Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte meine Rede beginnen mit dem Lob und, ja, der Dankbarkeit für diese sehr sachliche und konstruktive Debatte, die wir in allen Punkten dieses Gesetzes hatten. Das war erfrischend. Und auch, also ich sag mal, die Anhörung, die Anhörung war sehr, sehr fachlich versiert. Und ich glaube, auch diese Unaufgeregtheit und fachliche Konzentration haben auch dazu geführt, dass viele dieser Anregungen, die dort aufkamen, auch ihren Weg in den Gesetzentwurf über die Änderungsanträge gefunden haben – ein sehr, sehr gutes Beispiel, wie ich finde. Ich möchte noch mal ganz kurz darauf eingehen, das wurde jetzt zwar schon öfter gesagt, aber genau der Anlass, dass wir dieses Gesetz angefasst haben, war ja eine Vereinfachung im digitalen Bereich, also Onlinezugangsgesetz, dass die Leute sozusagen einfacheren Zugang haben und eben auch ihre Fischereischeine auch eben online, also auch digital mitführen können. Das hatte dann dazu geführt, bisher ist das ja so geregelt, dass dort Adressen und so weiter auf dem Fischereischein hinterlegt sind. Jetzt haben wir sozusagen dauerhaft gültige Karten, und das hat dazu geführt, dass wir sozusagen diese Ausweispflicht dazu brauchen, weil das jetzt sozusagen aus den Dokumenten selber nicht mehr ersichtlich war. Wir glauben, dass das eine Regelung ist, die praktikabel gehandhabt werden kann. Wir werden natürlich beobachten, wie das gerade im Jugendbereich geschieht. Aber wir sind der Ansicht, dass all diese Vorhalte, dass das doch ganz schwierig sein wird, das bei Jugendlichen zu kontrollieren, dass sich das nicht bewahrheiten wird. Das Thema Kescher, wir hatten es ja mehrfach, das war eine sehr spezifische Regelung, natürlich mit dem Ziel des Tierschutzes. In der Anhörung hat sich dann aber gezeigt, dass diese sehr spezifische Regelung in der Praxis so gar nicht umsetzbar war. Und am Ende haben wir uns entschlossen, diesen Punkt direkt, also komplett aus dem Gesetz herauszunehmen und, wenn dort weitere Regelungen erfolgen sollen, dass man das eher über den Tierschutz regeln sollte. Auf jeden Fall war das zu spezifisch. Aber das war auch der Grund, diese Spezifik, warum wir dann keine Positivliste in das Gesetz hineinschreiben wollten, weil auch diese Regelungen, eine Liste der Fischarten, aller Fischarten sozusagen, die als heimisch gelten, in ein Gesetz reinzuschreiben, wäre dann auch wieder zu spezifisch. Deshalb haben wir uns als Koalitionäre entschlossen, das dann auf dem Wege einer Verordnung zu tun. Und was die Größen angeht, jetzt ist Herr Diener gerade nicht da, aber der Sinn war natürlich nicht, … (Thomas Diener, CDU: Doch!) Ach, da hinten! Entschuldigung! … der Sinn war ja bloß, die Möglichkeit zu eröffnen. Im bisherigen Entwurf stand bloß, dass es Mindestgrößen gibt, die man überhaupt festlegen kann. Jetzt haben wir eingeführt, dass man auch Maximalgrößen festlegen kann. Und wie Sie es gesagt haben, ist das natürlich nicht für jede Fischart sinnvoll. Man hat aber zum Beispiel inzwischen wissenschaftlich feststellen können, dass insbesondere beim Hecht das durchaus eine Rolle spielt. Und um eben genau solche Dinge möglich zu machen, auch neue Erkenntnisse, neue wissenschaftliche Erkenntnisse später umsetzen zu können, haben wir diese Verordnung, also die Möglichkeit in dieses Gesetz hineingeschrieben. Das war uns ganz wichtig. (Beifall Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) Ich möchte mich an dieser Stelle, das geht jetzt vielleicht etwas ab vom Thema, aber ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei unserem Ausschusssekretär Herrn Gutzeit bedanken. Das war meines Wissens das letzte Gesetz, das er bei uns im Agrarausschuss mit begleitet hat. Er verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat uns sehr gut begleitet, war immer dabei und hat all unsere Ausschusssitzungen gut vorbereitet, zuletzt jetzt auf unserer auswärtigen Ausschusssitzung in Freest und auf der Insel Oie. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Dank, also meinen persönlichen Dank und den Dank meiner Fraktion, ganz ausdrücklich zum Ausdruck bringen. Vielen, vielen, vielen Dank, Herr Gutzeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich möchte noch ganz kurz auf die Änderungsanträge der GRÜNEN eingehen. Die waren in der Form ja auch schon im Ausschuss gestellt worden. Am Ende haben wir uns in der Gesamtabwägung auch dort schon entschieden, sie nicht zu übernehmen. Und wir werden entsprechend auch jetzt dabei bleiben und sie sozusagen jetzt ablehnen. Ansonsten, ich finde, das vorliegende Gesetz ist gut abgerundet. Wie gesagt, die Fachlichkeit wurde im Ausschuss und im ganzen Prozess noch einmal geschärft, und dementsprechend werbe ich hier für die Unterstützung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
