Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung zum Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 8. Wahlperiode vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und nur kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Der Antrag wurde dem Rechtsausschuss in seiner 81. Sitzung im Juni 2024 überwiesen. In der Ausschusssitzung wurde einvernehmlich der Beschluss gefasst, noch in der aktuellen Sitzung vor der Sommerpause über den Antrag zu entscheiden, damit die Beschlussfassung auch im Landtag noch vor der Sommerpause erfolgen kann. Bei der Abstimmung des Antrages im Rechtsausschuss waren vier Änderungsanträge zu berücksichtigen, einer davon ist mit überwiesen worden. Diese Tatsache, die Überweisung eines Änderungsantrags, spiegelt das Aushandlungsverhältnis zwischen den Fraktionen wider, denn der Antrag beruht auf dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen zwei Oppositionsfraktionen und zwei Fraktionen, die die Regierung stützen. Vonseiten der Fraktion der CDU, die sich dem Antrag nicht angeschlossen hat, kamen drei Änderungsanträge, die abgelehnt wurden. Den Ausgangspunkt für den vorliegenden Antrag bildet die derzeitige Situation, mit einem Überlauf an nicht behandelten Vorlagen aus einer Sitzung in eine neue Sitzung zu gehen. Es wurde festgestellt, dass die Redezeiten und Abstimmungen erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird eine effektive Arbeitsatmosphäre im Landtag nur schwierig herzustellen sein. Der Grund hierfür liegt darin, dass das bisherige Redezeiten- und Abstimmungsregime des Landtages auf bis zu vier Fraktionen ausgerichtet ist, inzwischen jedoch sechs Fraktionen im Landtag vertreten sind. Zwei dieser Fraktionen stützen die Regierung, während vier die Opposition bilden. Wir sind damit der einzige Landtag mit vier Oppositionsfraktionen in Deutschland. An der Grundkonzeption des Antrags haben wir nichts geändert. Die beiden wesentlichen Modelle bleiben die Neustrukturierung der Redezeiten und die Einführung von Sammeldrucksachen. Die Anpassung der Redezeiten durch ein Budgetmodell zielt darauf ab, effizientere Debatten zu ermöglichen. Hierbei wurden die bisherigen Redezeiten halbiert und durch ein frei verteilbares Redezeitenbudget ergänzt. Dies gibt jeder Fraktion die Möglichkeit, ihre zur Verfügung stehende Redezeit flexibel und strategisch einzusetzen. Zudem soll durch das bereits in anderen Parlamenten erprobte Konzept der Sammeldrucksachen ein Abstimmungsmarathon verhindert werden. Die Änderungen sind überschaubar, aber in der Sache erforderlich. Zugrunde liegt allerdings ein Kompromiss, was durch den überwiesenen Änderungsantrag sichtbar wird. In der Regelung zur Aktuellen Stunde – Paragraf 66 Geschäftsordnung – wurde die Formulierung dahin gehend geändert, dass die Redezeit für die Opposition nunmehr ausreichend gesichert ist, insbesondere für kleinere Fraktionen. Die neue Formulierung wurde in der Folge auch in der Regelung zur zusätzlichen Redezeit – Paragraf 85 der Geschäftsordnung – übernommen. Auch wurde die Formulierung bei den zu Protokoll übergebenen Reden getauscht, um deutlicher zu machen, dass die digitale Form den primären Maßstab bei der Übergabe von Reden darstellt und es nur hilfsweise ausreicht, die Rede maschinenschriftlich zu übergeben. Eine weitere Änderung betrifft die Sammeldrucksache im Rahmen des Abstimmungsverfahrens, Paragraf 90 Absatz 1a) der Geschäftsordnung. Zum einen kann ein Mitglied des Landtages nun jederzeit bis zum Aufruf der betreffenden Drucksache beantragen, dass eine Aussprache erfolgt, und zum anderen wird die Möglichkeit eröffnet, dass neben der Einbringung von Änderungsanträgen bei der Aussprache im Rahmen der Landtagssitzung bei Vorlage mit mehr als 50 Änderungen dies auch erfolgen kann, wenn für eine Vorlage eine Aussprache nicht vorgesehen ist. Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, dass die Plenarsitzungen in den Landtagswochen zukünftig nicht mehr mittwochs, sondern bereits dienstags beginnen mögen, ist abgelehnt worden. Auch andere Landtage sind schneller als vier Tage zu einer angemessenen Entscheidung gekommen. (Sebastian Ehlers, CDU: Die haben ja auch nicht vier Oppositionsfraktionen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Februar 2024 wird die Änderung der Geschäftsordnung intensiv in den Fraktionen diskutiert. Ich freue mich, dass es nunmehr jetzt vor der Sommerpause zu einem Abschluss im Ausschuss und im Landtag kommt. Insgesamt werden durch diese Maßnahmen nicht nur die Länge der Reden reduziert, sondern auch die Effizienz und Effektivität und vielleicht ja auch die Sachlichkeit der Debatten gesteigert, sodass der Landtag seine Arbeit in einer angemessenen und würdigen Weise erfüllen kann. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der AfD die Annahme des Entwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
