Plenarprotokoll 8/84
10.07.2024 · 345 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (41)Die Linke (29)SPD (28)CDU (20)FDP (20)GRÜNE (15)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 84. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 84., 85. und 86. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der FDP hat zwischenzeitlich ihren Antrag auf Drucksache 8/3476 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 36. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 38 nach dem Tagesordnungspunkt 35 zu beraten. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 84., 85. und 86. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die zum Gelingen des diesjährigen Tages der offenen Tür des Landtages am 30. Juni beigetragen haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Das gilt zuvorderst für Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Sie als Abgeordnete den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht haben. Danken möchte ich ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sowie natürlich auch der Landtagsverwaltung für deren Einsatz an diesem Tag und auch bei der Vorbereitung deutlich vor diesem Tag selbst. Dass trotz des leider durchwachsenen Wetters mehr als 13.000 Menschen die Gelegenheit genutzt haben, um den Sitz des Landtages zu erkunden und Gespräche zu führen, ist ein toller Erfolg. Vielen herzlichen Dank noch mal an alle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu den zurückliegenden Geburtstagen. Im Juni gratuliere ich nachträglich recht herzlich Henning Foerster, Michel-Friedrich Schiefler, Thomas Würdisch und Sabine Enseleit. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Im Juli gratuliere ich recht herzlich Anne Shepley, Sebastian Ehlers, Nadine Julitz und Stephan Reuken. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserer Kollegin und Fraktionsvorsitzenden Jeannine Rösler ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, liebe Jeannine! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Julian Barlen, SPD: He!) Und last, but not least gratuliere ich dem neu gewählten Fraktionsvorstand der FDP, dem Fraktionsvorsitzenden René Domke, dem Parlamentarischen Geschäftsführer David Wulff sowie der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sandy van Baal recht herzlich zu ihren Ämtern. Auf gute Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Für bessere Bildung in Mecklenburg-Vorpommern – Gegen Einheitslehrer, Einheitsschulen, Einheitsbrei“ beantragt. Aktuelle Stunde Für bessere Bildung in Mecklenburg-Vorpommern – Gegen Einheitslehrer, Einheitsschulen, Einheitsbrei Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Einheitslehrer, Einheitsschulen, Einheitsbrei“ – die Pläne der Landesregierung müssen gestoppt werden, und das so schnell wie möglich! (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Einheitslehrer ist sich die Landesregierung offenbar noch nicht ganz sicher, wie der richtige Umgang mit dem Thema aussieht. Auf der einen Seite bestätigen die Ministerin Frau Martin und auch Rot-Rot, dass der Einheitslehrer im Herbst kommen soll. Auf der anderen Seite bestreiten sie, dass das Thema überhaupt aktuell sei. Es läge ja noch gar kein Gesetzentwurf vor. Genauso arbeitet das System von Manuela Schwesig, meine Damen und Herren: (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Oh!) Erst das Parlament vor vollendete Tatsachen stellen und hinterher behaupten, es sei doch alles maximal transparent gelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Man hätte ja vorher Bedenken anmelden können. Genauso arbeiten Sie, meine Damen und Herren. Nein, feststeht, Sie wollen den Einheitslehrer, Sie wollen ihn zum Herbst einführen. Der Einheitslehrer, meine Damen und Herren, ist allerdings eine schlechte Idee. Und deswegen müssen wir, bevor dieser Gesetzentwurf vorliegt, hier darüber im Parlament reden. Meine Damen und Herren, es ist eine Tatsache, dass die Landesregierung den Einheitslehrer will. Es ist auch eine Tatsache, dass unser Schulsystem nicht zum Einheitslehrer passt. Es ist eine Tatsache, dass die Einheitsschule die logische Folge der Abschaffung des Gymnasiallehrers ist. Es ist doch auch kein Geheimnis, meine Damen und Herren von SPD und LINKEN, dass Sie das gegliederte Schulsystem für überkommen halten, dass Sie die Einheitsschule wünschen, das Gymnasium für Sie ein Relikt der bürgerlichen Gesellschaft ist, das es abzuschaffen gilt, das Gymnasium wohlgemerkt. Ihre Parteivorsitzende von den LINKEN, die Frau Wissler, hat das in einem Eckpunktepapier im September 2023 ganz offen eingestanden. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und ich sage, dieser bildungspolitische Ansatz wird nur eine einzige Folge haben: Es werden immer mehr Menschen dem staatlichen Schulsystem den Rücken kehren. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern schon jetzt eine der höchsten Quoten von Schülerinnen und Schülern in Schulen in freier Trägerschaft in ganz Deutschland. Gleichzeitig werden junge Menschen, die das Lehramt studieren wollen, nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Sie verschärfen die Fachkräfteproblematik und machen die staatliche Schule zur Resteschule. Meine Damen und Herren, es ist auch bekannt, dass die GEW vom Einheitslehrer träumt und dass die Pläne des Wissenschaftsministeriums in enger Abstimmung mit der GEW entworfen wurden. Es lohnt sich hier, das Interview von Herrn Walm mit Herrn Leschinski im kürzlich erschienenen „Bildungsmagazin“ der GEW zu lesen. Herr Walm, übrigens SPD-Mitglied und GEW-Funktionär, sagte in dem Interview Folgendes, ich darf zitieren: „Denn es wird Regionen in unserem Bundesland geben, wo es in der Perspektive schwierig werden wird, die aktuelle Schulstruktur flächendeckend aufrechtzuerhalten. Wie groß soll denn der Einzugsbereich eines Gymnasiums oder einer Regionalschule werden, wenn die Anzahl der Landeskinder regional teils drastisch abnimmt? Ich prophezeie, dass wir zumindest in diesen Landesteilen darüber werden reden müssen, wie wir alle Schulabschlüsse wohnraumnah anbieten können. Und vielleicht wird man dann auch sehen, dass Konzepte wie eine integrative Gesamtschule nicht des Teufels sind.“ (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Zitatende. (Julian Barlen, SPD: So, mit der Frage beschäftigen Sie sich nicht, oder was?!) Was soll man dazu sagen? Niemand hat die Absicht, die Einheitsschule durchzudrücken, (Julian Barlen, SPD: Augen zu und CDU, oder was?!) mitnichten, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Oh Mann, oh Mann!) Erst werden die Regionalen Schulen geschwächt, dann wundert man sich, dass dort niemand mehr Lehrer werden will, dann wird der Gymnasiallehrer abgeschafft, um angeblich die Regionalen Schulen zu stützen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und ganz am Ende stehen Einheitslehrer und auch Einheitsschule. Das ist Ihre Agenda. Und bitte tun Sie nicht so, als sei das anders! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Christian Brade, SPD) Und was ist das überhaupt für eine Arroganz, (Julian Barlen, SPD: Das fragen wir uns auch, Herr Peters!) mit der Sie, Frau Ministerin Martin, sich zur einzigen Bildungsexpertin im Lande erklären?! Wir von der CDU-Fraktion, wir haben dazu Fachleute eingeladen, sehr frühzeitig, nachdem das bekannt geworden ist, unter anderem auch die Bildungsministerin aus Schleswig-Holstein, Frau Prien, die zugeschaltet wurde. (Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD: CDU!) Bitte gestatten Sie mir die Anmerkung, dass wahrscheinlich aus Ihrer Richtung der Hinweis nach Kiel gekommen ist, das zu kritisieren. Da sage ich, wie erbärmlich, dass eine SPD sich dazu niederlässt, einen Auftritt einer Ministerin eines anderen Bundeslandes (Julian Barlen, SPD: Von der CDU.) möglichst verbieten zu wollen bei einer Veranstaltung der Opposition. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wie erbärmlich kann man eigentlich sein?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Weiterhin hatten wir den Bildungsstaatssekretär aus Sachsen-Anhalt dazu geladen, den Direktor des Instituts für Mathematik von der Uni Rostock, den Vorsitzenden des Philologenverbandes, den Vorsitzenden des Landeselternrates. Die Meinung war einhellig, der Einheitslehrer löst kein einziges Problem, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) er schafft nur neue. Mecklenburg-Vorpommern wird zur bildungspolitischen Insel. Weder wird der Einheitslehrer kurzfristig für mehr Lehrkräfte an den Schulen sorgen, noch ist er die Antwort auf die hohen Abbrecherquoten, noch ist er ein attraktives Studienziel für angehende Lehrerinnen und Lehrer, denn Ihre ersten ausgebildeten Lehrer, Einheitslehrer, stehen frühestens – das wissen Sie ja selbst – in acht Jahren dem Schuldienst zur Verfügung. Dann ist die große Dürre bereits überstanden. Das ist kein Beitrag zur Senkung der Abbrecherquote, das ist ein ideologischer Wunschtraum. Meine Damen und Herren, ich habe natürlich vernommen, ich solle doch erst einmal selbst meine eigenen Vorstellungen präsentieren. Dazu lassen Sie sich gesagt sein, Sie als Regierung müssen plausibel darlegen, dass Ihre Pläne auch nur irgendeines der bestehenden Probleme im Bildungsbereich lösen und warum Sie glauben, (Patrick Dahlemann, SPD: Also Sie haben keine, Sie haben keine!) dass Ihre Pläne etwas anderes sind als pure Ideologie. (Patrick Dahlemann, SPD: Setzen, „Sechs“!) Im Übrigen, die Kultusministerkonferenz hat vor wenigen Monaten ein hoch spannendes und umfangreiches Gutachten präsentiert, das den Titel trug: „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“. Da sind sehr viele Maßnahmen umschrieben worden, die können wir uns gerne gemeinsam mal im Bildungsausschuss ansehen und uns damit auseinandersetzen. Aber eines steht schon mal fest: Die Abschaffung des Gymnasiallehramtes wird dort definitiv nicht empfohlen. Schon daran sehen Sie, Ihre ideologische Schulstrukturdebatte löst kein Problem, sie schafft bloß neue. Selbstverständlich kann und muss man darüber reden, das Lehramtsstudium neu zu strukturieren. Insbesondere geht es darum, den Praxisanteil zu erhöhen. Aber allen Lehrern denselben Abschluss zu verpassen, um die Regionalen Schulen zu stützen, auf die Idee kommen wirklich nur Sie! Dabei hätten es die Regionalen Schulen wirklich verdient, als Schulform ernst genommen und wertgeschätzt zu werden, statt sie an den Tropf der Gymnasien zu hängen. Die Regionale Schule und der mittlere Schulabschluss waren über viele Jahre die Basis für Bildungskarrieren. Durch einen völlig fehlgeleiteten Akademisierungswahn wurde die Regionale Schule in Bedrängnis gebracht, und jetzt wundern Sie sich, dass die Schule als nicht mehr attraktiv wahrgenommen wird. Statt endlich umzukehren und die Regionalschulen aufzuwerten, kippen Sie alle Lehrkräfte zusammen und servieren Einheitsbrei. Das ist kein Konzept, das ist Kapitulation! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Es braucht ein Stärkungsprogramm für die Regionalen Schulen und keinen Einheitsbrei. Reden wir doch über Klassenstärken und weniger Unterrichtsverpflichtungen! Reden wir über solche echten Maßnahmen und nicht über Ihre Ideologie! Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Schulcampus „Fritz Reuter“ aus Zarrentin am Schaalsee. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Verlaub, Herr Peters, was Sie hier veranstalten, ist fernab jeglicher Wirklichkeit, aber auch fernab jeglicher Sachkenntnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ihre Rede eben zeigt – übrigens genauso wie die Kampagne, die Sie seit so etwa zwei Wochen hier draußen auf den Straßen veranstalten –, zeigt ganz genau, Sie benutzen das wichtige Thema Lehrkräftebildung, die wichtige Frage, wie müssen wir eigentlich unsere Schülerinnen und Schüler ausbilden, damit sie später gut in ein Leben starten, und wie müssen wir die Lehrkräfte dafür gewinnen, die das auch tun können in unseren Schulen. Sie benutzen genau dieses wichtige Thema für billige Stimmungsmache, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) und das, bevor überhaupt ein Referentenentwurf vorliegt, über den wir dann auch gerne konstruktiv miteinander streiten können. Das ist wirklich, entzieht sich meiner Vorstellungskraft, dass Sie so hier vorgehen, voll gekünstelter Inbrunst, dass Sie das alles für die Schulen und für die Bildung in unserem Land tun. Sie setzen Falschbehauptungen, (Sebastian Ehlers, CDU: Da sind wir nicht allein mit der Meinung, Frau Martin. Da sind wir nicht allein.) Sie setzen Falschbehauptungen in die Welt – ganz bewusst –, denn Sie wissen genauso wie wir alle hier, dass Bildungspolitik sich sehr gut für, ja, auch Polarisierung und für Verunglimpfungen auch missbrauchen lässt. Das sollten Sie nicht tun! Sie wollen nur eins: Sie wollen die Lehrkräfte, Sie wollen die Schülerinnen und Schüler, Sie wollen die Eltern verunsichern. (Sebastian Ehlers, CDU: Das machen Sie ja mit Ihrer Politik. Das machen Sie doch jeden Tag.) Dem wichtigen Thema Lehrkräftebildung in diesem Land (Sebastian Ehlers, CDU: Das machen Sie jeden Tag, Frau Martin!) erweisen Sie jedenfalls damit einen Bärendienst. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sehr geehrte CDU, ich finde das verantwortungslos! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber jetzt kommen wir mal zu den Fakten. Zuallererst, die Landesregierung wird selbstverständlich nicht das Gymnasium abschaffen. (Sebastian Ehlers, CDU: Niemand hat die Absicht.) Sie können das so oft behaupten, wie Sie möchten, und die Straßen damit vollplakatieren, mit Ihrem Konterfei, Herr Peters, das macht es nicht wahrer. Wir werden das nicht tun. Fakt ist, wir werden mit der Reform der Qualität, und die Qualität und die Attraktivität des Lehramtsstudiums erhöhen, auch die der angehenden Gymnasialschullehrer, und damit die Gymnasien im Land stärken. Wer die Zahlen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) wer die Zahlen kennt, der weiß, dass die Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern, und übrigens auch in ganz Deutschland, nicht so bleiben kann, wie sie ist. Rund die Hälfte aller jungen Menschen, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern ein Lehramtsstudium beginnen, brechen ihr Studium frühzeitig ab oder wechseln in einen anderen Studiengang. Das gilt auch für das Gymnasium, übrigens für den Gymnasialschulbereich. Im Regionalschullehramt sind es aktuell sogar bis zu 70 Prozent. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, dass junge Leute, die gerne Lehrerin oder Lehrer werden möchten, ihr Studium frustriert hinschmeißen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das kennen Sie seit 20 Jahren, das Problem. Das haben Sie noch nicht angefasst.) weil sie sich nicht richtig auf die anspruchsvolle Arbeit in der Schule vorbereitet fühlen. Wir brauchen jeden und wir brauchen jede Einzelne von ihnen in unseren Schulen vor den Klassen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und hinzu kommt – das belegen neueste Zahlen –, dass die Auslastung der Studienplätze drastisch zurückgegangen ist. Das betrifft das Regionalschullehramt in M-V, das betrifft aber auch das Gymnasialschullehramt. Auch hier bestand im Wintersemester 23 bei den Studienanfängern nur noch eine Auslastung von 70 Prozent. Wer also behauptet, dass alles so richtig ist, so supergut ist, wie es gerade ist, der hat den Knall nicht gehört. (Harry Glawe, CDU: Wer ist politisch verantwortlich? Das sind Sie doch! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Harry!) Wer jetzt nicht umsteuert, der ist nicht der Verteidiger des Gymnasiums, sondern nimmt das Ausbluten der Gymnasien billigend in Kauf. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Daniel Peters, CDU) Wer jetzt nicht handelt … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wer jetzt nicht handelt, der gefährdet die zukünftige Lehrkräfteversorgung in der gesamten Sekundarstufe I und II – sowohl an den Regionalen Schulen als auch an den Gymnasien. Angesichts dieser Zahlen sind jetzt mutige Antworten statt Angstmache gefragt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Lehrkräftebildungsreform legt die Landesregierung ein Lösungspaket vor, das alle drei Phasen der Lehrerbildung umfasst. Wir werden mit, wir werden damit die Lehrkräftebildung in M-V attraktiver machen und wir werden sie auch besser machen. Wir werden die Studienabbrüche reduzieren und dafür sorgen, dass mehr Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen. Und wir wollen neue Zielgruppen für den Lehrerberuf gewinnen, indem wir neue Wege in den Lehrerberuf aufzeigen. Den ersten erfolgreichen Schritt sind wir bereits 2021 (Zuruf von Torsten Renz, CDU) mit dem neuen Grundschullehramt an der Universität Greifswald gegangen: vier Tage Uni, ein Tag Praxis direkt in der Schule, vom ersten Semester an. Dieses neue Konzept hat sich bewährt. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Wir haben zusätzliche Studienplätze in Rostock und neue Professuren, zum Beispiel in Mathe, geschaffen. Die Folge, die Studienanfängerzahlen im Grundschullehramt sind in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zwei Jahren um 7 Prozent gestiegen, während sie in ganz Deutschland um rund 13 Prozent gesunken sind – übrigens in Bayern um 38 Prozent, sind sie gesunken. Das ist der Erfolg der SPD-Wissenschaftspolitik der vergangenen Jahre, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und daran knüpfen wir mit den nächsten Schritten der Lehrkräftebildungsreform nun an. Ich habe mir übrigens mal angeschaut, wie das denn so aussah, als die CDU die Verantwortung für dieses Thema in dieser Landesregierung trug. (Torsten Renz, CDU: Wann war das noch mal?) In dieser Zeit wurden in M-V durchschnittlich jährlich 407 Lehrkräfte ausgebildet. (Torsten Renz, CDU: Wann war das noch mal? Können Sie das noch mal sagen?) In den Folgejahren bis heute haben wir diese Zahl (Torsten Renz, CDU: Vor wie viel Jahren? – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um mehr als ein Viertel – 26,5 Prozent – erhöht, (Torsten Renz, CDU: Steht das da nicht?) nämlich auf durchschnittlich 515 Lehrkräfte pro Jahr. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU – Glocke der Präsidentin) Das impliziert nicht das Corona-Jahr. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Insofern kann ich nur sagen: Wäre das vorher besser gelaufen, (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU: Seit 13 Jahren tragen Sie die Verantwortung.) hätten wir heute vielleicht weniger Probleme. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, genau die, (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU: Ja, genau! Genau!) genau diese, diese Lehrkräfte (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) werden jetzt nämlich in den Schulen ausgebildet. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Doch nun zu dem, was wir verbessern werden: Zunächst mit dem ersten Schritt der Reform, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) vor allem des Vorbereitungsdienstes, diesen Teil der Reform haben wir vorgezogen, denn er soll bereits im kommenden Schuljahr greifen. Der nächste Schritt – der Referentenentwurf für die Reform des Lehramtsstudiums – befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung und wird dann noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden. Selbstverständlich sind alle Maßnahmen eng verzahnt und aufeinander abgestimmt. (Sebastian Ehlers, CDU: Hand in Hand.) Bildungs- und Wissenschaftsministerium sind seit Monaten auf allen Ebenen im engen Austausch. (Sebastian Ehlers, CDU: Merken wir ja. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dem Gesetzgebungsprozess haben wir einen breit angelegten Diskussionsprozess vorgeschaltet mit einem erweiterten Beirat, in dem alle an der Lehrerbildung Beteiligten vertreten waren. Es gab Runde Tische, bei dem übrigens auch der VBE und andere Lehrervertretungen am Tisch saßen. (Daniel Peters, CDU: Die sind irgendwie ausgetreten aus Ihrem Bildungspakt, ne?!) Auch hier kann ich die Kritik, dass es nicht genug Beteiligung gegeben hätte, überhaupt nicht teilen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und ich freue mich natürlich auch im weiteren Gesetzgebungsprozess auf eine konstruktive Diskussion. Wenn Sie mal einen Studierenden fragen, warum er sein Lehramtsstudium abgebrochen hat, dann werden Sie erfahren, dass sie sich im Studium nicht genug, nicht gut genug vorbereitet fühlen auf ihr Lehrersein: viel zu viel Fachwissenschaft, viel zu wenig Pädagogik – sie sitzen mit angehenden Mathematikern und Physikern in einer Lehr-, in einer Lehrveranstaltung –, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das haben Sie doch zu verantworten!) zu wenig Praxisbezug, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu wenig Didaktik und Pädagogik, zu wenig Orientierung und Hilfe, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) vor allem am Anfang des Studiums zu hohe Prüfungslast. (Torsten Renz, CDU: Wer ist denn zuständig seit Jahren?) All das werden wir ändern, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn wir wollen sie ja nicht zu Professoren ausbilden, die Studierenden, sondern zu guten Lehrkräften! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie brauchen das notwendige Rüstzeug, um vor der Klasse zu stehen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und Wissen zu vermitteln. Davon erhalten sie im jetzigen Lehramtsstudium zu wenig, viel zu wenig. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Zahlen belegen das. M-V liegt im Bundesvergleich ganz oben, was die, was die Fachwissenschaften angeht, und zwar erheblich weit oben, und was die Pädagogik/Bildungswissenschaften angeht, ganz weit unten. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Das, wir werden das genau umdrehen. Wir werden das vom Kopf auf die Füße stellen. Wir werden mehr Pädagogik anbieten, Bildungswissenschaften, Fachdidaktik, mehr Praxisbezug, bessere Betreuung und Anleitung – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) vor allem in der Studieneingangsphase – (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) und eine reduzierte Prüfungslast. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und Sie schreien wieder gleich, Sie schreien „Einheitsbrei und Qualitätsverlust“. Das ist Quatsch! (Julian Barlen, SPD: Das ist Quatsch!) Und das wissen Sie auch, M-V liegt einsam an der Spitze, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) was den Anteil der Fachwissenschaften im Studium angeht. Und wir, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir bilden Regionalschullehrer aus, die im Studium mehr Leistungspunkte im Bereich der Fachwissenschaften bringen als im Bundesvergleich Gymnasialschullehrer. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) Also kommen Sie mir nicht mit „Einheitsbrei“ (Torsten Renz, CDU: Doch! Doch!) und kommen Sie mir bitte auch nicht mit „Qualitätsverlust“! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ich sage hier auch ganz deutlich: Wir verbessern die Qualität der Lehramtsausbildung durch die Reform. (Sebastian Ehlers, CDU: Seit 13 Jahren ist die SPD zuständig für das Thema.) Wir verbessern sie auch, indem wir es ermöglichen, dass besser binnendifferenziert unterrichtet werden kann, zum Beispiel bei Hochbegabten. Wenn sie mehr Fachdidaktik, mehr Pädagogik lernen im Studium, dann wissen sie auch besser, wie sie mit einzelnen Zielgruppen umgehen. (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: So tief wollte Herr Peters jetzt eigentlich nicht ins Thema einsteigen. – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und das geht, das reicht von der Hochbegabung bis zu den weniger begabten Schülerinnen und Schülern. Insofern werden wir die Qualität verbessern, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) auch und gerade im Gymnasium. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig! – Julian Barlen, SPD: So sieht das nämlich aus.) Und nicht nur lernen die jungen Nachwuchskräfte zukünftig in ihrem Studium das, was sie wirklich brauchen, um in der Praxis als Lehrkraft Erfolg zu haben, nein, auch fachlich verbessert sich das Studium zum Beispiel, weil wir in den MINT-Fächern von Anfang an bedarfsgerecht, nämlich lehramtsspezifisch ausbilden werden. Im Moment ist es so, sie kommen in den ersten Semestern ins Studium und sitzen da mit angehenden Professoren, mit angehenden Wissenschaftlern in einem Seminar. Das werden wir ändern, gerade in den Naturwissenschaften. Wir werden dort die Seminare teilen, damit diejenigen, die Lehrer werden wollen oder Lehrerin werden wollen, das lernen, was sie brauchen, das Rüstzeug, um Lehrkraft zu werden. Also, ob Lehramt an Regionalen Schulen oder Gymnasien, wie auch immer, es wird in Zukunft besser und nicht schlechter werden. Insofern verbitte ich mir diese, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ich verbitte mir diese Falschbehauptungen! Warten Sie doch einfach, bis der, bis der Gesetzentwurf vorliegt, dann können wir gern darüber reden! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wir werden zusätzliche Studienplatzkapazitäten im MINT-Bereich schaffen, nämlich in Vorpommern an der Universität Greifswald, wo wir dringend Lehrkräfte brauchen in, gerade in Mathematik, im MINT-Bereich. Das werden wir dort ausbauen, und das ist auch wichtig. Und auch übrigens in der weiteren Zukunft brauchen wir das. Wir werden auch – und davon habe ich von Ihnen gar nichts gehört, das wundert mich ein bisschen bei der CDU –, (Marc Reinhardt, CDU: Wir haben ja noch einen Redner.) auch im Bereich der beruflichen Schulen werden wir neue Wege gehen und bessere Wege gehen, weil dieser Studiengang, so, wie er im Moment ist, ist nicht ausgelastet. Wir brauchen Berufsschullehrer. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Deswegen werden wir da rangehen, wir werden die Ausbildung verbessern. Wir werden aber vor allen Dingen die Zugangshürden verbessern, verändern. Das ist wichtig, damit wir in Zukunft mehr Berufsschullehrer an unseren Schulen haben. Die brauchen wir dringend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Durch die Integration berufspraktischer Erfahrungen ins Studium werden wir die Gesamtausbildungszeit verkürzen und auch durch ein Einfachstudium – das haben sich die Kammern ganz ausdrücklich gewünscht –, durch ein Einfachstudium zusätzliche Wege eröffnen. Es wird auch neue Zugangswege für ganz andere Zielgruppen geben, nämlich für die Studierenden, die einen Bachelor gemacht haben und sagen nach dem Studium: Mensch, jetzt habe ich einen Bachelor, zum Beispiel in Biochemie, aber ich möchte eigentlich gar nicht mein Leben im Labor verbringen, sondern lieber in der Schule vor der Klasse. Diese Menschen müssen jetzt nicht anfangen, entweder eine lange Seiteneinstiegsqualifizierung über Jahre zu durchlaufen, sondern wir werden sie in einen Q-Master, in einen sogenannten Q-Master überführen können, wo sie dann das Rüstzeug mitkriegen, was sie brauchen, um später ein grundständiges, eine grundständige Ausbildung als Lehrkraft zu absolvieren. Neue Wege in den Lehrkräfteberuf, neue Zielgruppen erschließen, weil wir brauchen diese Menschen, die Lehrer werden wollen, an der Universität. Sie dürfen nicht an unnötigen Hürden scheitern. Ich könnte Ihnen jetzt noch ganz viele weitere Beispiele zu dem Paket sagen, was wir vorhaben. (Torsten Renz, CDU: Legen Sie doch den Gesetzentwurf auf den Tisch! Dann können wir das selbst nachlesen. Wer schreibt, der bleibt.) Wir werden noch genügend Zeit haben, um über all diese Maßnahmen auch zu diskutieren. Wir werden auch über das duale Studium diskutieren können miteinander. Ich freue mich darauf. Ich bitte Sie sehr, halten Sie sich bitte konstruktiv an die, an die Debatte! (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Machen wir!) Lassen Sie uns über das Paket diskutieren, denn es sind Ihre Behauptungen und auch Ihre Unwahrheiten, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die Sie in die Welt setzen, die Gift für das Bildungssystem (Zuruf von Harry Glawe, CDU) in Mecklenburg-Vorpommern sind, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) indem Sie nämlich, indem Sie durch eine, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) indem Sie eine nötige Reform – (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) das wissen wir hier alle, wir brauchen dringend eine Reform der Lehrkräfteausbildung –, indem Sie durch eine ideologische Debatte alles verhetzen. Das geht so nicht! Wir müssen hier konstruktiv miteinander etwas tun für die Kinder, für die Jugendlichen. (Katy Hoffmeister, CDU: Dazu müssen Sie es aber transparenter machen. – René Domke, FDP: Wir wissen ja gar nicht …) Die brauchen gute Lehrer, um die geht es, und nicht um die CDU in diesem Land. – Herzlichen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktuelle Stunde der CDU: „Gegen Einheitslehrer, Einheitsschulen und Einheitsbrei“ – die Botschaft hör ich wohl, werte CDU, allein mir fehlt der Glaube, denn Sie waren ja 15 Jahre hier mit in der Landesregierung, (Thore Stein, AfD: Oha!) saßen mit am Kabinettstisch und haben diesen Einheitsbrei ganz klar mitverursacht. (Stephan J. Reuken, AfD: Hat er vergessen. – Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Und Sie haben das billigend in Kauf genommen, dass wir diesen Einheitsbrei an unseren Schulen jetzt haben, werte Kollegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) da haben Sie einen ganz großen Anteil dran. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist in der Tat aber so, dass auch die jetzige Regierung leider dafür sorgt, dass es nicht besser wird, indem nämlich die Lehrerbildung und die Lehrerausbildung in zwei unterschiedlichen Ministerien aufgeteilt wurden. Wir sehen es bei den Expertenanhörungen, wenn wir im Bildungsausschuss zusammensitzen, nein, nein, das ist der Bereich des Wissenschaftsministeriums, das ist der Bereich des Bildungsministeriums, da können wir jetzt nichts zu sagen. Da wurde eine Parteifreundin mit einem Ministerium bedacht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was soll sie sonst auch machen, Mensch?!) das ist schade, das ist traurig für unsere Schüler, denn die bräuchten, dass das nämlich in einer Hand liegt, die Lehrerausbildung und die Lehrerbildung. Insofern brauchen Sie sich alle hier nicht auf die Schulter zu klopfen, weder die CDU noch die SPD, und die LINKEN waren ja damals ein großer Kritiker dieser ganzen Bildungspolitik. (Torsten Renz, CDU: Wovon?) Die CDU streut den Wählern mal wieder eimerweise Sand in die Augen, denn warum ist es denn so, werte Kollegen, dass die Eltern mit den Füßen abstimmen oder die Schüler quasi von ihren Eltern, ihnen empfohlen wird, die Regionalschule zu verlassen und aufs Gymnasium zu gehen? Die CDU hat die Schließung der Förderschulen mit zu verantworten, Herr Renz. Da können Sie in die Luft gucken, es ist so (Zuruf von Torsten Renz, CDU) 2019 die Inklusionsstrategie des Landes mit CDU-Stimmen mitbeschlossen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und die Inklusion sorgt nämlich dafür, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass ganz viele Schüler, die das Gymnasium verlassen, weil sie merken, an der Regionalschule wird mein Kind – oder die Eltern entscheiden das so –, wird mein Kind nicht mehr adäquat beschult, weil eben ganz viele Förderschüler jetzt auch schon in den Regionalschulen sitzen und die Lehrer sich den Schülern gar nicht mehr individuell widmen können. Das ist ein großes Problem. Die CDU saß 15 Jahre in der Landesregierung und hat natürlich auch den Lehrermangel mit zu verantworten, Herr Peters, denn dieser Lehrermangel oder der Lehrerbedarf ist ja so gut vorhersehbar, den kann man ja eigentlich ganz genau berechnen. Hätten Sie damals schon mal den Hebel dort angesetzt, dann hätte es funktioniert. Auch Sie sind verantwortlich für die Brennpunktschulen, Herr Renz. (Torsten Renz, CDU: Ich schon wieder?) Durch die zunehmende Migration … Nein, Ihre Partei natürlich! (Torsten Renz, CDU: Steht das alles in Ihrer Rede so drin?) Durch die zunehmende Migration (Zuruf von Torsten Renz, CDU) haben wir Probleme in den Schulen, in den Regionalschulen. Viele Kinder verstehen kein Deutsch, und da stimmen auch die Eltern mit den Füßen ab und sagen, nein, mein Kind schicke ich jetzt lieber aufs Gymnasium. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und es ist leider so, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass sich die CDU hier wieder als Wunderkerzenhalter präsentiert und leider nichts anbietet, denn diese Missstände, die Sie hier ja geißeln und die Sie hier benennen, die haben Sie mit zu verantworten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In der Sache, werte Kollegen, in der Sache sind wir ganz bei Ihnen: gegen Einheitslehrer, gegen Einheitsschulen, gegen Einheitsbrei. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Oha, oha!) Das war schon seit jeher die Position der AfD, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und wir haben in diese Richtung auch schon Anträge vorgebracht, Anträge vorgebracht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ihnen geht es um etwas anderes, Ihnen geht es um etwas anderes, Sie versprühen hier viel heiße Luft. Und wenn ich sehe – und da muss ich der Wissenschaftsministerin recht geben –, große „Blitz“-Anzeige, Herr Peters, „Gymnasien abschaffen, ohne uns“, Herr Peters, dann hätten Sie sich vielleicht mal im Bildungsausschuss blicken lassen sollen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) oder mit Ihrem bildungspolitischen Sprecher mal Rücksprache halten sollen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte, und da jetzt solche Fake News nach außen zu tragen und eine große Kampagne zu starten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) das ist in der Tat populistisch und das nimmt Ihnen der Wähler auch nicht mehr ab. Und ich werde Ihnen sagen, warum Ihnen der Wähler das nicht mehr abnimmt, denn die Anträge, die da von der AfD in diese Richtung gestellt wurden, die hat Ihre Partei nämlich samt und sonders abgelehnt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) Ich sage es: Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Schulgesetzes, 26.10.2022, Regionalschulen stärken dahin gehend, dass nicht zu viele aufs Gymnasium wechseln, sondern dass wir diesen Übergang moderat einschränken, dass mehr starke Schüler den Regionalschulen erhalten bleiben – abgelehnt von der CDU. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Ein weiterer Punkt: Warum wechseln dann viele Schüler aufs Gymnasium? Weil da noch Unterricht vonstattengeht. Da haben wir wenig Unterrichtsausfall. Ich komme nachher noch mal dazu. Da sind viele Lehrer, die da noch unterrichten, grundständig ausgebildete Lehrer, nicht diese Improvisation, die hier und da auch in den Regionalschulen stattfindet. Und deshalb stimmen die Eltern mit den Füßen ab und sagen, wir schicken unser Kind aufs Gymnasium. Wir haben einen Antrag eingebracht als AfD zur Gründung einer Pädagogischen Hochschule, um mehr grundständig ausgebildete Lehrer auszubilden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auch das hat die CDU abgelehnt. Insofern kann man Ihnen keinen Glauben schenken, werte CDU, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wenngleich Sie bei dem Thema, wenngleich Sie bei dem Thema natürlich auf dem richtigen Weg sind. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die AfD ist seit jeher dafür, das gegliederte Schulsystem zu erhalten – ich möchte Ihnen noch mal kurz … – und auch natürlich das unterschiedliche Niveau an den einzelnen Schularten dort vorauszusetzen und das sozusagen einzufordern. Die Hauptschule – 2006 abgeschafft im Übrigen hier in Mecklenburg-Vorpommern – vermittelte einst ja das Wissen, um einen handwerklichen oder industriellen Lehrberuf ergreifen zu können. Mathematische Grundlagen, sprachliche Grundlagen, das war wichtig. Wie gesagt, 2006 die Hauptschule abgeschafft. Aber wenn man die Hauptschule abschafft, dann ist das Problem aber nicht mit einmal weg. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also die Hauptschüler sind immer noch da, die haben Sie dann in die Regionalschulen gesteckt und gemeint, okay, jetzt ist alles besser, jetzt funktioniert alles besser. Das Problem war aber nach wie vor existent. Die Realschule damals noch war für anspruchsvollere Berufe, für Verwaltung und Technik war die vorgesehen. Da sollte sozusagen der Anspruch, das Niveau sollte dort vermittelt werden, dass man später in diesen Berufen arbeitet. Und das Gymnasium, werte CDU, das Gymnasium war dazu da, um die Studierbefähigung herzustellen, (Unruhe bei Horst Förster, AfD, und Torsten Renz, CDU) um die Schüler, um die Abiturienten so weit zu beschulen oder so weit zu qualifizieren, dass sie später ein Studium aufnehmen können. Davon sind wir, werte Kollegen, weit entfernt. Herr Peters sagte es, die Regionalschule ist mittlerweile zur Resteschule geworden, und das ist leider so, also keine Kritik an die Lehrer, die dort wirklich versuchen, alles noch umzusetzen, und noch versuchen, vernünftigen Unterricht zu vermitteln dort, aber es zeigt – und da hat Herr Peters selbstverständlich recht –, der hohe Privatschulanteil in Mecklenburg-Vorpommern zeigt eben auch, dass die Eltern nicht mehr der Regionalschule (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder dem staatlichen Schulsystem Glauben schenken und nicht mehr trauen. Deshalb schicken sie ihre Kinder auf die freien Schulen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und, werte Kollegen, Schwerin, ich sage es Ihnen, Schwerin – Herr Peters, passen Sie auf, Sie sind ja hier Stadtpräsident mittlerweile –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Schwerin hat den höchsten Privatschulanteil Deutschlands, den höchsten Privatschulanteil Deutschlands. Und warum ist das so? Warum ist das so? (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Weil wir 38.000 Mitarbeiter in der Landesverwaltung haben, (Thore Stein, AfD: Genau!) und diese Mitarbeiter (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) verdienen gutes Geld und sagen, (Glocke der Präsidentin) ich schicke mein Kind doch nicht an die staatlichen Schulen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich schicke mein Kind in die freien Schulen, in die Privatschulen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber das ist doch eine, (Zuruf von Thore Stein, AfD) das ist doch eine bedenkliche Entwicklung, …
Birgit Hesse
Einen …
Enrico Schult AfD
… werte …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, …
Enrico Schult AfD
… Kollegen.
Birgit Hesse
… Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Das können wir …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, …
Enrico Schult AfD
… doch nicht ignorieren.
Birgit Hesse
… Herr Schult! Ich stoppe auch die Zeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können Zwischenrufe tätigen, im Moment ist es aber so laut … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte kurz um Gehör. Wenn das jetzt nicht der Fall ist, unterbreche ich die Sitzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt so laut geworden, dass ich Herrn Schult nicht mehr verstehen konnte. Da er aber jetzt das Wort hier am Rednerpult hat, bitte ich doch, von störenden Zwischengesprächen Abstand zu nehmen. Das beinhaltet selbstverständlich nicht die Zwischenrufe. Bitte, Herr Schult, Sie haben das Wort wieder.
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sagte es, hoher Privatschulanteil hier in Schwerin, auch die Ministerpräsidentin hat ihre Kinder wohl auf die Privatschulen geschickt. Das zeigt, dass die staatlichen Schulen halt nicht mehr dieses Vertrauen genießen, und da sind Sie natürlich auf dem richtigen Weg insofern, werte CDU, dass wir da was machen müssen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Bloß alleine sind Sie da nicht glaubwürdig, weil Sie ja viele Jahre dort verantwortlich zeichneten. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es ist so, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass in den Gymnasien schon diese lange … (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wie reagieren die Gymnasien jetzt auf diesen lange anhaltenden Ansturm dieser Schüler? Es ist so, dass da die Anforderungen sukzessive abgesenkt werden, Herr Renz, und das wissen Sie auch. Die Anforderungen werden abgesenkt, die Inhalte werden reduziert und das Aufweichen strenger Maßstäbe ist da gang und gäbe. Und wer es nicht glaubt, schauen wir uns doch … Herr Barlen, Sie schütteln mit dem Kopf. 2021 hat das Matheabitur, das fiel nicht so gut aus, da hat das Bildungsministerium gesagt, okay, Corona, da legen wir noch mal zwei Punkte obendrauf, ja, okay. 2023 war das Matheabitur wieder nicht so gut, da gab es Proteste und die Aufgabenstellung war so schwer, hat das Bildungsministerium gesagt, ja, komm, wir legen jetzt noch mal wieder einen Punkt obendrauf. Aber das kann doch nicht unser Ziel sein, werte Kollegen! Das sind doch Abiturienten, die nachher auch wieder an die Hochschulen und Universitäten strömen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz, der ehemalige, Herr Alt, hat gesagt, dass sie schon an den Hochschulen Grundlagensemester einführen, weil die Abiturienten einfach nicht mehr in der Lage sind, sie bringen nicht mehr das Wissen mit, um das Studium sofort aufzunehmen. Das zeigt doch, dass auch an den Gymnasien etwas falsch läuft. Das zeigt doch, dass ganz viele Regionalschüler an die Gymnasien strömen und dass dort nicht mehr der Unterricht abgehalten werden kann, wie wir ihn eigentlich bräuchten, um sozusagen die Schüler studierfähig zu machen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das ist, das können Sie gerne in dem Buch von Ihrem Kollegen Herrn Brodkorb nachlesen – und Frau Koch –, der das in dem Buch „Der Abiturbetrug“ sehr gut aufgeschlüsselt hat. Wir haben mittlerweile, werte Kollegen, so viele 1,0-Abiture wie schon lange nicht mehr, aber dennoch ist die Leistung der Schüler nicht mehr adäquat. Sie können oftmals in der Berufsschule nicht mehr mithalten und sie können oftmals auch im Studium nicht mehr mithalten. Und das ist, werte Kollegen, natürlich auch ein Grund der Lehrerausbildung. Frau Martin sagte es völlig zu Recht, 45 Prozent der Lehramtsstudenten im Bereich Gymnasialstufe brechen das Studium ab – eine hohe Quote. 70 Prozent der Lehramtsstudenten im Bereich Regionalschule brechen das Studium ab. Aber ich würde Ihnen da widersprechen, Frau Martin, zu sagen, dass es einzig allein daran liegt, dass jetzt die Mathematiker oder die Lehramtsstudenten Mathematik mit den Mathematikern zusammen in der Vorlesung liegen, sitzen – liegen nicht, sitzen. Es ist einfach so, dass auch dort die Abiturienten nicht mehr das Rüstzeug mitbringen, um ein Lehramtsstudium sozusagen durchzuhalten und durchzustehen. Wir hatten jetzt eine Anhörung im Bildungsausschuss, da sind – und das will ich Ihnen mal sagen, werte Kollegen – sieben Prozent der Mathematiklehrer, sieben Prozent haben es in der Regelstudienzeit geschafft, Mathematiklehrer zu werden. Das sind doch alarmierende Zahlen. Das kann uns doch sozusagen nicht kaltlassen. Und da brauchen wir auch nicht irgendwo an kleinen Stellschrauben zu drehen, wir müssen das Gymnasium wieder stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass wieder die leistungsstärksten Schüler aufs Gymnasium gehen. Und dazu müssen wir natürlich auch die Regionalschulen stärken. Da haben Sie, werte CDU, wenn Sie es ehrlich meinen, uns an Ihrer Seite als AfD. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte, ich möchte Ihnen das noch mal an einigen Zahlen exemplarisch verdeutlichen, denn nicht nur die Eltern sehen das, dass der Unterricht an den Regionalschulen schwierig ist, es sehen auch ganz viele Lehrer. Ich habe mir das mal rausgesucht, die Lehramtsstudenten, quasi die Referendare, die sich fürs Gymnasium entscheiden und für die Regionalschule entscheiden: An der Regionalschule haben wir derzeit 50.000 Schüler, auf dem Gymnasium haben wir derzeit 30.000 Schüler. Das heißt, es müssten sich eigentlich mehr Referendare für die Regionalschule entscheiden – tun sie aber nicht. Ich sage es Ihnen: 2022, 83 Referendare wollten an der Regionalschule arbeiten, 234 – die Relation allein –, 234 am Gymnasium, 2023, 66 an der Regionalschule, 169 am Gymnasium, auch 2024 37 an der Regionalschule, 81 am Gymnasium, das Jahr ist ja noch nicht vorbei. Und das zeigt ja, dass auch die Lehrer mit den Füßen abstimmen und wollen eben einen anspruchsvollen Unterricht an dem Gymnasium durchführen. Und deshalb bewerben sich halt ganz viele fürs Gymnasium. Und da muss ich auch ganz deutlich der Ministerin widersprechen. Wenn das tatsächlich geplant sein soll, einen Sekundarstufenlehrer auszubilden, der dann an der Regionalschule unterrichtet und gleichzeitig am Gymnasium, dann werden wir uns als AfD ganz klar dagegen aussprechen, denn wir brauchen Exzellenz statt Gleichmacherei. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir brauchen gut ausgebildete, grundständig ausgebildete Lehrer. Und um diese Statistik jetzt zu schönen, zu sagen, jetzt gibt es gar keine Gymnasiallehrer mehr, da sind wir als AfD ganz klar dagegen. Wir sagen ganz offen, werte Kollegen, die Forderung der AfD, die wir schon mehrfach gestellt haben, Erhalt der Förderschulen, ganz wichtig. Es ist nicht gut, wenn die Förderschüler jetzt auch noch auf die Regionalschulen gehen, dann geht da alles drunter und drüber. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wollen die Erhöhung der Anforderungen für die Mittlere-Reife-Prüfung, dazu gibt es am Freitag einen Antrag. Das zeigt eben auch, dass wir da nachschärfen müssen und die Regionalschulen stärken müssen. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir wollen eine Erhöhung der Anforderungen für den Wechsel aufs Gymnasium, dass nicht zu viele Kinder von der Regionalschule aufs Gymnasium wechseln, sondern dass sie eben auch das Leistungsvermögen haben. Und wir wollen natürlich auch den Nachweis von Deutschkenntnissen bei der Beschulung von ausländischen Kindern. Denn derzeit sind die Lehrer dort die Leidtragenden, die sich um alle möglichen Förderschüler, ausländische Schüler und so weiter kümmern müssen und natürlich auch um die anderen Schüler, die ja vernünftig unterrichtet werden sollen. Also, werte Kollegen, es war wieder mal ein Sturm im Wasserglas von der CDU, Herr Peters. Lassen Sie Ihren Ankündigungen Taten folgen! Sie hatten die Möglichkeit in der Regierung viele Jahre, und diese ganze Kampagne, wie sie aufgezogen wurde, trägt wirklich nicht zur Glaubwürdigkeit bei. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie inhaltlich was ändern wollen, haben Sie die AfD an Ihrer Seite. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nie war das Thema einer Aktuellen Stunde so vorhersehbar wie zur heutigen Sitzung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Ann Christin von Allwörden, CDU) Seit Wochen und gefühlt auf allen Kanälen beschäftigt sich die CDU mit nichts anderem als der vermeintlichen Gefahr der Abschaffung des Gymnasiums. Offenbar gehen Ihnen aber die Themen aus und so bemühen Sie gebetsmühlenartig das Märchen vom Sterben des Gymnasiums. Worum geht es tatsächlich? Die Reformpläne der Landesregierung zur Einführung des Stufenlehramts zielen darauf, die Ausbildung von Lehrkräften für Regionale Schulen und Gymnasien zusammenzulegen. (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) Dieser Vorschlag hat, wie erwartet, hohe Wellen geschlagen, und ich will Ihnen sagen, warum diese Wellen genau das sind, was unser Bildungssystem braucht, Herr Peters. Gegenwärtig leiden Regionale Schulen besonders unter dem Lehrkräftemangel. In den kommenden 15 Jahren wird über die Hälfte der aktuellen Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Im Bundesdurchschnitt sind es etwa mehr als ein Drittel. Hierzulande reden wir über 12.000 Lehrkräfte. Dies stellt uns natürlich vor erhebliche Herausforderungen, da der Nachwuchs nicht ausreicht, um diese Lücken zu schließen. Und so gibt es bereits vielfältige Maßnahmen der Landesregierung, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Beispielsweise können ältere Lehrkräfte bis zu vier Wochenstunden erlassen bekommen, um sie bis zum regulären Ruhestand im Schuldienst zu halten. Die Qualifizierung der Seiteneinsteiger, die wird deutlich gestärkt. Zudem werden Referendarinnen und Referendare mittlerweile viermal im Jahr eingestellt und erhalten im ländlichen Raum bis zu 20 Prozent mehr Gehalt. Ja, und nicht zuletzt – die Ministerin sagte es –, wurde die Anzahl der Studienplätze für das Lehramt deutlich erhöht. Und in Greifswald gibt es einen innovativen, praxisorientierten Studiengang, und der ist ganz hervorragend und hat sich auch jetzt schon bewährt. Die Gewinnung von neuen Lehrkräften – ist doch völlig klar – ist kein leichtes Unterfangen, trägt aber Früchte: Fast 700 Lehrkräfte wurden zu Beginn des Schuljahres neu eingestellt. Und es werden jährlich vergleichbar viele benötigt, um die bevorstehende Ruhestandswelle zu kompensieren. (Torsten Renz, CDU: Also gibt es gar kein Problem.) All diese und weitere Maßnahmen sind richtig und wichtig, reichen aber allein nicht aus, den Mangel langfristig zu beheben. Und deshalb brauchen wir grundlegende Reformen in der Lehrkräfteausbildung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Bereits in der Erarbeitung der Eckpunkte der geplanten Reform waren alle bildungspolitisch aktiven Verbände eingebunden – auch darauf ist Ministerin Martin eingegangen – wie etwa Herr Blank vom VBE. Aber auch andere forderten die Stärkung der Regionalen Schule, um mehr junge Menschen für den Lehrkräfteberuf an diesen Schulen zu begeistern. Und, ja, er betonte auch, dass das nicht zulasten der Gymnasien gehen darf. Und deshalb äußerte er sich auch durchaus skeptisch gegenüber der geplanten Zusammenlegung der beiden Lehrämter. Die GEW hat dagegen eine andere Sicht und Herangehensweise, und damit steht sie im Übrigen auch nicht allein. Aus ihrer Sicht ist es an der Zeit, vom schulartbezogenen Lehramt abzurücken. Die Gewerkschaft geht eben nicht davon aus, dass eine weniger tiefe, aber dafür breitere Fachlichkeit im Studium die Unterrichtsqualität negativ beeinträchtigt, denn gleichzeitig muss die Fachdidaktik als Kernstück der Lehrerausbildung und die Bildungswissenschaft gestärkt werden. Es geht um eine umfassende, qualitativ hochwertige Ausbildung für beide Lehrämter in einem einheitlichen Studiengang, welche die Studierenden wesentlich besser auf den Beruf vorbereitet. Im Übrigen, alle Schülerinnen und Schüler, ob am Gymnasium oder an Regionalschulen, brauchen fachlich und didaktisch hervorragend ausgebildete Pädagogen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wie ist der jetzige Stand der Ausbildung? Wie groß sind die Unterschiede? Das bisherige Lehramt an der Uni Rostock für Regionalschulen und Gymnasien weist insgesamt eine doch sehr ähnliche Struktur auf, die insgesamt 300 Credit Points umfasst. Die Schnittmengen sind schon heute groß in den verschiedenen Lehrämtern, selbst in den Fachwissenschaften gibt es gar keine großen Unterschiede. Der GEW-Vorsitzende Nico Leschinski – von dieser Stelle: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! –, selbst Gymnasiallehrer, (Julian Barlen, SPD: Auch heute.) hat dies ganz konkret und anschaulich erst kürzlich beim Parlamentarischen Lunch erläutert. Der Kollege Renz war ja auch dabei. (Torsten Renz, CDU: Hab aber widersprochen.) Auch in den Gymnasialklassen haben wir sehr unterschiedliche Persönlichkeiten und Kenntnisstände. Auch da ist eine fundierte Ausbildung in Pädagogik, Psychologie, allgemeiner und fachlicher Didaktik enorm wichtig. Meine Damen und Herren, im Rahmen eines Stufenlehramtes fallen die inhaltlichen Veränderungen also kaum ins Gewicht. Aber die Flexibilität und die Durchlässigkeit, die durch das Stufenlehramt gewonnen wird, das ist ein ganz, ganz großer Vorteil. Die Einführung des Stufenlehramtes ist ein Upgrade. Wir werden Lehrkräfte haben, die beides können, Lehrkräfte, welche die verschiedenen Schülergruppen begeistern und fördern. Und lassen Sie mich hier noch einmal unmissverständlich feststellen, das Gymnasium wird nicht abgeschafft! Wer Gegenteiliges behauptet – bewusst oder aus Unkenntnis –, schürt Unsicherheit bei Eltern, Schülerinnen und Schülern und bei Lehrerinnen und Lehrern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, Ziel muss es sein, mehr Studierende erfolgreich zum Abschluss zu führen und sie besser auf den Lehrerberuf vorzubereiten. Die Landesregierung orientiert sich dabei an bundesweiten Entwicklungen und stellt sicher, dass die Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig bleibt. Eine einheitliche Ausbildung ist kein Teufelszeug. Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wer derzeit in den Schulen eigentlich die Kinder so engagiert unterrichtet, welche Ausbildung viele der Lehrkräfte durchlaufen haben? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klempner und so was.) Es ist genau jene Ausbildung, die Sie hier schlechtreden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Hamburg und Bremen haben das Sekundarstufenlehramt. Niedersachsen arbeitet daran. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (Daniel Peters, CDU: Sehr erfolgreiche Länder.) ermöglichen ebenfalls die integrierte Lehramtsausbildung. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Nach Abschluss des Studiums erfolgt der Vorbereitungsdienst, der auch hier auf beide Schulformen ausgerichtet ist. Und Ihr Inselbild, Herr Peters, das ist hier völlig daneben, das ist völlig unpassend! Schauen Sie sich in anderen europäischen Ländern um: Finnland, Estland, Lettland, aber jetzt, auch neu, Polen haben genau diese gemeinsame Ausbildung in Sek I und Sek II und stehen PISAmäßig (Zuruf von Torsten Renz, CDU) gar nicht so schlecht dar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es ist ganz klar ein Vorteil, wenn Lehrkräfte flexibel an verschiedenen Schulformen unterrichten können. Und im Übrigen sagen mir auch angehende Lehrkräfte mit einer Vorliebe für das Leben auf dem Lande, dass diese Flexibilität für sie ein Plus in der Lebensqualität wäre. (Daniel Peters, CDU: Den zeigen Sie mir mal! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Denn wir wissen ja, die Dichte an Regionalschulen ist nun einmal höher als die an Gymnasien. Meine Damen und Herren, wir müssen vor allem die hohe Abbrecherquote bei den Lehramtsstudierenden senken, völlig richtig! Die Gründe sind vielfältig. (Daniel Peters, CDU: Oh! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Erfahrungsgemäß reicht es auch nicht aus, einfach die Studienplätze und Immatrikulationen zu erhöhen. Weitergehende Veränderungen sind unumgänglich, damit mehr geeignete Lehramtsstudierende ein Studium aufnehmen und dieses dann auch erfolgreich abschließen. Und dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir eine konstruktive Debatte. Ersparen Sie uns also hier Ihre ideologischen Schaukämpfe! Ihre bildungspolitische Agenda der CDU – und Herr Peters hat das ja hier vorgetragen – ist doch mehr als dünn. Die Vorstellung der CDU, dass spezialisierte Lehrkräfte das einzig Wahre sind, ist eben nicht auf der Höhe der Zeit und wissenschaftlich im Übrigen auch widerlegt. (Daniel Peters, CDU: Dass Sie ein Problem mit Individualität haben, ist bekannt.) Durch die Zusammenlegung bündeln wir die Ressourcen, schaffen mehr Durchlässigkeit beim Einsatz der Lehrkräfte. Das ist nur zu begrüßen. Beide Schulformen bleiben selbstverständlich erhalten und niemand, niemand will ihnen etwas wegnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) statt „C wie Zukunft“ ist unser Motto „Z wie zeitgemäß“! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Bravo!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wer wünscht sich das nicht: Bessere Bildung?! Aber so einfach scheint es nicht zu sein, denn bereits seit meiner Schulzeit wird darüber diskutiert – ohne signifikante Verbesserungen. Im Gegenteil, hört man sich um, dann ist niemand zufrieden mit dem, so, wie es gerade ist. Aber ist die Kampagne, die die CDU gerade losgetreten hat, die Lösung für all unsere Probleme oder nur das Rollback dorthin, was eben schon lange nicht funktioniert und zur Lösung der Probleme in unserem Bildungssystem genau nichts beiträgt? (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was sind die neuen, die fortschrittlichen Ideen, die sich an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientieren? Die Kampagne der CDU bietet zunächst mal Fake News: Das Gymnasium würde abgeschafft. Außerdem unterstellt sie das gegliederte Schulsystem, die möglichst frühe Differenzierung nach Leistung, und der Oberstudienrat, der pädagogisch zwar nicht besonders hochwertig ausgebildet ist, gleichwohl einen hervorragenden Professor abgeben würde, sei die eierlegende Wollmilchsau der Bildungspolitik. Meine Damen und Herren, dass diese Politik in den vergangenen Jahrzehnten zu dem Salat geführt hat, den wir heute vorfinden, ist nicht nur empirisch belegt, sondern sollte meines Erachtens auch in den letzten Kopf eines jeden Bildungspolitikers gegangen sein. Das hat dann offensichtlich nicht überall geklappt. In Ihrer konservativ idealen Welt ignorieren Sie, dass Kinder sich sehr unterschiedlich entwickeln und man eben gerade nicht schon im Grundschulalter sieht, (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) ob wir eine künftige Baggerfahrerin oder einen Hochschulprofessor vor uns haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Kinder sich entwicklungspsychologisch unterschiedlich entwickeln, sieht man allein in der Betrachtung von Jungen und Mädchen, wobei Letztere weit häufiger das Abitur ablegen und Jungen erst später das volle Leistungsspektrum entwickeln. Auch die noch weit stärker segregierenden Faktoren „Armut“ und „Flucht“ ignorieren Sie. Diese Kinder sind nicht dümmer, sie werden einfach nur zu früh von anderen getrennt, nicht gefördert und nicht dort abgeholt, wo sie stehen. Für gute Bildung sind Gymnasien ein Weg, einer, nicht der einzige. (Daniel Peters, CDU: Das ist richtig.) Gleichzeitig brauchen wir weitere, darunter einen zentralen, der alle Kinder willkommen heißt. Deswegen stehen wir GRÜNE bundesweit für Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen oder integrierte Sekundarschulen ein. Wichtig ist uns, diese Schulen bieten alle Abschlüsse einschließlich des Abiturs, und den Kindern stehen alle Wege offen. Und für diese chancengerechten Schulen brauchen wir Lehrkräfte, die sowohl fachlich als auch pädagogisch hoch qualifiziert sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konservatives Denken trennt Kinder früh, am liebsten nach der 4. Klasse, spätestens jedoch nach der 6., mit dem Wechsel aufs Gymnasium trennt sich die Spreu vom Weizen. Damit der Weizen reifen kann, muss er vom Unkraut befreit werden, (Thore Stein, AfD: Um Gottes willen! Das ist doch absurd.) sonst kann er nicht die volle Blüte erfahren. (Enrico Schult, AfD: Das ist doch absurd. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Hier braucht es Lehrkräfte, die fachlich auf höchstem Niveau ausgebildet sind, Pädagogik überbewertet. Diese Crème de la Crème ist leistungswillig, und voll konzentriert ist sie nur sicher unter sich und spielt nicht mit den Schmuddelkindern, so die rechtskonservative Brille. Nur für Letztere braucht es mehr Pädagogik, also die Lehrkräfte auch entsprechend getrennt ausbilden. Dabei vergessen Sie aber eines, (Thore Stein, AfD: Menschen sind nicht alle gleich.) es gibt keine Crème de la Crème, (Thore Stein, AfD: Doch!) es gibt keine Schmuddelkinder. Es gibt nur kleine Menschen, und die heißen „Kinder“. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und wir wissen ebenfalls aus der Forschung und zahlreichen Bildungsstudien, dass Kinder sich gegenseitig am besten stützen. Die Schwächeren lernen von den Leistungsstärkeren. Die Leistungsstärkeren entwickeln sich hervorragend weiter, wenn die Lehrkräfte sie dort abholen, wo sie stehen. Das nennt man Inklusion und Binnendifferenzierung im Unterricht, sowohl für leistungsschwächere als auch für leistungsstarke Schüler/-innen. Unmöglich, sagen Sie? Mitnichten! Sie nennen es Einheitsbrei, ich nenne es Chancengerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was es dafür jedoch braucht, sind Lehrkräfte, die eben keine frontal unterrichtenden Oberstudienräte mehr darstellen, sondern die in erster Linie Pädagogen sind und das einzelne Kind so begleiten, wie es das braucht. Das wusste übrigens schon Heinz Rühmann in der „Feuerzangenbowle“. Dafür ist es elementar und zentral, das Lehramtsstudium zu verändern. Auf der Stelle zu treten, bringt uns nicht weiter. Abgesehen davon ist nachgewiesen, dass zahlreiche Lehramtsstudierende ihr Studium abbrechen, weil sie auf eben diese Art des Unterrichtes nicht vorbereitet werden. Darauf zielt das angekündigte Gesetz, über das wir heute diskutieren: weniger Abbruch, mehr Pädagogik, mehr Lehrkräfte. Die Idee eines gemeinsamen Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe I und II ist nicht neu. Bremen, Hamburg, Berlin leben dies bereits erfolgreich vor. Gymnasien gibt es dort nach wie vor. Statt diesen Gedanken zu delegitimieren, würde ich mir ja mal angucken, was zum Beispiel in Hamburg besser gemacht wird als bei uns. Zeit genug ist ja noch. Der Gesetzentwurf, den Sie hier in Bausch und Bogen verdammen, liegt uns ja noch gar nicht vor. Lassen Sie uns doch erst mal abwarten, was drinsteht! (René Domke, FDP: Kennen wir ja von der Landesregierung.) Und da will ich auch dringend an Sie, liebe Landesregierung, appellieren, nehmen Sie uns mit, und zwar so früh wie möglich! So wie bisher, wo Sie uns Vorlagen auf den letzten Peng übergeben (René Domke, FDP: Das ist es ja. Genau das ist es!) und wir dann umfangreiche Papiere quasi über Nacht durcharbeiten müssen, das muss doch nicht sein! Das schadet der Sorgfalt und einer tiefergehenden Auseinandersetzung. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Die Überarbeitung des Seiteneinstiegs und des Referendariats sowie die entsprechenden Rechtsverordnungen wurden in einem derart hohen Tempo durch den Landtag und den Ausschuss getragen, dass eine tatsächliche tiefergreifende Auseinandersetzung kaum möglich war. Insofern bitte ich die Regierungsfraktionen um einen echten Beteiligungsprozess und eine tatsächliche Mitnahme der demokratischen Opposition, denn für eine wirkliche bildungspolitische Wende, ein Überwinden des Lehrkräftemangels und endlich bessere Bildungsbedingungen braucht es weit mehr als eine Reform des Lehramtsstudiums. Wir brauchen eine andere Personalausstattung in den Schulen, um tatsächlich den Erfordernissen der Zeit gerecht zu werden, vom Schließen alter Lücken – oder sollte ich vielmehr sagen Schluchten – mal ganz abgesehen. Das, was in den Lehrkräftebedarfsprognosen der KMK, auf die Sie sich stützen, nämlich nie mit einbezogen wurde, sind die Kriege in Syrien und in der Ukraine, die Umsetzung der eigentlichen bildungspolitischen Ziele wie ein weiterer Ausbau des Ganztags, das zunehmende gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf oder kleinere Klassen. Diese Herausforderungen und bildungspolitischen Ziele kann man nicht verdrängen und einfach so weitermachen wie bisher. Im Gegenteil, wir müssen uns diesen stellen und das Schulsystem so umbauen, dass wir sie lösen können. Da ist die Reform der Lehrkräfteausbildung nur ein Teil der Lösung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Blockieren Sie aber bereits an dieser Stelle, werte CDU, und gehen Sie hier nicht die tatsächlich notwendigen, konsequenten Schritte, werte Kollegen von SPD und LINKE, dann werden wir wieder nur reden und nichts schaffen. Für uns GRÜNE ist klar, wir brauchen mehr Qualität als Quantität, wir brauchen ein längeres gemeinsames Lernen anstatt der frühen Segregation. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Im Zentrum der Bildung sollte das Kind stehen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Dafür brauchen wir nicht nur fachlich und pädagogisch hoch qualifizierte Lehrkräfte, sondern ein ganzes Team aus verschiedenen Professionen. Wir brauchen Schulen, die alle Abschlüsse ermöglichen, und endlich eine Binnendifferenzierung im Unterricht anstatt nach der Schule. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Titel der Aktuellen Stunde geht es um Vereinheitlichung. Ich möchte aber die Vielfalt in den Fokus meiner Rede stellen. Wir sind fest davon überzeugt, dass Vielfalt die richtige Antwort auf die Herausforderungen in der Bildung ist. Unsere Schulen, Herr Butzki, unsere Schulen sind Orte, an denen Kinder mit unterschiedlichen Begabungen, Bildungsbiografien, individuellen Lernstilen, kultureller und ethnischer Herkunft zusammenkommen, (Beifall Andreas Butzki, SPD: Das stimmt.) das muss uns erst mal allen bewusst sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP – Andreas Butzki, SPD: Genau.) Zudem haben wir Kinder mit unterschiedlich ausgeprägten Lernfähigkeiten, das gehört auch dazu. Und was brauchen wir dafür? Dafür brauchen wir vielfältig geschulte Lehrkräfte. (Andreas Butzki, SPD: Richtig!) Studien zeigen nämlich auch, dass Schüler in Ländern mit differenzierten Bildungssystemen bessere Bildungsergebnisse erzielen, (Andreas Butzki, SPD: Das stimmt nicht.) weil sie in Schulen lernen, (Andreas Butzki, SPD: In Schweden und Finnland ist das nicht so.) weil sie in Schulen lernen, … Herr Butzki, Sie kommen ja bestimmt noch dran. (Andreas Butzki, SPD: Nach dir.) … in denen ihre individuellen Stärken und Interessen gefördert werden. Das ist wichtig. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und was brauchen wir dafür? Individuell und vielfältig geschulte Lehrkräfte. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Andreas Butzki, SPD: Das stimmt.) Die OECD betonte nämlich schon vor Jahren, Bildungssysteme, die eine hohe Durchlässigkeit und Vielfalt bieten – da sind wir wieder bei Vielfalt –, ermöglichen es den Schülern, ihre individuellen Potenziale bestmöglich zu entfalten, und führen zu besseren Lernergebnissen. Und was brauchen wir dafür? Vielfältig geschulte Lehrkräfte. Gymnasien, Regionalschulen, Berufsschulen, Schulen in freier Trägerschaft und andere Bildungseinrichtungen bieten individuelle Programme. Sie bilden und fördern unterschiedliche Fähigkeiten, akademische, praktische und berufliche. Wir brauchen Vielfalt, weil Schülerinnen und Schüler in einem Umfeld, das ihren Interessen und Stärken entspricht, oft motivierter und engagierter sind. Das ist auch wissenschaftlich belegt. Die Forschung zeigt ebenso, dass Schüler, die ihre schulische Umgebung als passend empfinden, bessere Leistungen erreichen und ein höheres Wohlbefinden aufweisen. Und das sollte an allererster Stelle unser gemeinsamer Anspruch hier sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und was brauchen wir dafür? Vielfältig geschulte Lehrkräfte. Nämlich Chancengleichheit bedeutet nicht, allen das Gleiche. Chancengleichheit heißt, jedem Kind die beste Bildung zu bieten. Dabei steht das Kind mit seinen individuellen Talenten und Bedürfnissen im Mittelpunkt, und das ist mir heute in der ganzen Debatte noch viel zu wenig zum Ausdruck gekommen. Es geht um das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Wir brauchen vielfältige Bildungswege und soziale Durchlässigkeit, die Möglichkeit, zwischen den verschiedenen Schularten zu wechseln. Dies kann zur sozialen Mobilität beitragen und vor allem auch die Bildungsgerechtigkeit fördern. Flexible Bildungswege verringern soziale Ungleichheiten. Und eine höhere Durchlässigkeit führt zu mehr Chancengleichheit. Diese Vielfalt erfordert auch vielfältig geschulte Lehrkräfte und eine vielfältige Lehrerausbildung. Sie benötigt spezialisierte Lehrkräfte, die auf die spezifischen Anforderungen und Lehrpläne ihrer Schulform vorbereitet sind. Letztendlich wünscht sich meine Fraktion – wir haben ja nun gehört, es gibt noch nicht mal einen Referentenentwurf – eine vernünftige, zeitangepasste Beratung in den Ausschüssen darüber, nicht wieder ad hoc und alles schnell, schnell, schnell. Das wünschen wir uns, das fordern wir auch bitte ein, da verlassen wir uns drauf. Das Thema ist nämlich zu wichtig. Es geht nicht nur um die Lehrerausbildung oder um die zukünftige Gestaltung dieser Ausbildung, es geht an erster Stelle, an erster Stelle geht es nämlich um unsere Zukunft. Und unsere Zukunft sind unsere Kinder hier im Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Volkssolidarität Zickhusen. Herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der SPD Herrn Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Ausführungen mit den vielen Fake News von Herrn Peters eingehe, möchte ich heute wirklich die Gelegenheit nutzen, fast am Schuljahresende den vielen Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Arbeit zu danken. Es war kein einfaches Schuljahr nach diesen Corona-Pandemie-Jahren (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und den vielen Herausforderungen, die die Schulleiterinnen und Schulleiter mit ihren Teams zu bewältigen haben. Alle, die an Schule … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Wundert mich, dass die Opposition hier nicht mitklatschen kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Patrick Dahlemann, SPD: Genau!) Alle, die an Schule arbeiten, (Patrick Dahlemann, SPD: Genau!) haben die Ferien sich verdient. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir wünschen gute Erholung! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Jetzt zum Thema der Aktuellen Stunde: Es liegt noch nicht mal der erste Entwurf des Teils des Lehrerbildungsgesetzes vor, (Sebastian Ehlers, CDU: Warum eigentlich nicht?) also es ist noch nicht veröffentlicht, (Sebastian Ehlers, CDU: Warum eigentlich nicht? – Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber die Fraktion der CDU schürt schon Ängste, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) spricht schon immer von der Abschaffung des Gymnasiums, führt Konferenzen durch, ohne einen Regierungsentwurf zu kennen, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Unerhört! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und Frau Priens Ratschläge aus Schleswig-Holstein brauchen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern eher nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Christine Klingohr, SPD: Ja, genau!) Ihre CDU-, (Julian Barlen, SPD: Da gehts nämlich gerade in die andere Richtung. – Zurufe von Christine Klingohr, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Ihre CDU-Bildungsministerin aus dem Nachbarbundesland soll erst mal vor der eigenen Haustür kehren, (Sebastian Ehlers, CDU: Ist das billig!) ihre eigenen Probleme lösen, (Julian Barlen, SPD: Ja.) und dann kann sie vielleicht kluge Ratschläge geben. Aber eigentlich ist das unter den Ministern eigentlich ein No-Go. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marcel Falk, SPD: So ist es. – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Die CDU M-V führt Kampagnen und Scherzkampagnen auf den verschiedensten Plattformen, haben wir heute schon mehrmals gehört. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Zumindest wissen wir jetzt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) was nach „C wie Zukunft“ bei der CDU kommt: „D wie Gymnasium“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Der war gut.) Es ist schon sehr bezeichnend, dass heute nicht ein Bildungspolitiker als Erster zur Aktuellen Stunde spricht, vielleicht überhaupt nicht, sondern der Parteichef. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und man hat ganz eindeutig gemerkt, der steckt gar nicht richtig drin im Thema (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das ist nur alles, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) was hier dargestellt wird, heiße Luft. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Die CDU ist offensichtlich gar nicht daran interessiert, Verbesserungen an Schulen vorzunehmen, (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) sich inhaltlich mit dem Thema Schule auseinanderzusetzen, sondern will mit Methoden des letzten Jahrhunderts die neue KI-Welt erstürmen. (Thore Stein, AfD: Hä?) Dabei ist der Handlungsdruck überall in Deutschland und auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sehr groß. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Letztens habe ich in der „WirtschaftsWoche“ gelesen: (Sebastian Ehlers, CDU: Selber gelesen oder lesen lassen?) „Wir sind nicht Verwalter der Vergangenheit und Konsumenten der Gegenwart – sondern Gestalter der Zukunft.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Besser könnte ich das gar nicht formulieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Fakt ist, wir stehen vor großen Herausforderungen bei der Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer. Und wir müssen, wie schon seit Langem gefordert, die Lehrerbildung grundsätzlich reformieren. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich erinnere an die Ergebnisse der Radisch-Studie. Ich habe in der letzten Woche mir die noch mal vorgenommen und durchgearbeitet. Und, Herr Peters, ich würde Ihnen auch empfehlen, sie sich mal durchzuarbeiten beziehungsweise sich von Ihren Kolleginnen und Kollegen davon berichten zu lassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Verbände fordern schon seit Langem, die Fachlastigkeit zugunsten der Pädagogik, der Methodik, der Didaktik und vor allem der Praxis zu verändern, denn was nützt es, wenn man einen Lehrer hat, der in theoretischer Mathematik perfekt ist, aber den Schülern nicht das Einmaleins beibringen kann?! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Als ich vor zehn Tagen am Tag des offenen Schlosses als Bildungsausschussvorsitzender bei der „Ostseewelle“ war und auf Fragen antwortete, sprachen wir unter anderem auch über die Lehrerbildung und die zu hohe Fachlichkeit im Studium. Ein Lehrerehepaar aus Nordrhein-Westfalen hörte mir aufmerksam zu und sprach mich nachher auch noch an und sagte, NRW kann sich von M-V oder von Meck-Pomm eine Scheibe abschneiden, die Lehrerbildung ist bei uns so veraltet, verkrustet und führt zu viel Frust im Studium. (Marc Reinhardt, CDU: Bei uns auch. – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Ja.) Und das Schärfste ist aber der Änderungsantrag der CDU, den Sie gemeinsam mit der FDP zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, (Sebastian Ehlers, CDU: Zur Sache!) den wir heute Nachmittag noch behandeln werden, eingereicht haben. Vorher war es ein Entschließungsantrag, jetzt ist es ein Änderungsantrag. Ich möchte daraus jetzt mal neu jetzt die Punkte 2.B (Sebastian Ehlers, CDU: Thema!) und den letzten Satz von C zitieren. (Sebastian Ehlers, CDU: Zum Thema! – Philipp da Cunha, SPD: Aussprache!) „Zusätzlich zu den auch in Mecklenburg-Vorpommern bekannten, von den Fachverbänden immer wieder angeführten und bundesweit bestehenden grundsätzlichen Problemen in der Berufsausübung kritisieren die Lehramtsstudenten in“ M-V „zusätzlich eine zu hohe Fachlichkeit im Studium. Dies erschwere das Studium enorm und führe so zu Studienabbrüchen, gerade in den Studienfächern Lehramt Mathematik, Physik und Informatik.“ Und unter C der letzte Satz: „Wichtig ist dabei, die Lehramtsausbildung in der Gesamtheit zu betrachten und zu reformieren.“ Nichts anderes hat diese Landesregierung vor. (René Domke, FDP: Dann legen Sie es doch mal auf den Tisch!) Es ist doch bezeichnend, dass der Fraktionsvorsitzende hier gegen etwas wettert, was die CDU-Fachpolitiker selbst fordern. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Vielleicht warten Sie, Herr Peters, doch einmal den Gesetzentwurf ab oder sprechen mit Ihren Bildungspolitikern, (Daniel Peters, CDU: Sie waren wirklich Schulleiter? Ernsthaft?) bevor Sie hier billige und beleidigende Videos (Sebastian Ehlers, CDU: Beleidigend?!) sowie Kacheln in Social Media posten. (Sebastian Ehlers, CDU: Beleidigend?!) Wenn der Entwurf vorliegt, können Sie sich inhaltlichkritisch damit auseinandersetzen und abarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Daniel Peters, CDU: Ja, das können wir. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber machen Sie hier nicht einfach nur billige Polemik! Dazu ist das Thema viel zu wichtig. Sie verunsichern die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. (Zuruf von René Domke, FDP) Aber das ist Ihre Absicht, ganz eindeutig Trump lässt hierbei grüßen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Methode CDU M-V: etwas behaupten, was nicht stimmt, in diesem Fall die Abschaffung des Gymnasiums. Kein Koalitionspolitiker hat so etwas behauptet. Und dann stellt sich Herr Peters später hin, er hat das Gymnasium gerettet. Na plumper geht es doch wirklich nicht! (Zuruf aus dem Plenum: So ist es.) Erinnern Sie sich noch, erinnern Sie sich noch, als wir die neue Erzieherausbildung auf das Gleis gesetzt haben? Da wurde der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen. (Torsten Renz, CDU: Von wem? Von wem?) Unsere Landtagspräsidentin kann sich bestimmt an die ganze Diskussion (Torsten Renz, CDU: Von wem?) sehr gut noch erinnern. (Torsten Renz, CDU: Von wem denn?) Und von den Befürchtungen ist nichts eingetreten, (Torsten Renz, CDU: Nur von den LINKEN!) im Gegenteil, wir haben erreicht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass die Auszubildenden bezahlt werden, (Torsten Renz, CDU: Nur von den LINKEN! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) anstatt Geld für die Ausbildung zu zahlen, (Daniel Peters, CDU: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit, Herr Butzki!) dass der Praxisanteil wesentlich gesteigert wurde, dass die Ausbildungszeit auf drei Jahre verkürzt wurde, dass wir viel, viel mehr, überwiegend junge Frauen in der Ausbildung haben. (Beifall Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir haben das Problem erkannt, trotz großer Widerstände haben wir gehandelt und wir haben eine gute Lösung geschaffen. Und andere Bundesländer kopieren unser Modell jetzt, und das ist gut so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn ich Ihre persönlichen Daten richtig gelesen habe, Herr Peters, und Ihre Kindheit normal verlaufen ist, sind Sie 1988 eingeschult worden. Wissen Sie, welche Ausbildung Ihre guten Lehrer hatten, die Ihnen damals das Lesen und Schreiben beigebracht haben? Ihre Lehrerinnen und Lehrer hatten ein hervorragendes pädagogisches Studium an einem IfL. Bei uns im Bezirk Neubrandenburg war das Institut für Lehrerbildung damals in Templin. (Zurufe von Christian Brade, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Sie fingen ihr Studium mit 16 Jahren an, ohne Abitur, und standen schon mit 20 Jahren vor der Klasse. Und alle machen und machten einen sehr guten Job, (Sebastian Ehlers, CDU: Also wieder DDR-Schulsystem, ja?) einen sehr, sehr guten Job. Und die Kollegen, die Sie in den 90ern ... (Sebastian Ehlers, CDU: Also doch Gymnasien abschaffen?) Hören Sie einfach zu, Herr Ehlers, dann können Sie nachher noch einiges sagen und lernen! (Sebastian Ehlers, CDU: Also wieder DDR-Schulsystem, dann sagen Sie es!) Die Kollegen, die in den 90er-Jahren hier unterrichteten, hatten alle bis auf die jeweiligen Fächer die gleiche Ausbildung von 5 bis 12. In den 90er-Jahren wurden so gut wie keine Lehrer eingestellt, außer in den Mangelfächern. Und, haben Sie, Herr Peters, das Abitur geschafft und waren für das Studium vorbereitet? Und übrigens, mit Ihrer unsäglichen Kampagne beleidigen Sie Tausende Lehrerinnen und Lehrer, die im Schuldienst sind beziehungsweise waren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Christian Albrecht, DIE LINKE) Und übrigens mich auch! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Einer der größeren Fehler der deutschen Einheit war, dass die positiven Erfahrungen aus DDR-Zeiten in Kita und Schule nicht genutzt wurden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es war Ihr CDU-Kultusminister Oswald Wutzke, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) der das Lehrerstudium total umkrempelte. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Marc Reinhardt, CDU, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Fachwissen war alles (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und Pädagogik, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Didaktik und Methodik spielten eine untergeordnete Rolle. Das hat dazu geführt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) das hat dazu geführt, dass das Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern aktuell ganz hinten steht, wenn es um den Anteil von Pädagogik am gesamten Lehramtsstudium Gymnasiallehramt geht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es sind nämlich genau 30 Leistungspunkte. (Unruhe bei Marcel Falk, SPD) Und das müssen wir ändern und das werden wir ändern. (Glocke der Präsidentin) Alle, die mit Schule zu tun haben, bemängeln die zu hohe Fachlichkeit. Beispielsweise sind die MINT-Studienfächer da gemeint. Mathematiklehrer/-innen sitzen im Hörsaal gemeinsam mit den Mathematikern. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Folgen sind hohe Abbrecherquoten und mangelnde pädagogische Vorbereitung und somit viel zu wenige Lehrerinnen und Lehrer, die an unseren Schulen ankommen. Ich will dem Gesetzentwurf nicht vorgreifen, das steht mir auch nicht zu, ich bin auch nicht Mitglied im Ausschuss, (Torsten Renz, CDU: Aber du sprichst. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ich bringe aber in den ganzen Prozess, gerne meine praktischen Erfahrungen in diesen Prozess mit ein. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Für mich ist eindeutig die pädagogische Ausbildung wichtig und sie steht bei mir auch im Vordergrund. Und wir sollten uns wirklich viel mehr austauschen darüber, was ist guter Unterricht, was zeichnet einen guten Lehrer oder eine gute Lehrerin aus, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) was müssen die Schülerinnen und Schüler am Ende einer Schulzeit können, ist das hohes Fachwissen oder ein solides Grundwissen mit soliden und guten Basiskompetenzen. Die sogenannten Soft Skills spielen eine immer größere Rolle in der heutigen Zeit. Ich habe von keinem Koalitionsmitglied gehört, dass das Gymnasium abgeschafft werden soll, einzig und allein die CDU spricht von dieser Abschaffung. (Patrick Dahlemann, SPD: Frechheit!) Wir wollen das Gymnasiallehramt stärken, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) nicht abschaffen. Wir wollen es stärken. (Marc Reinhardt, CDU: Wie denn?) Und wir wollen das Lehramtsstudium reformieren. Unsere Position habe ich heute schon mehrfach dargelegt: (René Domke, FDP: Nee! Nee!) weniger Fachwissen, mehr Pädagogik. Alle wollen das, sogar die CDU, siehe Änderungsantrag, nur der Partei- und Fraktionsvorsitzende nicht, der mit aller Macht bekannter werden möchte, man hat es an den Plakaten gesehen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Genau! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Im Herbst wird es einen Gesetzentwurf geben und alle können mitdiskutieren und Sie, Herr Peters, auch. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und letztens habe ich einen älteren, sehr bekannten Spruch gehört: (Sebastian Ehlers, CDU: Er ist ja gar nicht zuständig, hat er ja gerade gesagt.) „Wir sind die Schüler von heute, die in den Schulen von gestern“ (Julian Barlen, SPD: Er ist der schulpolitische Sprecher. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „mit den Lehrern von vorgestern und Methoden aus dem Mittelalter ...“ (Glocke der Präsidentin)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Butzki! Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte führen Sie keine Zwiegespräche untereinander! Das Wort hat jetzt Herr Butzki und ich möchte ihn gerne verstehen. Bitte, Herr Butzki, Sie haben wieder das Wort!
