Christin Melcher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Stichtag 2. Juli dieses Jahres waren über 1 100 Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz. Ein Jahr zuvor waren es noch doppelt so viele, und zum Schuljahresbeginn 2025/26 sank die Zahl auf etwa knapp unter 1 000. Aktuell sind es wohl 650 Kinder ohne Schulplatz. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Jedes Kind ohne Schulplatz bedeutet, dass wir unser Versprechen auf Bildungsgerechtigkeit nicht einlösen, und das dürfen wir uns nicht leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Auch wenn die Zahlen aktuell rückläufig sind, fehlt aus unserer Sicht ein nachhaltiger Ansatz, diesen Herausforderungen auch zukünftig zu begegnen und einen Schulplatz zu garantieren. (Unruhe im Saal) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es fehlen systematische Daten über Wartezeiten, über regionale Unterschiede, über tatsächliche Aufnahmekapazitäten in den Kommunen. Wir tappen bei den grundlegenden Steuerungsinformationen quasi im Dunkeln. Erster Kernpunkt unseres Antrages ist es daher, ein landesweites Monitoring-Verfahren zur Schulplatzvergabe einzurichten. Warum ist das so wichtig? Wir wissen heute schlichtweg nicht, wie lange Kinder und Jugendliche tatsächlich auf einen Schulplatz warten müssen. Das Kultusministerium hat auf eine Kleine Anfrage von mir eingeräumt, dass keine verlässlichen Informationen zur durchschnittlichen Wartezeit oder zu prozentualen Schwankungen bei den Schulplatzvergaben vorliegen, weil diese Daten leider nicht systematisch erhoben werden. Diese fehlende Datengrundlage erschwert eine gezielte Steuerung und vor allem eine vorausschauende Planung aus unserer Sicht erheblich. Liebe Kolleginnen und Kollegen Als zweiten Punkt fordern wir, die schulischen Aufnahmekapazitäten bei der Verteilung nach § 50 Asylgesetz verbindlich in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Schulträgern zu berücksichtigen. Derzeit erfolgt die Verteilung von Asylsuchenden nach einem Bevölkerungsschlüssel. Das Jugendlichen in Sachsen – Schulplatzgarantie sichern Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zentrale Problem ist jedoch, dass die Staatsregierung selbst einräumen musste, dass das Vorhandensein voraussichtlicher Schulplätze eben kein gesetzliches Verteilkriterium im Sinne des § 50 des Asylgesetzes ist, das bei der Zuweisung berücksichtigt werden müsste. Dieser administrative Blindflug führt zu einem eklatanten Widerspruch zu unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen. Obwohl das Recht auf schulische Bildung in der Sächsischen Verfassung verankert ist und auch in der EUAufnahmerichtlinie den Schulzugang binnen zwei Monaten nach kommunaler Wohnsitznahme fordert, warten Kinder und Jugendliche im Freistaat oft monatelang auf ihren Schulplatz. Die Ursache liegt hier klar in den fehlenden datenbasierten Verzahnungen zwischen der Verteilungsbehörde und dem Schulträger. Was ist die Folge dessen? Wenn die Verteilung die realen Gegebenheiten ignoriert, entsteht eine Konzentration, so wie wir sie gerade in den Ballungszentren, in den kreisfreien Städten, in Dresden, Leipzig und Chemnitz erleben. Lassen Sie es mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Das Problem sind nicht die Kinder und Jugendlichen, sondern es ist die nicht zu Ende gedachte Steuerung und die fehlende konzeptionelle, personelle und materielle Vorbereitung in unserem Schulsystem. