Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die kleine Novelle des Landesfischereigesetzes liegt quasi hinter uns in einer sehr sachlichen, unaufgeregten Debatte insgesamt, sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung, ganz anders als bei der Novelle des Landesjagdgesetzes. Da war deutlich mehr Feuer drin. Die Angler sind offenbar für ihr ruhiges Gemüt bekannt und haben das auch gezeigt. 90.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gehen der Angelei mehr oder weniger regelmäßig nach, die Hälfte davon im Landesanglerverband mehr oder weniger organisiert, also eine recht große Bedeutung, sowohl in gesellschaftlicher als auch in kultureller Sicht, worüber wir heute reden, aber natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland nicht unerheblich, denn es kommen auch von nah und fern, aus ganz Deutschland, aus ganz Europa Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern, um hier angeln zu können, sowohl auf der Ostsee als auch natürlich an einem, in einem, auf einem der zahlreichen wunderschönen Seen unseres Landes. Ich möchte mich gar nicht allzu sehr jetzt hier wiederholen zu dem, was schon gesagt worden ist. Also insgesamt war es eine sehr gute Debatte, glaube ich, die wir auch in unserem Ausschuss geführt haben. Es gab in der Anhörung einige wesentliche Kritikpunkte, die auch schon ein bisschen genannt worden sind beziehungsweise die sich auch rauslesen lassen aus der Beschlussempfehlung. Zum einen war das eben, was hier auch schon jetzt zweimal angeklungen ist, die etwas unscharfe Definition hinsichtlich des Fischbesatzes. Da wurde jetzt eine Verordnung versprochen, die werden wir uns mal angucken, was dann da letztlich auch drinsteht. Ich stimme durchaus zu, eine Verordnung ist etwas praxisorientierter, etwas praxisnäher, als ständig über ein Gesetz regulieren zu müssen. Aber wir bauen natürlich da auch auf dann eine entsprechend fachlich begründete Verordnung. Was uns sehr gestört hat, was auch in der Anhörung zum Ausdruck gekommen ist, ist die Ausweispflicht für minderjährige Angler. Und Herr Backhaus sagte eben selber, ja, es ist unglaublich toll, wie viele junge Menschen diesem Angelsport nachgehen. Und die wollen wir jetzt auch noch damit belästigen, dass sie mit ihren zehn oder elf Jahren ein Ausweisdokument mitführen müssen?! Wir sollten doch froh sein über jeden jungen Kerl, jedes junge Mädel, das, anstatt am Handy zu sitzen, die Angel in die Hand nimmt und raus in die Natur geht. Da brauchen wir nicht auch eine Ausweiskontrolle – vollkommen unnötig und überbürokratisiert meiner Ansicht nach. Ja, laute Kritik kam – und die ist auch wirklich nachhaltig geäußert worden – an den Ausführungen zu den Setzkeschern. Die sind absolut an der Praxis vorbei, wie sich gezeigt hat, in Teilen sogar gefährlich mit dem, was da vorgeschrieben ist hinsichtlich dann in der Handhabung, gerade in flachen Gewässern. Dahin gehend geht auch der Änderungsantrag der GRÜNEN, der heute hier vorliegt, in die richtige Richtung, auch wenn er in letzter Konsequenz wieder übers Ziel hinausschießt mit den Forderungen, die dann damit noch verbunden werden. Schade, somit von uns leider nicht mitzutragen, aber in der Grundtendenz richtig, ja. Positiv ist anzumerken – das ist hier eben auch dargelegt worden –, dass wir jetzt mit den Möglichkeiten zur Digitalisierung endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind. Bleibt abzuwarten, wie schnell und auch funktionabel das Ganze dann umgesetzt wird. Aber der Schritt ist in die richtige Richtung. Also insgesamt eine überschaubare Kritik. Wir werden mal schauen, wie sich dann die Umsetzung in der Praxis darstellen wird. Aufgrund der Punkte, die wir hier auch bemängelt haben in den Ausschussverhandlungen, können wir dem Gesetz so nicht komplett zustimmen, wollen es aber auch nicht ablehnen, daher von uns, so wie im Ausschuss auch, eine Enthaltung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
