Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich schon in meiner Rede bei der Einbringung des Gesetzentwurfes ausgeführt habe, hat die Landesregierung ein nur scheinbar randständiges Thema aufgegriffen. Die Anhörung, aber auch die Debatte hier hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, datenschutzrechtliche Bestimmungen in Einklang zu bringen mit wissenschaftlichem Nutzen und dies in entsprechende Regelungen zu fassen. Die Anhörung hat uns diesbezüglich Erkenntnisgewinn gebracht und hat auch deutlich gemacht, wo wir derzeit an Grenzen stoßen und wo es notwendig ist, achtsam zu sein beziehungsweise nachzusteuern. Für die Krankenhäuser und die Forschenden schafft das Gesetz Rahmenbedingungen, die auf eine bestmögliche medizinische Versorgung abzielen. Und es schafft die Möglichkeit des Bürokratieabbaus und der umfangreichen rechtssicheren Datennutzung. Das Universitätsklinikum Freiburg zum Beispiel hat in einer schriftlichen Stellungnahme auf die bedeutenden Chancen für die Weiterentwicklung der medizinischen Leistungen hingewiesen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs verbunden sind. Die Erfassung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten sowie deren Auswertungen ermöglichen es, jetzt zitiere ich mal, „Krankheiten früher zu erkennen und bislang unbekannte Muster zu entdecken, die personalisierte Medizin voranzutreiben und individuelle Behandlungen zu entwickeln“. Ich werde nachher in Auseinandersetzung zur AfD darauf noch mal zurückkommen. Der Gesetzentwurf wurde unisono von allen Anzuhörenden begrüßt. Der Landkreistag sieht die Forschung aus bildgebenden Verfahren, Biomaterialien und genetischen Daten als erleichtert an. Die Krankenhausgesellschaft begrüßt die Erleichterung der Forschung mit personenbezogenen Daten. Die Datenschutzbehörde des Landes hat in ihrer Stellungnahme plausibel dargelegt, dass der Datenschutz eingehalten und verbessert und auch die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Unserem Kollegen Professor Dr. Northoff danke ich für die präzisierenden Regelungen, die er bezüglich Artikel 1 Nummer 4 Paragraf 37b in Sachen Treuhandstellen eingebracht hat. Auch wenn die Evaluierung nicht im Gesetz verankert ist, so gehe ich davon aus – und damit gehe ich auch auf Herrn Glawe ein –, dass uns das Gesetz in seiner Umsetzung weiter beschäftigen wird, denn die Datennutzung wird sich weiterentwickeln in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa und weltweit. Wichtig ist, dass der Mensch im Mittelpunkt der Forschung steht und nicht zum Objekt der Datenverarbeitung gemacht wird. Das sage ich so grundsätzlich nicht nur, weil es unsere Position ist, sondern weil ja Herr de Jesus Fernandes gerade auf die Fragen der Patientinnen und Patienten und des Verbraucherschutzes eingegangen ist. Sie haben einerseits wichtige Fragen aufgeworfen, andererseits das aber so grundiert, dass da Zweifel keimen müssen: Was machen die denn da? Die bieten sozusagen jetzt Tür und Tor offen für die missbräuchliche Nutzung von Patientinnen- und Patientendaten. Ich will dazu Folgendes sagen: Ich beschäftige mich nebenbei mit einer dicken Schwarte zu Funspielen, und andere haben ausgeführt zur Künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen, nicht nur, weil Digitalisierung allgemein im Vormarsch ist, sondern weil es ein dringendes Bedürfnis gibt, Künstliche Intelligenz und überhaupt die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen, weil wir in zunehmendem Maße mit Krankheitsbildern konfrontiert sind, die ein sehr schnelles und komplexes Handeln erfordern. Und dazu ist es unabdingbar, entsprechende Gesundheitsdaten in der Rückhand zu haben, um darauf überhaupt reagieren zu können und vor allen Dingen auch schnell reagieren zu können. Wir wissen alle, dass erfahrungsgemäß die Herstellung von Medikamenten fünf/sieben/zehn Jahre dauert. Bei dem Aufkommen – Corona hat uns das ja deutlich vor Augen geführt –, bei dem Aufkommen von pandemischen Ereignissen haben wir diese Zeit nicht mehr. Und weil die Welt derartig im Wandel ist, muss an der Stelle gehandelt werden. Und nun ist dieser Zweifel gesät worden, dass man im Grunde genommen missbräuchlich damit handeln könnte. Da, wo kriminelle Energie waltet, ist er nie ganz auszuschließen, der Missbrauch. Wer was anderes erzählt, versucht, Leuten was vorzumachen. Ich finde aber, dass mit diesem Gesetz das, was jetzt im Moment möglich ist, was im Moment möglich ist über die Treuhandstellen, über die Ergänzung von Professor Northoff, dass der Datenschutz draufschaut und dass es eine Ethikkommission gibt, die entsprechend die Projekte einzeln und nicht im Block sozusagen noch mal würdigt, dass diese Sachen alle eine Rolle spielen. Und nun ist ja moniert worden von Ihnen seitens der AfD, ja, die Definitionsbestimmung ist nicht ausreichend. „Öffentliches Interesse“ ist in aller Fachliteratur, in aller Rechtsprechung nicht eineindeutig definiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann lasst uns das machen!) Es ist aber deutlich gemacht worden, dass das Gemeinwohlinteresse vor dem Individualinteresse steht. Das ist … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist bei jeder Krankheit so.) Sicherlich, deswegen berührt und beschäftigt uns das ja hier. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber das ist – und jetzt bin ich bei dem nächsten Punkt, der auch Ihre Entschließung betrifft –, das sind, öffentliches Interesse und Individualinteresse sind einzeln betrachtbar, sind verschiedene Kategorien. Gleichzeitig haben sie eine Schnittmenge. In Ihrem Denken seitens der AfD stehen sie gegeneinander. Aber in dieser Frage hier ist die Schnittmenge so groß, dass es dieses Gegeneinander nicht geben muss und aus unserer Sicht auch nicht gibt. Und was die Ethikkommission betrifft: Es ist bekannt, dass Sie aus politischen Gründen bereits große Zweifel an Ethikkommissionen allgemein und an der Ethikkommission des Bundes hier deutlich gemacht haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben die selber dargelegt.) Hier geht es aber um eine Ethikkommission, das will ich noch mal betonen, die eingesetzt wird von der Medizinischen Fakultät, unter fachlichen Gesichtspunkten, nicht aus politischem Kalkül, was Sie so ein bisschen unterstellen. Und insofern ist Ihre Argumentation zwar, also Ihre Besorgnis, die Sie äußern, gerechtfertigt – es ist ja nicht so, dass uns das fremd wäre –, aber Sie argumentieren in eine Richtung, die mit diesem Gesetzentwurf, mit dieser Absicht weder intendiert noch beabsichtigt ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wovor wir auch die Patientinnen und Patienten schützen, es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass es dieses Gesetz gibt. Es ist im Interesse und zum Wohl der Patientinnen und Patienten von heute und von morgen, dass wir an dieser Stelle handeln, und dieser Gesetzentwurf oder dieses Gesetz gibt dafür einen guten Handlungsrahmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
