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Christian Pegel

10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst würde ich vorneweg ein bisschen Wasser in den Wein geben wollen. Sie waren so sehr stark bei der reinen Eingriffshandlung, die mit der Gefährderansprache einhergeht. Die Gefährderansprache ist, wenn wir realistisch draufgucken, ein Zwitter, diesen Zwitter zwischen einer präventiven Maßnahme, ich will gar nicht erst in eine Situation der konkreten Verletzung von Sicherheit und Ordnung kommen, denn dann wäre ich schon direkt in Paragraf 13 der allgemeinen Ermächtigungsgrundlage für polizeiliches oder ordnungsbehördliches Handeln oder aber in einer der vielen Spezialtatbestände, die es dahinter gibt, sondern ich will eigentlich vor diese Welle kommen, vor diese Lage kommen. Ich habe also eine Situation, wo wir den Eindruck haben, da kriselt es zwischen Nachbarn immer mal regelmäßig und einer schlägt über die Stränge. Dann gibt es nicht selten den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, die eben nicht abwarten, bis das erste Mal jemand im Zweifel im Jumm – das sind ja dann oft sehr spezielle Lebenslagen, die dort prägend sind – mit einem Messer oder Ähnlichem auf die Beteiligten zugeht, sondern wir haben vorher die klare Ansprache, den klaren Hinweis, dass da ein Dauerkonflikt feststellbar ist, dass Sorge besteht, dass das aus dem Ruder läuft, und dann ist es eben quasi der Schritt davor. Und deshalb bin ich nicht ganz sicher, ob ich mit der Einordnung in den Eingriffsermächtigungsbefugnissen so richtig glücklich bin. Noch mal: Zwitterrolle zwischen beidem. Das ist natürlich nach der Prävention, die sich an die Allgemeinheit wendet. Dass sie mit Fahrradlicht fahren sollen, würden wir Ihnen allen gern an die Hand geben, sofern es dunkel ist. Es ist der Punkt, wo jemand noch nicht in der Ordnungswidrigkeit, in der Straftat, in der Verletzung der entsprechenden Maßgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, aber man Sorge hat, dass er verdächtig nah rankommen könnte, und man sowohl für diejenigen, die potenziell Opfer sind, aber auch für die, die potenziell reintappen, einen Schritt davor geht. Das vielleicht mal zur Einordnung. Gleichwohl braucht man als polizeiliche Maßnahme, als ordnungsbehördliche Maßnahme selbstverständlich eine Ermächtigungsgrundlage, ich brauche etwas, worauf ich mich stütze, das ist völlig unstreitig. Noch einmal: Für präventive Maßnahmen, für die Prävention der Polizei gibt es aber ausdrückliche Befugnisse im Sicherheits- und Ordnungsgesetz und selbstverständlich auch dafür, selbst im Extremfall ordnungsbehördlich einzugreifen, wenn es dann entsprechend rustikaler zur Sache geht. Sie haben gesagt, das, was wir momentan dort haben, scheint Ihnen nicht ausreichend. Paragraf 13, diese allgemeine Eingriffsbestimmung – das ist mal ein bisschen salopp formuliert –, die sagt, alles das, was erforderlich ist, um eine aufziehende oder eingetretene Gefährdung oder Verletzung der Sicherheit und Ordnung abzuwenden, das dürfen Ordnungsbehörden/Polizeibehörden in so einer Situation nach ihrem Ermessen ergreifen. Und dann greifen so ganz allgemeine Grundsätze, die wir hier breit diskutiert haben. Wenn ich verschiedene Möglichkeiten habe, die eine tut mir weh, die andere weniger, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit habe ich die zu wählen, die weniger weh tut, die weniger in Rechte eingreift, die weniger gravierend ist. Aber selbstverständlich darf ich mit meinen Maßnahmen sicherstellen und muss keine Risiken eingehen, darf sicherstellen, dass diese Störung auch tatsächlich