Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Der Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich liegt uns nun in der Zweiten Lesung vor. Grund für die außerordentliche Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes ist die Tatsache, dass der Bund Gelder für bestimmte Angelegenheiten bereitstellt und wir auch einige formale Änderungen benötigen – es wurde eben schon ausgeführt – zu den Amtswehrführungen und auch zu den Sonderbelastungszuweisungen aus der Energiekrise. In vier Abschnitte untergliedert will die Regierungskoalition – nicht die Landesregierung hier in diesem Fall – nun diese Bundesmittel weiterverteilen und ins Gesetz gießen. Wir werden uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Und ich will das kurz einordnen, warum, denn wir können im Prinzip heute auch beschließen, was wir wollen, die finanzielle Lage des Landes ist aber derzeit so ungewiss und unsicher wie auch die Planung der Bundesregierung. Wir hatten in den vergangenen zwei Wochen mehrere Hiobsbotschaften. Zum einen schlug die Mai-Steuerschätzung heftig ins Kontor. Wenn wir nett rechnen, dann schlagen wir da mit 600 Millionen Euro Defizit bis Ende 2027 zu Buche. Zum anderen prasselte jetzt die erschütternde Katastrophenmeldung des stark abgesunkenen Bevölkerungs… oder des Bevölkerungsrückgangs durch den Mikrozensus auf uns ein im Finanzausschuss. Über 900 Millionen Euro werden wir alleine bis Ende 2027 in der Kasse vermissen durch weniger zugewiesene Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, und das alles unter dem ohnehin über uns schwebenden Damoklesschwert der noch offenen, nicht gedeckten Handlungsbedarfe aus der Mittelfristigen Finanzplanung, die auch mit ungefähr 900 Millionen Euro bis Ende 2027 beziffert wurden durch die Landesregierung selbst. In den nächsten dreieinhalb Jahren fehlen uns nett gerechnet 2 Milliarden, pessimistisch gerechnet 2,5 Milliarden Euro in der Landeskasse. Wir brauchen also nicht nur ein neues FAG jetzt eigentlich, sondern eigentlich einen komplett neuen Nachtragshaushalt. Und daher müssen wir uns die Frage stellen, ob wir die Zielsetzung der Bundesmittel überhaupt noch durch genügend Eigenmittel dann künftig decken können. Die Anpassung der Formalitäten ist ja kein Problem. Wir sind uns auch alle einig, dass die Zulagen für die Feuerwehren weiter gewährt sein müssen und auch die Verlängerung der Frist zur Beantragung der Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit der Energiekrise 22/23 sinnvoll ist, aber das Thema Startchancen-Programm und die Kommunale Wärmeplanung werden da etwas heikler. Das Startchancen-Programm zum Beispiel kommuniziert ganz offen nun seitens der Bundesregierung, dass Migrantenkinder Bildungslücken haben. Deshalb will man spezielle Schulen nun fördern. Eine Liste mit 72 Schulen wurde hier durch die Landesregierung bereits erstellt. Von den 2 Milliarden Euro für die Bundesländer bekommt Mecklenburg-Vorpommern immerhin 17 Millionen Euro jährlich ab für die nächsten zehn Jahre. Zu den Mitteln des Bundes kommen dann aber noch die Zuschüsse von Land und Schulträgern. „Eine kleine Grundschule könnte so zum Beispiel auf 130.000 Euro Fördermittel jährlich kommen“, berichtet der NDR, entweder für bauliche Maßnahmen, Fachpersonal oder Lernförderung. Klingt jetzt nicht unbedingt nach viel, ist es auch nicht. Aber die Krux an der Sache sind die 30 Prozent Eigenanteil an der Richtlinie, die nicht durch etwaige europäische Fördermittel gedeckt werden können. Auch beim Bildungsministerium muss durch die eklatante Finanzsituation jetzt gespart werden. Und es bleibt eben fraglich, ob das Land und auch die Kommunen diesen Eigenanteil überhaupt noch stemmen können in Zukunft. Wir hoffen jedenfalls, dass das Geld auch in sinnvolle bauliche und Wissensprojekte für alle Kinder umgesetzt wird und das ganze Projekt nicht nur eine Scharade ist, um die eklatanten Sprach- und Bildungsmängel, insbesondere bei den Migrantenkindern, zu lösen. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet allerdings das viele Geld, das nun für die Planung der sogenannten kommunalen Wärmeplanung aufgewendet werden soll. 500 Millionen Euro sollen im gesamten Bundesgebiet nun dazugegeben werden bis 2028, um die Wärmeversorgung vor Ort noch einmal zu planen, klimaneutral. Letztendlich sollte man Dinge aber auch nur planen, wenn man sie auch komplett umsetzen will und kann. Bei einer geplanten Einführung einer sogenannten klimaneutralen dekarbonisierten Wärmeplanung durch den Bund mit einer entsprechenden Gesetzgebung müssten aber zusätzlich auch die zu erwartenden Investitions- und Folgekosten der Kommunen und auch der Gesellschaft finanziell und langfristig abgesichert und weitere Förderungen für die zahlreichen Wärmeplanungsprojekte bereitgestellt werden. Und hier gibt es eben noch nichts Konkretes vom Bund und vom Land. Kein Mensch würde ohne Eigenkapital sich ein Haus vom Architekten planen lassen, wenn er weiß, dass er das Haus eh nicht bauen kann. In dem Sinne sollten wir das Geld jetzt hier nicht ablehnen, aber die Bundesmittel schon hinterfragen, insbesondere die Wirksamkeit und insbesondere die derzeitigen Rahmenbedingungen hier in der Landeskasse. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