Andreas Butzki SPD
Gut, dann werde ich das noch mal wiederholen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Letztens habe ich einen älteren sehr bekannten Spruch gelesen: „Wir sind die Schüler von heute, die in den Schulen von gestern mit Lehrern von vorgestern und Methoden aus dem Mittelalter auf die Probleme von morgen vorbereitet werden sollen.“ Einfach mal darüber nachdenken! Und übrigens noch einmal kurz zu Ihrem Kochshowvideo: Das zeigt überdeutlich, wo das Problem der CDU ist: Sie haben überhaupt kein Rezept, Sie haben überhaupt keine Vorstellungen davon, wo es hingehen soll. Sie rühren einfach irgendwas zusammen und behaupten dann, Rot-Rot wäre schlecht für M-V. (Torsten Renz, CDU: Ihren Einheitsbrei.) Vielleicht probieren Sie mal ein neues Rezept aus. Dafür benötigen Sie, Herr Peters, eine wichtige Zutat: Sie brauchen Eier, Herr Peters, einfach Eier, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und so können Sie neue Rezepte ausprobieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Wenn das keinen Ordnungsruf gibt, dann weiß ich auch nicht. – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Abgeordneter, ich möchte Sie daran erinnern, dass wir hier im Plenarsaal sind, (Daniel Peters, CDU: Als ehemaliger Schulleiter! Oh Gott, oh Gott, oh Gott, oh Gott!) und insofern möchte ich auch bitten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass Sie Ihre Wortwahl dementsprechend anpassen. (Beifall Martin Schmidt, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt das Wort und ich kommentiere das, was die Abgeordneten sagen, und nicht Sie. Insofern bitte ich das zu berücksichtigen, und ich denke, es ist jetzt auch bei Herrn Butzki angekommen. Mir liegen noch zwei Anträge, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) mir liegen noch zwei Anträge auf Kurzintervention vor, die erste Kurzintervention durch Herrn Domke, die zweite durch Herrn Renz. Bitte, Herr Domke!
René Domke FDP
Also ich verfolge die Debatte ja jetzt schon eine ganze Weile mit Spannung, und der Eindruck verhärtet sich, wir haben ebenso viele Bildungsminister wie Bundesfußballtrainer, alle haben irgendwie eine Meinung dazu. Aber jetzt mal konkret, Herr Butzki, wann wird denn mal etwas auf den Tisch gelegt, womit man arbeiten kann? Das habe ich aus den Redebeiträgen aus der Koalitionsfraktion, aber auch von der Ministerin nicht herausgehört. Wann wird das Parlament irgendwie beteiligt in irgendeiner Form, was Sie da planen? Dass Sie was planen, haben Sie gesagt, dass es nicht so bleiben kann, haben Sie auch gesagt, aber es gibt hier überhaupt nichts Konkretes, mit dem wir uns auseinandersetzen können. Das ist einfach die Frage, die im Raum steht. Gibt es dazu eine Antwort?
Birgit Hesse
Herr Domke, ich bin jetzt mal großzügig, Sie haben das Instrument der …
René Domke FDP
Ich fordere Herrn Butzki auf, …
Birgit Hesse
… Kurzintervention gewählt.
René Domke FDP
… zu sagen, was er weiß über den Zeitplan.
Birgit Hesse
Und insofern, Herr Butzki, möchten Sie darauf erwidern?
Andreas Butzki SPD
Ja. Ich finde das ganz wichtig, dass in diesem wichtigen Prozess die Opposition mit einbezogen wird. Es ist ja eine wichtige, grundlegende Sache, dass die Vorlagen und die Gesetzentwürfe rechtzeitig da sind, dass man ausreichend Zeit zur Diskussion hat. Es wird ja mindestens dann auch eine Anhörung geben, es wird eine Erste und eine Zweite Lesung geben, (Julian Barlen, SPD: Ja, ganz normal.) dass ich denke, dass da dieser Prozess da ist. Zum Zeitpunkt: Mir wurde angekündigt, dass es zum Herbst vorliegen soll. (Sebastian Ehlers, CDU: Zum Herbst. Welches Jahr?)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Mir liegt jetzt eine weitere Kurzintervention durch Herrn Renz vor.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Butzki, Sie haben suggeriert beim Thema ENZ-Ausbildung, also die Berufsausbildung für Erzieher, haben Sie zumindest suggeriert, dass die jetzige Opposition CDU der Bremsklotz war. Wir wissen alle ganz genau, dass vehement die LINKEN das Thema bekämpft haben und den Untergang des Abendlandes heraufbeschworen haben. Insofern ist mehr als eine Klarstellung aus meiner Sicht von Ihrer Seite erforderlich. Zum Zweiten haben Sie ständig über Reformen und auch über die Stärkung des Lehramtes für Gymnasialschullehrer gesprochen und haben ausdrücklich gesagt, dass es nicht um die Abschaffung geht. Auch wenn der Gesetzentwurf jetzt Ihnen persönlich noch nicht vorliegt, uns liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass es das Gymnasiallehramt dann nicht mehr geben wird. Insofern bitte ich hier auch noch mal, nicht zu referieren ständig alles, was Sie reformieren wollen innerhalb eines Studienganges, sondern klar zu benennen, ob der Studiengang Gymnasiallehramt abgeschafft wird oder nicht.
Andreas Butzki SPD
So.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Renz! Herr Butzki, möchten Sie darauf erwidern?
Andreas Butzki SPD
Zum Punkt 1, das haben wir in der vor...
Birgit Hesse
Das werte ich als Ja.
Andreas Butzki SPD
Ja. Zur vorherigen, zur ersten Frage, diese ENZ-Ausbildung haben wir in der vorherigen Legislaturperiode beschlossen. Natürlich waren Sie da unser Koalitionspartner, und ich habe mit keinem Wort gesagt, dass die CDU da irgendwie ein Bremsklotz war, (Julian Barlen, SPD: Nee.) nicht mit einem einzigen Wort. Wenn Sie das so aufgefasst haben, dann tut das, (Daniel Peters, CDU: Gucken Sie noch mal in den Redeentwurf!) dann tut das, dann ist das in dem Falle Ihr Problem, aber nicht meins. So, zum, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christian Albrecht, DIE LINKE) zum Gymnasiallehramt. Mir, ich habe den Entwurf bis jetzt noch nicht gesehen, kann ich jetzt dazu noch nichts sagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und natürlich soll es da Reformen im Lehramt geben, und wir werden sehen, (Unruhe bei Daniel Peters, CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie das nachher in der Form aussieht. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin wirft uns billige Stimmungsmache vor. Sie selbst spricht vom Ausbluten der Gymnasien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Polemik, dann noch fünf Jahre CDU-Bildungsminister hier aufzurufen. Deswegen will ich noch mal sagen, auch für die Öffentlichkeit, seit 1994 besetzen Sie dieses Amt: Marquardt, Kauffold, Metelmann, Brotkorb, Hesse, Martin, und jetzt sind Sie auch wieder zuständig. Und dann werfen Sie uns billige Stimmungsmache vor?! Ich stelle fest, die Bildungspolitik in diesem Lande ist ein SPD-Scherbenhaufen. Dafür sind Sie zuständig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Und es weiß doch wohl jeder, dass Sie Ihre Ideologie, das ist doch Ihre DNA, linke DNA, ich will nur noch mal erinnern an 2006, Wahlprogramm der PDS, mindestens bis einschließlich Klasse 8, das können Sie für die SPD und so weiter nachlesen, das ist Ihre DNA. Nur, weil wir in die Regierungsverantwortung 2006 gekommen sind, haben wir längeres gemeinsames Lernen, maximal vielleicht bis Klasse 10, verhindert. Und deswegen müssen wir so sensibilisiert sein und wir müssen aufpassen, weil wenn Sie in Ihren Koalitionsvertrag gucken, in Ihre Wahlprogramme, nirgendwo steht, dass das Gymnasiallehramt abgeschafft wird. Und was machen Sie? Im stillen Kämmerlein verhandeln Sie, mit keinem Verband, mit keiner Gewerkschaft, mit keinem, sondern mit dem Chefeinflüsterer Walm, der auch ideologisch unterwegs ist. Und statt hier endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen und klare Verhältnisse zu schaffen, greifen Sie uns an, wo wir aus Sorge um die Qualität der Bildung um den Erhalt des Gymnasiums in diesem Lande kämpfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und am Ende will ich Ihnen nur eins sagen, auch gerichtet an die Ministerpräsidentin Frau Schwesig: Stoppen Sie diesen ideologischen Blindflug! Und, Frau Rösler, Z wie: Zum Glück läuft Ihre Zeit ab. – Herzlichen Dank! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Sagt der E wie Ewiggestrige.) Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das hat ihn gewurmt. Das hat ihn getroffen.)
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Statt Falschmeldungen, Panikmache und Populismus brauchen wir Kompetenz, Weitsicht und Pragmatismus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ob es sich bei der CDU-Kampagne um fehlende Kenntnisse, mangelnde Wahrnehmung oder das bewusste Streuen von Unwahrheiten handelt, das muss sie selbst entscheiden. Diese falschen Behauptungen werden aber weder die CDU weiterbringen noch die Bildung in unserem Land. Die CDU behauptet, dass die Landesregierung eine Gleichmacherei zulasten der Kinder betreiben wird. Fakt ist aber, dass es eine Vielzahl von Schularten gibt, und zwar zugunsten der Kinder und zugunsten der Jugendlichen. So gibt es 204 Grundschulen, 2 Grundschulen mit Orientierungsstufe, 76 Regionale Schulen, 59 Regionale Schulen mit Grundschule, 46 Gymnasien, darunter 3 Abendgymnasien, 2 Sportgymnasien mit Regionaler Schule und 3 Musikgymnasien. Haben Sie gehört? (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das nennt sich Bildungsvielfalt.) 46 Gymnasien, und die, sehr geehrte Damen und Herren, die wird es auch selbstverständlich weiter geben, diese Gymnasien werden nicht abgeschafft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und es ist wirklich unerhört zu versuchen, den Eltern, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern derartige Unwahrheiten einzureden, und dann auch noch mit Steuergeldern. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Lügen-Peters!) Darüber hinaus gibt es 6 Integrierte Gesamtschulen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) mit gymnasialer Oberstufe, eine integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und Grundschule, 2 integrierte Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe, eine kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Grundschule und der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 15 kooperative Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, 2 kooperative Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Grundschule, 65 Förderschulen und 21 berufliche Schulen. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 28 verschiedene Schularten und Schulformen. Und all diese Schulen wird es auch künftig geben, denn die rot-rote Landesregierung wird keine einzige Schule schließen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das ist Bildungsvielfalt und damit genau das Gegenteil von den Behauptungen der CDU. Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin behauptet die CDU, dass sie sich für die personelle Stärkung und für kleinere Klassen an Regionalen Schulen einsetzen wird. Fakt ist, dass wir es sind, dass es diese Landesregierung ist, die gerade die Regionalen Schulen stärkt. Wir stärken sie durch eine zusätzliche Ausstattung mit 120 unterstützenden pädagogischen Fachkräften und durch 240 zusätzliche Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die die Schülerinnen und Schüler unterstützen und die Lehrkräfte entlasten. Und mit Ihrem Nein, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und mit Ihrem Nein zum Haushalt hat die CDU all diese Maßnahmen sowohl im Bildungsausschuss als auch im Landtag abgelehnt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben doch auch alles abgelehnt in der Opposition, Frau Oldenburg!) Fakt ist auch, dass die CDU in den vergangenen 15 Jahren ihrer Regierungsbeteiligung keinen einzigen Antrag, in dem sie federführend war, gestellt hat, der eine Stärkung der Regionalen Schule fordert, (Thomas Krüger, SPD: Hört, hört, hört!) keinen Antrag zusätzlicher Personalausstattung an Regionalen Schulen (Sebastian Ehlers, CDU: Aber die SPD, ja?!) und keinen Antrag zu kleineren Klassen an Regionalen Schulen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Einzige, was die CDU mit ihrem Bildungsminister – und den haben Sie ganz vergessen, Herr Renz, eben aufzuführen – Henry Tesch 2009 umgesetzt hat, (Sebastian Ehlers, CDU: 5 Jahre von 30.) war die Schwächung der Regionalen Schulen durch die Einführung der Kontingent-Stundentafel. Aber Fakt ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Fakt ist, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass diese Landesregierung die Regionalen Schulen unterstützt und stärkt, unter anderem durch eine bessere Unterrichtsversorgung in den Kernfächern, durch zusätzliche Stellen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) durch eine neue Seiteneinsteigerausbildung, die ausschließlich an Regionalen Schulen erfolgt, durch die Einführung eines Frühwarnsystems für abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler, durch das freiwillige 10. Schuljahr, durch die Zuschläge für MINT-Lehrkräfte und durch die Zuschläge für Referendarinnen und Referendare. Fakt ist auch, dass die durchschnittlichen Klassenfrequenzen an Regionalen Schulen mit 21,6 Schülern deutlich besser sind als die von den CDU-geführten Ländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Fakt ist ebenfalls, dass die durchschnittlichen Klassenfrequenzen an unseren Gymnasien bundesweit die besten sind. Und das wird auch so bleiben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn Weitsicht, Pragmatismus und Kompetenz sind das Gebot der Stunde. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade heute ist es mir ganz besonders wichtig – wie dem Kollegen Butzki auch –, allen Lehrerinnen und Lehrern, allen unterstützenden Fachkräften zu danken, unabhängig davon, wo und wie sie ausgebildet worden sind, und unabhängig davon, wo sie unterrichten, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn die haltlosen Unterstellungen der CDU setzen die beständige aufopferungsvolle Arbeit der Lehrkräfte herab und ignorieren ihre täglichen Anstrengungen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Deshalb ist es gut zu wissen, dass alle Lehrkräfte diese Kampagne durchschauen, weil sie eben klug sind und sich vor allen Dingen mit Bildung auskennen. Und nun wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern wunderschöne Sommerferien! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist aber anderthalb Wochen zu früh, Frau Ministerin! – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz, und ich weise vorsorglich noch mal darauf hin, dass die zusätzliche Redezeit jetzt resultiert aus Paragraf 85 Absatz 2, da die Landesregierung noch einmal um das Wort gebeten hat. Herr Renz, Sie haben das Wort.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zumindest die Zeit nutzen und mit Unwahrheiten hier aufräumen der Bildungsministerin. Sie hat eben doch tatsächlich uns vorgeworfen, in der Regierungszeit unter Henry Tesch, dass wir die Regionalen Schulen geschwächt haben, und zwar, übersetzt, beim Thema „Selbstständige Schule durch die Einführung einer Kontingent-Stundentafel“. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Entweder ist es fachliche Unwissenheit, oder ansonsten müssten wir unserer Fantasie nachgehen. Fakt ist, dass die Selbstständigkeit von Schule – im Prinzip bräuchte ich mich da eigentlich nur mit der SPD zu unterhalten, weil das nämlich Schwerpunkt ihres Wahlprogramms 2006 war, da könnte ich jetzt noch mal zitieren. Unter anderem steht dort: „Überprüfung der derzeitigen Stundentafeln mit dem Ziel, den Schulen einen eigenen Stundenpool zur Verfügung zu stellen“. Das war das Wahlprogramm der SPD. Die SPD heute bekommt gar nicht mit, dass Frau Oldenburg mit einem Fingerstrich ihre Selbstständige Schule, die dann tatsächlich unter Henry Tesch umgesetzt wurde, einfach abschafft. (Zuruf von Ministerin Simone Oldenburg) Was hat man damals fachlich gemacht? Man hat von fast allen Fächern ein entsprechendes Stundenvolumen genommen und in die Kontingent-Stundentafel ein Kontingent gepackt und damit das Thema „Selbstständige Schule“ sozusagen als Kernelement auf den Weg gebracht. Das war damals so. Jetzt müssen wir auch mal sehen, dass einige Schulen dann diese Stunden – angenommen, sie haben drei oder vier Stunden aus dem Deutschunterricht ins Kontingent gepackt –, dass die Schulen ihre Arbeitsweise, und das habe ich vor Ort erfragt, nie geändert haben. Sie haben dann diese Kontingentstunden, diese drei/vier Stunden, weiterhin für Deutsch genutzt. Und was macht die linke Bildungsministerin heute? Sie führt im Prinzip einfach wieder die Stundentafel von 2009 an, und mit großem Brimborium erklärt sie, dass an den Schulen jetzt mehr Deutschunterricht stattfindet. Das ist beileibe nicht der Fall. Und sich dann hier noch hinzustellen und uns vorzuwerfen, dass wir auf diesem Wege bei der Umsetzung einer Herzensangelegenheit der SPD die Regionale Schule geschwächt haben, das ist eine politische Unverschämtheit! Und wenn man fachlich im Stoff steht, dann weiß man auch, dass die Kontingent-Stundentafel, dieser Pool, nicht nur an Regionalen Schulen geschaffen wurde, sondern auch an Gymnasien. Insofern war mir das noch mal wichtig darzustellen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) bevor ich mich noch mal richtig aufregen muss. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass ich einen Zwischenruf, der vorhin getätigt worden ist, überprüfen lasse, und mir eine spätere Ahndung vorbehalte. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag), Drucksache 8/3556, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/3875. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3556 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/3875 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 8/3556. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3875 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3556. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 so- wie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3556 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Enthaltung durch die Fraktion der FDP, Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/3556 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3556 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3615, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/3876. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3917 und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3923 vor. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3615 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/3876 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3917 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3923 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz als Regelwerk für die Finanzausstattung der Gemeinden muss immer wieder an geänderte Sachlagen und vor allen Dingen an geänderte Finanzströme angepasst werden. Im Gesetz verankert ist daher die Pflicht, den kommunalen Finanzausgleich in Bezug auf seine Sachgerechtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Das läuft praktisch ständig im Hintergrund ab, und jeweils zu den Beratungen zum Doppelhaushalt werden im FAG die nötigen Anpassungen vollzogen. Die kleine Novelle, die wir heute in Zweiter Lesung behandeln, fällt jedoch nicht in diese Kategorie. Sie ist hauptsächlich notwendig geworden, weil der Bund zusätzliche Mittel für Bundesprogramme, die die Gemeinden betreffen, zur Verfügung gestellt hat oder zur Verfügung stellt. Es geht um viel Geld für unsere Gemeinden. Der Bund stellt im Rahmen des Startchancen-Programms ab diesem Jahr für zehn Jahre jährlich bis zu 1 Milliarde Euro, davon 600 Millionen Euro über den Länderanteil an der Umsatzsteuer, zur Verfügung. Damit soll bewirkt werden, dass der Bildungserfolg eines Kindes von der sozialen Herkunft entkoppelt und die Chancengerechtigkeit erhöht wird. Außerdem will der Bund den Kommunen für die nun gesetzlich vorgeschriebene Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze als Beteiligung an den Planungskosten für den Zeitraum von 2024 bis 28 insgesamt 500 Millionen Euro, die den Ländern ebenfalls über höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden sollen, auszahlen. Würden diese Mittel den Prinzipien des Finanzausgleichsgesetzes folgend in das Volumen der Verbundgrundlagen fließen und dort verbleiben, wären diese vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz betroffen. Das würde bedeuten, dass sie anteilig in den allgemeinen Finanzausgleich fließen und Land und Gemeinden nach dem üblichen Verteilungsmodus jeweils einen Teil davon erhalten. Damit das nicht passiert, soll für dieses Geld ein Abzug von den Steuerverbundgrundlagen erfolgen. Diese Abzugsbeträge dürfen auch nicht mit den im FAG verankerten Vorwegabzügen in einen Topf geworfen werden. Außerdem geht es um eine noch mal notwendig gewordene Fristverlängerung in Bezug auf die Abrechnung von Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit einer angenommenen drohenden Energie- und Gasmangellage, die für den Winter 2022/23 angenommen worden war. Diese Mangellage ist zwar nicht eingetreten, die vorhergesehenen Maßnahmen sollen trotzdem für zukünftige Winter getroffen werden können, weil zukünftige ähnliche Szenarien natürlich nicht ausgeschlossen werden können. Damit muss auch der Bezug zu den Jahren 2022/23 gestrichen werden. Und die letzte Änderung betrifft nicht das FAG, sondern das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, denn seit 2009 muss in jedem Amt eine Amtswehrführung vorhanden sein. Seinerzeit ging man von der Konnexität dieser Vorschrift aus, sodass die mit diesem Amt verbundene Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung als konnexe Leistung vom Land ausgeglichen wurde. Mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu konnexen Sachverhalten geht die Landesregierung jedoch nun davon aus, dass es sich um die Normierung einer Organisationsaufgabe handelt, die nicht der Konnexität unterliegt. Damit gäbe es keinen Rechtsanspruch für den bisher geleisteten finanziellen Ausgleich der Mehrbelastung durch das Land. Da es jedoch der politische Wille ist, die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten in der Funktion der Amtswehrführung weiterhin zu unterstützen, wird mit Artikel 2 die erforderliche Rechtsgrundlage im Brandschutzgesetz geschaffen, damit wir als Land auch weiterhin die an die Ämter geleisteten Zuweisungen für Aufwandsentschädigungen für die Amtswehrführung auf gleichem Niveau weiterbezahlen. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute und Rettungskräfte! Sie haben sich jede Unterstützung hart verdient! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im federführenden Innenausschuss wurden keine Änderungsanträge zu den Regelungen im Gesetzentwurf selbst gestellt. Heute liegt ein Antrag der FDP auf dem Tisch, den werden wir jedoch genauso wie den Entschließungsantrag der CDU ablehnen. Ich bin heilfroh, dass wir die Zahlungen für die Aufwandsentschädigungen auf gleichem Niveau weiter leisten wollen. Vor dem Hintergrund, dass wir mit massiven Einnahmerückgängen bei den Einnahmen des Landes nicht nur rechnen müssen, sondern dass wir wesentlich weniger Geld bekommen werden, als wir errechnet hatten, finde ich, ist das schon eine gute Leistung. Und deswegen werden wir das gleiche Niveau behalten. Und jede Gemeinde, jedes Amt kann selbstverständlich etwas nach der neuen Entschädigungsverordnung obendrauf packen. Jedoch wir werden heute dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen und bitten Sie, das ebenfalls zu tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir ein relativ kurzes Gesetz haben: Vier Änderungsbefehle, und viermal stecken Verbesserungen für die kommunale Familie drin. Für diese Vorschläge ganz herzlichen Dank! Die helfen uns mehrfach. Einmal wollen wir einen Wunsch der Kommunen erfüllen, einmal wollen wir den Schutz der Kommunen oder zum Schutz der Kommunen agieren, und zweimal wollen wir dafür Sorge tragen, dass echte Hilfe bei denen ankommt, die diese Ausgaben haben. Einmal knapp zusammengefasst: Wo erfüllen wir einen Wunsch? Wir erfüllen einen Wunsch, weil wir – wie eben angesprochen – die Mittel, die dieser Landtag dankenswerterweise mit dem Nachtragshaushalt, ich glaube, im Jahr 22 bereitgestellt hatte zur Abmilderung der Folgen der damals drohenden Gasmangellage, dass wir diese finanziellen Mittel, die die Landkreise in verschiedenste Katastrophenschutzvorsorgeinvestitionen stecken wollen und können, dass die auch noch zu Ende gebracht werden können. Warum? Weil beispielsweise all das, was Netzersatzgeräte anbetrifft, also Stromaggregate, damals in der Nachfrage weltweit in einer Weise deutlich gestiegen sind, die es eben nicht möglich machte, binnen weniger Wochen zu beschaffen, sodass wir sehen, dass alle Landkreise, die beiden kreisfreien Städte noch in den Prozessen stecken. Wir ermöglichen ihnen genau auf ihren Wunsch mit dieser Verlängerung, dass sie auch diese Prozesse zu Ende bringen können, im Übrigen dann gut gewappnet auch für künftige, hoffentlich nie eintretende Krisen. … (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden niest.) Gesundheit! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Danke!) … aber wenn Sie eintreten, gleichwohl gut vorbereitet. Wir wollen an einer Stelle ganz ausdrücklich die Kommunen schützen mit der neuen Betrachtung, mit der Überprüfung, ob die Konnexitätseinschätzung vor einigen Jahren richtig war, dass Amtswehrführungen durch das Land zu ersetzen sind. Mit dem Wegfall dieser Einschätzung aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes drohte jetzt allen Ämtern, dass sie ihre Amtswehrführungen alleine finanzieren müssen. Damit sind sie im Übrigen nicht allein. Jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis finanziert die Aufwandsentschädigungen für seine Amtsführung allein, aber für die Ämter hat man viele Jahre einen anderen Weg gewählt. Und um ein Stück weit das Vertrauen, was da investiert worden ist, zu schützen, bin ich dankbar für den Vorschlag, genau das jetzt in einem anderen Gesetz aber festzuschreiben auf dem bisherigen Niveau, sodass die Ämter sicher sein können, das, was wir bisher bekommen haben, werden wir auch weiterhin erhalten, um die Amtswehrführung entsprechend auszustatten, und ich betone noch einmal, anders als Kommunen, Städte und Landkreise, die ihre Aufwandsentschädigung vollständig alleine tragen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und zu guter Letzt, zweimal sorgt dieses Gesetz dafür, dass die Hilfe dort ankommt, wo die Ausgaben tatsächlich entstehen. Wir haben sowohl Mittel vom Bund bekommen für die kommunale Wärmeplanung, und wir bekommen umfänglich Mittel – ich glaube, über einen Zeitraum von zehn Jahren – in dem Bildungsbereich, um verschiedenste Maßnahmen in Schulen, unter anderem auch Baumaßnahmen, zu unterstützen. Diese Mittel gibt der Bund, damit sie schnell kommen, über tradierte Finanzierungsinstrumente, erwartet dann aber, dass wir sie aus diesem tradierten allgemeinen Finanzstrom auskehren und diesen gesonderten Zwecken zuführen. Und genau das ermöglicht das Gesetz, indem es die beiden entsprechenden Abzüge vornimmt und wir hinterher dann denen, die wirklich mit der kommunalen Wärmeplanung finanzielle Belastungen haben, das Geld zukommen lassen können und bei denen, die nach den entsprechenden Auswahlkriterien bei dem Schulbauprogramm des Bundes und des Landes Hilfe bekommen sollen, die Hilfe auch ankommt. Wenn wir das nicht täten – um das mal zu übersetzen –, bliebe es in der großen allgemeinen Geldmühle und würde gleichmäßig mit der Gießkanne über alle Kommunen verteilt. Dann käme es bei vielen an, alle würden sich ein wenig freuen, aber die, die die Aufgabe haben, würden eben nicht ihre Aufgabe komplett finanziert bekommen. Deshalb ist auch an den Stellen wichtig, rausnehmen aus dem allgemeinen Finanzierungsmodus, hineintun in den Bereich, in die Bereiche, da mit gesonderten Programmen, wo die Kosten wirklich entstehen. Das hilft den Kommunen, die die Aufgaben umsetzen. Meine Damen und Herren, natürlich bleibt es auch in den kommenden Jahren dabei, dass das FAG ein lebender Organismus ist. Wir werden also immer wieder prüfen, immer wieder nachjustieren. Und das tun wir programmgemäß ganz aktuell zusammen jetzt mit den kommunalen Landesverbänden, indem ein umfassendes Gutachten erstellt wird, indem die damaligen Änderungen – einige Jahre her – auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das war der Auftrag schon des Gesetzgebers der letzten oder sogar vorletzten Legislatur. Dieses Gutachten ist aktuell in der Erstellung. Ich bitte deshalb dringend darum, dieses Gutachten auch abzuwarten. Erstens – das will ich schon vorwegnehmen –, die Gutachterinnen und Gutachter sind bisher unisono der tiefen Überzeugung, das, was wir damals getan haben, hat die kommunale Finanzlage wesentlich verbessert. Und das sehen auch die Kommunen so. Das neue FAG ist ein voller Erfolg, ob aber an manchen Stellen man es noch besser machen kann, ob an manchen Stellen nachjustiert werden muss, das ist Inhalt des Gutachtens. Wir werden das irgendwann Ende nächsten Jahres haben. Dann wird es erneut im Zweifel zu Nachjustierungen im FAG kommen. Meine Bitte ist aber, bis dahin genau den Erfolg nicht kleinzureden – das neue FAG ist eine großartige Ausstattung der kommunalen Familie – und zweitens genau diesen Breitbandblick der externen Gutachter abzuwarten. Die werden uns im Zweifel die richtigen Hinweise geben. Bitte keine Schnellschüsse vorher, wie sie jetzt in einem Antrag gefordert sind! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Der Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich liegt uns nun in der Zweiten Lesung vor. Grund für die außerordentliche Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes ist die Tatsache, dass der Bund Gelder für bestimmte Angelegenheiten bereitstellt und wir auch einige formale Änderungen benötigen – es wurde eben schon ausgeführt – zu den Amtswehrführungen und auch zu den Sonderbelastungszuweisungen aus der Energiekrise. In vier Abschnitte untergliedert will die Regierungskoalition – nicht die Landesregierung hier in diesem Fall – nun diese Bundesmittel weiterverteilen und ins Gesetz gießen. Wir werden uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Und ich will das kurz einordnen, warum, denn wir können im Prinzip heute auch beschließen, was wir wollen, die finanzielle Lage des Landes ist aber derzeit so ungewiss und unsicher wie auch die Planung der Bundesregierung. Wir hatten in den vergangenen zwei Wochen mehrere Hiobsbotschaften. Zum einen schlug die Mai-Steuerschätzung heftig ins Kontor. Wenn wir nett rechnen, dann schlagen wir da mit 600 Millionen Euro Defizit bis Ende 2027 zu Buche. Zum anderen prasselte jetzt die erschütternde Katastrophenmeldung des stark abgesunkenen Bevölkerungs… oder des Bevölkerungsrückgangs durch den Mikrozensus auf uns ein im Finanzausschuss. Über 900 Millionen Euro werden wir alleine bis Ende 2027 in der Kasse vermissen durch weniger zugewiesene Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, und das alles unter dem ohnehin über uns schwebenden Damoklesschwert der noch offenen, nicht gedeckten Handlungsbedarfe aus der Mittelfristigen Finanzplanung, die auch mit ungefähr 900 Millionen Euro bis Ende 2027 beziffert wurden durch die Landesregierung selbst. In den nächsten dreieinhalb Jahren fehlen uns nett gerechnet 2 Milliarden, pessimistisch gerechnet 2,5 Milliarden Euro in der Landeskasse. Wir brauchen also nicht nur ein neues FAG jetzt eigentlich, sondern eigentlich einen komplett neuen Nachtragshaushalt. Und daher müssen wir uns die Frage stellen, ob wir die Zielsetzung der Bundesmittel überhaupt noch durch genügend Eigenmittel dann künftig decken können. Die Anpassung der Formalitäten ist ja kein Problem. Wir sind uns auch alle einig, dass die Zulagen für die Feuerwehren weiter gewährt sein müssen und auch die Verlängerung der Frist zur Beantragung der Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit der Energiekrise 22/23 sinnvoll ist, aber das Thema Startchancen-Programm und die Kommunale Wärmeplanung werden da etwas heikler. Das Startchancen-Programm zum Beispiel kommuniziert ganz offen nun seitens der Bundesregierung, dass Migrantenkinder Bildungslücken haben. Deshalb will man spezielle Schulen nun fördern. Eine Liste mit 72 Schulen wurde hier durch die Landesregierung bereits erstellt. Von den 2 Milliarden Euro für die Bundesländer bekommt Mecklenburg-Vorpommern immerhin 17 Millionen Euro jährlich ab für die nächsten zehn Jahre. Zu den Mitteln des Bundes kommen dann aber noch die Zuschüsse von Land und Schulträgern. „Eine kleine Grundschule könnte so zum Beispiel auf 130.000 Euro Fördermittel jährlich kommen“, berichtet der NDR, entweder für bauliche Maßnahmen, Fachpersonal oder Lernförderung. Klingt jetzt nicht unbedingt nach viel, ist es auch nicht. Aber die Krux an der Sache sind die 30 Prozent Eigenanteil an der Richtlinie, die nicht durch etwaige europäische Fördermittel gedeckt werden können. Auch beim Bildungsministerium muss durch die eklatante Finanzsituation jetzt gespart werden. Und es bleibt eben fraglich, ob das Land und auch die Kommunen diesen Eigenanteil überhaupt noch stemmen können in Zukunft. Wir hoffen jedenfalls, dass das Geld auch in sinnvolle bauliche und Wissensprojekte für alle Kinder umgesetzt wird und das ganze Projekt nicht nur eine Scharade ist, um die eklatanten Sprach- und Bildungsmängel, insbesondere bei den Migrantenkindern, zu lösen. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet allerdings das viele Geld, das nun für die Planung der sogenannten kommunalen Wärmeplanung aufgewendet werden soll. 500 Millionen Euro sollen im gesamten Bundesgebiet nun dazugegeben werden bis 2028, um die Wärmeversorgung vor Ort noch einmal zu planen, klimaneutral. Letztendlich sollte man Dinge aber auch nur planen, wenn man sie auch komplett umsetzen will und kann. Bei einer geplanten Einführung einer sogenannten klimaneutralen dekarbonisierten Wärmeplanung durch den Bund mit einer entsprechenden Gesetzgebung müssten aber zusätzlich auch die zu erwartenden Investitions- und Folgekosten der Kommunen und auch der Gesellschaft finanziell und langfristig abgesichert und weitere Förderungen für die zahlreichen Wärmeplanungsprojekte bereitgestellt werden. Und hier gibt es eben noch nichts Konkretes vom Bund und vom Land. Kein Mensch würde ohne Eigenkapital sich ein Haus vom Architekten planen lassen, wenn er weiß, dass er das Haus eh nicht bauen kann. In dem Sinne sollten wir das Geld jetzt hier nicht ablehnen, aber die Bundesmittel schon hinterfragen, insbesondere die Wirksamkeit und insbesondere die derzeitigen Rahmenbedingungen hier in der Landeskasse. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, unser Finanzausgleichsgesetz ist eine Daueraufgabe quasi seit Gründung des Bundeslandes. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Innenminister hat es gesagt, er hat es ja auch im Innenausschuss referiert, es wurde bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die sachgerechte Finanzausstattung und die Verteilung zwischen den Ebenen bis ins nächste Jahr untersuchen soll und somit die Novelle für 2026, die nächste größere Novelle vorbereiten soll. Wir hatten im Innenausschuss ja zu diesem Gesetz auch eine Anhörung. Es gab durchaus auch Kritik. Eine der Kritiken war – da habe ich jetzt nichts gehört von Ihnen, Herr Innenminister –, dass der FAG-Beirat bei diesem Gesetz nicht beteiligt wurde. Na klar wird dann immer gesagt, man hat mit so vielen gesprochen, dass es dem dann nicht bedurfte. Da muss man sich dann schon fragen, warum haben wir einen FAG-Beirat, wenn er gerade bei so etwas nicht beteiligt wird. Und dann die ganzen Fragen mit den Amtswehrführungen. Herr Minister, Sie haben gesagt – es ist richtig –, auf Gemeindeebene zahlen das Städte und Gemeinden selbst. Das hat ja aber auch einen bestimmten Grund. Der Amtswehrführer ist ja erst ins Gesetz gekommen, nachdem wir in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip vereinbart haben. Insofern bin ich bis jetzt und gehe eigentlich auch heute noch davon aus, dass das richtig war, dass wir den für konnex halten. Es gibt jetzt andere Bewertungen, wo ich ganz ehrlich sagen will, die mich zum Ende nicht restlos überzeugen. Sie haben jetzt da einen Weg gefunden. Da zielt ja auch der Antrag der FDP darauf hin, den ich als sachgerecht empfinde und den wir auch unterstützen würden. Dann Paragraf 8 im FAG, da ändern wir alles das, was der Minister vorgetragen hat. Das halten wir für folgerichtig, somit, dass das Geld auch für die kommunale Wärmeplanung und auch für das Startchancen-Programm an den entsprechenden Stellen auch umgesetzt werden kann. Da gehen wir soweit mit. So weit, so gut – oder auch nicht, könnte man sagen. Wir haben ja über das FAG 2020 auch vom Minister eben schon einiges gehört. Ja, es war ein gutes Gesetz, aber mittlerweile, Herr Minister, muss man tatsächlich sagen „war“. Denn wenn man sich anguckt, wir haben dort einiges gemeinsam vereinbart: Die Investitionspauschale von 150 Millionen – mittlerweile hat sie Rot-Rot auf 100 Millionen gekürzt –, wir haben Entschuldungsprogramme, einmal für die Wohnungsbaualtschulden, auch wenn nicht ausgeglichene Haushalte vorliegen, haben wir verankert. Und wir haben tatsächlich 350 Millionen mehr Schlüsselzuweisungen gegeben, was in damaliger Zeit – und man kann das auch heute selbst im Jahr 2024 noch bewerten –, das hat viele Kommunen dazu gebracht, dass sie jetzt tatsächlich auch mal wieder Licht am Ende des Tunnels gesehen haben, (Beifall David Wulff, FDP) muss man mittlerweile einschränkend sagen. Diese positiven Effekte aus diesem FAG 2020 sind nahezu aufgezehrt, wenn nicht sogar schon ab nächstem Jahr ins Gegenteil verkehrt. Wir haben die allgemeinen Kostensteigerungen, Tarife, Baukosten, aber wir haben vor allem auch die Leistungsverpflichtungen aus den Sozialgesetzgebungen. Und hier nur beispielhaft genannt das Kindertagesförderungsgesetz: Jeder, der auf der kommunalen Ebene ist, bekommt mit, dass dort die Sätze ungebremst steigen und es auf keinen Fall ausreichend gegenfinanziert wird, und in diesem Rahmen die Kommunen aus meiner Sicht von der Landesregierung sehr alleinegelassen werden. Deshalb haben wir uns zu einem Entschließungsantrag entschieden, der die Landesregierung auffordert, die Kommunen finanziell handlungsfähig zu halten. Was verstehen wir darunter? Ich will drei Punkte benennen: ganz klar die Erhöhung der Investitionspauschale mindestens wieder auf 150 Millionen, aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht sogar viel höher, 200 Millionen/250 Millionen. Könnte jetzt der berechtigte Vorwurf kommen, wie will man das denn finanzieren. Den hätte ich da. Wir sollten mal gemeinschaftlich überlegen – ich war früher auch kein Freund davon –, ob es nicht das eine oder andere Förderprogramm gibt, das wir auflösen, (Beifall David Wulff, FDP) in den kommunalen Finanzausgleich geben und direkt die Investitionskraft stärken. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Welches denn?) Wir sollten uns da jedes angucken. Und ich gehe sogar so weit, dann heißt es ja immer, es geht nur um Landesmittel, dass man auch auf Bundes- und EU-Ebene vielleicht mal drüber nachdenkt, ob es nicht auch mit solchen – es heißt immer nur, es geht nicht, aber das ist ja immer, ne, bis einer es macht und es dann doch irgendwie geht. Insofern glaube ich, dass da – was hatten wir, 270 Förderprogramme, das ist ja eine ganze Menge –, da sollte man sich durchaus das eine oder andere angucken und gucken, ob wir hier nicht zu einem Paradigmenwechsel kommen können. Das ist nichts, was in einem Jahr passieren kann. Das ist mir auch klar. Aber wenn man damit nicht anfängt, kommen wir wahrscheinlich dann nie zurande. Dass die Investitionspauschale sich bewährt hat, das hat jeder vor Ort gemerkt. Selbst kleinere Gemeinden waren in der Lage, auch mal wieder einen Spielplatz zu sanieren oder sogar neu zu bauen – wird jetzt schon schwieriger mit der gekürzten Summe. Hier sollten wir tatsächlich gemeinschaftlich überlegen, dass wir dieses gute Instrument aufbauen. Ganz klar ist auch die Stärkung der Schlüsselmasse. Na klar braucht das auch mehr Geld. Da ist dann wieder die Diskussion, was machen wir mit den Vorwegabzügen. Aber die, auch die möchte ich erneut führen, das haben wir beim letzten Mal auch gemacht. Das ist aus meiner Sicht nicht weit genug gegangen. Aber natürlich gibt es da auch immer unterschiedliche Prämissen. Und am Ende, und das habe ich ja vorhin schon gesagt, ist aus meiner Sicht auch notwendig, dass wir den Kommunen/Städten/Gemeinden, den Landkreisen auch bei den Entlastungen der Sozialkosten entgegenkommen. Und hier meine ich zuallererst, was wir selbst beeinflussen können, das ist das Kita-Gesetz. Aus meiner Sicht ist hier durch das Land mehr aufzufangen, weil ansonsten ist alleine dieses Gesetz wahrscheinlich bei vielen Gemeinden daran schuld, dass sie gar keinen Handlungsspielraum mehr im eigenen Wirkungsbereich haben. Das müssen wir verhindern. Deshalb lade ich Sie dazu ein, unserem Entschließungsantrag heute zuzustimmen. Da steht ja gar nichts Schlimmes drin. Er fordert ja nur auf, (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) dass wir in Zukunft auf die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen achten. Dem FDP-Antrag werden wir zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Habe ich wirklich so lange geredet? Tatsächlich! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute zu dem Gesetzentwurf „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in M-V“. Dieser Gesetzentwurf, vorgelegt von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE, zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Kommunen in unserem Land zu reduzieren und ihnen mehr finanzielle Planungssicherheit zu geben. Lassen Sie mich zunächst die Kernpunkte des Entwurfes zusammenfassen: Erstens, Verwendung der Mittel aus dem Startchancen-Programm. Die vom Bund bereitgestellten Mittel sollten nicht im allgemeinen Finanzausgleich verschwinden, sondern gezielt eingesetzt werden, um spezifische kommunale Projekte zu unterstützen. Dieses gewährleistet, dass die Gelder dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Zweitens, Finanzierung der Wärmeplanung. Die Bundesmittel für die Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen vollständig für die Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um unsere Kommunen bei der Energiewende zu unterstützen und die Kosten gerecht zu verteilen. Drittens, Anpassung der Fristen zu Sonderbelastungszuweisungen. Die Fristen für die Abrechnung und Beantragung von Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit der Energie-/Gasmangellage werden verlängert. Dies gibt den kommunalen Aufgabenträgern mehr Zeit, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und die erforderlichen Anträge zu stellen. Viertens, Aufwandsentschädigungen für Ehrenbeamte. Es wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Ausbildungsentschädigung für die Amtswehrführung weiterhin zu gewährleisten. Dies ist eine Anerkennung der wichtigen Arbeit, die diese Ehrenbeamten leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Kommunen langfristig zu stärken. Es schafft klare Regelungen und sorgt dafür, dass die Bundesmittel gezielt eingesetzt werden, ohne dass sie im allgemeinen Finanzausgleich versickern. Dies ist insbesondere in der aktuellen Lage von großer Bedeutung, da unsere Kommunen vor enormen Herausforderungen stehen. Gerade die Zahlen aus der jüngsten Zensuserfassung zeigen uns, dass Handlungsbedarf besteht. Ich möchte betonen, dass die CDU in ihrer Regierungszeit mehrfach die Gelegenheit hatte, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. (Marc Reinhardt, CDU: Haben wir auch gemacht.) Nein, insbesondere das Innenministerium hätte eine führende Rolle übernehmen können. (Marc Reinhardt, CDU: Haben Sie mir gerade nicht zugehört, oder was?! 350 Millionen!) Leider wurde die Chance vertan. (Marc Reinhardt, CDU: Hat ja selbst der Minister auch gesagt.) Unsere Fraktionen, die SPD und DIE LINKE, haben erkannt, wie wichtig es ist, den Kommunen nicht nur Aufgaben, sondern auch die notwendigen Finanzmittel an die Hand zu geben. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, das wäre gut, wenn Sie das machen.) Machen wir auch. Dieses Gesetz zeigt, dass wir die Verantwortung übernehmen und konstruktive Lösungen anbieten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich möchte noch ein paar Worte zum Antrag der CDU auf Drucksache 8/3917 sagen, zum Feststellungsteil: Die Novellierung des FAG 2020 hat die kommunale Finanzlage deutlich verbessert. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Ja, richtig. Warum, liebe CDU, haben Sie eigentlich die Kommunen jahrelang darauf warten lassen? (Marc Reinhardt, CDU: Weil die SPD uns ausgebremst hat. – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Dann beschreiben Sie weiter, was die kommunalen Haushalte gerade belastet oder zukünftig belasten kann. Sie nennen, (Heiterkeit und Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) um es mal kurz, abkürzend zu …
Beate Schlupp
Einen Moment, einen Moment, Herr Abgeordneter! Ich bitte doch, die Zwischenbemerkungen und Zwiegespräche hier einzustellen. (Marc Reinhardt, CDU: Machen wir!) Es ist sonst schwer, dem Redner zu folgen. So, jetzt können Sie fortsetzen, Herr Bruhn! Wir haben die Zeit gestoppt.
Dirk Bruhn Die Linke
Vielen Dank! Sie nennen, um es mal abzukürzen, die hohen Preissteigerungen – auch richtig. Aber diese belasten auch das Land, den Bund, die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft, mit Ausnahme der Krisengewinner. Diese verstärkt zur Kasse zu bitten, kommt Ihnen ja dem Untergang des Abendlandes gleich. Gestatten Sie mir eine gesonderte Erwähnung der Preissteigerungen bei Lebensmitteln! Hier stand am Anfang der Preisspirale eine Wette. Mit Essen spielt man nicht. Derartige Finanzgeschäfte gehören sofort verboten. Der Rest des Feststellungsteils bezieht sich auf die Bundesgesetze. Fragen Sie doch bitte dort nach! Zum Forderungsteil: Wir sollen prüfen, ob im Rahmen der verfassungsrechtlichen Regelungen zur grundsätzlichen Aufstellung eines Haushalts ohne Neuverschuldung den Kommunen geholfen werden kann. Spätestens hier würde sich ein CDU-Finanzminister nach zehn Sekunden melden und sagen: Prüfung abgeschlossen, geht nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir brauchen von Ihnen keinen Prüfauftrag. Das Ergebnis liegt Ihnen in Form dieses Gesetzes vor. Wir unterstützen die kommunale Familie. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kommunen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) um ihre vielfältigen Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entfalten zu können! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier über ein sehr zielführendes Gesetz, nämlich ein Artikelgesetz, das zum einen dieses FAG betrifft, ist gesagt worden, und das andere bezieht sich auf die Amtsfeuerwehren. Haben wir also schon gehört, und die Debatte, haben wir ja auch gehört, wird ausgeweitet auf allgemeine sozusagen Kritik des FAG. Dazu möchte ich im Vorfeld, bevor ich dann zum Thema komme, sagen, dass die seinerzeitige Diskussion im Landtag um das FAG mit den Gutachten und so weiter eine der am besten vorbereiteten Diskussionen war, die ich hier im Landtag erlebt habe. Und ich freue mich schon darauf, Herr Minister, dass wir diese Diskussion fortsetzen werden, wenn die Gutachten fertig sind. Aber dann sollten wir es dann machen und nicht heute schon vorwegnehmen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf können wir der Politik beim Arbeiten zusehen, und das im besten Sinne des Wortes. Wir sehen, wie auf erkannte Herausforderungen reagiert wird. Das ist in konkreten Fällen keine große Kunst, sondern eher Handwerk. Aber es ist gut, dass es passiert. Stichwort „Startchancen-Programm“: Es ist unbestritten, dass der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen immer noch viel zu stark von der sozialen Herkunft abhängt. Deswegen ist es natürlich günstig, wenn sozusagen Bund und Länder dort aktiv werden und wenn der Bund erkannt hat, dass man auch mit Geld sozusagen an dieser Stelle unterstützen kann. Und da gibt es das alte Wort, was ich sehr oft im Bundestag auch immer wieder gehört habe in der Diskussion: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Deswegen ist es richtig, dass der Bund Gelder zur Verfügung stellt und wir aber als Land dann auch dafür Sorge tragen müssen, dass das Geld in den Kommunen ankommt. Und das ist immer die Befürchtung des Bundesgesetzgebers gewesen. Und ich kenne jetzt beide Seiten und finde also gut, dass hier an dieser Stelle das Land sozusagen die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Geld in den Kommunen ankommt. Das gilt auch für die kommunale Wärmeplanung. Auch da ist der Bundesgesetzgeber ja derjenige, der bestellt und Gelder mitliefert. Und auch wir müssen nach dem gleichen Mechanismus dafür sorgen, dass das Geld in den Kommunen ankommt. Das dritte, der dritte Teil des Gesetzes, da geht es um letztendlich die Bewältigung der Energiesicherheit im Lande im weitesten Sinne. Dazu ist ja gesagt worden, dass – Gott sei Dank – die Energie gesichert werden konnte in den letzten Jahren, dass aber dazu bestimmte Mechanismen auch aufgerufen worden sind, auch politisch aufgerufen worden sind, dass man sich für Notfälle versichert. Und ich finde, der Minister hat es mit den sozusagen, also Energiegeräten – also ich komme jetzt gerade auf den Namen nicht – ja gut dargestellt, worum es da geht, dass also Gerätschaften angeschafft werden, um in der Not Notstromaggregate zum Beispiel für Krankenhäuser und so weiter auch in Betrieb zu haben. Und an dieser Stelle ist, glaube ich, die Terminausweitung und die Möglichkeit, dass die Kommunen dieser Aufgabe auch noch nachkommen können und sich dann wirklich absichern gegen diese Energiekrisen, dann der richtige Weg. Man darf ja auch nie vergessen, dass da eben der Angriffskrieg Russlands, die Aggression gegen die Ukraine eine wesentliche Rolle bei dieser ganzen Energiefrage gespielt hat. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den Amtsfeuerwehren sagen. Dort ist es, finde ich, gut, dass zumindest der Status quo erhalten wird. Wenn man nun den Anspruch hat, dass die Konnexität jetzt nicht den Anspruch sozusagen gesetzlich sichert, aber dass das Land dort weiter in der Pflicht bleibt, ist es gut. Zu dem Änderungsantrag der FDP sage ich, es war ja schon in der Anhörung auch über Modelle nachgedacht worden, wie man also Amtsfeuerwehren und die Amtsleiter dort finanzieren kann – unterschiedliche Modelle. Sie haben jetzt ein Modell vorgelegt. Wir werden uns heute diesem Antrag nicht anschließen, wir werden uns enthalten zu dem Antrag. Und den CDU-Änderungsantrag werden wir ablehnen, weil dort so unterschwellig sozusagen mittransportiert wird, dass wir den Schuldigen für die Wärmeplanung auf der Bundesebene sozusagen festgemacht haben. Ich denke, dass die Wärmeplanung eine ganz richtige Angelegenheit ist, und deswegen vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Ortsgruppe Kritzmow der Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock Land e. V. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Abgeordneten Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Strukturen unseres Staates sind die Strukturen unserer Demokratie, und unsere Demokratie wird vor Ort gelebt. Und daher muss es unsere Aufgabe sein, die Kommunen als stärksten Pfeiler unserer Demokratie auszubauen und zu sagen, das Geld, das, was wir haben, das muss vor Ort natürlich auch ankommen. Und daher ist es (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Migranten, haben wir ja gehört.) an dieser Stelle natürlich auch sinnvoll, wenn der Bund Programme auflegt, dass das Geld vor Ort ankommt. Denn nur vor Ort kann das tatsächlich auch umgesetzt werden, was man sich an anderer Stelle ausdenkt. Von daher ist das erst mal vernünftig, hier diesen Ansatz zu wählen. Kritisieren muss man an der Stelle aber natürlich irgend- wie auch, dass das doch alles wieder sehr schnell kam. Und, Herr Kollege Terpe, ich glaube, du hast gerade gesagt, hier kann man Demokratie beim Arbeiten sehen. Das ist irgendwie auch ganz schön. Ich finde es aber auch schön, wenn man einfach ein bisschen mit längerfristiger Planung hier arbeiten kann, wenn man natürlich auch damit arbeiten kann, gerade unter Einbeziehung FAG, Beirat und Co, dass wir auch die Regeln, die an anderer Stelle gelten, auch hier hätten einhalten können, weil, ich glaube, das hätte uns auch viel Ärger und Diskussionen auch ersparen können. Und das, was wir hier machen wollen, ist natürlich, Gelder für das Startchancen-Programm vor Ort hinzubekommen. Und wir hatten ja gerade auch eine lebhafte Debatte zum Thema Bildung, und für uns ist es natürlich wichtig, hier gerade bei den Startchancen auch das Geld vor Ort ankommen zu lassen, weil bei uns fängt Bildungsgerechtigkeit nämlich ganz zum Anfang an. Wir wollen nämlich keine Bildungsgleichheit, dass am Ende alle gleich sind, sondern wir wollen gleiche Chancen zum Anfang. Und ich finde, da ist dieses Startchancen-Programm, was hier aufgelegt wurde vom Bund, ein sehr gutes. Und da sollten wir auch zusehen, dass die Gelder vor Ort ankommen. Auch bei den Kosten für die kommunale Wärmeplanung, ein Thema, was wir auch im vergangenen Jahr intensiv diskutiert haben, was kommt auf uns zu, was müssen wir da machen – die Kommunen mit einem hohen Maß an Unsicherheit. Den unsäglichen Entwurf rundherum mit dem Gebäudeenergiegesetz haben wir ja hier auch schon an anderer Stelle hinreichend kritisiert. Von daher glaube ich, dass wir hier auch den Kommunen einen Gefallen tun können, wenn das Geld entsprechend vor Ort ankommt. Bei den Teilen „Sonderlasten Energiemangellage/Gasmangellage“, ja, das hätte man vielleicht auch vorhersehen können, dass die Fristen vielleicht nicht reichen, dass man da irgendwie längere Fristen wählt. Eigentlich sind wir auch schon durch, durch diese Gasmangellage, durch diese Energiemangellage aktuell. Von daher muss man sich durchaus mal die Frage stellen, ob das jetzt alles noch so notwendig ist und tatsächlich richtig ist. Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle auf jeden Fall noch mal darauf hinweisen, dass wir den Bereich Zivil- und Katastrophenschutz stärken müssen, und zwar langfristig, und zwar dauerhaft, und nicht hinterher versuchen müssen, irgendwie spontan mal wieder Politik beim Arbeiten zuzugucken, sondern wir wollen das natürlich vorher geregelt haben, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit wir auch gesunde, gute Strukturen haben für den nächsten Fall, der auf uns zukommen kann. Und der kann immer kommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Bei den Zuweisungen für die Amtswehrführer, da haben wir tatsächlich einen Dissens. Frau Tegtmeier hatte ja schon kritisiert gehabt, na ja, dann machen Sie doch mal einen Vorschlag von der FDP. Im Ausschuss haben wir das entsprechend kritisiert gehabt. Jetzt haben wir hier einen, glaube ich, guten Vorschlag vorgelegt und jetzt wird er auch schon wieder von der SPD pauschal abgelehnt. Da frage ich mich manchmal auch, wenn ich das …, ob die Aufforderung dann irgendwie ernst gemeint war oder ob das einfach nur lapidar dahingesagt wurde. Wir glauben tatsächlich, gerade bei den Amtsverführern, so, wie das hier vorgeschlagen worden ist, haben wir keine gute Lösung. Wir haben da einen Deckel mit eingezogen. Die Kommunen werden im Zweifel auch alleingelassen, wenn es irgendwie zu Kostensteigerungen oder Ähnlichem kommt. Und ich glaube, den Vorschlag, den wir hier gemacht haben, dass wir quasi ihn sockeln und das, was darüber hinaus kommt, hälftig getragen wird, also quasi noch nicht mal die komplette Finanzierung darüber hinaus beim Land zu belassen, sondern die Ämter ja sogar mit in die Verantwortung zu nehmen, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – René Domke, FDP: Richtig!) wir aber auch der Verantwortung der Amtswehrführer an der Stelle gerecht werden können, (Zuruf von René Domke, FDP) so, und deswegen glaube ich, dass wir hier einen guten Vorschlag gemacht haben. Und zu guter Letzt, den Entschließungsantrag von der CDU, den tragen wir natürlich mit. Denn das, was der Entschließungsantrag der CDU möchte – Investitionspauschale anheben, die Kommunen vernünftig mit Geld auszustatten –, kommt genau zu dem Punkt zurück, den ich eingangs gesagt habe: Die Kommunen sind der stärkste Pfeiler unserer Demokratie. Und das Geld, das müssen wir in die Kommunen lenken. Die Kommunen treffen die Entscheidungen. Und wenn die Kommunen funktionieren, wenn die Kommunen handlungsfähig sind, dann haben wir einen guten, funktionierenden Staat, dann haben wir eine gute, funktionierende Demokratie. Und deswegen ist es richtig so! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3615. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3876 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3923 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (René Domke, FDP: Nun machen Sie mal mit da drüben!) Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3923 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und DIE LINKE abgelehnt. Wer dem Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Nun machen Sie doch mal mit!) Die Gegenprobe. – Wir sind in der Abstimmung, meine Herren! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3615 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3615 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3615 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3917 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3917 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD und FDP, Ablehnung aller übrigen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages, Drucksache 8/3739, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/3877. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3739 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/3877 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages auf Drucksache 8/3739. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3877 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3739. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/3739 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/3739 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3739 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes, Drucksache 8/3441, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/3882. Hierzu liegen Ihnen vier Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/3918 bis 8/3921 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3441 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/3882 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3918 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3919 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3920 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3921 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Unser Fischereirecht hat sich grundsätzlich bewährt. Das haben sowohl die im Anhörungsverfahren beteiligten Sachverständigen als auch Vertreter des Fachressorts bestätigt. Dennoch kommen wir nicht umhin, den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Der Gesetzentwurf soll im Wesentlichen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, den Änderungen des europäischen Rechts, den Erfordernissen der Rechtsanwendung im Land sowie redaktionellen Anpassungen dienen. Es handelt sich also um eine kleine Novelle des Fischereirechts. Um es gleich vorwegzunehmen, das Beratungsverfahren selbst und auch die Änderungsempfehlungen waren nur wenig von fachpolitischen Differenzen geprägt. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Agrarausschuss einvernehmlich für die aus der Zusammenstellung der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen ausgesprochen. Wesentlicher Änderungsbedarf wurde im Hinblick auf die Anerkennung von Fischereischeinprüfungen anderer Bundesländer, die Ausweitung der Fischereiabgabe auf Gastangler, die Verwendung von Setzkeschern sowie die Einführung von sogenannten Entnahmefenstern, die die minimale und maximale Länge von Fischen definieren, gesehen. Letzteres soll dem Schutz von großen, alten Individuen dienen, die wissenschaftlich nachgewiesen besonders fruchtbar sind und damit der Bestandserhaltung dienlich sind. Und zu guter Letzt wird auch der Karpfen als beliebter Speisefisch seinen angestammten Platz im Rahmen von Besatzmaßnahmen behalten. Mit der Ausweitung der Fischereiabgabe auf Gastangler werden zukünftig, das heißt ab dem 1. Januar 2025, Mehreinnahmen in Höhe von circa 600.000 Euro jährlich erwartet, die zweckgebunden zur Förderung von Vorhaben der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege von Gewässern verwendet werden können. Ab dem kommenden Jahr werden dafür voraussichtlich 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Ergebnis seiner Beratungen ist der Agrarausschuss wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen und des Fachressorts, aber auch Forderungen der sachverständigen Institutionen gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zumindest einvernehmlich zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schiefler.
Michel-Friedrich Schiefler SPD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Kolleg/-innen, mit der Änderung des Landesfischereigesetzes gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern auf die Modernisierung des Angelns zu. Als Erstes möchte ich mich auch an dieser Stelle für den gemeinsamen Austausch im Fachausschuss untereinander und mit den Expertinnen und Experten bedanken. Ich möchte nun auf einige Punkte eingehen. Es wird endlich möglich sein, dass die Angler Papiere nun digital bei sich tragen können. So erleichtern wir nicht nur den Kontrollierenden ihre Aufgabe, sondern auch den Kontrollierten. Es mag sich banal anhören, aber gerade für die vielen jungen Angler bei uns im Land eine sehr begrüßenswerte Entwicklung. Aber auch für die Älteren ist es ein wichtiger Punkt, denn wenn man zum Beispiel vor 50 Jahren ungefähr seinen Fischereischein gemacht hat, kann es gut vorkommen, dass dieser über die Jahre auch mal verschwindet. Dann, wenn sich nicht mehr die genaue Dokumentennummer nachverfolgen lässt, ist dieser Ausweis tatsächlich weg und man müsste die Fischereischeinprüfung noch mal ablegen. Mit der Digitalisierung gehen wir dahin, dass so was in Zukunft vermieden werden kann und sich die Dokumente auch weiterhin anfinden. Wir machen uns auf den Weg, dass unser Fischereischein außerdem auch flächendeckend bundesweit anerkannt wird. Es mag nicht allen von Ihnen bewusst sein, aber die einzelnen Bundesländer regeln die Fischereischeinprüfung sehr unterschiedlich. In Bayern und Hessen beispielsweise haben wir eine praktische Prüfung, die verpflichtend ist. Das bringt auch Vorteile mit sich, einen praktischen Teil anzuwenden. Jedoch sehen wir auch eine gewisse Problematik darin, weil zum Beispiel am Beispiel Bayern bezahlt man dort die dreifache Menge der Praxisgebühren, und das macht schon eine große Hürde aus, ob man den Fischereischein sich leisten kann oder nicht. Deswegen wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern es ermöglichen, eine praktische Prüfung mit abzulegen, sprich, sie ist nicht für jeden verpflichtend. Sie kann aber mit abgelegt werden. Dies in Begleitung mit dem Land soll zu einer Standardisierung führen, dass auch diejenigen, die zum Beispiel zum jetzigen Zeitpunkt in ihrem Umfeld keine Angler bei sich im Umfeld haben oder keinen Verband haben, der sie dabei unterstützen kann, den praktischen Gebrauch zu lernen, wollen wir nun helfen und sie an die Hand nehmen, auch darüber den Weg zum Angeln zu finden. Weiterhin werden wir die Elektrofischerei für geschultes Personal einführen, um Fischbestände schonender und besser zu erfassen und zu untersuchen. Für diejenigen, die nicht ganz geläufig damit sind, der Prozess erfolgt wie folgend, dass ein Fischer mit auch der passenden Ausbildung dazu mit Gummihandschuhen, mit Gummistiefeln und einer dicken Wathose ins Wasser steigt, eine Anode, also den positiven Teil, ins Wasser als Kescher einlässt und hinter sich die Kathode hat, sodass im Wasser dann ein Elektrofeld gespannt wird, wodurch ein kleiner Schockprozess bei den Fischen einsetzt und diese dadurch betäubt werden und ohne Probleme entnommen werden können. Das hilft zum Beispiel bei Zählungen in Gewässern, aber auch zur Datierung von Problemfischen. Ein Punkt, welcher mir sehr wichtig ist, das wollen wir nun im Gesetz festschreiben, und das ist, was sind bei uns zum Beispiel heimische Fischarten, welche Schonzeiten brauchen wir für die unterschiedlichen Arten in den Gewässern, welche Gebote, Verbote oder Einschränkungen wird es zum Beispiel beim Besetzen von Fischarten in ein Gewässer geben. Wir müssen uns klarmachen, wohin wir wollen, wie sich unsere Gewässer entwickeln sollen. Dafür brauchen wir Regeln. Welche Fische wir schützen wollen, dafür wird es weitere Regeln geben, mit Mindestlängen, welche viele schon kennen, aber auch mit Maximallängen und mit dem Schutz von Nährtieren. Wieso finden sich die Arten nicht direkt im Gesetz wieder, werden Sie sich fragen. Weil wir nun schneller auf Veränderungen eingehen wollen. Nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch andere Faktoren kann es in den nächsten Jahren immer wieder dazu kommen, dass heimische Fische aussterben, aber sich neue ansiedeln. Auch schon in anderen Anträgen, welche wir zum Beispiel zu Neozoen hatten, wurde dieses Thema auch angesprochen hier im Hohen Hause. Deswegen wollen wir, dass diese Fischarten zwar benannt werden, aber nicht im Gesetz festgeschrieben. Das Problem ist nämlich ansonsten, eine Änderung des Gesetzes ist immer sehr langwierig. Wenn wir es in eine Verordnung zum Beispiel mit reinschreiben, können wir schneller auf gewisse Umstände reagieren. Ansonsten, glaube ich, ist es sehr begrüßenswert, dass die Fischereiabgabe für Gastangler mit angepasst wird. Da sind wir auch nicht das einzige Bundesland, auch Schleswig-Holstein macht sich da schon auf den Weg. Heißt, wir würden eigentlich nur jetzt schon anfangen, bevor ein Flickenteppich entsteht, dagegenzuarbeiten. Und außerdem haben wir den positiven Effekt davon, dass wir natürlich ungefähr geschätzte 600.000 Euro haben, die wir mehr in die Fischerei stecken können, in die Pflege von Gewässern und andere Maßnahmen, zum Beispiel Besatzmaßnahmen, zum Beispiel …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich habe es schon mehrfach versucht zu signalisieren.
