Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eins vorausschicken, das klang ja schon ein bisschen an, also die Novelle des Landesfischereigesetzes hat nicht das Potenzial der Brandbeschleunigung wie die Novelle des Landesjagdgesetzes. Da sind wir also doch deutlich einiger auseinandergegangen. Anlass war ja – das wurde mehrfach ja auch schon erwähnt –, das Onlinezugangsgesetz im Hinblick auf das Fischereigesetz anzuwenden beziehungsweise einzubringen und bei dieser Gelegenheit einige andere Änderungen gegebenenfalls hier vorzunehmen. In der Anhörung im Agrarausschuss gab es ja sowohl vom Landesanglerverband als auch von anderen Anzuhörenden einige, ich will nicht sagen, Kritikpunkte, aber Hinweise. In der Tat war es so, die Definition der heimischen Arten, Stichwort/Schrägstrich „Karpfen“, das war ja durchaus noch strittig zu dem Zeitpunkt. Wir haben ja heute auch noch einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu. Dann ging es um die sogenannten Setzkescher, die also von der Größe her so waren, dass sie also unpraktikabel waren, beim Einsatz von Booten zum Beispiel. Also es ist, da versenkt man dann Menschen, als dass man Fische fängt in Wirklichkeit. Dann ging es oder ging es nach wie vor auch um die Fangbegrenzungen für Fische, was also sowohl kleine als auch große Fische anbelangt. Da gibt es also durchaus auch unterschiedliche Auffassungen dazu. Dazu komme ich noch. Und es ging also auch um die Ausweispflicht für Jugendliche, also insbesondere unter 14 Jahren, die also normalerweise nicht mal einen Ausweis mitführen müssen. Insofern waren zahlreiche Positionen der Oppositionsfraktionen auch durch Änderungsanträge aufgegriffen worden, auch wenn also unseren Anträgen dort nicht zugestimmt wurde, aber viele inhaltlich übernommen wurden von den Koalitionsfraktionen. Es ist uns also angeboten worden, auch auf diese Anträge mit raufzugehen. Das haben wir aus, ich sag mal, formalen oder Gründen dann nicht gemacht, sondern haben natürlich unsere eigenen Anträge gestellt, teilweise auch vor den Koalitionsfraktionen. Nun kann man sich natürlich fragen, Henne oder Ei, wer war eher da. Ich glaube, da wird es auch nach wie vor zwei Positionen dazu geben. Auf alle Fälle ist es aber Ausdruck, ich sage mal, auch ein Stück weit der bisher teilweise geübten Politik der Koalitionsfraktionen, hier die Opposition in dieser Art und Weise einzubeziehen oder auch nicht. Es ist natürlich immer noch strittig, die Art und Weise – ich komme noch mal zum Karpfen zurück –, wie man heimische Arten hier einbeziehen will. Wir haben uns dafür ausgesprochen, das im Gesetz durch eine Positivliste zu tun. Herr Schiefler führte aus, dass es also jetzt nach wie vor per Verordnung passieren soll. Das kann man tun, das muss man aber nicht tun. Das heißt, wenn man das Gesetz schon anfässt, wäre es eine günstige Gelegenheit gewesen, es jetzt auch dort gleich so reinzuschreiben, denn wir haben also mit Verordnungen beziehungsweise Erlassen doch im Rahmen des Landesjagdgesetzes nicht immer die besten, ich möchte fast sagen, einschlägigen Erfahrungen gemacht. Und das hat man hier auch ohne Weiteres machen und durchsetzen können, umsetzen können. Zusagen, die im Rahmen eines Gesetzes gemacht werden, sind eben kein Gesetz, und Erlasse und Verordnungen kamen erst später. Insofern hoffen wir, dass es hier also zu keiner Kollision der Betroffenen kommen wird. Nun stellt sich – auch dazu haben wir heute noch einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem wir vermutlich zustimmen werden –, warum also nicht strafmündige Kinder einen Ausweis dabei führen sollen, da wäre die bisherige Regelung weiterhin nicht schwierig. Sicherlich kann man alle möglichen zusätzlichen Ausweise einführen. Ob das sinnhaftig ist, muss sich zeigen. Aber auch natürlich sind digitale Ausweise durchaus mal, können verschwinden. Ich erinnere mal an Cyberangriffe auf einige Landkreise hier. Ob da alles wiederkommt, wie es mal war, weiß keiner. Einen Zettel kann man auch zur Not 500 Jahre aufbewahren. Aber ein Punkt, den wir noch mal kurz ansprechen müssen, ist die Fangregelung auch für zu große Fische. Ich sage mal einfach „zu große Fische“, damit alle das verstehen, wenn man dadurch künstlich in die Alterspyramide eingreift. Diese generelle Regelung halten wir für nicht zweckdienlich. Es gibt einzelne Fischarten und einzelne Habitate, wo es Sinn machen kann, es gibt aber ebenso Fischarten und Habitate, wo es genau verkehrt herum ist. Insofern sind wir mit dem Gesetzentwurf überwiegend einverstanden, würden das aber noch mal herausstellen wollen, dass es also auch, wie gesagt, durchaus schädlich sein kann, gerade bei Raubfischarten in abgeschlossenen Gewässern, das also auf diese Art und Weise zu regeln. Ja, lassen Sie mich das an der Stelle noch sagen – fünf Minuten sind gleich rum –, das Schnitzel ist der beste Fisch! (allgemeine Heiterkeit) Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
