Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Geschäftsordnungsänderung nun final vorliegend – ein langer Weg. Es ist bereits angeklungen, die Erkenntnis, dass wir mit der alten Geschäftsordnung nicht wirklich zurande kommen, ist ja nun nicht von gestern, sondern schon über ein Jahr alt, ich glaube, sogar noch älter als ein Jahr. Daher ist es durchaus erfreulich, dass wir nunmehr zu einer Anpassung kommen. Die Notwendigkeit ist ausreichend dargestellt worden. Es sind einfach mehr Fraktionen geworden als in der 7. Wahlperiode, somit also auch mehr Redebedarf, mehr Anträge, aber eben halt auch insgesamt mehr Debattenfreudigkeit, würde ich sagen. Hinzu kommen die mittlerweile sehr gut und sehr häufig genutzten Instrumente der Zwischenfrage und auch der Kurzintervention, die ja die Debatte auch ungemein beleben. Umso betrüblicher ist es, dass gerade die Kurzintervention, die ich als sehr wertvoll empfinde für die Debatte, so massiv eingekürzt werden soll. Dazu gleich noch mehr. Wichtig ist auch – und das dürfen wir nicht vergessen –, dass wir natürlich hier, das ist eben angeklungen, auch eine gewisse Transparenz und Öffentlichkeitspflicht gegenüber den Wählern, den Menschen da draußen im Land haben. Und da ist es eben auch nicht gerade sehr zuträglich, wenn wir hier abends um 21 oder 22 Uhr noch tagen. Zum einen werden die Debattenbeiträge meistens nicht wertvoller zu späterer Stunde, und zum anderen kann man eben auch nicht von den Menschen verlangen, dass sie abends um 22 Uhr noch Lust darauf haben. Also wir stellen fest, die alte Geschäftsordnung war überholt, eine neue musste her, angepasst eben an sechs Fraktionen. Vielleicht können wir 2026 wieder zur alten zurück, wenn hier weniger Fraktionen sitzen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Der größte Hebel, der größte Hebel ist natürlich ganz klar die Reduzierung der Redezeiten. Interessant wird sicherlich das Budget werden, dieses Zeitbudget. Da müssen wir mal gucken, wie wir damit umgehen können. Da sind sicherlich die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Schriftführer dann deutlich mehr gefragt als bisher, da zu gucken, dass das alles entsprechend arrangiert wird. Das wird sich aber auch einschleifen, denke ich. Zu dem Punkt, mit dem wir nicht wirklich zufrieden sind, das hatte ich eben schon angesprochen: Das ist die Einschränkung des Instruments der Kurzintervention. Ich persönlich finde, die Kurzintervention ist eigentlich gerade das, was eine Debatte hier häufig belebt hat, wenn eben ein Redner direkt konfrontiert wurde nach seiner Rede mit eben einer anderen Meinung, daraufhin auch wieder Stellung nehmen konnte. Das macht eine Debatte aus und nicht das Ablesen von Texten hier vorne. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das finde ich also sehr schade, dass man das jetzt hier eingeschränkt hat und eben nur noch zwei Interventionen je Debatte insgesamt zulässt, was ja auch sehr schwierig in der Planung ist. Also ich muss mich ja quasi zurückhalten bis zum letzten Redner in der Sorge, davor eventuell dann da keine Möglichkeit mehr zu haben, noch eine Kurzintervention zu ziehen. Das finde ich also sehr schade, das hätten wir uns anders gewünscht. Was jetzt natürlich auch noch hinzugekommen ist, ist der Änderungsantrag, der, glaube ich, noch hinzugekommen ist, die Zuteilung der zusätzlichen Redezeit bei Überschreitung der Redezeiten durch Mitglieder der Landesregierung. Im ersten Entwurf hieß es ganz klar, es wird auf die Oppositionsfraktionen nach dem üblichen System verteilt, nämlich entsprechend der Stärke. Das ist demokratisch, so gehört es sich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Jetzt in dem Änderungsantrag versucht man natürlich offenbar, die beiden Vasallenfraktionen FDP und GRÜNE damit irgendwie ruhigzustellen, dass sie mitgespielt haben, indem man ihnen jetzt hier, obwohl sie sehr klein sind, obwohl sie vom Wähler hier nur mit einem kleinen Anteil reingewählt worden sind … Jetzt im Vergleich zur CDU und AfD sie dermaßen zu übervorteilen, spricht für sich, zeigt, wes Geistes Kind hier offenbar herrscht. Zu dem Änderungsantrag der CDU: Befragung der Ministerpräsidentin können wir mittragen. Es ist ein schönes Instrument, haben wir im Bundestag auch. Es ist durchaus auch mal wertvoll, den Regierungschef/die Regierungschefin direkt auf ihr Handeln anzusprechen und auch Rede und Antwort stehen zu lassen – tut sicherlich auch der Transparenz der Regierungsarbeit sehr gut. Und zu guter Letzt noch, weil es ja eben auch hier in diesem ganzen Konglomerat mitverhandelt wird: die Öffentlichkeit der Ausschüsse. Da sind wir absolut dafür. Sowohl der FDP- als auch der GRÜNEN-Antrag ist in dem Fall zu bejahen, denn selbstverständlich müssen Ausschüsse auch öffentlich sein. Wir verhandeln schließlich Dinge, die die Menschen da draußen vollumfänglich mit betreffen. Und das hat nicht hinter verschlossener Tür zu passieren, sondern unter voller Transparenz und Öffentlichkeitswahrung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Also in dem Sinne, wir werden uns bei einigen Punkten heute sicherlich enthalten müssen, aber im Großen und Ganzen tragen wir die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung mit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