Michel-Friedrich Schiefler SPD
Ja, okay. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Delegiertenversammlung des Landesanglerverbandes war ich wieder beeindruckt. Wir haben im Übrigen in Mecklenburg-Vorpommern 47.000 oder 46.699 Mitglieder. Und im Übrigen allein im letzten Jahr in dem schönsten Bundesland der Welt haben wir 694 neue Mitglieder im Landesanglerverband gewonnen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Und was mich ganz besonders freut, vor allen Dingen Jugendliche und Kinder sind hier aktiv. Das ist eine ganz tolle Geschichte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich will an dieser Stelle auch zum Ausdruck bringen, dass dieser Verband ein anerkannter Naturschutzverband ist und auch die Leistungen, die hier erbracht werden an unseren Gewässern, hervorragend sind. Insofern will ich mal ausdrücklich auch noch mal unterstreichen, dass es hier zu der Gesetzesinitiative, die ja über unser Haus auf den Weg gebracht worden ist, sehr großes Einvernehmen gegeben hat. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Und auch die sachliche Diskussion innerhalb des Ausschusses, auch in der Anhörung im Übrigen, hat das deutlich gemacht, dass wir hier etwas Solides vorgelegt haben – ausdrücklich Danke dafür! – (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und dass wir sicherlich auch, was die Modernität anbetrifft, gerade auch bei dieser Klientel die Digitalisierung mit dem Onlinezugangsgesetz damit umgesetzt haben und damit auch im Übrigen eine Vereinfachung, Entbürokratisierung über unser Haus mit eingeleitet wird. Ich kann Ihnen absolut zusichern, dass die Küstenfischereiverordnung, die jetzt ja auch überarbeitet werden muss, ausdrücklich auch, was die Besatzmaßnahmen anbetrifft, und auch die Binnenfischereiverordnung jetzt zügig auf den Weg gebracht werden. Und ich will ausdrücklich noch mal zu den Kernthemen sagen, der Besatz, im Übrigen auch den Änderungsantrag: Bitte lassen Sie den Karpfen jetzt in Ruhe! Er ist hier heimisch geworden und es gibt eine enge Abstimmung ausdrücklich mit den fischereilichen Experten des Landesanglerverbandes, der Wissenschaft und unseres LALLFs, und der Karpfen ist hier heimisch geworden seit über hundert Jahren, und damit kann er besetzt werden. Ein für alle Male, lasst die Finger davon! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im Übrigen, ich will es auch noch mal ausdrücklich sagen, auch die anderen Besatzmaßnahmen haben hier großen Erfolg, im Übrigen sowohl beim Aal. Wir haben 80 Millionen Aale in den letzten Jahren ausgesetzt, und deswegen hat sich im Übrigen auch diese Art in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im Binnen- als auch im küstennahen Bereich deutlich stabilisiert. Deswegen sage ich hier und heute auch noch mal an dieser Stelle, ein Aalfangverbot fürs Binnenland wird es mit mir nicht geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Christiane Berg, CDU) Und abschließend, ich glaube, es ist auch gut, dass wir bei den Besatzmaßnahmen, was den Stör anbetrifft, ihn zurückbringen, im Übrigen auch ein Projekt, das ich selber mit angeschoben habe. Die Meerforelle, auch die Besatzmaßnahmen sind hervorragend eingeschlagen. Im Übrigen, dass mittlerweile auch die Reproduktion in diesem Lande hervorragend funktioniert, nehme ich mit großer Freude zur Kenntnis, und auch den Schnäpel oder auch die Maräne innerhalb des Bundeslandes und im Binnen- und küstennahen Bereich ist eine Erfolgsstory. Und insofern will ich noch mal ausdrücklich sagen, diese kleine Novelle, die ist ja angesprochen worden, ist für uns wichtig, auch die kleinen Schritte, Entbürokratisierung. Auch die länderübergreifende Anerkennung unseres Fischereischeins bis hin, dass auch Gäste, die zu uns kommen, auch im Zusammenhang mit dem Touristenfischereischein dann auch ihren Beitrag mit leisten zur Stabilisierung unserer Gewässer – und da werden in etwa tatsächlich 600.000 Euro dabei rauskommen, die dann auch den Gewässern zugutekommen –, ist ein Schritt in die absolut richtige Richtung. Insofern haben wir das ja sowohl auch in diesem Gesetz gemacht als auch ausdrücklich im Landesjagdgesetz. Und damit können wir auch Beiträge zur Gesundung auch und insbesondere für die Fischbestände, aber auch des Ökosystems Gewässer vorantreiben. In dem Sinne wünsche ich den Petrijüngern, den Damen und Herren, die diesem Hobby frönen, natürlich Petri Heil. Jetzt auch, die Urlaubszeit beginnt, und damit kann man einem der schönsten Hobbys auch in dem Angelparadies Mecklenburg-Vorpommerns frönen. Insofern Petri Heil und diesem Gesetz einen guten weiteren Verlauf! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die kleine Novelle des Landesfischereigesetzes liegt quasi hinter uns in einer sehr sachlichen, unaufgeregten Debatte insgesamt, sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung, ganz anders als bei der Novelle des Landesjagdgesetzes. Da war deutlich mehr Feuer drin. Die Angler sind offenbar für ihr ruhiges Gemüt bekannt und haben das auch gezeigt. 90.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gehen der Angelei mehr oder weniger regelmäßig nach, die Hälfte davon im Landesanglerverband mehr oder weniger organisiert, also eine recht große Bedeutung, sowohl in gesellschaftlicher als auch in kultureller Sicht, worüber wir heute reden, aber natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland nicht unerheblich, denn es kommen auch von nah und fern, aus ganz Deutschland, aus ganz Europa Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern, um hier angeln zu können, sowohl auf der Ostsee als auch natürlich an einem, in einem, auf einem der zahlreichen wunderschönen Seen unseres Landes. Ich möchte mich gar nicht allzu sehr jetzt hier wiederholen zu dem, was schon gesagt worden ist. Also insgesamt war es eine sehr gute Debatte, glaube ich, die wir auch in unserem Ausschuss geführt haben. Es gab in der Anhörung einige wesentliche Kritikpunkte, die auch schon ein bisschen genannt worden sind beziehungsweise die sich auch rauslesen lassen aus der Beschlussempfehlung. Zum einen war das eben, was hier auch schon jetzt zweimal angeklungen ist, die etwas unscharfe Definition hinsichtlich des Fischbesatzes. Da wurde jetzt eine Verordnung versprochen, die werden wir uns mal angucken, was dann da letztlich auch drinsteht. Ich stimme durchaus zu, eine Verordnung ist etwas praxisorientierter, etwas praxisnäher, als ständig über ein Gesetz regulieren zu müssen. Aber wir bauen natürlich da auch auf dann eine entsprechend fachlich begründete Verordnung. Was uns sehr gestört hat, was auch in der Anhörung zum Ausdruck gekommen ist, ist die Ausweispflicht für minderjährige Angler. Und Herr Backhaus sagte eben selber, ja, es ist unglaublich toll, wie viele junge Menschen diesem Angelsport nachgehen. Und die wollen wir jetzt auch noch damit belästigen, dass sie mit ihren zehn oder elf Jahren ein Ausweisdokument mitführen müssen?! Wir sollten doch froh sein über jeden jungen Kerl, jedes junge Mädel, das, anstatt am Handy zu sitzen, die Angel in die Hand nimmt und raus in die Natur geht. Da brauchen wir nicht auch eine Ausweiskontrolle – vollkommen unnötig und überbürokratisiert meiner Ansicht nach. Ja, laute Kritik kam – und die ist auch wirklich nachhaltig geäußert worden – an den Ausführungen zu den Setzkeschern. Die sind absolut an der Praxis vorbei, wie sich gezeigt hat, in Teilen sogar gefährlich mit dem, was da vorgeschrieben ist hinsichtlich dann in der Handhabung, gerade in flachen Gewässern. Dahin gehend geht auch der Änderungsantrag der GRÜNEN, der heute hier vorliegt, in die richtige Richtung, auch wenn er in letzter Konsequenz wieder übers Ziel hinausschießt mit den Forderungen, die dann damit noch verbunden werden. Schade, somit von uns leider nicht mitzutragen, aber in der Grundtendenz richtig, ja. Positiv ist anzumerken – das ist hier eben auch dargelegt worden –, dass wir jetzt mit den Möglichkeiten zur Digitalisierung endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind. Bleibt abzuwarten, wie schnell und auch funktionabel das Ganze dann umgesetzt wird. Aber der Schritt ist in die richtige Richtung. Also insgesamt eine überschaubare Kritik. Wir werden mal schauen, wie sich dann die Umsetzung in der Praxis darstellen wird. Aufgrund der Punkte, die wir hier auch bemängelt haben in den Ausschussverhandlungen, können wir dem Gesetz so nicht komplett zustimmen, wollen es aber auch nicht ablehnen, daher von uns, so wie im Ausschuss auch, eine Enthaltung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eins vorausschicken, das klang ja schon ein bisschen an, also die Novelle des Landesfischereigesetzes hat nicht das Potenzial der Brandbeschleunigung wie die Novelle des Landesjagdgesetzes. Da sind wir also doch deutlich einiger auseinandergegangen. Anlass war ja – das wurde mehrfach ja auch schon erwähnt –, das Onlinezugangsgesetz im Hinblick auf das Fischereigesetz anzuwenden beziehungsweise einzubringen und bei dieser Gelegenheit einige andere Änderungen gegebenenfalls hier vorzunehmen. In der Anhörung im Agrarausschuss gab es ja sowohl vom Landesanglerverband als auch von anderen Anzuhörenden einige, ich will nicht sagen, Kritikpunkte, aber Hinweise. In der Tat war es so, die Definition der heimischen Arten, Stichwort/Schrägstrich „Karpfen“, das war ja durchaus noch strittig zu dem Zeitpunkt. Wir haben ja heute auch noch einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu. Dann ging es um die sogenannten Setzkescher, die also von der Größe her so waren, dass sie also unpraktikabel waren, beim Einsatz von Booten zum Beispiel. Also es ist, da versenkt man dann Menschen, als dass man Fische fängt in Wirklichkeit. Dann ging es oder ging es nach wie vor auch um die Fangbegrenzungen für Fische, was also sowohl kleine als auch große Fische anbelangt. Da gibt es also durchaus auch unterschiedliche Auffassungen dazu. Dazu komme ich noch. Und es ging also auch um die Ausweispflicht für Jugendliche, also insbesondere unter 14 Jahren, die also normalerweise nicht mal einen Ausweis mitführen müssen. Insofern waren zahlreiche Positionen der Oppositionsfraktionen auch durch Änderungsanträge aufgegriffen worden, auch wenn also unseren Anträgen dort nicht zugestimmt wurde, aber viele inhaltlich übernommen wurden von den Koalitionsfraktionen. Es ist uns also angeboten worden, auch auf diese Anträge mit raufzugehen. Das haben wir aus, ich sag mal, formalen oder Gründen dann nicht gemacht, sondern haben natürlich unsere eigenen Anträge gestellt, teilweise auch vor den Koalitionsfraktionen. Nun kann man sich natürlich fragen, Henne oder Ei, wer war eher da. Ich glaube, da wird es auch nach wie vor zwei Positionen dazu geben. Auf alle Fälle ist es aber Ausdruck, ich sage mal, auch ein Stück weit der bisher teilweise geübten Politik der Koalitionsfraktionen, hier die Opposition in dieser Art und Weise einzubeziehen oder auch nicht. Es ist natürlich immer noch strittig, die Art und Weise – ich komme noch mal zum Karpfen zurück –, wie man heimische Arten hier einbeziehen will. Wir haben uns dafür ausgesprochen, das im Gesetz durch eine Positivliste zu tun. Herr Schiefler führte aus, dass es also jetzt nach wie vor per Verordnung passieren soll. Das kann man tun, das muss man aber nicht tun. Das heißt, wenn man das Gesetz schon anfässt, wäre es eine günstige Gelegenheit gewesen, es jetzt auch dort gleich so reinzuschreiben, denn wir haben also mit Verordnungen beziehungsweise Erlassen doch im Rahmen des Landesjagdgesetzes nicht immer die besten, ich möchte fast sagen, einschlägigen Erfahrungen gemacht. Und das hat man hier auch ohne Weiteres machen und durchsetzen können, umsetzen können. Zusagen, die im Rahmen eines Gesetzes gemacht werden, sind eben kein Gesetz, und Erlasse und Verordnungen kamen erst später. Insofern hoffen wir, dass es hier also zu keiner Kollision der Betroffenen kommen wird. Nun stellt sich – auch dazu haben wir heute noch einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem wir vermutlich zustimmen werden –, warum also nicht strafmündige Kinder einen Ausweis dabei führen sollen, da wäre die bisherige Regelung weiterhin nicht schwierig. Sicherlich kann man alle möglichen zusätzlichen Ausweise einführen. Ob das sinnhaftig ist, muss sich zeigen. Aber auch natürlich sind digitale Ausweise durchaus mal, können verschwinden. Ich erinnere mal an Cyberangriffe auf einige Landkreise hier. Ob da alles wiederkommt, wie es mal war, weiß keiner. Einen Zettel kann man auch zur Not 500 Jahre aufbewahren. Aber ein Punkt, den wir noch mal kurz ansprechen müssen, ist die Fangregelung auch für zu große Fische. Ich sage mal einfach „zu große Fische“, damit alle das verstehen, wenn man dadurch künstlich in die Alterspyramide eingreift. Diese generelle Regelung halten wir für nicht zweckdienlich. Es gibt einzelne Fischarten und einzelne Habitate, wo es Sinn machen kann, es gibt aber ebenso Fischarten und Habitate, wo es genau verkehrt herum ist. Insofern sind wir mit dem Gesetzentwurf überwiegend einverstanden, würden das aber noch mal herausstellen wollen, dass es also auch, wie gesagt, durchaus schädlich sein kann, gerade bei Raubfischarten in abgeschlossenen Gewässern, das also auf diese Art und Weise zu regeln. Ja, lassen Sie mich das an der Stelle noch sagen – fünf Minuten sind gleich rum –, das Schnitzel ist der beste Fisch! (allgemeine Heiterkeit) Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte meine Rede beginnen mit dem Lob und, ja, der Dankbarkeit für diese sehr sachliche und konstruktive Debatte, die wir in allen Punkten dieses Gesetzes hatten. Das war erfrischend. Und auch, also ich sag mal, die Anhörung, die Anhörung war sehr, sehr fachlich versiert. Und ich glaube, auch diese Unaufgeregtheit und fachliche Konzentration haben auch dazu geführt, dass viele dieser Anregungen, die dort aufkamen, auch ihren Weg in den Gesetzentwurf über die Änderungsanträge gefunden haben – ein sehr, sehr gutes Beispiel, wie ich finde. Ich möchte noch mal ganz kurz darauf eingehen, das wurde jetzt zwar schon öfter gesagt, aber genau der Anlass, dass wir dieses Gesetz angefasst haben, war ja eine Vereinfachung im digitalen Bereich, also Onlinezugangsgesetz, dass die Leute sozusagen einfacheren Zugang haben und eben auch ihre Fischereischeine auch eben online, also auch digital mitführen können. Das hatte dann dazu geführt, bisher ist das ja so geregelt, dass dort Adressen und so weiter auf dem Fischereischein hinterlegt sind. Jetzt haben wir sozusagen dauerhaft gültige Karten, und das hat dazu geführt, dass wir sozusagen diese Ausweispflicht dazu brauchen, weil das jetzt sozusagen aus den Dokumenten selber nicht mehr ersichtlich war. Wir glauben, dass das eine Regelung ist, die praktikabel gehandhabt werden kann. Wir werden natürlich beobachten, wie das gerade im Jugendbereich geschieht. Aber wir sind der Ansicht, dass all diese Vorhalte, dass das doch ganz schwierig sein wird, das bei Jugendlichen zu kontrollieren, dass sich das nicht bewahrheiten wird. Das Thema Kescher, wir hatten es ja mehrfach, das war eine sehr spezifische Regelung, natürlich mit dem Ziel des Tierschutzes. In der Anhörung hat sich dann aber gezeigt, dass diese sehr spezifische Regelung in der Praxis so gar nicht umsetzbar war. Und am Ende haben wir uns entschlossen, diesen Punkt direkt, also komplett aus dem Gesetz herauszunehmen und, wenn dort weitere Regelungen erfolgen sollen, dass man das eher über den Tierschutz regeln sollte. Auf jeden Fall war das zu spezifisch. Aber das war auch der Grund, diese Spezifik, warum wir dann keine Positivliste in das Gesetz hineinschreiben wollten, weil auch diese Regelungen, eine Liste der Fischarten, aller Fischarten sozusagen, die als heimisch gelten, in ein Gesetz reinzuschreiben, wäre dann auch wieder zu spezifisch. Deshalb haben wir uns als Koalitionäre entschlossen, das dann auf dem Wege einer Verordnung zu tun. Und was die Größen angeht, jetzt ist Herr Diener gerade nicht da, aber der Sinn war natürlich nicht, … (Thomas Diener, CDU: Doch!) Ach, da hinten! Entschuldigung! … der Sinn war ja bloß, die Möglichkeit zu eröffnen. Im bisherigen Entwurf stand bloß, dass es Mindestgrößen gibt, die man überhaupt festlegen kann. Jetzt haben wir eingeführt, dass man auch Maximalgrößen festlegen kann. Und wie Sie es gesagt haben, ist das natürlich nicht für jede Fischart sinnvoll. Man hat aber zum Beispiel inzwischen wissenschaftlich feststellen können, dass insbesondere beim Hecht das durchaus eine Rolle spielt. Und um eben genau solche Dinge möglich zu machen, auch neue Erkenntnisse, neue wissenschaftliche Erkenntnisse später umsetzen zu können, haben wir diese Verordnung, also die Möglichkeit in dieses Gesetz hineingeschrieben. Das war uns ganz wichtig. (Beifall Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) Ich möchte mich an dieser Stelle, das geht jetzt vielleicht etwas ab vom Thema, aber ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei unserem Ausschusssekretär Herrn Gutzeit bedanken. Das war meines Wissens das letzte Gesetz, das er bei uns im Agrarausschuss mit begleitet hat. Er verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat uns sehr gut begleitet, war immer dabei und hat all unsere Ausschusssitzungen gut vorbereitet, zuletzt jetzt auf unserer auswärtigen Ausschusssitzung in Freest und auf der Insel Oie. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Dank, also meinen persönlichen Dank und den Dank meiner Fraktion, ganz ausdrücklich zum Ausdruck bringen. Vielen, vielen, vielen Dank, Herr Gutzeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich möchte noch ganz kurz auf die Änderungsanträge der GRÜNEN eingehen. Die waren in der Form ja auch schon im Ausschuss gestellt worden. Am Ende haben wir uns in der Gesamtabwägung auch dort schon entschieden, sie nicht zu übernehmen. Und wir werden entsprechend auch jetzt dabei bleiben und sie sozusagen jetzt ablehnen. Ansonsten, ich finde, das vorliegende Gesetz ist gut abgerundet. Wie gesagt, die Fachlichkeit wurde im Ausschuss und im ganzen Prozess noch einmal geschärft, und dementsprechend werbe ich hier für die Unterstützung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Wat denn? (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ja, im Trüben, du, ich fische im Trüben, du! (allgemeine Heiterkeit) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das novellierte Landesfischereigesetz weist aus unserer Sicht begrüßenswerte Neuregelungen auf, so zum Beispiel den Wegfall einer erneuten Fischereischeinprüfung beim Zugang aus einem anderen Bundesland und die Einführung einer Fischereiabgabe für Gastangler/-innen. Das ist ja schon auch genannt worden. Die daraus gewonnenen Mittel können genutzt werden, um die Fischerei und die Gewässerpflege im Land zu fördern oder noch besser zu fördern. „Bürokratieabbau“, die Stichworte sind auch alle genannt, und die Notwendigkeit, wegen des Onlinezugangsgesetzes sozusagen auch redaktionelle Änderungen anzubringen, als Gründe für die Novellierung. Bei der Anhörung der Sachverständigen zum Entwurf des heute debattierten Gesetzes ergaben sich noch Anhaltspunkte für weiteren Anpassungsbedarf. So führten neue Formulierungen beispielsweise zu Unsicherheiten bei der Frage, welche Fische denn nun einheimisch sind. Hier beantragte meine Fraktion eine Harmonisierung mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Hier vielleicht der Hinweis, es ist ja ohnehin so, dass Bundesgesetze häufig sozusagen die Norm setzen und man sozusagen im Land ausdifferenziert. Die Definition aus dem Bundesnaturschutzgesetz für Heimischkeit zielt auf die hundert Jahre ab. Und deswegen haben wir diesen Antrag auch noch mal mit ins Plenum jetzt genommen und ihn zur Abstimmung im Plenum angeboten. Diskutiert wurden auch Regeln zum Umgang mit gefangenen Fischen nach dem Fang, also der sogenannten Hälterung. Hier lehnte der Ausschuss mehrheitlich sämtliche Regelungen ab. Das, finden wir, ist ein Fehler. Zugegebenermaßen wäre das natürlich eine Formulierung, wie wir sie jetzt auch in unserem Änderungsantrag gefunden haben, die jetzt sehr detailliert ist. Und auch da bieten wir sie zur Abstimmung noch mal an und bitten um Zustimmung. Ebenso wenig nachvollziehbar war für uns die neu eingeführte Regelung, die es Menschen mit alten Fischereirechten, aber mit fehlender Sachkenntnis gestattet, mit professionellen Fischfanggeräten zu hantieren. Ich glaube, es ist da die Kritik auch der Sachverständigen angemessen gewesen. Ich glaube, das gilt für alle Lebensbereiche, dass man möglichst erst mal Sachkenntnis haben sollte, bevor man bestimmte Sachen anwendet. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU) Auch dazu haben wir noch einen Änderungsantrag mitgebracht. Und schließlich dann die Frage, die ja auch schon in mehreren Reden angeklungen ist: Was ist denn nun mit Jugendlichen und Kindern, die angeln und keinen Ausweis bei sich haben, den sie ja auch nirgends gesetzlich bei sich haben müssen? Das lässt ja unsere Melderechtsgesetzgebung eigentlich auch gar nicht, erfordert das ja gar nicht. Ich glaube, dass das eher wieder ein Punkt ist, wo vielleicht zusätzliche Bürokratie dann notwendig ist. Denn was ist denn nun, wenn jemand keinen Ausweis hat, wird er dann mit Ordnungsgeldern oder was überzogen? Was wird dann alles ausgelöst? Also hier haben wir auch den Änderungsantrag noch mal mitgenommen und denken, dass wir sozusagen da vernünftige Änderungsanträge gestellt haben, und bitten dabei um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mag sehr gerne Fisch, Herr Mucha, genauso gut wie das Wildschnitzel. Zum Thema: Die Fischerei und die Anglerei haben in M-V eine sehr große Bedeutung. Das hat uns auch die Anhörung deutlich gemacht, dass sich sehr, sehr, sehr viele Menschen damit beschäftigen und angeln gehen, Herr Minister hat gesagt, 46.700 – ist korrekt, ne? – Menschen im Land. Gerade auch die Tatsache, dass viele Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern angeln dürfen, macht die Anglerei zu einer wichtigen Möglichkeit, der Jugend auch die Natur nahezubringen. Für eines der wichtigsten Hobbys und traditionsreichsten Handwerke durften wir uns mit der gesetzlichen Grundlage befassen. Auch ich sage das, wir haben eine konstruktive Beratungsphase des Gesetzes hinter uns, die dem Gesetzentwurf noch einige gute Änderungen beschert hat. In der Anhörung viel kritisiert durch die Praktiker war insbesondere die Regelung zu den heimischen Fischarten, die in der Beschlussempfehlung korrigiert wurde. Diese Korrektur war von großer Bedeutung. Es ging nämlich um den Besatz der Karpfen. Wie es nun geregelt ist, finde ich nicht optimal. Aber nun gut, das ist so. Auch was wir gut fanden, dass es auf Sachebene alles diskutiert wurde mit den Praktikern. Das wünsche ich mir so bei ganz vielen Gesetzgebungsverfahren, dass man die Praktiker hier mit einbezieht. Was wir weiterhin kritisch sehen, ist unter anderem das, was der Kollege Herr Dr. Terpe auch angemerkt hat, mit dem Lichtbildausweis. Und Ihrem Änderungsantrag zu dem Thema werden wir dann auch zustimmen. Es hat mich gefreut, dass es gute Beratungen waren, dass es gute Veränderungen gab. Für uns nicht insgesamt ausreichend, wir werden uns insgesamt enthalten, aber ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes auf Drucksache 8/3441. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Enthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3918 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3918 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und AfD abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3919 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3919 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3920 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3920 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 14 bis 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 14 bis 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 24 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3921 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3921 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 24 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 24 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 25 bis 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 25 bis 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 bei gleichem Stimmverhalten, im Übrigen auch durch Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten, angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3441 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3882 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, Drucksache 8/3600, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 8/3887. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3908 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3922 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3600 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/3887 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3908 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3922 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. (Andreas Butzki, SPD: Die Ministerin fängt an. – Unruhe bei Ministerin Simone Oldenburg) Ich habe das hier so. Ich weiß nicht, was vereinbart ist. (allgemeine Unruhe – Andreas Butzki, SPD: Die Ministerin kann zu jeder Zeit das Wort ergreifen. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, wenn das denn gewünscht ist, sind wir ja flexibel. Ich bitte um keine Aufregung, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) sondern ich erteile für die Landesregierung das Wort der Bildungsministerin Frau Oldenburg. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Renz, CDU)
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden händeringend gesucht, Lehrerinnen und Lehrer. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub. Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den kommenden Jahren circa 2.500 Lehrkräfte, die nicht in unserem Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet werden. Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 fehlenden Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität, aber auch etwas Mut. Deshalb haben wir uns für verschiedene Maßnahmen entschieden, von denen ich drei gerne konkret beschreiben möchte. Erstens. Wir steigern die Attraktivität des Referendariats und werben somit auch für das Kommen und Bleiben der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer, indem wir die Möglichkeit, das Referendariat auch in Teilzeit zu absolvieren, aufnehmen, das verbindliche Gespräch und die daraus resultierenden Festlegungen für eine weitere Unterstützung in der ersten Phase des Referendariats einführen, ebenso, wie wir die Hausarbeit in eine erweiterte Lehrprobe, die verbindlich in die Bewertung einfließt, weiterentwickeln. Darüber hinaus können Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariats angerechnet werden, um so fachlich und pädagogisch Vorgebildeten die Chance zu geben, ein bis zwei Monate früher das Examen abzulegen. In diesem Zusammenhang haben wir sehr gerne die Anregung aus der Anhörung aufgenommen, dass nicht allein die Dauer von praktischen Erfahrungen zählt, sondern selbstverständlich vor allem die Qualität. Obwohl dieser Passus in der Lehrervorbereitungsdienstverordnung bereits enthalten ist, ist es richtig und wichtig, dass der fachliche Anspruch für die Anrechnung ausschlaggebend sein muss und somit auch nochmals im Gesetz erwähnt wird. Die zweite Verbesserung ist eine neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Zukünftig können Personen mit einem pädagogischen Berufsabschluss neben der Ausbildung in einem Fach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Somit gelingt es uns, zwei Professionen miteinander zu verbinden, nämlich die der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Fachkraft. Dadurch stärken wir die dringend notwendigen multiprofessionellen Teams an den Schulen. In ihrer 4-jährigen Ausbildung haben diese Fachkräfte natürlich auch die Möglichkeit, zusätzlich in einem zweiten Unterrichtsfach ausgebildet zu werden. Eine dritte Maßnahme ist der Erwerb eines weiteren Unterrichtsfaches und einer weiteren Lehrbefähigung für eine andere Schulart für grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Aber wir haben in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg auch endlich die Personen aufgenommen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber nicht über das Referendariat. Sie hatten bisher überhaupt keine Möglichkeit, eine Ausbildung im Seiteneinstieg zu absolvieren, obwohl sie diejenigen sind, die ein mindestens 5-jähriges Pädagogikstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Kinder und der Jugendlichen zu ermöglichen. Dabei darf niemals der hohe Qualitätsanspruch ins Hintertreffen geraten, sondern muss Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. Auch dazu haben die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, der Gewerkschaften, der Schulleitungsvereinigungen und der Elternvertretungen in den intensiven Erörterungsgesprächen sowie in der Anhörung im Bildungsausschuss beigetragen, und dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Danke auch für die motivierte und umsichtige Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, ob grundständig ausgebildet oder auf dem zweiten Bildungsweg! Wir brauchen sie alle, den studierten Mathematik-/Physiklehrer und die Staatsanwältin, die seit Jahren in der Grundschule ihr Glück gefunden hat. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Rostock, Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bürger! Die Bildungsministerin sprach es an, wir müssen neue Wege gehen. Kreativität sei gefragt, etwas Mut sei gefragt. In der Tat, wir haben das Lehrerbildungsgesetz im Ausschuss mehrfach thematisiert. Wir haben eine Expertenanhörung durchgeführt, und da wurde aber immer wieder deutlich, dass quasi diese Aufteilung zwischen Lehrerbildung und Lehrerausbildung einfach suboptimal ist. Ich führte es heute Morgen schon mal an, da ist ein zusätzliches Ministerium geschaffen worden. Das hemmt uns aber in der Arbeit als Bildungspolitiker, und das wurde auch in dieser Expertenanhörung immer wieder deutlich. Und Frau Oldenburg sagte, jedenfalls 2021 noch, 1.000 neue Lehrer sind angekündigt, 1.000 neue Lehrer sollen es sein. Das ist ja immer das Gute, wenn man Wahlplakate druckt, dann bleiben die ja immer noch im Gedächtnis. Wenn ich mir das anschaue, natürlich sind die Wähler, Frau Oldenburg, wahrscheinlich damals davon ausgegangen, dass das grundständig ausgebildete Lehrer sind, also Lehrer, wirklich an der Universität ausgebildet oder, wie wir es wünschen, an einer pädagogischen Hochschule. Nun müssen wir aber einräumen, dass wir aufgrund des eklatanten Lehrermangels immer mehr auf Seiteneinsteiger zurückgreifen müssen. Das ist in der Tat so, da können wir uns auch als AfD-Fraktion nicht davor verschließen. Das machen wir auch nicht, aber es muss sozusagen angesprochen werden, dass an den Schulen immer mehr improvisiert wird und dass einfach die Not groß ist, dass wir jetzt massiv so schon auf diese Seiteneinsteiger zurückgreifen müssen. Wir brauchen mehr grundständig ausgebildete Lehrer, das war auch in den Beratungen im Bildungsausschuss immer wieder Thema. Leider ist das nicht der Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums, da ist die Wissenschaftsministerin Frau Martin zuständig. Und deshalb erschließt es sich mir auch nicht, dass wir einerseits jetzt das Lehrerbildungsgesetz und dann im Herbst noch mal die Lehramtsausbildung sozusagen uns auf den Tisch ziehen. Ich erinnere mich an die Aussage der Vorsitzenden der Schulleiterkonferenz hier, der Schulleitervereinigung in Mecklenburg-Vorpommern, Frau Walter, die auch ein Plädoyer für die pädagogische Hochschule sozusagen dort zum Besten gab und noch mal auf das Positivbeispiel Thüringen verwies. Es ist so, dass wir uns vergegenwärtigen müssen, warum stehen wir denn jetzt vor diesem massiven Problem. Warum haben wir immer weniger Lehrer? Warum müssen wir immer mehr auf Seiteneinsteiger zurückgreifen? Die Schule ist mittlerweile Reizfeld geworden. Viele Lehrer, liebe Kollegen, und das müssen Sie anerkennen, gehen frühzeitig in Rente. Wir haben einen extrem hohen Krankenstand, und es ist nicht einfach, an den Schulen derzeit zu unterrichten. Das haben wir heute Morgen besprochen. Das hängt damit zusammen, dass Förderschulen aufgelöst, Regionalschulen überlastet sind, ganz viele drängen aufs Gymnasium. Das führt zu Unterrichtsausfall, und die Seiteneinsteiger sollen jetzt diese Lücke dort schließen, an den Regionalschulen insbesondere, aber sie sind natürlich auch, Kommende werden da ins kalte Wasser geworfen ohne diese pädagogische Vorausbildung, die man ja quasi als Lehramtsstudent dann sich noch erwirbt. Es gibt diese drei Monate Vorbereitungszeit, aber es ist so, dass die Seiteneinsteiger dann natürlich auch sofort wieder vor den Klassen stehen. Sie müssen sofort wieder unterrichten, und das stresst sie, und das müssen wir so anerkennen. Und das ist einfach ein großes Problem derzeit an unseren Schulen. Und auch wenn Frau Oldenburg da lobende Worte gefunden hat, diese Wahrheit müssen wir anerkennen und da müssen wir in der Tat ansetzen. Wir haben in der Expertenanhörung auch schon kundgetan, dass wir natürlich dieses Lehramtsstudium – ich sagte, es ist nicht Thema des Bildungsausschusses, völlig absurd –, aber dieses Lehramtsstudium, dass die Lehramtsstudenten schon früher natürlich vor den Klassen stehen müssen, erstes Semester Einführung, Grundlagen, zweites Semester Fachdidaktik – Fachdidaktik ist meines Erachtens auch das Kernstück eines Lehramtsstudiums – und drittes Semester müssen die Lehramtsstudenten schon vor den Klassen stehen, um zu wissen, ist das überhaupt was für mich, Lehrer zu sein, denn derzeit hören viele auf und merken, Mensch, das ist gar nichts für mich, dort als Lehrer tätig zu werden. Und, auch das wurde heute Morgen schon angesprochen, natürlich müssen die Lehrer mit dem schulischen Rüstzeug oder die Studenten mit dem schulischen Rüstzeug dort ein Lehramtsstudium beginnen. Positiv zu diesem Lehrerbildungsgesetz anzumerken ist einfach tatsächlich die grundlegende pädagogische Qualifizierung für die Seiteneinsteiger und die modularisierte Qualifizierung. Das heißt, dass wir die Seiteneinsteiger jetzt entsprechend auf ihre Aufgaben vorbereiten. Das Gesetz legt einen größeren Fokus auf die Praxis. Auch das ist gut, werte Kollegen. Es ist nämlich so, dass, wenn Vertretungsstunden gegeben werden, dann können die schon angerechnet werden. Das muss dann quasi das Bildungsministerium nur noch absegnen, aber es ist gut. Sie müssen vor der Klasse stehen, denn es ist einfach so, Schwimmen lernt man im Wasser und Unterrichten lernt man vor der Klasse. Also die müssen sozusagen vor einer Klasse stehen und dort die Praxis erlernen. Bessere Bedingungen für Berufseinsteiger, gezielte Unterstützung begrüßen auch wir als AfD-Fraktion und ebenso den Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung. Lehrbefähigung für ein weiteres Fach oder eine andere Schulart ist gut, werte Kollegen, und natürlich auch das Verkürzen von Unterrichtsentwürfen oder Hausarbeit. Das ist auch Gegenstand dieses neuen Lehrerbildungsgesetzes, und das ist für uns auch richtig so. Wir müssen allerdings anerkennen, was auch richtig ist, und das wusste ich bis dahin gar nicht, werte Kollegen, dass an unseren Schulen auch Lehrer unterrichten, die gar nichts haben, die nicht mal eine Berufsausbildung haben. Das ist in der Tat nur eine ganz kleine, ganz kleine Anzahl, 24/25. Ich hatte eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Aber es ist schon bedenklich, dass, wenn man nichts gelernt hat, quasi da schon irgendwie als Lehrer tätig ist. Das mag in der Politik funktionieren, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber in der, vor der Schule ist das, glaube ich, nicht gut. Das ist im Lehrerbildungsgesetz jetzt sozusagen dort nicht mehr, nicht mehr Teil des Lehrerbildungsgesetzes. Derzeit brauchen sie eine Berufsausbildung und sie brauchen drei Jahre Berufserfahrung. Aber ganz ehrlich, wenn man fünf Jahre Lehramt studiert und dann einfach so als Quereinsteiger, als Seiteneinsteiger reinkommt, da reicht es unseres Wissens oder unserer Meinung nach einfach nicht aus, eine Berufsausbildung zu haben und drei Jahre irgendwo in dem Beruf gearbeitet zu haben, dann kann ich schon Lehrer werden in Mecklenburg-Vorpommern. Das sehen wir kritisch insofern, weil wir brauchen natürlich diese Lehrerpersönlichkeiten, wir brauchen diese Leute, die vor der Klasse stehen und dann auch das vermitteln können. Und das kann man halt am besten in einem Lehramtsstudium, im besten Falle an einer pädagogischen Hochschule, dort erwerben, diese Kenntnisse. Denn es ist so, ich habe hier keine pädagogischen und lernpsychologischen und vor allem unterrichtsmethodischen Kenntnisse, die können sie nur in einem Lehramtsstudium erwerben, in einem 5-jährigen. Und dann, in einem dreimonatigen Crashkurs, wie die Seiteneinsteiger jetzt qualifiziert werden, ist das allerdings möglich. Ja, ich habe es angekündigt, es ist suboptimal, dass diese beiden Dinge, Lehrerbildung/Lehrerausbildung, in zwei unterschiedlichen Ministerien geführt werden und dort das Bildungsministerium und das Wissenschaftsministerium verantwortlich zeichnen. Das ist für die Arbeit der Bildungspolitiker schwierig. Das wurde auch immer wieder in dieser Expertenanhörung kundgetan und dass wir gewisse Fragen gar nicht stellen durften. Gleichwohl ist dieser erste Entwurf Lehrerbildungsgesetz, geht auf den oder ist auf dem richtigen Weg. Wir sind in einigen Punkten, sagte ich, die ich ausgeführt habe, kritisch. Wir präferieren die pädagogische Hochschule, mehr grundständig ausgebildete Lehrer, weniger Seiteneinsteiger. Wenn die Seiteneinsteiger natürlich dort tätig werden, müssen sie qualifiziert werden, ist richtig, aber es ist nicht der große Wurf, werte Kollegen, und deshalb wird sich meine Fraktion hier bei diesem Lehrerbildungsgesetz enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss ja denken, alles ist in Butter. Also im Koalitionsvertrag ist die große Reform der Lehrerbildung angekündigt. Jetzt haben wir eine Debatte, Sternstunde des Parlaments, Zweite Lesung, die eigentlich zuständige Ministerin – formell, so sehe ich das immer noch, Frau Martin – glänzt zum Beispiel durch Abwesenheit. Frau Oldenburg – und das soll jetzt nicht abwertend klingen – (Torsten Koplin, DIE LINKE: Klingt aber.) bemüht sich tatsächlich, kleinere Reformschritte auf den Weg zu bringen. Die SPD sitzt da, verweigert sozusagen nach Aufforderung, hier zu reden, sondern lässt jetzt erst mal die Opposition reden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Kriegt jetzt jeder seine Haltungsnoten?) Ich weiß gar nicht, wie ich das inhaltlich bewerten soll. Es spricht ja schon dafür, dass die Koalitionäre nicht mal darauf dringen, dass aus dem Ausschuss heraus ein Bericht gehalten wird. Und insofern muss man eigentlich mehr als nachdenklich sein, was hier im Bereich der Bildung, wenn ich von „Sternstunde im Parlament“ spreche, überhaupt noch sozusagen diskussionswürdig ist bei dem, was Sie von der Koalition hier abliefern. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Sie schaffen es nicht – und damit meine ich insbesondere die Fraktionen –, Ihre Ministerien, für die sind Sie ja auch für die Kontrolle zum Beispiel zuständig, Sie schaffen es nicht, politisch über Ihre Fraktionsführungen, angestachelt durch die Fraktionsmitglieder, durch die Fachsprecher, hier eine Reform aus einem Guss, eine große Reform, so, wie Sie es ankündigen im Koalitionsvertrag, auf den Weg zu bringen. Dazu sind Sie nicht in der Lage. Ich muss sagen, DIE LINKE hat wahrscheinlich jetzt am Ende die Nase voll gehabt. Die haben gesagt, bevor gar nichts passiert und wir die Ref.-Ausbildung zum Beispiel im Februar 2025 starten müssen, mache ich mich wenigstens als Ministerium auf den Weg mit einem kleinen, mit einem kleinen Entwurf sozusagen. Wobei dann wir wieder beim Thema Logik sind, bis auf Sie versteht das anscheinend auch jeder, nämlich die Anzuhörenden haben alle unisono gesagt, wie kann denn das sein von der Logik. Und da will ich mal den bildlichen Vergleich wählen. Das Haus Bildung in Mecklenburg-Vorpommern steht auf wackligen Füßen, wackelt. Und was machen Sie?! Sie fangen an mit der Dachsanierung, (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) meinetwegen auch mit dem dritten Obergeschoss. Aber das Fundament, das, was das Haus trägt, die Stabilität oder meinetwegen auch das erste Geschoss, das packen Sie gar nicht an. Sie arbeiten sich an der CDU hier ab beim Thema, dass wir es auf den Punkt bringen, dass die Gymnasiallehrerausbildung abgeschafft werden soll. Damit beschäftigen Sie sich, statt endlich Ihren Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, weil es hier um eine große, einheitliche Reform geht. Und dann tut mir die Ministerin auch ein bisschen leid. Sie hat ja jetzt sozusagen von den fünf Punkten der Pressemitteilung vor Monaten auch noch mal drei hier etwas ausführlicher dargestellt. Die sind auch richtig, das kann man machen, diese Reformschritte muss man gehen. Mein Vorredner hat das auch gesagt. Aber wenn ich dann insbesondere wieder auf die Partei in diesem Lande, die SPD, schaue, die ja für sich in Anspruch nimmt, seit Jahrzehnten hier sozusagen die Politik federführend zu gestalten und alles zum Wohle dieser Menschen zu tun, und ich dann das Thema Bildung nehme (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und allein dann auch die Lehrerbedarfsentwicklung, also das kann ja schon jeder, eine Bedarfsplanung machen – und die gibt es in diesem Land, die gilt für 2021 bis 2035 –, wenn diese Planung nicht mehr stimmt, dann müssen Sie als Fachpolitiker die Ministerien treiben, die Minister treiben und sagen, (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) das Ding muss angepasst werden. Nein, Sie stellen jetzt hier im Mai/Juni/Juli 2024 plötzlich fest – und das ist Ihre Systemanalyse –, 5.000 Lehrer werden wir bis 2030 benötigen. Die Hälfte bilden wir gar nicht aus. Da weiß ich gar nicht von der anderen Hälfte, ob das dann die sind, die das Studium bis 2030 beenden, oder ob wir da auch noch Abbrecherquoten von 60/70 Prozent haben, dass diese 2.500, die wir selbst ausbilden, vielleicht auch gar nicht ankommen. Und wenn ich dann von dieser Lehrerbedarfsentwicklung spreche, die ja 2021 bis 2035 gilt, wenn man sich das noch mal anschaut, dann haben wir vom 01.08.24 bis 01.08.35 einen Bedarf von 5.610. Und da will ich Ihnen sagen, wenn das alles nicht mehr stimmt, dann müssen Sie endlich handeln. Und was machen Sie? Eher nichts. Sie lassen das über sich ergehen. Ich kann hier keine Verantwortung erkennen, was die Bildungspolitik insbesondere bei der Koalition betrifft. Das stimmt mich nicht nur traurig, sondern mehr als nachdenklich, dass Sie nicht in der Lage sind, hier Politik für dieses Land, für unsere Kinder zu tun. Bei diesem Gesetzentwurf, habe ich gesagt, da sind Änderungen dabei, die kann man durchaus unterstützen, aber wir müssen ein politisches Signal in diesem Landtag setzen, dass das so nicht weitergeht. Und deswegen werden wir uns auch bei diesem Gesetzentwurf nicht nur enthalten, sondern dagegenstimmen, um zu sagen, nein, so geht das nicht, wir brauchen Bildungspolitik aus einem Guss. Und dazu gehört definitiv als Erstes die Ausbildung, das Studium und kein Rumgeeier, wie wir es seit Wochen erleben. Herr Butzki hat jetzt ja auch noch mal vorhin zu Protokoll gegeben, dass ja im Prinzip die Gymnasiallehrerausbildung gar nicht abgeschafft wird, sondern sie wird reformiert. Da bin ich schon gespannt, ob Sie das noch geändert bekommen bei dem Gesetzentwurf, den wir alle noch nicht kennen, der ja sozusagen in den Fluren ausgetauscht wird, aber wahrscheinlich auch nur intern. Zu Recht haben alle Anzuhörenden kritisiert, dass sie in diese große Reform überhaupt nicht eingebunden werden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich kann nur endlich sagen, wachen Sie auf, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Zeit, dass wir Veränderungen im Bereich der Bildung gemeinsam auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. (Marc Reinhardt, CDU: Jetzt aber!)
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst mal gleich zu den Anwürfen von Herrn Renz. Im Ausschuss haben wir beschlossen, dass der Ausschussvorsitzende keinen Bericht gibt. Und danach ist es eigentlich immer üblich, dass dann die Ministerin oder der Minister spricht. (Torsten Renz, CDU: Zweite Lesung! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das war hier auch so angedacht ... (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Einfach zuhören! (Torsten Renz, CDU: Mach ich doch!) Einfach zuhören! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So, und dann ist immer im Wechselspiel Opposition und Koalition dran. Und als Herr Renz aufgerufen wurde, habe ich mich sehr gewundert und habe meinen PGF zur Präsidentin geschickt und habe gefragt, wann ich dran bin, weil ich eigentlich der Nächste gewesen wäre und du dann nach mir dran gewesen bist. Das war jetzt die Ursache, die Reihenfolge habe ich nicht festgelegt.
Beate Schlupp
Also einen Moment, Herr Butzki! (Torsten Renz, CDU: Ei, jei, jei!) Jetzt bin ich ja wohl auch mal dran und habe zu erklären, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass es nicht üblich ist, dass die Ministerin oder der Minister in der Zweiten Lesung zuerst spricht, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) denn mit der Überweisung eines Gesetzentwurfes in die Ausschüsse ist es Sache des Parlamentes. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es.) Das heißt also, es ist üblich, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) dass in der Zweiten Lesung immer das Parlament beginnt. Da Sie aber nicht der Meinung waren das erste Mal, das Wort ergreifen zu wollen, habe ich dann, um das Ganze nicht hier im Publikum zu diskutieren, Ihrem Wunsch entsprochen und habe dann die Ministerin zuerst aufgerufen. Dann habe ich aber nicht die gesamte Reihenfolge der Redner hier umgestellt, sondern habe Sie mit der Fraktion DIE LINKE getauscht, die jetzt dran gewesen wäre, (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE: Was? Was?) und dann haben wir nämlich die Folge, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) dass DIE LINKE dann als Letztes redet, weil wir auch das Prinzip von Rede und Gegenrede haben. Und da wir mehr Oppositionsfraktionen als Regierungsfraktionen haben, ist es üblich, dass immer zwei Oppositionsfraktionen reden, dann wieder die Regierung. Und genau darauf begründet sich jetzt die Redenreihenfolge. (Sebastian Ehlers, CDU: Herr Butzki ist neu, der kennt das noch nicht so.) Und da wir das jetzt im Protokoll haben, kann das jeder hinterher noch mal nachlesen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Und wenn ich dann einen Fehler gemacht habe, bin ich gerne bereit, mich auch zu korrigieren. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ich bin ja gespannt, ob er das verstanden hat.) So, und jetzt können wir wieder zur Rede zurückkommen.
Andreas Butzki SPD
Ich bedanke mich bei der Präsidentin für die Aufklärung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Crashkurs war das.) und ich denke, wir werden in der Hinsicht fortfahren. Also im April dieses Jahres hatten wir die Erste Lesung zum schulischen Teil des Lehrerbildungsgesetzes. Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist für unsere Schulen äußerst wichtig. Ziel ist, das Gesetz muss zum neuen Schuljahr wirksam werden. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt, der Hauptschwerpunkt, ist die Steigerung der Attraktivität des Referendariats und die Verbesserung und Vereinfachung für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Die Ministerin hat einige Beispiele genannt, die ich jetzt nicht alle wiederholen wollte. Ich würde aber ganz gerne noch mal vielleicht auf den Ausschuss zurückkommen. Am 30. Mai führte der Bildungsausschuss eine Anhörung durch. Die verschiedensten Verbände und Schulpraktiker äußerten sich schriftlich und mündlich und im Protokoll kann man einiges nachlesen. Das ist jetzt nicht so, dass immer nur eine vorherrschende Meinung war: Die Schulleiterin zum Beispiel des RBB Neustrelitz sieht es als sehr wichtig an, Klarheit zu den möglichen Qualifizierungswegen von Lehrkräften im Seiteneinstieg zu schaffen. Das Mitglied des Fachschaftsrates der Uni Greifswald hat den Gesetzentwurf als zufriedenstellend und zukunftsweisend bezeichnet. Die Vertreterin des ZLB hat den Gesetzentwurf begrüßt, auch wenn die Änderungen nur geringfügig sind. Der Landesvorsitzende des VBE hat die hohe Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte kritisiert und sich verwundert gezeigt, dass der schulische Teil zuerst beschlossen werden soll. Die Vorsitzende der GEW hat es begrüßt, dass die Lehrkräftebildung zum Gegenstand der Diskussion gemacht wird und das Referendariat von zentraler Bedeutung für die Qualität der Lehrkräfteausbildung ist. Der Vorsitzende des Philologenverbandes hat dargelegt, dass ein dringender Handlungsbedarf bei der Lehrerausbildung besteht. Also das war jetzt dieser Grundtenor. Die Anhörung hat der Bildungsausschuss am 6. Juni ausgewertet und am 27. Juni abschließend bewertet und beraten. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass ein Gesetzentwurf im Verfahren sich verändert. Die Länge des Referendariats hat in der Diskussion eine wichtige Rolle gespielt. Ich persönlich hätte eine grundsätzliche Verkürzung des Referendariats als sinnvoll empfunden. Die Diskussion hat aber zum Ergebnis geführt, dass den Referendaren freisteht, ob sie verkürzen möchten. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen darauf reagiert und die Kritik aufgenommen, dass eine Verkürzung nur dann möglich sein soll, wenn eine entsprechende Eignungsfeststellung erfolgt. Auf das Aufzählen der vielen, zahlreichen Veränderungen des Gesetzes will ich heute verzichten. Ich habe das bereits in der Ersten Lesung gemacht. Meine Ausführungen aus der Ersten und Zweiten Lesung haben gezeigt, dass die Landesregierung einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt hat, dass es zu Vereinfachungen und Verbesserungen kommen wird und dass wir Lehrkräfte für unsere Schulen zügig und vor allem gut gewinnen können. Wir haben auch im Ausschuss einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU beraten und abschließend abgelehnt. Heute ist es ein ähnlicher, nicht mehr Entschließungsantrag, als Änderungsantrag uns vorliegend. Und auch da werden wir heute nicht zustimmen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf zu! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. (Torsten Renz, CDU: War das jetzt der Bericht des Ausschussvorsitzenden? – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zum heute vorliegenden Gesetzentwurf ist bereits viel gesagt worden, wenn auch sicher noch nicht alles. Aber ich will dennoch eine andere Perspektive einnehmen. Unsere heutige Beratung ist weniger der Abschluss einer Debatte, sondern vielmehr der Anfang. Der eklatante Lehrkräftemangel betrifft fast jede Schule im Land und gefährdet den Bildungsstandort Deutschland. Es müssen grundlegende Reformen her, und ich bin gespannt auf die Vorlagen, die dazu in den nächsten Monaten aus dem Wissenschaftsministerium kommen werden. Fakt ist, der Seiteneinstieg stellt heute eine Variante für zahlreiche ehemalige Lehramtsstudierende und Fachexpert/-innen dar, um an den Schulen zu unterrichten. Studierende können Praxiserfahrungen als Vertretungslehrkräfte sammeln und darüber ihr Referendariat verkürzen. Wir nehmen jede und jeden, den wir kriegen können. Aber ist das wirklich unser Ziel? Ich sehe die Herausforderung, dass jeder Unterricht besser ist als gar kein Unterricht. Ich sehe aber auch, dass Kinder dort abgeholt werden müssen, wo sie stehen, dass wir an unserer Zukunft sparen und uns jetzt die Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte auf die Füße fallen. Wir brauchen heute jeden, den wir kriegen können. Es wird alles versucht, um die Stunden zu füllen, das Bild stabil zu halten. Aber um welchen Preis?! Fakt ist, wir haben das Ziel aus den Augen verloren. Wir müssen uns heute fragen, welche Erwachsenen wir in 10, 20, 30 und 40 Jahren brauchen. Sind es gehorsame Pauker, Spezialisten, Fachidioten oder Kreative, Projektentwickler, über den Tellerrand schauende und ganzheitlich denkende Menschen? Fakt ist, dass wir weder die Lehrer/-innen entsprechend ausbilden noch ihnen die Freiheit lassen, dies aus ihren Schülern herauszukitzeln. Wenn wir selbstständig denkende und handelnde junge Menschen wollen, die Verantwortung für sich und andere übernehmen, dann müssen wir ihnen dieses von klein auf beibringen. Damit meine ich nicht, sie von oben herab zu unterrichten, sondern sie selbst tätig werden zu lassen. Jedes Kind hat ein unentdecktes Potenzial, wir müssen ihnen nur ermöglichen, dies zu heben. Lehrkräfte in einem modernen Sinne erklären weniger und begleiten mehr. Kinder, die Zusammenhänge selbst entdecken, erforschen und sich erschließen, lernen langfristig mehr und bleiben motiviert. Doch dafür brauchen sie Lehrkräfte, die weniger dozieren und mehr begleiten. Wir haben heute Morgen ja auch darüber schon gesprochen, sie brauchen Pädagogen, keine Dozenten. Wir reden hier schließlich über Schulen, nicht über Universitäten. Mit diesem Anspruch starten angehende Lehrkräfte auch ihr Studium, um dann in der Realität aufzuwachen, in der sie hoch spezialisierte Fachwissenschaften studieren müssen. Das ist das, was gerade die Studierenden auch uns mitgeteilt haben. Der Praxistest, vielfach gewünscht, findet dann häufig unbegleitet statt und gleicht mehr einem Praxisschock anstelle eines qualitativ hochwertigen Hineinwachsens in den Lehrerberuf. Die mangelnde Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lernenden ist uns bekannt, die Zahl der Studien- und Referendariatsabbrüche auch. Wenn wir über Lehrerbildung reden, reden wir im Grunde über die Bildungsgrundlage für unsere Kinder. Erneuern wir die Lehrkräftebildung und stoßen dann in den Schulen weiterhin auf derart veraltete Zustände, wird dies aber weiterhin junge Menschen davon abhalten, diesen Beruf zu ergreifen. Wir diskutieren heute nur ein ganz kleines Gesetz, das im Gesamtzusammenhang hier gar nicht alleine stehen sollte. Torsten Renz hat dies bereits dargestellt, wir müssen die erste und zweite Phase des Lehramtsstudiums zusammendenken. Und ich möchte noch einen draufsetzen: Wir müssen uns grundsätzlich überlegen, was gute, kindzentrierte Schule ausmacht. Wenn wir das wissen, müssen wir das Schulsystem anpassen und dann entsprechende Lehrkräfte ausbilden. Dann wird uns auffallen, dass wir Lehrer/-innen brauchen, die nicht nur pädagogisch hoch qualifiziert sind und von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II so ausgebildet sind, dass sie mit jedem Kind, von Lernschwierigkeiten bis Hochbegabung, arbeiten können, sondern die sich ebenfalls bestens mit Medien und digitaler Bildung auskennen, fachübergreifend denken und es schaffen, das Beste aus jedem Kind herauszuholen. Wir waren gerade als Bildungsausschuss in Lettland, wo nach einem einfachen Prinzip gehandelt wird: Geld folgt Kind. Ist eine Schule schlecht, muss sie schließen. Sechs Prozent des Bruttoinlandsproduktes wird hier in Bildung investiert. Davon sind wir Meilen entfernt. Das heutige Gesetz ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir haben Ihnen heute noch einen Änderungs- und einen Entschließungsantrag vorgelegt, die die wichtigsten Kritikpunkte aus der Anhörung aufnehmen. Ich bitte um Ihre Zustimmung, dann kann meine Fraktion auch diesem Gesetz seine Zustimmung geben. Wir sind nicht weit auseinander. Viel verändern wird sich durch dieses Gesetz noch nicht. Ich bin sehr gespannt auf die Debatten im Herbst und bitte Sie tatsächlich, bei all der Auseinandersetzung über die Lehrkräfte nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren: gebildete junge Menschen, die in der Lage sind, selbstständig Probleme zu lösen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wir brauchen sie alle und wir brauchen sie genau so. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wurde sehr lang angekündigt, und auf diese Anpassung haben sehr viele gewartet. Leider hat das Ministerium eine Reform vorgelegt, die wenig auf die Expertise der Bildungsexperten eingeht. In dem Entwurf gibt es wenig Raum für Qualität und für Neuausrichtung. Es geht um die Situation von heute. Es geht darum, Leute schnell in die Einstellung zu bringen. Das Landesweite Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung kritisiert aus unserer Sicht zu Recht, dass ein abgestimmtes Gesamtkonzept für das Studium, für den Vorbereitungsdienst, die Berufseinstiegsphase sowie für die Fort- und Weiterbildung vollkommen fehlt. Ein solches Konzept wäre nämlich aus unserer Sicht notwendig, um einen schrittweisen Aufbau und Ausbau von Kompetenzen zu gewährleisten. Ein solches Konzept ist der erste Schritt, um die Attraktivität des Lehramtes in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ein solides Lehrerbildungssystem beginnt nämlich mit der Gestaltung des Hochschulstudiums. Es ist von größter Bedeutung, zuerst die Inhalte des Studiums und seine Schwerpunkte zu überarbeiten, um den Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft dann gerecht zu werden. Außerdem geht die Novelle an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbei. Der Landesrechnungshof berichtet, dass fast die Hälfte der Referendariatsstellen für Regionalschulen und noch mehr für die Berufsschulen und Förderschulen nicht besetzt wird. Wir verpassen hier gerade eine sehr große Chance aus unserer Sicht. Wir haben jetzt hier die Chance, an den richtigen Schrauben zu drehen, um dem Lehrermangel effektiv zu begegnen. Wir verpassen die Chance, diesen Beruf aufzuwerten und wieder attraktiv zu machen. Das Gesetz ist keine Antwort auf die hohen Abbruchquoten, die aktuell die Krise auch ein bisschen managen. Für unser Bildungsministerium ist der Seiteneinstieg die Lösung, nicht eine Lösung. So kommt es jedenfalls bei uns rüber. Und es ist insgesamt so, ein Hochschulstudium soll eine dringende Voraussetzung für die Tätigkeit als Lehrkraft sein, um eine professionelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer fachlichen und überfachlichen Entwicklung zu gewährleisten. Ein solides Hochschulstudium legt den Grundstein dafür, dass Lehrkräfte sich im Laufe ihres gesamten Berufslebens neue Themen und Inhalte überhaupt erst erarbeiten können. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung geht unserer Meinung nach nicht genügend auf die Punkte der Experten ein. Es ist nicht alles schlecht, aber der große Wurf ist es nun wirklich nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir werden ihn ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Renz, (Torsten Renz, CDU: Jo!) Sie haben heute aus meiner Sicht einmal mehr gezeigt, dass Veränderungen – ja, ich sage, Verbesserungen – im Bildungssystem mit der CDU leider nicht möglich sind, auch wenn Sie hier stets das Gegenteil reklamieren. Sie können auf jeden Fall versichert sein, dass die Koalition ein gemeinsames Ziel hat. Und ich bin sehr sicher, wir erreichen, was wir uns vorgenommen haben. (Torsten Renz, CDU: Wie kommen Sie darauf, auf meine Person bezogen so einen Satz zu sagen? Können Sie das mal begründen? – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, heute machen wir einen wichtigen und richtigen Schritt, wir werden die Qualität und die Attraktivität der Lehrkräftebildung im Land nachhaltig verbessern. Und dazu gehört der Vorbereitungsdienst. In seiner derzeitigen Form ist er häufig zu lang und nicht effizient genug. Das führt dazu, dass etliche Absolventinnen und Absolventen Mecklenburg-Vorpommern verlassen oder gar einen anderen Berufsweg einschlagen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Woran das wohl liegen mag!) Die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte werden jetzt besser aufeinander abgestimmt. Wir wollen, dass die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen bestens vorbereitet in den Schuldienst starten. Einige Änderungen mögen auf den ersten Blick ja vielleicht unspektakulär wirken, sind aber unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Übergang in die beruflichen Strukturen. Und so soll künftig nicht mehr so viel Zeit zwischen dem Ende des Vorbereitungsdienstes und dem Eintritt in den regulären Schuldienst verstreichen. Die Absolventinnen und Absolventen werden zeitnah übernommen. Die bisherigen langen Ausbildungszeiten sind nicht nur eine Belastung für die Studierenden, sondern auch für das Bildungssystem selbst, das dringend neue Lehrkräfte benötigt. Eine mögliche Verkürzung des Referendariats motiviert die Absolventinnen und Absolventen, in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben und hier auch ihre berufliche, ihre pädagogische Karriere zu beginnen. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2016 zur Effizienz des verkürzten Referendariats zeigt, dass dies mit einer höheren Zufriedenheit der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie mit einer besseren Integration in den Schuldienst verbunden ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Studie betont, dass die Qualität der Ausbildung nicht unter der Verkürzung leidet, solange praxisnahe Ausbildungsinhalte intensiviert werden. Meine Damen und Herren, wenn schulpraktische Ausbildungsanteile bereits während des Studiums absolviert wurden, können diese nun auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, auf Antrag um bis zu sechs Monate. Und zusätzlich zur Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss auch der Erfolg der pädagogischen Professionalisierung berücksichtigt werden. Der Antrag auf Verkürzung des Vorbereitungsdienstes muss innerhalb der ersten acht Wochen nach Dienstantritt gestellt werden, und so kann die verkürzte Dauer rechtzeitig in die Ausbildungsplatzplanung integriert werden. Eine weitere Verkürzung des Vorbereitungsdienstes kann beantragt werden, wenn eine Unterrichtspraxis von durchschnittlich mindestens zwölf Wochenstunden nachgewiesen wird. Dies sollten wir uns in Zukunft vielleicht noch mal genau ansehen, ob dies praktikabel ist. Eventuell könnte durch eine flexiblere Handhabung der Unterrichtsstundenanforderung die Verkürzungsmöglichkeit besser an die individuellen Bedürfnisse der Referendarinnen und Referendare angepasst werden. Eine weitere zu begrüßende Neuerung ist die Öffnung des Schuldienstes für weitere pädagogische Fachkräfte, die in einem modernen Bildungssystem unerlässlich sind. Der aktuelle Mangel an Lehrkräften erfordert innovative Lösungen, und durch die Öffnung des Schuldienstes können wir diese Lücke schließen und gleichzeitig die Unterrichtsqualität verbessern. Wir führen neue Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte ein, und damit sichern wir die Unterrichtsversorgung und stärken die multiprofessionelle Zusammenarbeit an den Schulen. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Assistenzkräfte sowie Förderlehrkräfte können gezielt eingebunden werden, um den vielfältigen Anforderungen des Schulalltags gerecht zu werden. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Eine integrierte Erprobungsklausel …
Beate Schlupp
Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jeannine Rösler Die Linke
Nein, eine Zwischenfrage gestatte ich nicht. Eine integrierte Erprobungsklausel ermöglicht neue Modelle und Maßnahmen zur Qualifizierung von Lehrkräften, insbesondere für den Seiteneinstieg. Die konzeptionelle Grundlage und Durchführung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung des erfahrenen IQ M-V. Der Lehrermangel erfordert es, auch Seiteneinsteiger umfassend und hochwertig zu qualifizieren. Und hier vielleicht auch noch mal in Richtung der FDP: Ich kann nicht erkennen, dass in der Debatte irgendjemand hier völlig einseitig auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger abzielt. Dann haben Sie die Debatte heute Vormittag zur Aktuellen Stunde verpasst. Viele Fachkräfte aus anderen Berufen bringen wertvolle Erfahrungen und Fähigkeiten mit, die für den Schuldienst sehr nützlich sind. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, die genannten Punkte sind keine bloßen Detailänderungen, sondern notwendige Reformen, um den Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu machen. Bildung ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie bestimmt, wie gut unsere Kinder auf die Zukunft vorbereitet sind. Und wenn ich mir die heutige Debatte anschaue, fühle ich mich doch fast wie in einem gut besuchten Lehrerzimmer: viel Meinung, noch mehr Engagement und ab und zu erhitzte Gemüter. Und so manche Lehrerin und so mancher Lehrer stellt fest, das Beste am Beruf sind die Ferien. (René Domke, FDP: Was?!) Lassen Sie uns in diesem Sinne daran arbeiten, dass alle Lehrkräfte, (René Domke, FDP: Das war aber nicht richtig, was Sie gesagt haben.) ob lang gedient, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) ob lang gedient (Glocke der Vizepräsidentin) oder frisch im Beruf, mit einem guten Gefühl in ihre wohlverdienten Sommerferien gehen können. (Sebastian Ehlers, CDU: Noch anderthalb Wochen bis Feierabend.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Frau Fraktionsvorsitzende, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da solltet ihr eher eine Werbekampagne starten.)
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Kollegin Rösler, Sie sprachen ja an, der Lehrermangel erfordert innovative Möglichkeiten oder Lösungen. Ich kann Ihnen mal von einer innovativen Erfahrung berichten oder von einer Erfahrung, die ich gemacht habe. Und zwar finden hier an unseren Schulen jetzt diverse Elternabende statt, wo die Eltern überredet werden sollen, sich als Lehrer einfach mal auszuprobieren. Da stehen dann Schüler vorne und sagen, Mensch, liebe Eltern, bewerbt euch doch bitte als Lehrer, weil wir haben so hohen Unterrichtsausfall. Da stehen dann Seiteneinsteiger vorne und sagen, das ist alles ganz toll in den Schulen. Und da stehen dann Schulamtsleiter vorne und sagen, wahrscheinlich wird es in den nächsten Jahren ausreichend sein, wenn man allein das Abitur vorzuweisen hat, und man kann dann sozusagen als Lehrer schon tätig werden. Ich finde das alles sehr bedenklich und besorgniserregend. Sind das die innovativen Lösungen, die Sie präferieren als Fraktion? Weil ich meine, das führt uns in eine Abwärtsspirale, das führt dazu, dass sich immer mehr Lehrer auch abwenden, wenn wir jetzt schon in eine Mobilmachung der Eltern oder eine Mobilmachung der Eltern aufrufen und sie quasi betteln und überreden, an unseren Schulen sich als Lehrer einfach mal auszuprobieren. Sind das die innovativen Ansätze, von denen Sie sprachen?!
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Jeannine Rösler Die Linke
Ja, ich möchte darauf antworten. Wenn Sie diese Erfahrungen machen, ich kann diese Erfahrung nicht teilen. Ich bin auch in einem Schulförderverein und kenne auch die Situation an vielen Schulen. Ich kann das so nicht teilen. Und wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie sehr wohl feststellen können, dass wir sehr viele innovative Wege gehen und nicht eben nur einseitig, es geht nicht nur einseitig um Qualifizierung, die so wichtige Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Rösler, also wenn Sie beginnen, dass mit der CDU hier keine Bildungspolitik in diesem Lande zu machen ist, dann sollten Sie erst mal vor der eigenen Tür kehren. Das ist meine Empfehlung, insbesondere mit Blick auf das, was Sie den Wählern bis 2021 versprochen haben. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ich will nur mal stichpunktartig, weil die Zeit für diese Wunschliste nicht reicht, stichpunktartig mal zwei/drei Dinge nennen: unter anderem die Wochenstundenzahl von 27 auf 25 reduzieren, um die Arbeitsbelastung wieder auf ein erträgliches Maß zu senken und die Lehrkräfte in den Schulen zu halten. Das ist eines Ihrer Wahlversprechen. Wir, die CDU, die Sie angreifen und sagen, wir tun nichts, wir haben hier im Rahmen des Doppelhaushaltes und auch sonst noch Anträge gestellt, in einen Dialog zu gehen mit den Betroffenen, mit den Lehrerverbänden, um genau dieses Thema anzugehen. Was machen Sie? Sie wischen alles vom Tisch, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) schreiben einen möglichen Prüfauftrag in den Koalitionsvertrag, und dann greifen Sie uns an und sagen, wir tun nichts für Bildung, meine sehr geehrten Damen und Herren?! (Marc Reinhardt, CDU: Unerhört!) Punkt zwei: Sie schreiben in dieses Programm 1 Milliarde Euro Schulbauprogramm. Die ersten zwei Jahre haben Sie gar nichts gemacht, Doppelhaushalt durchlaufen lassen, unsere Anträge abgelehnt. Wir haben ein Schulbauprogramm beantragt, abgelehnt durch Sie. Jetzt haben Sie eine, ich weiß gar nicht, wie ich das nennen soll, Mogelpackung. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Mogelpackung ist noch human ausgedrückt. (Julian Barlen, SPD: 400 Millionen. – Sebastian Ehlers, CDU: Für Landesgeld, kommunales Geld.) Jetzt bei 1 Milliarde Bedarf, den Sie festgestellt haben, kommen Sie mit einer Mogelpackung von, (Glocke der Vizepräsidentin – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist Ihr Kollege, der hier zwischenruft.) Sie kommen mit einer Mogelpackung, 25 Millionen Landesmittel pro Jahr bei dem Bedarf, den Sie vorher festgestellt haben. Sie wollten kleinere Klassen, maximal 25 Schüler et cetera. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und dann werfen Sie uns Untätigkeit vor und (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) nicht im Sinne der Schüler und Lehrer in diesem Lande zu arbeiten. Ich würde sagen, das müssen Sie noch mal wirklich stark überdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Ich möchte auch noch mal kurz eingehen auf Herrn Butzki, wenn es seine kostbare Zeit gestattet. Er hat ja schon mit so einem Nebensatz in der Aktuellen Stunde gesagt, was wir alles mit unserer Entschließung da irgendwie machen, und Gesetzesänderungen, das läuft nicht konform mit dem, was jetzt hier zu behandeln ist. Deswegen bin ich auch der FDP noch mal dankbar, dass Sie das deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass dieser Gesetzentwurf den Herausforderungen der Zeit nicht gerecht wird, weil Sie selbst stellen nämlich fest diesen Riesenbedarf von 2.500 Lehrern oder Studierenden, die wir nicht haben, die nicht zur Verfügung stehen. Das stellen Sie fest, und dann machen Sie dieses Reförmchen. Sie wollen doch nicht allen Ernstes, wenn das die Hauptbotschaft der Pressemitteilung ist, glauben, dass dieses Reförmchen dann diese Herausforderung löst. (Marc Reinhardt, CDU: Niemals!) Deswegen bin ich auch noch mal dankbar, dass Sie das so aufgerufen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Herr Butzki, wenn Sie unsere Entschließung, auf die Sie nicht mal inhaltlich ansatzweise eingehen, hier einfach mal so erwähnen, lehnen wir ab, das ist alles, was Sie tun, und vielleicht noch auf Geschäftsordnungsdinge hinweisen, dass diese Entschließung jetzt in die Beschlussempfehlung eingearbeitet wird – dass die aber eins zu eins die Entschließung ist, die wir auch im Ausschuss vorgelegt und besprochen haben, das ignorieren Sie –, deswegen will ich auch gerne noch mal dem Hohen Haus sagen, was unsere Entschließung denn aussagt. Ja, wir sagen, die Herausforderungen sind riesig: Lehrkräftemangel, Arbeitsbelastung, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Inklusion, Mangel an ausgebildeten Lehrern, das ist Punkt eins. Ich weiß nicht, warum Sie da nicht zustimmen können. Punkt zwei ist, dass die Fachverbände und Lehramtsstudenten die Fachlichkeit im Studium kritisieren. Ich weiß nicht, warum Sie da nicht zustimmen können. Unter drittens oder c) sagen wir, die Lehramtsausbildung – Studium/Referendariat – muss in der Gesamtheit betrachtet werden. Ich weiß nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können. (Marc Reinhardt, CDU: Ich auch nicht.) Unter d) sagen wir, diese Einzelschritte sind hochproblematisch. Deswegen können wir abschließend das gar nicht beurteilen, es sei denn, Sie kennen den Gesetzentwurf, der sich dann mit dem Studium befasst. Wir nicht! Ansonsten marschieren Sie blind durch. Ich weiß nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können. (Marc Reinhardt, CDU: Ich auch nicht.) Unter e), die Experten sagen, der Reformbedarf, getrennt geht gar nicht. Ich weiß nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können. (Marc Reinhardt, CDU: Ich auch nicht.) Dann sagen wir, die Überprüfung und Evaluierung der gesamten Lehrkräfteausbildung unter Einbeziehung der Betroffenen hat gar nicht stattgefunden. Das ist ein Fakt. Ich weiß nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können. (Marc Reinhardt, CDU: Ich auch nicht.) Dann sagen wir unter g), der Kommunikationsprozess ist unzumutbar, keiner wird mit einbezogen, die Zuständigkeiten sind nicht geklärt. Anscheinend wird ja nicht mal DIE LINKE einbezogen bei dem, was im Wissenschaftsministerium gemacht wird, und geschweige denn die entsprechenden Verbände. Ich weiß nicht, was daran falsch ist, also können Sie nur zustimmen, aus taktischen Gründen sich möglicherweise enthalten. Aber ich plädiere weiter für Zustimmung. Und deswegen sagen wir unter II., dieser Landtag – Zweite Lesung –, dieser Landtag, wir missbilligen das Verhalten dieser Landesregierung, wir wollen, dass eine Kommunikation in der Gesamtheit stattfindet, Stufe eins und zwei. Und wir wollen, dass wir mit den gesellschaftlichen Kräften in einen Diskussionsprozess gehen. Und deswegen frage ich mich, wieso können Sie nicht zustimmen, ...
Beate Schlupp
Herr Renz, ...
