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Thomas Krüger

SPD 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, dass sich der Petitionsausschuss nicht nur durch seine unmittelbare Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes auszeichnet, sondern dass es sich bei diesem Ausschuss um einen ganz besonders fleißigen Ausschuss handelt, (Beifall Rainer Albrecht, SPD) der Ihnen in dieser Wahlperiode bereits 13 Beschlussempfehlungen vorgelegt hat. Mit dieser Ihnen auf Drucksache 8/3885 vorgelegten Beschlussempfehlung empfehlen wir Ihnen zu insgesamt 55 Petitionen, die wir im Berichtszeitraum vom 1. März bis 31. Mai dieses Jahres behandelt haben, 55 Einzelbeschlüsse. Die Bandbreite dieser Einzelfälle ist enorm. So haben wir zum Beispiel eine Petition behandelt, bei der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgestellt haben, da für den Weg zur Bushaltestelle in diesem Dorf kein Fußweg zur Verfügung steht. Oder die Forderung eines Petenten, der sich dafür einsetzt, dass das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung auf selbstbestimmtes Wohnen mit bezahlbarem Wohnraum und weitgehenden Unterstützungsangeboten gestärkt werden soll. In einer weiteren Petition beschwerte sich eine Petentin über die von einem Landwirt eingesetzten Knallschreckgeräte zur Vergrämung der Tiere von seinen Ackerflächen. Die Landesregierung ist daher gebeten worden, die Beschwerde der Petentin weiter aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass die angrenzenden Schutzgebiete und die Anwohner künftig ausreichend vor schädlicher Lärmeinwirkung geschützt werden. Gleich mehrere Petitionen erreichten uns mit dem Ziel, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Hintergrund sind die sogenannten systemnahen Zeiten von Beamten, die seit Jahrzehnten für unseren Staat arbeiten. Nach aktueller Rechtslage werden bei der Altersversorgung von Beamten jene Zeiten nicht berücksichtigt, die durch eine besondere persönliche Nähe zum System der ehemaligen DDR gekennzeichnet sind, sowie die Zeiten, die vor einer systemnahen Tätigkeit liegen. Der Ausschuss empfiehlt daher einstimmig, die Petition der Landesregierung zu überweisen, um eine entsprechende Gesetzesänderung zu prüfen. Gerne bringe ich Ihnen noch die Statistik der aktuellen Sammelübersicht nahe. In 5 Fällen konnte dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang entsprochen werden. In 8 Fällen sieht der Petitionsausschuss weiteren Handlungsbedarf und empfiehlt eine Überweisung an die Landesregierung und in 4 Fällen an die Fraktionen. Bei 10 Petitionen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden und in 32 Fällen konnte zumindest eine Kompromisslösung erzielt werden. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss vier Sitzungen durchgeführt, dabei 10 Petitionen mit Vertretern der Ministerien durchgeführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht aufmerksam gelesen. Insofern sind Ihnen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die dem Parlament vorgetragen worden sind, bekannt. Auch haben Sie die Empfehlungen des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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