unterbunden wird. Solche Tatbestände sind ein aus Sicht von Juristinnen und Juristen jetzt sehr theoretisch echtes Erfolgskonzept der letzten 150 Jahre. Wenn Sie in die alten Gesetzgebungspakete von vor 200/250/300 Jahren gucken, dann sind die mehrbändig und haben quasi jeden Einzelfall sehr detailliert geregelt. Und das Bemühen der letzten 130 bis 150 Jahre ist gewesen, eben gerade in möglichst abstraktere Tatbestände zurückzukehren und damit, erstens, einer Vielzahl von neuen Sachverhalten, die man gar nicht immer alle vorhersehen kann, schon in so einer Abstraktion auch Genüge zu tun und, zweitens, am Ende gesetzliche Werke ein bisschen übersichtlicher zu gestalten und zu sagen, da steckt dann eben in einer abstrakteren, allgemeineren Norm eine Vielzahl von Sachverhalten drin. Mich überzeugt dieses Konzept immer sehr. Ich finde, das ist etwas, was uns alle entschlacken hilft, und werbe deshalb sehr dafür, dass mit Paragraf 13 eben auch eine gute Erfassung einer Vielzahl von Sachverhalten gegeben ist. Die Frage, ob man sagt, und jetzt brauchen wir dafür eine gesonderte, macht dann die Frage auf: Wofür noch? Wenn wir Kolleginnen und Kollegen in Streifenwagen, in den Polizeirevieren fragen würden, hätten die möglicherweise noch mehr Wünsche, das kann ich nicht ausschließen. Weil wir das gemeinsam nicht ausschließen können und weil im Übrigen auch dieser Gesetzgeber, wenn auch in der alten Zusammensetzung des letzten Landtages, das nicht ausschließen konnte, hat er der Landesregierung damals schon an die Hand gegeben mit der Schaffung – 2016/17 – neuer Eingriffsbefugnisse – ich glaube, 2020 ist es sogar erst gewesen –, neue Eingriffsbefugnisse. Da hat man im Rahmen von Terrorismusabwehr und Ähnlichem im Polizeigesetz eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten geschaffen. Auftrag war, guckt euch bis Ende 24 an, machen die alle Sinn, sind die so richtig, brauchen wir mehr, brauchen wir weniger, greift das zu weit ein, nicht weit genug. All das ist im Prozess einer Evaluierung – schönes neudeutsches Wort –, aber ein Stück weit die Überprüfung all dessen inbegriffen. Alle Beteiligten, zumindest die innenpolitisch aktiv sind in diesem Hohen Hause, sind von uns bereits für August eingeladen worden. Gemeinsam mit der Hochschule in Güstrow werden wir ein anderthalbtägiges Symposium machen, wo wir die Kritiker, die Fachleute, auch die eigenen Kolleginnen und Kollegen versuchen einzubinden. Die Idee ist also, jetzt ein bisschen sammeln und sortieren zu gehen, dann auch gemeinsam mal kritisch draufzugucken, wie viel wollen wir, haben wir genug, haben wir zu viel. Ich weiß, dass da die Bandbreite groß ist, aber wir glauben, dass so eine Auseinandersetzung miteinander uns da gemeinsam hilft. Deswegen meine dringende Bitte, jetzt nicht lauter Einzelpuzzleteile zu nehmen, sondern es wird eine aus der Evaluierung große Novelle des SOG, oder größere, im kommenden Jahr anstehen müssen. Man wird diese Ergebnisse ja umsetzen müssen. Deshalb meine herzliche Bitte, wenn man diskutiert, brauchen wir Neues, brauchen wir weniger – all das in die SOG-Novelle des nächsten Jahres hineintun, gern mit ins Symposium einbringen, das wir im August haben, und dann in die weiteren Folgeberatungen, die auch der Innenausschuss hoffentlich, dankenswerterweise, begleiten wird im zweiten Halbjahr. Ich habe grundsätzlich Bedenken, ob wir wirklich eine Vielzahl von Einzeltatbeständen schaffen, aber wenn wir über so etwas nachdenken, dann bitte im großen Konzert! – Ganz herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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