Torsten Renz CDU
... sondern sagen lapidar …
Beate Schlupp
... Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Der Abgeordnete Torsten Renz beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rösler, Sie haben heute Geburtstag, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) deswegen will ich ein bisschen zurückhaltend sein. Aber ich fand eine Äußerung, dass Sie sich erinnert fühlen an ein Lehrerzimmer, fand ich schon etwas despektierlich, insbesondere, als Sie den Zusammenhang herstellten, dass einigen Lehrern eben die Ferien besonders wichtig wären. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie sind aber auch humorlos heute!) Das ist etwas, was wir so nicht stehen lassen können, weil ich glaube, eins ist Fakt, es gibt ganz, ganz viele Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt in die Schulferien gehen verdientermaßen, aber absolut unsicher sind, absolut unsicher sind, weil a) hat die Aussprache heute früh ja schon gar nicht dazu geführt, dass Klarheit auftauchte, außer dass es irgendetwas im Herbst geben würde. Das Einzige, was wir gehört haben, ist, die Gymnasien sollen bestehen bleiben. Wir nageln Sie da aber auch fest an diesen Aussagen. Aber so richtig Klarheit war nicht da, Sie haben nicht wirklich gezeigt, was auf dem Tisch liegt und was diskutiert wird. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und das Zweite ist, es ist gerade noch mal angesprochen worden, mit einem Reförmchen können wir diese Bedarfe nicht abdecken. Und das ist das, was die Lehrerinnen und Lehrer im Land umtreibt. Und die gehen nicht mit einem guten Gefühl in die Ferien, wenn sie nicht wissen, wenn sie aus den Ferien wiederkommen, was dann passiert und was hier diskutiert wird, denn die Beteiligung hat ja in dieser Form eben nicht stattgefunden, wie wir gerade noch mal gehört haben. Und das ist genau der Punkt, an dem die Kritik der Opposition absolut berechtigt ist. Und deswegen müssen wir sie noch mal verstärken. Das, was Sie hier vorgelegt haben, und das, was Sie heute hier geboten haben, auch heute Vormittag, hat keinem Lehrer und keiner Lehrerin geholfen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) entspannt in die Ferien zu gehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes auf Drucksache 8/3600. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung durch die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aus den Fraktionen CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3922 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3922, soweit er Artikel 1 Nummer 13 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Wir sind in der Abstimmung, meine Herren! Damit ist Artikel 1 Nummer 13 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung durch die Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 14 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 14 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3600 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3887 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung durch die Fraktionen CDU und FDP angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3908 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3908 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3922 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3922, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3461, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/3839. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3894 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3461 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/3839 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3894 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Abgeordnete Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 8/3839 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie mein abschließender Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist und war es, Patientendaten, die in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen worden sind, für Forschungszwecke besser nutzen zu können. Verknappt lässt sich damit sagen, das soll nicht nur dazu führen, dass die Forschungsergebnisse besser werden, sondern dass das auch am Ende zu einer verbesserten Patientenversorgung führen kann. Um es gleich vorwegzusagen, über die Notwendigkeit der Erhebung und die Verwendung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken in einem datenschutzkonformen Rahmen bestand im Ausschuss kein Zweifel. Dies erscheint als erste Feststellung in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht wichtig. Ebenso sei darauf hingewiesen, dass sich der Ausschuss im Kern über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Patientendaten gebeugt hat und insbesondere kritische Nachfragen, zum Beispiel zur Ausgestaltung von Treuhandstellen, gestellt hatte. Nicht überraschen konnte daher, dass die Fragen des Datenschutzes ganz wesentlich im Fokus unserer Anhörungen standen und der Datenschutzbeauftragte intensiv zu berichten hatte. Er hat dabei betont, dass die Bestimmungen des Gesetzentwurfes nur spezifische Ergänzungen der Datenschutz-Grundverordnung darstellen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Forschungsfreiheit in Einklang zu bringen und die Nutzung von Patientendaten rechtssicher zu ermöglichen. Als wesentlich für unsere Beratung kann gelten, dass der Datenschutzbeauftragte aus datenschutzrechtlicher Sicht den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt hat. Ebenso hat die Universitätsmedizin Greifswald in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie diesen Gesetzentwurf auch aus Sicht der Forschenden befürwortet. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern hat bei der Anhörung betont, dass es wichtig sei, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen die Prozesse bei der Nutzung der Daten zu Forschungszwecken so schlank wie möglich zu gestalten und den bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser dabei zugleich so gering wie möglich zu halten. Für alle Beiträge und für die Expertise möchte ich an dieser Stelle nochmals allen Anzuhörenden im Namen der Ausschussmitglieder ausdrücklich danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Als unglücklich im Gesetzgebungsverfahren möchte ich anmerken, dass das für Forschung und Universitätsmedizin zuständige Ministerium aufgrund der Betroffenheit des Krankenhausgesetzes nicht federführend auftreten konnte, und besonders unglücklich erscheint aus parlamentarischer Sicht, dass der Wissenschaftsausschuss diesen Gesetzentwurf nicht mitberaten hat. Im Ergebnis der Beratungen in unserem Ausschuss haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE einen Änderungsantrag mit einer Ergänzung hinsichtlich der Einrichtung und Beauftragung einer Treuhandstelle mit Sitz außerhalb der EU, respektive des Europäischen Wirtschaftsraumes, im Hinblick auf einen wirkungsvollen Datenschutz vorgelegt. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss angenommen. Einen von der Fraktion der AfD vorgelegten Entschließungsantrag, der den Gesetzentwurf hinsichtlich des Datenschutzes für zu unsicher erklärt hat und die Landesregierung aufgefordert hat, einen präziseren und verbesserten Entwurf vorzulegen, hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/3461 in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Wolgast und Usedom. Schön, dass Sie dem Plenum hier heute beiwohnen! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Aufgabe des Staates, die Gesundheit der Menschen zu schützen und durch Förderung des medizinischen Fortschritts ihre gesundheitlichen Versorgungsmöglichkeiten und die Gesundheitsprävention fortlaufend zu verbessern. Zudem gibt es ein gesellschaftliches Interesse daran, unseren Standort attraktiv für Wirtschaft und Wissenschaft zu machen, um Wohlstand und Wissen zu generieren. All diese Ziele verfolgen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir möchten sicherstellen, dass Universitäten und Kliniken nachvollziehbare und verlässliche Leitplanken erhalten, innerhalb derer sie medizinische Forschungsdaten nutzen können. Der Gesetzentwurf schafft damit einerseits Rechtssicherheit und stärkt andererseits den Datenschutz. Die Grundlage für den Datenschutz in Europa bildet seit 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Allerdings bleiben einige Detailfragen den einzelnen Mitgliedsstaaten zur Spezifizierung überlassen. Exakt diese Spezifizierung nehmen wir nun vor, um sicherzugehen, dass der Datenschutz in unserem strengen Sinne auch bei der Forschung mit medizinischen Daten stets gewährleistet ist. Die Ausschussvorsitzende hat es berichtet, wir haben uns im Sozialausschuss eingehend mit dem Gesetzentwurf und den vielen datenschutzrechtlichen Fragen und Eventualitäten ausführlich befasst. Lassen Sie mich vielleicht hier noch mal einige Bedenken schildern, die sich in den Beratungen ergeben haben: Erstens. Der Gesetzentwurf, so wurde gesagt, hält nicht fest, dass Patienten ihre Daten regelmäßig einsehen und ändern oder löschen können. Die Antwort darauf, das sei nicht notwendig, da die Datenschutz-Grundverordnung sowohl das Auskunftsrecht nach Artikel 15 als auch das Recht auf Berichtigung Artikel 16 sowie das Recht auf Löschung im Artikel 17 regelt. Im Gesetzentwurf, so war die Aussage, werde auch nicht geregelt, welche Forschungszwecke dem öffentlichen Interesse entsprechen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wird ja auch nicht.) Zweitens. Eine solche Definition ist pauschal nicht möglich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?!) Deshalb wurde festgelegt, dass jeder Fall sowohl von der Ethikkommission als auch vom Datenschutzbeauftragten der Einrichtungen überprüft werden muss. Drittens. Kann der Datenschutz eingehalten werden, wenn eine Klinik an einen ausländischen Träger verkauft werden sollte? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Das haben wir eben schon beraten beziehungsweise auch gehört. Ja, denn auch der neue Träger würde jederzeit den gleichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen wie der vorherige Träger. Und viertens. Können die erhobenen Daten zu missbräuchlichen Zwecken erhoben werden? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Die Daten können nur für Zwecke genutzt werden, die von den zuständigen Institutionen als dem öffentlichen Interesse dienlich eingestuft werden. Die im Sozialausschuss angehörten Expertinnen und Experten haben den Gesetzentwurf als sehr positiv bewertet. Wir haben uns lediglich zu einer Änderung mit Blick auf die Treuhandstelle zur Pseudonymisierung von Patientendaten entschieden. Aktuell haben wir im Land eine hoch angesehene Treuhandstelle an der Universitätsmedizin in Greifswald, deren Datenschutz- und-IT-Sicherheitskonzept vom Landesdatenschutzbeauftragten als in vielerlei Hinsicht vorbildlich erachtet wird. Daher haben wir hier eine exzellente Anlaufstelle im Land. Jedoch sind die Kliniken und Forschungseinrichtungen grundsätzlich frei in der Wahl der Treuhandstelle. Wir haben daher die Konkretisierung beschlossen, dass eine Einrichtung oder Beauftragung einer Treuhandstelle mit Sitz außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nur erfolgen darf, wenn dort ein vergleichbarer Datenschutz besteht. Damit haben wir für einen eher unwahrscheinlichen Fall vorgesorgt und den Datenschutz auch in dieser Richtung gestärkt. Wir möchten, dass Mecklenburg-Vorpommern im Forschungsbereich innovationsstark, konkurrenzfähig und zukunftsorientiert bleibt. Dafür tun wir nun einen weiteren wichtigen Schritt mit diesem Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Wir stehen heute vor einer bedeutenden Entscheidung, die die Gesundheitsforschung in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig beeinflussen wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der Gesundheitsforschung verfolgt ein ehrenwertes Ziel. Doch bei näherer Betrachtung offenbart dieser Entwurf erhebliche Schwächen, die es dringend zu beheben gilt. Aus diesem Grund bringen wir als AfD-Fraktion auch einen Änderungsantrag ein, der die Mängel adressiert und dafür sorgt, dass die Rechte der Patienten umfassend geschützt werden. Es ist unbestreitbar, dass die Gesundheitsforschung von großer Bedeutung ist. Durch sie können neue Behandlungsmethoden entwickelt, Krankheiten besser verstanden und die medizinische Versorgung verbessert werden. Aber dieser Fortschritt darf nicht auf Kosten der Patientenrechte und der Datensicherheit gehen. Lassen Sie mich daher detailliert auf die Kritikpunkte eingehen, die uns zu unserem Änderungsantrag veranlasst haben: Erstens. Der Gesetzentwurf ist nicht verbraucherfreundlich. Er sieht vor, dass selbst ohne Einverständnis der Patienten ihre Daten verwendet werden können, nämlich dann, wenn die Ethikkommission dies beschließt. Erinnern wir uns an den Care.data-Skandal in Großbritannien. Der National Health Service übermittelte Patientendaten an eine zentrale Datenbank, ohne die Betroffenen ausreichend darüber zu informieren. Viele Patienten wussten nicht, dass ihre Daten verwendet wurden. Dies führte zu einem erheblichen Vertrauensverlust in das Gesundheitssystem. Diese Erfahrungen zeigen, wie wichtig eine transparente und verständliche Aufklärung der Patienten ist. Unser Änderungsantrag fordert daher eine klare Opt-in-Option und eine umfassende Aufklärung, die sicherstellt, dass Patienten wirklich verstehen, wofür sie ihre Daten auch freigeben. Zweitens. Die Definition des Begriffes „öffentliches Interesse“ ist unklar und vage. Dies könnte zu potenziellem Missbrauch führen. Ein bezeichnendes Beispiel ist die Nutzung von Gesundheitsdaten durch Google und Ascension in den USA. Im November 2019 wurde bekannt, dass Google und Ascension, eines der größten katholischen Gesundheitssysteme in den USA, eine Partnerschaft eingegangen waren, die unter dem Codenamen Project Nightingale lief. Diese Partnerschaft umfasste die Übertragung von 50 Millionen Patientendaten von Ascension an Google. Millionen von Patientendaten wurden ohne deren Wissen und Zustimmung für kommerzielle Zwecke verwendet. Dies zeigt, wie schwammige Definition Raum für Interpretation und Missbrauch bieten kann. Daher plädieren wir für eine klare und präzise Definition, die sicherstellt, dass Daten nur für gemeinwohlorientierte, nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Drittens. Die Rolle der Ethikkommission im Entscheidungsprozess über die Datennutzung ist fragwürdig. Die Entscheidungskompetenz der Ethikkommission wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Rechtmäßigkeit auf. Ohne klare Regeln könnten Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse der Patienten sind, was das Vertrauen in unser Gesundheitssystem untergräbt. Stellen Sie sich vor, eine Kommission entscheidet, dass bestimmte Gesundheitsdaten für Forschungszwecke verwendet werden könnten, ohne dass die Patienten darüber umfassend informiert werden. Diese Intransparenz ist inakzeptabel. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse der Ethikkommission klar zu regeln sind und diese transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Viertens. Der Schutz der Privatsphäre der Patienten ist unzureichend. Besonders im Kontext fortschrittlicher Technologien, wie Künstlicher Intelligenz und Big-Data-Analysen, ist die Anonymisierung der Daten möglicherweise nicht ausreichend. Forschungen des Media Lab haben gezeigt, dass es möglich ist, anonymisierte Daten durch Kombination mit anderen Datenquellen zu deanonymisieren. Dies verdeutlicht das erhebliche Risiko für die Privatsphäre der Betroffenen und auch, dass strengere Maßnahmen zur Anonymisierung notwendig sind, welche regelmäßig überprüft und an den neuesten technologischen Stand angepasst werden müssen. Fünftens. Die Transparenz bezüglich der Datennutzung ist mangelhaft. Es ist unklar, wie genau die erhobenen Gesundheitsdaten verwendet werden und wer genau Zugriff darauf hat. Diese Unklarheit schafft Unsicherheit und Misstrauen bei Patienten. Transparenz ist das A und O, um das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und zu erhalten. Wir fordern daher eine detaillierte Dokumentation und Offenlegung der Datennutzung. Patienten müssen wissen, wer ihre Daten einsehen kann und wie diese verwendet werden. Sechstens. Die Rechte der Betroffenen, ihre Daten einzusehen, kontrollieren und korrigieren zu können, werden nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Rechte müssen explizit und umfassend im Gesetz verankert werden, um die Selbstbestimmungsrechte der Patienten zu stärken. Ein Fehler in den Gesundheitsdaten eines Patienten kann schwerwiegende Folgen für die medizinische Versorgung haben, wenn keine Möglichkeit zur Korrektur besteht. Nehmen wir den Fall eines Patienten an, dessen Allergie gegen ein bestimmtes Medikament nicht korrekt in seinen Daten vermerkt ist. Bei einer Behandlung mit diesem Medikament kann es zu lebensbedrohlichen Reaktionen kommen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass Patienten ihre Daten einsehen und korrigieren können. Siebtens und Letztens. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält keine ausreichenden Richtlinien zur Berücksichtigung ethischer Aspekte bei der Nutzung von Gesundheitsdaten und schützt nicht vor einem Datenverkauf durch Dritte. Ein solcher Verkauf, insbesondere an militärische oder ausländisch finanzierte Unternehmen, ist strikt abzulehnen. In den USA gab es Fälle, in denen große Krankenhäuser Gesundheitsdaten an Datenanalysefirmen verkauft haben, die diese Informationen für kommerzielle Zwecke nutzten. Diese Praktiken müssen unterbunden werden, um die Rechte der Patienten zu schützen. Unser Änderungsantrag adressiert all diese Punkte. Zusammengefasst fordern wir eine transparente und verständliche Aufklärung der Patienten sowie eine klare Opt-in-Lösung, eine präzise Definition des Begriffs „öffentliches Interesse“ und eine Beschränkung auf nicht kommerzielle, gemeinwohlorientierte Zwecke, eine klare Regelung der Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse der Ethikkommission, die transparent und öffentlich zugänglich sein müssen, strengere Maßnahmen zur Anonymisierung der Daten und regelmäßige Überprüfung dieser Verfahren, eine detaillierte Dokumentation und Offenlegung der Datennutzung, eine explizite Verankerung der Rechte der Patienten, ihre Daten einzusehen, kontrollieren und korrigieren zu können, ein Verbot des Datenverkaufs an Dritte, insbesondere an militärische und ausländisch finanzierte Unternehmen. Liebe Kollegen, die Geschichte hat uns mehrfach gezeigt, dass mangelnde Transparenz und unzureichender Schutz von Gesundheitsdaten zu erheblichem Missbrauch und Vertrauensverlust führen können. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Rechte und Privatsphäre der Patienten in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf mag gut gemeint sein, aber reicht nicht aus, um die Rechte der Patienten angemessen zu schützen und das Vertrauen in die Gesundheitsforschung zu stärken. Die Beispiele, die ich aufgeführt habe, sind keine bloßen hypothetischen Szenarien. Das sind reale Fälle, die zeigen, wie schnell und weitreichend Missbrauch stattfinden kann, wenn gesetzliche Regelungen unklar und lückenhaft sind. Der Fall des Care.data-Skandals in Großbritannien führte zu einer massiven öffentlichen Empörung und einem Rückzug des Projekts, weil die Bürger nicht wussten, wie ihre sensiblen Gesundheitsdaten verwendet wurden. Dies zeigt, dass wir aus anderen Fehlern lernen müssen und können, um ähnliche Situationen für unser Land zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten durch Google und Ascension in den USA verdeutlicht, dass selbst große und vermeintlich vertrauenswürdige Organisationen bereit sind, die Grenzen des Datenschutzes zu überschreiten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Solche Fälle untergraben das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem und gefährden die Bereitschaft zur Teilnahme an wichtigen Forschungsprojekten. Es geht hier um weit mehr als nur um die Förderung der Gesundheitsforschung, es geht um das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitssystem und um ihre Rechte und ihre Privatsphäre. Es liegt in unserer Verantwortung, ein Gesetz zu verabschieden, das diese Rechte schützt und gleichzeitig die Forschung fördert. Daher bitte ich Sie eindrücklich, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und gemeinsam für ein Gesetz zu sorgen, das die Gesundheitsforschung stärkt, ohne die Grundrechte der Bürger zu schwächen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz. Das hat bekanntlich eine gewisse Vorgeschichte. Die Koalitionsfraktionen haben im September vorigen Jahres einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung gegeben. Andererseits gab es natürlich auch auf der Bundes- und der EU-Ebene ähnliche Gesetzesinitiativen. Erlauben Sie mir eine Randbemerkung. Ich finde es schon erstaunlich, dass das Wissenschaftsministerium bei diesem Thema gar keine Rolle gespielt hat, (Ministerin Bettina Martin: Das stimmt nicht!) obwohl doch Forschung an den Universitäten einer der entscheidenden Aufträge auch in Mecklenburg-Vorpommern ist. Grundsätzlich, und das sage ich hier auch, das Ziel des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes soll die Nutzung von Gesundheitsdaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes für Forschungsvorhaben zukünftig erleichtern. Profitieren, und das ist wichtig, sollen natürlich auch die Universitätskrankenhäuser, und nicht nur die, sondern auch die Krankenhäuser in unserem Land. Gesundheitsdaten sollen zudem als Trainingsdaten zur Entwicklung und Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz bei Forschungsvorhaben genutzt werden. Als CDU-Fraktion unterstützen wir grundsätzlich dieses Gesetz, dass die Daten dann auch zukünftig forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken zugeführt werden können, immer unter Beachtung des Datenschutzes. Dadurch wird beispielsweise eine bessere Prävention und Früherkennung bei potenziellen späteren Erkrankungen möglich, indem durch den Vergleich vieler Gesundheitsdaten das Risiko für eine Erkrankung späterer Jahre, zum Beispiel Diabetes, entwickelt werden kann. Wir müssen gerade in diesem Bereich mehr präventiv tätig sein, um am Ende dann auch Antworten für die Zukunft, für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hier auch in Mecklenburg-Vorpommern zu haben. Aber auch bei der Entwicklung von Medikamenten ergeben sich deutlich bessere Chancen. Natürlich ist auch die Bevölkerung befragt worden und grundsätzlich steht die überwiegende Mehrheit diesem Ansinnen positiv gegenüber. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich gibt es auch Risiko, keine Frage. Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten, die es in unserem Raum und damit auch in der Gesellschaft gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die sind wertvoll.) Der Gesetzentwurf sieht ja vor, dass die Daten vorab durch eine Treuhandstelle anonymisiert werden müssen, damit sie ausschließlich zur Forschung im eigenen Haus oder in getrennten Systemen verwendet werden sollen oder können. Das ist oberste Priorität. Der Gesetzentwurf geht zu Recht darauf ein, dass man sich in dem Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit bewegt und eine richtige Balance gefunden werden muss. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass es natürlich auch weiterhin Fragen gibt, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis dann auch aussehen soll. Es betrifft zum Beispiel das von mir vorher schon Genannte, dass die Treuhandstelle, auf die auch meine Kollegin Katy Hoffmeister hingewiesen hat, im Ausschuss eine entscheidende Rolle gespielt hat. Die Koalitionsfraktionen haben versucht, mit einem Änderungsantrag hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes nachzusteuern. Das ist aus meiner Sicht nur bedingt positiv erfolgt. Unklar ist weiterhin auch, ob beispielsweise durch das Land in der Koordinierung, Vereinheitlichung und Vernetzung von Gesundheitsdaten weitere Rahmenbedingungen nötig sind. Von daher will ich es kurzmachen: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht im Wege stehen, aber wir werden uns heute enthalten, weil wir noch nicht alle Fragen beleuchtet sehen. Und das wäre das Votum der CDU-Fraktion zu diesem Thema. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich schon in meiner Rede bei der Einbringung des Gesetzentwurfes ausgeführt habe, hat die Landesregierung ein nur scheinbar randständiges Thema aufgegriffen. Die Anhörung, aber auch die Debatte hier hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, datenschutzrechtliche Bestimmungen in Einklang zu bringen mit wissenschaftlichem Nutzen und dies in entsprechende Regelungen zu fassen. Die Anhörung hat uns diesbezüglich Erkenntnisgewinn gebracht und hat auch deutlich gemacht, wo wir derzeit an Grenzen stoßen und wo es notwendig ist, achtsam zu sein beziehungsweise nachzusteuern. Für die Krankenhäuser und die Forschenden schafft das Gesetz Rahmenbedingungen, die auf eine bestmögliche medizinische Versorgung abzielen. Und es schafft die Möglichkeit des Bürokratieabbaus und der umfangreichen rechtssicheren Datennutzung. Das Universitätsklinikum Freiburg zum Beispiel hat in einer schriftlichen Stellungnahme auf die bedeutenden Chancen für die Weiterentwicklung der medizinischen Leistungen hingewiesen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs verbunden sind. Die Erfassung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten sowie deren Auswertungen ermöglichen es, jetzt zitiere ich mal, „Krankheiten früher zu erkennen und bislang unbekannte Muster zu entdecken, die personalisierte Medizin voranzutreiben und individuelle Behandlungen zu entwickeln“. Ich werde nachher in Auseinandersetzung zur AfD darauf noch mal zurückkommen. Der Gesetzentwurf wurde unisono von allen Anzuhörenden begrüßt. Der Landkreistag sieht die Forschung aus bildgebenden Verfahren, Biomaterialien und genetischen Daten als erleichtert an. Die Krankenhausgesellschaft begrüßt die Erleichterung der Forschung mit personenbezogenen Daten. Die Datenschutzbehörde des Landes hat in ihrer Stellungnahme plausibel dargelegt, dass der Datenschutz eingehalten und verbessert und auch die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Unserem Kollegen Professor Dr. Northoff danke ich für die präzisierenden Regelungen, die er bezüglich Artikel 1 Nummer 4 Paragraf 37b in Sachen Treuhandstellen eingebracht hat. Auch wenn die Evaluierung nicht im Gesetz verankert ist, so gehe ich davon aus – und damit gehe ich auch auf Herrn Glawe ein –, dass uns das Gesetz in seiner Umsetzung weiter beschäftigen wird, denn die Datennutzung wird sich weiterentwickeln in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa und weltweit. Wichtig ist, dass der Mensch im Mittelpunkt der Forschung steht und nicht zum Objekt der Datenverarbeitung gemacht wird. Das sage ich so grundsätzlich nicht nur, weil es unsere Position ist, sondern weil ja Herr de Jesus Fernandes gerade auf die Fragen der Patientinnen und Patienten und des Verbraucherschutzes eingegangen ist. Sie haben einerseits wichtige Fragen aufgeworfen, andererseits das aber so grundiert, dass da Zweifel keimen müssen: Was machen die denn da? Die bieten sozusagen jetzt Tür und Tor offen für die missbräuchliche Nutzung von Patientinnen- und Patientendaten. Ich will dazu Folgendes sagen: Ich beschäftige mich nebenbei mit einer dicken Schwarte zu Funspielen, und andere haben ausgeführt zur Künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen, nicht nur, weil Digitalisierung allgemein im Vormarsch ist, sondern weil es ein dringendes Bedürfnis gibt, Künstliche Intelligenz und überhaupt die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen, weil wir in zunehmendem Maße mit Krankheitsbildern konfrontiert sind, die ein sehr schnelles und komplexes Handeln erfordern. Und dazu ist es unabdingbar, entsprechende Gesundheitsdaten in der Rückhand zu haben, um darauf überhaupt reagieren zu können und vor allen Dingen auch schnell reagieren zu können. Wir wissen alle, dass erfahrungsgemäß die Herstellung von Medikamenten fünf/sieben/zehn Jahre dauert. Bei dem Aufkommen – Corona hat uns das ja deutlich vor Augen geführt –, bei dem Aufkommen von pandemischen Ereignissen haben wir diese Zeit nicht mehr. Und weil die Welt derartig im Wandel ist, muss an der Stelle gehandelt werden. Und nun ist dieser Zweifel gesät worden, dass man im Grunde genommen missbräuchlich damit handeln könnte. Da, wo kriminelle Energie waltet, ist er nie ganz auszuschließen, der Missbrauch. Wer was anderes erzählt, versucht, Leuten was vorzumachen. Ich finde aber, dass mit diesem Gesetz das, was jetzt im Moment möglich ist, was im Moment möglich ist über die Treuhandstellen, über die Ergänzung von Professor Northoff, dass der Datenschutz draufschaut und dass es eine Ethikkommission gibt, die entsprechend die Projekte einzeln und nicht im Block sozusagen noch mal würdigt, dass diese Sachen alle eine Rolle spielen. Und nun ist ja moniert worden von Ihnen seitens der AfD, ja, die Definitionsbestimmung ist nicht ausreichend. „Öffentliches Interesse“ ist in aller Fachliteratur, in aller Rechtsprechung nicht eineindeutig definiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann lasst uns das machen!) Es ist aber deutlich gemacht worden, dass das Gemeinwohlinteresse vor dem Individualinteresse steht. Das ist … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist bei jeder Krankheit so.) Sicherlich, deswegen berührt und beschäftigt uns das ja hier. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber das ist – und jetzt bin ich bei dem nächsten Punkt, der auch Ihre Entschließung betrifft –, das sind, öffentliches Interesse und Individualinteresse sind einzeln betrachtbar, sind verschiedene Kategorien. Gleichzeitig haben sie eine Schnittmenge. In Ihrem Denken seitens der AfD stehen sie gegeneinander. Aber in dieser Frage hier ist die Schnittmenge so groß, dass es dieses Gegeneinander nicht geben muss und aus unserer Sicht auch nicht gibt. Und was die Ethikkommission betrifft: Es ist bekannt, dass Sie aus politischen Gründen bereits große Zweifel an Ethikkommissionen allgemein und an der Ethikkommission des Bundes hier deutlich gemacht haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben die selber dargelegt.) Hier geht es aber um eine Ethikkommission, das will ich noch mal betonen, die eingesetzt wird von der Medizinischen Fakultät, unter fachlichen Gesichtspunkten, nicht aus politischem Kalkül, was Sie so ein bisschen unterstellen. Und insofern ist Ihre Argumentation zwar, also Ihre Besorgnis, die Sie äußern, gerechtfertigt – es ist ja nicht so, dass uns das fremd wäre –, aber Sie argumentieren in eine Richtung, die mit diesem Gesetzentwurf, mit dieser Absicht weder intendiert noch beabsichtigt ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wovor wir auch die Patientinnen und Patienten schützen, es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass es dieses Gesetz gibt. Es ist im Interesse und zum Wohl der Patientinnen und Patienten von heute und von morgen, dass wir an dieser Stelle handeln, und dieser Gesetzentwurf oder dieses Gesetz gibt dafür einen guten Handlungsrahmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz. Die große Bedeutung der Forschung für den medizinischen Fortschritt zum Wohle der Menschheit ist offenkundig. Denken wir da an die Frage der Verlängerung der Lebenserwartung, das ist ganz offenkundig, aber auch an die vielen Möglichkeiten der Behandlung, die sich für den Einzelnen oder die Einzelne ergeben. Vielleicht für den Laien weniger offenkundig ist, dass dazu Informationen und Befunde – wir reden heute da von Daten, gerade von Patientinnen und Patienten – Auslöser und auch Zielpunkt von Forschungen sind. Das ist sicherlich gar nicht so bekannt, dass schon das Aufnahmegespräch in einer Klinik ganz wesentliche Informationen liefert. Und die sind auch wichtig für die spätere mögliche Forschung. Trotz der grundgesetzlich verankerten Forschungsfreiheit unterliegt gerade die medizinische Forschung grundgesetzlichen und ethischen Grenzen, und das insbesondere deshalb, weil es sich um sensible und intime Informationen aus der Persönlichkeitssphäre handelt und die davon betroffen sind. Ich habe deshalb – Kollege Stamer wird sich erinnern – den Prozess der Gesetzentstehung von Beginn an kritisch-konstruktiv begleitet. Schon unser erstes Gespräch sagte, das ist eine schwierige Materie, die da gesetzlich geregelt werden soll, und das nicht zuletzt auch aus meiner ethisch-ärztlichen Perspektive heraus. Schutz der persönlichen Informationen, Einhaltung der Schweigepflicht, gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, Verringerung oder Verhinderung, nicht Verringerung, sondern Verhinderung des Missbrauchs und Ausbeutung der Daten zulasten der Betroffenen, das sind alles die Themen, die wir mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz sozusagen anpacken und auch regeln müssen. Datenerhebung nur mit Zustimmung der Patienten, das muss ganz klar gesagt werden, bleibt ja unangetastet und unterliegt weiter grundsätzlich der Schweigepflicht und entspricht damit auch der Regelung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Also das Eintreten in die Klinik mit der Erhebung von Daten, das wird überhaupt nicht angerührt und ist zustimmungspflichtig, und das bleibt es auch. Auch für die Verwendung und Weiterverarbeitung der Daten ist die Datenschutz-Grundverordnung, die europäische, einschlägig. Vor allen Dingen im Paragrafen 9 heißt es dazu, dass grundsätzlich Daten nicht erhoben werden dürfen, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt. Das betrifft nicht nur medizinische Daten, sondern es betrifft überhaupt alle Daten. Und dass das Erfassen, das Sammeln von Persönlichkeitsdaten untersagt ist, ich sagte es bereits, steht in dieser europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Es gibt einige Sondertatbestände. Ich verweise da auch auf den Paragrafen 9, wo es formuliert ist, dass es aus wissenschaftlichen und historischen Interessen möglich ist, einen besonderen öffentlichen Belang zu formulieren. Da ist gar nicht von medizinischen Daten die Rede, sondern erst mal von wissenschaftlichen Daten. Trotzdem ist dieser Teilparagraf 9 auch an der Stelle einschlägig. Und hier setzt nun das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz an. Die Feststellung des besonderen öffentlichen Interesses geht vom jetzt im Gesetz, Paragraf 37 des Landesgesetzes, ja zuständigen Ministerium auf die Ethikkommission über. Hier muss sichergestellt sein, dass die Ethikkommission unabhängig von der Forschungseinrichtung agiert. Darauf ist auch mein Kollege von den LINKEN jetzt nicht so klar eingegangen. Es geht um die Unabhängigkeit der Ethikkommission und nicht um die Frage, ob die Ethikkommission von der Universität sozusagen eingesetzt worden ist, sondern sie muss unabhängig agieren. Aber auch das ist festgelegt im Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz. Und schließlich geht es bei dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz auch um die Frage, wie müssen denn die Daten sein und wann sind sie unproblematisch in der Weiterverarbeitung für die Forschung. Und da muss man grundsätzlich sagen, die Anonymisierung stellt grundsätzlich gar kein Problem dar, weil dort ein Rückschluss auf die Patienten nicht möglich ist. Die Einschätzung bei der Pseudonymisierung ist eine andere, weil im Grundsatz ein Rückgriff möglich wäre und deswegen nicht erst das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz, sondern auch die gesetzlichen Regelungen davor schon festgelegt haben, dass man auf zwei getrennten Strängen sozusagen arbeitet und dafür eine Treuhandstelle bemüht, die auch unabhängig sein muss und die eine sogenannte Verblindung sozusagen durchführt. Das heißt, dass die Forschenden primär gar keinen Rückgriff sozusagen in eigener Instanz auf die Gesundheitsdaten der Patienten haben. Und das ist auch richtig so. Das ist eine mögliche Regelung, die man da an der Stelle machen kann mit der Treuhand. Es ist ja nichts Neues im Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz, aber es muss darauf klar Wert gelegt werden, dass diese Treuhandstelle auch wirklich unabhängig ist. Und deswegen ist der Änderungsantrag, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, wo es um die Seriosität der Treuhandstelle in Drittländern außerhalb der Europäischen Union geht, ein richtiger Antrag gewesen, und der ist ja dann auch im Beschlusstext des Ausschusses mit erwähnt. Zusätzlich muss man darauf hinweisen – und das macht das Gesetz auch –, dass es um getrennte digitale Systeme gehen muss, dass nicht eine Vermischung sozusagen der Daten stattfinden kann, dass also eine gesonderte digitale Linie aufgebaut wird für die Forschungsdaten. Und dann greift das Gesetz, und das muss man auch noch mal interpretieren, auf eine zusätzliche Einführung eines Widerspruchsrechtes, und zwar über die Frage, ob die Forschung, die Daten, die erhoben worden sind, die ja mit Zustimmung erhoben worden sind, ob die zur Forschung sozusagen verwendet werden können. Und darüber müssen die Betroffenen aufgeklärt werden. Ich glaube, dass das am Ende der schwierigste Part war. Ich hätte mir zugetraut, dass man da auch eine Opt-in-Lösung macht, weil ich davon ausgehe, wenn ich mit einem Patienten geredet habe, ich habe so was auch gemacht, ich hätte ihn immer überzeugt, dass die Forschung richtig ist. Aber auf jeden Fall ist die Widerspruchsregelung, Widerspruchssetzung eine zusätzliche Regelung, die zu begrüßen ist.
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, die rote Lampe hat geleuchtet.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, und jetzt leuchtet bei mir auch, Ihnen zu sagen, vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diesen Gesetzentwurf hatten wir ja bereits im Rahmen der Ersten Lesung im März debattiert. Und, ja, wir hatten in der Tat zunächst Bedenken wegen des Datenschutzes, der uns Liberalen ja besonders am Herzen liegt. Nach der Anhörung im Sozialausschuss konnten jedoch viele, eigentlich fast alle Zweifel ausgeräumt werden. Und auch die Praxis hat uns gespiegelt, dass sie die geplanten Neuregelungen durchaus unterstützt. Der Gesetzentwurf stärkt grundsätzlich die Forschung und die Kooperation der Krankenhäuser. Er fördert die Digitalisierung und die Entwicklung von spezifischen Behandlungsmethoden. Damit kommen wir dem Ziel eines lernenden Gesundheitssystems ein Stück näher. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dieses Gesetz flankiert auf Bundesebene durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Forschung. Dem Datenschutz wird ausreichend – das hat die Anhörung gezeigt, und ich denke, unser Datenschützer ist da durchaus glaubwürdig – Rechnung getragen. Dafür sorgen verschiedene Sicherungsmechanismen, die Pseudonymisierung, ein schweres Wort, der Daten durch die Treuhandstelle, die vorherige Anonymisierung der Daten oder die ausschließliche Forschung im eigenen Haus – das war ja auch meinem Vorredner besonders wichtig – in getrennten Systemen. Zusätzlich zu dem Gesetz gilt es nun, die praktische Arbeit der forschenden Mediziner zu optimieren. Und da sind wir wieder bei unserem Lieblingsthema, dem Bürokratieabbau. Daher, liebe Landesregierung, nicht auf dem Gesetz ausruhen, sondern dieses zum Anlass nehmen, die administrativen Hürden in den Kliniken genau in Augenschein zu nehmen. Hier brauchen wir deutlich mehr Entlastung. Der Klinikalltag ist schon erheblich verdichtet und bringt viele Menschen, die dort arbeiten, an den Rand ihrer Belastbarkeit. Wir hatten im Juni unseren Antrag zum Bürokratieabbau im Rahmen der Krankenhausreform eingebracht. Die Forderungen bleiben nach wie vor hochaktuell. Hören Sie auf die Praktiker! Diese werden Ihnen die relevanten Stellschrauben aufzeigen. Nur so können wir die Forschung in den Krankenhäusern wirklich stärken. Ein Wort noch zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses: Die Klarstellung zum Umgang mit dem Datenschutz im Falle von Treuhandstellen mit Sitz außerhalb der EU sehen wir als durchaus sinnvoll und notwendig an. – Vielen Dank! Wir werden dem Antrag zum Gesetz zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Also noch mal, die Gesundheitsdaten, wenn man damit forschen kann, das ist der größte Schatz, den die Menschheit überhaupt zu bieten hat. Darüber sind wir uns alle einig. Und dem stehen wir auch nicht im Wege. Aber was spricht dagegen, Herr Koplin, da frage ich Sie speziell, was spricht dagegen, umfassend aufzuklären und die Leute mit einer Opt-in-Lösung hier daran teilnehmen zu lassen? Herr Terpe hat es doch richtig erkannt. Jeder von uns hat wahrscheinlich ein persönliches Interesse auch daran, dass Volkskrankheiten besiegt werden, und würde das vielleicht am Ende dann auch unterschreiben, aber wir möchten eben, dass die Leute dann allumfassend über die Möglichkeiten und Lücken aufgeklärt werden. Das ist nicht schlimm, es ist nicht schwierig. Das habe ich hier in zehn Minuten geschafft. Und wenn das ein Bogen ist, der durchgelesen und angekreuzt werden muss, ist das eben auch ein möglicher Weg, den man gehen kann. Und dann liegen auch tatsächlich die Patientendaten und dessen Hoheit beim Patienten. Da sollen sie dann auch hin. Und zum öffentlichen Interesse: Öffentliches Interesse, ja, Volkskrankheiten, will ich meinen, in meiner Definition öffentliches Interesse – Alzheimer, Demenz, Diabetes –, wer möchte die nicht ausrotten, diese Krankheiten, natürlich. Das ist für mich öffentliches Interesse. (Horst Förster, AfD: Es hat alles seine zwei Seiten.) Deswegen, es bedarf einer definitiven Nennung, was es denn genau ist, einer Definition im Gesetz. Und dann können wir doch endlich mal eine schaffen, wenn Sie meinen, es gibt keine. Was ist mit Zufallsentdeckungen wie Viagra zum Beispiel? War ja jetzt nicht geplant, dass das dabei rauskommt, was dabei rauskam. Besteht dann danach öffentliches Interesse, wenn man durch Zufall eine Entdeckung macht, die vielleicht der Allgemeinheit hilft? Und dann kommen wir noch mal zur Datennutzung und Datenübertragung. Also Datenübertragung läuft ja immer, entweder übers Kabel oder über Funk. Oder soll es hier über einen Briefkasten laufen mit einer Brieftaube? Datenübertragung läuft immer über Internetknoten. Die sind alle in der Hand der USA. Was sie damit machen können, wissen wir alle. Seit Snowden ist das kein Geheimnis mehr. Wenn die Daten saugen können, saugen die Daten für ihre Zwecke, so, wie sie es brauchen. Da fragen die gar keinen mehr. Da interessiert die auch keine Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. (Beifall Petra Federau, AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) So, was ist mit den Funknetzen? Huawei hat da die Hoheit, also China. Wie China gerne Sachen kopiert und klaut und dann selber produziert, auch das wissen wir doch. Also bitte, Sie haben hier riesengroße Lücken drin, die müssen noch beackert werden. Aber solange Sie die nicht beackern, klären Sie wenigstens die Patienten allumfassend auf, dass es möglich ist! Und jedes Gesetz, das Lücken hat, dessen Lücken werden ausgenutzt über kurz oder lang, wenn es um Geld geht. Und ich meine, da die Gesundheitsdaten der größte Schatz der Menschheit ist, geht es hier um sehr, sehr viel Geld. Und da kann man eben nicht ausschließen, dass ein großer Pharmakonzern ein Klinikum aufkauft, hier gerne in Deutschland, das dann allerdings nur noch zur Tochterfirma wird. Der Hauptsitz ist dann eben woanders im Land, wo wir gar keinen Zugriff mehr haben. Dann werden Daten übertragen, dann obliegt die Datennutzung und dessen Hoheit auch nicht mehr hier bei uns. Also da gibt es wirklich Nachbesserungsbedarf, zumindest Aufklärungsbedarf. Machen Sie das mit einer Opt-in-Lösung! Da haben Sie tatsächlich auch die Bevölkerung mit dabei, würde ich meinen. Andererseits ist es ein schlechtes Gesetz. Und deswegen stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte dem letzten Satz erheblich widersprechen. Das ist kein schlechtes Gesetz, und ich möchte mal verschiedene, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) verschiedene Redebeiträge zusammensetzen. Dankenswerterweise aus seiner beruflichen Praxis hat Herr Dr. Terpe deutlich gemacht, was passiert, nämlich das Gespräch der Ärztin, des Arztes mit dem Patienten, das Aufklärungsgespräch, und dann die Kette weiter aufgemacht. In unserem Gesetz – das hatte ich vorhin gesagt – sind mehrere Punkte, die diese von Ihnen eingeforderte Patientensicherheit gewährleisten, die Treuhandstelle, soweit wir das beeinflussen. Wir müssen ja immer schauen, was können wir selber beeinflussen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nicht alles!) was können wir selber beeinflussen, so, und Treuhandstelle, Datenschutz, Ethikkommission sind selbstverständlich unabhängig, das habe ich jetzt mal vorausgesetzt, weil wir das ja in dem Text drin hatten. Um zu illustrieren, wo die Gefahren sind, haben Sie ja Beispiele gebracht. Und das Interessante, Herr de Jesus Fernandes, ist, dass es Beispiele aus Großbritannien, aus den USA waren, wo die Datenschutz-Grundverordnung nicht angewandt wird. Shoshana Zuboff, eine renommierte Wissenschaftlerin, die das Buch „Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus“ geschrieben hat, hat deutlich gemacht, welche Interessen die großen Internetkonzerne haben. Und das Hauptinteresse besteht in der Tat darin, dass, bevor die Leute aufgewacht sind, die Konzerne schon wissen, was die Leute am Tag begehren werden und was sie kaufen werden wollen. Deswegen sind die Daten von so großem Interesse. Und ihr Fazit als amerikanische Wissenschaftlerin ist, weltweit müsste es so eine Datenschutz-Grundverordnung geben wie in Europa. Das sei nur, schreibt sie, ein ganz kleiner Baustein, um wirklich Datensicherheit zu gewährleisten. Es sei aber ein sehr wichtiger und aus ihrer Sicht ein sehr entscheidender. Darauf setzen wir auf. Das ist mir wichtig, das noch mal zu betonen, dass alles, was wir machen können als Landesparlament an der Stelle, zunächst hier bedacht und eingeflossen ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3461. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung durch Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3894 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3894, soweit er Artikel 1 Nummer 3 betrifft, bei Zustimmung der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3894 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3894, soweit er Artikel 1 Nummer 4 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 4 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der CDU angenommen. (Unruhe auf der Ministerbank) Ich darf mal einen Blick nach links machen. Es stört mich ein bisschen bei der Abstimmung. – Danke schön! Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Kann ich noch mal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen? War das Zustimmung? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der CDU angenommen. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3839 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1923, in Verbindung mit Zweiter Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1938, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1943, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode, auf Drucksache 8/3747(neu), und des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/3810, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/3888. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3914 und zwei Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/3916 und 8/3924 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/3927 vor. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1923 – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1938 – Antrag der Fraktion der FDP Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/1943 – Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode – Drucksache 8/3747(neu) – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/3810 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/3888 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3914 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3916 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3924 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/3927 – In der 48. Sitzung des Landtages am 22. März 2023 ist die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 8/1923, 8/1938 und 8/1943 in den Ausschuss abgelehnt worden. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diese Vorlagen zur erneuten Beratung auf die heutige Tagesordnung zu setzen und diese gemeinsam mit den Anträgen auf den Drucksachen 8/3747(neu) und 8/3810 zu beraten. Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Der Antrag wurde dem Rechtsausschuss in seiner 81. Sitzung im Juni 2024 überwiesen. In der Ausschusssitzung wurde einvernehmlich der Beschluss gefasst, noch in der aktuellen Sitzung vor der Sommerpause über den Antrag zu entscheiden, damit die Beschlussfassung auch im Landtag noch vor der Sommerpause erfolgen kann. Bei der Abstimmung des Antrages im Rechtsausschuss waren vier Änderungsanträge zu berücksichtigen, einer davon ist mit überwiesen worden. Diese Tatsache, die Überweisung eines Änderungsantrags, spiegelt das Aushandlungsverhältnis zwischen den Fraktionen wider, denn der Antrag beruht auf dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen zwei Oppositionsfraktionen und zwei Fraktionen, die die Regierung stützen. Vonseiten der Fraktion der CDU, die sich dem Antrag nicht angeschlossen hat, kamen drei Änderungsanträge, die abgelehnt wurden. Den Ausgangspunkt für den vorliegenden Antrag bildet die derzeitige Situation, mit einem Überlauf an nicht behandelten Vorlagen aus einer Sitzung in eine neue Sitzung zu gehen. Es wurde festgestellt, dass die Redezeiten und Abstimmungen erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird eine effektive Arbeitsatmosphäre im Landtag nur schwierig herzustellen sein. Der Grund hierfür liegt darin, dass das bisherige Redezeiten- und Abstimmungsregime des Landtages auf bis zu vier Fraktionen ausgerichtet ist, inzwischen jedoch sechs Fraktionen im Landtag vertreten sind. Zwei dieser Fraktionen stützen die Regierung, während vier die Opposition bilden. Wir sind damit der einzige Landtag mit vier Oppositionsfraktionen in Deutschland. An der Grundkonzeption des Antrags haben wir nichts geändert. Die beiden wesentlichen Modelle bleiben die Neustrukturierung der Redezeiten und die Einführung von Sammeldrucksachen. Die Anpassung der Redezeiten durch ein Budgetmodell zielt darauf ab, effizientere Debatten zu ermöglichen. Hierbei wurden die bisherigen Redezeiten halbiert und durch ein frei verteilbares Redezeitenbudget ergänzt. Dies gibt jeder Fraktion die Möglichkeit, ihre zur Verfügung stehende Redezeit flexibel und strategisch einzusetzen. Zudem soll durch das bereits in anderen Parlamenten erprobte Konzept der Sammeldrucksachen ein Abstimmungsmarathon verhindert werden. Die Änderungen sind überschaubar, aber in der Sache erforderlich. Zugrunde liegt allerdings ein Kompromiss, was durch den überwiesenen Änderungsantrag sichtbar wird. In der Regelung zur Aktuellen Stunde – Paragraf 66 Geschäftsordnung – wurde die Formulierung dahin gehend geändert, dass die Redezeit für die Opposition nunmehr ausreichend gesichert ist, insbesondere für kleinere Fraktionen. Die neue Formulierung wurde in der Folge auch in der Regelung zur zusätzlichen Redezeit – Paragraf 85 der Geschäftsordnung – übernommen. Auch wurde die Formulierung bei den zu Protokoll übergebenen Reden getauscht, um deutlicher zu machen, dass die digitale Form den primären Maßstab bei der Übergabe von Reden darstellt und es nur hilfsweise ausreicht, die Rede maschinenschriftlich zu übergeben. Eine weitere Änderung betrifft die Sammeldrucksache im Rahmen des Abstimmungsverfahrens, Paragraf 90 Absatz 1a) der Geschäftsordnung. Zum einen kann ein Mitglied des Landtages nun jederzeit bis zum Aufruf der betreffenden Drucksache beantragen, dass eine Aussprache erfolgt, und zum anderen wird die Möglichkeit eröffnet, dass neben der Einbringung von Änderungsanträgen bei der Aussprache im Rahmen der Landtagssitzung bei Vorlage mit mehr als 50 Änderungen dies auch erfolgen kann, wenn für eine Vorlage eine Aussprache nicht vorgesehen ist. Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, dass die Plenarsitzungen in den Landtagswochen zukünftig nicht mehr mittwochs, sondern bereits dienstags beginnen mögen, ist abgelehnt worden. Auch andere Landtage sind schneller als vier Tage zu einer angemessenen Entscheidung gekommen. (Sebastian Ehlers, CDU: Die haben ja auch nicht vier Oppositionsfraktionen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Februar 2024 wird die Änderung der Geschäftsordnung intensiv in den Fraktionen diskutiert. Ich freue mich, dass es nunmehr jetzt vor der Sommerpause zu einem Abschluss im Ausschuss und im Landtag kommt. Insgesamt werden durch diese Maßnahmen nicht nur die Länge der Reden reduziert, sondern auch die Effizienz und Effektivität und vielleicht ja auch die Sachlichkeit der Debatten gesteigert, sodass der Landtag seine Arbeit in einer angemessenen und würdigen Weise erfüllen kann. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der AfD die Annahme des Entwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Teilnehmende des Integrationskurses der Kreisvolkshochschule Nordwestmecklenburg. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ja, lange bevor diese Geschäftsordnungsdiskussion gestartet ist, hatten meine Fraktion und ja auch die FDP-Fraktion, hatten wir jeweils Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung eingebracht in den Landtag, und die beiden Entwürfe behandeln wir in Zweiter Lesung. Das wollte ich nur noch einmal sagen, dass es nicht zu einer Verwirrung kommt jetzt hier. Und genau dazu werde ich jetzt kurz sprechen. In Artikel 33 Absatz 3 unserer Landesverfassung heißt es ja bislang: „Ausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt.“ Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis will meine Fraktion umkehren. Künftig soll es in Artikel 33 Absatz 3 heißen: „Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Demokratie ist ohne Öffentlichkeit undenkbar, das sagt das Bundesverfassungsgericht immer wieder. Ich zitiere: „Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente der parlamentarischen Demokratie. Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung … eröffnet Möglichkeiten eines“ Interessenausgleichs „und verbindet das rechtstechnische Gesetzgebungsverfahren mit einer … auf die Kraft des Arguments gegründeten Willensbildung, die es den Abgeordneten ermöglicht, die Verantwortung für ihre Entscheidung zu übernehmen.“ Zitatende. In der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs wurden wir und auch die FDP-Fraktion, die einen ganz ähnlichen Entwurf vorgelegt hat, darauf verwiesen, dass ja jederzeit die Möglichkeit bestehe, einen Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen zu stellen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP: Hat gut geklappt.) In den Ausschüssen, denen ich angehöre, im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, haben wir GRÜNE und zuletzt vor allem die FDP im Laufe des vergangenen Jahres in ziemlicher Regelmäßigkeit, ich würde fast sagen in jeder Sitzung, die Herstellung der Öffentlichkeit beantragt. Das wurde jedoch immer abgelehnt. (René Domke, FDP: Welch Skandal!) Wenn ich die Tagesordnung dieser Ausschusssitzungen Revue passieren lasse, fallen mir keine Beratungsgegenstände auf, die nicht in öffentlicher Sitzung hätten beraten werden können. Im Rechtsausschuss haben wir im vergangenen Jahr unter anderem den Fünften Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes und den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes behandelt. Im Innenausschuss standen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sowie der Verfassungsschutzbericht auf der Tagesordnung – alles öffentlich zugängliche Dokumente ohne jeglichen Geheimhaltungsbedarf. Transparenz stärkt das Vertrauen in die parlamentarischen Verfahren und damit in die Demokratie. Längst tagen in 10 von 16 Bundesländern die Landtagsausschüsse grundsätzlich öffentlich. Es ist an der Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern sich daran ein Beispiel nimmt und die Ausschusssitzungen für interessierte Bürgerinnen und die Presse öffnet. Ich bitte daher erneut um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir beraten aber gerade nicht nur die Gesetzentwürfe von Bündnisgrünen und FDP zur Herstellung der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen, sondern auch einen gemeinsamen Antrag von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung weiterer Geschäftsordnungsvorschriften. Hauptziel des Antrags ist eine Verkürzung der Debatten. So soll sichergestellt werden, dass während der Plenarsitzungswoche auch alle Vorlagen beraten werden können. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine Halbierung der pro Fraktion und Tagesordnungspunkt zur Verfügung stehenden Redezeit. Und um diese Redezeitverkürzung etwas abzumildern, soll jede Fraktion darüber hinaus ein ihrer Größe entsprechendes Redezeitbudget erhalten, das sie frei auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilen kann. Auf diese Weise soll jede Fraktion thematische Schwerpunkte setzen können. Wir haben dieses Verfahren in der Haushaltsberatung erprobt, und ich meine, dass das sehr gut funktioniert hat. Ich danke SPD, DIE LINKE und FDP für die Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zu diesem interfraktionellen Antrag. Der in dem Änderungsantrag der CDU enthaltenen Befragung der Ministerpräsidentin kann meine Fraktion viel abgewinnen. Wir wären allerdings eher bei einer Frage und einer Nachfrage pro Thema und werden den Antrag der CDU daher unter anderem deshalb ablehnen. – Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch hier, wie gesagt, vielleicht jetzt nicht das Thema, was die Bevölkerung draußen so brennend interessiert, wir haben, glaube ich, draußen ganz andere Probleme. (René Domke, FDP: Die Öffentlichkeit der Ausschüsse schon!) Die Öffentlichkeit der Ausschüsse ist ein anderes Thema, aber ich wollte jetzt erst auf die Geschäftsordnung eingehen. Und gerade bei der Geschäftsordnung haben wir natürlich Sachen zu berücksichtigen. Wir stellen einfach fest zur Halbzeit dieser Wahlperiode, wir kommen mit der Beratung unserer Anträge nicht hinterher. Wir stellen fest, dass wir in diesem Lande so viele Themen und so viele Probleme haben, die gelöst und diskutiert werden müssen, dass natürlich bei vier Oppositionsfraktionen entsprechend viele Anträge kommen, was aber zum Teil auch einfach daran liegt, dass von der Landesregierung immer nicht zwingend die Lösungsvorschläge kommen, die wir erwarten. Also müssen wir als Opposition natürlich unsere Vorschläge hier im Plenum einbringen und diskutieren. Und wir wollen die natürlich auch alle beraten wissen. Das ist die Ausgangslage, weswegen auch wir sagen, dann gehen wir lieber bei der Redezeit runter, damit wir mehr Inhalt in diesem Plenum schaffen. Es gäbe eine andere Möglichkeit, es gäbe eine andere Möglichkeit zu sagen, wir müssen nicht alles hier ins Plenum ziehen, sondern wir könnten auch in den Ausschüssen natürlich über wichtige Themen diskutieren, wenn sie denn öffentlich wären. Hätten wir öffentliche Ausschüsse, wie das in anderen Parlamenten und auch auf kommunalen Ebenen, in kommunalen Selbstvertretungen möglich ist, haben wir natürlich auch da die Chance, uns Themen zu widmen, sie zu diskutieren, Anträge zu behandeln und zu beraten, auch öffentlichkeitswirksam, dass wir auch dokumentieren, dass wir uns den Themen und Problemen dieses Landes ernsthaft widmen. Diese Möglichkeit wird uns verwehrt. In herrlicher Regelmäßigkeit beantragen wir die Öffentlichkeit von Ausschüssen, in herrlicher Regelmäßigkeit wird das Ganze abgelehnt. Und eins kann ich versichern, auch wenn das jetzt heute hier abgelehnt werden sollte, wider Erwarten, dass die Ausschüsse künftig öffentlich tagen, werden auch wir als FDP jedes Mal die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen weiterhin beantragen. Und am Ende der Legislatur werten wir das Ganze einmal aus und dann werden wir ja sehen, wie sich vielleicht die Meinung der Regierungskoalition vielleicht geändert haben mag. Deswegen ist es uns einfach wichtig zu sagen, wir brauchen die Öffentlichkeit in den Ausschüssen, wir brauchen die Demokratie, die leben muss, die öffentlich auch den Diskurs suchen muss. Denn eins ist doch klar: Wir sind uns bei vielen Themen nicht einig, wir versuchen aber, eine Einigkeit herzustellen, wir versuchen, Probleme zu lösen und uns nicht in aller Herrlichkeit zu zerfetzen. Aber der Weg, wie wir da hinkommen, ist natürlich einer, wo wir sagen, wir müssen die Diskussion nachvollziehbar machen. Und das ist auch hier vielleicht ein Teil, weil die Kritik ja schon aus der einen oder anderen Ecke kam, dass wir als FDP mit den GRÜNEN und dann Rot-Rot zusammen jetzt hier einen Antrag gemeinsam einreichen, wir sind nicht hundert Prozent zufrieden mit dem Kompromiss, den wir hier ausgehandelt haben. Wir haben durchaus auch noch andere Vorstellungen. Uns sind die öffentlichen Ausschüsse unglaublich wichtig, aber dennoch in einem Abwägungsprozess, den ich an der Stelle noch mal deutlich hervorheben möchte, haben wir einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der nicht nur die Redezeitreduzierung vorsieht, sondern auch noch viele weitere Maßnahmen, die auch die Befragung beziehungsweise die Kurzinterventionen wieder ein bisschen vielleicht kleiner machen und dafür aber die Zwischenfragen für die lebhafte Debatte wieder mehr Raum schaffen, sodass wir wieder auch eine Redezeit draufpacken und nicht nur bei einer kurzen Redezeit sagen, nee, eine Zwischenfrage kann ich jetzt nicht zulassen, weil das von meiner Redezeit abgeht. Wir versuchen, wieder hier mehr Lebhaftigkeit in die Debatte zu kriegen und trotzdem die Gesamtstrukturierung der Plenarwoche irgendwie besser hinzubekommen. So, und in der Abwägung all dieser Sachen sagen wir, ja, die FDP, wir tragen das mit, wir haben das ja natürlich auch eingebracht, weil das ja auch dann am Ende ein Vorschlag der Präsidentin war, den wir uns zu eigen gemacht haben. Das möchte ich auch noch mal ausdrücklich erwähnen. Und von daher bedanke ich mich auch für die konstruktiven Diskussionen rundherum. Im Detail kann man sich sicherlich weiter streiten, aber ich glaube tatsächlich, wenn wir hier und heute die neue Geschäftsordnung verabschieden, dann haben wir einen doch nicht unerheblichen Wurf geleistet und können nach der Sommerpause intensiv, kurz und knackig auf den Punkt über Inhalte diskutieren, vielleicht auch über mehr Inhalte, und falls sich doch noch mal in den Köpfen etwas ändern sollte, gerne auch weiter künftig öffentlich in den Ausschüssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich erst einmal im Vorfeld bedanken für die Debatte, die wir geführt haben. Ich glaube, einige der Anträge, einige der Verfassungsänderungen, die wir heute auf der Tagesordnung haben, stammen ja noch aus der zweiten Hälfte des letzten Jahres. Und dementsprechend die Debatte, wie wir eigentlich vorgehen, ist ja nun weit mehr als ein Jahr alt und soll dann heute, wenn möglich, einen Abschluss finden. Und da möchte ich auch noch mal den Kollegen der GRÜNEN, der FDP, der LINKEN und meinen eigenen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion danken, dass wir einen Weg vorgeschlagen haben, einen Weg gefunden haben, wie wir hoffentlich die Schwierigkeiten, die wir jetzt hatten in der ersten Halbzeit der Legislatur, wie mit der Masse an Anträgen, die wir auf der Tagesordnung haben, den Überläufen und Co umgehen. Wir haben verschiedenste Sachen vorgeschlagen, wir haben verschiedenste Sachen debattiert, wir haben einige auserkoren als diejenigen, die uns hoffentlich in der Praxis in Zukunft helfen werden. Viele wurden angesprochen, eben schon unter anderem die Frage, wie gehen wir mit den Redezeiten um. Es geht um Sammeldrucksachen, das wurde vorhin schon vorgeschlagen. Ein paar Punkte sind schon der Vorgriff auf Möglichkeiten, dass man zum Beispiel bei namentlichen Abstimmungen in Zukunft auch elektronisch abstimmen kann, auch wenn, wenn wir da noch nicht ganz auf dem Stand sind, aber die Möglichkeit einzubauen, ist, glaube ich, wenn man sich andere Parlamente anschaut, richtig und wichtig, um überhaupt diesen Schritt gehen zu können, ohne im Nachgang dann erst noch Folgeänderungen notwendig machen zu müssen, und viele Punkte, die wir auch in der Ersten Lesung schon angesprochen haben. Ich möchte noch kurz einmal dafür werben, Ihnen ist heute kurzfristig noch ein Änderungsantrag der vier einbringenden Fraktionen verteilt worden – und da möchte ich noch mal Danke sagen –, eine Folgeänderung, wie wir es auch in der Begründung geschrieben haben, es geht eher um eine Klarstellung, dass wir an der Stelle einer möglichen Interpretationsschwierigkeit in der Zukunft einfach vorbeugen. Da geht es auch um die Frage der Aktuellen Stunde. Die bezieht sich ja auch auf die Redezeitenverteilung an anderer Stelle in der Geschäftsordnung, einfach die Klarstellung, die wir bisher hatten, dass die Aktuelle Stunde mit der Länge, die wir jetzt auch heute zum Beispiel hatten, so bleibt. Und damit wir in Zukunft nicht erst in die Auslegungsfrage kommen, ist, glaube ich, diese Klarstellung noch einmal wichtig und richtig. Dafür möchte ich auch Danke sagen. Und ansonsten, wie gesagt, möchte ich dafür werben, dass wir, glaube ich, auch mit diesen Instrumenten gute Instrumente auf den Weg bringen, die dazu, ja, dazu führen, dass wir gute und inhaltlich wertvolle Debatten hier führen, dass wir, gerade auch wenn es darum geht, Reden zu Protokoll zu geben – ich weiß noch nicht, wie häufig wir das in Zukunft anwenden wollen/können –, aber ich glaube, das Instrument zu haben, ist wichtig und dementsprechend danke ich für den Weg hierher. Wir haben noch, ich würde sagen, es gibt Wünsche immer noch von Einzelnen, und da möchte ich auch sagen, danke, dass auch viele der Miteinbringer diesen Kompromiss ausgelotet haben, denn das ist es, und ich glaube, das ist auch wichtig, das zu sagen, dass es ein Kompromiss ist aus den verschiedenen Vorstellungen, die man hat. Aber deswegen vielen, vielen Dank! Ich hoffe, es ist ein guter Kompromiss, der uns in Zukunft hilft. Und deswegen freue ich mich darauf und, ja, werbe um Ihre Zustimmung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Geschäftsordnungsänderung nun final vorliegend – ein langer Weg. Es ist bereits angeklungen, die Erkenntnis, dass wir mit der alten Geschäftsordnung nicht wirklich zurande kommen, ist ja nun nicht von gestern, sondern schon über ein Jahr alt, ich glaube, sogar noch älter als ein Jahr. Daher ist es durchaus erfreulich, dass wir nunmehr zu einer Anpassung kommen. Die Notwendigkeit ist ausreichend dargestellt worden. Es sind einfach mehr Fraktionen geworden als in der 7. Wahlperiode, somit also auch mehr Redebedarf, mehr Anträge, aber eben halt auch insgesamt mehr Debattenfreudigkeit, würde ich sagen. Hinzu kommen die mittlerweile sehr gut und sehr häufig genutzten Instrumente der Zwischenfrage und auch der Kurzintervention, die ja die Debatte auch ungemein beleben. Umso betrüblicher ist es, dass gerade die Kurzintervention, die ich als sehr wertvoll empfinde für die Debatte, so massiv eingekürzt werden soll. Dazu gleich noch mehr. Wichtig ist auch – und das dürfen wir nicht vergessen –, dass wir natürlich hier, das ist eben angeklungen, auch eine gewisse Transparenz und Öffentlichkeitspflicht gegenüber den Wählern, den Menschen da draußen im Land haben. Und da ist es eben auch nicht gerade sehr zuträglich, wenn wir hier abends um 21 oder 22 Uhr noch tagen. Zum einen werden die Debattenbeiträge meistens nicht wertvoller zu späterer Stunde, und zum anderen kann man eben auch nicht von den Menschen verlangen, dass sie abends um 22 Uhr noch Lust darauf haben. Also wir stellen fest, die alte Geschäftsordnung war überholt, eine neue musste her, angepasst eben an sechs Fraktionen. Vielleicht können wir 2026 wieder zur alten zurück, wenn hier weniger Fraktionen sitzen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Der größte Hebel, der größte Hebel ist natürlich ganz klar die Reduzierung der Redezeiten. Interessant wird sicherlich das Budget werden, dieses Zeitbudget. Da müssen wir mal gucken, wie wir damit umgehen können. Da sind sicherlich die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Schriftführer dann deutlich mehr gefragt als bisher, da zu gucken, dass das alles entsprechend arrangiert wird. Das wird sich aber auch einschleifen, denke ich. Zu dem Punkt, mit dem wir nicht wirklich zufrieden sind, das hatte ich eben schon angesprochen: Das ist die Einschränkung des Instruments der Kurzintervention. Ich persönlich finde, die Kurzintervention ist eigentlich gerade das, was eine Debatte hier häufig belebt hat, wenn eben ein Redner direkt konfrontiert wurde nach seiner Rede mit eben einer anderen Meinung, daraufhin auch wieder Stellung nehmen konnte. Das macht eine Debatte aus und nicht das Ablesen von Texten hier vorne. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das finde ich also sehr schade, dass man das jetzt hier eingeschränkt hat und eben nur noch zwei Interventionen je Debatte insgesamt zulässt, was ja auch sehr schwierig in der Planung ist. Also ich muss mich ja quasi zurückhalten bis zum letzten Redner in der Sorge, davor eventuell dann da keine Möglichkeit mehr zu haben, noch eine Kurzintervention zu ziehen. Das finde ich also sehr schade, das hätten wir uns anders gewünscht. Was jetzt natürlich auch noch hinzugekommen ist, ist der Änderungsantrag, der, glaube ich, noch hinzugekommen ist, die Zuteilung der zusätzlichen Redezeit bei Überschreitung der Redezeiten durch Mitglieder der Landesregierung. Im ersten Entwurf hieß es ganz klar, es wird auf die Oppositionsfraktionen nach dem üblichen System verteilt, nämlich entsprechend der Stärke. Das ist demokratisch, so gehört es sich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Jetzt in dem Änderungsantrag versucht man natürlich offenbar, die beiden Vasallenfraktionen FDP und GRÜNE damit irgendwie ruhigzustellen, dass sie mitgespielt haben, indem man ihnen jetzt hier, obwohl sie sehr klein sind, obwohl sie vom Wähler hier nur mit einem kleinen Anteil reingewählt worden sind … Jetzt im Vergleich zur CDU und AfD sie dermaßen zu übervorteilen, spricht für sich, zeigt, wes Geistes Kind hier offenbar herrscht. Zu dem Änderungsantrag der CDU: Befragung der Ministerpräsidentin können wir mittragen. Es ist ein schönes Instrument, haben wir im Bundestag auch. Es ist durchaus auch mal wertvoll, den Regierungschef/die Regierungschefin direkt auf ihr Handeln anzusprechen und auch Rede und Antwort stehen zu lassen – tut sicherlich auch der Transparenz der Regierungsarbeit sehr gut. Und zu guter Letzt noch, weil es ja eben auch hier in diesem ganzen Konglomerat mitverhandelt wird: die Öffentlichkeit der Ausschüsse. Da sind wir absolut dafür. Sowohl der FDP- als auch der GRÜNEN-Antrag ist in dem Fall zu bejahen, denn selbstverständlich müssen Ausschüsse auch öffentlich sein. Wir verhandeln schließlich Dinge, die die Menschen da draußen vollumfänglich mit betreffen. Und das hat nicht hinter verschlossener Tür zu passieren, sondern unter voller Transparenz und Öffentlichkeitswahrung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Also in dem Sinne, wir werden uns bei einigen Punkten heute sicherlich enthalten müssen, aber im Großen und Ganzen tragen wir die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung mit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden in wenigen Minuten mit der Mehrheit von vier Fraktionen hier die Redezeiten massiv einschränken, auch diverse Rechte von Abgeordneten hier einschränken. Von daher ist das, glaube ich, hier heute keine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie, die wir hier erleben. Und wenn man dann den letzten Änderungsantrag eine Stunde vor der Debatte noch bekommt, dann zeigt sich auch, dass da auch handwerklich einiges im Argen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und dann kann ich es auch nicht lassen, wenn dann hier die Kollegen von FDP und GRÜNEN sich hier hinstellen und hier große Krokodilstränen weinen, dass die Koalition nicht transparent ist, (Marc Reinhardt, CDU: Das kommt von Rot-Rot.) keine Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen zulässt, entgegen auch ja mancher Zusage, dann kann ich es auf der anderen Seite aber nicht verstehen, warum man trotzdem sich gemeinsam mit ins Bett legt, mit Rot-Rot, und sich hier selbst auch vor allem massiv beschneidet bei der Redezeit. Und da wünsche ich schon mal vor allem den Kollegen, wenn ich mal so in Richtung René Domke schaue oder Kollegen Damm, dann künftig mit vier Minuten, wünsche ich schon mal gute Reise. Da freue ich mich, wie dann das Budget in der Fraktion verteilt wird. Das wird wahrscheinlich ähnlich wie auf dem türkischen Basar ablaufen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wir sind uns in der Analyse einig, dass wir hier eine neue Ausgangslage haben durch die Vergrößerung des Landtages. Wir sind bundesweit der einzige Landtag mit vier Oppositionsfraktionen. Aber was ist die Antwort darauf? Die Antwort darauf kann doch nicht sein, dass wir uns hier selber einschränken, sondern die Antwort darauf kann doch nur sein, so, wie wir es vorgeschlagen haben, einfach einen Tag früher anfangen. Wo ist das Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren? Wir haben es manchmal auch schon gemacht. Wenn Haushaltsberatungen und wichtige Themen waren, dann ging es. Wenn wir es vorschlagen, geht es selbstverständlich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die Antwort, um das Problem hier auch an der Stelle zu lösen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, dass es dazu führen wird, dass die Tagesordnung besser abgearbeitet wird. Weil was wird denn passieren? Fraktionen, die sich bisher etwas zurückgehalten haben oder eingeschränkt haben, wie vielleicht die FDP in den letzten Monaten, die werden doch einfach jetzt die Schleusen aufmachen und mehr Anträge und mehr Initiativen hier ins Parlament bringen. Das wird ja genauso der Fall sein. Das werden die anderen Oppositionsfraktionen auch machen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und von daher wird es dann natürlich auch mit Ihrer schönen neuen Redezeit nichts, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Thema „Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen“ – ich habe es hier in verschiedenen Debatten schon gesagt – unterstützen wir. 10 von 16 Landesparlamenten tagen mittlerweile öffentlich, und das sollte auch hier machbar sein. Ich kann mich an eine Diskussion auf kommunaler Ebene erinnern, als wir den Hauptausschuss öffentlich gemacht haben. Da sind auch alle fast gestorben und haben gedacht, das Abendland geht unter. Nichts ist passiert. Die Kommunen funktionieren auch weiterhin. Und ich glaube, auch hier ist es möglich und es muss Möglichkeiten geben. Und deswegen lehnen wir den Vorschlag der GRÜNEN auch ab, weil wir hier Schwierigkeiten auch sehen mit dem Petitionsausschuss, weil es natürlich auch Themen gibt, die nicht öffentlich weiterverhandelt werden sollten. Und, meine Damen und Herren, dass es beim Thema Transparenz nicht ganz so gut bestellt ist und vor allem die SPD da wenig Interesse dran hat, zeigt ja auch die Ablehnung des Instruments, was wir heute hier vorschlagen, nämlich zweimal jährlich auch die Ministerpräsidentin hier zu befragen – im Bund gute und übliche Praxis mittlerweile, eingeführt unter Angela Merkel, jetzt fortgesetzt auch unter dem aktuellen Bundeskanzler, ich glaube, damals sogar auch mit auf Betreiben der Sozialdemokratie. Dass sich auch zweimal im Jahr hier die Regierungschefin den Fragen stellt, wäre ein gutes Zeichen auch für mehr Transparenz gewesen. Weil was ist denn jetzt das Ergebnis? Wenn man Themen anmeldet, aus der Staatskanzlei – so wie morgen der Kollege Reinhardt zu dem Thema „Dienstreisen des früheren Vorpommern-Staatssekretärs“ –, dann wird gesagt, ja, da kann keiner so richtig was zu sagen, wir machen das lieber schriftlich, meine Damen und Herren. Das sind doch Themen, wo die Ministerpräsidentin hier Rede und Antwort hätte stehen können. Viele andere fallen mir da auch ein an der Stelle. Und von daher, denken Sie noch mal darüber nach, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Sie mögen sonst ja auch die große Bühne und die Inszenierung, vielleicht wäre das noch mal ein Instrument, um auch Frau Schwesig hier noch etwas Glanz zu verleihen an der Stelle. Also von daher muss es ja gar nicht zu ihrem Schaden sein, wenn sie sich hier den Fragen der Fraktionen stellt an der Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Enrico Schult, AfD: Jetzt werden die hellhörig da drüben. – Thore Stein, AfD: Da bedarf es etwas mehr Politur.) Und in diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Wir haben es gesagt, der Öffentlichkeit von Ausschüssen werden wir selbstverständlich zustimmen, ansonsten werden wir den Geschäftsordnungsentwurf der vier Fraktionen allerdings ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle, Herr Ehlers, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bezeichnung „Vasallenfraktion“ nicht dem Umgang in diesem Hause, … (Sebastian Ehlers, CDU: Das war nicht ich, das war nicht ich. – Thore Stein, AfD: Das war ich.) Ach, Herr Stein war das. Ich hatte es gehört von irgendwo, Herr Stein. Entschuldigung, Herr Ehlers! Dann Herr Stein. … dass diese Bezeichnung „Vasallenfraktion“ nicht (Thore Stein, AfD: Aha!) in dieses Parlament gehört. (Thore Stein, AfD: Weil?) Und ich weise es als unparlamentarisch zurück. (Thore Stein, AfD: Ich bleibe trotzdem dabei.) So, jetzt rufe ich den nächsten Redner auf. Das ist für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir uns als Fraktion auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereitet haben, sind wir davon ausgegangen, dass mit der Rede meines Kollegen Michael Noetzel, der ja wiedergibt, was im Ausschuss beredet wurde, wie da auch die Entscheidungen gefallen sind und worum es ging, für uns dann kein gesonderter Redebedarf mehr bestehen würde. Der Verlauf der Diskussion zeigt aber, dass zu zwei/drei Sachen ich gerne etwas sagen möchte. Es sind ja zwei Dinge, die hier verhandelt werden, einmal die beiden Anträge die Verfassung betreffend und dann zur Geschäftsordnung. Was die Verfassungsänderungen betrifft, kennen Sie unsere Position, dass wir für öffentlich tagende Ausschüsse sind, dass wir das für sinnvoll halten, dass es ratsam wäre, das zu erproben anhand von der Arbeit zweier Ausschüsse. Denkbar wären Bildungsausschuss und Rechtsausschuss. Aber hier sind auch Argumente gekommen, wo ich sage, da gäbe es unsererseits Anmerkungen. Zum Beispiel halte ich es für einen Irrglauben, lieber David Wulff, dass, wenn Anträge in einem Ausschuss öffentlich behandelt werden, dass sie dann nicht mehr im Plenum eine Rolle spielen würden. Das, vermute ich, würde aus Gründen, sage ich mal, der Heraushebung in der öffentlichen Wahrnehmung, die erfolgt durch Plenarsitzungen, dann durchaus doch der Fall sein können, aber das ist spekulativ. Darauf will ich nicht weiter rumreiten. Aber ich will auch etwas sagen über eine Erfahrung, die ich gemacht habe. Ich habe mehrere Ausschüsse geleitet in den letzten Legislaturperioden, und eine Ausschusssitzung werde ich nie vergessen. Es war eine Ausschusssitzung des Sozialausschusses der 4. Legislaturperiode, in der es in Anklam zunächst in geschlossener Sitzung um fachliche Fragen ging. Und dann gab es einen öffentlichen Teil. Und ich war schon sehr verblüfft zu erleben, welche Wandlung dieser Ausschuss vollzog. Während es erst intensiv im geschlossenen Teil um die Sache ging, überwiegten – und das betraf alle – dann im öffentlichen Teil die Balkonreden, weil da waren Leute, denen man Botschaften senden wollte. Also es gibt schon Dinge, die wollen mitbedacht werden, und ich würde dafür plädieren, dass, auch wenn es heute abgelehnt wird, dass das Thema nicht ad acta gelegt wird. Etwas zu der Änderung der Geschäftsordnung: Wir begrüßen die sehr, weil hiermit die Möglichkeit gegeben wird, die Themenvielfalt beizubehalten beziehungsweise die Themenvielfalt, die hier eine Rolle spielt, auszuweiten und damit praktikabel umzugehen, eben mit der Reduzierung der Redezeit. Und es gibt die Möglichkeit, politisch Prioritäten zu setzen. Der geschätzte Kollege Ehlers hat ja dagegen polemisiert und hat gesagt, na ja … (Sebastian Ehlers, CDU: Argumentiert, nicht polemisiert!) Na ja, gut, ich habe das anders wahrgenommen. Und dann fiel ein Satz oder eine Wortgruppe, die ich so nicht stehen lassen will, weil das wirft ja ein Licht auf Sie selbst. Wenn die Fraktionen selbst festlegen können, was ist uns politisch wichtig, und danach die Budgets einteilen, und Sie sagen, dann gehts ja zu wie auf einem türkischen Basar – das waren ja Ihre Worte –, dann frage ich mich, (Thore Stein, AfD: Unparlamentarisch, um Gottes willen!) also was läuft da ab. Das ist ja eine Sache, wie wir uns politisch disponieren. (Horst Förster, AfD: Alles verlagert. – Thore Stein, AfD: Türkischer Basar!) Also ich sehe da eine Chance, wo Sie ein Problem sehen, das will ich an der Stelle schon sagen. (Thore Stein, AfD: Solche rassistischen Vorurteile, bitte!) Und ich finde, es wird demokratiebelebend sein, (Horst Förster, AfD: Menschenwürde! – Thore Stein, AfD: Kulturrassismus!) wenn wir Fragen und Antworten hier wieder einen größeren Stellenwert einräumen, die ja mehr oder weniger dann hier zu einer Farce wurden, dass jemand nach vorne ging und sagt, ich hatte eine Frage, nein, nicht, kommen Sie wieder. Und jetzt bin ich bei Herrn Stein. Das war auch sehr bezeichnend, was Sie gesagt haben. Sie haben ja dafür plädiert, das Instrument der Kurzintervention so zu belassen, wie es war. Ich hatte den Eindruck, dass gerade von Ihrer Fraktion dieses Instrument zu einer Verlängerung der Debatte genutzt wurde und nicht zur Intervention. (Horst Förster, AfD: Das ist redebezogen, nicht debattenbezogen.) Und das ist, das ist alles möglich und so, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Warum auch nicht?!) aber ich finde, das ist eine Form, sag ich mal, die in der Grauzone zum Missbrauch steht, weil wir haben Redezeiten, diese Redezeiten haben etwas zu tun mit dem Wählerwillen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und Sie nutzen sozusagen dieses Instrument, (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) um da entsprechend … Oh, ich bin durch! (Thore Stein, AfD: Hier, das ist die Geschäftsordnung.) Ich will nur sagen „Vasallenstaat“, das hätte ich auch hier jetzt in meiner Rede noch anmerken wollen, das ist wirklich voll daneben …
Elke-Annette Schmidt
Herr …
Torsten Koplin Die Linke
… und wirft ein bezeichnendes …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, …
Torsten Koplin Die Linke
… Licht auf Sie.
Elke-Annette Schmidt
… jetzt …
Torsten Koplin Die Linke
Vielen …
Elke-Annette Schmidt
… müssen Sie …
Torsten Koplin Die Linke
… Dank …
Elke-Annette Schmidt
… wirklich …
Torsten Koplin Die Linke
… für die …
Elke-Annette Schmidt
… zum Schluss …
Torsten Koplin Die Linke
… Aufmerksamkeit!
