Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Vergabegesetz hatten wir ja schon eine ausführliche Debatte hier im Haus. Die Argumente wurden mehr als einmal ausgetauscht. Unsere Sicht auf die Dinge hat sich nicht geändert. Im Grundsatz halten wir das Vergabegesetz nach wie vor für richtig. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Sprechen Sie mal mit den Schleswig-Holsteiner Kollegen!) Hm! Es ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht absolut legitim, mit dem Vergabegesetz nicht nur die öffentliche Auftragsvergabe zu regeln, sondern auch weitere Ziele zu verfolgen, (René Domke, FDP: Warum machen die GRÜNEN das in Schleswig-Holstein?) zum Beispiel das arbeitsmarktpolitische Ziel einer höheren Tarifbindung. Das ist kein ungewöhnliches Vorgehen und mit Blick auf andere Bundesländer auch schon längst gängige Praxis. (René Domke, FDP: Und was hats gebracht?) Aus unserer Sicht … Es ist ja noch nicht mal ein Jahr alt. Entschuldigung! (René Domke, FDP: Nee, in den anderen Bundesländern.) Aus unserer Sicht ist das letztes Jahr modernisierte Tariftreue- und Vergabegesetz der richtige Weg. Mit diesem Gesetz sind diejenigen Betriebe im Werben um öffentliche Aufträge konkurrenzfähiger, die anständige Löhne zahlen. Ein ständiger Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten geht immer zulasten der Beschäftigten und führt am Ende dazu, dass sich das billigste Angebot durchsetzt, nicht aber das wirtschaftlichste. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Sie kriegen doch gar keine Arbeitskräfte mehr.) Kurzum, das kürzlich modernisierte Tariftreue- und Vergabegesetz ist eine sinnvolle Maßnahme, um sinnvolle Ziele zu erreichen. Und wenn das stimmt, was Sie sagen, dass sie keine Arbeitskräfte unter Tarif kriegen, dann verstehe ich das Problem nicht. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE – René Domke, FDP: Nee, dann braucht es das Gesetz nicht.) Der Schutz, (René Domke, FDP: Wir müssen doch nichts regeln, was funktioniert.) der Schutz der Arbeitnehmer, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs, eine gute Qualität bei Produkt und Dienstleistungen (Zuruf von René Domke, FDP) und nicht zuletzt die Erhöhung der Tarifbindung – der Gesetzentwurf der FDP verfolgt hier eine andere Logik. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gegen wen sind wir noch wettbewerbsfähig?) Aus diesem Grund werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – René Domke, FDP: Das ist auch überraschend.) Aber beim Tariftreue- und Vergabegesetz der Landesregierung haben wir nach wie vor Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands und halten die im Gesetz stehenden Schwellenwerte für zu gering. Diese liegen aktuell bei 10.000 Euro für Aufträge über Lieferung und Leistung und bei 50.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Wir hatten uns von Beginn an für eine moderate Erhöhung der Schwellenwerte im Gesetz ausgesprochen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich wiederhole hier noch einmal unsere Abwägungen. Schwellenwerte einzuführen, die es ab einem Auftragsvolumen in bestimmter Höhe erforderlich machen, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Alles abgelehnt.) einen Auftrag auszuschreiben, ist kein Selbstzweck, sondern aus Gründen der Transparenz sinnvoll und berechtigt. Doch je niedriger die Schwellenwerte gesetzt werden, desto mehr öffentliche Aufträge werden ausschreibungspflichtig und desto mehr bürokratischer Aufwand auf Verwaltungs- wie auf Unternehmensseite. Daraus folgt umgekehrt, höhere Schwellenwerte sind ein Weg, um Bürokratie zu reduzieren. (Zuruf von René Domke, FDP) Darüber hinaus ist Fakt, dass Preise und Löhne deutlich gestiegen sind, was ebenfalls für eine Anpassung der Schwellenwerte spricht. Wir fordern daher, wie bereits in der damaligen Debatte, eine gemäßigte Erhöhung der Schwellenwerte: 20.000 für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen und 75.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Diese Werte wurden in der Anhörung zum Vergabegesetz vonseiten der IHK in ihrer Stellungnahme als moderat genannt. Sie tragen den gerade im Bausektor deutlich gestiegenen Preisen Rechnung, sind unserer Ansicht nach aber dennoch mit dem Ziel des neuen Vergabegesetzes vereinbar. Im Übrigen hat auch Minister Meyer in der Debatte ums Vergabegesetz im November durchklingen lassen, dass man über die Höhe der Schwellenwerte noch mal sprechen müsse, (René Domke, FDP: Na, dann warten Sie mal drauf!) und grundsätzlich eine Anpassung beziehungsweise Erhöhung in Aussicht gestellt. Die Wertgrenzen bei Direktaufträgen wurden in der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen vom 19. April 24 teilweise ja bereits angepasst und entsprechend erhöht. Bei den Schwellenwerten im Vergabegesetz dürfen Sie jetzt gerne nachziehen, damit wir ein vernünftiges und akzeptables Tariftreuegesetz haben, wie Herr Meyer es in seiner Rede am 8. November 23 formuliert hat. Ich sagte es schon, dem FDP-Entwurf können wir so deshalb nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
