Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein kurzer Blick ins Personalvertretungsgesetz. Die Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen und die bei uns im Hause damit Befassten nennen es immer liebevoll PersVG, finde ich eine wunderschöne Abkürzung, also das liebevoll PersVG genannte Gesetz, was in seinen Grundstrukturen aus dem Jahr 1992 stammt, ist von daher in die Jahre gekommen und an vielfältigen Stellen mit Sicherheit nicht mehr aktuell. Wir bereiten deshalb – die Abgeordnete hat es dankenswerterweise angesprochen – eine grundständige Novelle vor. Die wird uns aber erst im kommenden Jahr erreichen. Zurzeit sind wir in den Abschlussbemühungen eines Eckpunktepapiers, das wir als Innenministerium von den entsprechenden Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern des DGB und des DBB vorbereiten. Weil wir eben noch einige Zeit brauchen, bin ich dankbar dafür, dass wir quasi ein kleines Vorab, einen Appetizer der Koalitionsfraktionen in Form dieses Antrages haben, der nämlich für sehr dringende Punkte jetzt in das schnelle Gesetzgebungsverfahren soll. Wir würden das mit unseren sehr umfassenden Bemühungen in den zeitlichen Ansprüchen, die hier vorliegen, nicht umsetzen können. Es ist angesprochen worden, es geht um zwei große Dienstleistungen, um die uns die Arbeitnehmerseite an der Stelle dringend gebeten hat und was im Übrigen in Form der Bildungsministerin auf der Arbeitgeberseite gleichermaßen so gesehen wird. Erstens, nach der Pandemie sind alle Möglichkeiten, die schon während der Pandemie eher hemdsärmelig waren, sind alle Möglichkeiten für hybride und digitale Sitzungen hinfällig. Sie können natürlich als Personalvertretung eine Videokonferenz durchführen. Aber in Personalvertretungen werden nicht selten Beschlüsse gefasst, die im Übrigen für einzelne Beteiligte, beispielsweise bei der Beteiligung einer Personalvertretung bei Abmahnung oder Kündigungsverfahren können diese Beschlüsse durchaus in Rechtsstreitigkeiten erhebliche entscheidende Bedeutung haben. Es kommt also darauf an, darf ich auch in so einer hybriden oder digitalen Fassung Beschlüsse fassen, darf ich Beschlüsse fassen, mit denen ich im Zweifel auch den Arbeitgeber an anderen Stellen entsprechend hart angehe. Auch das ist durchaus die Aufgabe von Personalvertretungen. Auch das setzt aber im Zweifel voraus, dass bei solchen Aktivitäten wirksame Beschlüsse vorliegen. Von daher hat der Personalvertretungsbereich der öffentlichen Hand ein nachvollziehbar großes Interesse, dass diese Möglichkeiten wieder sehr schnell hergestellt werden. Nun muss man sagen, das war doch schon immer so. Ja, seit 1992 war das so, aber es haben sich eben Bedingungen verändert. Natürlich war das schon immer ein Flächenbundesland, aber wir haben gemeinsam an vielen Stellen ausprobiert, erfahren, festgestellt in der Pandemie, dass genau diese digitalen Formate funktionieren, und deshalb ist nachvollziehbar, dass gebeten worden ist, genau das hier für die Personalvertretungsarbeit kurzfristig möglich zu machen und eben nicht auf die große Novelle in ein oder anderthalb Jahren damit warten zu müssen. Meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus, ist angesprochen worden von Frau Tegtmeier, die entsprechenden Strukturveränderungen, nämlich die Abschaffung des LISA. Es gibt insgesamt durch die wieder eingeführte Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern eine deutlich geänderte Zusammensetzung in den Lehrerzimmern. Bislang werden zwei unterschiedliche, in einer Personalvertretung zwei unterschiedliche Zugänge gewährt. Es wird nämlich auf der einen Seite die Angestellten wählen, die Angestelltenvertreterinnen und -vertreter, und die Beamtinnen und Beamten wählen Beamtenvertretungen in die jeweiligen Personalvertretungen. Das ist aber in Wahrheit das gleiche Lehrerzimmer, es sind in der Regel die gleichen Bedingungen, es ist die gleiche Arbeit, es sind die gleichen Umfeldbedingungen. Von daher war sowohl der Bildungsministerin, aber insbesondere der gewerkschaftlichen, der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite bedeutsam, dass man hier diese vielleicht etwas tradierte Aufteilung aufgibt, die sich insbesondere in Lehrerzimmern nicht mehr erklären lässt, weil sie eher etwas mit Eintrittszeitpunkten zu tun hat, nämlich, wann wurde ich Lehrerin oder Lehrer, wann wurde ich schon verbeamtet oder seit wann bin ich eben im Angestelltenverhältnis tätig. Wir wollen ein Lehrerzimmer, wählen eine gemeinsame Personalvertretung, und genau das ist der Grund, weshalb wir Ihnen dankbar sind, dass Sie mit diesem Vorhaben uns die Möglichkeit geben, sehr schnell zu reagieren. Die Wahlen sind im kommenden Mai. Werden Sie die entsprechenden Aufstellungszeiträume, die Wahlvorbereitungszeiträume, all das mitberücksichtigen, müssen wir spätestens Ende dieses Jahres eine gesicherte Rechtssituation im Gesetz geschaffen haben, damit darauf aufbauend dann die neuen Personalvertretungen in den Lehrerzimmern in den Schulen unseres Landes gewählt werden können. Deswegen ganz herzlichen Dank für die Einbringung dieses dann deutlich schneller gehenden Verfahrens, als wir es zurzeit abbilden könnten! Ich wünsche engagierte Beratungen, bin Ihnen sehr dankbar und bin überzeugt davon, dass insbesondere die Personalvertretung, die Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften sehr, sehr dankbar aufnehmen, dass wir ihren dringenden Wunsch, das jetzt sehr schnell abzuwickeln, umsetzen. – Vielen Dank, ich wünsche Erfolg in den Beratungen und bedanke mich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