Elke-Annette Schmidt
… kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Hauen Sie doch noch mal was …) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thore Stein, AfD: Man kann auch Beutegemeinschaft sagen, wenn Ihnen das besser gefällt.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1923. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1923 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. (Unruhe im Präsidium) Ach, CDU hat mit abgelehnt. Entschuldigung! Gut. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1938. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Nun habe ich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gesehen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zustimmung.) Zugestimmt. Gut, danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1938 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1943. Ich rufe auf die Ziffern I bis III des Antrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine. Jetzt muss ich die CDU noch mal fragen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Dafür.) Dafür. Damit sind die Ziffern I bis III des Antrages auf Drucksache 8/1943 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD, bis auf einen Abgeordneten, und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten der Fraktion der AfD abgelehnt. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1943. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht, richtig?! – Jawoll! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/1943 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu) und den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/3810. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3888, den Änderungsantrag auf Drucksache 8/3810 anzunehmen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3914 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3914, soweit er die Ziffer I der Beschlussempfehlung betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Des Weiteren liegt Ihnen zu Ziffer I der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3924 vor, über den ich nun abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – ich sehe es immer so schwer – hat zugestimmt?! (Zuruf vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, abgelehnt.) Abgelehnt, gut. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3924, soweit er die Änderung zu Ziffer I der Beschlussempfehlung betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltungen der übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3888 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3888 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3888, den Antrag auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3914 abstimmen, soweit er die Neufassung der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3914, soweit er die Neufassung der Ziffer II der Beschlussempfehlung betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3924 abstimmen, soweit er die Neufassung der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3924, soweit er die Neufassung der Ziffer II der Beschlussempfehlung betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer I Nummer 1 des Antrages der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3916 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. (Zuruf aus dem Plenum: Doch!) Doch?! Ach, die FDP! Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3916, soweit er die Ziffer I Nummer 1 des Antrages betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer der Ziffer I Nummer 1 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I Nummer 1 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wer in Ziffer I den Nummern 2 bis 4 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit sind in Ziffer I die Nummern 2 bis 4 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3916 abstimmen, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 65a betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3916, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 65a betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Ich rufe auf Ziffer I Nummer 5 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/3927 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3927 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wer der Ziffer I Nummer 5 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit keine. Damit ist die Ziffer I Nummer 5 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer I Nummer 6 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3916 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag auf 8/3916, soweit er die Ziffer I Nummer 6 des Antrages betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer der Ziffer I Nummer 6 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist die Ziffer I Nummer 6 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wer der Ziffer I Nummer 7 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Ziffer I Nummer 7 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3888 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Ziffer I Nummer 8 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3916 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3916, soweit er die Ziffer I Nummer 8 des Antrages betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer der Ziffer I Nummer 8 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Ziffer I Nummer 8 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wer in Ziffer I den Nummern 9 bis 12 des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit sind in Ziffer I die Nummer 9 bis 12 des Antrages entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wer den Ziffern II und III des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit sind die Ziffern II und III des Antrages auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der FDP, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3747(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3924 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3924, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/958] vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Volksabstimmungsgesetz, auf Drucksache 8/3850. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/958] vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Volksabstimmungsgesetz (Erste Lesung) – Drucksache 8/3850 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute muss ich Sie leider behelligen mit einem sehr speziellen Feinschmeckergesetz, mit dem wir uns bemühen, eine Beschwerde der EU-Kommission abzuwenden. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Hintergrund ist, dass mit dieser Richtlinie in verschiedenen Fachgesetzen des Landes Umsetzungen stattfinden, die Sie zum Teil aus den Ausschussberatungen kennen. Nicht selten wird bei Gesetzesvorhaben durch das Ausschusssekretariat irgendwann an die Regierung die Frage gestellt, ob mit dem Gesetzentwurf Auswirkungen auf die Berufsausübungsmöglichkeiten verbunden sind. Und wenn das verneint wird, kann weiterbehandelt werden. Wenn nicht, würde genau der Inhalt dieser EU-Richtlinie greifen, auf die wir jetzt rekurrieren. Die sind bisher, diese Richtlinie ist bislang in den Landesgesetzen umgesetzt worden, indem man in der Regel auf die Inhalte der EU-Richtlinie direkt verwiesen hat. Man hat gesagt, dass die Artikel sowieso und sowieso anzuwenden sind. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das keine hinreichende Umsetzung sei, sondern dass ein Teil der Richtlinien wortgenau in die bundesdeutschen oder in diesem Fall in die mecklenburg-vorpommerschen Rechtsbestimmungen zu übernehmen ist. Das, würde ich freundlich umschreiben, nehme ich zur Kenntnis. Und damit werden wir jetzt umzugehen haben, weil es wenig sinnhaft ist, sich dabei auf ein Vertragsverletzungsverfahren einzulassen. Sie finden also jetzt einen Gesetzentwurf von Gesetzen, die bereits eigentlich glaubten, die Umsetzung geleistet zu haben, bei denen dort aber Bedenken bestehen, und genau deshalb wollen wir die Bedenken ausräumen. Sie finden also jedes der Gesetze – das kommt aus verschiedenen Häusern der Landesregierung –, Sie finden in jedem der Gesetze jetzt eine Anlage, in die wir die Begriffsbestimmungen und einen Teil der wortwörtlich nach Überzeugung der EU-Kommission aufzuführenden Bestimmungen wiederfinden, sodass sich nach unserer Überzeugung rechtlich-materiell gar nichts ändert, weil wir schon bislang die Umsetzung vorgenommen hatten. Ich erinnere noch einmal, in den Ausschussberatungen zu verschiedenen Gesetzen kennen Sie die Frage, ob eine berufsreglementierende Wirkung von dem jeweiligen Gesetzentwurf, der beraten wird, ausgeht. Also wir haben es auch schon praktisch angewendet in diesem Bundesland, müssen aber jetzt noch einmal eine andere Form und eine wortgetreuere Form der Implementierung in die Gesetze unseres Landes vornehmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, freue mich auf die Debatten in den Ausschüssen und würde mich insbesondere freuen, wenn wir hier gemeinsam die Vertragsverletzungsverfahren, die drohen, vermeiden helfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3850 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich zurück auf den Tagesordnungspunkt 1. Ich hatte angekündigt, einen Zwischenruf noch einmal überprüfen zu lassen. Im Ergebnis der Überprüfung erteile ich dem Abgeordneten Michael Noetzel einen Ordnungsruf bezogen auf die Äußerung gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Peters. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Übersetzendengesetzes, Drucksache 8/3851. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Übersetzendengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/3851 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringe ich den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Übersetzendengesetzes ein. Kurz zur Erinnerung, Anfang letzten Jahres, zum 01.01.2023, ist in Mecklenburg-Vorpommern das Übersetzendengesetz in Kraft getreten. Das bisherige Dolmetschergesetz Mecklenburg-Vorpommern musste abgelöst werden, da die Bundesgesetzgebung die allgemeine Beeidigung der Dolmetschenden im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung selbst geregelt hat. In den Landesgesetzen sind nun die allgemeinen Beeidigungen der Übersetzenden geregelt. Hierbei wurden im Wesentlichen die durch das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes aufgestellten Anforderungen in das Übersetzendengesetz übernommen, um eben einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) An diesen Standards möchten wir als Landesregierung durch das Erste Änderungsgesetz auch weiterhin festhalten. Daran wird sich nichts ändern. Alleine eine Frist ist aufgrund einer bundesrechtlichen Bestimmung anzupassen. Der Gegenstand der jetzigen Änderung betrifft die Gebärdendolmetschenden, die bislang nach den Landesgesetzen allgemein beeidigt werden konnten. Deren allgemeine Beeidigung soll nach den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bis zum 12.12.2024 befristet sein. Diese Frist wurde nun auf Bundesebene verlängert bis zum Ende 2025. Zudem wird aktuell auf Bundesebene geprüft, diese Frist, diese Befristung ganz aufzuheben. Wir passen daher unser Landesgesetz dem Bundesgesetz an. Diese Entscheidung des Bundes begrüßen wir, da sie zu Vorteilen für alle Beteiligten führt, denn es gibt dann weiterhin für die Gebärdendolmetschenden die einmalige allgemeine Beeidigung, und hierauf kann man sich dann in jedem Verfahren berufen, ohne weiteren Aufwand. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3851 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Ostseeschule Ueckeritz. Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 8/3855. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/3855 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor. Das Personalvertretungsgesetz wurde zuletzt durch das am 14. Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Hochschulrechts geändert. Zwischenzeitlich hat sich jedoch weiterer Änderungsbedarf ergeben. Der vorliegende Gesetzentwurf soll einer umfassenden Novelle, die sich zurzeit durch die Landesregierung in Vorbereitung befindet, nicht vorgreifen, sondern nur drei Bereiche regeln, die unserer Auffassung nach einer schnelleren Regelung bedürfen. Mit der Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes hatte der Bund seinerseits einzelne Regelungen für die Bundesländer befristet. Diese Befristung läuft zum 31.12. dieses Jahres aus und muss dann über Landesgesetze geregelt werden. Hiervon betroffen sind die Stufenvertretungen, die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und -versammlungen und die Bildung von Fachkammern. Die zurzeit gültigen Regelungen nach dem Bundesgesetz sollen nach diesem Gesetz bis zur Überführung beziehungsweise eigenen Regelung in diesem Gesetz fortgelten. Darüber hinaus erfolgten in der Vergangenheit im Bildungsbereich Strukturänderungen. Das einzige Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommerns für Schule und Ausbildung ist seit geraumer Zeit bereits aufgelöst. Die Regelungen in Paragraf 78 des Personalvertretungsgesetzes sind damit obsolet. Eine Beibehaltung der Vorschriften entspräche also nicht den aktuellen Strukturen, insofern regelt die Neufassung des Paragrafen 78 nur noch die Bildung der Jugend- und Ausbildungsvertretung im Bereich der Lehrkräfte. Dabei wird mit dem Verweis auf Paragraf 5 Absatz 1 der Lehrervorbereitungsdienstverordnung klargestellt, dass Lehrkräfte im Seiteneinstieg, einschließlich der Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, die die Befähigung für ein Lehramt beziehungsweise eine Lehrbefähigung nach Paragraf 2 Absatz 5, 6 beziehungsweise 6a des Lehrerbildungsgesetzes erwerben, keine Auszubildenden im Sinne des Paragrafen 78 sind. Diese Beschäftigten stehen im Gegensatz zu den Referendarinnen und Referendaren in einem Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer. Sie wählen den Personalrat der Lehrkräfte. Die Zuordnung der Jugend- und Ausbildungsvertretung, der Referendarinnen und Referendare zum Lehrerhauptpersonalrat erfolgt wegen der fachlichen Nähe und der besonderen Affinität dieses Gremiums mit den Themen und Problemen der angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Auch wird das in Paragraf 7 des Personalvertretungsgesetzes normierte Gruppenprinzip der Beamten und Arbeitnehmer für den Bereich der Lehrkräfte aufgehoben. Genutzt werden soll die kleine Novelle allerdings auch für eine Regelung, die digitale Personalratssitzungen zulässt. Nach der Beendigung der pandemischen Situation gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für die Durchführung digitaler Personalratssitzungen. Das Personalvertretungsgesetz sieht nur die Durchführung von Präsenzsitzungen vor. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war zum damaligen Zeitpunkt die Durchführung von Präsenzsitzungen sehr eingeschränkt beziehungsweise gar nicht mehr möglich. Für die ordnungsgemäße Beschlussfassung setzt das Gesetz eine persönliche Anwesenheit der Mitglieder voraus. Somit waren die Personalvertretungen praktisch arbeitsunfähig. Aus diesem Grund hatte der damalige Innenminister mit einem Rundschreiben vom 26. März 2020 darauf hingewiesen, dass das Festhalten an der Präsenzpflicht die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen verletzen würde, und die Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen für zulässig erachtet. Das hat sich unserer Meinung nach jedenfalls bewährt und somit soll mit diesem Gesetz eine rechtliche Grundlage für digitale Personalratssitzungen ebenfalls geschaffen werden. Ich freue mich auf die sich anschließende Aussprache und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein kurzer Blick ins Personalvertretungsgesetz. Die Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen und die bei uns im Hause damit Befassten nennen es immer liebevoll PersVG, finde ich eine wunderschöne Abkürzung, also das liebevoll PersVG genannte Gesetz, was in seinen Grundstrukturen aus dem Jahr 1992 stammt, ist von daher in die Jahre gekommen und an vielfältigen Stellen mit Sicherheit nicht mehr aktuell. Wir bereiten deshalb – die Abgeordnete hat es dankenswerterweise angesprochen – eine grundständige Novelle vor. Die wird uns aber erst im kommenden Jahr erreichen. Zurzeit sind wir in den Abschlussbemühungen eines Eckpunktepapiers, das wir als Innenministerium von den entsprechenden Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern des DGB und des DBB vorbereiten. Weil wir eben noch einige Zeit brauchen, bin ich dankbar dafür, dass wir quasi ein kleines Vorab, einen Appetizer der Koalitionsfraktionen in Form dieses Antrages haben, der nämlich für sehr dringende Punkte jetzt in das schnelle Gesetzgebungsverfahren soll. Wir würden das mit unseren sehr umfassenden Bemühungen in den zeitlichen Ansprüchen, die hier vorliegen, nicht umsetzen können. Es ist angesprochen worden, es geht um zwei große Dienstleistungen, um die uns die Arbeitnehmerseite an der Stelle dringend gebeten hat und was im Übrigen in Form der Bildungsministerin auf der Arbeitgeberseite gleichermaßen so gesehen wird. Erstens, nach der Pandemie sind alle Möglichkeiten, die schon während der Pandemie eher hemdsärmelig waren, sind alle Möglichkeiten für hybride und digitale Sitzungen hinfällig. Sie können natürlich als Personalvertretung eine Videokonferenz durchführen. Aber in Personalvertretungen werden nicht selten Beschlüsse gefasst, die im Übrigen für einzelne Beteiligte, beispielsweise bei der Beteiligung einer Personalvertretung bei Abmahnung oder Kündigungsverfahren können diese Beschlüsse durchaus in Rechtsstreitigkeiten erhebliche entscheidende Bedeutung haben. Es kommt also darauf an, darf ich auch in so einer hybriden oder digitalen Fassung Beschlüsse fassen, darf ich Beschlüsse fassen, mit denen ich im Zweifel auch den Arbeitgeber an anderen Stellen entsprechend hart angehe. Auch das ist durchaus die Aufgabe von Personalvertretungen. Auch das setzt aber im Zweifel voraus, dass bei solchen Aktivitäten wirksame Beschlüsse vorliegen. Von daher hat der Personalvertretungsbereich der öffentlichen Hand ein nachvollziehbar großes Interesse, dass diese Möglichkeiten wieder sehr schnell hergestellt werden. Nun muss man sagen, das war doch schon immer so. Ja, seit 1992 war das so, aber es haben sich eben Bedingungen verändert. Natürlich war das schon immer ein Flächenbundesland, aber wir haben gemeinsam an vielen Stellen ausprobiert, erfahren, festgestellt in der Pandemie, dass genau diese digitalen Formate funktionieren, und deshalb ist nachvollziehbar, dass gebeten worden ist, genau das hier für die Personalvertretungsarbeit kurzfristig möglich zu machen und eben nicht auf die große Novelle in ein oder anderthalb Jahren damit warten zu müssen. Meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus, ist angesprochen worden von Frau Tegtmeier, die entsprechenden Strukturveränderungen, nämlich die Abschaffung des LISA. Es gibt insgesamt durch die wieder eingeführte Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern eine deutlich geänderte Zusammensetzung in den Lehrerzimmern. Bislang werden zwei unterschiedliche, in einer Personalvertretung zwei unterschiedliche Zugänge gewährt. Es wird nämlich auf der einen Seite die Angestellten wählen, die Angestelltenvertreterinnen und -vertreter, und die Beamtinnen und Beamten wählen Beamtenvertretungen in die jeweiligen Personalvertretungen. Das ist aber in Wahrheit das gleiche Lehrerzimmer, es sind in der Regel die gleichen Bedingungen, es ist die gleiche Arbeit, es sind die gleichen Umfeldbedingungen. Von daher war sowohl der Bildungsministerin, aber insbesondere der gewerkschaftlichen, der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite bedeutsam, dass man hier diese vielleicht etwas tradierte Aufteilung aufgibt, die sich insbesondere in Lehrerzimmern nicht mehr erklären lässt, weil sie eher etwas mit Eintrittszeitpunkten zu tun hat, nämlich, wann wurde ich Lehrerin oder Lehrer, wann wurde ich schon verbeamtet oder seit wann bin ich eben im Angestelltenverhältnis tätig. Wir wollen ein Lehrerzimmer, wählen eine gemeinsame Personalvertretung, und genau das ist der Grund, weshalb wir Ihnen dankbar sind, dass Sie mit diesem Vorhaben uns die Möglichkeit geben, sehr schnell zu reagieren. Die Wahlen sind im kommenden Mai. Werden Sie die entsprechenden Aufstellungszeiträume, die Wahlvorbereitungszeiträume, all das mitberücksichtigen, müssen wir spätestens Ende dieses Jahres eine gesicherte Rechtssituation im Gesetz geschaffen haben, damit darauf aufbauend dann die neuen Personalvertretungen in den Lehrerzimmern in den Schulen unseres Landes gewählt werden können. Deswegen ganz herzlichen Dank für die Einbringung dieses dann deutlich schneller gehenden Verfahrens, als wir es zurzeit abbilden könnten! Ich wünsche engagierte Beratungen, bin Ihnen sehr dankbar und bin überzeugt davon, dass insbesondere die Personalvertretung, die Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften sehr, sehr dankbar aufnehmen, dass wir ihren dringenden Wunsch, das jetzt sehr schnell abzuwickeln, umsetzen. – Vielen Dank, ich wünsche Erfolg in den Beratungen und bedanke mich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zielt auf notwendige Anpassungen und Modernisierungen ab, denen wir im Großen und Ganzen durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Einzelne Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelten in den Bundesländern nur noch bis Ende dieses Jahres, und deshalb ist es höchste Zeit, dass wir hier Klarheit und Zukunftssicherheit schaffen. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes ist die Einführung digitaler und hybrider Personalratssitzungen. Bereits während der Corona-Pandemie haben sich diese Sitzungen als effektive Lösung erwiesen, um die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen auch bei Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Die Idee an sich ist also gut. Leider musste aber erst eine globale Pandemie mit massivsten Grundrechtseinschränkungen eintreten, bevor der Gesetzgeber diese Möglichkeit des Einsatzes zeitgemäßer Technologien aufgegriffen hat. Nun endlich wird erkannt, dass digitale und hybride Sitzungen nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch im normalen Arbeitsalltag erhebliche Vorteile bieten können. Sie erleichtern die Teilnahme, fördern die Flexibilität der Arbeitsprozesse, ermöglichen ortsunabhängige Zusammenarbeit und reduzieren – das ist nicht zu vernachlässigen – Reisezeiten und Kosten gerade hier bei uns im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Die Ausgestaltung der anzuwendenden Regelungen zu den digitalen und hybriden Personalratssitzungen ist dabei nicht unwesentlich. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für diese Sitzung klar und praxistauglich definiert werden können, damit die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen auch weiterhin effektiv wahrgenommen werden können. In diesem Zusammenhang muss insbesondere sichergestellt werden, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die digitalen Sitzungen eingehalten werden und dass allen Sitzungsteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an den Sitzungen zu beteiligen, unabhängig von ihrem technischen Know-how ihrer Ausstattung. Der Gesetzentwurf sieht zudem Anpassungen im Bildungsbereich vor, die aufgrund von Strukturänderungen erforderlich sind. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um formale Anpassungen an die gesetzlichen Regelungen, an die aktuellen organisatorischen Strukturen im Bildungssektor. Die Abschaffung des Gruppenprinzips – das hat Herr Innenminister angedeutet gerade – im Bildungsbereich aufgrund des neu vorgesehenen Paragrafen 80 Absatz 5 Personalvertretungsgesetz sollte jedoch mit Argusaugen betrachtet werden, denn die aktuelle Regelung, die zwischen Beamten und Angestellten unterscheidet, trägt den unterschiedlichen Interessenlagen und den verschiedenen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich durchaus Rechnung. Insofern sollte man dringend darauf achten, dass die Abschaffung des Gruppenprinzips nicht zu einer Verwässerung der Interessenvertretungen führt. Ob die besoldungs- und tarifrechtlichen Belange beider Beschäftigungsgruppen bereits hinreichend harmonisiert sind, um auf eine Ausdifferenzierung verzichten zu können, das wird wohl die Zukunft zeigen müssen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sollte also sorgfältig geprüft und beraten werden, damit die Interessen aller Beschäftigungsgruppen im Blick behalten werden können und wir eine vernünftige Zukunft in den Personalräten vor uns haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt dieses Gesetzes haben wir ja nun schon mehrfach Ausführungen gehört, deshalb erspare ich Ihnen das noch einmal. Es handelt sich ja in der Tat um eher kleinere Änderungen. Der Minister hat es ja eben auch noch mal getan und eine größere Reform des Personalvertretungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern angekündigt. Aber wo liegt hier die Krux? Es handelt sich mal wieder um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, um zwingende Regelungslücken, die sonst bis Ende 2024 auftreten würden, noch möglichst zügig mit der Zweiten Lesung auch zu verabschieden. Das haben wir ja hier schon öfter erlebt und ist nichts Neues. Allerdings die Tatsache, dass das Bundesgesetz bereits im Jahr 2021 in Kraft getreten ist und man drei Jahre Zeit hatte, diese doch sehr überschaubaren Regelungslücken zu ordnen, wirft wieder ein bezeichnendes Bild auf die Koalition. Und ich kann Ihnen nur sagen, das ist der übliche rote Faden, der sich hier bei Rot-Rot durchzieht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, wenn es drei Jahre sind, dann waren Sie aber auch noch involviert.) Zu spät, zu wenig, kein Konzept – das ist Ihre rot-rote Strategie. Wir haben erneut ein Gesetz, das nicht regelkonform im Landtag behandelt werden kann. Das, finde ich, ist nach wie vor kein gutes Handwerk, was hier Rot-Rot herlegt. Wir werden aber trotzdem der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)
Birgit Hesse
Vielen Dank Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Baustelle, der Bauplan stammt aus dem letzten Jahrhundert, die Werkzeuge sind veraltet und trotzdem erwarten alle, dass das Gebäude stabil und modern wird. Genau in dieser Situation befinden wir uns heute. Unser Personalvertretungsgesetz muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass digitale Sitzungen nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch effizient und notwendig sind. Die Präsenzpflicht hat in Zeiten der Kontaktbeschränkungen die Arbeit der Personalvertretungen erheblich erschwert. Darum wurden vorübergehend Möglichkeiten geschaffen, in digitaler Form zu beraten. Diese Regelungen – das ist hier jetzt schon mehrfach gesagt worden – laufen aus. Es ist an der Zeit, mit einer neuen Fassung zu ermöglichen, Sitzungen weiterhin vollständig oder teilweise digital durchzuführen. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Personalräte und trägt den modernen Arbeitsbedingungen Rechnung. Der Personalrat muss dabei organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Inhalten der Sitzung haben. Obwohl ein absoluter Schutz vor Kenntnisnahme durch Dritte nicht gewährleistet werden kann, muss der Personalrat alles tun, was in seiner Macht steht, um dies zu verhindern. Dies schließt ein, dass die zugeschalteten Mitglieder bestätigen, dass nur berechtigte Personen anwesend sind und dass sie sofort informieren, falls Unbefugte den Raum betreten. Die Maßnahmen sind vollkommen angemessen, um die Vertraulichkeit der Sitzungsinhalte zu wahren, auch wenn ein absoluter Schutz nicht möglich ist, wie wir wissen. Die Protokollierungspflicht und technische Vorkehrungen stärken die Sicherheit. Das Verbot von Aufzeichnungen schützt zusätzlich vor unerwünschtem Zugriff auf sensible Informationen. Insgesamt wird durch diese Vorhaben ein hohes Maß an Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet. Die Paragrafen 26 und 78 bieten klare und präzise Regelungen zur Durchführung und Organisation der Sitzungen des Personalrats sowie zur Vertretung der Referendarinnen und Referendare im Lehramt. Die Beschäftigten im Dienstverhältnis als Lehrerinnen und Lehrer wählen den Personalrat der Lehrkräfte. Referendarinnen und Referendare hingegen werden der Jugend- und Ausbildungsvertretung zugeordnet, die dem Lehrerhauptpersonalrat angegliedert ist, und zwar aufgrund der fachlichen Nähe und speziellen Affinität zu den Themen und Problemen der angehenden Lehrkräfte. Die spezifischen Regelungen für die Jugend- und Ausbildungsvertretung unterstreichen die umfassende Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse innerhalb des Bildungssystems. Strukturveränderungen im Bildungswesen machen es ebenfalls erforderlich, die Regelungen für die Wahl und Arbeit der Personalvertretung anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesinstitut für Schule und Ausbildung, LISA, war eine zentrale Institution für die Lehrkräftefortbildung und die Schulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit seiner Auflösung sind bisherige Regelungen zur Wahl und Arbeit der Personalvertretung, die das LISA betrafen, obsolet geworden. Die Neustrukturierung des Schulsystems, wie die Etablierung neuer Schulformen und die Anpassung bestehender Strukturen, erfordert die Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. Diese sollen die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Schulformen von Grundschulen über Gymnasien bis hin zu beruflichen Schulen angemessen beachten und ihre jeweiligen Interessen vertreten werden können. Das bisherige Grundprinzip, dass eine Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits vornimmt, ist im Bildungsbereich nicht mehr zeitgemäß. Die Harmonisierung der besoldungs- und tarifrechtlichen Belange beider Gruppen rechtfertigt die Abschaffung dieser Differenzierung. Dies vereinfacht die Arbeitsprozesse und fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Lehrkräfte. Um Regelungslücken zu vermeiden, sollen die bis Ende 2024 geltenden Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes weiterhin Anwendung finden. Dies gewährleistet eine nahtlose Übergangszeit und gibt uns die notwendige Zeit, um umfassende Reformen vorzubereiten. Die vorgeschlagenen Änderungen verursachen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte. Auch der Verwaltungsaufwand bleibt unverändert. Die Änderungen sind somit nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich vernünftig. Zum Schluss lassen Sie mich zur Notwendigkeit von Anpassungen eine kleine, aber wahre Geschichte erzählen. Vor Kurzem berichtete mir jemand von einer privaten Bildungseinrichtung über einen Vorfall, der uns zeigt, warum wir dringend handeln müssen. Die Lehrkräfte dieser Einrichtungen hatten sich entschlossen, einen Personalrat zu wählen, um sich unter anderem für dort erforderliche Veränderungen einzusetzen. Da die Zweigstellen über ganz Deutschland verteilt liegen, entschieden sie sich, die Versammlung digital abzuhalten. Alles lief reibungslos und sie waren zufrieden mit ihrer Entscheidung, moderne Technik zu nutzen und den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Doch die Freude währte nicht lange, der Träger verweigerte die Anerkennung. Die Begründung war, die Wahl sei ungültig, weil sie digital statt in Präsenz stattfand. Die Lehrkräfte waren fassungslos und enttäuscht. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Sie hatten sich in der schwierigen Situation – ich bin gleich fertig – innovativ gezeigt. Also auch das ist ein Punkt, wo wir sagen, es ist ratsam, diese gesetzliche Regelung neu zu fassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Na endlich, habe ich gedacht, als ich den Titel der Vorlage gelesen habe. Das wurde aber auch Zeit, dass dieses uralte Personalvertretungsrecht Mecklenburg-Vorpommern endlich geändert wird und modernen Standards angepasst wird. Wie enttäuscht war ich, als ich die Vorlage gelesen habe. Das ist ja nur das, was unvermeidlich ist, wo alte Regelungen nun wirklich nicht mehr anwendbar sind. Was haben Sie sich denn dabei gedacht?! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wo bleibt denn die Novelle des Personalvertretungsrechts, auf die die Beschäftigten und die Personalvertretungen so dringlichst warten? Wenn man das Gesetz einmal anfasst, (Enrico Schult, AfD: Das hatte der Minister gesagt.) dann kann man es doch gleich richtig machen. Das hat der Minister gesagt, dass es im nächsten Jahr kommt. Ich habe sehr wohl zugehört, und ich kann das durchaus auch in meine Rede einbinden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, genau. Seit 1993 bestimmt das kleine Karo im Personalvertretungsrecht die Gesetzgebung in M-V, während andere Länder längst fortschrittliche Personalvertretungsrechte für die Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten eingeführt haben. Dabei wäre eine grundlegendere Reform dringend geboten. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften fordern dies schon seit 2017 vehement ein. Ich benenne nur einige Beispiele, wo aus unserer Sicht Handlungsbedarf besteht: Wichtig wäre der Ausbau der individuellen Rechte, beispielsweise das Recht zur Stellungnahme des Personalrats in Disziplinarverfahren oder bei Abmahnungen oder für die beiden großen Standorte unserer Unikliniken mit vielen Tausend Beschäftigten, die Möglichkeit zur Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, so, wie es im Betriebsverfassungsrecht für private Kliniken Usus ist. Das wäre gerade für die Mitbestimmung in den beiden Unikliniken von zentraler Bedeutung. Dringenden Nachholbedarf gibt es aber auch im Bildungsbereich. So wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, den Referendarinnen und Referendaren, die mithelfen, den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, ein Wahlrecht in den Personalrat einzuräumen. Sie werden derzeit – und so ist es ja auch in dieser Vorlage vorgesehen – mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit nur geringen Mitbestimmungsrechten abserviert. Das bildet die Realität an unseren Schulen schon seit vielen Jahren nicht mehr ab. Das ist auch eine Frage des guten Umgangs mit dringend benötigten Fachkräften. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das aktuelle Personalvertretungsgesetz bei Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Genderpolitik einen antiquierten Geist ausströmt, scheint die Koalition nicht zu stören, auch hier besteht massiver Handlungsbedarf. Wenigstens das haben Sie in anderen Gesetzgebungsverfahren schon besser gelöst, wenn es nur kleinteilig war. Der Ausschussüberweisung stimmen wir dennoch zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich versuche mich kurz zu halten bei dem Thema. Inhaltlich wurde ja auch hier hinreichend schon ausgeführt. Der Gesetzentwurf übernimmt im Wesentlichen Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, die hier noch in Anwendung gebracht werden sollen. Dazu kommen halt einige kleinere Anpassungen bei den Begrifflichkeiten und die Möglichkeit, hybride und digitale Sitzungen des Personalrats durchzuführen – für uns Liberale eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass das auch endlich möglich ist. Daher ist das für uns auch kein großer Diskussionsstoff. Wir begrüßen digitale und hybride Sitzungen. Und endlich angekommen in der Moderne, das wünschen wir uns in vielen anderen Bereichen bei der Landesregierung beziehungsweise hier bei der rotroten Koalition natürlich auch. Was uns jedoch tatsächlich ein bisschen wundert, warum die Landesregierung das jetzt irgendwie nicht früher erkannt hat. Und Corona liegt natürlich auch schon eine ganze Weile zurück. Da hätte man auch schon früher mal ein bisschen nachsteuern können. Und wenn uns jetzt irgendwie erst auffällt, dass Personalräte nicht digital tagen dürfen, kommt die Erkenntnis natürlich reichlich spät. (Beifall René Domke, FDP) Ich meine aber auch, vielleicht hat das Ganze auch einen Grund, dass die Landesregierung beziehungsweise die rot-roten Fraktionen jetzt erst mit dem Thema kommen. Das hat natürlich auch etwas mit Prioritätensetzung in diesem Bundesland zu tun. Man muss ja auch die mentale Kapazität für solche Projekte aufbringen. Man muss natürlich auch gucken, was ist wichtig hier im Land. Und die Landesregierung setzt ganz klar ihre Priorität auf sinnfreie Projekte, wie zusätzliche Feiertage oder Tariftreuegesetze, die kein Mensch braucht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und da wundert es mich natürlich nicht, dass das jetzt hier noch mal ganz schnell als Fraktionsantrag ins Plenum gebracht werden muss, weil die Landesregierung dafür keine Kapazität hatte. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Aber Schlafmützigkeit ist ja auch durchaus eine Kernkompetenz. Von daher freue ich mich auf die Beratungen in den Ausschüssen, und dann gucken wir, dass wir hier noch mal was Vernünftiges daraus gezaubert bekommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich erst einmal für einige sachliche Beiträge hier in der Debatte. Zum Ende hin ist das ja merklich abgeflaut, was die Sachlichkeit angeht. Und ja, Frau Wegner, in der Tat haben wir hier nur Punkte aufgegriffen, von denen wir meinen, dass sie nicht auf die große Novelle warten sollten, denn diese Änderungen werden sicherstellen, dass unsere Personalvertretungen weiterhin effektiv arbeiten können und möglichst den modernen Anforderungen auch gerecht werden. Und gerade im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der im nächsten Jahr stattfindenden Personalratswahlen werden die Regelungen hoffentlich Klarheit schaffen. Und ich will hier auch nicht noch mal Dinge wiederholen. Deswegen, wie gesagt, noch mal herzlichen Dank für die sachlichen Beiträge! Und das Gesetz soll beraten werden federführend im Innenausschuss und mitberatend im Bildungsausschuss. – Und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3855 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vonseiten der AfD-Fraktion ist eine zehnminütige Auszeit beantragt worden. Daher unterbreche ich die Sitzung und wir setzen die Sitzung fort um 16:45 Uhr. Unterbrechung: 16:34 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:46 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, Drucksache 8/3860. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/3860 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Wenn man das Wort „Gefährderansprache“ oder „Gefährdungsansprache“ im Duden eingibt, im Onlineduden eingibt, dann bleibt das Ergebnis meist ergebnislos, auch in der Rechtschreibkorrektur bisher noch nicht stattgefunden, aber darum soll es jetzt hier in erster Linie nicht gehen. Die AfD-Fraktion legt diesen Gesetzentwurf vor, weil wir diesen als nötig erachten zur Schließung einer Gesetzeslücke. Dazu möchte ich kurz ausführen, was die Gefährderansprache als solche ist. Sie dient im Grunde insbesondere beim Jugendstrafrecht, bei jugendlichen Straftätern, sie dient insbesondere bei den sogenannten Gewalttätern Sport, aber auch und gerade bei der häuslichen Gewalt als niedriges Mittel der Einschreitschwelle von Polizeibeamten, um auf eine sogenannte Gefährdungslage hinzuwirken, hinzuweisen und dem polizeilichen Gegenüber mögliche polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Konsequenzen aufzuzeigen. Nun ist es so, dass unter Juristen, die ja oftmals unterschiedlicher Meinung sind, eben auch die Meinung herrscht, dass dies ein Eingriff in die sogenannte Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz bedeutet und dementsprechend Grundrechtseinschränkungen einer Gesetzesgrundlage bedürfen. Es gibt diese Gesetzesgrundlage bereits, wird der Innenminister gleich ausführen, und zwar finden wir das hier in Paragraf 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Da zieht man sozusagen die Eingriffsermächtigungen aus der allgemeinen Befugnis von Polizeibeamten. Dennoch zeigen die Erfahrungen, aber auch das Gespräch mit Polizeibeamten und der Blick in andere Polizeiorganisationsgesetze anderer Bundesländer – wie Sie wissen, ist Polizei ja nun mal eine reine Ländersache und in dem Sinne sind wir hier als Land für die Gesetzgebung zuständig –, es gibt, wie gesagt, Bundesländer, wenn ich da nach Baden-Württemberg blicke, nach Bayern blicke, nach Berlin blicke, gibt es dort diese Eingriffsbefugnis, diese Eingriffsermächtigung. Wir schlagen Ihnen vor, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend zu ändern, dass wir einen zusätzlichen Paragrafen einfügen, und zwar den Paragrafen 28a, weil nach unserem Dafürhalten, nach meinem Dafürhalten in 28 die Befragungs- und Auskunftspflicht geregelt ist und in 29 die Identitätsfeststellung. Und wir betrachten die Gefährdungsansprache oder die Gefährderansprache als eine niederschwellige polizeiliche Eingriffsbefugnis, also unterhalb der Identitätsfeststellung. Oftmals ist die Identität bei den Gefährdern, die man anspricht, die man erreichen möchte, ohnehin schon bekannt. Und deswegen haben wir uns eben vor die Identitätsfeststellung in 29 SOG entschieden. Und wenn ich gerade in die jüngste Vergangenheit blicke, hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern gab es ja auch einen strittigen Fall, der nach meinem Wissen auch noch verwaltungsgerichtlich entschieden werden wird. Ich erinnere an den Fall von Loretta an der Schule in Ribnitz-Damgarten. Und da stand ja auch die Frage im Raum, gab es dort jetzt eine Gefährderansprache, gab es keine Gefährderansprache. Und gerade in diesem Zusammenhang habe ich mich mit dieser Problematik als solche noch mal befasst. Und die Rückläufe meiner Gespräche mit Polizeibeamten hier im Land sind durchweg alle in die Richtung gegangen, ja, wir wünschten uns eine konkrete Eingriffsermächtigung, die im Sicherheits- und Ordnungsgesetz festgeschrieben ist, damit wir nicht immer nur auf die Allgemeinverfügung nach Paragraf 13 uns stützen müssen. Und deswegen werbe ich hier um eine unaufgeregte, inhaltliche, sachliche Debatte zu diesem Gesetzentwurf, freue mich auf eine Überweisung in den Innenausschuss, wo wir dann über Feinheiten gerne noch reden können. – In diesem Sinne vielen Dank und eine spannende Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst würde ich vorneweg ein bisschen Wasser in den Wein geben wollen. Sie waren so sehr stark bei der reinen Eingriffshandlung, die mit der Gefährderansprache einhergeht. Die Gefährderansprache ist, wenn wir realistisch draufgucken, ein Zwitter, diesen Zwitter zwischen einer präventiven Maßnahme, ich will gar nicht erst in eine Situation der konkreten Verletzung von Sicherheit und Ordnung kommen, denn dann wäre ich schon direkt in Paragraf 13 der allgemeinen Ermächtigungsgrundlage für polizeiliches oder ordnungsbehördliches Handeln oder aber in einer der vielen Spezialtatbestände, die es dahinter gibt, sondern ich will eigentlich vor diese Welle kommen, vor diese Lage kommen. Ich habe also eine Situation, wo wir den Eindruck haben, da kriselt es zwischen Nachbarn immer mal regelmäßig und einer schlägt über die Stränge. Dann gibt es nicht selten den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, die eben nicht abwarten, bis das erste Mal jemand im Zweifel im Jumm – das sind ja dann oft sehr spezielle Lebenslagen, die dort prägend sind – mit einem Messer oder Ähnlichem auf die Beteiligten zugeht, sondern wir haben vorher die klare Ansprache, den klaren Hinweis, dass da ein Dauerkonflikt feststellbar ist, dass Sorge besteht, dass das aus dem Ruder läuft, und dann ist es eben quasi der Schritt davor. Und deshalb bin ich nicht ganz sicher, ob ich mit der Einordnung in den Eingriffsermächtigungsbefugnissen so richtig glücklich bin. Noch mal: Zwitterrolle zwischen beidem. Das ist natürlich nach der Prävention, die sich an die Allgemeinheit wendet. Dass sie mit Fahrradlicht fahren sollen, würden wir Ihnen allen gern an die Hand geben, sofern es dunkel ist. Es ist der Punkt, wo jemand noch nicht in der Ordnungswidrigkeit, in der Straftat, in der Verletzung der entsprechenden Maßgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, aber man Sorge hat, dass er verdächtig nah rankommen könnte, und man sowohl für diejenigen, die potenziell Opfer sind, aber auch für die, die potenziell reintappen, einen Schritt davor geht. Das vielleicht mal zur Einordnung. Gleichwohl braucht man als polizeiliche Maßnahme, als ordnungsbehördliche Maßnahme selbstverständlich eine Ermächtigungsgrundlage, ich brauche etwas, worauf ich mich stütze, das ist völlig unstreitig. Noch einmal: Für präventive Maßnahmen, für die Prävention der Polizei gibt es aber ausdrückliche Befugnisse im Sicherheits- und Ordnungsgesetz und selbstverständlich auch dafür, selbst im Extremfall ordnungsbehördlich einzugreifen, wenn es dann entsprechend rustikaler zur Sache geht. Sie haben gesagt, das, was wir momentan dort haben, scheint Ihnen nicht ausreichend. Paragraf 13, diese allgemeine Eingriffsbestimmung – das ist mal ein bisschen salopp formuliert –, die sagt, alles das, was erforderlich ist, um eine aufziehende oder eingetretene Gefährdung oder Verletzung der Sicherheit und Ordnung abzuwenden, das dürfen Ordnungsbehörden/Polizeibehörden in so einer Situation nach ihrem Ermessen ergreifen. Und dann greifen so ganz allgemeine Grundsätze, die wir hier breit diskutiert haben. Wenn ich verschiedene Möglichkeiten habe, die eine tut mir weh, die andere weniger, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit habe ich die zu wählen, die weniger weh tut, die weniger in Rechte eingreift, die weniger gravierend ist. Aber selbstverständlich darf ich mit meinen Maßnahmen sicherstellen und muss keine Risiken eingehen, darf sicherstellen, dass diese Störung auch tatsächlich unterbunden wird. Solche Tatbestände sind ein aus Sicht von Juristinnen und Juristen jetzt sehr theoretisch echtes Erfolgskonzept der letzten 150 Jahre. Wenn Sie in die alten Gesetzgebungspakete von vor 200/250/300 Jahren gucken, dann sind die mehrbändig und haben quasi jeden Einzelfall sehr detailliert geregelt. Und das Bemühen der letzten 130 bis 150 Jahre ist gewesen, eben gerade in möglichst abstraktere Tatbestände zurückzukehren und damit, erstens, einer Vielzahl von neuen Sachverhalten, die man gar nicht immer alle vorhersehen kann, schon in so einer Abstraktion auch Genüge zu tun und, zweitens, am Ende gesetzliche Werke ein bisschen übersichtlicher zu gestalten und zu sagen, da steckt dann eben in einer abstrakteren, allgemeineren Norm eine Vielzahl von Sachverhalten drin. Mich überzeugt dieses Konzept immer sehr. Ich finde, das ist etwas, was uns alle entschlacken hilft, und werbe deshalb sehr dafür, dass mit Paragraf 13 eben auch eine gute Erfassung einer Vielzahl von Sachverhalten gegeben ist. Die Frage, ob man sagt, und jetzt brauchen wir dafür eine gesonderte, macht dann die Frage auf: Wofür noch? Wenn wir Kolleginnen und Kollegen in Streifenwagen, in den Polizeirevieren fragen würden, hätten die möglicherweise noch mehr Wünsche, das kann ich nicht ausschließen. Weil wir das gemeinsam nicht ausschließen können und weil im Übrigen auch dieser Gesetzgeber, wenn auch in der alten Zusammensetzung des letzten Landtages, das nicht ausschließen konnte, hat er der Landesregierung damals schon an die Hand gegeben mit der Schaffung – 2016/17 – neuer Eingriffsbefugnisse – ich glaube, 2020 ist es sogar erst gewesen –, neue Eingriffsbefugnisse. Da hat man im Rahmen von Terrorismusabwehr und Ähnlichem im Polizeigesetz eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten geschaffen. Auftrag war, guckt euch bis Ende 24 an, machen die alle Sinn, sind die so richtig, brauchen wir mehr, brauchen wir weniger, greift das zu weit ein, nicht weit genug. All das ist im Prozess einer Evaluierung – schönes neudeutsches Wort –, aber ein Stück weit die Überprüfung all dessen inbegriffen. Alle Beteiligten, zumindest die innenpolitisch aktiv sind in diesem Hohen Hause, sind von uns bereits für August eingeladen worden. Gemeinsam mit der Hochschule in Güstrow werden wir ein anderthalbtägiges Symposium machen, wo wir die Kritiker, die Fachleute, auch die eigenen Kolleginnen und Kollegen versuchen einzubinden. Die Idee ist also, jetzt ein bisschen sammeln und sortieren zu gehen, dann auch gemeinsam mal kritisch draufzugucken, wie viel wollen wir, haben wir genug, haben wir zu viel. Ich weiß, dass da die Bandbreite groß ist, aber wir glauben, dass so eine Auseinandersetzung miteinander uns da gemeinsam hilft. Deswegen meine dringende Bitte, jetzt nicht lauter Einzelpuzzleteile zu nehmen, sondern es wird eine aus der Evaluierung große Novelle des SOG, oder größere, im kommenden Jahr anstehen müssen. Man wird diese Ergebnisse ja umsetzen müssen. Deshalb meine herzliche Bitte, wenn man diskutiert, brauchen wir Neues, brauchen wir weniger – all das in die SOG-Novelle des nächsten Jahres hineintun, gern mit ins Symposium einbringen, das wir im August haben, und dann in die weiteren Folgeberatungen, die auch der Innenausschuss hoffentlich, dankenswerterweise, begleiten wird im zweiten Halbjahr. Ich habe grundsätzlich Bedenken, ob wir wirklich eine Vielzahl von Einzeltatbeständen schaffen, aber wenn wir über so etwas nachdenken, dann bitte im großen Konzert! – Ganz herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden!
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es, ehrlich gesagt, ein bisschen misslich, wenn ich das so ausdrücken darf, dass man sich entscheidet, aufgrund eines Vorfalles im Land ein Gesetz anzufassen und da so einen Punkt herauszuziehen mit dem Wissen, dass dieses Gesetz eigentlich Ende des Jahres in die komplette Novellierung gehen soll. Das hat der Minister nun ja gerade auch ausgeführt. Ich finde es halt ein bisschen schwierig. Und ich hatte das – im vergangenen Jahr, meine ich, war es – im Zusammenhang mit der Debatte um das SOG, eingereicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich meine, es war TKÜ, da ging es um die Frage Abbruchunterbrechung, da wollten Sie ebenso auch diesen einen Punkt rausnehmen aus der gesamten Evaluierung und das vorziehen und nur das ändern. Wir würden also, wenn wir das so machen würden, dann würden wir jetzt insgesamt in der Legislatur dreimal das SOG anfassen. Finde ich jetzt erst einmal etwas misslich, muss ich sagen. Grundsätzlich ist die Gefährderansprache – auch das haben wir gehört – ein mildes Mittel der Eingriffsmaßnahmen. Ich bin mir, ehrlich gesagt, noch nicht so ganz sicher, ob es dienlich ist, das alles so überzuregulieren, ob das nicht auch verbunden ist mit noch mehr, mit noch mehr Dokumentationspflichten, mit noch mehr Aufwand für die Polizei. Ich will das jetzt gar nicht abtun und sagen, es ist überhaupt nichts, was ich mir vorstellen kann, sondern ich stelle das mal so zur Frage, ob das der Polizei wirklich dienlich ist, das so zu handhaben. Ich persönlich würde jetzt erst mal sagen, Paragraf 13 würde mir da genügen. Also da wäre ich schon gespannt drauf, diese Diskussion auch mit in die große Debatte um die Evaluierung des SOG Ende 2024 und dann eben zur Neuerung – Sie hatten gesagt, Anfang 2025, glaube ich, soll dann das neue Gesetz stehen –, also ich persönlich freue mich schon sehr darauf, in diese Debatte zu gehen um ein neues SOG. Wir warten ja nun auch noch auf das Musterpolizeigesetz. Auch das schwebt immer, wabert noch so im Raum, dass es eigentlich Sinn gemacht hätte, auch das noch erst abzuwarten, um zu schauen, Mensch, kann man sich nicht in den Ländern oder insgesamt Ländern und Bund an einem Musterpolizeigesetz entlanghangeln, dass man nicht überall das Rad immer neu erfindet und sagt, Mensch, hier ist das eine gute Idee, da machen wir eher einen anderen Schwerpunkt, weil die gleiche Arbeit ist es in jedem Land – finde ich sinnvoll. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Deswegen, aus diesen genannten Gründen wird meine Fraktion Ihren Antrag jetzt so losgelöst ablehnen. Und, wie gesagt, ich freue mich aber auf die Debatte insgesamt um das neue SOG. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel!
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, ich kann und werde es kurz machen. Ich kann mich meinen beiden Vorredner/-innen anschließen. Der Minister hat ausführlich es dargelegt, auch die Kollegin von Allwörden hat alles richtig wiedergegeben. Es gibt eine anerkannte Rechtsgrundlage. Es gibt ausreichend Rechtsprechung, die zumindest jetzt es nicht notwendig machen, außerhalb der Novellierung zu reagieren. Das werden wir nicht tun. Deswegen werden wir das Gesetz ablehnen und uns das alles in Ruhe in der zweiten Hälfte angucken und dann entscheiden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll es künftig eine spezielle Rechtsgrundlage im Sicherheits- und Ordnungsgesetz für Gefährderansprachen und Gefährderanschreiben geben. Der Hintergrund dafür ist ja hier in der Debatte jetzt auch schon zur Sprache gekommen. Um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Mit dem Begriff der Gefährderansprache ist die in einem konkreten Fall an einen potenziellen Gefahrenverursacher gerichtete Ermahnung gemeint, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterlassen. Und diese Ermahnung wird typischerweise durch den Hinweis ergänzt, dass ansonsten polizeilich eingeschritten werde. Eine Gefährderansprache kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Dann spricht man von dem sogenannten Gefährderanschreiben. So eine Gefährderansprache ist nicht immer als Grundrechtseingriff einzustufen, nur dann, wenn dieser Appellcharakter der Ansprache so nachdrücklich hervortritt, dass die/der Betroffene vernünftigerweise keine andere Entscheidung treffen kann, als die, der polizeilichen Empfehlungen zu folgen. In einem solchen Fall liegt ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit vor. Und so ein Grundrechtseingriff bedarf zu seiner Rechtfertigung einer Rechtsgrundlage. In Mecklenburg-Vorpommern werden Gefährderansprachen auf die potenzielle – Pardon! –, auf die polizeiliche Generalklausel, also auf Paragraf 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes gestützt. Da die Intensität des mit einer Gefährderansprache verbundenen Grundrechtseingriffs normalerweise eher gering ist, bedarf es dafür – anders als dies die AfD Fraktion hier vorträgt – nicht unbedingt einer spezifischen Rechtsgrundlage. Voraussetzung für eine mit einem Grundrechtseingriff verbundene Gefährderansprache ist aktuell das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Nach dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll eine Gefährderansprache allerdings schon dann zulässig sein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird. Darin würde eine Absenkung der Eingriffsschwelle gegenüber dem, was wir im Moment haben, nämlich die konkrete Gefahr, liegen. Dazu verliert aber der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion kein Wort. In der Sachverständigenanhörung zu dem Entwurf eines Reformgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, aus dem die von der AfD benutzte Formulierung der Normen stammt, wurde kritisiert, die Tatbestandsvoraussetzungen genügten nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit. Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags monierte, es werde nicht hinreichend deutlich, wie weit die neue Formulierung die Eingriffsschwelle in das Vorfeld der Gefahr verlagere. Die AfD-Fraktion hat also einen Gesetzentwurf vorgelegt, den es nicht braucht und dessen Formulierung zudem noch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit widerspricht. Meine Fraktion kann den Gesetzentwurf daher nur ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema SOG begleitet uns natürlich intensiv in dieser kompletten Legislatur an verschiedenen Punkten. Und für uns als Liberale ist natürlich das Verhältnis von Bürger und Staat ein sehr essenzielles. Das ist Teil unserer DNA, regelmäßig zu prüfen, wie steht der Staat zu seinen Bürgern, der Bürger zu seinem Staat. Und gerade die Polizei als Ausdruck staatlichen Willens und staatlicher Gewalt unterliegt natürlich auch gerade bei uns in der FDP einer besonderen Aufmerksamkeit an der Stelle. Das ist der Grundsatz, mit dem wir auch an das Thema SOG herangehen. Die AfD präsentiert hier einen Gesetzentwurf über die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für sogenannte Gefährderansprache – eine für unsere Polizeibeamten durchaus nützliche Maßnahme. Aber bevor wir hier voreilige Schlüsse ziehen, lassen Sie uns doch einmal die Fakten und die geltende Rechtslage objektiv betrachten. Sie bringen einen zentralen Punkt selber in diese Debatte ein und das ist der Wesentlichkeitsgrundsatz. Dieser Grundsatz besagt, dass wesentliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur durch formelle Gesetze geregelt sein können und auch geregelt werden müssen. Ob die Gefährderansprache einen solchen wesentlichen Eingriff darstellt, würde ich an dieser Stelle aber einfach mal hart bezweifeln. Lassen Sie uns doch die Intensität des Grundrechtseingriffs durch eine Gefährderansprache einmal genauer betrachten. Die Polizisten sprechen oder schreiben einen potenziellen Gefährder im Vorfeld einer konkreten Straftat. Es ist also eine rein präventive Maßnahme – da ist noch gar nicht viel passiert –, die darauf abzielt, vielleicht auch erst einmal die Person zu identifizieren, die da unter Umständen eine Gefährderrolle einnehmen könnte oder eben auch nicht. Und dieses präventive Handeln halte ich für eine sehr gute und niedrigschwellige Maßnahme von der Polizei. Es ist aber auch wichtig zu betonen, die Maßnahme stellt keine Sanktion dar, es hat keine Konsequenzen an der Stelle. Und verglichen mit anderen Maßnahmen mit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage ist sie in ihrer Intensität weit weniger einschneidend – deswegen für uns auch ein sinnvolles Mittel. Interessanterweise sprechen Sie auch die Gefährderansprache überhaupt nicht an und eine Maßnahme, die durchaus in Grundrechte der Bürger eingreifen könnte. Aber wir alle wissen ja, auf welchem Fall diese Diskussion vermutlich eigentlich beruht: Ribnitz-Damgarten. Das war ja hier im Landtag rauf und runter diskutiert worden, insbesondere von der AfD. Ist jetzt vielleicht eine Mutmaßung, können Sie gerne noch einmal einordnen, Herr Kramer, aber der Verdacht drängt sich da doch leider auf. Polizeiliches Ermessen kann immer wieder in den Mittelpunkt kritischer Überprüfung staatlichen Handelns gestellt werden – für uns als Liberale sogar ein Muss. Polizeiliches Handeln muss regelmäßig überprüft werden. Wir haben aber auch den Grundsatz, Paragraf 13 SOG, diese Generalklausel, die angesprochen wurde, eigentlich ein sehr, sehr gutes Instrument, mit dem die Polizei arbeiten kann. Und ich hatte auch das Vergnügen gehabt, auch mal der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Güstrow beiwohnen zu dürfen, wo insbesondere auch die Ansprache von Jugendlichen mit drin war, von potenziellen Gefährdern oder potenziellen Straftätern in unterschiedlichen Kontexten. Und unsere Beamten hier in der Landespolizei, die werden sehr gut geschult, die werden sehr gut geschult darauf, wie sie mit den Menschen umgehen müssen, in welchen Situationen sie eine Ansprache machen können und in welcher sinnvollerweise nicht. Und da war gerade auch der Paragraf 13, die General… (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ja, ich war ja dann … (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich habe die Vorlesung da auch schon mal mitmachen dürfen, war auch keine Expertenanhörung, und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass unsere Polizei eine sehr gute Ausbildung hier genießt. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, das unterschreibe ich auch.) Und deswegen glaube ich auch, dass wir mit dem Paragrafen 13 hier eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage haben. Und wie gesagt, für uns ist das Verhältnis von Bürger und Staat ein essenzielles und wir wollen nicht mehr Eingriffe der Polizei als nötig ermöglichen. Wir wollen aber auch unserer Polizei alles nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit sie ihren staatlichen Auftrag erfüllen kann, um für die Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu sorgen. Das ist unsere Prämisse. Und deswegen sagen wir, den Antrag lehnen wir an der Stelle ab. Das, was wir momentan haben, ist für uns ausreichend und funktionierend. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Lange.
Bernd Lange SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich konnte das Thema zuerst gar nicht so richtig einordnen. Seit Anfang 2000 ist die sogenannte Gefährderansprache als eine Standardmaßnahme zur Abwehr von Störungen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sie hat sich auch im Lande dahin gehend bewährt. Die Grundlage ist das SOG Paragrafen 3, 7 und 13 in Verbindung mit dem Paragrafen 35, und jetzt kommt mein Lieblingssatz, Gesetzestext: Verwaltungsverfahrenzustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sogenannte Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Auf dieser Basis hat die Polizei die rechtliche Grundlage, mit dem Gefährder ein kognitives Gespräch zu führen oder ein Anschreiben zu erstellen. Wenn man eine Gefährderansprache mit einem Grundrechtseingriff durchführt, bedarf es immer einer Ermächtigungsgrundlage. Für Gefährderansprachen ohne Eingriffsqualität ist es ausreichend, wenn sie von der allgemeinen polizeilichen Aufgabenzuweisung gedeckt sind, sprich die polizeiliche Generalklausel. Und jetzt kommt auch wieder, ich zitiere ja immer gerne Urteile, seit dem Kreuzbergurteil von 1882 ist sie eine gute alte Rechtstradition, die sogenannte Generalklausel der Polizei. Vereinzelt haben Bundesländer diese Gefährderansprache in ihren Polizeigesetzen aufgenommen. Ob dies die Rechtsanwendung erleichtert, bleibt abzuwarten. Ich habe zum Beispiel festgestellt, dass Ihr Vorschlag weitestgehend mit NRW übereinstimmt. Es bedarf keiner Lex Loretta. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich hier Carlo Schmid, Mitglied des Herrenchiemsee-Konventes, welcher das Grundgesetz schrieb: „Nichts ist so dauerhaft und effektiv wie ein Provisorium.“ – Danke! Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die doch sehr sachliche und inhaltlich ausgerichtete Debatte! Es war erwartbar, Ihre Argumente, Kollege Lange. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil sie richtig sind.) Sie haben völlig recht mit Paragraf 35. Den musste ich in meiner Ausbildung – damals 2000 in Güstrow – auch auswendig lernen, diesen kompletten Paragrafen 35, was ein Verwaltungsakt ist, und nicht nur auswendig lernen, sondern eben auch anwendungsbereit/griffbereit haben. Und das habe ich auch noch heute. Natürlich haben Sie recht, Frau von Allwörden. Ich bin auch kein Freund davon, dass wir regelmäßig das SOG aufmachen, hier eine kleine Änderung vornehmen, da eine kleine Änderung vornehmen. Ich bedanke mich auch bei dem Innenminister, der ja auf das Sommerkolleg hingewiesen hat, wo ich mich auch bereits angemeldet habe. Ich freue mich auf die Novellierung des SOG. Ich hatte in der letzten Plenarwoche mit dem Innenminister mal so einen kleinen Plausch am Rande, wo ich auch gesagt habe, ich bin jetzt seit acht Jahren aus dem aktiven Polizeidienst raus, weil ich jetzt hier Landtagsabgeordneter bin, und da gab es so viele Veränderungen im SOG. Und das ist so die Einsatzfibel für den Polizeibeamten und es muss anwendungsbereit sein, das Wissen muss sitzen und da sind so viele Rechtsvorschriften, die da rauskönnen, das wird jetzt ja dann auch vorgenommen werden. Allerdings liegt mir bis heute kein Entwurf vor. Deswegen hier unser erster Aufschlag, dieser Gesetzentwurf. Aber, liebe Kollegen, was ... Ach so, zuallererst möchte ich natürlich sagen, der Fall Ribnitz-Damgarten, den habe ich jetzt nur als jüngstes aktuelles Beispiel genommen. Das soll hier mitnichten, lieber Kollege Lange, eine Lex Loretta werden, sondern ich kann mich natürlich auch täuschen. Aber dann würde ja die Gewerkschaft der Polizei als größte Interessenvertretung der Polizeibeamten hier im Land, die nämlich auch diese spezialisierte Rechtsnorm fordert und viele Beamten ... Unterhalten Sie sich doch einfach mal mit den szenekundigen Beamten im Zusammenhang von Gewalttätern, Sport, Fußballspiele, was ich vorhin als Beispiel angebracht habe! Unterhalten Sie sich mal mit den Beamten, die im Bereich der Jugendkriminalität unterwegs sind! Die wünschen sich diese Spezialnormen, weil die eben nicht auf Paragraf 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern abstellen wollen aus zwei Gründen, die hier eben nicht genannt worden sind. Denn schaut man in unseren Gesetzentwurf hinein, so finden wir in Absatz 2, dass wir dort nämlich die Hinzuziehung eines gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen fordern. Und das geht aus Paragraf 13 SOG MV nämlich gerade nicht hervor, und es geht auch nicht aus Paragraf 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hervor. Und deswegen erachten wir genau diese Spezialnorm insbesondere in Absatz 2 als sehr wichtig, und da werden wir auch nicht von ablassen, weil, wie gesagt, in 13 ist das so konkret nicht geregelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und wir gäben, wir gäben damit den Einsatzbeamten auf der Straße, die – Herr Wulff hat es gesagt – eine ganz hervorragende Ausbildung hier im Land genießen, gäben wir einfach ein sicheres Handlungswerkzeug mit an die Hand. Und darauf möchte ich nicht verzichten, darauf möchte die Gewerkschaft der Polizei nicht verzichten, und darauf möchten die Einsatzbeamten aus den genannten Bereichen, die ich sowohl in der Einbringung des Antrages als auch jetzt in der Erwiderung erwähnt habe, nicht verzichten. Und deswegen bitte ich um Zustimmung zur Überweisung in den Innenausschuss. Und, sehr geehrte Frau Oehlrich, dann können Sie auch noch mal im Innenausschuss, wenn wir eine Expertenanhörung dazu haben, können Sie gerne noch mal Ihre grünen Experten, die Sie auch in Niedersachsen hier dabei hatten, hinzuziehen, dann brauchen wir nicht die Niedersachsen zu zitieren, sondern dann können wir uns das selbst anhören. Und dann können Sie die auch gerne in Bussen ankarren, die hier und da an der Raststätte angehalten werden müssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3860 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich Sie darüber informieren, dass seitens der Fraktion der AfD ein Antrag nach Paragraf 74 Absatz 2 Ziffer 2 unserer Geschäftsordnung eingereicht wurde. Es geht um die Änderung der Reihenfolge der Beratungsgegenstände. Dieser Antrag wird Ihnen in Kürze verteilt. Ich werde diesen Antrag nach Tagesordnungspunkt 13 aufrufen, werde adäquat zur Abstimmung über einen Dringlichkeitsantrag eine kurze Begründung zulassen, werde eine Gegenrede zulassen und werde dann die Abstimmung einleiten. Und die Abstimmung wird abweichend von einem Dringlichkeitsantrag nicht mit Zweidrittelmehrheit die erforderliche Mehrheit finden, sondern mit einfacher Mehrheit wird darüber entschieden werden, ob diesem Antrag stattgegeben wird oder nicht. So weit diese Mitteilung. An dieser Stelle rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung des Quorums für die Herbeiführung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Drucksache 8/3861. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung des Quorums für die Herbeiführung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Erste Lesung) – Drucksache 8/3861 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ziel ist es heute, eine bedeutende Änderung in der parlamentarischen Kontrolle zu diskutieren, nämlich die Herabsetzung des Quorums für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Wir sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Demokratie in unserem Land zu stärken und die Transparenz sowie die Rechenschaftspflicht unserer Regierung zu erhöhen. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie notwendig es ist, dass die Opposition eine starke, effektive Kontrollfunktion ausübt. Die Pandemiepolitik hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, und viele Bürger sind besorgt über die Entscheidungen und Maßnahmen, die getroffen wurden. Wir haben erlebt, wie Lockdowns verhängt wurden trotz widersprüchlicher Evidenz über ihre Wirksamkeit. Es wurden Maskenpflichten und Impfkampagnen durchgeführt, ohne dass ausreichende wissenschaftliche Grundlagen transparent gemacht wurden. Zu allem Überfluss ist es mittlerweile allgemein bekannt, dass viele der früheren Politiker und ihre Angehörigen sich auf Kosten der Bevölkerung die eigenen Taschen vollgemacht haben. Unsere Kinder und Jugendlichen wurden massiv in ihrer Entwicklung und Bildung beeinträchtigt, gegängelt und unter immensen Druck gesetzt. Diese und viele weitere Punkte bedürfen einer gründlichen Aufarbeitung, meine Damen und Herren. Dazu hätte nach unserer Aussprache zu Ihrer Corona-Politik bei einem niedrigeren Quorum Mecklenburg-Vorpommern bereits einen solchen Untersuchungsausschuss. Untersuchungsausschüsse sind das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung. Sie ermöglichen es, Missstände aufzudecken, Verantwortlichkeiten aufzuklären und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Doch die derzeitige Regelung in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass ein Viertel der Abgeordneten für die Einsetzung eines solchen Ausschusses erforderlich ist. Dies ist eine Hürde, die vor allem kleineren Fraktionen oft unüberwindbar erscheint. Unser Antrag zielt darauf ab, dieses Quorum von einem Viertel auf ein Fünftel zu senken. Diese Änderung erachten wir als notwendig, um die demokratische Kontrolle zu stärken und auch kleineren Fraktionen eine effektive Mitgestaltung und Kontrolle zu ermöglichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Dass wir mit dieser Forderung nicht alleinstehen, zeigt, dass zehn andere Bundesländer bereits die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen bei einem Fünftel der Abgeordnetenstimmen ermöglichen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) denn Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen, Herr Krüger, und der Möglichkeit, dass auch Minderheiten gehört werden können, Herr Krüger. (Thomas Krüger, SPD: Das machen wir doch gerade!) Da stimmen Sie doch sicherlich zu! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Demokratie lebt hingegen nicht davon, dass die immer gleichen Gruppen von Menschen immer wieder nicht hinterfragt und ihre Entscheidungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Herabsetzung des Quorums ist gleichbedeutend mit der Stärkung der Demokratie. Wir stärken die Opposition, kleinere Fraktionen erhalten mehr Mitspracherecht und können ihrer Kontrollfunktion besser nachkommen. Dies ist entscheidend, da die Regierungsfraktion oft eine regierungstragende Rolle einnimmt und es somit an der Opposition liegt, die Regierung kritisch zu hinterfragen, denn von Ihnen kommt da natürlich nichts. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Falschbehauptung!) Wir fordern und fördern Transparenz und Rechenschaftspflicht. Ein niedrigeres Quorum ermöglicht es, Untersuchungsausschüsse leichter einzusetzen und somit Transparenz zu schaffen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wie Entscheidungen getroffen wurden und ob diese Entscheidungen auch gerechtfertigt waren. Indem wir diese Hürde zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen senken, stärken wir demokratische Strukturen in unserem Land. Jede Stimme zählt und es ist wichtig, dass alle politischen Kräfte die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen und Missstände aufzudecken. Liebe Abgeordnete, wir haben die Verantwortung, die Interessen unserer Bürger zu vertreten und sicherzustellen, dass die Regierung transparent und rechenschaftspflichtig handelt. Die Herabsetzung des Quorums ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diese Ziele zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Kontrolle sorgen! Stimmen Sie für die Herabsetzung des Quorums und zeigen Sie, dass Sie sich für eine starke und effektive parlamentarische Kontrolle einsetzen! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns in der heutigen Landtagssitzung mit dem Antrag der AfD zur Absenkung des Quorums für die Herbeiführung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Meine Damen und Herren, ja, wir sind nach Artikel 20 Grundgesetz und auch völlig zu Recht ein demokratischer Staat, und die Mehrheit der Stimmen ist also entscheidend. Dieses Mehrheitsprinzip sichert die bestmögliche Umsetzung des Volkswillens. Es garantiert auch die Handlungsfreiheit. Aber dieses Mehrheitsprinzip wird ergänzt durch Minderheitenschutz. Den Gedanken, dass durch eine Absenkung des Quorums auf ein Fünftel noch ein weiterer Demokratiegewinn erreicht werden könne, wie Sie gerade, wie ich fand, mit zahlreichen blumigen Worten beschrieben haben, kann ich aber so nicht nachvollziehen. Es drängt sich vielmehr der Gedanke auf, dass die AfD vor allem etwas für sich und auf ihre jetzige Fraktionsstärke reflektierend beantragt. Erstens. Gegen den Antrag spricht zunächst, dass im Bundestag ebenfalls ein Viertel der Abgeordneten erforderlich ist, um einen PUA einzusetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich denke, die Mütter und Väter des Grundgesetzes und der Landesverfassung haben dabei ihre Erfahrungen eingebracht. Ein Quorum von einem Viertel, finde ich, ist ein guter Maßstab, und eine Verfassung sollte man nur wohldurchdacht ändern. Zweitens. Wir sollten kein Potenzial für einen Missbrauch oder Obstruktion einer Lahmlegung des Parlamentsbetriebs schaffen. Es macht keinen Sinn, mit immer neuen PUAs die Arbeitsfähigkeit des Parlaments in einer Paralleldiskussion zu unterlaufen. Entscheidungsfähigkeit sichert das Parlament. Das bestehende Antragsquorum, ein Viertel der Mitglieder des Landtags, beugt einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme vor. Der Untersuchungsausschuss ist vor allem für besondere Problemlagen vorgesehen. Das ist sozusagen sein Inhalt. Drittens. Die Opposition ist doch faktisch in der Lage, das Ein-Viertel-Quorum zu erreichen. Schauen Sie auf diese Legislaturperiode! Den anderen Oppositionsfraktionen CDU, GRÜNE, FDP ist durchaus unter Erreichung eben dieses Quorums gelungen, die Einsetzung, wenn ich das richtig sehe, zweier Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu erreichen. Der Schutz der parlamentarischen Opposition ist also auch jetzt schon gegeben. Viertens. Wenn im Gesetzentwurf zu den Kosten steht „Keine“, so trifft das nicht wirklich genau den Punkt. Für zusätzlich eingesetzte Untersuchungsausschüsse müssten natürlich entsprechende Mittel eingesetzt werden. Aber ich will hier nicht die Kostenargumentation in den Vordergrund stellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre ja auch schäbig.) Gestatten Sie mir, dass ich dann lieber zitiere, wenn es denn der Wahrheitsfindung dient, und Sie wissen – das ist ein wichtiger Prozess –, dann bin ich dabei, völlig uneingeschränkt. Aber wenn man dasselbe Ergebnis auch in einer Fragestunde im Landtag durch die Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes oder einen kritischen Artikel erreichen kann, dann sollten wir diese Wege nutzen. Fünftens. Der Gesetzentwurf der AfD hebt außerdem darauf ab, dass es keine Alternativen gäbe. Alternativen gäbe es schon. Aus Baden-Württemberg kennen wir eine Bestimmung, dass auch zwei Fraktionen gemeinsam dies beantragen können. Dafür brauchen sie dann nicht das entsprechende Quorum. Dieses politische Gewicht des gemeinsamen Antrags zweier Fraktionen gleicht da selbst eine mögliche deutliche Unterschreitung des Quorums aus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich sehe zwar jetzt nicht, dass wir eine solche Regelung bräuchten, in der Vergangenheit hat es bei uns ja auch PUAs gegeben, aber alternativlos ist der Antrag jedenfalls nicht. Der PUA soll im Kern – das ist mein sechster Hinweis – der parlamentarischen Kontrolle in ausgewählten Fällen dienen für solche Fälle, in denen das Parlament nicht dazu in der Lage ist. Er soll aber nicht für alle Themen der Opposition ein eigenes Parlament darstellen. Mir scheint es aber hier so zu sein, dass die AfD nur ein weiteres Mittel bekommen möchte, um ihre glücklicherweise bisher nicht mehrheitsfähigen Inhalte zu pushen. Es scheint, dass die AfD hier weniger um Aufklärung, als um eine neue politische Bühne zur Selbstdarstellung, daran interessiert ist. Ich kann insofern zusammenfassen: Das Quorum abzusenken, ist nicht geboten. Die Begründung der AfD in ihrem Antrag lässt keine tragenden Argumente erkennen. Die SPD wird die Überweisung dieses Antrages an den Rechtsausschuss ablehnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es diesem Landtag in dieser Wahlperiode an etwas nicht mangelt, dann sind es auf jeden Fall Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) drei an der Zahl ist der Rekord. Mal nachgeschaut waren es zu Beginn der 90er-Jahre in den ersten beiden Wahlperioden auch jeweils drei. Da ging es um Fragen wie Ihlenberg und andere Geschichten, die älteren Kollegen erinnern sich. Also von daher erst mal, wenn man sich mal anschaut, in die Analyse geht, haben wir irgendwo ein Defizit? Gibt es hier irgendwo Oppositionsrechte, Minderheitenquoren, die irgendwo eingeschränkt sind? Da komme ich zumindest auch mit Blick auf die aktuelle Wahlperiode – und über die reden wir – zu dem Ergebnis, dass das eigentlich nicht der Fall sein kann. Dann haben Sie zu Recht gesagt, es gibt andere Länder. Sie haben jetzt gesagt, zehn, ich hatte neun recherchiert, aber will mich nicht um eins streiten. Die anderen sieben machen es anders. Der Bundestag hat ein anderes Quorum, orientiert sich am Land Mecklenburg-Vorpommern. Also es gibt unterschiedliche Ausgangslagen in den einzelnen Bundesländern, das will ich gar nicht am Ende bewerten. Es ist auf jeden Fall jetzt keine 80:20-Sache, sondern eher eine Sache 60 : 40, 70 : 30, je nachdem, von welcher Zahl man ausgeht. Und auch wenn man sich mal anschaut, auch Sie – und da waren wir ja beide in dem Untersuchungsausschuss –, Sie hatten ja auch selber schon in diesem Landtag das notwendige Quorum gehabt. In der vergangenen Wahlperiode haben Sie kraft Ihrer Wassersuppe, alleine waren Sie so stark, dass Sie einen AWO-PUA eingesetzt haben. Sie haben sich dann als Fraktion zerlegt und konnten dann natürlich danach nicht mehr entsprechend den Untersuchungsauftrag anpassen. Das lag aber nicht an den anderen Fraktionen, sondern das war quasi Ihr Verdienst, dass Sie am Ende dann diesen AWO-PUA nicht weiter in Ihrem Sinne gestalten können, meine Damen und Herren. Und, Herr de Jesus Fernandes, ich hätte schon erwartet, wenn Sie so was hier vorlegen, und Sie sind ja auch ein PUA-erfahrener Parlamentarier, entweder es selbst zu wissen oder zumindest mal die Juristen Ihrer Fraktion draufschauen lassen, wenn man so was vorlegt, denn das ist natürlich handwerklich hier völliger Murks, was Sie auf den Tisch legen, denn Ihre Fraktion scheint nicht zu verstehen, und eigentlich müsste Sie es ja mit der Erfahrung der letzten Jahre, dass die Arbeit des PUAs erst nach dem Einsetzen losgeht. Denn Ihr Vorschlag würde dazu führen, dass zukünftig ein Fünftel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen kann, aber weiterhin ein Viertel notwendig wäre, um Beweisanträge gegen den Willen der Mehrheit durchzusetzen. Und eine Minderheit, die zwar einen PUA einsetzen kann, ihn aber dann nicht steuern kann, meine Damen und Herren, das müssen Sie mir mal erklären, was Sinn und Zweck dieser Operation ist! Also von daher ist das völlig unzureichend, was Sie uns hier auf den Tisch legen. (Horst Förster, AfD: Das ist doch eine völlig unterschiedliche Sicht.) Wenigstens die Mühe hätten Sie sich machen müssen, das Quorum zur Beweiserhebung auch anzupassen im PUA-Gesetz und uns nicht hier solche halb garen Sachen auf den Tisch zu legen, meine Damen und Herren von der AfD! (Horst Förster, AfD: Das sind zwei völlig verschiedene Ebenen!) Das sind keine verschiedenen Ebenen, Herr Förster. Es gehört das eine mit dazu, die Einsetzung. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Was habe ich denn vom PUA, wenn ich da drinsitze? (Horst Förster, AfD: Völliger Unsinn!) Wir erleben es ja als Jamaika im PUA Klimastiftung. Wir haben ihn eingesetzt und haben natürlich auch dort die Möglichkeiten, ihn in unserem Sinne auch mit zu bewegen. So, und das bringt doch nichts, wenn ich einen PUA einsetze und am Ende des Tages damit gar nichts machen kann. Und noch mal, auch in Ihrer Begründung „breitere demokratische Beteiligung an der parlamentarischen Arbeit“, meine Damen und Herren, das ist ehrlicherweise nicht Aufgabe von Untersuchungsausschüssen. Dafür haben wir Fachausschüsse, dafür gibt es andere Instrumente der Opposition. Aber es geht doch hier nicht um eine demokratische Beteiligung, sondern Untersuchungsausschüsse, und ich habe es bei der Einsetzung des einen oder anderen PUAs gesagt, das ist nun mal das schärfste Schwert der Opposition. Wenn die Regierung nicht rausrückt mit den Informationen, wenn es Dinge gibt, die aufzuklären sind – und das tun wir auch, das machen wir im PUA Unimedizin, das machen wir im PUA Klimastiftung, die wir gemeinsam mit FDP und GRÜNEN initiiert haben –, da gibt es die Möglichkeiten. Und da geht es nicht um demokratische Beteiligung und alle sind mitzunehmen, sondern dafür haben wir ganz andere Formate. Und, meine Damen und Herren, deswegen glaube ich, wenn man mal sich anschaut, 14 PUAs in den vergangenen jetzt fast 34 Jahren spricht eigentlich nicht dafür, dass wir hier irgendwo ein Defizit an der Stelle haben. Und noch mal: Wenn Sie mit solchen Vorschlägen kommen, dann machen Sie es bitte rund und nicht solche halb garen Entwürfe hier uns vorzulegen, meine Damen und Herren, dafür ist unsere Zeit wirklich zu kostbar. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Landtag hat nach Artikel 20 unserer Landesverfassung die Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren. Die Kontrollfunktion übernimmt in einer parlamentarischen Demokratie in der Regel die Opposition. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss parlamentarische Kontrolle verfahrensrechtlich so gestaltet sein, dass sie effektiv ist. Die von der Verfassung vorgesehenen Kontrollinstrumente sind deswegen regelmäßig als Minderheitenrechte ausgestaltet. Und zu diesen Kontrollinstrumenten gehören unter anderem das parlamentarische Fragerecht, die Berichtspflicht der Regierung in den Landtagssitzungen und auch in den Ausschüssen und auch das parlamentarische Untersuchungsrecht. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse gelten – das hat der Kollege Ehlers auch schon gesagt – als das schärfste Schwert der Opposition. Sie zielen nicht auf Fremdinformation, sondern auf Selbstinformation. Das zeigen die besonderen Instrumente, die ein solcher Ausschuss hat. Das ist insbesondere die Pflicht der Aktenvorlage aller staatlichen und nicht staatlichen Stellen sowie die Zeugnispflicht von Regierungsmitgliedern, öffentlichen Bediensteten und von Privatpersonen. Um effektiv zu sein, ist das parlamentarische Untersuchungsrecht in Bund und Ländern als Minderheitenrecht ausgestaltet. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bedarf eben nicht einer Mehrheit, sondern einer qualifizierten Minderheit. Das wurde auch schon erwähnt. In manchen Ländern ist auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Landtags ein Untersuchungsausschuss einzusetzen. In anderen, wie dem unsrigen, muss das Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtags erreicht werden. Die Einsetzungspflicht besteht nur dann nicht, wenn der Einsetzungsantrag verfassungswidrig ist, etwa, weil das Parlament sich mangels Zuständigkeit nicht mit der Sache befassen darf. Wenn also die qualifizierte Minderheit immer neue Einsetzungsanträge mit jeweils anderen verfassungsgemäßen Untersuchungsgegenständen stellt, müsste die Mehrheit dem Einsetzungsantrag jeweils entsprechen. Darauf weist der ehemalige Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz, Paul Glauben, in einem Beitrag für den Verfassungsblog hin. Und da es eben keine Obergrenze für den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt, droht eine Blockade des parlamentarischen Betriebs und auch der Arbeit der Regierung, einschließlich der ihr nachgeordneten Stellen. Wie viele parallellaufende Untersuchungsausschüsse Parlament und Regierung vertragen, lässt sich nicht abstrakt beantworten. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sicher eine andere Belastungsgrenze als ein Landtag und eine Landesregierung. Das Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtages dient dem Minderheitenschutz einerseits und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments andererseits. Mit der Einsetzung von drei Untersuchungsausschüssen in dieser Legislaturperiode hat der Landtag gezeigt, dass das derzeitige Quorum nicht zu hoch ist. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also mit großem Interesse nehme ich wahr, wie wir jeweils auf den Vorschlag der AfD reagieren. Und ich bin sehr bei Herrn Ehlers, der ja die Worte „halb gar“ benutzt hat. Ich habe mich auch gefragt, ob Sie das noch mal mit Ihren Juristen im Grunde genommen besprochen haben, weil die Antragstellung selber ist ja formal. Umso mehr ist von Interesse, welche Intentionen dahinterstehen, und die haben Sie in der Begründung geliefert. Und da würde ich ansetzen wollen und gleich mit einigen irrtümlichen und fehlerhaften Behauptungen Ihrer Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt aufräumen wollen. Zum Beispiel wird die Behauptung aufgestellt, es ginge bei der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Rolle der Opposition. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber nicht alleinig der Opposition zugedacht. Das Grundgesetz schweigt im Übrigen über den Begriff „Opposition“. Schon gar nicht erkennt es Oppositionsfraktionen als spezifische Rechtsträger an. Ich halte das für beachtlich mit Blick auf Ihren Antrag. Alle Mitglieder eines Parlaments, so auch unseres, verfügen über gleiche Rechte und Pflichten. Seine Repräsentationsfunktion wie seine Kontrollfunktion nimmt der Landtag in seiner Gesamtheit wahr. Und um das noch mal mit einem Beispiel zu untermauern, wir hatten in der 3. Legislaturperiode ziemlich zu Beginn einen Antrag der Koalition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, nämlich den über gescheiterte Treuhandprivatisierungen, der sehr aufschlussreich war im Übrigen. Einen weiteren Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Behauptung, es ginge beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss um mehr – das hatten Sie jetzt ja auch noch mal mit aufgeführt –, um mehr Mitspracherecht und Entscheidungsgewalt für die Opposition. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist alleinig ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Er dient zur Klärung von vermeintlichem oder tatsächlichem Fehlverhalten von Politikern beziehungsweise zu möglichen Missständen in Regierung und Verwaltung. Und die Behauptung, über die ich hier auch dann abschließend noch etwas sagen will, zu den Intentionen, die Sie haben, die Behauptung, erst durch die Senkung eines Quorums würde es eine wirkungsvolle Möglichkeit geben, Missstände in der Regierung und Verwaltung aufzudecken und Transparenz sowie Rechenschaftspflicht zu fördern, ist im Grunde genommen dadurch widerlegt – das haben jetzt mehrere gesagt –, dass allein in dieser Legislaturperiode gerade drei Untersuchungsausschüsse wirken. Von Interesse war für mich: Also wie ist es denn eigentlich mit dem Quorum? Wo kommt das her? Wo ist das näher begründet? Das Quorum – das ist hier vom Kollegen Northoff schon gesagt worden – ist angelehnt an die Praxis des Deutschen Bundestages und den Artikel, vor allen Dingen eben den Artikel 44 des Grundgesetzes. Der Parlamentarische Rat hat, als er das Grundgesetz in seiner Erstfassung erarbeitet hat, sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie hoch sollte denn das Quorum für einen solchen Untersuchungsausschuss sein. Und da gab es verschiedene Vorschläge, die reichten von einem Fünftel, einem Viertel bis zu einem Drittel. Und dann ist abgewogen worden, und zwar vor allen Dingen unter dem Aspekt, welche historischen Erfahrungen man denn in der Weimarer Republik gesammelt hat. Und daher auch dann die Verständigung auf ein Viertel, weil in der Weimarer Republik bereits vor allen Dingen zu dessen Ende hin zu erkennen war, dass das Instrument des Untersuchungsausschusses missbraucht wurde für politische Spielchen. Wenn man anders nicht weiterkam, dann wurde das Instrument gezogen. Nun stellt sich die Frage, jenseits historischer Betrachtungen, wie es denn zu dem Quorum gekommen ist. 1990 spielte das dann auch noch mal eine Rolle im Übrigen und 2012 auch noch mal, weil die Opposition kleiner war als ein Viertel. Da wurden dann andere Instrumente gewählt, um der Opposition in Gänze Minderheitenrechte einzuräumen und das Mehrheitsrecht faktisch an der Stelle zu durchbrechen. Gibt es andere Gründe, die dazu führen? Da gäbe es den Grund des Verfassungswandels. Haben sich also die Verhältnisse derart geändert, dass der Sinn eines Quorums, das besteht, nicht mehr gegeben wäre? Von derartigen Verhältnisänderungen kann nicht die Rede sein. Und auch der Vorwurf, der Antragsteller käme bei dem Quorum nicht zum Zuge, zieht nicht, denn – ich komme zum Schluss – der Opposition steht es frei, geschlossen zu agieren. Dass Sie in diesem Fall nicht auf das Viertel kommen, ist eine Tatsache, nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die begehrte Änderung mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen und die demokratischen Rechte der Opposition stärken – es ist schon darauf eingegangen worden, es sind ja nicht nur Oppositionsrechte –, und sie haben ja auch gezeigt, was eigentlich dahintersteckt. Sie birgt aufgrund ihrer vordergründig doch auch am eigenen konkreten Bedarf ausgerichteten Art und Weise natürlich auch Risiken, unter anderem eben für die politische Kultur, aber auch für die Effizienz unserer parlamentarischen Arbeit. Das betroffene Quorum soll der Parlamentsminderheit, also nicht nur der Opposition, die Möglichkeit eröffnen, eben auch gegen den Willen der Mehrheit einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können. Zum anderen soll es aber auch sicherstellen, dass Untersuchungsausschüsse, die ja tatsächlich bedeutende Ressourcen – das spüren wir bei drei Untersuchungsausschüssen auch schon zurzeit – in Anspruch nehmen, nur dann eingesetzt werden, wenn eben auch ein substanzieller Teil des Parlamentes dies fordert. Das schützt uns – das ist auch schon angeklungen – vor einer inflationären Nutzung und bewahrt natürlich die Integrität und Ernsthaftigkeit dieses Instruments. Nun ist ja der Hinweis gekommen, dass in anderen Bundesländern ein Quorum von einem Fünftel ausreicht. Das kann ich jetzt nicht beurteilen, wie das historisch zusammenhängt, es geht sicherlich auch darum, was an absoluter Zahl am Ende herauskommt. Diese Bundesländer haben natürlich unterschiedliche Kulturen und auch eine unterschiedliche parlamentarische Struktur. Ich will noch mal darauf eingehen, wenn wir uns zurückerinnern, worauf das Ganze zurückzuführen ist. Herr Koplin hat es ja schon angedeutet, es gibt ja einen geistigen Vater des Untersuchungsausschussrechts, das ist der liberale Jurist, Soziologe und auch Ökonom Max Weber, der das damals mit der Absicht eingebracht hatte, dem Parlament eine effektive Kontrolle der Regierung und der Verwaltungsspitze zu ermöglichen. Im Übrigen ist es auch immer dann interessant, wenn die Regierung selber, die Verwaltungsspitze also selber die Vorgänge aufklären will. Sie haben ein Beispiel genannt. Also auch das gibt durchaus jenseits der Opposition die Möglichkeit, Untersuchungen anzustrengen, um einfach das Parlament mit zu beteiligen. Und genau das ist der Punkt, als Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik, da war es im Artikel 34 der Weimarer Reichsverfassung verankert, das Fünftel. Und es wurde damals von radikalen Parteien tatsächlich auch missbraucht. Und man hat sich dann im Wege verständigt, im Artikel 44 des Grundgesetzes das Quorum auf ein Viertel zu erhöhen. Das ist genau das, was Mecklenburg-Vorpommern anwendet. Na klar, auch wir als Opposition haben ein ureigenes Interesse, das Quorum zu senken. Auf der anderen Seite haben natürlich die regierungstragenden Fraktionen ein Interesse, das Quorum eher erhöhen zu wollen. Wir haben ja schon gehört, ein Drittel, ein Viertel, ein Fünftel. Und es stellt sich jetzt aber die Frage, ob es jetzt auch Gründe gibt, die eine Absenkung als geboten erscheinen lassen. Und geboten wäre ja die Absenkung immer dann, wenn die regierungstragenden Fraktionen derart stark wären. Auch diesen Fall gab es historisch schon, dass es für die Opposition faktisch überhaupt gar nicht mehr möglich ist, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Aber wenn wir jetzt in unsere eigene Legislatur schauen, haben wir drei Untersuchungsausschüsse. Zwei sind auf Initiative der Opposition einberufen worden, beantragt worden und durchgesetzt worden. Insofern zeigt es ja, dass das bestehende Quorum keineswegs eben auch oppositionelle Minderheiten ausschließt, sondern ihnen durchaus die realistisch erreichbare Möglichkeit einräumt, um eben relevante Untersuchungsausschussthemen oder Untersuchungsausschüsse zu relevanten Themen einzurichten. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch den Hinweis auf die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Wir wissen inzwischen, was ein PUA auch an Geld kostet. Da müssen auch entsprechende Mittel, Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Es muss auch die Zeit mit einkalkuliert werden, wenn man die Untersuchungsgegenstände gründlich bearbeiten will. Und wir sind Sachwalter der von den Steuerzahlern anvertrauten Steuergelder. Morgen ist der Steuerzahlergedenktag. Auch das sollten wir uns immer mal wieder vor Augen führen. Und es sollte eben nicht inflationär aus politischem Kalkül tatsächlich jetzt mit Steuergeldern immer was Neues eingerichtet werden, wo die Arbeitsfähigkeit der unterschiedlichen Untersuchungsausschüsse am Ende wahrscheinlich auch nicht mehr dazu führt, dass alle mit gleicher Sorgfalt aufbereitet werden können oder arbeiten können. Ich will diese Leichtfertigkeit gar nicht unterstellen, ich weise nur darauf hin, dass es unwahrscheinlich viel Geld kostet, unwahrscheinlich viel Zeit kostet. Und deswegen ist das Quorum an sich etwas höher gesetzt. Das mag jetzt in Ihrem konkreten Fall, weil Sie sagen, okay, wir finden ja keinen Oppositionspartner oder keinen Regierungspartner, der mit uns jetzt konkret diesen Untersuchungsausschuss einrichten möchte, anders sein, aber ich glaube, das ist nicht der richtige Weg, aus der persönlichen Betroffenheit hier jetzt heranzugehen. Und wir müssen dann eben über andere Möglichkeiten nachdenken. Ich fand zum Beispiel den Hinweis charmant …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich weiß nicht, ich habe die rote Lampe permanent gedrückt, aber möglicherweise konnten Sie das nicht sehen.
