Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Aufgabe des Staates, die Gesundheit der Menschen zu schützen und durch Förderung des medizinischen Fortschritts ihre gesundheitlichen Versorgungsmöglichkeiten und die Gesundheitsprävention fortlaufend zu verbessern. Zudem gibt es ein gesellschaftliches Interesse daran, unseren Standort attraktiv für Wirtschaft und Wissenschaft zu machen, um Wohlstand und Wissen zu generieren. All diese Ziele verfolgen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir möchten sicherstellen, dass Universitäten und Kliniken nachvollziehbare und verlässliche Leitplanken erhalten, innerhalb derer sie medizinische Forschungsdaten nutzen können. Der Gesetzentwurf schafft damit einerseits Rechtssicherheit und stärkt andererseits den Datenschutz. Die Grundlage für den Datenschutz in Europa bildet seit 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Allerdings bleiben einige Detailfragen den einzelnen Mitgliedsstaaten zur Spezifizierung überlassen. Exakt diese Spezifizierung nehmen wir nun vor, um sicherzugehen, dass der Datenschutz in unserem strengen Sinne auch bei der Forschung mit medizinischen Daten stets gewährleistet ist. Die Ausschussvorsitzende hat es berichtet, wir haben uns im Sozialausschuss eingehend mit dem Gesetzentwurf und den vielen datenschutzrechtlichen Fragen und Eventualitäten ausführlich befasst. Lassen Sie mich vielleicht hier noch mal einige Bedenken schildern, die sich in den Beratungen ergeben haben: Erstens. Der Gesetzentwurf, so wurde gesagt, hält nicht fest, dass Patienten ihre Daten regelmäßig einsehen und ändern oder löschen können. Die Antwort darauf, das sei nicht notwendig, da die Datenschutz-Grundverordnung sowohl das Auskunftsrecht nach Artikel 15 als auch das Recht auf Berichtigung Artikel 16 sowie das Recht auf Löschung im Artikel 17 regelt. Im Gesetzentwurf, so war die Aussage, werde auch nicht geregelt, welche Forschungszwecke dem öffentlichen Interesse entsprechen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wird ja auch nicht.) Zweitens. Eine solche Definition ist pauschal nicht möglich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?!) Deshalb wurde festgelegt, dass jeder Fall sowohl von der Ethikkommission als auch vom Datenschutzbeauftragten der Einrichtungen überprüft werden muss. Drittens. Kann der Datenschutz eingehalten werden, wenn eine Klinik an einen ausländischen Träger verkauft werden sollte? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Das haben wir eben schon beraten beziehungsweise auch gehört. Ja, denn auch der neue Träger würde jederzeit den gleichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen wie der vorherige Träger. Und viertens. Können die erhobenen Daten zu missbräuchlichen Zwecken erhoben werden? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Die Daten können nur für Zwecke genutzt werden, die von den zuständigen Institutionen als dem öffentlichen Interesse dienlich eingestuft werden. Die im Sozialausschuss angehörten Expertinnen und Experten haben den Gesetzentwurf als sehr positiv bewertet. Wir haben uns lediglich zu einer Änderung mit Blick auf die Treuhandstelle zur Pseudonymisierung von Patientendaten entschieden. Aktuell haben wir im Land eine hoch angesehene Treuhandstelle an der Universitätsmedizin in Greifswald, deren Datenschutz- und-IT-Sicherheitskonzept vom Landesdatenschutzbeauftragten als in vielerlei Hinsicht vorbildlich erachtet wird. Daher haben wir hier eine exzellente Anlaufstelle im Land. Jedoch sind die Kliniken und Forschungseinrichtungen grundsätzlich frei in der Wahl der Treuhandstelle. Wir haben daher die Konkretisierung beschlossen, dass eine Einrichtung oder Beauftragung einer Treuhandstelle mit Sitz außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nur erfolgen darf, wenn dort ein vergleichbarer Datenschutz besteht. Damit haben wir für einen eher unwahrscheinlichen Fall vorgesorgt und den Datenschutz auch in dieser Richtung gestärkt. Wir möchten, dass Mecklenburg-Vorpommern im Forschungsbereich innovationsstark, konkurrenzfähig und zukunftsorientiert bleibt. Dafür tun wir nun einen weiteren wichtigen Schritt mit diesem Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
