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Torsten Koplin

Die Linke 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Baustelle, der Bauplan stammt aus dem letzten Jahrhundert, die Werkzeuge sind veraltet und trotzdem erwarten alle, dass das Gebäude stabil und modern wird. Genau in dieser Situation befinden wir uns heute. Unser Personalvertretungsgesetz muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass digitale Sitzungen nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch effizient und notwendig sind. Die Präsenzpflicht hat in Zeiten der Kontaktbeschränkungen die Arbeit der Personalvertretungen erheblich erschwert. Darum wurden vorübergehend Möglichkeiten geschaffen, in digitaler Form zu beraten. Diese Regelungen – das ist hier jetzt schon mehrfach gesagt worden – laufen aus. Es ist an der Zeit, mit einer neuen Fassung zu ermöglichen, Sitzungen weiterhin vollständig oder teilweise digital durchzuführen. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Personalräte und trägt den modernen Arbeitsbedingungen Rechnung. Der Personalrat muss dabei organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Inhalten der Sitzung haben. Obwohl ein absoluter Schutz vor Kenntnisnahme durch Dritte nicht gewährleistet werden kann, muss der Personalrat alles tun, was in seiner Macht steht, um dies zu verhindern. Dies schließt ein, dass die zugeschalteten Mitglieder bestätigen, dass nur berechtigte Personen anwesend sind und dass sie sofort informieren, falls Unbefugte den Raum betreten. Die Maßnahmen sind vollkommen angemessen, um die Vertraulichkeit der Sitzungsinhalte zu wahren, auch wenn ein absoluter Schutz nicht möglich ist, wie wir wissen. Die Protokollierungspflicht und technische Vorkehrungen stärken die Sicherheit. Das Verbot von Aufzeichnungen schützt zusätzlich vor unerwünschtem Zugriff auf sensible Informationen. Insgesamt wird durch diese Vorhaben ein hohes Maß an Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet. Die Paragrafen 26 und 78 bieten klare und präzise Regelungen zur Durchführung und Organisation der Sitzungen des Personalrats sowie zur Vertretung der Referendarinnen und Referendare im Lehramt. Die Beschäftigten im Dienstverhältnis als Lehrerinnen und Lehrer wählen den Personalrat der Lehrkräfte. Referendarinnen und Referendare hingegen werden der Jugend- und Ausbildungsvertretung zugeordnet, die dem Lehrerhauptpersonalrat angegliedert ist, und zwar aufgrund der fachlichen Nähe und speziellen Affinität zu den Themen und Problemen der angehenden Lehrkräfte. Die spezifischen Regelungen für die Jugend- und Ausbildungsvertretung unterstreichen die umfassende Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse innerhalb des Bildungssystems. Strukturveränderungen im Bildungswesen machen es ebenfalls erforderlich, die Regelungen für die Wahl und Arbeit der Personalvertretung anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesinstitut für Schule und Ausbildung, LISA, war eine zentrale Institution für die Lehrkräftefortbildung und die Schulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit seiner Auflösung sind bisherige Regelungen zur Wahl und Arbeit der Personalvertretung, die das LISA betrafen, obsolet geworden. Die Neustrukturierung des Schulsystems, wie die Etablierung neuer Schulformen und die Anpassung bestehender Strukturen, erfordert die Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. Diese sollen die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Schulformen von Grundschulen über Gymnasien bis hin zu beruflichen Schulen angemessen beachten und ihre jeweiligen Interessen vertreten werden können. Das bisherige Grundprinzip, dass eine Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits vornimmt, ist im Bildungsbereich nicht mehr zeitgemäß. Die Harmonisierung der besoldungs- und tarifrechtlichen Belange beider Gruppen rechtfertigt die Abschaffung dieser Differenzierung. Dies vereinfacht die Arbeitsprozesse und fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Lehrkräfte. Um Regelungslücken zu vermeiden, sollen die bis Ende 2024 geltenden Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes weiterhin Anwendung finden. Dies gewährleistet eine nahtlose Übergangszeit und gibt uns die notwendige Zeit, um umfassende Reformen vorzubereiten. Die vorgeschlagenen Änderungen verursachen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte. Auch der Verwaltungsaufwand bleibt unverändert. Die Änderungen sind somit nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich vernünftig. Zum Schluss lassen Sie mich zur Notwendigkeit von Anpassungen eine kleine, aber wahre Geschichte erzählen. Vor Kurzem berichtete mir jemand von einer privaten Bildungseinrichtung über einen Vorfall, der uns zeigt, warum wir dringend handeln müssen. Die Lehrkräfte dieser Einrichtungen hatten sich entschlossen, einen Personalrat zu wählen, um sich unter anderem für dort erforderliche Veränderungen einzusetzen. Da die Zweigstellen über ganz Deutschland verteilt liegen, entschieden sie sich, die Versammlung digital abzuhalten. Alles lief reibungslos und sie waren zufrieden mit ihrer Entscheidung, moderne Technik zu nutzen und den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Doch die Freude währte nicht lange, der Träger verweigerte die Anerkennung. Die Begründung war, die Wahl sei ungültig, weil sie digital statt in Präsenz stattfand. Die Lehrkräfte waren fassungslos und enttäuscht. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Sie hatten sich in der schwierigen Situation – ich bin gleich fertig – innovativ gezeigt. Also auch das ist ein Punkt, wo wir sagen, es ist ratsam, diese gesetzliche Regelung neu zu fassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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