René Domke FDP
Dann kann ich den charmanten Hinweis nicht mehr aufgreifen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Das tut mir sehr leid, gleiches Recht für alle. Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich will mal ganz kurz auf die Redner eingehen. Herr Northoff, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Herr Professor Northoff!) Herr Professor Northoff kommt um die Ecke und sagt, man will hier quasi mit Untersuchungsausschüssen die Regierung lahmlegen. Ich glaube, die zehn Bundesländer, die das machen, da haben die diese Problematik nicht, die Sie da sehen. Dann haben Sie gesagt, man muss ja nicht immer gleich einen PUA einberufen, man kann das ja mit der Fragestunde machen. Also eine Fragestunde an die Regierung mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gleichzusetzen, halte ich schon für ein richtig starkes Stück. Also das ist ja schon fast Verhöhnung, ehrlich gesagt. Und wenn wir wissen, wie die Landesregierung hier die Kleinen Anfragen zum Beispiel beantwortet, obwohl wir die Fristen schon verdoppelt haben, und dann kommt immer noch keine Antwort, und dann muss man noch dreimal nachhaken, dann wissen wir auch ungefähr, wie da die Informationsdichte ausfallen wird, wenn man versucht, solche Thematiken in der Fragestunde abzutun. Oder das hätten Sie mal den GRÜNEN sagen sollen, als sie hier zusammen mit der CDU und der FDP ihren Nord-Stream-PUA, ihren Klimastiftungs-PUA einberufen haben. Da hätten Sie mal sagen sollen, machen wir doch eine Fragestunde, und die hätten bestimmt alle Auskünfte so gekriegt, hier vorne am Mikrofon, davon bin ich fest überzeugt. Das ist natürlich Satire. Also das kann man überhaupt nicht gleichsetzen. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat halt Kompetenzen in Teilen eines Gerichtes, und das ist auch gut und wichtig und richtig so. Da gibt es halt eine Pflicht, Auskünfte zu erteilen. Und da gibt es auch die Möglichkeit von Minderheiten, eben auch Zeugen zu laden. Wen wollen Sie denn hier in der Fragestunde als Zeugen reinholen für irgendwas? Also das wird der Sache und hier unserem Antrag auch komplett überhaupt nicht gerecht. Also das ist hier kein Lex AfD-Antrag, das will ich hier auch gleich mal klarstellen, aber … (Thomas Krüger, SPD: Nein, natürlich nicht!) Ja, jetzt kommt Herr Krüger um die Ecke, der das ja beherrscht mit dem Ausspruch „die demokratischen Fraktionen“, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) mit diesem Menetekel, was Sie sich hier geschaffen haben, wo Sie die Opposition unter Druck setzen und künstlich eine Brandmauer aufrechterhalten, um eben Teile der Opposition aus dem parlamentarischen Diskurs auszuschließen, (Thomas Krüger, SPD: Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, ja?) nämlich genau in diesem Bereich „Parlamentarische Untersuchungsausschüsse“, Herr Krüger, oder Normenkontrollklage oder et cetera. Da frage ich Sie: Wer legt denn hier den Betrieb tatsächlich lahm, indem er hier solche Drohungen ausspricht? Wenn sich auch nur eine der anderen Fraktionen mal stimmenmäßig an einem sinnvollen Antrag einer anderen Fraktion, (Thomas Krüger, SPD: Ach Gott!) die Sie nicht mögen, beteiligt, dann wird er hier gebrandmarkt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das hat nichts mehr mit demokratischen Verhältnissen zu tun, meine Damen und Herren! (Thomas Krüger, SPD: Und ich bin wieder der Schuldige, ja?!) Auch solchen Sachen könnte ein etwas niedrigeres Quorum natürlich das Wasser abgraben, ganz klar! Über die Sinnhaftigkeit von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen können wir uns gerne noch mal an anderer Stelle unterhalten. Da gibt es ja hier auch genug zu bereden, denke ich. Wir haben hier drei am Laufen, keiner ist von uns. Also was die Vielzahl angeht, machen Sie sich da keine Sorgen, da sind wir jetzt nicht der Spitzenreiter, das waren andere. Und jeder Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist ja auch nur leistbar, wenn da Abgeordnete sitzen. Und ich glaube, das begrenzt sich dadurch allein schon von selbst. Wenn die Opposition da niemanden mehr schicken kann in so eine Sitzung, dann ist auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Quatsch. So, dann hat Herr Ehlers einmal angeführt die verschiedenen Quoren. Man kann mit einem Fünftel einberufen. Das ist die Einsetzungshürde, die wollen wir nach unten packen. Aber es ist gut möglich, in diesem einen Viertel weiterzuarbeiten in einem Untersuchungsausschuss, wenn der denn mal, (Sebastian Ehlers, CDU: Das macht doch keinen Sinn.) wenn der denn mal mit der niedrigeren Höhe einberufen wurde. Und das wissen Sie auch, Sie sind ja auch Leiter eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, jeder ist verpflichtet, das steht sogar in unserem Untersuchungsausschussgesetz, jeder, der dann da drin sitzt, auch die regierungstragenden Fraktionen, ist verpflichtet, diesen Untersuchungsauftrag zu erfüllen. Das ist wieder was anderes. Darum kriegt man da auch ganz locker das Viertel zusammen für die nötigen Beweisanträge, Zeugenvorladung et cetera. (Sebastian Ehlers, CDU: Na ja!) Aber die erste Hürde, die Einsetzung, die muss nach unten gesetzt werden. Deswegen haben wir den Antrag hier so gestellt. Die FDP hat noch mal das Geld erwähnt, was das denn alles kosten soll oder kann. (René Domke, FDP: Das stimmt.) Ja, Demokratie ist teuer, das sagen Sie uns doch immer. Die Meister darin sind übrigens hier SPD und LINKE, allerdings auch in Beteiligung mit den GRÜNEN zusammen. Gucken Sie sich doch mal bitte hier das Demokratiefördergesetz an oder „Demokratie leben!“, was da alles für Geld ausgegeben wird! (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Wunderbare Programme!) Da ist Ihnen das Geld nicht zu schade, aber wenn es um die Regierungskontrolle geht, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was Sie für Grimassen schneiden, wenn Sie das Wort „Demokratie“ aussprechen!) das ist Ihnen natürlich ein Dorn im Auge. Wir möchten gerne, dass wir die Regierung vernünftig kontrollieren können. Wir möchten gerne das 11. Bundesland sein in der Bundesrepublik Deutschland, was ein Ein-Fünftel-Quorum hat. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3861 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits angekündigt, ist zwischenzeitlich ein Antrag der Fraktion der AfD gemäß Paragraf 74 der Geschäftsordnung des Landtages verteilt worden. Aufmerksame Beobachter werden festgestellt haben, dass diesem Antrag eine Drucksachennummer fehlt, die ich hiermit nachreichen möchte. Also dieser Antrag wird unter der Drucksachennummer 8/3928 veröffentlicht. Wie bereits angekündigt, hatte ich ja eingeräumt, für die Fraktion der AfD eine kurze mündliche Begründung vorzusehen. Es ist zwar schriftlich schon begründet worden, trotzdem frage ich formell: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? (Thore Stein, AfD: Ja.) Bitte schön, Herr Stein! Thore Stein , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion nach Paragraf 74, die Reihenfolge der Beratungsgegenstände zu ändern, und zwar konkret, den TOP 43 und TOP 30 am Freitag zu tauschen. Zur Begründung: Es obliegt letztlich den Antragstellern zu entscheiden, welche Anträge prioritär behandelt werden im Plenum. Und es war bisher auch immer guter parlamentarischer Brauch, dass man dem Ansinnen der jeweiligen Fraktion auf einen Tausch zugestimmt hat. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir, (Enrico Schult, AfD: Nicht mal da haben Sie die Traute!) dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD gemäß Paragraf 74 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/3928. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Petra Federau, AfD: Erbärmlich!) Damit ist der Antrag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Horst Förster, AfD: Tolles Demokratieverständnis!) und Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und FDP abgelehnt. (Petra Federau, AfD: Schämen sollten Sie sich! – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: FDP hat zugestimmt!) Die FDP hat zugestimmt? (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ja.) Die FDP hat sich nicht der Stimme enthalten? (Sandy van Baal, FDP: Frau Barbara Becker hat sich enthalten und ich habe zugestimmt.) Bei einer Zustimmung und einer Enthaltung der Fraktion der FDP. (Enrico Schult, AfD: Das sind die wahren Demokraten!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3792. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/3792 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Petra Federau, AfD: Oh, das wird die Leute draußen sehr freuen.)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Vision mit unserem Antrag ist klar, wir wollen die Potenziale unserer regionalen Wirtschaft freisetzen. Sie kennen die Historie, das Vergaberecht in Mecklenburg-Vorpommern war schon immer sehr komplex, doch die Änderungen der Landesregierung aus dem letzten Jahr sind nur noch als Hemmschuh für die regionale Wirtschaft zu bezeichnen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das aktuelle Tariftreue- und Vergabegesetz ist zu kompliziert, zu bürokratisch und zu schwerfällig, und es ist der Ausdruck – das habe ich damals schon betont –, der Ausdruck tiefsten Misstrauens gegenüber der regionalen Wirtschaft. Die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen, Verfahrensverordnungen und weitere Verordnungen, meine Damen und Herren, machen es nicht besser. Anstatt die regionale Wirtschaft zu fördern, behindern unnötige Auflagen und Regelungen den Fortschritt und die Innovationskraft unserer Unternehmen. Viele werden sich gar nicht mehr an öffentlichen Aufträgen beteiligen, weil sie auch anderswo ihre Umsätze erzielen können. Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, diesen Missstand wieder zu beheben, bevor er echten Schaden oder irreparablen Schaden für das Land verursacht. Denn das von Rot-Rot – allen Warnungen zum Trotz, allen Warnungen zum Trotz, die bis heute anhalten – reformierte Vergaberecht ist zu einer Belastung geworden, ich würde sogar sagen, zu einer Zumutung für die regionale Wirtschaft, (Christian Winter, SPD: Können Sie ja mal belegen.) für die Vergabestellen im Übrigen auch, für die Vergabestellen genauso wie für die Anbieter und Auftragnehmer. Bereits bei Einbringung Ihres Gesetzes – von Rot-Rot – verwiesen wir Freien Demokraten darauf, dass es dieses Gesetz überhaupt gar nicht bräuchte. Und da gilt für uns das Prinzip von Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Sie haben Dinge geregelt und reguliert, deren Regelung und Regulierung es überhaupt gar nicht brauchte. (Christian Winter, SPD: Ihrer Meinung nach. – Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist Ihre Meinung.) Wir präsentieren Ihnen heute einen Gesetzentwurf, der die Kompliziertheit und Bürokratie wieder streicht, der nur das Notwendigste regelt und keine vergabefremden Vorschriften mehr enthält, ein Gesetz mit fünf Paragrafen, das auf drei Seiten passt. Ein leuchtendes Beispiel für eine erfolgreiche Reform des Vergaberechts finden wir in Schleswig-Holstein. Dort wurde das Vergabegesetz konsequent entschlackt und modernisiert, und natürlich unter einer FDP-Regierungsbeteiligung, (Beifall Sandy van Baal, FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) und das ist Wirtschaftskompetenz, die wirkt. (Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE) Bei „Wirtschaftskompetenz“, dass Sie da lachen müssen, das ist klar. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Die positiven Erfahrungen sind beeindruckend und dienen uns als Vorbild. In Schleswig-Holstein konnten durch die Reform die Vergabeprozesse … Im Übrigen ist dieses Gesetz auch nie wieder geändert worden, (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) auch nachdem die FDP die Regierung verlassen musste. Ja, denken Sie mal drüber nach! (Henning Foerster, DIE LINKE: Na, wer regiert denn im Moment in Schleswig-Holstein?!) In Schleswig-Holstein konnten durch die Reform die Vergabeprozesse erheblich beschleunigt werden. Unternehmen, aber gerade auch die Kommunen berichten von deutlich weniger bürokratischem Aufwand und einer schnelleren Auftragsvergabe. Die Einführung klarer und transparenter Regelungen stärkt das Vertrauen in den Vergabeprozess, erhöht die Anzahl der Bewerbungen um öffentliche Aufträge. Und diese Gewinne brauchen wir im Land dringend für die Belebung der regionalen Wirtschaft. Unser Ansatz ist denkbar einfach: Wir streichen die vergabefremden Regelungen, heraus kommt ein schlankes und effizientes Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir setzen auf klare und nachvollziehbare Regeln. Ein zentrales Element unseres Ansatzes ist der Verzicht zum Beispiel auf den Vergabemindestlohn. Warum? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, überraschend.) Zum einen halten wir einen vergaberechtlichen Mindestlohn … (Zuruf von Christian Winter, SPD) Hören Sie doch mal zu, da können Sie noch was lernen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Christian Winter, SPD: Ja, ich höre zu.) Zum einen halten wir einen vergaberechtlichen Mindestlohn (Marcel Falk, SPD: Das ist aber abgedroschen.) neben dem bundesweiten, generellen Mindestlohn sogar für europarechtswidrig – (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) sollte man vielleicht einmal prüfen, es liegen keine besonderen Umstände in Mecklenburg-Vorpommern vor, wie zum Beispiel höhere Lebenshaltungskosten, die einen regional abweichenden Mindestlohn überhaupt rechtfertigen könnten –, zum anderen, weil wir fest daran glauben, dass der Markt auch die Lösung bietet. Statt durch staatliche Vorgaben den Unternehmen Fesseln anzulegen, wollen wir ihnen wieder Freiheiten geben, ihre eigenen Wege zu gehen und auch Zugang zu Vergaben zu bekommen. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Der Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte – und der liegt ja längst vor – hat längst dafür gesorgt und wird auch weiter dafür sorgen, dass faire Löhne gezahlt und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das hat im Übrigen von den Angehörten auch überhaupt niemand bestritten. (Sandy van Baal, FDP: Genau!) Da kam sogar raus, (Henning Foerster, DIE LINKE: Jaja.) dass es dieses Gesetz gar nicht brauchte. In vielen Branchen wird längst über Tarif bezahlt, anders gelingt es gar nicht mehr, Arbeits- und Fachkräfte zu binden. Schauen Sie in die Baubranche! Im letzten Jahr, Innenausschuss, eine Expertenanhörung zum Thema „Situation in der Bauwirtschaft“ – (Zuruf von Christian Winter, SPD) ich weiß nicht, wo Sie waren, aber da haben alle bestätigt, dass das dort schon längst der Fall ist, dass über Tarif bezahlt wird. Da waren die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen offensichtlich nicht anwesend. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Schauen wir in andere Bundesländer! Natürlich können Sie sich darauf berufen, in vielen Ländern gibt es inzwischen Tariftreue- und Vergabegesetze, aber, meine Damen und Herren, jetzt frage ich Sie mal: Gibt es in irgendeinem dieser Länder – und seien Sie ehrlich! – eine höhere Rate der für repräsentativ erklärten Tarifverträge? Nein. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Gibt es in diesen Ländern irgendeine höhere Form von Tarifbindung in den Unternehmen? Nein. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Gibt es in diesen Ländern irgendetwas, was dafür spricht, dass dort die Tarifbindung ausgeprägter wäre? Nein. Was also, außer wirklich das Abhaken und Abarbeiten Ihres Koalitionsvertrags, bringt es denn, sich hier die Placebos einzuwerfen auf Kosten der Wirtschaft und sich die Welt einfach bunter zu malen? Und hören Sie auf mit dem Märchen von Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen! Dafür gibt es nicht einen einzigen Beleg, auch vorher nicht. Ich erinnere mich noch an den Jahresempfang der IHK in Rostock, die Kritik haben Sie auch schon wieder vergessen. Was Sie als großen Wurf gefeiert hatten, erntete in der Praxis harsche Kritik. Mehr Bürokratie durch eine Überfrachtung des Vergaberechts mit vergabefremden Regelungen wird niemandem in diesem Land helfen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Geben Sie der Wirtschaft Luft zum Atmen! Setzen Sie vor allem auch einmal auf Vertrauen in die regionale Wirtschaft! (Beifall Sandy van Baal, FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) Denn glauben Sie im Ernst, dass irgendein Unternehmen hier im Land seinen Leuten nicht angemessene Löhne zahlen möchte? (Beatrix Hegenkötter, SPD: Ja.) Wenn allerdings … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, das ist genau Ihr Misstrauen! Das ist genau Ihr Misstrauen! (Beatrix Hegenkötter, SPD: Nee!) Genau das ist es! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Genau das ist es! (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Sie wissen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) Sie wissen, Sie wissen, dass wir einen Arbeitnehmermarkt haben. (Enrico Schult, AfD: Wollen Sie alles staatlich regeln, ne?!) Sie wissen es, dass die Unternehmen sich abstrampeln müssen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) um Arbeitnehmer überhaupt zu bekommen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) und trotzdem regeln Sie es. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und das ist genau, das ist genau der Ausdruck Ihres Misstrauens, Ihres Misstrauens, (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) dass Unternehmer falsch entscheiden könnten, jedenfalls nicht so, wie es in Ihre Konzeption passt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wenn allerdings durch eine überbordende Bürokratie, durch komplizierte, unverständliche Regelungen (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) zusätzlich Geld in die Hand genommen werden muss – das kommt ja noch dazu –, fehlt es halt den Unternehmen. Es kostet in den Kommunen zusätzliches Geld, weil die Vergabestellen aufgestockt werden müssen. Es ist komplizierter geworden, das schreibt Ihnen sogar der Städte- und Gemeindetag. Und es kostet auch in den Unternehmen zusätzliches Geld, weil auch dort andere Vorsorge getroffen werden muss. Und da müssen Sie sich fragen, ob das Ihr Ziel war. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dieses unsägliche Gesetz, was überhaupt nichts gebracht hat im Übrigen und in der Kritik immer noch steht überall, bei allen Praktikern, in den Vergabestellen, bei den Anbietern, belastet nicht nur die Wirtschaft, sondern eben auch die Kommunen. Anders, als Sie es uns immer wieder weismachen wollen, ist natürlich ein erhöhter Personalbedarf auch genau dort in den Kommunen notwendig. Und irgendjemand muss sich eben dort auch mit dem Bürokratieirrsinn, den Sie geschaffen haben, auseinandersetzen, übrigens auch ein Grund, warum sich Schleswig-Holstein für die Modernisierung eingesetzt hat. Ein modernes Vergabegesetz muss flexibel und anpassungsfähig sein. Und das Ziel des Vergabegesetzes ist es ja gerade, des Vergaberechts ist es doch gerade, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln öffentliche Aufträge zu vergeben, und zwar im Wettbewerb nach fairen, eindeutigen und transparenten Kriterien. Aber genau diesen Wettbewerb haben Sie mit Ihrem Gesetz suspendiert und eben nicht auf der Grundlage oder beziehungsweise Sie sollten es eben nicht auf der Grundlage bestimmter politischer Ziele machen, die vielleicht aus Ihrer Sicht wünschenswert sind, aber landesgesetzlich ja im Grunde auch gar nicht durchsetzbar sind. Die haben im Vergaberecht einfach nichts zu suchen. (Christian Winter, SPD: Ja, das ist Ihre Meinung.) Das ist unsere Meinung, ganz genau, und darüber reden wir hier heute, (Christian Winter, SPD: Ja, wunderbar! Schön!) weil wir eine andere Meinung haben als Sie. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die Bedürfnisse des Haushaltes und der Wirtschaft gehören in den Mittelpunkt und eben nicht ein bürokratischer Apparat. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir wollen eine Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, schnell und unbürokratisch an öffentliche Aufträge zu kommen, ohne sich in einem Dschungel aus Vorschriften und Formularen zu verlieren. Unsere Ziele sind klar, ich habe sie beschrieben. Die positiven Erfahrungen aus Schleswig-Holstein zeigen uns – noch mal, das Gesetz ist danach nicht aufgehoben worden –, die positiven Erfahrungen zeigen uns, dass der Weg der richtige ist. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dort hat die Modernisierung des Vergabegesetzes nicht nur zu einer dynamischeren Wirtschaft, sondern auch zu einem fairen und transparenten Vergabeprozess geführt. Meine Damen und Herren, diesen Erfolg würden wir gern auf das gesamte Bundesgebiet ausweiten. Wir fangen mal in Mecklenburg-Vorpommern an, weil dieses Gesetz ist noch frisch, es spüren noch alle. Der Widerstand ist groß, die Kritik ist groß. Wir wollen die Potenziale unserer regionalen Wirtschaft voll ausschöpfen und hoffen auf Ihre Zustimmung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer. (Zuruf von René Domke, FDP – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP)
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt haben wir doch einiges gehört über ein Gesetz, das gerade mal verabschiedet worden ist, was kritisiert worden ist von Ihnen, Herr Domke, und wo wir noch gar nicht die Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben, und schon ist alles schlecht. Das, meine Damen und Herren, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) wie wir mit dem Tariftreuegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgehen sollten, sondern wir sollten genau diese Erfahrungen sammeln, dann können wir diese Diskussion in zwei oder drei Jahren führen, und dann werden wir sehen, … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Wir werden das jetzt gleich miteinander besprechen. (Beifall Marcel Falk, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) … dann werden wir sehen, was denn tatsächlich passiert ist (Zuruf von René Domke, FDP) und ob wir nach wie vor die niedrigsten Löhne in der Republik haben oder ob sich tatsächlich was geändert hat. Darum geht es nämlich auch. Meine Damen und Herren, die FDP gibt uns hier einen Gesetzentwurf mit dem Anschein, ein „Vergabegesetz light“ zu machen, also im Grunde genommen Ihr Bierdeckelgesetz. Und da wollen wir doch mal näher hinschauen, was es damit auf sich hat. Aber eines ärgert mich immer: das Argument des Bürokratieabbaus. Hier gehts um Standardabsenkungen. Sie wollen im Grunde genommen das, was wir an Standards setzen – ich komme später noch drauf –, abschaffen, Sie wollen sie absenken, und das ist nicht mit Bürokratieabbau zu verwechseln, (Zuruf von René Domke, FDP) weil wir hier auch eine gesellschaft…, Natürlich kann man das unterschiedlich sehen. … eine gesellschaftliche Funktion haben. Zum Bierdeckelgesetz: Rein optisch fünf Paragrafen gegenüber 19 in dem Gesetz, das hier verabschiedet worden ist, da könnte man in der Tat der Meinung sein, das ist ja schön schlank, aber das ist in der Tat eine oberflächliche Betrachtung. Gucken wir inhaltlich rein, sind auch da die wesentlichen Inhalte für ein Vergabeverfahren beinhaltet, allerdings auch bei Ihnen der Verweis auf Verordnungen mit einer entsprechenden Verordnungsermächtigung, das heißt, dahinter dann zu schauen. Sie haben ja über Bürokratie gesprochen, das hätte mich dann schon mal sehr interessiert, findet hier aber auch nicht statt, sondern es wird einfach, (Zuruf von René Domke, FDP) wird einfach behauptet, wir könnten das schlanker. Mit anderen Worten: Die Kürze des Gesetzestextes kann auch hier in die Irre führen. Aber jetzt kommen wir zum Kernpunkt: Vergabefremde Regelungen – was für ein schöner politischer Kampfbegriff! Und nichts anderes ist es, weil man natürlich über die Vergabe als Staat die öffentliche Hand, die hier Aufträge vergibt, selbstverständlich steuern kann. Wir sind nur vielleicht unterschiedlicher Auffassung, ob Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Arbeitsbedingungen, soziale Anforderungen, soziale Standards etwas mit Vergabe zu tun haben oder nicht, aber wir sind der Auffassung, (René Domke, FDP: Und wir nicht.) es hat damit zu tun, und Sie offensichtlich nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das, meine Damen und Herren, das unterscheidet uns in der klaren Absicht und auch, was die gesellschaftliche Relevanz angeht. Und im Übrigen, natürlich ist jedes Vergabegesetz dazu da, die regionale Wirtschaft zu fördern. Und alleine der Punkt der Nachhaltigkeit, der auch ermöglicht, Aufträge zu vergeben, die nicht eine Firma bedienen, die 500 Kilometer entfernt sind, (René Domke, FDP: Aber, Herr Meyer, reden Sie doch mal mit der regionalen Wirtschaft!) sondern in der Nähe sind, … Ich rede selbstverständlich jeden Tag mit der Wirtschaft, Herr Domke! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) … das führt dazu, dass wir regionale Wirtschaft tatsächlich auch fördern. Aber jetzt kommen wir zum Kern. Was Sie jetzt – wo es ja auch Widersprüche gibt in Ihrem Antrag, weil Sie sagen, auch Vergaberecht kann solche Dinge, strategische Bedingungen berücksichtigen et cetera pp. –, was Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen, ist ganz kurz, Sie wollen es schnell haben, aber vor allen Dingen billig, (Henning Foerster, DIE LINKE: Genau!) weil nämlich die Regeln, die wir eingezogen haben, jetzt gar keine Berücksichtigung mehr finden. Das wird dazu führen in der Vergabepraxis, Herr Domke, dass stets das billigste Angebot genommen wird. Und genau das wollten wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und im Grunde genommen mit Ihrem Bierdeckelgesetzentwurf perpetuieren Sie das, (René Domke, FDP: „Billig“ steht aber auch nicht drin.) perpetuieren Sie das, dass es am Ende des Tages in der Praxis … Wir kennen das ja, das ist ja auch – ich rede ja mit der Wirtschaft – immer die Kritik gewesen: Warum muss es immer das billigste Angebot sein? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist das, was die Wirtschaft uns gegenüber immer vorgebracht hat. Und das haben wir mit unserem Gesetzentwurf, mit unserem Gesetz, das verabschiedet worden ist, tatsächlich auch korrigiert. (René Domke, FDP: Ach!) Und, meine Damen und Herren, es geht um Standards. Ja, ich bekenne mich dazu, auch die Landesregierung hat klar gesagt zusammen mit den Regierungsfraktionen, wir wollen Standards. Und dazu gehört, dass wir den tarifvertraglichen Mindestlohn als Standard für ein Vergaberecht erhoben haben, weil – noch mal, wir haben die niedrigsten Löhne der Republik, wir können darüber streiten in zwei/drei Jahren, wie sich die Löhne entwickelt haben –, dahinter steht etwas, was wir als ganz klares Ziel formuliert haben: Wir wollen mehr Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern, wir haben viel zu wenig davon. Und deswegen ist das unser Ziel, das haben wir immer ganz klar betont. Und, meine Damen und Herren, die Entscheidung zur Einführung der Kriterien im Tarif- und Vergaberecht ist eine politische. Und sie ist rechtlich zulässig. Auch dazu noch mal eine klare Aussage, weil wir das auch deutlich gemacht haben. Und, meine Damen und Herren, was diese Standards im Tariftreue- und Vergaberecht angehen, liebe FDP, genau das brauchen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Und was wir nicht brauchen, ist dieser Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Michael Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier einen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg vorliegen, der durchaus positive Ansätze enthält, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) um Bürokratie und den Wettbewerb zu stärken. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Die Reduzierung von vergabefremden Kriterien und die Orientierung an den bewährten Regeln der Unterschwellenvergabeordnung und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A sind begrüßenswerte Schritte. Dennoch gibt es auch einige Punkte, die Anlass zur Kritik geben, Herr Domke. So vermisst man – konstruktive Kritik –, (René Domke, FDP: Nee, alles gut!) So vermisst man im Entwurf konkrete Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung im Vergabewesen. Gerade hier sollte ein modernes Vergaberecht ein deutliches Zeichen setzen. Zudem wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Entwurf explizite Hinweise zur Berücksichtigung strategischer Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten hätte. Und die derzeitige Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretationen und könnte zu Inkonsistenzen in der Praxis führen. (René Domke, FDP: Da sind wir aber auch schon wieder bei fünf Seiten. – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Ja, okay, die eine packen wir obendrauf. Das ist entspannt. Schließlich fehlt es an einem Konzept zur Überwachung und Bewertung der Auswirkungen dieses neuen Gesetzentwurfes. Aber ich möchte auch noch mal ganz kurz auf das aktuell bestehende beziehungsweise auf die Kritik am Tariftreue- und Vergabegesetz eingehen, die vonseiten der Wirtschaft und der Kommunen massiv geäußert wird tatsächlich. Die Mehrheit der Betriebe wird mehr oder weniger von Vergaben ausgeschlossen. Zusätzliche bürokratische Hürden machen das Arbeiten für die Unternehmen wesentlich schwerer. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und der Vergabemindestlohn, und der Vergabemindestlohn liegt gerade mal bei 1,09 Euro brutto über dem Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Der vorliegende Entwurf bietet hier also die Chance, Fehler zu korrigieren und ein wirklich faires und wettbewerbsfähiges Vergaberecht für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die Pflicht zur Losaufteilung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ohne strenge Kontrollen und klare Vorgaben könnte dieses Ziel verfehlt werden. Insofern sollten die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen tatsächlich im Vergabeverfahren noch stärker berücksichtigt werden. Und das Senken bürokratischer Hürden für Unternehmen, die bisher stark belastet wurden, und das Gestalten klarer und schlanker Verfahrensregeln können zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Gleichzeitig sollte aber, wie schon angesprochen, das Gesetz konkrete Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung im Vergabewesen enthalten. Der Entwurf des Gesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, und es ist jedoch wichtig, die genannten Kritikpunkte in der weiteren Debatte zu berücksichtigen, um ein wirklich modernes und effektives Vergaberecht für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Und dann können wir auch gerne darüber diskutieren, ob das aktuelle Tariftreue- und Vergaberecht noch zeitgemäß ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das Vergaberecht oder Tariftreuegesetz – ist nicht so lange her, als wir darüber gesprochen haben. Herr Meyer hat gerade gesagt, na ja, warten Sie doch erst mal ab, ist ja gerade mal frisch, warten Sie doch erst mal ab, wie das dann so wirkt. Das erinnert mich an Habeck, der gesagt hat beim Heizungsgesetz, da wollen wir erst mal testen, wie bereit die Bevölkerung, wie sehr die Bevölkerung bereit ist zu gehen. Also das passt nicht zusammen. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) Die Debatte, die wir hatten, die Debatte, die wir hatten, die ist hinlänglich bekannt. Sie haben weit ausgeführt, deswegen werde ich das jetzt einkürzen. Aber egal, wo ich hingehe, ob zu Unternehmen, zur Verwaltung, zu Verbänden, egal, wo ich hingehe, also überall gibt es Kritik. (Christian Winter, SPD: Die gabs ja auch vorher.) Es gibt keinen Einzigen, keinen Einzigen, (Zuruf von René Domke, FDP) der sagt, das ist ein toller Wurf, das ist gut, das fördert die Wettbewerbsfähigkeit, das erleichtert das Vergabegesetz oder die Vergabe in Mecklenburg-Vorpommern, da sind die kleinen Unternehmen bevorzugt beteiligt – höre ich nicht, nirgendwo, nirgends. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich kenne keinen, selbst die Verwaltungen, die alle den Bürokratieaufwand mit, ich sage mal, beklagen, den sie für die Kontrolle dort haben. Und das haben wir alles im Vorfeld besprochen. Das war alles mit Ansage, wir haben ein Murksgesetz mit Ansage. Und das ist alles – das ist meine Ansicht – aus ideologischen Gründen und Ihrer unglaublichen Arroganz der Macht, wie Sie das Gesetz hier umgesetzt haben. So ein Gesetz auf den Weg zu bringen, ist, abgesehen, ist also fachlich falsch und hat eigentlich mit dem, was der Titel ist „Modernisierung des Vergabegesetzes“, aber überhaupt nichts zu tun. Was ist denn hier moderner? Was wird denn hier vereinfacht? Gar nichts, (Zuruf von Christian Winter, SPD) mit Ihrem ideologischen Kram. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und abgesehen mal davon, (Zuruf von René Domke, FDP) abgesehen mal davon, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage … (Unruhe bei Christian Winter, SPD, und René Domke, FDP) Hören Sie zu?! (Christian Winter, SPD: Ja.) Prima! Abgesehen davon, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage, wo Unsicherheiten, Herausforderungen sind, dazu auch noch die kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzlich zu belasten in einer Phase, wo die Insolvenzquoten steigen, (René Domke, FDP: Plus Feiertag.) wo die Unternehmer, wo die Unternehmer massive Kostenerhöhungen zu tragen haben, wo Knappheit der Fachkräfte herrscht, in diesem Moment kommen Sie daher und belasten die Wirtschaft zusätzlich. Das ist unglaublich, das ist unglaublich! Und das werfen wir Ihnen auch vor. Das ist nicht nur zur falschen Zeit so ein Gesetz, das Gesetz als solches ist natürlich abzulehnen, so, wie ich das vorhin schon genannt habe. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Wir haben uns konsequent gegen diese Einführung dieses Tariftreue- und Vergabegesetzes ausgesprochen. Wir haben wiederholt Anträge gestellt, um beispielsweise auch die Schwellenwerte und die Wertgrenzen der Tariftreueforderungen an die aktuelle Preisentwicklung anzupassen. Sie haben immer alles abgelehnt, alles abgelehnt, und jetzt haben Sie diesen Scherbenhaufen. Und dieses Gesetz gehört abgeschafft und verfehlt die eigentliche Aufgabe eines Tariftreuegesetzes. Und das wäre, dass vor allem kleine Betriebe aus Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen profitieren sollten. Und die Landesregierung treibt das Gegenteil voran: Große Betriebe, am besten aus dem Ausland, bekommen die Aufträge. Das ist das Ergebnis der irren Vorgaben, an dem die kleinen regelmäßig verzweifeln. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss dringend, (Minister Reinhard Meyer: Das ist doch Quatsch!) dringendst anders geregelt werden. (Julian Barlen, SPD: Das ist totaler Quatsch! Das stimmt einfach nicht, Herr Waldmüller.) Die jetzige Regelung schadet den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU – Zuruf von Christian Winter, SPD) Und der Antrag, der Antrag oder beziehungsweise der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der möchte diesen bürokratischen Irrsinn reduzieren, vermindern, und deswegen werden wir diesem Anliegen zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der FDP ausdrücklich für die Einbringung dieses alternativen Gesetzentwurfes zum Thema „Vergaben der öffentlichen Hand in Mecklenburg-Vorpommern“. (René Domke, FDP: Gern geschehen!) Denn erstens lebt die Demokratie vom Meinungsstreit und dem Austausch der Argumente, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und zweitens sollen die Bürgerinnen und Bürger durch selbige erkennen können, wo die Parteien stehen, und sich daraus abgeleitet ihre eigene Meinung bilden können. Und insofern sind das vorgelegte Papier und die heutige Debatte dazu durchaus zu begrüßen. Es wird Sie nicht verwundern, ich sehe mich in diesem Zusammenhang als Anwalt der Beschäftigten, (René Domke, FDP: Wir auch.) und für diese ist Ihr Gesetzentwurf wohl am ehesten ein Schritt zurück. (René Domke, FDP: Wir auch. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Gemeinsam mit Staatssekretär Jochen Schulte war ich vorletzte Woche auf der Betriebsrätekonferenz des DGB Nord in Rostock und habe dort gehört, wie froh man ist, dass diese Landesregierung Wort gehalten und ein echtes Tariftreue- und Vergabegesetz erarbeitet und beschlossen hat, das diesen Namen auch verdient. Und ich kann Ihnen erfreut berichten, dort hat niemand die vermeintlich ausufernde Bürokratie beklagt, stattdessen haben die Kolleginnen und Kollegen den Ansatz, die Tarifbindung zu stärken und als öffentliche Hand bei den eigenen Vergaben endlich mit gutem Beispiel voranzugehen, ausdrücklich begrüßt. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich kenne Ihre Ansichten zu Fragen der fairen Entlohnung und der sozialorientierten Beschaffung, und insofern überrascht mich Ihr Vorstoß auch nicht. Er erinnert mich tatsächlich auch ein wenig an Guido Westerwelles Bierdeckelkonzept in Sachen Steuererklärung. Das klang gut, hat aber auch nicht funktioniert und nie das Licht der Welt erblickt. Doch bleiben wir beim Thema. Es ist doch bemerkenswert, dass selbst die EU-Kommission, die ja nun wirklich nicht verdächtig ist, besonders links zu sein, einen Leitfaden mit dem Titel „Sozialorientierte Beschaffung – Ein Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ herausgegeben hat. Als Freund von Zahlen, Daten und Fakten möchte ich Ihnen selbigen für die Ferien dringend ans Herz legen. Auf 115 Seiten feinster Urlaubslektüre finden Sie da eine Menge Argumente für die Sinnhaftigkeit unseres Vorgehens in Sachen Tariftreuegesetz. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich will Ihnen das Lesevergnügen am Strand oder wahlweise auch auf der alten Holzbank der Kollegin van Baal aber nicht vorwegnehmen, (Beifall Sandy van Baal, FDP) deshalb zitiere ich heute nur einen ganz kleinen Auszug aus dem Papier. Dort heißt es zum Beispiel, dass öffentliche Auftraggeber „mittels kluger Vergabestrategien“ folgende Dinge fördern können und im besten Fall auch sollen: die Verbesserung der „Beschäftigungschancen, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitskräfte, menschenwürdige Arbeit, soziale Inklusion, Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung, … ethisches Handeln und die umfassendere Einhaltung“ sozialer Standards. (René Domke, FDP: Wer soll das prüfen?) Im Leitfaden wird anhand verschiedener Praxisbeispiele erläutert, wie diese Vorgaben im Vergabealltag auch tatsächlich Berücksichtigung finden können. Meine Damen und Herren, wenn ich mir nun den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP ansehe, weiß ich genau, warum die auch im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel vereinbarte Vergabenovelle im Bund so lange auf sich warten lässt. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Denn die FDP hat seinerzeit zwar unterzeichnet, dass man die Tarifbindung, den fairen Wettbewerb und die soziale Nachhaltigkeit der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes stärken möchte, arbeitet nun aus Angst vor weiterem Profilverlust aber massiv dagegen – kein Wort mehr zur vereinbarten Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages bei öffentlichen Vergaben, stattdessen in Berlin die gleiche Polemik wie hier im Landtag auch. Kann man so machen, ob die Wählerinnen und Wähler diesen Schlingerkurs honorieren, werden wir dann im nächsten Jahr erleben. (Zuruf von René Domke, FDP) Für mich persönlich bleibt es dabei: Das aktuelle Tariftreue- und Vergabegesetz M-V ist ein wichtiger Meilenstein für gute Arbeit. Es folgt dem Grundsatz, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen. Und das ist nicht trivial, denn höhere Löhne bedeuten höhere Kaufkraft und die braucht es dringend in diesen Zeiten. Wir wissen aus wissenschaftlichen Erhebungen, dass der Unterschied zwischen tariflich und nicht tariflich entlohnter Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern mehrere 100 Euro im Monat ausmacht. Und wir wollen, dass der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht wird und bei öffentlichen Aufträgen eine faire Bezahlung einfordert. (Zuruf von René Domke, FDP) Diejenigen, die den Auftrag abarbeiten, sollen gutes Geld verdienen. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob eine neue Brücke gebaut, neue Computer fürs Bürgercenter beschafft, das Catering bei Veranstaltungen ausgerichtet oder die örtliche Schule gereinigt werden soll. (Zuruf von René Domke, FDP) Und dort, wo es noch keine tariflichen Regelungen gibt, soll der neue Vergabemindestlohn von 13,50 Euro gelten, das wissen Sie. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung, denn gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind nach wie vor ein ganz wesentlicher Grund für Beschäftigte, sich langfristig an ein Unternehmen zu binden. Deshalb zum Schluss noch mal vielen Dank an Sie! (Sandy van Baal, FDP: Sehr gerne!) Mit Ihrem Gesetzentwurf stellen Sie Ihren völlig konträren Ansatz ins Schaufenster. Wir sind anderer Meinung und stehen selbstbewusst hinter unserem Tariftreue- und Vergabegesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Vergabegesetz hatten wir ja schon eine ausführliche Debatte hier im Haus. Die Argumente wurden mehr als einmal ausgetauscht. Unsere Sicht auf die Dinge hat sich nicht geändert. Im Grundsatz halten wir das Vergabegesetz nach wie vor für richtig. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Sprechen Sie mal mit den Schleswig-Holsteiner Kollegen!) Hm! Es ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht absolut legitim, mit dem Vergabegesetz nicht nur die öffentliche Auftragsvergabe zu regeln, sondern auch weitere Ziele zu verfolgen, (René Domke, FDP: Warum machen die GRÜNEN das in Schleswig-Holstein?) zum Beispiel das arbeitsmarktpolitische Ziel einer höheren Tarifbindung. Das ist kein ungewöhnliches Vorgehen und mit Blick auf andere Bundesländer auch schon längst gängige Praxis. (René Domke, FDP: Und was hats gebracht?) Aus unserer Sicht … Es ist ja noch nicht mal ein Jahr alt. Entschuldigung! (René Domke, FDP: Nee, in den anderen Bundesländern.) Aus unserer Sicht ist das letztes Jahr modernisierte Tariftreue- und Vergabegesetz der richtige Weg. Mit diesem Gesetz sind diejenigen Betriebe im Werben um öffentliche Aufträge konkurrenzfähiger, die anständige Löhne zahlen. Ein ständiger Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten geht immer zulasten der Beschäftigten und führt am Ende dazu, dass sich das billigste Angebot durchsetzt, nicht aber das wirtschaftlichste. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Sie kriegen doch gar keine Arbeitskräfte mehr.) Kurzum, das kürzlich modernisierte Tariftreue- und Vergabegesetz ist eine sinnvolle Maßnahme, um sinnvolle Ziele zu erreichen. Und wenn das stimmt, was Sie sagen, dass sie keine Arbeitskräfte unter Tarif kriegen, dann verstehe ich das Problem nicht. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE – René Domke, FDP: Nee, dann braucht es das Gesetz nicht.) Der Schutz, (René Domke, FDP: Wir müssen doch nichts regeln, was funktioniert.) der Schutz der Arbeitnehmer, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs, eine gute Qualität bei Produkt und Dienstleistungen (Zuruf von René Domke, FDP) und nicht zuletzt die Erhöhung der Tarifbindung – der Gesetzentwurf der FDP verfolgt hier eine andere Logik. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gegen wen sind wir noch wettbewerbsfähig?) Aus diesem Grund werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – René Domke, FDP: Das ist auch überraschend.) Aber beim Tariftreue- und Vergabegesetz der Landesregierung haben wir nach wie vor Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands und halten die im Gesetz stehenden Schwellenwerte für zu gering. Diese liegen aktuell bei 10.000 Euro für Aufträge über Lieferung und Leistung und bei 50.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Wir hatten uns von Beginn an für eine moderate Erhöhung der Schwellenwerte im Gesetz ausgesprochen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich wiederhole hier noch einmal unsere Abwägungen. Schwellenwerte einzuführen, die es ab einem Auftragsvolumen in bestimmter Höhe erforderlich machen, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Alles abgelehnt.) einen Auftrag auszuschreiben, ist kein Selbstzweck, sondern aus Gründen der Transparenz sinnvoll und berechtigt. Doch je niedriger die Schwellenwerte gesetzt werden, desto mehr öffentliche Aufträge werden ausschreibungspflichtig und desto mehr bürokratischer Aufwand auf Verwaltungs- wie auf Unternehmensseite. Daraus folgt umgekehrt, höhere Schwellenwerte sind ein Weg, um Bürokratie zu reduzieren. (Zuruf von René Domke, FDP) Darüber hinaus ist Fakt, dass Preise und Löhne deutlich gestiegen sind, was ebenfalls für eine Anpassung der Schwellenwerte spricht. Wir fordern daher, wie bereits in der damaligen Debatte, eine gemäßigte Erhöhung der Schwellenwerte: 20.000 für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen und 75.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Diese Werte wurden in der Anhörung zum Vergabegesetz vonseiten der IHK in ihrer Stellungnahme als moderat genannt. Sie tragen den gerade im Bausektor deutlich gestiegenen Preisen Rechnung, sind unserer Ansicht nach aber dennoch mit dem Ziel des neuen Vergabegesetzes vereinbar. Im Übrigen hat auch Minister Meyer in der Debatte ums Vergabegesetz im November durchklingen lassen, dass man über die Höhe der Schwellenwerte noch mal sprechen müsse, (René Domke, FDP: Na, dann warten Sie mal drauf!) und grundsätzlich eine Anpassung beziehungsweise Erhöhung in Aussicht gestellt. Die Wertgrenzen bei Direktaufträgen wurden in der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen vom 19. April 24 teilweise ja bereits angepasst und entsprechend erhöht. Bei den Schwellenwerten im Vergabegesetz dürfen Sie jetzt gerne nachziehen, damit wir ein vernünftiges und akzeptables Tariftreuegesetz haben, wie Herr Meyer es in seiner Rede am 8. November 23 formuliert hat. Ich sagte es schon, dem FDP-Entwurf können wir so deshalb nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, wir könnten bei der Diskussion zum Vergabegesetz hier sozusagen erklären: Willkommen bei „Zurück in die Zukunft!” Die FDP setzt hier auf zurück, während wir mit dem aktuellen Tariftreuegesetz jetzt in die Zukunft gehen möchten. (René Domke, FDP: Ja, aber in welche?) Sie machen hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Schritte zurück, wo wir bereits einen nach vorne gemacht haben. Und ich muss sagen, ich finde diese gesamte Debatte, dass sie jetzt noch mal aufgerollt wird, nicht nur überholt, sondern auch Ihren Informationsstand, das wurde eben schon erklärt, wenn Sie hier immer noch das Argument der vergabefremden Kriterien vor sich hertragen, denn spätestens – auch das haben wir in der Anhörung wahrgenommen –, spätestens seit dieser Anhörung sollte allen auch klar sein, dass etwa soziale Vergabekriterien in den europäischen Richtlinien der letzten zehn Jahre massiv aufgewertet wurden und auch legitim sind. Tatsächlich ist es aber – und das haben Sie ja auch eigentlich erklärt – eine politische Frage, wie wir Vergaben gestalten wollen. Sollen sie nur schlank und sparsam sein, so, wie Sie das möchten, weil es bei Unternehmen auch so ist? Wir sind da ehrlicherweise einer anderen Ansicht, weil unserer Meinung nach ist die öffentliche Hand nicht irgendein Akteur am Markt, weil er nicht profitorientiert denkt, (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) sondern weil wir, (René Domke, FDP: Sie haben doch gar keine Leute mehr, die das in den Vergabestellen bearbeiten können.) sondern weil wir einfach eine Verantwortung für die gesamte Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes erkennen. (René Domke, FDP: Das sagt ja sogar der Städte- und Gemeindetag.) Und in diesem Sinne finde ich es nur logisch, dass hier mit öffentlichen Geldern auch für soziale Verantwortung, (René Domke, FDP: Ja, eben!) für ökologische Nachhaltigkeit und Regionalität diese Mittel eingesetzt werden. Sie sehen das anders, weil Sie den Staat auf seine rudimentären Funktionen beschränken wollen. (René Domke, FDP: Ja, wir sind ja auch Liberale.) Das ist Ihre Ideologie. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben eine andere Auffassung und diese andere Auffassung, die haben Sie hier in einem kleinen populistischen Anfall des Kollegen Wulff als „Sozialismus wagen” beschimpft. Ich glaube, Sie haben überhaupt keine Vorstellung, mit welchen Begriffen Sie hier um sich werfen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ach nee?!) Gut, das ist nun auch nicht Ihre Expertise, aber Sozialismus heißt ja Vergemeinschaftung. Wir kennen uns da als linke Volkspartei ein bisschen besser aus. (Heiterkeit bei René Domke, FDP: Das überrascht mich jetzt auch nicht.) Und wenn man Dinge vergemeinschaften möchte, dann würde man, glaube ich, gar keine Vergaben mehr machen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern die Dinge, die Dinge integrieren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also in diesem Sinne möchte ich mich aber bedanken, Herr Domke, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass Sie das jetzt wieder hier sachlicher aufgezogen haben und nicht mit diesen Worten um sich schmeißen, die Sie falsch verwenden und von denen Sie am Ende auch keine Ahnung haben. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Aber kommen, kommen wir, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) kommen wir einmal … Ja, das war ja offensichtlich so. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Jetzt kommen wir aber mal von den ganzen Begriffsungetümen und der Theorie etwas zur Praxis, denn aktuell gibt es ja einen Vorgang, der durch die Medien geht, ja auch bei den Menschen ankommt, da geht es um die oder geht es um die Vergabe des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtungen im Land, wo es jetzt so sein wird, dass wahrscheinlich jemand Neues diesen Zuschlag erhält, und zwar ein Konzern, der europaweit agiert, der viele 100 Kilometer oder der einige 100 Kilometer von hier entfernt sitzt in Nordrhein-Westfalen, der jetzt diesen Zuschlag wahrscheinlich erhält anstatt der gGmbH der Malteser, und zwar, weil sehr wahrscheinlich noch aufgrund der Fristen das alte Vergabegesetz angewendet wurde. Mit dem neuen Vergabegesetz wäre hier den besser entlohnenden gemeinnützigen Unternehmen Rechnung getragen worden und hätte wahrscheinlich die Ausschreibung zu einem anderen Ergebnis geführt. Und das muss doch auch klar sein, dass mit den Vorschlägen, die Sie hier machen, nicht zwingend regionale Unternehmen die Zuschläge erhalten, weil natürlich große Konzerne, die über die entsprechenden Skalenerträge verfügen, (René Domke, FDP: Absatz 3!) im Sinne eines billigsten, (René Domke, FDP: Absatz 3!) der billigsten Vergabe hier das schlagen, und, genau. Von daher sehe ich dieses Argument nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und auch bei den Argumenten, die Herr Waldmüller vorgetragen hat, erkennen wir jetzt auch nicht, dass unbedingt … Also auch der Mehraufwand, der den Unternehmen entsteht, der wird hier ja miteingepriesen in die Angebote und wird dann auch über die Vergabe mit entschädigt. (René Domke, FDP: Na herzlichen Glückwunsch!) Ich konstatiere also bei der Lektüre Ihres Gesetzentwurfes, dass er sozusagen der am wenigsten zeitgemäße ist. Ich entnehme Ihren Reden hier zum Thema „Wirtschaftspolitik/Vergabe” immer nur, dass Sie einen sozusagen Manchesterkapitalismus 2.0 wollen, weil Sie immer noch dem neoklassischen Paradigma nachhängen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Wir wollen keine Begriffe mehr verwenden, von denen wir keine Ahnung haben, Herr Winter.) Weniger Regulierung bringt auch mehr Wohlstand – die Empirie der letzten Jahre und Jahrzehnte zeigt, dass das nicht passiert ist, dass es nicht der Fall ist. Und auch die Menschen im heutigen Manchester haben das offensichtlich erkannt und entsprechend am 4. Juli gewählt. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir sorgen für eine Verantwortung der öffentlichen Hand bei Ausgaben, für gute Arbeitsbedingungen und unterstützen damit auch verantwortungsvolle Unternehmen, die wir schützen müssen. Und daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Michael Meister, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Nicht Kurzintervention?! Kein, kein ... (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hatte eine Frage tatsächlich,) Ja, es waren aber noch zehn Sekunden Zeit. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das entscheidet doch er.) Also das wäre, (René Domke, FDP: Na, das lohnt nicht tatsächlich.) das wäre … (Enrico Schult, AfD: Das kann man ja jetzt klären.) Die Frage alleine schon hätte die Zeit in Anspruch genommen. Also das wäre jetzt wirklich nicht mehr möglich gewesen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) So, ich danke jetzt dem Redner und rufe auf für die Fraktion der FDP noch mal den Fraktionsvorsitzenden René Domke. (René Domke, FDP: Wie viel Zeit hab ich noch? – Schriftführerin Christine Klingohr: Fünf Minuten.)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich sputen, es sind nur fünf Minuten. Herr Meyer, Sie haben mich ziemlich enttäuscht, allein, wenn Sie mit dem Begriff „billig“ kommen. Also, ich darf vielleicht einmal aus dem Gesetzentwurf zitieren. Es geht um die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit. Ich weiß nicht, wo Sie da was von „billig“ lesen. Und auch „billigst“ und was wir uns hier anhören mussten, das weise ich entschieden zurück. Und wenn Sie hier unseren Gesetzentwurf als „Manchesterkapitalismus“ bezeichnen, dann sollten wir uns tatsächlich darauf verständigen, dass vielleicht nicht derjenige über Begriffe spricht, von denen er nichts versteht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir werden über Sozialismus nicht mehr herziehen, aber Manchesterkapitalismus hat dann ja ganz offensichtlich sogar die SPD, bevor Sie Ihr neues Gesetz vorgelegt haben, mitgetragen, denn ganz offensichtlich, (Christian Winter, SPD: Sie wollen ja hinter das alte Gesetz zurück.) ganz offensichtlich (Christian Winter, SPD: Sie wollen hinter das alte Gesetz zurück.) haben Sie das ja dann mitverfolgt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Also da müssen Sie sich dann auch mal dran messen lassen. Zur Losaufteilung und zur Berücksichtigung der regionalen Wirtschaft sind explizit Regelungen getroffen worden und die reichen auch. Was wir zum Beispiel absolut für erforderlich halten, ist – die Nachweise, die tatsächlich auch so ausgeführt werden können –, dass Unterlagen also mit Eigenerklärung abgegeben werden können und nicht sozusagen sonst was für ein Aufwand betrieben wird. All das haben wir hier reingeschrieben, all das ist auch diskussionswürdig. Darauf sind Sie überhaupt gar nicht eingegangen, sondern Sie arbeiten hier nur mit „billig“ und wir würden die Arbeitnehmer nicht wertschätzen und sonst irgendwas. Das ist absoluter Bullshit. (Christian Winter, SPD: Das hat keiner gesagt, dass Sie die Arbeitnehmer nicht schätzen.) Wir haben es ja … Na ja, ich habe das so ein bisschen rausgehört. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Meine Damen und Herren, das ist wirklich, das ist wirklich nicht angemessen gewesen. Wir haben tatsächlich die Befürchtung – und egal, wo Sie hinkommen, das hat Herr Waldmüller beschrieben, egal, wo Sie hinkommen, Sie werden darauf angesprochen –, dass das lähmt, dass das tatsächlich dazu führen wird, dass am Ende Sie wahrscheinlich Mühe haben werden, Unternehmen noch zu finden, die sich an irgendwelchen Vergaben hier im Land beteiligen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und was machen Sie dann eigentlich? (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und natürlich, natürlich stellen Sie den Fokus der öffentlichen Hand über das Interesse der Wirtschaft, das haben Sie ja hier ganz offen auch kundgetan. Und wenn die Vergabestellen aufgestockt werden müssen und wenn alles komplizierter ist, dann wird es ja sogar noch eingepreist und fließt in das Vergabeverfahren ein. Das ist im Übrigen eine Haushaltspolitik, die ich überhaupt nicht teile, wir machen es komplizierter, wir machen es aufwendiger, weil die Unternehmen dann ihren erhöhten Bürokratieaufwand dem Steuerzahler auch noch in Rechnung stellen können. Also das erklären Sie mir mal, wie das volkswirtschaftlich aufgehen soll! Und ich meine, Sie haben eine volkswirtschaftliche Vorbildung. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das zeigen Sie mir mal, wo das sinnvoll funktionieren kann, ich schaffe erst einmal Hürden, ich muss sie ausfinanzieren und am Ende soll die Allgemeinheit das tragen! Das ist das, was Sie gesagt haben. Das soll in die Vergabe eingepreist werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Christian Winter, SPD) Das fand ich ein bisschen schwierig. Meine Damen und Herren, ich bedaure es, (Zuruf von Christian Winter, SPD) ich bedaure es, dass es nicht gelingt, sinnvolle Dinge aus Nachbarbundesländern zu übernehmen. Die Evaluation, die Sie angekündigt haben, ich hoffe nur, dass Sie da ehrlich mit sich selber sind. Ich bin auch gespannt, wann die kommt. Ich weiß nicht, wie lange Frau Wegner warten will, dass die Schwellenanpassungen dann irgendwann stattfinden. Sie sind da vielleicht ein bisschen leichtgläubig. Also uns hat es jetzt gereicht, deswegen haben wir einen Gesetzentwurf eingereicht, hätten Sie auch machen können. Ich denke nicht, dass man darauf warten muss, dass sich da noch irgendwas bewegt, ich fände es nur schade, weil es auf dem Rücken der Wirtschaft ausgetragen wird. Und sowohl Herr Winter als auch Herr Foerster, Sie haben mich nicht überzeugt, dass ich Ihre Bücher mit in den Urlaub nehmen möchte. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Ich hätte Ihnen sonst meine Bücher angeboten, aber jetzt bin ich an dem Büchertausch auch nicht mehr interessiert. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Winter. Bitte schön!
Christian Winter SPD
Ja, ich möchte eigentlich nur was richtigstellen. Also erst mal danke, Frau Präsidentin, für das Wort! Ich weiß gar nicht, welche Buchtipps wir Ihnen mitgegeben haben, das können wir dann vielleicht noch mal morgen beim Sommerfest erläutern. Ich habe noch kein Buch geschrieben, dafür habe ich einfach keine Zeit als Abgeordneter. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ach so, alles klar, da war ich kurz abgelenkt. Ihren Literaturtipp nehme ich gerne entgegen. Nein, ich wollte noch mal klarstellen: Das mit dem Manchesterkapitalismus, das hat sich jetzt gar nicht unbedingt auf diesen Gesetzentwurf bezogen, das habe ich auch gesagt, aber das, was Sie hier immer erklären – Sie, Frau van Baal, und auch Herr Wulff sprechen ja in verschiedenen Punkten dazu –, dass immer mehr Regulierung auch mehr Wohlstand bringt, das halte ich einfach für ein überkommenes Paradigma. Ich glaube, das haben auch die Erfahrungen der letzten Jahre, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) in denen sehr viel privat, zu viel privatisiert wurde, haben das gezeigt (Julian Barlen, SPD: Weniger Regulierung.) und damit natürlich auch … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Genau, genau, wo in den … Na ja, aber um die Jahrtausendwende wurde privatisiert, wurde weniger reguliert, und das war ein Fehler. … die Rechnung bekommen, und das hat nicht zu mehr Wohlstand geführt, das habe ich erklärt. Aber ehrlicherweise wollen Sie ja mit dem Gesetzentwurf jetzt hier auch nicht zurück auf den alten, den wir in der Großen Koalition hier im Land ausgearbeitet haben, sondern Sie wollen auch unter diese Standards zurück, und das sind tatsächlich zwei Schritte zurück, die ich für vollkommen verfehlt halte.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Domke?
René Domke FDP
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ganz offensichtlich haben Sie da auch nicht richtig gelesen. Es gibt viele, viele Hinweise – Herr Meyer hat es noch mitangeführt –, Verweise, es gibt schon viele Regelungen, die da sind. Was Sie gemacht haben, ist, auf diese Regelungen immer noch was draufgesetzt. Und genau dahinter wollen wir zurück. Wir sagen, es ist schon so viel reguliert, dass es nicht noch einmal eine Überregulierung braucht. Wir müssen nicht immer auf alles, was schon geregelt ist, noch mal einen draufsetzen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es. – Sandy van Baal, FDP: Genau!) Und das ist etwas, was Ihr Misstrauen der Wirtschaft gegenüber widerspiegelt. Sie meinen, all das, was schon geregelt ist, reicht nicht. Sie müssen immer noch einen draufsetzen, weil die Wirtschaft hier am Gängelband geführt werden müsste, weil sie nicht frei entscheiden und sich frei entfalten soll. Das ist das, was daraus hervorkommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3792 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (René Domke, FDP: Na, nun los! Wir evaluieren dann. – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/3885. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/3885 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Krüger.
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, dass sich der Petitionsausschuss nicht nur durch seine unmittelbare Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes auszeichnet, sondern dass es sich bei diesem Ausschuss um einen ganz besonders fleißigen Ausschuss handelt, (Beifall Rainer Albrecht, SPD) der Ihnen in dieser Wahlperiode bereits 13 Beschlussempfehlungen vorgelegt hat. Mit dieser Ihnen auf Drucksache 8/3885 vorgelegten Beschlussempfehlung empfehlen wir Ihnen zu insgesamt 55 Petitionen, die wir im Berichtszeitraum vom 1. März bis 31. Mai dieses Jahres behandelt haben, 55 Einzelbeschlüsse. Die Bandbreite dieser Einzelfälle ist enorm. So haben wir zum Beispiel eine Petition behandelt, bei der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgestellt haben, da für den Weg zur Bushaltestelle in diesem Dorf kein Fußweg zur Verfügung steht. Oder die Forderung eines Petenten, der sich dafür einsetzt, dass das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung auf selbstbestimmtes Wohnen mit bezahlbarem Wohnraum und weitgehenden Unterstützungsangeboten gestärkt werden soll. In einer weiteren Petition beschwerte sich eine Petentin über die von einem Landwirt eingesetzten Knallschreckgeräte zur Vergrämung der Tiere von seinen Ackerflächen. Die Landesregierung ist daher gebeten worden, die Beschwerde der Petentin weiter aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass die angrenzenden Schutzgebiete und die Anwohner künftig ausreichend vor schädlicher Lärmeinwirkung geschützt werden. Gleich mehrere Petitionen erreichten uns mit dem Ziel, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Hintergrund sind die sogenannten systemnahen Zeiten von Beamten, die seit Jahrzehnten für unseren Staat arbeiten. Nach aktueller Rechtslage werden bei der Altersversorgung von Beamten jene Zeiten nicht berücksichtigt, die durch eine besondere persönliche Nähe zum System der ehemaligen DDR gekennzeichnet sind, sowie die Zeiten, die vor einer systemnahen Tätigkeit liegen. Der Ausschuss empfiehlt daher einstimmig, die Petition der Landesregierung zu überweisen, um eine entsprechende Gesetzesänderung zu prüfen. Gerne bringe ich Ihnen noch die Statistik der aktuellen Sammelübersicht nahe. In 5 Fällen konnte dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang entsprochen werden. In 8 Fällen sieht der Petitionsausschuss weiteren Handlungsbedarf und empfiehlt eine Überweisung an die Landesregierung und in 4 Fällen an die Fraktionen. Bei 10 Petitionen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden und in 32 Fällen konnte zumindest eine Kompromisslösung erzielt werden. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss vier Sitzungen durchgeführt, dabei 10 Petitionen mit Vertretern der Ministerien durchgeführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht aufmerksam gelesen. Insofern sind Ihnen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die dem Parlament vorgetragen worden sind, bekannt. Auch haben Sie die Empfehlungen des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3885 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3885 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Aussprache auf Antrag der Fraktion der SPD gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Stand und Perspektiven der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der SPD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Stand und Perspektiven der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir möchten heute mit Ihnen über die Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, darüber, welche Entwicklung in den letzten Jahren stattgefunden hat und welche Perspektiven wir und Sie für unsere Nutztierhaltung in der Zukunft sehen. Wenn wir einmal ganz weit zurückschauen, dann sehen wir, dass die Landwirte die Rinder- und Schweinebestände seit der Wende drastisch reduziert haben. Im Jahr 1989 wurden in Mecklenburg-Vorpommern noch 2,3 Millionen Schweine gehalten und 1,5 Millionen Rinder. Jetzt sind es noch 540.000 Schweine und 460.000 Rinder. Wie sind diese Zahlen zu bewerten? Sind es ausreichend Tiere für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft? Im Studium haben wir gelernt, dass mindestens eine Großvieheinheit je Hektar – das bedeutet, eine Kuh oder drei Schweine – für eine gesunde Kreislaufwirtschaft mit ausreichend Wirtschaftsdünger notwendig ist. Wir liegen jetzt im Durchschnitt im Land bei 0,35 Großvieheinheiten je Hektar. Wir haben Betriebe, die sich konsequent von der Tierhaltung verabschiedet haben und ausschließlich Marktfrüchte anbauen, und wir haben Betriebe, die die Tierhaltung in ihrem Wirtschaftskonzept integriert haben und mit dieser Diversifizierung bisher wirtschaftlich auch gut gefahren sind. Preisschwankungen haben wir bei allen Agrarerzeugnissen. Da unsere Betriebe mit durchschnittlich 270 Hektar verglichen mit dem Bundesdurchschnitt – dort sind es nur 64 Hektar – sehr groß sind, gilt für die relevanten Marktfrüchte der aktuelle Börsenpreis in der Vermarktung. Eine Direktvermarktung, wie in weiten Teilen der alten Bundesländer üblich, findet bei uns nur marginal statt. Langfristige Verträge über Mengen und Preise bei Agrarerzeugnissen sind momentan nur bei der Zuckerrübe üblich, nämlich, wenn sich die Fabrik – und bei uns ist es Anklam – ihre Mengen vertraglich bei den Landwirten sichert. Für alle anderen Agrarerzeugnisse und damit auch für die Milch, das Schwein und das Geflügel sind die Märkte volatil. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Unsicherheit, gepaart mit dem hohen Aufwand und der Verantwortung, die die Tierhaltung mit sich bringt, ließ und lässt einige Landwirte sich gegen die Weiterführung der Tierhaltung entscheiden. Von welchem Aufwand reden wir hier? Ganzjährig mehr Arbeit, auch an den Wochenenden und an Feiertagen, also höherer Mitarbeiterbedarf, Tierarztkosten, Berichtspflichten, umfänglichere Vorschriften für Mist- und Güllelager und – ein harter, aber entscheidender Faktor – entsprechende moderne Stallanlagen. Viele Stallanlagen stammen noch aus der DDR-Zeit oder sind kurz nach der Wende gebaut worden und bedürfen einer vollumfänglichen Sanierung oder eines Neubaus. Dazu kommt die teils hoch emotional geführte Diskussion in der Gesellschaft, wie Tiere gehalten werden sollten, also ein gesellschaftlicher Wunsch nach mehr Tierwohl. Und wenn wir auf die Schweinehaltung schauen, dann ist dieser Wunsch auch nachvollziehbar. Schweine sind intelligente und saubere Tiere. Sie würden im Gegensatz zu Pferden und Rindern nie dort koten, wo sie fressen, auch nie in ihrem Kot liegen, wenn sie Platz haben auszuweichen. Daher ist das Platzangebot insbesondere für Schweine eine berechtigte Diskussion, aber dieses Mehr an Platz kostet Geld. Die Stallanlagen müssten größer dimensioniert werden. Die Haltungsstufe 1 bedeutet Stallhaltung ohne Frischluft und 75 Quadratzentimeter je Tier. Haltungsstufe 2 bedeutet circa 85 Quadratzentimeter je Tier plus Spielmaterial. Das ist definitiv nicht viel, meine verehrten Damen und Herren. Besser wird es für die Tiere ab Haltungsstufe 3 mit Frischluftzugang und circa einem Quadratmeter Platz. Aber genau da beginnt das Problem. Ist der deutsche Verbraucher, oder besser, sind wir bereit oder in der Lage, diese Mehrkosten zu tragen für das Mehr an Tierwohl? Oder würden wir dann zu preiswerteren Importen greifen? Wir haben wenig Chancen, unseren Markt zu schützen, da wir als Bundesrepublik Deutschland vom Export profitieren. Und unsere Forderung nach einer Kennzeichnung mit fünfmal D – geboren, gemästet, geschlachtet, zerlegt und verarbeitet in Deutschland – konnte bisher nicht umgesetzt werden. Eine schwierige Gemengelage. Und dazu kommt, meine Damen und Herren, dass wir Deutschen im europäischen Vergleich wenig Geld für unsere Lebensmittel ausgeben. Wenn man sich die Liste der Staaten dieser Welt anschaut und die Ausgaben für Lebensmittel in Prozent zu den gesamten Konsumausgaben, dann liegen die EU 27 bei durchschnittlich 15,9 Prozent, unsere nördlichen Nachbarn im Baltikum liegen durchschnittlich bei 20 Prozent und wir in unserem reichen Deutschland liegen bei 10,59 Prozent. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Konsumieren tun wir für unsere Lebensqualität, Wohnraumgestaltung, Bekleidung, technische Geräte und Autos. Hochwertige Ernährung kommt bei vielen erst an vierter oder fünfter Stelle. Und dann wird es schwer, den Landwirten zu erklären, dass die Tierhaltung und vor allem eine tierwohlorientiertere Tierhaltung – ich beziehe das jetzt auf die Schweine – auch langfristig ein sicheres Einkommen sichert, denn darauf kommt es für unsere Landwirte an. Investitionen in Millionenhöhe müssen aus Sicht des Investors – und das ist in diesem Fall der Landwirt – auch zukunftsträchtig sein oder zumindest eine Zukunft erwarten lassen. Als Bremsfaktor kommt auch noch ein anderer Trend hinzu, und den möchte ich jetzt gar nicht bewerten. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Fleisch, insbesondere an Schweinefleisch, ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2010 waren es noch 49 Kilo Schweinefleisch pro Jahr und Kopf der Bevölkerung, jetzt liegen wir bei 35,5 Kilo. Insgesamt nähern wir uns im mittleren Pro-Kopf-Verbrauch an Fleisch unseren nordischen Nachbarn, die ungefähr bei 36 Kilo liegen, Gesamtfleischverbrauch. Spanien liegt bei 106 Kilo, Portugal und Italien und Frankreich bei 84 Kilo (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Saudi-Arabien hat noch weniger Schweinefleisch.) und Brasilien ist Weltspitze mit 130 Kilo. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das sind alles Trends, die natürlich in einer Entscheidung pro oder contra Tierhaltung für ein Unternehmen eine Rolle spielen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Deutliche Reserven sehe ich in unserem Bundesland aber für die Rinder und die Wiederkäuer. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wir haben bestes Grünland, vor allem natürliche Grünlandstandorte, die am effektivsten von Wiederkäuern genutzt werden können. Wir sind prädestiniert als Land der Milch und des Rindfleisches. Damit meine ich jetzt auch nicht nur Rinder, sondern auch Büffel, Schafe, Ziegen. Und hier gibt es auch positive Nachrichten. Der Milchpreis hat sich stabilisiert, nicht zuletzt, weil viele Landwirte in Zeiten niedriger Auszahlungspreise aus der Produktion ausgestiegen sind. Die Auslastung der Molkereien ist nicht mehr gegeben. Die Akquise seitens der Milchverarbeiter, also der Molkereien, hat begonnen. Vielleicht kommen wir im Segment der Milch wie bei der Zuckerrübe zu langfristigen Vertragspartnerschaften und Verträgen über Menge, Qualität und Preis. Es wäre ein gutes Signal für weitere Investitionen in der Milchproduktion. Es gibt Landwirte, die gezielt in die Milch investiert haben (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die haben alles kaputt gemacht.) und dort auch ihre Zukunft sehen, moderne Laufställe, ausgestattet mit viel Platz für Kühe und Melkroboter. Diese positiven Beispiele gilt es zu transportieren, hier haben wir Reserven in unserem Land. Es ist auch wichtig, klarzumachen, dass die Tierhaltung in einer Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielt. Eingangs habe ich die Zahl genannt, 0,35 GV je Hektar ist momentan der Status quo. Reicht es oder nicht? Die Betriebe zeigen täglich, dass jede Form des Wirtschaftens entsprechend den Gegebenheiten funktioniert. Und es wird weitere Veränderungen geben mit dem Einzug von pflanzlichen Proteinen in vegane Lebensmittel. Die Südzucker macht Verträge über die Lieferung von Erbsen. Es sind solche Verträge, wie wir sie für die Zuckerrübe kennen, sie sichern sich jetzt die Anbaugebiete für die Erbse in unserem nördlichen Mecklenburg-Vorpommern. All das wird die Landschaft verändern. Wichtig ist, dass wir unsere Tierhalter unterstützen, dass wir moderne, zukunftsfähige Stallbauten fördern und dass wir ein positives, aber realistisches Bild von unserer Landwirtschaft und unserer Tierhaltung zeigen. Die Nutztierstrategie 2030 schafft es, ein solches Bild zu zeigen. Und ich möchte mich bei all denen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, natürlich den Mitarbeitern im Landwirtschaftsministerium und allen anderen, die ehrenamtlich daran mitgearbeitet haben in den letzten elf Monaten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Diese Übersicht und Zusammenfassung ist aus meiner Sicht ein 1A-Lehrmaterial geworden. Ich würde es dem Bildungsausschuss übergeben für die Lehrpläne in der 8., 9. oder 10. Klasse. Auf jeden Fall lohnt es sich reinzuschauen, es lohnt sich, einen Überblick über die Landwirtschaft sich zu verschaffen. Und ich glaube, wir sollten das unseren jungen Menschen mitgeben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schulze-Wiehenbrauk.
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Schönen guten Tag noch mal von meiner Seite aus! Ja, man muss der Politik im Prinzip gratulieren. Man hat es geschafft, man hat es echt geschafft, die Tierproduktion … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ist das Mikro nicht an? (Thomas Krüger, SPD: Sie sind auch Politik! – Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD) Ja, notwendigerweise. (Thomas Krüger, SPD: Kritisieren Sie sich selbst?) Ganz locker! (Rainer Albrecht, SPD: Es zwingt Sie doch keiner!) Bitte? (Rainer Albrecht, SPD: Es zwingt Sie keiner!) Na ja, manchmal ist schon ein gewisser Zwang dahinter. (Enrico Schult, AfD: Wir sind da, um Ihre Fehler zu beseitigen, Herr Albrecht. Deswegen sind wir Politiker geworden. Deswegen haben wir die meisten Stimmen hier.) Lassen Sie mich mal weiterreden! (Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Schulze-Wiehenbrauk hat jetzt das Wort.
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Ja.
Birgit Hesse
Und ich denke, es ist jetzt auch besser, ...
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Und ich gratuliere ...
Birgit Hesse
... dass er jetzt fortfährt. Bitte schön!
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Danke schön! Ich gratuliere jetzt noch mal zu diesem starken Erfolg der Politik, hier die Landwirtschaft, gerade die Tierproduktion, so massiv in die Enge getrieben zu haben, dass inzwischen, ich habe heute noch mal mit einem Schweinehalter diskutiert, der hat mir gesagt, die Zukunft in der Schweinehaltung ist weg, keiner will mehr überhaupt noch die Sache angehen. Es gibt, soviel ich weiß, eine einzige Investition in ganz Mecklenburg-Vorpommern, selbst das schaffen die Behörden nicht mal, auf die Schnelle zu beheben beziehungsweise zu bearbeiten. Aber insgesamt hat die Politik hier einen ganz großen Erfolg hingelegt, so lange die Restriktionen, also Auflagen zu betreiben, bis keiner mehr sich wagt, überhaupt noch Schweine zu halten. Wissen Sie ungefähr, was Sie an Schweinen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wissen Sie, Herr Krüger, was Sie am Schwein verdienen heutzutage? Was schätzen Sie denn so? (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) An einem Schwein. Sagen Sie doch mal!
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Schulze-Wiehenbrauk! Sie haben jetzt das Wort, Sie können also reden und stellen bitte nicht Herrn Krüger Fragen!