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Punkte 3 und 4 fordern die umgehende Entwicklung eines Programms, um die Schulplatznot zu lindern. Eng damit verbunden steht auch unsere Forderung, flexible Raumkonzepte und die Nutzung leerstehender Gebäude stärker zu prüfen und konsequent umzusetzen. Die aktuelle Unterversorgung an Schulräumen ist eine erlebte Realität in Sachsen, die die Kommunen allerdings nicht alleine bewältigen können. Zwar obliegt die bedarfsgerechte Bereitstellung von Schulräumen und -häusern den Gemeinden, doch die Staatsregierung muss aus unserer Sicht hier deutlich mehr beraten, unterstützen, koordinieren und vor allem auch die finanzielle Verantwortung übernehmen. Es genügt nicht, in diesen Zeiten zu hoffen, dass die Kommunen das Problem schon allein lösen werden. Die Lage ist dringlich und gleichzeitig wissen auch wir BÜNDNISGRÜNE, dass man Schulen nicht von heute auf morgen planen und bauen kann. Wir stecken an dieser Stelle in einer Zwickmühle, denn wir haben die knappen Haushaltsmittel und die organisatorischen Herausforderungen im Blick, auch wenn der Bund uns nun über das Sondervermögen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat. Gleichzeitig können doch aber finanzielle und organisatorische Engpässe kein gültiges Argument sein, wenn es um das Grundrecht des Zugangs zu Bildung geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner Rechtsprechung auch deutlich festgestellt. Der Staat darf sich weder auf knappe Mittel noch auf organisatorische Zwänge berufen, wenn es um die Wahrung der Mindeststandards schulischer Bildung geht. Die Pflicht, den Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung zu garantieren, steht über finanziellen und organisatorischen Engpässen. Das bedeutet konkret: Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um den Bildungszugang zu sichern und den Mindeststandard schulischer Bildung zu gewährleisten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Als letzten Punkt fordern wir außerdem einen regelmäßigen halbjährlichen Bericht über die Schulplatzvergabe hier im Landtag. Dieser sollte aus unserer Sicht detaillierte Angaben zu Wartezeiten, regionalen Verteilungen, Fortschritten und auch zu bestehenden Herausforderungen enthalten. Das schafft aus unserer Sicht eine Handlungsgrundlage, Transparenz und auch Vergleichbarkeit. Lassen Sie mich abschließend betonen: Wir müssen anerkennen, dass Migration keine Ausnahme ist, sondern längst Teil unserer gesellschaftlichen Realität in Sachsen, in Deutschland genauso wie in Europa. Wer diese Tatsache weiterhin ignoriert, riskiert nicht nur eine Überforderung des Systems, sondern verschärft bestehende Herausforderungen. Diese Realität verlangt nach Schulen und auch nach pädagogischem Personal, das auf gesellschaftliche Vielfalt konzeptionell, personell und materiell gut vorbereitet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute nicht alleine für uns BÜNDNISGRÜNE; denn inzwischen haben sich mehr als 30 Organisationen im Bündnis für das Recht auf Schule zusammengeschlossen und senden ein deutliches Signal. In Sachsen fehlt eine nachhaltige Schulplatzgarantie, die die Integration und Teilhabe aller Kinder wirklich ermöglicht. Fest steht: Ein Kind, das monatelang auf Bildung wartet, verliert eben nicht nur Unterrichtsstoff, es verliert Vertrauen, Zugehörigkeit und Zukunftschancen. Diese Kinder erleben Isolation statt Integration, Stillstand statt Entwicklung. Deshalb möchten wir mit unserem Antrag ganz konkret anregen, endlich das Thema anzugehen und nicht darauf zu warten, dass sich die Herausforderungen in den Schulen von alleine regeln lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag ist ein Appell an Verantwortung und an Haltung. Es geht um die Kinder, die morgen dieses Land mitgestalten werden. Lassen Sie uns also heute dafür sorgen, dass das Recht auf Bildung endlich Wirklichkeit wird. Ich habe schon das Signal aus der Koalition gehört, diesen Antrag im Ausschuss weiter zu debattieren. Darüber freue ich mich. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die einreichende Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Melcher. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Firmenich; bitte schön.
