin des Studios, da sie Angestellte physisch und psychisch misshandelt haben soll. Dies alles zeigt: Von einer Fehlerkultur oder inneren Kontrolle kann keine Rede sein. Unsere Forderung nach einer Besetzung der Gremien durch Zuschauervertreter fand bisher keine Zustimmung. Aber auch Forderungen nach externer Aufsicht verhallten ungehört. Wie will man aber sonst solche großen Missstände lösen? Die Vergütung ist fern von jeder Realität und soll laut diesem Vertrag noch steigen. Man will sich ja – wie Kollege Nowak ausführte – am öffentlichen Sektor und nicht am öffentlichen Dienst orientieren. Denn anstatt man sich am öffentlichen Dienst orientiert, will man in die oberste Liga des öffentlichen Sektors aufsteigen – noch höhere Gehälter als jetzt. Allein dieser Grund sollte schon reichen, diesem Reformstaatsvertrag nicht zuzustimmen. Kommen wir zu den wesentlichsten Punkten: Ausgewogenheit und Vielfalt der Berichterstattung. Als ob das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht nicht existiere, soll heute diesem Staatsvertrag zugestimmt werden. Aber genau die Kritikpunkte des Gerichtes werden überhaupt nicht angesprochen und geklärt. Die mangelnde Vielfalt, die Ausgewogenheit – kurzum: die Qualität – wurde grundsätzlich infrage gestellt. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass eine Beitragspflicht nicht bestehen kann, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht nachkommt. Wir haben dazu eine eindeutige Meinung. Es kann kein „Weiter so“ geben. Es kann keine weitere Selbstbedienung bei der Vergütung geben. Es müssen effektive Kontrollen und Reformen kommen. Es muss ausgewogen, vielfältig und mit Qualität berichtet werden. All das wird durch diesen Reformstaatsvertrag nicht erreicht. Daher lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion des BSW spricht nun Kollege Dr. Huhn.

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