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Gut. Weil er so interessiert war, wollte ich das ganz gerne zur Verfügung stellen. 4 Euro sind es zurzeit. 4 Euro! Und damit soll man ein Schwein produzieren? Wer geht denn dieses Risiko ein? Da haben Sie überhaupt keinen Erfolg. Die Mastanlagen, die überall im Land natürlich jetzt leer stehen, werden angeboten wie sauer Bier. Das will keiner mehr auf sich nehmen. Warum ist das so? Weil Tierwohl, wurde hier erwähnt, hat man ja auch nichts dagegen, kann man aber so weit treiben und so bürokratisieren, dass am Ende nichts mehr bei rumkommt. Und das hat man in Deutschland hinbekommen. Wir werden natürlich keine Probleme haben, Schweinefleisch zu importieren. Das wird überhaupt gar kein Thema sein. Das kriegt man natürlich auch selbstverständlich hin. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die anderen Länder reiben sich doch schon die Hände. Spanien hat massiv ausgebaut, über 20 Prozent neu sozusagen installiert. Dort geht das, bei uns geht das nicht. Und das ist das Ergebnis dieser Politik, permanent bei den Landwirten immer noch einen draufzusetzen. Wir hatten ja ein ähnliches Thema vorhin, dass man immer meint, noch eine Regulation mehr zu schaffen, noch eine Regulation mehr zu schaffen. Und jedes Mal, wenn die Landwirte dachten, na, jetzt sind wir durch, nein, das war ein ganz großer Irrtum. Manche Verordnungen haben nicht einen Bestand für ein halbes Jahr und dennoch denkt man sich schon wieder das Nächste aus. Und ich erinnere an einen grünen Minister, der mal gesagt hat, wir werden uns nicht mehr mit Schildern vor einer Massentierhaltungsanlage hinstellen, um die dann sozusagen wegzudemonstrieren, das werden wir nicht mehr machen in Zukunft. Wir ändern die Bauvorschriften so lange, bis der Mäster aufgibt. Und das ist jetzt passiert. Und das ist ja nicht nur bei der Schweinehaltung passiert. Wir denken ja meinetwegen auch an die Rahmenbedingungen bei den kleinen Wiederkäuern – Schafe, Ziegen. Die Schäfer, mit denen ich gesprochen habe, haben mir ganz klar gesagt, sie hätten erst mal soundso keinen Nachwuchs, will kaum noch einer machen. Und wir wissen, das Hauptproblem ist hierbei der Wolf. Die Politik wollte jahrzehntelang überhaupt nicht darauf reagieren, das hieß immer, das ist wichtiger als alles andere. Das Ergebnis dessen ist, dass die Weidetierhaltung natürlich ganz stark zurückgeht. Und ob überhaupt noch eine Nutztierhaltung sozusagen, ob man überhaupt noch davon reden kann in Zukunft in Deutschland, wir sind jedenfalls jetzt in einer Situation, meine Damen und Herren, wo vielleicht in Zukunft hier keiner mehr bereit sein wird, sich damit auseinanderzusetzen. Und das ist ja nicht einfach nur so ein Spiel, was man mal irgendwo versucht für ein halbes Jahr oder so. Wenn Sie eine Mastanlage bauen für Schweine, dann möchte ich eine Sicherheit haben von 20 Jahren. Das muss 20 Jahre funktionieren, denn so lange läuft die Amortisation des Stalles. (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) Und ja, wenn Sie das so genau wissen, warum handeln Sie nicht danach? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist doch die Frage, warum man es darauf ankommen lässt. Und ich gehe wieder mal davon aus, dass hier ein politischer Wille dahintersteckt, und zwar in der Hinsicht, dass man die Tierproduktion ja weghaben will, insgesamt weghaben will. Es gibt ja genug Leute, die der Meinung sind, man könne sich vegetarisch ernähren. Das hat dann aber nichts mehr mit Freiheit zu tun. Da ist einfach so lange gespielt worden, bis alles kaputt ist. (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) Und in der Situation sind wir. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Und das tut mir leid, das sagen zu müssen, das ist von der Sache her völlig verantwortungslos, überhaupt so zu agieren und immer mit dem Versprechen vorneweg, ach, wird schon irgendwie gehen, ihr kommt schon über die Runden und jammert mal nicht so viel, das ist auch nicht so schlimm, wenn ihr mehrere Nullrunden macht. Das ist angeblich alles kein Problem, alles kein Drama. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Landwirte sagen aber oder speziell die Tierhalter, zur Pflanzenproduktion kann ich auch noch kommen, aber die Tierhalter sagen ganz klar, ganz klar, sie haben da keine Lust mehr drauf. Und das haben Sie geschafft, meine Damen und Herren. Es schließt auch die CDU mit ein. Die waren ja auch jahrelang verantwortlich für Landwirtschaftspolitik in Deutschland und somit selbstverständlich auch mit in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben die Landwirtschaft in eine Situation gebracht und völlig ohne Not, muss man dazusagen, es gibt da gar keine Not zu. (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) Und um noch mal auf das Tierwohl zu sprechen zu kommen, ein Tierhalter ist immer daran interessiert, dass es seinen Tieren gut geht, denn die Haltung macht 70 Prozent der Leistung aus. Wenn die Tiere nicht ordentlich gehalten werden, brauchen sie keine Leistung zu erwarten. Da fegt sie der Markt soundso weg. Da brauchen Sie gar keine Angst zu haben, da bedarf es nicht mehr der Politik, die dann kommt und sagt, da muss noch ein Spielzeug angebaut werden, da muss noch ein Spielzeug, das muss noch zusätzlich, sogar die Zentimeter vorgibt, in welchen Abständen die anzubauen sind. Und nun hat ja, sage ich mal, eine große Halle ja auch nur vier Wände, und die reichen schon nicht mehr aus für die ganzen Vorgaben, für die ganzen Spielzeuge, für die ganzen Sondertränken, alles, was verlangt wird, um jetzt, sage ich mal, auf das Tierwohl zu kommen, auf das Level zu kommen. Und weil das alles nicht reicht und weil es noch nicht ganz platt ist, also, weil ein bisschen Tierproduktion haben wir ja noch, weil es noch nicht reicht, gibt es jetzt daher auch noch ein staatliches Tierwohllabel. Das wird dann zum Zwang, zur Pflicht. Und weil das auch immer noch nicht reicht, hat der Minister, der grüne, sich ausgedacht, der Cem Özdemir hat sich ausgedacht, er könne doch jetzt auch mal das Fleisch noch mal richtig verteuern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Warum nicht?! Und stellt sich dann noch hin – und das ist diese Arroganz, kann man gar nicht mehr nachvollziehen –, also diese eins/zwei Prozent, das wird der Verbraucher kaum merken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also der Verbraucher merkt zurzeit alles, auch wenn Sie den Sprit ein bisschen teurer haben, wenn Sie die Energiekosten teuer haben, das kriegt der Verbraucher alles mit. Eben diskutieren wir hier noch, angeblich soll der Mindestlohn das dann retten, was ich eigentlich auch nicht sehe. Aber hier eine ganze Branche so stark zu beschädigen, und das ist das ausgesprochene Ziel der GRÜNEN auch gewesen, die Tierproduktion, zumindest in dem Rahmen, wie sie heute existent ist, abzuschaffen. (Thomas Krüger, SPD: Was wollen Sie denn? Was würden Sie denn dann regeln oder abschaffen?) Ich kann ja Ihre Fragen nicht beantworten, weil das soll ich ja nicht. Verstehen Sie? Deswegen rede ich einfach weiter. (Rainer Albrecht, SPD: Nee, umgekehrt! Umgekehrt! – Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage. – Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da müssen wir mal klatschen.)
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Ja.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Krüger!
Thomas Krüger SPD
Sie haben sich ja über die Regeln, die aufgestellt worden sind, ja beklagt. Ich würde es begrüßen, wenn Sie sehr konkret hier vielleicht mal deutlich machen, welche der Regeln Sie denn abschaffen wollen. Wollen Sie keine strukturierten Buchten mehr haben? Was wollen Sie? Was soll abgeschafft werden?
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Das ist eine ganz einfache Antwort dazu: Wir haben eine Landwirtschaft gehabt, die funktioniert hat. Und jetzt haben Sie das Regelwerk immer weiter ausgebaut. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Ich habe es gerade vorhin gesagt, Sie hätten nur zuhören müssen. Alle halbe Jahre kommen neue Regeln auf den Markt. Das heißt, mein Schweinestall zum Beispiel hat keinen Bestand mehr, ich muss wieder anpassen. Und das sind die Tierhalter leid. Verstehen Sie, was ich meine? Sie erfinden doch aus der Politik heraus diese neuen Regeln. Das machen nicht die Landwirte. Und die sind ja über 20 Jahre/25 Jahre erfolgreich gewesen nach der Wende, sage ich mal, um da jetzt mal anzusetzen. Und da können wir wieder hin zurück, ganz einfach. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie werden letztendlich, um das noch zu Ende zu führen, Sie werden letztendlich – auch wenn jetzt natürlich importiert werden wird, wir stellen selber kein Fleisch mehr her in dem Sinne –, und Sie werden letztendlich auf dem internationalen Markt nichts Besseres bekommen als das, was Sie in Deutschland bekommen. Es gibt auf der ganzen Welt keine bessere Landwirtschaft als die deutsche. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine zweite Zwischenfrage?
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Ich denke, es reicht jetzt.
Birgit Hesse
Wie bitte?
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Es reicht.
Birgit Hesse
Okay.
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Und ich war dabei stehen geblieben, also der Tierhalter ist am stärksten daran interessiert, seine Tiere wohl zu halten, weil er nur dadurch überhaupt am Markt beständig sein kann. Das ist eine ganz einfache Logik. Das kann jeder nachvollziehen. Wenn ich einen Haufen kranke Tiere habe oder Tiere, die sich nicht wohlfühlen – Sie scheinen ja genau Bescheid zu wissen, wahrscheinlich kommen Sie aus der Landwirtschaft, da muss ich ja passen, da habe ich keine Ahnung von –, das Allerwichtigste für einen Tierhalter ist, seine Tiere wohl zu versorgen, ansonsten hat er überhaupt gar keine Chance auf dem Markt. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Unterhalten Sie sich mit den Leuten! Und Sie werden in Zukunft, wenn das hier so weitergeht mit der Politik, die wir zurzeit hier erleben, werden Sie in Zukunft keine Tierhalter in Deutschland mehr finden. Da ist ein unheimliches Risiko, was man da eingeht, weil man ja Investitionen tätigt über mehrere Millionen, wurde ja vorhin auch schon gesagt. Und dann kann ich nicht verstehen, wie man auf die Idee kommt, den Investor zu vergraulen. Und die werden natürlich einfach mit der Marktfrucht weitermachen, aber da erleben wir in der Sache demnächst Ähnliches. Wir haben es ja schon mit den Roten Gebieten jetzt gehabt, und da wird es auch noch immer weitergehen, so lange, bis das hier wirklich zu Ende ist. Hier sind ganz andere Interessen im Spiel, ich denke, von internationaler Wichtigkeit, wo man sich hier den Markt Deutschland sicherstellen möchte, und die deutschen Landwirte stören dabei. – Danke schön! Meine Ausführungen sind hiermit beendet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vortrag eben hat mich schon ein bisschen erschüttern lassen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Müssen Sie ja auch. Sie waren ja verantwortlich zu der Zeit.) weil unterm Strich war das Wissensvermittlung der besonderen Art. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. (Beifall Dirk Bruhn, DIE LINKE) Aber wenn wir uns jetzt mal die Realität der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern anschauen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Paludikultur.) und genau das haben wir versucht, weil es nämlich im Koalitionsvertrag drinsteht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass ich darum gebeten bin, eine Nutztierstrategie auf den Weg zu bringen, dann will ich mich mal sehr deutlich äußern. Im Gegensatz zu dem, was auf der Bundesebene stattfindet, wollen wir die Tierproduktion in Mecklenburg-Vorpommern stabilisieren, wenn es irgend geht, sogar ausbauen. Das halten wir doch mal bitte fest! Und insofern will ich mal ausdrücklich sagen, wir befinden uns in dieser Frage natürlich in einem globalisierten Markt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach!) Und da kann man dann darüber rätseln oder vielleicht auch diskutieren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass das Fleisch woanders dann unter schlechten Bedingungen hergestellt wird.) ob die Rahmenbedingungen, die wir in Deutschland haben, sich abheben von dem, was andere Regionen dieser Welt und in welcher Form sie produzieren. Und ja, es ist so, die Rahmenbedingungen in Deutschland, wir haben die höchsten Umweltstandards, wir haben die höchsten Sozialstandards und wir haben unterm Strich damit auch die höchsten Standards, die wir für die Tierhaltung, für die Tierproduktion auf diesem Planeten umsetzen. Und ich glaube, dass es grundsätzlich auch richtig ist, denn wer Tiere hält, der hat die Verantwortung für diese Tiere. Und letzten Endes zahlen sie einem das ja auch zurück, und zwar in guter Qualität und auch mit hohen Leistungen. Und deswegen ist es für mich wirklich eine besondere Situation hier heute auch, dass wir eine Nutztierstrategie vorgelegt haben. Und ich war auch ein bisschen verwundert, dass hier so getan wird, als ob dieses Papier oberflächlich sei. Das weise ich in aller Form zurück, in aller Form, weil damit würde man auch die 80 – 80! – Leute in zehn Arbeitsgruppen, von der Wissenschaft über die Umweltverbände bis hin zum Bauernverband, die würde man diskreditieren, wenn man hier so tut, als ob das mal eben so hingeschrieben worden ist. Nein, bis hin im Übrigen zu den Verarbeitern von der EDEKA mit dem größten Fleischwerk Europas, was daran beteiligt ist und war, und hört auf noch mal ausdrücklich auch bei den Verarbeitern, bei den Schlachthöfen und bei den Landwirten selber. Und insofern kann ich nur wärmstens empfehlen, hier keine Keile mehr zu schieben. Der Bundesminister war ja diese Woche hier und, ich weiß nicht, wer das Interview gesehen hat, da hat man ja wieder gemerkt, dass hier wieder Gräben ausgehoben werden, wo gar keine hingehören. Ich will das nicht, ausdrücklich sage ich das. Und deswegen ist es, glaube ich, auch so, dass wir hier ein wissenschaftlich fundiertes, mit Analysen unterlegtes … Wenn Sie sich mal die Apps anschauen würden, ich weiß nicht, ob Sie es geschafft haben, das mal runterzuladen, dann wird eines deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit eines der fortschrittlichsten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, ob in der Pflanzenproduktion oder in der Tierproduktion, überhaupt auf diesem Planeten haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das kauft doch keiner mehr, weil es zu teuer ist. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist so, das ist so und das wird sich auch verfestigen. Sie haben das ja in Teilen angedeutet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kaufen wir halt aus dem Ausland das Fleisch, ist doch logisch.) Und insofern will ich mal gerade auch deutlich machen, dass die Nutztierhaltung in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern in einer dramatischen Situation sich befindet. Die Umstrukturierung hat verschiedenste Ursachen. Das beginnt bei den politischen Rahmenbedingungen, das geht weiter bei den Essgewohnheiten, die sich verändern, und es hört am Ende natürlich auch an den Kostenschrauben, zu welchen Produktionskosten wir hier noch wettbewerbsfähig sind, hört es auf, und das geht bis hin zu der Frage des Fachkräftemangels. Wenn man Ihrem Vortrag zugehört hat, dann würde ich auch keinem jungen Menschen mehr empfehlen, überhaupt in die Landwirtschaft zu gehen. (Thore Stein, AfD: Wegen Ihrer Politik nicht.) Ich glaube, ich glaube, dass dieser Volkswirtschaftsbereich mit den 4.725 Betrieben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Fischerei etwa, die haben Sie auch kaputt gemacht, Herr Backhaus.) die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, die im Übrigen gut 8 Milliarden Euro Umsatz machen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) einen der stärksten Volkswirtschaftsbereiche darstellt, die wir in diesem Lande haben. Und da kann man den Bauern nur danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, und der Strukturwandel beginnt ja nicht erst, seit Herr Özdemir dort Verantwortung trägt, sondern beginnt ja viel früher. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dass wir heute mit einer Arbeitskraft in der Landwirtschaft im Übrigen 140 Menschen versorgen, auch das geht aus den Papieren hervor. Und dass wir im Übrigen auch, was die Sauenhaltung … Sie haben das ja für die Schweinehaltung insgesamt angesprochen, dass wir hier im Vergleich zu allen europäischen Nachbarländern die höchsten Standards haben. Das habe ich mir auch nicht ausgesucht, sondern das sind die Rahmenbedingungen, die in Deutschland geschaffen worden sind. (Thore Stein, AfD: Ihre Partei! Ihre Partei, Herr Backhaus!) Die Schafhaltung, ja, die ist nicht rentabel. Deswegen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen durchgesetzt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass es die Schafprämie und die Mutterschafprämie wieder gibt. Und das führt auch zu einer gewissen Stabilisierung. Wenn wir jetzt im Übrigen den Schnellschuss, das war kein Meisterschuss aus Berlin, will ich mal ausdrücklich sagen, wenn wir jetzt beim Wolf mal weiterkämen, wäre das mir auch eine Herzensangelegenheit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, jetzt auf einmal! – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Immer schon.) Ich glaube, wenn Sie mich ein bisschen verstanden hätten und mal in den Papieren nachlesen würden, dann würden Sie wissen, dass ich derjenige bin, der seit Jahren nach einem Modell, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) an einem Modell arbeitet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, seitdem haben Sie geschlafen, genau.) Da haben Sie von dem Thema noch gar keine Ahnung gehabt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es ja so wichtig ist, dass es hier auch noch mal herausgearbeitet wird. Dieses Papier, wenn Sie es sich dann angeschaut hätten, es ist kein Konsenspapier, weil eben genau das, was wir auch herausarbeiten wollten, ist, dass auch die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Verbände, aber auch derjenigen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen, deutlich werden. Und es sind 30 Verbände mit 70 verschiedenen Personen, also, wenn man es so will, 100 verschiedene Einrichtungen mit dabei gewesen. Und innerhalb von elf Monaten dieses Projekt umzusetzen, ist für mich schon eine Besonderheit. Und im Übrigen gibt es sehr wohl Investitionen in die Landwirtschaft. Sie haben bewusst wahrscheinlich nicht wahrgenommen, was in der Geflügelhaltung hier passiert ist. 30 Prozent der im Übrigen Eier, die in Deutschland produziert werden im Biobereich, kommen aus Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben mittlerweile im Übrigen acht Millionen Legehennen, die im Freiland sich bewegen, und damit den höchsten Anteil an ökologischer Produktion überhaupt in Deutschland. Und damit wird im Übrigen Geld verdient. Ich sage das einmal ausdrücklich. Oder nehmen wir doch bitte zur Kenntnis, dass die Essgewohnheiten sich massiv verändert haben. Seit 2010 – das sind dann also 14 Jahre – ist der Fleischverbrauch im Schweinefleischbereich tatsächlich um über zehn Kilo pro Einwohner in Deutschland zurückgegangen. Auch das hat Auswirkungen. (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) Das Gleiche haben wir im Milchbereich zu verzeichnen. Und deswegen, glaube ich, ist es so wichtig, dass wir den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern …
Birgit Hesse
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Till Backhaus
Ich will den Satz nur zu Ende führen, dann können Sie gerne Ihre Frage stellen. Ich glaube, dass es so wichtig ist, dass wir den Landwirten in diesem Land den Rücken stärken. Die Ernte hat im Übrigen jetzt begonnen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass es gestern die Erntekonferenz gegeben hat, und wir hoffen, dass wir mit einigermaßen gutem Wetter auch eine gute Ernte einfahren werden. Jetzt können Sie Ihre Frage stellen, wenn Sie mögen.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Stein!
Thore Stein AfD
Ja, danke schön, Frau Präsidentin! Danke schön, Herr Minister, für das Zulassen der Frage! Ich habe mal eine Frage, die habe ich eben auch schon Frau Rahm-Präger stellen wollen. Dann stelle ich sie Ihnen. Sie verweisen auf das Papier, es gibt sie in Heftform, „Nutztierstrategie in Mecklenburg-Vorpommern“. Sie führen hier auch, so wie Ihre Kollegin, aus, wie es um die Landwirtschaft steht, viele Zahlen. Können Sie mal ganz kurz und prägnant sagen, wie sieht denn die Strategie aus, mit der Sie als Minister, mit der Sie als Regierungskoalition, als Regierung die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern in zehn bis zwanzig Jahren noch auf dem Niveau halten wollen, wie wir es aktuell haben? Wir erleben seit Jahren einen Niedergang. Und jetzt würde ich einfach gerne von Ihnen wissen, wie können wir diesen Niedergang abwenden und wieder in eine positive, einen Aufschwung umdrehen? Mit ganz kurzen Sätzen, wie wollen Sie das schaffen?
Dr. Till Backhaus
Also erstens, diesen Niedergang, den Sie ansprechen, den muss man sich differenziert anschauen. Wir sehen uns mal die Leistungskurve an bei der Milch. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dann haben wir vom Prinzip her das, was wir an Tieren zurückgebaut haben und nicht mehr haben, haben wir aufgeholt, weil die Milchleistung, die hier verkauft werden kann, die hier verarbeitet werden kann, da haben wir die Kapazitäten. Wie viel hatten wir in Milchquote? 1,32 Millionen Tonnen. Und wie viel produzieren wir heute in Mecklenburg-Vorpommern? 1,4 Millionen Tonnen. Das heißt, mit dem Tierbestand, den wir heute haben, 30 bis 40 Prozent abgebaut davon, produzieren wir die gleiche Menge, und die wird abgesetzt. Und das ist ein Riesenerfolg auch in der Landwirtschaft. Ich sage das ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Punkt zwei: Wir haben, ja, wir haben ein Problem mit der Bundesebene. Ich sage mal ganz bewusst, das Düngegesetz ist am letzten Freitag durchgefallen, die Stoffstrombilanz ist untauglich. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, steht auch hier im Übrigen, beides steht hier drin, ist untauglich. Wenn es nach mir geht, wird das wieder abgeschafft und wir setzen klare Rahmenbedingungen. Wir haben Nachfrage, wir haben Nachfrage im Übrigen im Schweinebereich in dem Segment Bio, ganz klar, und da müssen wir weiter investieren. Wir werden im Übrigen auch – Alt Tellin, die Folgen –, habe ich mit dem Innenminister geregelt, wir werden ab dem kommenden Jahr, wenn die Notifizierung durchgegangen ist, im Übrigen höhere Fördersätze, auch, was den Brandschutz anbetrifft, werden wir die Betriebe unterstützen, wenn sie hier in Schweine investieren, insbesondere in den ökologischen Landbau, weil dort gibt es massive Nachfrage, die kann zurzeit nicht gestillt werden. Und deswegen werden wir in dem Bereich investieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Wir haben beim Geflügel, beim Geflügel, beim Geflügel haben wir ausgebaut, hier gibt es nach wie vor, nachfrageorientiert, wir werden diesen Bereich weiter unterstützen und fördern. Und daran können Sie erkennen, dass wir dem Ziel, das Frau Dr. Rahm-Präger angedeutet hat, nämlich eine GV, eher zwei GV pro Hektar, dass das eine ausgewogene, ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortliche Politik ist, die wir versuchen wollen auch mit der Veredelungsproduktion in Mecklenburg-Vorpommern zu stabilisieren. Und das geht aus diesem Papier hervor. Haben Sie verstanden? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Birgit Hesse
Herr Minister, Herr Stein kann darauf jetzt nicht antworten.
Dr. Till Backhaus
Oh!
Birgit Hesse
Er kann höchstens gestikulieren.
Dr. Till Backhaus
Da fällt mir ja ein Stein vom Herzen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thore Stein, AfD) So, jetzt ist meine Redezeit so gut wie um. Aber ich hatte ja Harald Terpe angesprochen, ganz bewusst, Harald, weil du da etwas undifferenziert aus meiner Sicht dich über dieses Papier geäußert hast. Vielleicht rückst du es gleich noch mal ein bisschen gerade, so, weil die Punkte, die du da kritisiert hast, die sind in dem Papier ausdrücklich angesprochen. Und ich warne ausdrücklich vor Spaltung. Ich kenne dich lange genug, du gehörst nicht zu denjenigen, die spalten wollen. Ich glaube, es ist richtig und notwendig, dass wir die Interessenlagen der Landwirtschaft, der ländlichen Räume im Zusammenhang sehen. Und das ist nicht nur die landwirtschaftliche Produktion, sondern es geht auch um die Energiewirtschaft, es geht um Wind, es geht um Sonnenenergie, es geht um die Biomasse. Die wird hier gar nicht angesprochen. Das muss man komplex zusammendenken. Ich weiß auch, dass Sie das in Teilen machen. Aber auch da sind natürlich Einnahmequellen entstanden. Das wissen Sie doch, dass heute Landwirte Windräder verpachtet haben oder eigene produzieren und damit natürlich auch eine Wertschöpfung in der Fläche passiert. Ob ich jetzt eine Kilowattstunde Strom produziere oder Wärme oder Mobilität oder umgerechnet eine Kilowattstunde Fleisch umgerechnet produziere, für mich ist es wichtig, dass der Veredelungsstandort Mecklenburg-Vorpommern in Richtung von gesunder Ernährung, in Richtung von sauberer Energie weiter vorangetrieben wird. Und dazu stehen wir. Und insofern sind wir da auch sehr eng im Übrigen mit den verschiedenen Verbänden, ob das die Umweltverbände, ob das der Bauernverband ist oder ob das die Untergruppen bei den Landwirten sind, mit der AbL oder auch der Verband der Milchviehhalter, oder auch die Gruppe Land schafft Verbindung. Es hat keinen Sinn, hier die Gesellschaft weiter zu spalten, sondern wir müssen integrieren und wir müssen kooperieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Mir liegt jetzt eine Kurzintervention durch Herrn Stein vor. Bitte, Herr Stein!
Thore Stein AfD
Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister, ich habe verstanden, ja. Sehr gut, das wollte ich nur kurz ... Nein, Herr Minister, ich hätte eigentlich gerne eine Nachfrage gestellt, aber das kann ich ja quasi jetzt ein bisschen auch in der Kurzintervention verpacken. Sie haben ausgeführt, Sie wollen, um quasi unseren Nutztierbestand, unsere Nutztierwirtschaft zu erhalten, wollen Sie also gewisse Förderrahmen schaffen, habe ich mitgenommen. Insbesondere Brandschutz, aber auch Geflügelwirtschaft haben Sie angeführt. Halten Sie, oder andersrum, ich würde es für viel sinnvoller halten, wenn wir unsere Unternehmer, unsere Landwirte wieder in die Lage versetzen, ohne staatliche Hilfen, also Förderprogramme et cetera, zu wirtschaften. Und das schaffen wir ja in dem Moment, wo wir sie wettbewerbsfähig machen. Das große Problem, was wir haben, nicht nur in der Nutztierhaltung, sondern in Gesamtdeutschland in der Wirtschaft, ist ja, dass uns die Wettbewerbsfähigkeit abhandengekommen ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben mittlerweile die höchsten Energiepreise weltweit, das wissen wir alle. Wir haben immens hohe Abgaben. Wir haben jetzt die Mauterhöhung, die hat sich enorm vervielfacht, wir haben CO -Abgaben. Das sind 2 ja alles Abgaben, Preisbelastungen, die sich am Ende bei jedem Unternehmer auch in der Bilanz niederschlagen. Er muss alles teurer einkaufen und so weiter, und diese Kosten muss er ja irgendwo decken. Das kann er aber nicht auf offenen Märkten. Das ist ja eine ganz einfache Rechnung. Und ich glaube daher, wir sind auf dem falschen Weg, wenn wir das versuchen durch immer neue staatliche Programme zu kompensieren, wenn wir auf der anderen Seite eben auch diese Kosten immer weiter in die Höhe treiben. Und ich glaube, da müssen wir ran. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Minister, möchten Sie erwidern?
Dr. Till Backhaus
Also wir befinden uns in einem globalen Markt. Das wollen Sie damit sagen, so. Und wenn das sich nicht, wenn wir uns dem Wettbewerb nicht stellen können, dann hören die Landwirte auf mit dem Bereich und suchen in Richtung eines reinen Marktfruchtbetriebes. Da sind wir absolut wettbewerbsfähig, weil wir ein Gunststandort sind. (Der Abgeordnete Thore Stein spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, das werden wir auch bleiben aufgrund der Ertragsfähigkeit. Aber auf der anderen Seite ist meine tiefe und feste Überzeugung, wenn wir Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser, gesunde Ernährung zusammendenken, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dann muss man auch bereit sein, diese Leistungen, das ist mein Grundsatz, die heute nicht mit vergütet werden – in Europa nicht, in Australien nicht, in Neuseeland nicht, in Amerika schon gar nicht und auch in Kanada nicht –, diese ökologischen, ökonomischen und auf der anderen Seite auch sozialen Leistungen, wo wir stärker belastet sind, weil wir für die nachfolgenden Generationen dafür sorgen müssen, dass wir eine Chance haben, die müssen eingepreist werden. Und darüber müssen wir reden. Und dann ist Deutschland automatisch wettbewerbsfähig. Und wenn wir dann im Übrigen mit den erneuerbaren Energien in einem Kreislauf denken, dass die Energie, die wir hier produzieren, in einen wertvollen Stoffkreislauf hineingegeben wird, dann ist dieser Wirtschaftszweig einer der ersten, die energieautark sind und die dadurch im Übrigen auch wettbewerbsfähig werden. Und da wollen wir hin und daran werden wir weiter arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Stand und Perspektiven der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“, ich wusste zu Anfang nicht ganz genau, wo die Botschaft sozusagen hingehen soll, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber Frau Dr. Rahm-Präger hat uns das ein bisschen vorgezeigt. Also ich muss mich dem Dank anschließen an alle Beteiligten, die diese Nutztierhaltungsstrategie entwickelt haben. Aber insbesondere dürfen wir uns bedanken bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die also unter den heutigen Bedingungen Nutztiere halten und uns hochwertige Lebensmittel in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stellen, denn produzieren ist, glaube ich, da wichtiger als Aufschreiben. Das ist, glaube ich, in vielen Lebensbereichen mittlerweile so. Und in der Tat birgt natürlich die Überschrift „Stand und Perspektiven“ eine ganze Reihe von Fragezeichen. Man müsste sagen, der Stand, den kann man analysieren, der ist in dieser Strategie auch relativ gut beschrieben, muss ich sagen. Da könnte man es sich leicht machen und auch auf den Bericht des Statistischen Landesamtes zu den Viehbeständen oder Schweinebeständen hinweisen, wie sie sich die letzten 25 Jahre entwickelt haben. Allerdings ist das Wort „Perspektiven“ vielleicht nicht ganz das richtige im Zusammenhang. Perspektive ist, was nach vorne gerichtet ist, was positiv ist, vom Wording her richtig angenehm. Normalerweise müsste es heißen statt „Stand und Perspektiven“ „Entwicklung und Niedergang der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern“, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und zwar nicht nur in den letzten 25 Jahren, sondern, wenn man fast bis in die Wende oder kurz davor reinspringt, die letzten 35 Jahre, dann haben wir hier schon einen eklatanten Abschwung in allen Bereichen zu merken und zu sehen. Und da ist es auch richtig schwierig, sage ich mal, insofern ist der Ansatz vielleicht theoretisch gut, aber praktisch ungeeignet, hier eine Strategie zu entwickeln, wenn also die Linien der letzten 30 Jahre – und wir wissen, wer also 25 Jahre vonseiten der SPD in diesem Bereich auch Verantwortung hatte – zu analysieren sind. Und ich will Ihnen auch sagen, warum ich sozusagen zu diesem Fazit komme. Wir hatten schon im Jahr 2013 einen Masterplan für die Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, und das ist wieder ungefähr zehn Jahre her. Wenn wir jetzt die Strategie 2024, wenn sie wirksam wird ab 2025, die heißt „Strategie 2030“, dann haben wir quasi einen Fünfjahresplan vor uns jetzt. Ob das immer funktioniert, alle zehn Jahre aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und ländliche Räume und Umwelt eine Strategie zu entwickeln, die fünf Jahre halten soll, das ist vielleicht auch schon eine Geschichte, wo man dann auch von einer, ich will nicht sagen, Planlosigkeit sprechen kann, aber wo an sich der Anschluss letzten Endes auch fehlt. Welcher Unternehmer soll weder auf zehn noch auf fünf Jahre rückwirkend nach vorne schauen, Stallanlagen bauen, investieren, BImSchG-Verfahren durchführen, wo also die Investition über 20 Jahre halten muss?! Gleichzeitig haben wir vonseiten des Bundes eine ganze Reihe von Vorgaben: TA Luft, Vorgabenbereich Tierwohl, das Ausbringen und Lagern von organischem Dünger und zusätzlich jetzt der Klimaschutz. Da haben wir einen Rahmen geschaffen, einen rechtlichen Rahmen, wo wir also wirtschaftliches Halten von Nutztieren zum Erzielen eines auskömmlichen Einkommens mit der Haltung an sich völlig unmöglich machen. Und wir hatten, also gerade kürzlich, ja auf der Insel Poel eine agrarpolitische Veranstaltung. Da wurde also explizit von einem Schweinehalter darauf hingewiesen, dass auch der Neubau mindestens sieben/acht Jahre Genehmigung braucht, dass auch Bestandsanlagen teilweise angefasst werden, insbesondere bei anstehenden Umbauten, dass die also neu beurteilt werden müssen. Und da hat also Minister Dr. Backhaus also diesen Fall höchstselbst zum Chefsacheverfahren gemacht. Und wir haben also jetzt dazu auch eine Kleine Anfrage gestellt, was also Chefsacheverfahren von regulären, rechtlich einwandfreien Verfahren unterscheidet. Wir warten mal auf die Antwort. Aber auch die Borchert-Kommission ... Also wir haben die noch nicht gekriegt, aber irgendwo muss sie sein. Wenn wir die Antwort haben, werden wir auch nachfragen, was zum Beispiel im Bereich der Windenergieanlagen Chefsacheverfahren von normalen regulären rechtlichen Verfahren unterscheidet. Wir haben ja gerade auch in den letzten Jahren im Bund eine Borchert-Kommission gehabt oder eine Zukunftskommission Landwirtschaft. Dort werden die Ergebnisse ignoriert oder über Bord geworfen. Und das ist weit davon ab, etwas umzusetzen. Da wird den Menschen suggeriert, vielleicht sogar nahegelegt, auch für ihr eigenes Verhalten, dass sie ihre Ernährung im Interesse des Klimaschutzes und ihrer eigenen Gesundheit auf vegane Produkte umstellen sollen. Das kann man ja machen, weil man es selbst möchte, aber die Rahmenbedingungen so zu stellen, dass man das muss, ist schon eine Frage. Es klingt schon so ein bisschen in allen Themen, die man hier so hört oder liest auch, dass Tierhaltung als solche böse sei. Und dann kann man also schwerlich vermitteln, dass man Tierhaltung fördern will. Das ist, wie wenn man gleichzeitig mit dem Auto Gas gibt und bremst. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Beifall Daniel Peters, CDU) Das wird schon schwer in der Ausführung, zumindest für das Fahrzeug dann. Dass also in der jüngsten Nutztierstrategie hier auch die Landesregierung weniger auf die Probleme der Nutztierhalter eingeht, sondern vielmehr Umweltschutz und Klimaschutz in den Vordergrund stellt, das spricht also auch ein Stück weit Bände. Und wer zukünftig ein Schnitzel nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern essen will, sondern auch aus Mecklenburg-Vorpommern, der wird sich in den nächsten Jahren schon mal umschauen müssen, dass er überhaupt noch ein Produkt bekommt an der Stelle hier. Im Übrigen lassen auch die jüngsten Umfragen in diesem Komplex aufhorchen. 75 Prozent der Bevölkerung sind aktuell nicht bereit, zugunsten eines Klimaschutzes – ich mache mal Schrägstrich „vermeintlichen Klimaschutzes“ – auf ihren Wohlstand zu verzichten. Und im ländlichen Raum sind es wohl eher 95 Prozent, die also diesen Austausch schwerlich mitmachen. Und ich erinnere in dem Zusammenhang da ganz aktuell auch an CO - 2 Zertifikate in China. Also wir müssen hier im ländlichen Raum Klimmzüge machen, um Klimaschutz in der Tabelle zu erreichen, und woanders wird das relativ preisgünstig mit einem gewissen Maß an krimineller Energie auch tatsächlich umgesetzt. Das macht also wenig Spaß für die, die das hier wirklich Geld kostet, und woanders auf dieser Welt wird Geld damit verdient. Und wir haben es ja kürzlich im Agrarausschuss angesprochen, jüngst hat die Landesregierung ein neues Brandschutzkonzept für Tierhaltungsanlagen in Kraft gesetzt. Ausgangspunkt war sicherlich hier auch die Brandkatastrophe in Alt Tellin, wobei man auch noch mal ausdrücklich herausstellen muss, die Ursache hierfür war menschliches Versagen. Da hilft also auch, bei allem Interesse und Verständnis für Tierwohl und Brandschutz, (Zuruf von Dirk Bruhn, DIE LINKE) also das menschliche Versagen auszuschalten an der Stelle ist schwierig. Und nach Aussagen des Ministers führt dieses Brandschutzkonzept dazu, dass die Baukosten um mindestens 30 Prozent steigen werden, sodass die Neuerrichtung von Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich teurer wird als in anderen Ländern, anderen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen gar nicht sprechen über den Schweinebestand, den Aufwuchs des Schweinebestands, in Spanien zum Beispiel oder in Rumänien. Und wir haben die Tierhaltungskennzeichnungsverordnung auch gehört. Da gab es also bisher vier Stufen, neuerdings gibt es fünf Stufen. 95 Prozent des Fleisches wurden Stufe zwei gekauft, Stufe drei und vier wurden gar nicht gekauft. Ob Stufe fünf zukünftig gekauft werden muss, ist schwierig. Auf der anderen Seite sind die Anforderungen, also auf der einen Seite sind die Anforderungen immer größer, auf der anderen Seite ist kaum jemand bereit, mehr Geld, weder für die Investition noch für das Betreiben dieser Anlagen, in die Hand zu nehmen. Agrarinvestitionsförderprogramme müssten aufgestockt werden, auch um das nur zu kompensieren. Und selbst dann wäre die Wirtschaftlichkeit in anderen Ländern Europas deutlich größer. Vor diesem Hintergrund muss man natürlich auch mal sagen, wer 25 Jahre regiert, man muss sich auch an seinen Aussagen mal messen lassen. Ich will also gerne mal das Beispiel des Wolfes aufnehmen. Was haben wir nicht alles gehört: Wölfe fressen keine Nutztiere. Wölfe fressen keine Rinder und keine Pferde. Wölfe fressen keine durch Herdenschutzmaßnahmen geschützten Nutztiere. Wölfe meiden den Menschen. Und wer hier am Tag der offenen Tür war, wird gesehen haben, dass selbst Wölfe im Landtag liefen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Also Sie haben eine ganze Reihe von Dingen gehört, die also den Nutztierhaltern und auch den Menschen gesagt worden sind, die sich im Nachhinein in keinster Art und Weise bewahrheitet haben. Und wenn man dann mit dem Rücken an der Wand steht in Wirklichkeit und man verfasst ein Papier über 115 Seiten, in dem sicherlich viele Fakten zusammengeschrieben worden sind, aber wirkliche Perspektiven für die Nutztierhaltung dort nicht herausgekritzelt worden sind, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Papier ist geduldig.) da kann ich es verstehen – wer dieses fast Buch in der Hand gehabt hat, ist fast wie eine Fibel –, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) und da kann ich Frau Dr. Rahm-Präger verstehen, es ist fast wie für die Schule gemacht, ist aber für die Schule gänzlich ungeeignet, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) weil dort also in dem Bereich Umweltschutz und Klimaschutz Prämissen gesetzt werden, wo man vielleicht als Erwachsener sagt, kann ich machen, muss es nicht machen, aber das für eine 8./9. Klasse dort zu installieren, das ist also schon, schon schwierig. Und insofern ist das ein ganz schwieriger Stand für die Nutztierhaltung, den lediglich aufzuschreiben, aber nicht aufzeigen zu können oder zu wollen, wie es weitergeht, wird man die Linie des Niedergangs der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern weitergehen. Und man braucht also auch keinem Tierhalter letzten Endes dort Hoffnung zu machen. Das wäre also wirklich auch verschwendetes Geld, auch volkswirtschaftlich. Ich bin selbst jemand, der versucht hat über 30/40 Jahre, sich von der Tierhaltung zu ernähren, und irgendwann festgestellt hat, es muss aber auch bezahlbar sein für den Betrieb, es muss auch wirtschaftlich da sein, da wurde ich ein bisschen dünner. Und erst seitdem ich hier bin, konnte ich ein bisschen anfleischen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das zeigt in Wirklichkeit alles, was in dem Bereich zu sagen ist. Ja. (allgemeine Unruhe – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sind Bekenntnisse!)
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat jetzt Herr Diener. Und bitte nehmen Sie Abstand von Zwischenrufen weiterhin, die den Redner ablenken! Bitte, Herr Diener! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was? – Zuruf von René Domke, FDP)
Thomas Diener CDU
Vielen Dank! Es ist alles gesagt, was gesagt werden sollte. Ich darf mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich meinen Redebeitrag anfange, den ich vorbereitet habe, eine Aussage zu Thomas Diener. Das mit Alt Tellin kann ich nicht so stehen lassen, beim besten Willen nicht. Natürlich war menschliches Versagen schuld, dass das Feuer ausgebrochen ist, aber niemals für den Umfang des Brandes, wie schnell das runtergebrannt ist. Es sind 50.000 lebende Kreaturen verbrannt. Das kann man nicht einfach so abtun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal ein Dankeschön für die Gelegenheit zur Aussprache über dieses Thema in Richtung unseres Koalitionspartners! Die Nutztierhaltung spielt in der gesellschaftlichen Debatte sonst nur eine Rolle im Zusammenhang mit Katastrophenmeldungen wie Stallbränden, Grundwasserbelastung, Gestank und qualvollen Haltungsbedingungen in der sogenannten Massentierhaltung. Wie Sie vielleicht wissen, bin oder war ich ein leidenschaftlicher Landwirt und Tierhalter. In jungen Jahren habe ich an Berufswettbewerben der Landjugend teilgenommen. Beim Landeswettbewerb in der Kategorie Fischgrätenmelkstand habe ich mal gewonnen, auf Bundesebene war es Platz drei. Danach habe ich viele Jahre noch als Prüfer bei solchen Wettbewerben gearbeitet. Ich hatte zusammen mit meinen Eltern 25 Jahre einen landwirtschaftlichen Betrieb, bis betriebswirtschaftliche Probleme, der nicht ausreichende Milchpreis und meine Erkrankung – die Kraft war weg – dazu geführt haben, dass wir aufgehört haben. Geblieben ist die Leidenschaft. Und glauben Sie mir, ich habe Verständnis für die Probleme in der Landwirtschaft im Allgemeinen und in der Tierhaltung im Besonderen. Ich war dabei, als Minister Backhaus Ende Mai die Nutztierstrategie MV 2030 in Kemnitz bei Greifswald vorstellte. Den Auftrag zur Erarbeitung einer solchen Strategie bekam die Landesregierung von den Koalitionsfraktionen bereits in der Koalitionsvereinbarung. Üblicherweise wird eine Gruppe von Experten einberufen, die die Regierung bei solchen Projekten berät. Die Landesregierung hat dieses Mal aber ein anderes, ist aber anders vorgegangen. Und jetzt zitiere ich mal den Minister aus seinem Vorwort zur Nutztierstrategie: „Wir sind bei der Erarbeitung des Textes einem neuen Ansatz gefolgt. Nach dem Auftaktgespräch Mitte Juni 2023, zu dem alle mit der Nutztierhaltung inhaltlich beschäftigten Verbände, Vereine und Institutionen aus unserem Land eingeladen wurden, sind aus der Gruppe heraus insgesamt zehn Themen genannt worden, die man als wesentliche Bestandteile für eine Strategie erkannt hatte.“ Und weiter heißt es: „Die vorliegende Strategie ist kein Konsenspapier, sondern das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, bei dem man nicht immer zu Formulierungen gekommen ist, die allen gefallen. Wir haben uns entschieden, dass wir lieber klare Positionen abbilden und auch nebeneinander stellen wollen.“ Insofern macht es mich besonders betroffen, dass der von mir sehr geschätzte Kollege Dr. Terpe von den GRÜNEN einschätzt, dass diese von über 70 Personen erarbeitete Strategie nur aus bunten Bildern und blumigen Worten besteht. (Thore Stein, AfD: Na ist ja so!) Eine solche Einschätzung finde ich unpassend. Ich würde auch gerne von Ihnen erklärt bekommen, was Sie unter seriöser Analyse verstehen. Ist für Sie die Darstellung der Fakten und die daraus erarbeitete Analyse unseriös? Ich würde mir wünschen, dass Sie heute die Gelegenheit nutzen, dieses zu erklären. Zur Tierhaltung in M-V: Gemeinsam treibt uns – Koalition, große Teile der Opposition, Landesregierung, Agrarbetriebe und aufmerksame Verbraucher – um, dass in einem für die Tierhaltung so gut geeigneten Bundesland wie M-V seit mehr als 30 Jahren ein Rückgang der Viehbestände, insbesondere bei Rindern und Schweinen, zu verzeichnen war und ist. Ich will Sie jetzt nicht mit einer Reihe von Zahlen langweilen, aber der Rückgang der Viehbestände hat bereits dramatische Auswirkungen auf die Wertschöpfung unserer Landwirtschaftsbetriebe – das betrifft die Eigenversorgung Deutschlands mit den Lebensmitteln Fleisch, Milch und Eier –, für die Veredelung tierischer Produkte in M-V, aber auch auf die Gewinnung erneuerbarer Energien mittels Biogasanlagen. Es bleibt für mich festzuhalten, dass sich die Bedingungen des liberalisierten Markts und die gesellschaftlichen Vorgaben für Tierhalter nicht immer positiv auswirken. Das gilt sowohl für gehaltene Tiere, aber insbesondere auch für tierhaltende Betriebe in M-V. Insbesondere die letzten Jahre waren geprägt von Marktliberalisierung beziehungsweise Marktöffnung, siehe die Abschaffung der Milchquote oder geschlossene oder geplante Handelsabkommen wie Mercosur. Höhere Vorgaben in Richtung Tierschutz, die meine Fraktion und meine Partei immer unterstützt haben, kamen aus der EU und national hinzu. Allerdings ist festzuhalten, dass der gesellschaftlich gewünschte und geforderte Umbau der Tierhaltung nicht entsprechend gefördert und unterstützt wurde. So kann das nichts werden. Deshalb bin ich auch schwer enttäuscht vom Handeln der Ampel in Berlin. Ich mache das nicht nur am Handeln beziehungsweise Nichthandeln des Ministers fest. Auch das Bundesfinanzministerium spielt keine gute Rolle, (René Domke, FDP: Na immer!) um geforderte Fortschritte in der Landwirtschaft zu bestreben. Und von der Bundes-SPD erwarte ich auch mehr Durchsetzungskraft, wenn es um den Umbau der Landwirtschaft und der Tierhaltung geht. (Beifall Thomas Diener, CDU) Und wenn Dr. Terpe dieser Strategie vorwirft, dass die Katastrophe von Alt Tellin keine Rolle spielte, möchte ich nur entgegnen, M-V war mittels Bundesratsinitiative das einzige Bundesland, das eine Änderung des Bundesbaugesetzes, des Baugesetzbuches für besseren Brandschutz für Stallneubauten forderte. Leider wurden wir von keinem einzigen grün geführten Landwirtschaftsministerium oder einer Landesregierung mit grüner Beteiligung unterstützt. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) Das war schwer enttäuschend. So hat sich diese Landesregierung allein auf den Weg gemacht, Verbesserungen beim Brandschutz herbeizuführen. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Stallneubauten auch die Verbesserung des Tierschutzes in M-V verteuern. Das verschärft die Wettbewerbssituation zusätzlich. Deshalb werden wir unsere Betriebe mit einer Anpassung des Agrarförderprogrammes unterstützen und Um- beziehungsweise Neubauten von Ställen stärker fördern. Das ist für ein finanzschwaches Bundesland wie M-V eine enorme Leistung. Wir LINKE haben uns schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft eingesetzt, und zu einer bodengebundenen Landwirtschaft gehört auch die Tierhaltung. Nutztiere erhalten große Teile der Kulturlandschaft und Hochwasserschutzanlagen, liefern Milch, Fleisch für die menschliche Ernährung, Wolle, natürliche Dünger, Gülle für die Biogasanlage, Rohstoffe für sehr viele Produkte. Wenn wir ohne Not das Halten von Wiederkäuern aufgeben, (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) verlieren wir auch eine große Anzahl an Flächen, was anders alles nicht genutzt werden kann. Wir können kein Gras verdauen.
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dirk Bruhn Die Linke
Kurz vor Schluss bitte! (Thore Stein, AfD: Und wann ist der Schluss?) Sage ich Ihnen dann. (allgemeine Heiterkeit) DIE LINKE geht davon aus, dass für eine boden- oder flächengebundene Landwirtschaft circa 1,5 Großvieheinheiten notwendig sind. Im Ökolandbau dürfen maximal zwei GV je Hektar gehalten werden. Verbildlicht dargestellt muss damit pro Kuh eine Fläche in der Größe eines Fußballplatzes im Betrieb bereitstehen. Eine solche Landwirtschaft, die Tiere hält, die notwendiges Futter auf eigenen Flächen produziert und die Gülle im Betrieb, in Biogasanlagen oder als Dünger auf den eigenen Flächen einsetzt, ist unsere Idealvorstellung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Viehhaltung ohne Fläche sollte wie im Ökolandbau nicht zulässig sein. Um es klar auszusprechen, die sogenannte industrielle Tierhaltung lehnen wir ab. Solche Anlagen wie Alt Tellin oder Medow dürfen nicht mehr genehmigt werden. Und wenn ich den Minister Backhaus richtig verstehe, werden solche Anlagen künftig in M-V auch nicht mehr genehmigt. Mir fehlen in dieser Strategie Zahlen, Zahlen zu Betriebswirtschaft, aber auch Berechnungen. Was zum Beispiel muss ein Liter Milch kosten bei Weidehaltung? Das lässt sich über einen möglichen zweiten Teil beheben. Probleme in der Tierhaltung lassen sich in ihrer Gesamtheit nicht durch Fördermaßnahmen lösen. Hier gibt es nur, hier gibt es für mich nur den Weg über den Rohstoffpreis, was aber auch im Gegenzug heißt, mal abgesehen von Spezialitäten, Orientierung auf heimische Märkte, maximal den europäischen Markt. Fokussierung nur auf Menge ist auch nicht zielführend. Die Oligopolstellung des Lebensmitteleinzelhandels lasse ich mal aus Zeitgründen aus. Punkte wie Forschung, Aus- und Weiterbildung und Ernährungsbildung gehören zu unserer Agenda. Und mal ehrlich, warum man bei gesundem Schul- und Kitaessen mit finanziellen Argumenten agiert, geht mir nicht in den Kopf. Viel zu tun! Ihre Frage! (Thore Stein, AfD: Ach so!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Bruhn! Sie sind auch noch in Ihrer Redezeit, insofern kann Herr Stein jetzt seine Frage stellen. Bitte, Herr Stein!
Thore Stein AfD
Ja, danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Bruhn, herzlichen Dank dafür, dass Sie da Ihr Wort gehalten haben! Meine Frage ist, Sie haben eben gesagt im Kontext mit einer Verschärfung der Brandschutzvorgaben für Stallneubauten, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern das flankieren wird mit einem entsprechenden Agrarförderprogramm. Jetzt frage ich Sie, ob so ein Versprechen hier im Plenarsaal nicht eventuell in Anbetracht dessen, dass unser Land in den nächsten Jahren wahrscheinlich in eine unglaublich schwierige finanzielle Situation schlittern wird, in Anbetracht der Ergebnisse, die wir jetzt die letzten Tage vernommen haben, Stichwort „Zensus“ et cetera, halten Sie es da nicht für ein wenig riskant, den Landwirten hier heute im Plenum zu versprechen, dass die verschärften Auflagen durch staatliche Fördermittel flankiert werden, wenn noch gar nicht feststeht, ob das überhaupt zu bezahlen ist?
Dirk Bruhn Die Linke
Also erst mal, das Leben ist immer riskant. Und zweitens werde ich mich dafür einsetzen. Und in der Beziehung vertraue ich auf den Minister Backhaus, dass innerhalb des Stallförderungprogrammes umgebaut wird, umgeschichtet wird, auch zugunsten der schweineproduzierenden Betriebe. Vielleicht gestatten Sie mir noch ein ... Ja, war fertig. (Thore Stein, AfD: Toi, toi, toi! – Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Und ganz so kann ich die Aussagen von meinem Kollegen von der AfD auch nicht stehen lassen. Natürlich geben bloß gesunde Tiere, produzieren gut, und viele Betriebe bekommen das auch hin, aber wenn man dann guckt, dass die Lebensleistung oder das Leben einer Milchkuh nach zwei Laktationen zu Ende ist ...
Birgit Hesse
Herr Bruhn, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist.
Dirk Bruhn Die Linke
Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir mit den Redebeiträgen nicht in Gänze übereinstimmen, die wir hier von verschiedenen Seiten gehört haben. Aber zunächst richte ich mich an meine Kollegin Rahm-Präger, die eigentlich den Ton gesetzt hat für die heutige Debatte, der mir sehr gut gefallen hat. Und ich glaube, dass man eher sich auseinandersetzen sollte mit den Thesen, die die AfD und auch die CDU hier haben. Also ich weiß nicht, natürlich weiß ich, dass es den Schweinebauern in Mecklenburg-Vorpommern ein Anliegen ist, auch weiter Schweine zu halten und die entsprechenden Bedingungen dafür zu haben. Aber wenn man sich die Statistik anguckt, dann haben wir einen Selbstversorgungsgrad in Deutschland von 100, über 140 Prozent, und der ist in den letzten, in der letzten Zeit auch angestiegen. Statistik: Die Einbrüche in der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern waren Anfang der 90er-Jahre und sind seitdem nicht sprunghaft wieder gestiegen, aber kontinuierlich gestiegen. Auch das gibt die Statistik her. Also müssen wir im Grunde genommen uns darüber unterhalten, sehen wir die Welt mit völlig unterschiedlichen Augen an oder ist das letztendlich jetzt hier auch eine Polemik, die geführt wird, um an den eigentlichen Lösungen, die wir brauchen, nicht mitarbeiten zu wollen oder zu können. Und wenn ich auch die These höre, dass wir im Wettbewerb, im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, also das habe ich noch nie erlebt, dass es einen Wettbewerb nach unten geben wird, den Deutschland gewinnen kann. Wenn wir gewinnen wollen, dann müssen wir auf Qualität setzen. Und das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, dass wir die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie.) Und da sind wir nämlich beim richtigen Punkt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die kaufen nur noch aus dem Ausland.) Da sind wir ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die haben Sie verloren. Die kaufen nur noch aus dem Ausland.) Nein, es gibt welche, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) die aus dem Ausland kaufen. Aber wenn ich das mit dem Selbstversorgungsgrad gesagt habe, dann ist ja daran etwas, dass gerade wir sozusagen auch eine Überproduktion haben und uns aber auch selbst versorgen. Und Sie wissen ganz genau, dass sich das Verbraucherverhalten in den letzten Jahren und Jahrzehnten ja auch geändert hat. Frau Rahm-Präger hat es ja gesagt, wie viel Fleisch wird denn pro Kilogramm gegessen im Verhältnis zu den anderen Ländern. Und das ist doch verändertes Verbraucherverhalten. Und dieses Verbraucherverhalten ist geradezu ein Hinweis darauf, dass wir in Qualität sozusagen setzen müssen. Also kann ich diese Thesen überhaupt nicht teilen, die da sagen, wir müssten im internationalen Wettbewerb einen Wettbewerb nach unten organisieren. Sie werden nie gegen rumänische oder spanische oder sonst welche Betriebe gewinnen können im einfachen Wettbewerb, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) sondern es geht darum, Qualität zu produzieren. Und dann wird man auch, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Käufer dafür zu finden.) dann wird man auch sozusagen mit verschiedenen, in Kombination mit verschiedenen anderen Maßnahmen auch als Landwirt eine Zukunft haben. (Michael Meister, AfD: Dann brauchen Sie aber auch Abnehmer.) Ich verkneife mir, alle Sachen, die ich jetzt als Rede hier vorbereitet habe, jetzt hier auch aufzuführen. Natürlich ist es so, dass ich mir in der Rede auch die Frage gestellt habe, leisten wir genug für das Tierwohl, ja. Ich habe mir auch die Frage gestellt, was ist denn mit Alt Tellin. Und ich komme jetzt zum Kollegen Minister, der ja nun gesagt hat, wir wollen möglichst gemeinsam arbeiten. Aber was ich überhaupt nicht verstehen kann, ist, das gemeinsame Arbeiten besteht für ihn offensichtlich darin, am Pult hier immer nur die Bundesebene anzuschießen. Ja, das ist kein gemeinsames Arbeiten. Und es ist ja nicht so, dass sozusagen die Bündnisgrünen seit den 90er-Jahren in der absoluten Mehrheit sozusagen hier regiert haben und für alles verantwortlich gemacht werden können, was sozusagen in der Landwirtschaft passiert ist. Es haben meistens andere regiert und dann muss man da auch die Kritik abladen. (René Domke, FDP: Also der Bundesfinanzminister auch?) Wir Bündnisgrüne, wir wollen Nutztierhaltung im Land schon deswegen, weil ein ökologischer Landbau ohne Tierhaltung überhaupt gar nicht möglich ist. Wir wollen aber auch, dass die Tiere durchweg gut behandelt werden, dass sie artgerecht leben können und dass die Auswirkungen der Tierhaltung auf Umwelt und Klima möglichst gering sind. Und das ist möglich. Und da führe ich nun unseren Agrarminister ruhig an aus Berlin, der nämlich mit Hochdruck daran arbeitet. Er kommt dabei immer so weit, wie unsere Koalitionspartner im Bund und auch im Bundeshaushalt es zulassen, und offensichtlich auch die Landesminister, die ja auch irgend- wie Teil der Koalition sind. Das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ hat die jüngsten Haushaltsverhandlungen nahezu unbeschadet überstanden. Für den Start des Umbaus der schweinehaltenden Betriebe stehen weiterhin rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Zahlreiche Betriebe haben bereits Förderung beantragt, (Minister Dr. Till Backhaus: Einer!) bisher nur wenige aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm ... (Minister Dr. Till Backhaus: Einer!) Ja, warum? Aber das Geld steht ja zur Verfügung. Das Programm gliedert sich in zwei Förderstränge, die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung – da sind wir wieder bei der Qualität – und baurechtlichen Erleichterungen für Stallbauten, die eine tierwohlgerechte Tierhaltung ermöglichen, gibt es weitere wichtige Bausteine für die Unterstützung der Nutztierhaltung. Und deswegen verwahre ich mich dagegen, immer hier aus dem Land auf den Bund zu zeigen, sondern wenn gemeinsam gearbeitet werden soll, dann sollte man auch gemeinsam streiten. (Beifall Dirk Bruhn, DIE LINKE) Weitere Schritte zur Stärkung der Nutztierhaltung sind Eindämmung unfairer Handelspraktiken über das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich, die Verbesserung der vertraglichen Lieferbeziehungen im Milchsektor über die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation und ein Bundesprogramm zur Unterstützung der Weidetierhaltung und sogar auch Bürokratieabbau. Und mich hat auch besonders gestört, das hat eigentlich mit dem Nutztier nur mittelbar was zu tun, aber es ist jetzt wieder die Kritik gekommen, Stoffstrombilanz, die würde nicht gelten in der Düngemittelverordnung oder hätte keinen großen Einfluss. Sie oder du bist es – ich sage nicht „Sie“ –, du bist es doch, der immer sagt, Wasser ist unsere Lebensquelle, unsere Lebensgrundlage. Deswegen müssen wir doch was dafür tun, dass sozusagen die Belastung des Wassers reduziert wird. Und mir ist es letztendlich pottegal, wie wir das machen, aber wir müssen es gemeinsam machen. Und es macht überhaupt keinen Sinn, hier sich immer hinzustellen und nur auf die Bundesebene zu zeigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beatrix Hegenkötter, SPD, und René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat zunächst noch einmal für die Landesregierung Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Also ich, es tut mir wirklich leid, jetzt bin ich herausgefordert. (Zuruf aus dem Plenum: Redezeit.) Ich zeige nicht mit Fingern. Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, Entschuldigung! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Werte Abgeordnete!) Sehr geehrter Herr Terpe! Werte Abgeordnete! Ich fühle mich jetzt hier doch herausgefordert. Wer mich ein bisschen kennt, der weiß, dass ich pragmatische und Lösungsansätze immer wieder anstrebe. Ich nehme jetzt das Düngegesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe den Vorschlag gemacht, ein Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz, das habe ich hier mehrfach gesagt. Die Stoffstrombilanz ist ein untaugliches Mittel. Ich war dankbar, dass Cem Özdemir in dieser Woche hier war, auch wenn es wieder Kritik gegeben hat, warum wir nicht in Rögnitz am Hochwasser waren. Ich wäre da auch gerne hingefahren, auch mit ihm, aber es war eng getaktet. So! Und da habe ich ihm noch mal meinen Vorschlag unterbreitet. Ich versuche immer noch, kooperativ miteinander zusammenzuarbeiten. Nimm das bitte mit! Ich habe ihm den Vorschlag gemacht, dass wir jetzt wegkommen von der Stoffstrombilanz hin zu einer Nährstoffbilanz. Wir müssen auf die Fläche kommen und wir müssen auf der Fläche, wenn man es so will, das Verbraucher- oder das Verursacherprinzip vollständig umsetzen. (Beifall Bernd Lange, SPD, und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Das hat er jetzt auch so mitgenommen und das werden wir lösen, und zwar gemeinsam. Und helft da bitte mit! Punkt 1. Punkt 2: Auch die Aussage, dass wir im Lande in dem Bereich, was das Tierwohl anbetrifft, das nicht so mitziehen, da sage ich noch mal, wir haben erhöhte, schon seit vielen Jahren erhöhte Fördermittelmöglichkeiten geöffnet, nämlich für das Tierwohl mehr höhere Fördersätze bereitzustellen, als das in anderen Ländern gemacht wird. Das machen wir. Nicht umsonst sind wir im ökologischen Landbau auf Platz eins mit Brandenburg zusammen. Das nehmen wir doch bitte mal zur Kenntnis! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) So, und darauf bin ich auch ein bisschen stolz, dass wir das hinbekommen haben! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich auch.) Und, ja, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber deswegen ...) und, und selbstverständlich hast du recht, wenn von der CDU-Seite hier gesagt wird, jetzt ist nur Cem Özdemir schuld, das ist Quatsch, ja. Unter Julia Klöckner habt ihr auch Riesenprobleme gehabt. Jetzt fängt Herr Diener an zu grinsen. Ja, auch da, nicht umsonst, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) nicht umsonst ... Ja, manche haben ein kurzes Gedächtnis, ich nicht, ja?! (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Ich nehme zur Kenntnis, dass im Übrigen auch der Prozess der Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft durch die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin weggenommen worden ist und der Zukunftsrat im Übrigen im Bundeskanzleramt eingesetzt worden ist. Und da sind ja gute Vorschläge gemacht worden. Diese Dinge müssen wir jetzt weiter umsetzen, und deswegen noch mal, ich möchte keine neuen Gräben ausschaufeln! Und ich möchte versuchen, in Kooperation mit der Landwirtschaft, mit dem Bauernverband, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) mit den verschiedenen Verbänden, die wir hier haben, und das ist der Vorteil, dass wir in diesem Lande die Landwirtschaft, den Umweltbereich zusammengeführt haben, damit die Konfrontation ein Ende hat und wir möglichst gemeinsam mit einer klaren Strategie nach vorne denken. Was anderes ist nicht mein Ziel! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit der geringsten Viehdichte in Deutschland, Tendenz sinkend. Die Gründe dafür sind mit Sicherheit vielfältig, aber keineswegs ohne den Einfluss der Politik. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Insbesondere die Schweine- und Sauenhaltung tut sich schwer bekanntermaßen. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes sieht neue Dokumentationspflichten vor, besonders bei Sauenhaltern beim Thema Kupieren. Bevor man also Schweine mit kupierten Schwänzen – also das weiß hoffentlich jeder, ja, gut – halten darf, muss vorher Schwanzverletzung aufgetreten sein, die müssen vorher aufgetreten sein. Und das ist noch nicht das Schlimmste. Wenn das aufgetreten ist, dann, dann muss noch eine Risikoanalyse gemacht werden. So viel zum Bürokratieabbau und so viel zum Tierschutz! Dabei gibt es schon wissenschaftliche Erhebungen, beispielsweise des Lehr- und Versuchszentrums Futterkamp, die belegen, dass es manche Schweine gibt, die schlicht und ergreifend Spaß daran haben, ihren Artgenossen die Schwänze abzuknabbern, und das wissen die Tierhalter, und die Tierhalter kupieren deswegen. Warum muss man erst warten, bis was passiert? Das ist ein unsinniges Ding. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Des Weiteren die steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an Tierwohlstandards. Diese stehen im Konflikt mit dem guten alten Immissionsschutz. Wissen Sie nämlich, was die größte Herausforderung unserer Zeit ist? Pragmatismus. Pragmatismus und die Einbeziehung der Landwirte, die wirkliche Einbeziehung, das ist unsere größte Herausforderung. Herr Minister hat es eben auch angesprochen. Und spätestens – Herr Diener erwähnte es auch – beim Agrarpolitischen Tag auf unserer schönen Insel Poel wurde allen klar, die anwesend waren, dass einige Vorgaben an Praxisferne nicht zu unter-, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD und René Domke, FDP: Über!) überbieten sind, überbieten sind, nämlich als ein Junglandwirt sich darüber beklagte, dass er für die Genehmigung seines Strohschweinestalls wegen der TA Luft staubfreies Stroh bereitstellen müsste. Noch mal sacken lassen ganz kurz für alle: staubfreies Stroh! Der Minister hat diese Angelegenheit zur Chefsache erklärt. Wir sind gespannt, was daraus wird, aber das ist wirklich nur ein Beispiel von vielen, was man sich ausdenkt in der Theorie und was in der Praxis völlig realitätsfern ist. In Zukunft wird auch die neue Brandschutzrichtlinie des Landes für Tierhaltungsanlagen den Tierhaltern ordentlich zu schaffen machen. Laut dieser Richtlinie müssen auch bei wesentlichen Änderungen an Bestandtierhaltungsanlagen, wie zum Beispiel dem Umbau zum Tierwohlstall, Vorgaben wie die Einrichtung eines Löschteichs, eine maximale Stallbreite von 40 Metern und die Möglichkeit des Umfahrens des Stalltrakts eingehalten werden. Bei bestehenden! Das sind massive Investitionen für die Tierhalter, und das schon ab einer Stallgröße von 3.000 Quadratmetern. Das ist übrigens in M-V nichts. Da brauchen wir gar nicht mit Alt Tellin anzufangen. Wir können auch direkt zu den mittelständischen Schweinemästern mit vielleicht 3.000 Mastplätzen weitergehen, für dessen Stärkung sich der Minister unmittelbar nach dem Brand in Alt Tellin aussprach, oder wir reden ganz direkt über die Rinderanlagen: Maximal 40 Meter Stallbreite, das ist in letzter Konsequenz das Aus, wirklich das Aus für jede einzelne 1930er-Anlage, sobald man dort Umbauarbeiten anstrebt. Und die sind gut, meine Damen und Herren, diese Anlagen, die sind wirklich gut. Der Minister erwähnt gerne – da gebe ich ihm auch recht –, dass Deutschland bei EU-Vorgaben immer noch einen drauflegen muss, und hier wird noch mal draufgelegt, und das ist völlig absurd aus unserer Sicht und vor allem auch aus der Sicht der Tierhaltung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU) Spannend wird beim Thema Rinder außerdem das Klimaschutzgesetz. Das Landwirtschaftsministerium hat mehrfach klargemacht, dass landwirtschaftlich genutzte trockengelegte Niedermoorstandorte weiterhin in der Nutzung bleiben sollen. Das kann allerdings für betroffene Milchviehhalter, die von diesen Flächen ihr Futter beziehen, keine Erleichterung bedeuten, denn in der Nutzung befindet sich die Fläche schließlich auch dann, wenn dort Paludikulturen angebaut werden. Mit Rohrglanzgras wird qualitativ hochwertiges Grundfutter für Milchkühe nicht möglich sein. Und für langfristige Investitionen wie einen Stallumbau wäre es für betroffene Betriebe von Vorteil, im Vorhinein – im Vorhinein! – zu wissen, ob dieses Projekt auf einem Niedermoorstandort politisch weiterhin gewollt ist. In diesem Kontext ist das Klimaschutzgesetz abzuwarten, um die Perspektiven der Milchviehhaltung insgesamt zu erfassen. Um Perspektiven für die Nutztierhaltung anbieten zu können, sind passende Vermarktungsmöglichkeiten unerlässlich. Das hatten wir hier auch schon mal öfter als Thema. Der Koa-Vertrag von Rot-Rot hat sich ambitionierte Ziele für die Transportzeiten von Nutztieren zum Schlachthof gesetzt. Diese sind für den Schweinebereich natürlich nicht umsetzbar, aber umso wichtiger, umso wichtiger sind lokale Schlachtbetriebe und dazugehörige Vermarktungsmöglichkeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dazu hatten wir auch schon ein paar Vorschläge eingebracht, welche natürlich dankend abgelehnt wurden. Aber eins möchte ich auch noch mal hier ganz deutlich sagen: Innovativ in diesem ganzen Thema und in diesem ganzen Zusammenhang sind insbesondere junge Landwirte, junge, motivierte und hervorragend ausgebildete Menschen, die doch eher bereit sind, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen. Lassen wir sie gehen, lassen wir sie innovativ sein, lassen wir sie ausprobieren! Und deshalb erklärt es sich auch nicht für uns, warum es in M-V immer noch keine Förderung für die Existenzgründung von Junglandwirten gibt. Brandenburg und Sachsen-Anhalt machen es vor, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) M-V macht es leider nicht nach. Sehr schade! Dabei haben wir hier, gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, da können wir so stolz darauf sein, haben wir im Bereich der Landwirtschaft so viel Know-how hier im Land. Insgesamt sehen wir allerdings die Zukunft der Nutztierhaltung nicht so rosig wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Insbesondere die Schweinehaltung hat es nicht einfach, und je mehr Auflagen wir uns ausdenken, auch in diesem Punkt, desto mehr belasten wir die eigentlich gewollten mittelständischen Betriebe. Übrigbleiben werden nämlich die großen Betriebe, weil sie sich den Umbau leisten können – so viel zu den Perspektiven der Nutztierhaltung. Wir sind gespannt, wie es weitergehen wird. Ein Papier wird es nicht richten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal kurz eingehen auf einige Beiträge hier. Es war ja, es ist viel Sinnvolles genannt worden, aber auch vieles, was ich hier nicht teilen kann. Ich muss noch mal auf den Beitrag von Frau van Baal eingehen. Als wir die Aussprache am Jahrestag nach dem Brand von Alt Tellin hier hatten, gingen die Wogen hoch. Alle haben Brandschutz gefordert, alle haben diesen Brandschutz, alle Fraktionen durch die Bank. Es ist wirklich auf das Haus eingeschlagen worden, warum es nicht schon vorher geregelt wurde, und es konnte nicht genug sein. Jetzt liegt diese Brandschutzverordnung vor, jetzt wird etwas dafür getan, jetzt werden wir es auch fördern, und jetzt ist das auch nicht richtig, jetzt wird genau das Gegenteil gefordert. Also da muss man sich doch auch hier ehrlich machen und muss bei seiner Meinung bleiben. (Beifall Marcel Falk, SPD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Das Zweite ist, die regionalen Schlachtbetriebe, die Sie angeführt haben, wir brauchen Unternehmer dafür. Wenn ein Unternehmer das machen möchte, wird er gefördert. Hier ist in Rostock einer umfänglich gefördert worden, der das machen wollte. Wir brauchen die Unternehmer, das können wir doch hier nicht vom Pult aus machen als Politiker und sagen, ich habe einen Antrag und ich möchte, dass das gefördert wird. Wenn einer kommt, wird es gefördert, und zwar vernünftig und auch mit relativ großen Beträgen. Aber wie gesagt, bringen Sie den Unternehmer, dann werden wir dafür sorgen, oder bring den Unternehmer, dann werden wir dafür sorgen, dass er auch Geld kriegt, und dann wird auch der Schlachthof entstehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Vielleicht noch mal zu den Stallbauten und zur Sanierung dieser Ställe: Es gibt für all diese Stallanlagen Bestandsschutz. Ich glaube, das ist jedem klar. Und es wird auch möglich sein, zumindest in der Milchvieh-, in der Milchwirtschaft jetzt möglich, diese Ställe auch für das, was die Arla möchte an Standards – die erfordern hohe Standards, wenn man dort liefern möchte an die Arla, weil die auch einen relativ guten Preis bezahlen –, dann gibt es einfache Umbaumaßnahmen, die seitens der, also die seitens der Arla rechtskräftig sind für diesen Vertrag und die aber auch vom Land genehmigt werden. Also es ist nicht so, dass wir keinen Bestandsschutz mehr haben und dass alles umgebaut werden muss hier mit großen Mitteln. Also es sind auch mit relativ, ich sage mal, verträglichen Mitteln Umbaumaßnahmen möglich. Vielleicht noch ein Wort zum Bauernverband, und es ist, ich finde, das war hier von der Fraktion der AfD und von der Fraktion der CDU ein Abgesang auf die Landwirtschaft, und das kann ich hier so nicht stehen lassen. Wir haben bei uns auf Rügen den Vorstand des Bauernverbandes gewählt vor, ich glaube, acht Wochen ist das jetzt her, und das ist der jüngste Vorstand mit 43 Jahren Altersdurchschnitt. Es sind junge Leute, die haben so viel Energie, die wollen was, die sind, die sind da voll mit Herzblut dabei. Wir haben zwei neue Milchviehställe gebaut. Nicht wir, ich nicht. Ich habe daran überhaupt keinen Anteil. Aber es wurden zwei neue Milchviehställe gebaut mit modernen DeLaval-Robotern. Mein Gott, was reden wir hier?! Wir haben die Milchleistung erhöht. Diese Ställe schaffen es, mehr Milch zu produzieren bei, ich sage mal, doch gutem Wohlergehen der Tiere, muss man sagen, weil die bis zu sechs Mal nämlich zum Melken gehen können. Und ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg und wir unterstützen das auch. Und das muss man doch hier auch mal zur Kenntnis nehmen, dass wir auf diesem Weg eigentlich, wenn wir es gemeinsam tun, auch gut vorankommen. Und wie gesagt, ich sehe die Landwirtschaft bei all dem, bei all den Hürden, die wir haben, und bei allen Problemen, die wir haben, aber auf einem guten und richtigen Weg. Und ich muss Herrn Terpe wirklich an der Stelle auch unterstützen, wir werden es nicht schaffen, indem wir uns vergleichen mit Spanien. Im Übrigen, wir waren in Spanien mit dem Ausschuss, (Marcel Falk, SPD: Ja.) und wir haben bei den spanischen Schweine-, (Marcel Falk, SPD: Ja.) ich sage mal, -züchtern und -mästern gehört, dass sie genau die gleichen Probleme haben wie wir. Das ist doch nicht, geht doch gar nicht an denen vorbei. Das ist doch das Gleiche! Also wir leben alle in einer EU. Das Einzige, was sie haben, sind im Moment, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, günstigere Energiekosten und vielleicht auch günstigere Arbeitskräftekosten. Aber das ist bei uns nun mal in Deutschland, wir wollen alle gutes Geld verdienen, und das gestehe ich auch diesen Leuten, die in diesen Schweineställen arbeiten, zu, denn die arbeiten nämlich auch jedes Wochenende oder besser gesagt haben ihre Wochenenddienste und für Feiertage haben die auch kein Frei. Also insofern, wir sind auf einem guten Weg. Wir können uns nur mit Qualität absetzen und wir können für Qualität sorgen. Und das wäre mein Petitum, in diese Richtung zu denken. Und der Minister hat es gesagt, wir sind, was die Bio-, ich sage mal, auch Schweineproduktion betrifft, gibt es Nachfragen, wir sind dort auf einem guten Weg. Wir können dort an dieser Stelle den Tieren genügend Platz bieten. Wir können auch das. Was mir am Herzen liegt, ich habe in Eberswalde arbeiten müssen als Praktikantin, ich muss das hier mal so sagen, Spaltenbodenhaltung, keine Frischluft. Die Tiere hatten Rhinitis atrophicans ohne Ende. Das war ein Leid, das zu sehen. Also das kann man sich dann auch nicht vorstellen, wenn ausgewachsene Schweine, die auch durchaus eine Länge haben von mehr als 75 Zentimetern, auf diesem Platz klarkommen müssen, wenn die Buchten dann voll sind und wenn sie ausgemästet sind und wenn sie kurz vorm Schlachten stehen. Also ich bitte Sie, da muss man doch in unserem wohlhabenden Land, und das, finde ich, ist eine gerechtfertigte Forderung, dass wir dahin kommen, dass wir genau diesen Preis auch bezahlen für die Tiere, denen es dann auch besser geht in diesem sowieso schon kurzen Leben, was sie haben, was wir ihnen zugestehen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der FDP. Bitte schön, Frau van Baal!
