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Barbara Becker-Hornickel

FDP 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diesen Gesetzentwurf hatten wir ja bereits im Rahmen der Ersten Lesung im März debattiert. Und, ja, wir hatten in der Tat zunächst Bedenken wegen des Datenschutzes, der uns Liberalen ja besonders am Herzen liegt. Nach der Anhörung im Sozialausschuss konnten jedoch viele, eigentlich fast alle Zweifel ausgeräumt werden. Und auch die Praxis hat uns gespiegelt, dass sie die geplanten Neuregelungen durchaus unterstützt. Der Gesetzentwurf stärkt grundsätzlich die Forschung und die Kooperation der Krankenhäuser. Er fördert die Digitalisierung und die Entwicklung von spezifischen Behandlungsmethoden. Damit kommen wir dem Ziel eines lernenden Gesundheitssystems ein Stück näher. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dieses Gesetz flankiert auf Bundesebene durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Forschung. Dem Datenschutz wird ausreichend – das hat die Anhörung gezeigt, und ich denke, unser Datenschützer ist da durchaus glaubwürdig – Rechnung getragen. Dafür sorgen verschiedene Sicherungsmechanismen, die Pseudonymisierung, ein schweres Wort, der Daten durch die Treuhandstelle, die vorherige Anonymisierung der Daten oder die ausschließliche Forschung im eigenen Haus – das war ja auch meinem Vorredner besonders wichtig – in getrennten Systemen. Zusätzlich zu dem Gesetz gilt es nun, die praktische Arbeit der forschenden Mediziner zu optimieren. Und da sind wir wieder bei unserem Lieblingsthema, dem Bürokratieabbau. Daher, liebe Landesregierung, nicht auf dem Gesetz ausruhen, sondern dieses zum Anlass nehmen, die administrativen Hürden in den Kliniken genau in Augenschein zu nehmen. Hier brauchen wir deutlich mehr Entlastung. Der Klinikalltag ist schon erheblich verdichtet und bringt viele Menschen, die dort arbeiten, an den Rand ihrer Belastbarkeit. Wir hatten im Juni unseren Antrag zum Bürokratieabbau im Rahmen der Krankenhausreform eingebracht. Die Forderungen bleiben nach wie vor hochaktuell. Hören Sie auf die Praktiker! Diese werden Ihnen die relevanten Stellschrauben aufzeigen. Nur so können wir die Forschung in den Krankenhäusern wirklich stärken. Ein Wort noch zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses: Die Klarstellung zum Umgang mit dem Datenschutz im Falle von Treuhandstellen mit Sitz außerhalb der EU sehen wir als durchaus sinnvoll und notwendig an. – Vielen Dank! Wir werden dem Antrag zum Gesetz zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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