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Michael Meister

AfD 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zielt auf notwendige Anpassungen und Modernisierungen ab, denen wir im Großen und Ganzen durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Einzelne Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelten in den Bundesländern nur noch bis Ende dieses Jahres, und deshalb ist es höchste Zeit, dass wir hier Klarheit und Zukunftssicherheit schaffen. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes ist die Einführung digitaler und hybrider Personalratssitzungen. Bereits während der Corona-Pandemie haben sich diese Sitzungen als effektive Lösung erwiesen, um die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen auch bei Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Die Idee an sich ist also gut. Leider musste aber erst eine globale Pandemie mit massivsten Grundrechtseinschränkungen eintreten, bevor der Gesetzgeber diese Möglichkeit des Einsatzes zeitgemäßer Technologien aufgegriffen hat. Nun endlich wird erkannt, dass digitale und hybride Sitzungen nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch im normalen Arbeitsalltag erhebliche Vorteile bieten können. Sie erleichtern die Teilnahme, fördern die Flexibilität der Arbeitsprozesse, ermöglichen ortsunabhängige Zusammenarbeit und reduzieren – das ist nicht zu vernachlässigen – Reisezeiten und Kosten gerade hier bei uns im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Die Ausgestaltung der anzuwendenden Regelungen zu den digitalen und hybriden Personalratssitzungen ist dabei nicht unwesentlich. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für diese Sitzung klar und praxistauglich definiert werden können, damit die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen auch weiterhin effektiv wahrgenommen werden können. In diesem Zusammenhang muss insbesondere sichergestellt werden, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die digitalen Sitzungen eingehalten werden und dass allen Sitzungsteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an den Sitzungen zu beteiligen, unabhängig von ihrem technischen Know-how ihrer Ausstattung. Der Gesetzentwurf sieht zudem Anpassungen im Bildungsbereich vor, die aufgrund von Strukturänderungen erforderlich sind. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um formale Anpassungen an die gesetzlichen Regelungen, an die aktuellen organisatorischen Strukturen im Bildungssektor. Die Abschaffung des Gruppenprinzips – das hat Herr Innenminister angedeutet gerade – im Bildungsbereich aufgrund des neu vorgesehenen Paragrafen 80 Absatz 5 Personalvertretungsgesetz sollte jedoch mit Argusaugen betrachtet werden, denn die aktuelle Regelung, die zwischen Beamten und Angestellten unterscheidet, trägt den unterschiedlichen Interessenlagen und den verschiedenen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich durchaus Rechnung. Insofern sollte man dringend darauf achten, dass die Abschaffung des Gruppenprinzips nicht zu einer Verwässerung der Interessenvertretungen führt. Ob die besoldungs- und tarifrechtlichen Belange beider Beschäftigungsgruppen bereits hinreichend harmonisiert sind, um auf eine Ausdifferenzierung verzichten zu können, das wird wohl die Zukunft zeigen müssen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sollte also sorgfältig geprüft und beraten werden, damit die Interessen aller Beschäftigungsgruppen im Blick behalten werden können und wir eine vernünftige Zukunft in den Personalräten vor uns haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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