Sandy van Baal FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich muss kurz was klarstellen. Förderung für Junglandwirte, davon habe ich gesprochen heute in der Rede. Und was Tellin anging damals, das war ein Drama. Wir haben dazu auch gesprochen. Wir haben nicht nach neuen Gesetzen und Verordnungen geschrien. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass die bestehende Gesetzeslage auch umgesetzt wurde. Und im Nachhinein hat sich das erst herausgestellt. Bloß mal zur Klarstellung. Nicht alle haben, ne?! Und wo Sie gerade Spanien erwähnt haben, wir waren da. Ich bin auch öfter da, regelmäßig, und ich treffe da ehemalige Schweinezüchter aus Mecklenburg-Vorpommern in Marbella auf der Promenade. Und ich sage: Was macht ihr denn hier? (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Die Schweinezüchter, ohne Schwein. Sie sagen nämlich, es gibt ja in der EU Richtlinien und Vorgaben, die werden in Spanien eins zu eins umgesetzt. Und mir ist egal, ob es ein grüner, roter, gelber Minister ist, jeder Minister, der oben noch was drauflegt, der hat es nicht verstanden. EU-Richtlinien ja, aber nichts extra, und dann haben wir einen ordentlichen Wettbewerb. Darum ging es. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Horst Förster, AfD, und Christiane Berg, CDU)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Rahm-Präger?
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Ja.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Ich habe zur Schweinehaltung was gesagt. Ich finde die, ich sage mal, das, was wir als Haltungsklasse 1 und was in der EU als Mindeststandard gilt, auch noch, ich sage jetzt mal so, an der unteren Grenze als tierschutzgerecht gilt, halt auch mit meinen ethischen Vorstellungen nicht zu vereinbaren. Das ist eigentlich mein Ansatz, dass wir und ich das gerne hier in unserem Land anders hätte (Minister Dr. Till Backhaus: Das kommt.) und dafür auch werben würde, dass wir das auch den jungen Leuten schon so sagen. Deswegen habe ich gesagt, das ist vielleicht wirklich nichts für eine Schulklasse, aber dass wir es den jungen Leuten schon sagen und nahebringen, wie es den Tieren geht und wie wir dafür sorgen können, dass es ihnen besser geht. Vielleicht werden dann nicht so viele Veganer von den jungen Leuten, vielleicht essen sie dann Fleisch, wenn sie wissen, dass es den Tieren besser geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Zwischen Fakten und Verschleierung – Aufklärung über Pandemiepolitik“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Zwischen Fakten und Verschleierung – Aufklärung über Pandemiepolitik Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat ganz offensichtlich für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Im Angesicht der beispiellosen Ereignisse der letzten Jahre ist es unsere Pflicht, zwischen Fakten und Verschleierung zu unterscheiden und die Wahrheit über die Pandemiepolitik ans Licht zu bringen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Es ist Zeit, die erschütternden Fakten auf den Tisch zu legen, Fakten, die von einer Politik verdrängt wurden, die mehr auf Angst und Manipulation setzte (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Damit kennen Sie sich ja aus.) als auf wissenschaftliche Integrität und Ehrlichkeit. In der letzten Plenarwoche wurden fadenscheinige Ausreden aufgetischt, man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und sei der Wissenschaft gefolgt. Doch lassen Sie mich eines klarstellen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Scharfrichter!) Oder gilt dieser Grundsatz nur für kleine Bürger, die sich nicht an die kafkaesken Regeln gehalten haben? Schauen wir uns die harten Fakten an: Erstens, die Lockdownmaßnahmen. Sie wussten, dass Lockdowns mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Das RKI und andere Institutionen hatten dies klar dokumentiert. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wieso behaupten Sie das schon wieder? Falsche Behauptung!) Trotzdem wurden sie immer weiter ausgeweitet. Die Folge: immense wirtschaftliche Schäden, psychologisches Leid und eine Gesellschaft am Rande des Zusammenbruchs. Existenzen wurden zerstört, Familien auseinandergerissen und unsere Kinder – die Zukunft unseres Landes – in eine tiefe Krise gestürzt. All dies, obwohl die Evidenz gegen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sprach. Warum haben Sie die Augen vor diesen Fakten verschlossen? Zweitens, die FFP2-Masken. Es gibt keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz für den Nutzen von FFP2- Masken in der breiten Bevölkerung und doch wurden sie verpflichtend eingeführt. Millionen Menschen wurden gezwungen, diese Masken zu tragen, (Horst Förster, AfD: Auf Demonstrationen.) oft unter erheblichen körperlichen und physischen, psychischen Belastungen. Die Masken wurden zum Symbol der Politik, der Willkür, die sich nicht um die tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse kümmerte, sondern nur darum, Maßnahmen zu ergreifen, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, koste es, was es wolle. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Drittens, die Impfungen. Sie wussten nicht, ob die Impfungen eine Übertragung des Virus verhindern. Trotzdem wurde die Parole „Jede Dosis in den Arm“ ausgegeben, und Millionen Menschen wurden mehrfach geimpft, oft unter erheblichem Druck und Zwang. (Ministerin Stefanie Drese: Was?!) Sie belächeln das heute noch, haben Sie ja eben gerade auch wieder kundgetan. Die Nebenwirkungen und Risiken wurden kleingeredet oder gar verschwiegen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das stimmt einfach nicht.) Kritiker wurden diffamiert und mundtot gemacht. Das ist es, was Sie können. Die Impfkampagne wurde zu einem Zwangsinstrument, das nicht auf wissenschaftlicher Basis, sondern auf politischem Kalkül beruhte. Viertens, die Kinder und Schulen. Kinder waren nie Treiber der Pandemie. Das wussten Sie, trotzdem wurden Schulen und Kitas geschlossen. Kinder wurden gezwungen, Masken zu tragen, und durch psychologische Manipulation dazu gebracht, selbst Abstand zu ihren Großeltern zu halten, aus Angst, sie könnten sie töten. Das ist widerliche, perfide Politik, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Diese Maßnahmen haben nicht nur die Bildung unserer Kinder massiv beeinträchtigt, sondern ihr Vertrauen in die Gesellschaft und die psychische Gesundheit schwer geschädigt. Eine ganze Generation wird die Folgen dieser Politik – Ihrer Politik – noch lange spüren. Fünftens, die Todeszahlen. Es wurde nie klargestellt, wer an, wer mit Corona gestorben ist. Die Unterscheidung wurde bewusst verschleiert, um Panik zu schüren, um die Maßnahmen – Ihre Maßnahmen – zu rechtfertigen. Diese bewusste Irreführung hat das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen tief erschüttert. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie sollen doch nicht immer von sich auf andere schließen!) Die tatsächlichen Zahlen und Fakten wurden verdreht und manipuliert, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um eine Politik der Angst und Kontrolle zu rechtfertigen. Diese Punkte allein zeigen ein erschütterndes Bild der Manipulation und Täuschung, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Da seid ihr ja die Experten dafür.) doch es wird noch schlimmer. Die RKI-Protokolle – die Grundlage für all Ihre politischen Maßnahmen – wurden geschwärzt – (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) ein Skandal, will ich meinen. Dass diese Entschwärzungen dann auch noch von einer Privatperson freigeklagt werden mussten, ist noch viel skandalöser. Die angeblich überfüllten Intensivstationen waren oft nicht einmal zur Hälfte ausgelastet. Die nebenwirkungsfreien Impfungen – Ihre nebenwirkungsfreien Impfungen – wurden als einziger Weg aus der Pandemie dargestellt, doch das war eine glatte Lüge. Die Infektionszahlen wurden durch hochskalierte Testungen künstlich in die Höhe getrieben, nur um Ihr Angstlevel aufrechtzuerhalten. Erst kürzlich erklärte Dr. Fauci in einer Anhörung vor dem US-Repräsentantenhaus, dass die Regelung, im Außenbereich zwei Meter Abstand einzuhalten, ohne wissenschaftliche Grundlage erfolgte. Maßnahmen wurden sich einfach ausgedacht, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz. Gleichzeitig haben genau jene, die sich als allwissend, erhaben und kurioserweise als Pandemieexperten gesehen haben (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Jetzt fordern Sie wissenschaftliche Evidenz, aber wenn es um Klimawandel geht, gibt es sie bei Ihnen nicht.) und von Scheinwerfer zu Scheinwerfer gesprungen sind, eben jene Stimmen, die genau das gemahnt haben, was heute, was sich heute bewahrheitet und als belegt gilt, als Querdenker, falsche Wissenschaftler oder gar Reichsbürger bezeichnet. Existenzgrundlagen wurden zerstört, weil sie es gewagt haben, wissenschaftlich zu argumentieren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Reichsbürger?!) Und auch ein Herr Drosten war immer ganz vorne mit dabei. Wo ist also genau der Name der Wissenschaft, auf den sich hier im Landtag so eifrig berufen wurde? Wo ist das Gewissen, welches so fehlerlos funktioniert hat? Warum verwehren Sie Bürgern, deren Gunst Sie Ihr Amt und Ihren finanziellen Komfort zu verdanken haben, eine Aufarbeitung, eine Richtigstellung und, ja, auch Rechenschaft?! (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Sie und viele andere sind verantwortlich dafür, meine Damen und Herren. Sie wollen die Lorbeeren ernten, aber Sie wollen dafür nicht bezahlen. (Bernd Lange, SPD: Ein Hetzer vor dem Herrn!) Dabei wurde alles im Namen der Wissenschaft gemacht. Obwohl die Maßnahmen vermeintlich die Alten und Kranken schützen sollten, hat man genau jene einsam und allein sterben lassen, ohne den Beistand ihrer Angehörigen. Medizinisch notwendige Operationen und Behandlungen wurden verlegt, aufgeschoben oder abgesagt, um das Gesundheitssystem frei zu machen, so Ihre Begründung. Die Folge: ein Allzeittief der Intensivbettenauslastung und eine massive Übersterblichkeit seit 2022. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und was macht unser geschätzter Virologe und Popstar der Wissenschaft, Herr Drosten, heute? Er vermarktet nun in guter alter Manier sein neues Buch „Alles überstanden?“. Er stellt sich selbst als instrumentalisiertes Opfer dar und behauptet, er habe nie pauschale Schulschließungen gefordert. Seltsamerweise hat er das in einem NDR-Podcast vom 12. März 2020 völlig anders dargestellt. Bezogen auf Schulschließungen sagte er wörtlich, und das ist etwas, was „wir jetzt … machen müssen“. Eine ganze Generation trägt Lerndefizite und psychisches Leid davon, und nun versucht er, sich von der Verantwortung zu distanzieren. Die wahren wirtschaftlichen Verluste sind erschütternd. Neben den verlorenen Milliarden durch zweifelhafte Maskendeals und unnötige Corona-Apps wurde die Wirtschaft Deutschlands unwiederbringlich geschwächt. Deutschland hat während der Pandemie wirtschaftliche Verluste in Höhe von über 300 Milliarden Euro erlitten, Geld, das den Bürgern in Deutschland fehlt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, die grüne Politik hat da noch weitergemacht. Das wissen wir alle. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während die Bürger die Bußgelder zahlten und ihre Existenzgrundlage verloren, hat sich die politische Elite an fragwürdigen Maskendeals und Werbekampagnen bereichert. Das Vertrauen der Bürger in die Politik und das Gesundheitssystem wurde massiv erschüttert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Nikolaus Kramer, AfD: Genau so!) Die psychischen und sozialen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen sind erschütternd. Kinder und Jugendliche haben besonders gelitten. Eine Studie der DAK zeigt, dass Essstörungen bei Mädchen um 54 Prozent und Depressionen bei Jugendlichen um 23 Prozent zunahmen. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Corona-Politik – Ihre Corona-Politik – hat bei den Schwächsten unserer Gesellschaft tiefgreifende Schäden hinterlassen. Wir fordern, die Pandemiepolitik umfassend zu überprüfen (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft gehören offensichtlich.) und gemeinschaftlich im demokratischen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzuberufen und den Bürgern ein Stück Gerechtigkeit wiederzugeben. Daran können Sie sich gerne beteiligen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Nur so können wir sicherstellen, dass alle relevanten Informationen ans Licht kommen und die Verantwortlichen eben ja auch zur Rechenschaft gezogen werden. Es geht darum, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, nicht mit einem Untersuchungsausschuss.) und sicherzustellen, dass solche Fehler in der Zukunft nicht wiederholt werden. Statt als vierte Gewalt kritisch zu hinterfragen, haben viele Medien die Maßnahmen der Regierung unkritisch unterstützt, Kritiker diffamiert. Diese einseitige Berichterstattung hat weiter zur Spaltung der Gesellschaft beigetragen, meine Damen und Herren. Ein weiteres Kapitel der Pandemie, das aufgearbeitet werden muss, ist der Umgang mit dem AstraZeneca-Impfstoff. Man wusste bereits 2020 von den Risiken des Impfstoffs und auch, dass das Paul-Ehrlich-Institut mit einer Flut an Meldungen und der Aufarbeitung überlastet war. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Trotzdem wurde AstraZeneca weiter verabreicht. Erst im April 2021 – zehn Monate später – riet die STIKO davon ab, jüngere Menschen mit AstraZeneca zu impfen. Trotz bekannter Nebenwirkungen und internationaler Warnungen wurde dieser Impfstoff weiter eingesetzt. Erst nach massivem Druck reagierte die Regierung – zu spät für viele Betroffene, die noch immer nicht ernst genommen werden von Ihnen, meine Damen und Herren. Die Bürger dieses Landes verdienen die Wahrheit, sie verdienen Gerechtigkeit und sie verdienen, dass diejenigen, die ihre Macht missbraucht haben, zur Verantwortung gezogen werden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) denn sie bezahlen Ihre sicheren Gehälter, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Es geht Ihnen nicht um Aufklärung.) sie bezahlen die kriminellen Maskendeals, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sie bezahlen noch immer den von Ihnen angerichteten Schaden, meine Damen und Herren. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist Zeit für Aufklärung, es ist Zeit für Rechenschaft, meine Damen und Herren, denn geht es nach Christian Drosten in seinem Buchuntertitel, so reden wir von einer Pandemie, die nicht die letzte gewesen sein wird. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Logisch!) Damit geht es also für die Wissenschaft nicht darum, ob, sondern wann die nächste Pandemie als Sargnagel für die deutschen Bürger und ihre Freiheit benutzt wird, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sehr richtig!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE)
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Das war unparlamentarisch!
Beate Schlupp
Ich habe jetzt nichts Unparlamentarisches gehört, (Enrico Schult, AfD: Wiederholen Sie noch mal, Herr Seiffert, bitte!) weil das war jetzt nicht das Thema. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Allerdings habe ich einen Zwischenruf gehört. (Enrico Schult, AfD: Dann war es also deplatziert.) Darf ich jetzt ausführen, oder sind hier noch weitere Wortmeldungen gewünscht? Ich habe einen Zwischenruf gehört, den ich zumindest als unparlamentarisch zurückweisen wollte, und auch, wie gesagt, in dem Zusammenhang beim Wiederholungsfall eine Ordnungsmaßnahme androhe. Und zwar, Herr Lange, das, was Sie dazwischengerufen haben, ist zumindest unparlamentarisch und grenzt auch schon an Ordnungsrufwürdigkeit. Also im Wiederholungsfalle gibt es einen Ordnungsruf ohne weiteren Kommentar. Ums Wort gebeten hat jetzt für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Covid-19-Pandemie war bisher die verheerendste Pandemie des 21. Jahrhunderts. Es war eine beispiellose Zeit, eine globale Gesundheitskrise, die uns alle vor große Herausforderungen gestellt hat. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen. Die Politik musste dabei Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus treffen, die vor der Pandemie unvorstellbar schienen. Fragen, die wir uns stellen müssen und gestellt haben, sind: – Wie transparent sind die Entscheidungsprozesse? – Werden wissenschaftliche Erkenntnisse – sofern vorhanden – ausreichend berücksichtigt? – Und wie können wir sicherstellen, dass die Bevölkerung umfassend informiert wird? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Strategie der Landesregierung war von Anfang an darauf gerichtet, das Land bestmöglich durch die Corona-Pandemie zu bringen, bis ein Impfschutz vorhanden ist. (Michael Meister, AfD: Den hat es nie gegeben.) Eine Strategie der Durchseuchung kam für uns nicht in Betracht. Bis dahin galt es, die Menschen im Land bestmöglich vor dem Virus zu schützen. Die Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, Kontaktbeschränkungen und Testpflichten, haben wesentlich dazu beigetragen, dass Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe reduziert (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Nee, eben nicht.) und eine Überlastung des Gesundheitssystems in Mecklenburg-Vorpommern verhindert werden konnten. Die zügige Entwicklung eines Impfstoffs und der damit einhergehende schnelle Aufbau einer leistungsstarken Impfinfrastruktur bewirkten einen hohen Schutz der Bevölkerung gegen einen schweren Verlauf der Corona-Erkrankung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie!) Grundlage dafür bildete die Bereitschaft und Akzeptanz in der Bevölkerung, Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich impfen zu lassen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Zwangsweise.) Unser Dank gilt deshalb in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes für ihr umsichtiges und besonnenes Verhalten während der Pandemie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Das ist unglaublich!) Die Pandemie hat unser Leben ab 2020 grundlegend verändert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na Ihrs ja nicht!) Wir haben uns mit Unsicherheit, Angst und vielen Fragen auseinandergesetzt. In dieser Zeit war es unter anderem unsere Aufgabe, transparente Informationen bereitzustellen und die Bevölkerung aufzuklären. (Petra Federau, AfD: Die waren nicht transparent. – Jens-Holger Schneider, AfD: Sie haben Angst gemacht.) Fakten sind dabei das Fundament unserer Entscheidungen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Fake News, ja!) Die Pandemiepolitik basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) So haben wir in Mecklenburg-Vorpommern evidenzbasierte Entscheidungen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann brauchen Sie ja keine Angst vor dem Untersuchungsausschuss zu haben.) durch Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und zentraler Akteure, wie die Einrichtung eines Expertenrats, getroffen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Nichts davon stimmt, das wissen wir doch jetzt. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wer soll denn das glauben?!) Gleichzeitig haben wir uns bemüht, die Bevölkerung über diese Maßnahmen umfassend und transparent zu informieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Auch das nicht.) Zur Kommunikation und Information wurden zum Beispiel die Corona-Bürgerhotline oder das Corona-Infoportal eingerichtet. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die vom Landtag initiierte Impfkampagne „MV impft“ klärt seit 2018 umfänglich zu allen Schutzimpfungen auf und wurde auch während der Corona-Pandemie als Informationsplattform unter anderem für die Covid-19-Schutzimpfung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum haben Sie bei AstraZeneca dann so lange geschwiegen?) als auch andere in diesem Zusammenhang wichtige Schutzimpfungen, wie zum Beispiel gegen die Grippe und Lungenentzündung, genutzt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Zudem haben wir die Überwachung Akuter Respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE-Surveillance, in Mecklenburg-Vorpommern umfänglich erweitert und die Surveillance im Abwasser aufgebaut. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat in zahlreichen wöchentlichen Berichten zur Corona-Pandemie öffentlich informiert. Auch der wöchentliche Bericht der ARE-Surveillance wird vom LAGuS für alle zugänglich auf der Website des LAGuS veröffentlicht. Wir haben als Landesregierung sicherlich nicht alles richtig gemacht in der Corona-Pandemie, aber wir haben transparent gehandelt und die Fakten klar dargelegt. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das stimmt doch nicht!) Verschleierung und Desinformation kamen nicht von der Landesregierung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) Wir müssen uns bewusst sein, dass aber solche Praktiken das Vertrauen der Menschen in die Politik und Wissenschaft untergraben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Es muss erst geklagt werden.) Die Auswirkungen sind bis heute spürbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Frau Ministerin, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, Frau Ministerin, ich will nicht so stringent und so hart sein wie mein Kollege Fernandes, aber ich bin doch entsetzt, wie Sie mit der Situation hier fertigwerden: Es war im Grunde alles gut, wir haben alles richtig gemacht. Das heißt, wir haben einen … (Christine Klingohr, SPD: Das hat sie ja gerade gesagt, dass es nicht so ist.)
Stefanie Drese
Das habe ich gerade nicht gesagt.
Horst Förster AfD
An einer Stelle … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) An einer Stelle haben Sie aber mehr zur Beruhigung gesagt, Sie hätten nicht alles richtig gemacht. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich mit dem in erster Linie befasst hätten, ganz ehrlich, was Sie falsch gemacht haben, und hätten dazu vielleicht irgendwelche Erklärungen abgegeben. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Petra Federau, AfD: Und wenn eine Entschuldigung mal gekommen wäre.) Wissen Sie, ich weiß noch, ich kann mich an die Zeit sehr gut erinnern, ich habe ja viele Reden damals gehalten und habe, (Thomas Krüger, SPD: Da hat die AfD aber noch viel aufzuarbeiten, gerade bei Corona. – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) und habe in Anspruch genommen – gewissermaßen ja Immanuel Kant auch – den Anspruch des Selbstdenkens. Und man braucht ja kein Fachmann zu sein, um zu wissen, dass Masken in der Öffentlichkeit nichts bringen, dass der Chefarzt der Kinderklinik in Neubrandenburg mit guten Argumenten, mit überzeugenden Argumenten schon sehr früh klargestellt hat, dass wir Kinder in Ruhe lassen sollten mit dem Impfen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) dass die Inzidenzen, die Sie Tag für Tag über die Medien schickten wie Kriegsberichte, nicht aussagekräftig waren, weil sie nicht berücksichtigt haben dabei die Quote im Verhältnis zu den Testungen. (Petra Federau, AfD: Genau!) Wenn Sie viele, wenn Sie um 20 Prozent mehr testen, haben Sie natürlich notwendigerweise auch 20 Prozent mehr Inzidenzen. (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wurde zum Teil nicht offengelegt. Und es gibt eine ganze Menge anderer Sachen. Es ist, (Julian Barlen, SPD: Gibts da auch eine Aufarbeitung seitens der AfD?) es ist, es ist zum Beispiel, (Julian Barlen, SPD: Was Ihre zynische Haltung alles für Tote produziert hätte!) nehmen wir dieses Beispiel, was auch viele belastet hat …
Beate Schlupp
Einen Moment, einen Moment! Ich unterbreche mal, wir stoppen auch die Zeit. Es ist jetzt hier eine Kurzintervention, und ich denke schon, dass die Ministerin in der Lage ist, wenn sie denn die Redezeit zugebilligt bekommt, auch adäquat zu antworten. Von daher bitte ich doch darum, jetzt von weiteren Diskussionen mit dem Kurzintervenierenden abzusehen. Bitte schön, Herr Förster! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann hat Herr Barlen nicht das Vertrauen in die Ministerin.)
Horst Förster AfD
Noch ein letztes Beispiel, was ja auch sehr aufwendig war oder erschreckend war, dass, wo man schon ziemlich zweifeln muss, ob Masken was bringen: An dem einen Ort konnte man demonstrieren mit Maske, an einem anderen Ort wurde man, schlicht gesagt, eventuell zusammengeprügelt, wenn man bei den Demos trotz der Abstände – oder mit oder ohne Abstände, spielt ja keine Rolle – demonstriert hat. Also es gibt eine ganze Menge, eine Fülle von Dingen, die da rückblickend jetzt mit einem anderen Ton, mit anderer Grundlinie bearbeitet werden müssen. Was …
Beate Schlupp
Herr Förster, Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen, und ich frage die Ministerin, ob sie darauf antworten möchte.
Stefanie Drese
Sehr gern.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Stefanie Drese
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich gebe mir wirklich jedes Mal sehr große Mühe mit meinem Redebeitrag und würde es schön finden, wenn Sie dem auch folgen. Es ist nicht alles richtig gelaufen, das habe ich gesagt. Was Sie eben gesagt haben, war rückwirkend. Genau das tun wir jetzt. (Petra Federau, AfD: Ja, dann aber eine Entschuldigung.) Ich habe dargelegt, wie wir die Entscheidungen nach dem jeweiligen Wissensstand getroffen, begründet und öffentlich gemacht haben. Im Nachhinein ist man immer schlauer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Petra Federau, AfD)
Stefanie Drese
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Aufklärung über Pandemiepolitik ist immer richtig. Ich will daran erinnern, als Covid-19 auch Deutschland erreicht hatte, auch die Welt in Atem gehalten hat, war auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern mehr als gefordert. Ich will es vorwegstellen: Wissenschaftliche und unabhängige Aufarbeitung ist richtig, aber nicht mit Schaum vor dem Mund und so, wie Sie es hier tun. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nee, gar nicht, war völlig sachlich. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, Herr Schneider, ja, ja. Ich will Ihnen mal ganz kurz, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ich will Ihnen mal ganz kurz ins Gedächtnis rufen, als hier die ersten Infektionszahlen bekannt wurden, hatte man eigentlich die Geschichte im Auge, und zwar die Spanische Grippe 1918. Was war damals passiert? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch da kamen, im Zuge des Ersten Weltkrieges landeten amerikanische Truppen in Spanien. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist bekannt. – Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Ja, ich will Ihnen nur sagen, es war bekannt. Und was ist in Deutschland passiert? Zwei Jahre lang waren und wurden alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Man hatte keine weiteren Antworten darauf. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Also wissenschaftlich betrachtet will ich noch mal sagen, wir hatten eigentlich dieses Thema über fast 100 Jahre vergessen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist so, ja, das ist so. Und die entscheidende Frage war doch … (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Jesus de Fernandes hat nur Fakten aufgedröselt, eine Horrorgeschichte nach der anderen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Ich glaube, so kann man mit dieser Geschichte nicht umgehen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Warum nicht?) Was war denn passiert? Auch die Älteren, gerade über 80-Jährigen waren in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet. (Petra Federau, AfD: Ja, die sind allein gestorben.) Wir hatten stationär immer noch genug ITS-Betten, wir hatten genügend medizinisches Personal. Und trotzdem muss man sagen, wir waren auf diese Situation, weder die Bundesrepublik Deutschland noch die Welt, noch Mecklenburg-Vorpommern, darauf vorbereitet. (Petra Federau, AfD: Dass die Angehörigen nicht zu denen durften.) Das ist, glaube ich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt ja auch.) das ist, glaube ich, unstrittig. Aber … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber man hätte dann der Wissenschaft folgen können.) Ach, hören Sie, Sie reden, reden Sie da so einen Quatsch immer dazu da, Mann! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wenn Wissenschaft Quatsch ist.) Ja, das ist doch dumm jetzt, was Sie erzählen! Sie müssen auch mal zuhören, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie müssen auch mal zuhören lernen und nicht immer dazwischenquaken. (Michael Meister, AfD: Das machen Sie ja selber auch.) Meine Damen und Herren, es ist natürlich so, die Corona-Pandemie hat alle wachgerüttelt, hat dazu geführt, dass ein Entsetzen auch in Europa aufgeschlagen ist. Und ich will Sie daran erinnern – da haben Sie wahrscheinlich schon Gedächtnislücken –, einerseits ging es ja darum, alle haben die Bilder von Bergamo im Kopf. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist genau so eine Sache. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na ja!) Ja, und Sie wollen jetzt wieder sagen, das ist getürkt, ja?! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Waren Sie da?) Da sind Hunderte Särge, Hunderte Personen … (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Schneider! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, DIE LINKE und FDP) Hunderte Personen sind in Bergamo gestorben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Die italienische Regierung war überfordert, die Menschen waren überfordert, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber Grund war eben Corona. Und diese Bilder, wer die gesehen hat, der kann doch nicht behaupten, dass das alles verdrängt wurde, dass da falsche Schlüsse gezogen wurden. Das kann man im Nachgang alles diskutieren, aber die entscheidende Frage war ja, wie kann man die Sache eindämmen. (Petra Federau, AfD: Ja, dann lassen Sie uns mal diskutieren! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das Eindämmen war erst mal auch, so, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben, Clusterbildung, Krankenhäuser auszustatten, dafür zu sorgen, dass auch die Älteren geschützt sind. Auch die Frage vom Betreten von Alten- und Pflegeheimen war ein Thema. Ja, im Nachgang kann man sagen vielleicht, das andere war überzogen. Aber wir hatten ja keine richtigen Antworten. Wir hatten Antibiotika, wir konnten im Prinzip Lungenentzündungen oder allgemeines Kreislaufversagen behandeln, wir konnten intubieren – alles das haben die Ärzte, die Schwestern et cetera, alle, die im medizinischen Bereich unterwegs waren, gemacht. Wir haben als Land Rehaeinrichtungen bereitgestellt, um dann auch die ältere Generation zu schützen, teilweise auch zu verlegen. Ich will daran erinnern, dass also auch ein Fall auf Usedom dazu geführt hat, dass wir diese Maßnahmen gemacht haben. Am Ende muss ich sagen, die Clusterbildung war eine richtige Entscheidung, um auch in den Regionen – die Ärzte und diejenigen, LAGuS, alle, die damit zu tun hatten – dann auch zu entscheiden, wer, welche Person braucht welche Behandlung und wer braucht welche Räumlichkeiten, bis hin zu Isolierstationen. Das sind alles Dinge gewesen, auf die wir reagiert haben. Dann kam die Frage „Impfstoffentwicklung“. Das war eine Herausforderung, die von der Wissenschaft relativ schnell beantwortet worden ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau!) Dass es auch zu Impfschäden gekommen ist, wird ja jetzt im Nachgang auch aufgearbeitet. Es ist also so, dass man nicht sagen kann, dass diese Maßnahmen überhaupt nicht gewirkt haben. Und was will ich noch sagen? Natürlich war es vielleicht falsch oder sicherlich falsch, Schul-, also Kinderspielplätze zu schließen. Das kann man im Nachgang ja alles aufarbeiten. Aber es ging ja darum, insgesamt dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Bevölkerung gewahrt wird. Das war das oberste Ziel. Und dazu ist es doch auch richtig gewesen, dass wir einen Expertenrat auf der Bundesebene eingerichtet haben, genauso wie auf der Landesebene. Und da waren eben auch alle daran beteiligt – vom Landkreis über die Gesundheitsämter, Landesamt für Gesundheit, die Staatskanzlei, die zuständigen Ministerien. Das waren doch Dinge, die auch sehr transparent und öffentlich gemacht worden sind. Und ich will Ihnen noch eins sagen: Die Dinge, die gemacht worden sind, auch bei den Verordnungen, die ja wichtig waren, die hat teilweise das Gesundheitsministerium, das Wirtschaftsministerium, aber auch alle, die daran beteiligt waren, bis an den Rand der Erschöpfung gebracht. (Beifall Mandy Pfeifer, SPD) Ich will es mal einfach sagen hier. Sie haben es sozusagen vielleicht gar nicht erlebt, ich war ein bisschen dabei, ich habe es erlebt, und wenn wir sozusagen um 24:00 Uhr/01:00 Uhr nachts/02:00 Uhr nachts nach Hause gegangen sind, dann haben die Juristen immer noch die Feinarbeit gemacht bis morgens um 08:00 Uhr. (Thomas Krüger, SPD: So ist es, genau so.) Und das muss man auch mal sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Wir sind natürlich bei den Inzidenzen gewesen. Da gabs ja dann auch diese verschiedenen Dinge, die auf den Weg gebracht worden sind. Ich will nur sagen, man kann nicht mit Bausch und Bogen einfach sagen, das war alles falsch und jetzt ist die Verschwörung die Verschwörung der Verschwörung durch die Verschwörung. Das geht so nicht! (Beifall Bernd Lange, SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt keine Verschwörung mehr. Es ist alles wahr geworden!) Nein! (Petra Federau, AfD: Natürlich! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es ist nichts wahr geworden. Was erzählen Sie denn?! Natürlich haben Sie in der einen oder anderen Facette im Nachgang auch recht. Deswegen wird ja auch gesagt, wissenschaftliche Aufarbeitung und unabhängige Aufarbeitung. Dafür sind wir auch. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na denn mal los!) Aber so zu tun, als wenn hier alle Deppen waren, alle nicht gewusst haben, was los ist, das … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat keiner gesagt.) Was war denn los? Die Gefahr für Leib und Leben war nie so groß wie in dieser Zeit. Ich will noch eins sagen, denken Sie an Amerika! In New York, da wurden so Kühlcontainer hingestellt, um den Verstorbenen bei Hitze sozusagen für eine Bestattung dann auch würdig noch den letzten Weg sozusagen zu ebnen. All diese Dinge sind weltweit gelaufen. Über die Fragen der, wo kommt das Virus her, war das China, war es aus dem Labor et cetera, da werden wir wahrscheinlich gar keine richtige Antwort kriegen. Fakt ist eins, von Deutschland, in Deutschland ist sozusagen die Covid-19-Diagnose das erste Mal sogar, glaube ich, in einem Unternehmen in Nürnberg, und das in einer Außenstelle in Neubrandenburg, festgestellt worden bei Mitarbeitern, die in China waren. Mehr will ich dazu nicht sagen. Also seien Sie vorsichtig damit, dass Sie immer nur die Schuldzuweisung an die Regierenden bringen oder die Schuldzuweisung an die Wissenschaft! Das gehört sich einfach nicht. Der Wissenschaftler ist ein Berater von Gremien, und die Politik entscheidet am Ende. Das ist nun mal so. Das ist in Demokratien so (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und, ich glaube, teilweise auch in Diktaturen zu diesem Thema. Es geht darum, die Volksgesundheit zu schützen. Und Corona ist eine Lehre, die wir ernst nehmen müssen. Wir müssen auch damit rechnen, dass so was wiederkommt. (René Domke, FDP: Richtig!) Wir brauchen also auch Maßnahmen, dass wir später, wenn so was noch mal kommen sollte, besser vorbereitet sind als im Jahre 2020/21/22. Diese Lehren müssen wir daraus ziehen. Deswegen bitte ich Sie als AfD, jetzt auch mal ein bisschen Maß und Mitte sich anzuschauen und nicht immer nur Verschwörungstheorien hier zu verbreiten. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das hätten wir von Ihnen verlangt.) Das wäre meine Bitte, Herr Jesus de Fernandes! (Zuruf von Petra Federau, AfD) Ja, ich bitte darum, dass Sie auch mal ein bisschen nachdenken (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) und ein bisschen, (Petra Federau, AfD: Und die Menschen bitten darum, dass sie eine Entschuldigung erhalten, für das, was ihnen angetan wurde.) ein bisschen, ein bisschen den Realitäten in die Augen schauen und nicht immer nur mit so einem, na ja, Scheuklappensyndrom durch die Gegend zu rennen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Nicht Scheuklappen!) um in der Landwirtschaftssprache zu sprechen. (Petra Federau, AfD: Wie Hunde wurden wir behandelt!) So, meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich gar nicht zu diesem Thema groß ausholen, aber Sie haben es geschafft, dass ich mich hier noch mal outen musste. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ja, also nicht mit Schaum vorm Mund, da haben Sie ja vollkommen recht. Ich bin auch der Letzte, der jetzt im Vorsatz irgendwas vorhält. Aber es wäre doch angebracht, an einigen Ecken wirklich zu sagen, ja, das war falsch und eigentlich sollten wir uns dafür entschuldigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, ich habe ja auch geglaubt, dass der Impfstoff also wirkt, auch nicht ansteckend ist. Und inzwischen wissen wir, ging das immer mehr runter, dass er angeblich nur vor schweren Verläufen schützen sollte. Ich glaube – da bin genauso verwirrt –, das war aber schon eine ganze Zeit vorher bekannt. Ich selbst habe mich impfen lassen, das muss ich an dieser Stelle ohne Details jetzt sagen, voll impfen lassen, und nach der letzten Boosterimpfung, seit zwei Wochen danach habe ich persönlich ein Problem, ein gesundheitliches Problem, das mich außerordentlich stark belastet, Tag für Tag, was ich hier nicht breittreten muss. Trotzdem gehöre ich nicht zu denen, die das alles verteufeln und jedem was Böses unterstellen, völlig klar. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Aber Ihre Kollegen. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Auch das stimmt nicht.) Aber zum Beispiel die Geschichte, die ja letztlich eine Desinformation war, dass überhaupt nicht unterschieden wurde – und das wurde auch schon früh von vielen beanstandet – bei den Mitteilungen über die Toten, ob man an oder mit Corona gestorben ist. Viele, vor allem ältere Menschen sind gestorben mit Corona, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ganz alleine, ganz alleine!) aber nicht ausschließlich wegen Corona, was in der Wahrnehmung ja etwas völlig anderes ist. Dann nehme ich nochmals als ein Beispiel die absurden Strandsperren, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) wo eigentlich auch jeder von uns mit klarem Verstand damals sagen musste, es war Unsinn. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Und ich habe das als Unsinn angesehen und ich habe auch damals gegen die Verordnung verstoßen. Und wen habe ich getroffen beiläufig am Strand? Herrn Caffier. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) War sehr interessant, wir haben uns dann nett unterhalten. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So, das war für jeden völlig klar, dass es Unsinn ist. Also bitte schön, dann tun Sie doch jetzt nicht so, (Enrico Schult, AfD: Hat der da auch ein Ladekabel gekauft? Ach ne, das war ein anderer.) als ob Sie alles nur nach bestem Wissen und Gewissen getan hätten! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Niemand hat die Absicht, ich jedenfalls nicht, Ihnen Vorsatz oder Boshaftigkeit zu unterstellen, aber man sollte schon den Mut haben zu sagen, wir haben ...
Beate Schlupp
Herr Förster, Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich frage Herrn Glawe, ob er darauf antworten möchte.
Harry Glawe CDU
Ja, Herr Förster, das war ja ein schönes Statement, nur Herr de Jesus de Fernandes erzählt ganz was anderes. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Also ich will Ihnen ja nicht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich heiße auch anders.) ich will Ihnen auch glauben, dass Sie vielleicht nach der zweiten oder dritten Impfung Probleme hatten, ob das nun Herzprobleme waren oder Schlafstörungen oder was auch immer, es gibt ja verschiedene Symptome bei dem Thema. (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das will ich Ihnen alles zugestehen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Was gibts denn da zu lachen, du Vogel da hinten?!) Fakt ist eins, wenn man eine Pandemie bekämpft, dann geht es um große Gruppen und Kohorten, und da geht es darum, die große Mehrheit der Menschheit vor diesem Covid-19 zu bewahren. Das war die Triebfeder aller, die gehandelt haben. Das war die Triebfeder der Wissenschaftler, das war die Triebfeder derjenigen, die in der Pflege waren, das war die Triebfeder auch sicherlich der Ministerien. Und es gab ein relativ hohes Einvernehmen bei der Bevölkerung. Dass heute Long Covid in gewisser Weise eine Rolle spielt, ist bekannt. Und diese Dinge müssen weiter auch begleitet werden, aufgearbeitet werden, und vor allen Dingen muss man auch die Beschwerden derjenigen, die Long Covid haben, ernst nehmen. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage. Und ich erkenne an, dass Sie durchaus bereit sind, da mit Augenmaß zu agieren, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber in der Mehrheit Ihrer Fraktion kann ich das noch nicht erkennen. Vielleicht wird der Erkenntnisprozess noch kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter Schneider, für Ihren Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Jens-Holger Schneider, AfD: Welchen?) Ich hatte hier schon ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Soll ich es wiederholen? „Du Vogel da hinten“. Bitte schön! Dann wissen Sie, wofür Sie es kriegen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Für die Frechheit Horst Förster gegenüber, hm?!) Wenn jetzt noch etwas ist, ich habe das Protokoll prüfen lassen und was im Protokoll ist … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich werde ... (Jens-Holger Schneider, AfD: Er hat ihn ausgelacht für seine Gesundheitsprobleme. Das ist eine Frechheit!) Also wir können ja jetzt hier diskutieren. Klar ist, es gibt Ordnungsrufe für persönliche Beleidigungen. Dass ich jetzt ein Gelächter noch zuordnen muss, das ich überhaupt nicht gesehen habe ... (Petra Federau, AfD: Ach so! Das ist aber die Reaktion.) Also jetzt ist hier ... (Jens-Holger Schneider, AfD: Das war aber die Reaktion.) Ich diskutiere das nicht, Herr Schneider. Sie können gerne auch einen zweiten Ordnungsruf kriegen. Sie wissen, wie das ist. Wenn Sie irgendwas haben, können wir das gerne bilateral klären, aber nicht an dieser Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Er hat ihn ausgelacht! – Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist eine Frechheit!) Ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rede von Harry Glawe war nicht nur getragen davon, dass er als einer der handelnden Akteure weiß, worüber er redet, sondern ich fand, lieber Harry Glawe, die Rede auch sehr ausgewogen, weil sie deutlich machte, in welcher Situation wir uns alle damals befanden, was gelungen ist, wo auch an Grenzen gestoßen wurde. Und in erwartbarem Maße war das von Herrn de Jesus Fernandes bei der Einbringung des Antrags eben etwas ganz anderes. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Teile Ihrer Rede recyceln werden, weil ja auch das Thema immer aufs Neue gesetzt wird. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber dagegen ist nichts zu sagen, das Thema zu setzen, ist wichtig, weil es uns noch lange beschäftigen wird. Ich habe auch sehr wohl vernommen, dass es seitens der AfD-Fraktion in der Tonlage Nuancen gibt. Aber letztendlich, ich bleibe jetzt mal bei der Einbringungsrede, die war sachfremd, die war ideologiegetrieben und die war tendenziös und insofern des Themas nicht angebracht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie nicht zugehört, Herr Koplin?!) Aber ich habe sehr aufmerksam zugehört, weil ich dann natürlich suchte die Anknüpfungspunkte für diese Rede. Ich habe wahrgenommen, dass es keine Einordnung dieses welterschütternden Ereignisses gegeben hat und keine Differenzierung, sondern reinweg Anklage, bis hin „die Strafe wird uns noch ereilen“, also „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, und so weiter – keine Fakten, sondern nur Behauptungen, keine Belege, sondern nur Beschreibungen, und mit Verlaub auch keine Ernsthaftigkeit. Dafür habe ich vernommen eine Bagatellisierung dieser Pandemie, und das ist unangebracht, sehr geehrte Damen und Herren, das ist unangebracht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und was uns betrifft – das ist von der Ministerin gesagt worden, das ist vom Exminister gesagt worden, und ich kann das auch für unsere Fraktion, auch für mich persönlich sagen –, wir haben die Verantwortung getragen und wir stehen auch zu dieser Verantwortung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Anscheinend ja nicht!) Und sehr wohl schauen wir uns an die Gutachten, die vorliegen, die Gutachten, die jetzt erstellt werden, die Berichte, die kommen, und wir haben die Gespräche mit den Betroffenen. Wir hatten jetzt Ende Juni den 1. Fachtag Long Covid. Und neben einigen Mails, die gekommen sind von Personen, die noch mal sich bedankt haben, dass wir so etwas überhaupt machen, dass wir uns ins Gespräch begeben, kommen natürlich die Einzelfälle auf den Tisch. Und wir werden sie so gut, wir werden den Dingen, so gut es geht, immer nachgehen, das ist gar keine Frage, und nicht nur, weil wir, weil wir uns eben aus der Verantwortung daraus in der Pflicht sehen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na dann reden Sie doch mal über Ihre Maßnahmen! Das haben Sie ja mit keiner Silbe getan.) sondern natürlich, weil wir die Menschen im Blick haben. Die hatten wir im Blick und die haben wir im Blick, dessen können Sie ganz sicher sein, dessen können Sie sicher sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir haben ein unbedingtes Interesse an Aufklärung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hatten alle die Möglichkeit, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, jeder von Ihnen!) ein unbedingtes Interesse daran, auch zu schauen, was haben wir richtig gemacht und was haben wir nicht richtig gemacht, weil selbstverständlich solche grassierenden, in Zeiten der Globalisierung, der globalen Welt solche Ereignisse wiederkommen werden. Und wir müssen gewappnet sein. Es ist vorhin ganz richtig gesagt worden, dass zwischen den Ereignissen 2017/2018 bis Anfang der 2020er-Jahre und dem, was uns mit der Corona-Pandemie ereilte, eben so viele Jahre einfach nicht mehr daran gedacht wurde – es gab auch viele andere, brauche ich jetzt alles nicht auszuführen. Das darf uns aber nicht noch mal passieren, weil – als ich losging, waren Herr Barlen und ich gerade noch mal dabei, zu schauen, welche Auswirkungen diese Pandemie weltweit hatte, Peru ganz an der Spitze – es gibt Länder, da sind Bevölkerungsgruppen, ganze Landstriche ausgerottet worden von der Corona-Pandemie. Das zu bagatellisieren, verbietet sich einfach, muss ich sagen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir werden nach dem 1. Fachtag – jetzt kommt, schließt sich an, weil es nämlich in die Fachlichkeit geht – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist genau derselbe Duktus, mit dem Sie die ganze Zeit Politik gemacht haben. Das ist genau das Gleiche, Herr Koplin!) ein Fachmeeting durchführen und für den 20. November unter Federführung unserer Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dann einen Fachtag Long Covid, der sich speziell mit der Situation von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das machen wir. Das machen wir und haben natürlich auch die psychischen Auswirkungen im Blick, weil wir den Menschen ganzheitlich sehen. Auch dessen kann ich Sie versichern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Suchen Sie nach Familien, die ihre Angehörigen verloren haben in der Einsamkeit!) Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle fest, Sie haben sich mit Ihrem Verhalten in der Pandemie und danach, Sie haben sich mit Ihrem, (Julian Barlen, SPD: Sie machen doch gar nichts außer hier dicke Backen! Wissen Sie, wer dann kommt?!) Sie haben sich mit Ihrem Verhalten in und nach der Pandemie, mit Ihrem Auftreten und Ihren Reden auch heute die Legitimation für eine sachliche und dem Ereignis angemessene und würdige Diskussion selbst entzogen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine Frechheit von Ihnen!) Das stelle ich fest. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU)
Beate Schlupp
Herr Koplin, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Koplin, Ihr letzter Satz, das ist so ein nicht tragfähiges Totschlagargument, (Thomas Krüger, SPD: Die Wahrheit!) dass wir uns mit unserem Gebaren hier irgendwie einer sachlichen Diskussion entziehen würden und nicht die Grundlage hätten. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Aber das ist nicht der Grund für meine Kurzintervention. Sie sagten eben in Ihrem Redebeitrag, dass mein Kollege de Jesus Fernandes die Pandemie oder die Folgen der Pandemie in irgendeiner Form bagatellisieren würde. Hat er nicht getan, war gar nicht Bestandteil seiner Rede. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und in Ihrem Duktus, wenn ich das richtig verstehe, ist also ein Hinterfragen der Maßnahmen nicht zulässig, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) ist das Hinterfragen der Folgen nicht zulässig. Unterhalten Sie sich doch mal mit Pflegekräften, die eben keine Lust hatten auf die Impfung, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, keine Lust.) die Ihren Job losgeworden sind! Unterhalten Sie sich mit Bundeswehrangehörigen, die sich nicht impfen lassen wollten, die Ihren Job losgeworden sind! Unterhalten Sie sich mit den Familien, die ihre Angehörigen einsam sterben lassen mussten in Altenpflegeheimen! Unterhalten Sie sich mit Familien, wo die Kinder psychische Krankheiten, Langzeitstörungen nachweislich haben, weil sie isoliert worden sind in ihrer Blüte dieses Lebens! Und all das gilt es doch zu hinterfragen, ohne Vorwürfe zu machen, ohne zu sagen, wir wollen Handschellen dafür klicken hören. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Christian Albrecht, DIE LINKE: Das machen Sie, das machen Sie ständig! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Aber man muss doch genau diese Dinge aufarbeiten, man muss doch genau diese Dinge hinterfragen, man muss diese Fragen zulassen. (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Man muss mit den Menschen ins Gespräch kommen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wollen Sie ja nicht!) weil genau so ein Verhalten, Herr Koplin, genau so ein Verhalten wie von Ihnen, Ihrer Fraktion und insbesondere der SPD, das spaltet nämlich die Gesellschaft. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Ich kann mich erinnern an Ausrufe, als Dr. Gunter Jess zu dem Thema Pandemie gesprochen hat in der letzten Legislaturperiode. Da wurde gesagt, die AfD stellt Totenscheine auf AfD-Briefpapier aus – das ist doch unerhört –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von Herrn Barlen!) nur, weil er das schwedische Modell vorgeschlagen hat. Und jetzt – Jahre später – wissen wir, das schwedische Modell war erfolgreich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist doch unerhört, das ist doch unerhört gewesen, (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Weil sie nachweislich schlechter durchgekommen sind.) unerhört, meine Damen und Herren! (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Koplin?
Torsten Koplin Die Linke
Ja. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Präsidentin … (Julian Barlen, SPD: Also entschuldigen Sie, Schweden ist schlechter durchgekommen!)
Beate Schlupp
Einen Moment, einen Moment! Wir warten erst mal. Es gab eine Kurzintervention und Herr Koplin möchte antworten.
Torsten Koplin Die Linke
Ja.
Beate Schlupp
Ich denke, er kann das auch. Von daher braucht er keine Hilfe aus den Reihen hier. Bitte schön, Herr Koplin, Sie haben das Wort!
Torsten Koplin Die Linke
Danke schön, Frau Präsidentin! Also Ihre Leidenschaft zeigt in dem Vortrag hier, das berührt Sie sehr, uns auch. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich will Ihnen sagen, was mir an der Rede ganz besonders nicht gefallen hat, ist, dass Sie bewerten, ohne es einzuordnen, ohne zu differenzieren. Ich habe keine Differenzierung bei Ihnen gehört. Es ist eine reine Anklage gewesen. Und das Zweite, was ich sagen will, wir sind im Gespräch mit denjenigen. Die legen uns auch ihre, ihre Unterlagen, ihre medizinischen Gutachten und so weiter, sie selbst betreffend vertrauensvoll in die Hände, weil sie teilweise schon bei Behörden oder Medizinerinnen und Medizinern gegen die Wände laufen und sagen, könnt ihr uns helfen. Und wir nehmen uns der Einzelfälle an. Also wir machen genau das, was Sie jetzt als Erwartungshaltung formuliert haben. Entscheidend ist, dass man – aus meiner Sicht – differenziert. Und das machen Sie nicht, und das werfe ich Ihnen vor und da muss ich bei bleiben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn man es mit der AfD gut meint, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) und ich weiß gar nicht, ob Sie daran ein Interesse haben, würde man erst einmal zurufen, lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf! Ihre Aussprache, (Nikolaus Kramer, AfD: Die Kirche hat sich mitschuldig gemacht.) Ihre Aussprache (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ohne Vorwürfe. – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sehr, sehr sachlich!) „Kritische Würdigung der Pandemiepolitik“ eignet sich nicht zur Skandalisierung und Anklage. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Schon der Titel der Aussprache suggeriert mit Kontrastformulierungen, Fakten und Verschleierung eine Vorsätzlichkeit, nämlich eine aktive Handlung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In Teilen war es vorsätzlich, Herr Terpe.) die zur Verschleierung geführt hat, als ob es vorsätzlich gewesen ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In Teilen war es vorsätzlich, tatsächlich, ja.) Ja, das ist Ihre Verschwörungstheorie, dass jemand vorsätzlich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmen Sie dem Untersuchungsausschuss zu!) vorsätzlich, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist keine Verschwörungstheorie! Lesen Sie sich die RKI-Protokolle durch!) Ach! … vorsätzlich (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mein Gott, Sie haben nur Halbwissen. Das ist ja unglaublich! Echt! – Glocke der Vizepräsidentin) von Beginn an einen Plan hatte, sozusagen der Verschleierung. Das ist doch Unsinn, das wissen Sie doch auch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Im Großen, im Großen und Ganzen – und das ist sicherlich ein Defizit – sind wir als Gesellschaften in den verschiedenen Weltregionen unvorbereitet in die Pandemie hineingeschlittert, das ist sicher klar, in eine Pandemie, die sicher nicht vergleichbar mit mittelalterlichen Pandemien ist, aber eben einem erschreckenderen Beginn als die wenige Jahre zuvor aufgetretenen Pandemien, Schweinegrippe und Vogelgrippe. Denn wer erinnert sich nicht, und ich kann mich gut erinnern an die Bilder – und das ist ja auch gesagt worden – aus Bergamo, an die Situation, die sich in Ischgl ergeben hatte und die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionswelle mit dem Hotspot Ischgl?! Wer erinnert sich nicht daran?! (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Neu und erstmalig in der Datenintensität war relativ schnell die Wahrscheinlichkeit von Mortalität und Krankheitsschwere, natürlich in Abhängigkeit von den Schutzmaßnahmen, bekannt geworden – also keine mittelalterliche Pandemie mit 25 Prozent Todesfällen, aber immerhin Zahlen, die von 0,4 bis 1 Prozent Todesfällen ausgegangen waren. Das war relativ schnell bekannt, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) in den ersten Wochen schon. Und wenn man das hochrechnet, kommt man auf 200.000 bis 600.000 Todesfälle, die zusätzlich aufgetreten wären in Deutschland. Und wen verwundert es, dass da die Politik Verantwortung übernommen hat und gesagt hat, wie können wir denn das verhindern? Auch wenn man durchaus skeptisch gegenüber der Informationspolitik und den statistischen Daten aus China sein könnte, war relativ schnell offensichtlich, dass die Unterbrechung von Infektionsketten einen Effekt erzielt, einen deutlichen Effekt erzielt, und die Unterbrechung der Infektionsketten hatte den neuen Begriff „Lockdown“ sozusagen, und das war auch relativ schnell bekannt. Und infektionsmedizinisch ist eine Unterbrechung der Infektionsketten eine Binsenweisheit der Seuchenpolitik. Das ist völlig klar, und deswegen ist das ja auch erfolgreich. Die Frage im Nachherein, was daran sozusagen vielleicht auch hätte noch differenzierter gemacht werden können, das wissen natürlich nur die Schlaumeier von der AfD. Ja, das ist doch Schlaumeiertum. Hinterher ist man immer schlauer! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Das sagen auch namhafte Wissenschaftler.) In Pandemiesituationen mit einem neuen Pandemieerreger läuft die Entwicklung eines schützenden Impfstoffes immer der Verbreitung der Direktinfektion hinterher. Das wissen wir, auch das ist eine Binsenweisheit. Und trotzdem war es richtig, so schnell wie möglich in Deutschland zu versuchen oder international zu versuchen, und auch in Deutschland, einen Impfstoff zu bekommen, weil ein Impfstoff – so sagte es, und es ist ja auch bis heute richtig – eine Schutzfunktion bei Infektionserkrankungen bildet. Wie groß die Schutzfunktion ist … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kann! Kann!) Bildet! Wie groß die Schutzfunktion ist, (Jens-Holger Schneider, AfD: Es wurde erzählt, der Fremdschutz ist entscheidend.) da sind wir durchaus in der Corona-Pandemie schlauer geworden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wenn es so wäre!) Ich sage mal ein Beispiel: Die Frage der Definition von Impfdurchbrüchen, die hat sich nach der Corona-Pandemie deutlich verändert. Man ist früher immer davon ausgegangen, auch bei Virusinfektionen, dass es Impfdurchbrüche im Prozentbereich, im einstelligen Prozentbereich gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die gibts schon zum einstelligen Prozentbereich.) Ich glaube, dass das auch schon damals verkehrt war. Es hat mehr, es hätte sicherlich mehr Impfdurchbrüche gegeben. Aber wir sind noch nie so datenintensiv durch eine Pandemie gegangen wie bei der Corona-Pandemie, deswegen ist das alles aufgezeichnet worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann hätte ich aber anders entscheiden müssen. Dann haben sie trotzdem die Impfpflicht im Pflegebereich durchgeboxt. – Zurufe von Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Impfpflicht im, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die Impfpflicht im Pflegebereich, und da sind wir ja auch bei einer wichtigen These, die ja immer aufgestellt wird, dass Schweden so besonders gut durch die Pandemie gekommen sein soll mit dem schwedischen Modell. Das schwedische Modell – ich kann mich an jeden Tag damals erinnern in den ersten Wochen –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich auch.) das schwedische Modell hatte eine vierfach größere Versterberate bei älteren Patienten. (Jens-Holger Schneider, AfD: Anfänglich. – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das war im Übrigen Anlass bei uns in Deutschland, darüber nachzudenken, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) wie kann man die älteren Patienten zusätzlich zum Lockdown – nachher, als der Impfstoff da war – auch durch Impfstoff schützen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wohl wissend für jeden Mediziner, dass Impfungen bei älteren Patienten schlechter anschlagen als bei jüngeren. Das ist immer der Fall. Trotzdem war es richtig, angesichts dieser Zahlen darüber nachzudenken, die ältere Bevölkerung zusätzlich zu schützen. Und das ist, bleibt auch richtig, auch wenn der Erfolg, den man sich erwartet hat, nicht in dem Umfang eingetreten ist, wie wir ihn erwartet haben, … (Jens-Holger Schneider, AfD: Wie viele Menschen hat das das Leben gekostet?) Wie? … wie wir ihn erwartet haben. (Christine Klingohr, SPD: Wie viele haben wir gerettet, ist die Frage.) Ja, wie viele haben wir gerettet?! (Christine Klingohr, SPD: Ja.) Wir wissen nur, dass wir in den Zahlen auch bei den Alten besser (Thomas Krüger, SPD: Deutlich besser.) durch die Corona-Pandemie gekommen sind als fast alle europäischen Nachbarstaaten (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und vor allen Dingen auch im internationalen Vergleich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt doch gar nicht!) Das stimmt. Natürlich stimmt das! Es ist immer – der Faktor zu Großbritannien –, immer mal 2 gewesen, zu Spanien und Italien, wo es angefangen hat mit diesem großen Peak, ist er immer auch bei 1,5 geblieben. Und im Verhältnis zu Peru und im Verhältnis zu Russland und vielen anderen sind die Zahlen immer günstiger gelaufen als, sozusagen in Deutschland, als in den Ländern. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das hat mit der Struktur der Gesundheitssysteme in den Ländern zu tun. – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, und dann kommen wir zu der Frage, und die treibt einen natürlich um, wie muss man sich zu der Frage stellen, die notwendige öffentliche und wirtschaftliche … (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Bin ich schon am Ende?
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, die Zeit ist schon überschritten.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, ich kann dazu stundenlang reden und, … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Das glaube ich Ihnen, aber das kann ich leider nicht zulassen.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
… und Sie können mich fragen, was Sie wollen. Ich kann Ihnen fast jedes Argument widerlegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe jetzt, denke ich, ein ganz schön schweres Los, nach Dr. Terpe mich hier durchzuarbeiten. Aber es steht doch ohne Zweifel für uns, bei der Pandemiepolitik gibt es einiges aufzuarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das stellt ja niemand hier infrage. Die tief eingebrannten Folgen der Pandemie sind bekannt. Ich muss das hier alles nicht im Einzelnen wiederholen, kann ich gar nicht so gut. Aber es ist doch klar, damals entstanden gesellschaftspolitische Spannungen, die uns noch heute und das Zusammenleben der Menschen im Land beeinträchtigen. Die Pandemie und die ergriffenen Maßnahmen haben Familien, Freundschaften, Kollegen entzweit. Ich kenne die Diskussion, sie ist heute noch lange nicht ausgestanden. Und ich gestehe hier zu, dass beim Ausbruch der Pandemie eine Situation zu bewältigen war, für die es keine, aber auch keine Blaupause gab. (Beifall Torsten Koplin, DIE LINKE, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und wenn wir jetzt sagen, ja, Spanische Grippe, ein riesengroßer Unterschied zu heute. Wir haben eine Mobilität der Menschen, die damals gar nicht denkbar war, und es musste reagiert werden und es wurde reagiert. Und ich denke, wenn ich an die ersten Monate zurückdenke, da habe auch ich, mein ganzes Umfeld das mitgetragen. Natürlich trieb es uns Menschen um, was können wir tun – keiner, wenn wir die Bilder gesehen haben ... Aber es vergingen die Monate, es verging auch ein Jahr, und wenn man heute sich auch mit der Literatur beschäftigt, dann kommen doch insofern Zweifel auf. Nach etlichen Monaten gab es doch einen Zuwachs an Erkenntnisgewinn. Es war schon schwierig, immer nachzuverfolgen, dass unter den Dingen, die bekannt waren, doch immer an der Parole „Zero Covid“ festgehalten wurde, und andere Meinungen wurden unversöhnlich niedergemacht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Fraktion ist überzeugt, das völlige Ausbleiben einer Aufarbeitung der Pandemie können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Und denken Sie an Long und Post Covid, Post Vac und ME/CFS! Diesen Betroffenen müssen wir helfen! Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig Hilfe für die Betroffenen im Land ist, und daher begrüße ich auch die Initiative der Regierungsfraktionen, die mit dem unlängst 1. Fachtag zu Long Covid ihren Anfang gefunden hat. Es geht doch nicht darum, jetzt wie ein Tribunal aufzustehen. Wir brauchen eine ehrliche Aufarbeitung des Pandemiemanagements, auch unserer Landesregierung, und eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung. Bisher ist das nicht im erforderlichen Maß erfolgt, weder politisch noch wissenschaftlich. Wir müssen die sozialen und psychologischen Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft besser verstehen. Die Pandemie hat alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens unvorbereitet getroffen. Und wir haben sehr schnell erkannt, ja, es gab gravierende Defizite im Krisenmanagement. Das war auch nicht anders zu erwarten – eine Situation, wie wir sie so noch nicht kennengelernt haben. Aber es ist trotzdem schwer zu verstehen, warum Bedenken von Wissenschaftlern zum eingeschlagenen Weg niedergemacht wurden. (Beifall Horst Förster, AfD) Ich lese nicht nur Herrn Drosten, ich lese auch Herrn Streeck. Das war ein Vertreter einer doch anderen Meinung, dass man auch andere Wege gehen kann. Und das Ergebnis ist doch, nicht nur das Gesundheitssystem kam an die Grenzen der Belastbarkeit, sondern auch Bildung, Wirtschaft, das Demokratiewesen und die Gesellschaft als Ganzes. Und ja, gerade unsere Landesregierung in M-V hat sich seinerzeit mit besonders restriktiven Maßnahmen hervorgetan. Und da komme ich drauf, diese Grundrechtseinschränkungen sind deutschlandweit einmalig gewesen, Grundrechte wurden zu Schönwetterrechten. Daher noch einmal unsere Forderung – wir haben es schon einmal eingebracht – einer unabhängigen Enquete-Kommission. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie soll sich sachlich und faktenbasiert mit dem Pandemiemanagement und dessen Folgen für die Menschen in unserem Land auseinandersetzen. Und noch einmal ganz, ganz deutlich, wir wollen kein Tribunal! Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, aber die Verhältnismäßigkeit der erfolgten Grundrechtseinschränkungen müssen überprüft werden. Das kann nur helfen, Lehren für zukünftige Krisen zu ziehen und Handlungsoptionen zu erarbeiten. So schrecklich die Pandemie auch war, die Folgen, die sie hinterlassen hat, wir müssen die Chancen nutzen, daraus zu lernen, um es beim nächsten Mal – ich wünsche mir kein nächstes Mal, nein – aber dann doch besser zu machen. Es ist aus unserer Sicht deswegen unabdingbar, geeignete Formate zum gesellschaftlichen Austausch und zur Aussöhnung zu entwickeln. So einfach aussitzen geht einfach nicht! Jeder hat die Zeit der Pandemie anders erlebt und durchlebt, je nach Alter, Beruf, gesundheitlicher Ausgangslage, Einkommens- und familiärer Situation oder Persönlichkeitsstruktur, völlig unterschiedlich. Ich kann mich noch sehr gut an das Weihnachten erinnern – meine Mama lebte noch, ich habe, ja, vier Enkelkinder, heute sind es ja fünf –, wie traurig wir waren, ein digitales Weihnachten erleben zu müssen, wie wir weinten, eigentlich. Wir haben uns alle versucht zusammenzureißen, wir wussten auch, es ist richtig, was wir machen, nicht zusammenzukommen, vernünftig, aber es war eine verdammt traurige Situation. Ich möchte so etwas nicht wieder erleben. Und es können individuelle Erfahrungen – meine habe ich gerade hier dargelegt – reflektiert und verlorenes Vertrauen zurückgeholt werden. Ich will hier keine Übersteuerung in Sachen Datensammelwut und eine damit einhergehende Ableitung von kleinteiligsten Maßnahmen zur Einschränkung der Bürgerrechte. Davon haben wir in der Vergangenheit gerade in M-V zu viele, na ja, schlechte Beispiele gesehen. Ich möchte auch noch eins aufzeigen, ist schon eines meiner Lieblingsbeispiele: Das Verbot, allein am Strand spazieren zu gehen, war ja schon komisch, (René Domke, FDP: Ja.) aber alleine auf der Müritz mit dem Boot zu fahren, das war dann doch noch eine Schippe drauf. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Alles gerechtfertigt.) Wir müssen der Abspaltung von Teilen der Gesellschaft Einhalt gebieten, die seit der Pandemie verstärkt wurde. Wir haben die Diskussion ja hier jetzt auch geführt, und es ist doch wirklich traurig, dass so viele Menschen – zu viele Menschen – demokratischen Institutionen nicht mehr trauen. Sie misstrauen dem Rechtsstaat grundsätzlich. Hier sind doch Dinge ins Rutschen geraten, die unsere demokratische Grundstruktur nachhaltig beschädigt haben. Das müssen wir aufarbeiten, da müssen wir Vertrauen zurückgewinnen. Ich denke, das steht unserer freien Gesellschaft, in der wir alle leben wollen, einfach zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Zuge der vergangenen Landtagssitzung im Juni haben wir uns mit den Folgen der Corona-Pandemie auseinandergesetzt. Ich habe seinerzeit in Erinnerung gerufen, wie schnell sich das Corona-Virus Anfang 2020 verbreitete, wie groß die Unsicherheit war und welche Sorgen uns alle in dieser Zeit belastet haben. Bei all dieser Ungewissheit und angesichts der Tatsache, dass wir mit einer so noch nie dagewesenen Situation konfrontiert waren, gab es einen klaren Hoffnungsschimmer. Die Hoffnung war, dass wir mittels naturwissenschaftlicher Erkenntnisse durch Forschung und durch einen organisierten Prozess von Wissensgewinnung dem Virus Herr werden könnten. Tatsächlich wurden innerhalb kürzester Zeit Meisterleistungen im Bereich der Wissenschaft, im Bereich des Gesundheitswesens und aber auch im Bereich der Organisation und Logistik vollbracht, die bis heute keine ausreichende Würdigung erfahren haben. Erst die schnelle Bereitstellung von Impfstoffen und die Befolgung wissenschaftlicher Empfehlungen zum Gesundheitsschutz haben die Pandemie beherrschbar gemacht. Wir können heute durch Studien ganz klar belegen, dass Länder mit einer konsequenten und wissenschaftlich begründeten Politik in der Pandemie mit Blick auf den Gesundheitsschutz deutlich besser abschnitten als vergleichbare Länder mit weniger wissenschaftlich orientierten Herangehensweisen. Großbritannien und die USA haben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie circa 65 Prozent mehr Todesfälle zu verzeichnen als Deutschland. Das sind je eine Million Einwohner 1.300 Menschenleben! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wie ich es inzwischen bereits viele Male zuvor gesagt habe, das bedeutet nicht, dass in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern – haben viele meiner Vorredner jetzt auch schon betont – bei der Pandemiebekämpfung alles funktioniert hat (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und wir rückblickend komplett ohne Fehler davongekommen sind. Manche Maßnahmen haben nicht vollständig den gewünschten Effekt erzielt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Nicht jede Kommunikation war eindeutig und klar verständlich, und die vielen Anpassungen im Laufe der Pandemie haben es schwer gemacht, die jeweils aktuellen Regelungen nachzuvollziehen. Manche Empfehlungen mussten sogar … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Teilweise waren sie manipuliert sogar. Einmal ist es aufgeflogen.) Manche Empfehlungen mussten sogar zurückgenommen oder geändert werden. Das hat für Verunsicherung gesorgt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben für Verunsicherung gesorgt!) Jedem aber sollte klar sein, dass wissenschaftliche Erkenntnis stets nur eine Momentaufnahme ist, bis sich Annahmen erhärten oder bessere Erklärungen gefunden werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hätten wir uns gewünscht, aber genau das ist ausgeblieben.) Selbst im Bereich der Spitzenforschung gibt es selten eine unumstößliche Wahrheit ohne Ausnahmen. Hinzu kommt, dass bei schwierigen ethischen Fragen unterschiedliche Überzeugungen und Weltbilder abgewogen werden müssen. Unter den Parteien unseres demokratischen Systems wurde zum Beispiel leidenschaftlich um das richtige Verhältnis von individueller Freiheit und kollektivem Schutzgedanken gerungen. Auch das haben wir hier heute gehört. Auch hier kann es kaum eine letzte Wahrheit geben, und es bedarf immer eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses, um den richtigen Mittelweg zu finden. Komplett inakzeptabel ist jedoch die vorsätzliche und bewusste Täuschung der Menschen mit dem Ziel, Verunsicherung und Angst zu verbreiten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bitten Sie jetzt einmal um Entschuldigung?!) und genau das hat wirklich nur eine Partei getan, die AfD. Sie ziehen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie ziehen die Wirksamkeit der Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe stetig in Zweifel, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) hantieren mit falschen Zahlen, die vielfach im Nachhinein korrigiert wurden, und verharmlosen das Virus als grippeähnlichen Infekt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Diese Behauptungen sind schlicht und ergreifend falsch. Die Einschränkungen durch die Schutzvorkehrungen waren ohne Frage belastend und die Unsicherheit in der Pandemie darüber, welche Schritte sinnvoll sein würden und wie die Lage beherrschbar gemacht werden könne, hat uns allen zu schaffen gemacht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ohne die umfassenden Vorsichtsmaßnahmen, ohne die Kontaktbeschränkungen und ohne flächendeckende Impfungen stünden wir heute jedoch deutlich schlechter da. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist eine Behauptung!) Dies gilt auch mit Blick auf die gesundheitlichen Langzeitfolgen der Pandemie. Langzeitfolgen kann jede Person entwickeln, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Nach bisherigen Erkenntnissen steigt das Risiko für Langzeitfolgen aber mit dem Schweregrad der Corona-Erkrankung. Wir müssen davon ausgehen, dass etwa zehn Prozent derer, die eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) mit Langzeitfolgen in unterschiedlicher Ausprägung zu kämpfen haben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Also alle.) Führen Sie sich vor Augen, mit welchen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen wir heute leben müssten, hätten wir kein effektives Mittel zum Schutz gegen schwere Verläufe zur Verfügung gehabt und hätten wir Ansteckungen nicht entschieden zu vermeiden gewusst. Während alle verantwortungsvollen Parteien darum gerungen haben, wie der Schutz vor Corona am besten gelingen könnte, hat die AfD die Gefahr durch das Virus schlicht geleugnet. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Anstatt diese Fehleinschätzung einzugestehen, versucht die AfD weiter Verunsicherung zu schüren und Gräben zu vertiefen. Auf der Höhe der Pandemie im Januar 21 hat Ihr damaliger wirtschaftspolitischer Sprecher Dirk Lerche gefordert, Unternehmen und Geschäfte wieder zu öffnen und das folgende Zitat angefügt, ich zitiere: „Ja, es werden ein paar Infektionen mehr werden. Ja, einige Menschen werden vielleicht sterben.“ Zitatende. (Thomas Krüger, SPD: Das ist das Gesicht der AfD! – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das hat mein Kollege Thomas Krüger in seiner Rede am 9. Juni 21 noch mal herausgearbeitet. Welche Dramatik steckt in diesen beiden Sätzen! Und ich will Thomas Krüger gerne noch weiter zitieren: „Meine Damen und Herren, das war ein Zeitpunkt, zu dem es in Deutschland am Tag Spitzen gab von mehr als tausend verstorbenen Menschen. Und die AfD hat hier nicht mehr zu tun gehabt, als ihre alternativen Fakten, ihre alternativen Wahrheiten, ihre menschenverachtenden Dinge“ (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) „im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vorzutragen.“ Zitatende. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das war am 9. Juni 21. Aus heutiger Sicht können wir sehr genau sagen, was die Folgen einer so unverantwortungsvollen Politik gewesen wären. Am Beispiel Schweden – wir hatten es eben schon – können wir sehen, dass wir schätzungsweise viermal so viele Infizierte gehabt hätten, wenn es nach der AfD gegangen wäre. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich wiederhole, ich wiederhole, viele Erkrankte (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mehrfach!) an Post Covid, an Long Covid, an Post Vac und ME/CFS, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mehr geht gar nicht!) dass diese Menschen vielleicht nicht mehr arbeiten können und ihr Leben lang eingeschränkt sind. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und genau deshalb, genau deshalb müssen wir unseren Blick nach vorne richten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, bloß nicht nach hinten!) um Langzeitfolgen der Pandemie weiter zu beheben, denn damit können wir Vertrauen schaffen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und das Land und die Menschen endgültig aus der Pandemie führen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Land fördert daher Forschung von Ambulanzen der Unimedizin und Versorgung von Betroffenen mit Langzeitfolgen. Als Koalitionsfraktionen – mein Kollege hat es schon benannt – haben wir gemeinsam auch mit anderen Kollegen aus demokratischen Fraktionen gemeinsam mit der Initiative NichtGenesen einen Fachtag durchgeführt und haben auch noch weitere Fachtage vor uns. Das Ziel ist es, Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens sowie Betroffene zusammenzubringen, um eine gemeinsame Problemsicht zu erarbeiten, Erfahrungen auszutauschen und nach Lösungen zu suchen. Darüber hinaus sollen Initiativen aus anderen Bundesländern zu Wort kommen und deren Erfahrungen einbezogen werden. Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sind im weltweiten Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Mit Blick auf andere europäische Länder und andere Industrieländer können wir heute im Nachhinein feststellen, dass sich der vorsichtige und verantwortungsvolle Kurs, auf den sich in Deutschland geeinigt wurde, bewährt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Jesus de Fernandes, bitte schön!
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Also, de Jesus Fernandes, noch mal zum Mitschreiben für alle, die es nicht können. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ehrlich, wie schwer ist denn das?! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Was haben Sie gesagt? – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Also bitte schön!
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Also vielen Dank! Ich fange jetzt an. (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) Also Sie haben, Sie werfen uns vor, wir machen Angst mit der, indem wir darüber reden, wie Sie Politik gemacht haben. (Julian Barlen, SPD: Was?!) Jetzt endlich haben Sie genau da weitergemacht, wo Herr Koplin aufgehört hat und wo Sie Ihre ganze Pandemiepolitik mit betrieben haben, mit Angstmache. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben genau da weitergemacht. Aber machen Sie ruhig weiter, uns ist das egal, die Bürger werden das schon sehen. Herr Koplin war sich nicht zu fein, sich da hinzustellen und zu sagen, dass ganze Landstriche ausgestorben sind. Er macht weiter, ihr macht alle weiter damit, macht es ruhig! (Julian Barlen, SPD: Wir sind immer noch beim „Sie“!) Dann sagen Sie, wir arbeiten mit Fake News und falschen Zahlen. Es war Frau Schwesig, die mit falschen Zahlen hier Politik gemacht hat und hier dem Landtag eine Entscheidung abgerungen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Welche denn, welche denn?! Behauptung!) Sie hat uns betrogen hier, sie hat die Parlamentarier betrogen mit ihren falschen Zahlen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Nennen Sie doch mal die Zahlen, die Sie meinen!) Lesen Sie Zeitung! Google findet es gleich, so. Dann, würden Sie wirklich Ihre Maßnahmen hinterfragen und so, wie Sie sagen, die Wissenschaft, dass man auf die guckt und mit den Entwicklungen mitgegangen wäre und dass man da mitgehen muss, dann hätten wir keine Impfpflicht im Bund gehabt, bei der Bundeswehr und dann hätten wir keine Impfpflicht in der Pflege gehabt, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: So ist es.) dann hätten wir keine Kinder mit Masken gehabt, dann hätten wir keine Schulschließungen gehabt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das beweisen die RKI-Protokolle. Das sind keine Verschwörungstheorien. Das steht schwarz auf weiß mit Datum, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wann die Politik darüber Bescheid wusste. Sie hat danach anders entschieden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Einfach nachlesen!) Sie haben danach anders entschieden, nichts ist da evidenzbasiert. Und dann kommen wir auf den Impfstoff. Der Impfstoff, Karl Lauterbach selbst – ich habe es ja hier gesagt, ist ja nicht die erste Debatte, weswegen wir das ein bisschen verkürzt darstellen, das kriegt man eben nicht unter in zwölf Minuten, indem man die ganze Pandemie noch mal ableuchtet –, der Impfstoff, erst sprach er von hundertprozentigem Schutz, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) dann nur 70, dann 60, dann schützt er noch ein bisschen und dann eventuell am Schluss, seine eigene Aussage, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Karl Lauterbach, SPD, könnte er vor einem schweren Verlauf schützen. Das ist die Aussage. Also bitte hinterfragen Sie sich selbst! Und das ist der Unmut, den Sie mit Ihren Äußerungen und mit Ihren Reden bei der Bevölkerung erzeugen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Sie wollen keine Aufklärung, Sie wollen weiter stigmatisieren und so weiter!
Elke-Annette Schmidt
Die zwei Minuten sind zu Ende, Herr Abgeordneter! Möchten Sie reagieren, Frau Abgeordnete? (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Jesus Fernandes Schlaumeier! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Christine Klingohr SPD
Ja, ich will gerne reagieren, und zwar mit – vielleicht hören Sie zu –, ich möchte gerne mit einem Zitat reagieren, mit einem Zitat auch vom 9. Juni 2021 durch Herrn Nikolaus Kramer. (Thore Stein, AfD: Den kenne ich. Der sitzt hier.) Sie sagen nämlich, Sie sagen in Ihrer Rede hier, und das, glaube ich, macht Ihre Politik aus, ich zitiere: „Sie haben in dieser Phase ungestört durchregieren wollen.“ (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) „Und dabei kam Ihnen das Virus zupass,“ (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) „jedenfalls das Virus so, wie es Sie im Sinne Ihrer politischen Ziele“ (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) „und für Betroffenheitsinszenierungen verstehen wollten.“ Zitatende. (Nikolaus Kramer, AfD: Und zu dieser Aussage stehe ich noch heute.) Genau das ist Ihre Politik, genau so denken Sie. Wir denken, (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist doch Ihre Politik gewesen. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie haben es ja so gemacht. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) wir denken so nicht. Wir haben die Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen hier umgesetzt (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) und haben dadurch Menschenleben gerettet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: So war es.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Den Tagesordnungspunkt 18 werden wir morgen nach dem Tagesordnungspunkt 28 aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 11. Juli 2024, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:35 Uhr
