Thomas Thumm
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Homann, ganz kurz: Sie hatten gesagt, dass Sie auch sehr gern Simson gefahren sind und diese ab und zu nicht angesprungen ist. Sie haben gesagt, dass Sie den zweiten Gang genommen haben, um das Moped in Gang zu setzen. Wahrscheinlich immer dann, wenn es warm war und bei der Unterbrecherzündung der Kondensator gestreikt hat. Aber ich sage Ihnen eines: Die Jungs auf dem Land, die hatten Kraft, die haben das im ersten Gang gemacht, und zwar bergauf! (Beifall AfD) Liebe Frau Gockel und Herr Homann! Sie haben auf Einzelabnahmen verwiesen. Ich möchte Ihnen jetzt einmal die Geschichte der Einzelabnahmen erklären und erzählen, warum solch ein Antrag durchaus Sinn macht, wenn er im Freistaat Sachsen umgesetzt werden würde. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie heute ein Moped kaufen, und zwar von einem älteren Herrn. Es ist eigentlich unbestritten, dass das Moped zu DDR-Zeiten zugelassen war und lief. Aber 35 Jahre nach der Wende ist die von der DDR ausgestellte Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, dass Sie einen Jugendlichen haben, der das Moped nutzen möchte, der vielleicht 3 000 Euro oder 4 000 Euro für seinen Mopedführerschein ausgegeben hat und die Betriebserlaubnis für das Moped wiedererlangen möchte. Da sagen Sie hier mit völliger Inbrunst: Das ist alles möglich mit einer Einzelabnahme. Sie gehen zur DEKRA. Dann gehen Sie also zur DEKRA. Die DEKRA macht Ihnen diese Einzelabnahme; und, um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu machen, auch der TÜV. Dann haben Sie diese Einzelabnahme, bezahlen 140 Euro und gehen im Erzgebirge auf die Zulassungsstelle. Wissen Sie, was dort passiert? Die Zulassungsstelle sagt Ihnen: Wir lassen Ihnen das Moped hier nicht mehr zu, wir stellen Ihnen keine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug aus. Wenden Sie sich bitte ans Kraftfahrtbundesamt. Was ist dann? Dann stellen Sie den Antrag beim Kraftfahrtbundesamt. Jetzt kommen wir zu dem Punkt, zu dem ich eigentlich will: Wissen Sie, wie lange Sie warten, um vom Kraftfahrtbundesamt eine Genehmigung oder eine erneute Betriebserlaubnis für dieses Moped zu bekommen? Sechs Monate. Der Grund, warum der Landkreis Erzgebirge Ihnen keine Betriebserlaubnis ausstellt, liegt einzig und allein darin, dass sie sich nicht ins Nest der Illegalität hineinbegeben wollen, weil sie sagen: Wir können hier nicht prüfen, ob das ein Reimport ist oder nicht. Deshalb lassen wir Ihnen die Simson nicht zu, selbst wenn Sie bereit sind, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass es Ihr Moped war – das ist mir selbst passiert – und mit Fotos nachweisen konnten, dass das Ihr Moped ist. Aber darauf war eben nicht die Rahmennummer; die haben wir als Jugendliche nicht fotografiert. Ist aktuell keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden, bekommen Sie keine Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle. Jetzt stellen Sie sich weiter vor: Sie haben einen Jugendlichen, der mit dem Moped fährt. Er ist vielleicht auch sehr sorgsam mit seinen Originalpapieren, mit der Betriebserlaubnis, die er noch aus DDR-Zeiten hat oder über das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt bekommen hat. Er fährt draußen damit herum und verliert diese Betriebserlaubnis. Er geht wieder zum Kraftfahrtbundesamt und muss sie wieder beantragen. Er wartet sechs Monate. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht zielführend. Hier läuft grundlegend etwas falsch. (Beifall AfD) Liebe CDU, wir haben das im letzten Plenum besprochen. Ich mache das heute ganz ruhig. Sie haben heute die Möglichkeit, wieder die Jugend im ländlichen Raum zu unterstützen. Sie können heute der Jugend mit unserem Antrag ein Angebot machen, um die Individualmobilität zu unterstützen, damit die Jugend frei ist, weil der ÖPNV nicht fährt. Das wollen Sie versagen. Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber genau so werde ich das in meiner Heimat erzählen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Thumm von der AfD-Fraktion in der dritten Rederunde. Gibt es den Bedarf, das zu erwidern, oder weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es den Bedarf an einer vierten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, in die Debatte einzugreifen. Ich sehe Frau Staatsministerin Kraushaar. Frau Staatsministerin, bitte, Sie haben das Wort. