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David Wulff

FDP 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema SOG begleitet uns natürlich intensiv in dieser kompletten Legislatur an verschiedenen Punkten. Und für uns als Liberale ist natürlich das Verhältnis von Bürger und Staat ein sehr essenzielles. Das ist Teil unserer DNA, regelmäßig zu prüfen, wie steht der Staat zu seinen Bürgern, der Bürger zu seinem Staat. Und gerade die Polizei als Ausdruck staatlichen Willens und staatlicher Gewalt unterliegt natürlich auch gerade bei uns in der FDP einer besonderen Aufmerksamkeit an der Stelle. Das ist der Grundsatz, mit dem wir auch an das Thema SOG herangehen. Die AfD präsentiert hier einen Gesetzentwurf über die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für sogenannte Gefährderansprache – eine für unsere Polizeibeamten durchaus nützliche Maßnahme. Aber bevor wir hier voreilige Schlüsse ziehen, lassen Sie uns doch einmal die Fakten und die geltende Rechtslage objektiv betrachten. Sie bringen einen zentralen Punkt selber in diese Debatte ein und das ist der Wesentlichkeitsgrundsatz. Dieser Grundsatz besagt, dass wesentliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur durch formelle Gesetze geregelt sein können und auch geregelt werden müssen. Ob die Gefährderansprache einen solchen wesentlichen Eingriff darstellt, würde ich an dieser Stelle aber einfach mal hart bezweifeln. Lassen Sie uns doch die Intensität des Grundrechtseingriffs durch eine Gefährderansprache einmal genauer betrachten. Die Polizisten sprechen oder schreiben einen potenziellen Gefährder im Vorfeld einer konkreten Straftat. Es ist also eine rein präventive Maßnahme – da ist noch gar nicht viel passiert –, die darauf abzielt, vielleicht auch erst einmal die Person zu identifizieren, die da unter Umständen eine Gefährderrolle einnehmen könnte oder eben auch nicht. Und dieses präventive Handeln halte ich für eine sehr gute und niedrigschwellige Maßnahme von der Polizei. Es ist aber auch wichtig zu betonen, die Maßnahme stellt keine Sanktion dar, es hat keine Konsequenzen an der Stelle. Und verglichen mit anderen Maßnahmen mit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage ist sie in ihrer Intensität weit weniger einschneidend – deswegen für uns auch ein sinnvolles Mittel. Interessanterweise sprechen Sie auch die Gefährderansprache überhaupt nicht an und eine Maßnahme, die durchaus in Grundrechte der Bürger eingreifen könnte. Aber wir alle wissen ja, auf welchem Fall diese Diskussion vermutlich eigentlich beruht: Ribnitz-Damgarten. Das war ja hier im Landtag rauf und runter diskutiert worden, insbesondere von der AfD. Ist jetzt vielleicht eine Mutmaßung, können Sie gerne noch einmal einordnen, Herr Kramer, aber der Verdacht drängt sich da doch leider auf. Polizeiliches Ermessen kann immer wieder in den Mittelpunkt kritischer Überprüfung staatlichen Handelns gestellt werden – für uns als Liberale sogar ein Muss. Polizeiliches Handeln muss regelmäßig überprüft werden. Wir haben aber auch den Grundsatz, Paragraf 13 SOG, diese Generalklausel, die angesprochen wurde, eigentlich ein sehr, sehr gutes Instrument, mit dem die Polizei arbeiten kann. Und ich hatte auch das Vergnügen gehabt, auch mal der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Güstrow beiwohnen zu dürfen, wo insbesondere auch die Ansprache von Jugendlichen mit drin war, von potenziellen Gefährdern oder potenziellen Straftätern in unterschiedlichen Kontexten. Und unsere Beamten hier in der Landespolizei, die werden sehr gut geschult, die werden sehr gut geschult darauf, wie sie mit den Menschen umgehen müssen, in welchen Situationen sie eine Ansprache machen können und in welcher sinnvollerweise nicht. Und da war gerade auch der Paragraf 13, die General… (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ja, ich war ja dann … (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich habe die Vorlesung da auch schon mal mitmachen dürfen, war auch keine Expertenanhörung, und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass unsere Polizei eine sehr gute Ausbildung hier genießt. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, das unterschreibe ich auch.) Und deswegen glaube ich auch, dass wir mit dem Paragrafen 13 hier eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage haben. Und wie gesagt, für uns ist das Verhältnis von Bürger und Staat ein essenzielles und wir wollen nicht mehr Eingriffe der Polizei als nötig ermöglichen. Wir wollen aber auch unserer Polizei alles nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit sie ihren staatlichen Auftrag erfüllen kann, um für die Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu sorgen. Das ist unsere Prämisse. Und deswegen sagen wir, den Antrag lehnen wir an der Stelle ab. Das, was wir momentan haben, ist für uns ausreichend und funktionierend. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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