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag, die Simson-Kleinkrafträder als ein ostdeutsches Symbol zu würdigen und besondere gesetzliche Regelungen für diese Fahrzeuge zu schaffen, ist selbstverständlich ein Thema, das die Gemüter bewegen kann. Die Mopeds, die unter der Marke Simson in der DDR hergestellt wurden, sind – das hat man heute hier gehört – für viele hier im Haus mit Erinnerungen an Jugend und erste individuelle Mobilität verbunden. Für manche mag das sogar eine Art Heimatgefühl auslösen – jedenfalls, wenn sie Zweitaktgeruch und Mopedgeknatter mit Heimat verbinden. Es ist gänzlich unbestreitbar, dass Simson-Mopeds eine technische Tradition prägten und bis heute viele Enthusiasten, Schrauber und Sammler in ihren Bann ziehen. Doch, meine Damen und Herren, diese Gemeinschaft stiftende Nostalgie so zu überhöhen, ist fragwürdig. Das eine sind Erinnerungen, die nach wie vor ihre Funktion und Berechtigung haben mögen. Das ist beim Simson-Moped nicht anders der Fall als bei der heißgeliebten DDR-Semmel. Die eigentlichen Zukunftsfragen, meine Damen und Herren, sind allerdings ganz andere – auch und ganz besonders im Bereich der Mobilität. Ich möchte in Bezug auf den Antrag zunächst klarstellen, dass der Freistaat Sachsen beim Thema der reimportierten Simson-Kleinkrafträder bereits unabhängig vom vorliegenden Antrag eine pragmatische und sachgerechte Vorgehensweise präferiert. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass DDR-Fahrzeuge – ganz gleich, ob sie die Ländergrenzen zwischendurch verlassen haben oder nicht – weiterhin eine Betriebserlaubnis erhalten und dass die Verfahren, um die Betriebserlaubnis zu erhalten, so unkompliziert wie möglich sind, wobei es sich – und das ist heute schon mehrfach angesprochen worden – um unterschiedliche Genehmigungen handelt, je nachdem, ob es um einen Reimport oder um eine Simson-Maschine geht, die seit 35 Jahren in der hiesigen Garage steht. Dennoch, beide Fahrzeuge sollen am Ende benutzt und betrieben werden können. Was wir noch erreichen wollen, ist, dass es auch auf Bundesebene eine klare und einheitliche Regelung gibt, die einerseits eine bundesweit unkomplizierte Handhabung gewährleistet und andererseits damit die Rechtssicherheit für alle Simson-Fans schafft. Denn, meine Damen und Herren, was nützt es denn, wenn das heißgeliebte Moped bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht identifizierbar ist? Das hat uns die Polizei gespiegelt. Was ist denn, wenn ein solches Moped in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Versicherung nicht den Schaden übernimmt? Den Ärger will selbstverständlich keiner haben. Es wurde schon dargelegt, dass der Einigungsvertrag die unverrückbare Grundlage für alle darauf aufbauenden rechtlichen Entscheidungen bildet. Eine vollständige Gleichstellung – ich muss es noch einmal so sagen – von Reimporten und original in der DDR zugelassenen Fahrzeugen ist ausgeschlossen und durch die Staatsregierung durch nichts herbeizuführen. Kommen wir zu dem nächsten Punkt des Antrages, Simson-Kleinkrafträder als immaterielles Kulturgut im bundesweiten Verzeichnis aufzuführen. Es ist schon gesagt worden: Ob Simson-Mopeds als immaterielles Kulturerbe aufgeführt werden können, liegt nicht in der Hand der Staatsregierung. Daher gibt es keinen Handlungsbedarf für die sächsische Regierung. Zum Abschluss möchte ich als Mitglied der Staatsregierung etwas sagen, das ich immer wieder betont habe: Ich möchte keine ideologischen Überwölbungen unserer Mobilität, weder einen Zwang zum ÖPNV noch die Verklärung eines Mopeds zum immateriellen Kulturgut. Jede und jeder in Sachsen soll nach ihrer oder seiner Fasson selig sein und mobil werden. Lassen Sie uns stattdessen unsere Kräfte auf die dringenden Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft konzentrieren, damit der Verkehr in Sachsen noch sicherer wird, Mobilität keine Frage des Geldbeutels ist und Verkehr die Umwelt schont sowie nutzerfreundlich ist. Damit schaffen wir einen wirklichen Mehrwert für die sächsische Bevölkerung, auch für die sächsische Jugend. Aus den oben genannten Gründen empfehle auch ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Wir sind am Ende der Aussprache. Ich übergebe jetzt für das Schlusswort an Kollegen Moncsek. Sie haben 3 Minuten. (Mike Moncsek, AfD, stellt ein Modell eines Mopeds vor sich auf das Rednerpult.)
