Andreas Butzki
Ich bedanke mich bei der Präsidentin für die Aufklärung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Crashkurs war das.) und ich denke, wir werden in der Hinsicht fortfahren. Also im April dieses Jahres hatten wir die Erste Lesung zum schulischen Teil des Lehrerbildungsgesetzes. Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist für unsere Schulen äußerst wichtig. Ziel ist, das Gesetz muss zum neuen Schuljahr wirksam werden. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt, der Hauptschwerpunkt, ist die Steigerung der Attraktivität des Referendariats und die Verbesserung und Vereinfachung für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Die Ministerin hat einige Beispiele genannt, die ich jetzt nicht alle wiederholen wollte. Ich würde aber ganz gerne noch mal vielleicht auf den Ausschuss zurückkommen. Am 30. Mai führte der Bildungsausschuss eine Anhörung durch. Die verschiedensten Verbände und Schulpraktiker äußerten sich schriftlich und mündlich und im Protokoll kann man einiges nachlesen. Das ist jetzt nicht so, dass immer nur eine vorherrschende Meinung war: Die Schulleiterin zum Beispiel des RBB Neustrelitz sieht es als sehr wichtig an, Klarheit zu den möglichen Qualifizierungswegen von Lehrkräften im Seiteneinstieg zu schaffen. Das Mitglied des Fachschaftsrates der Uni Greifswald hat den Gesetzentwurf als zufriedenstellend und zukunftsweisend bezeichnet. Die Vertreterin des ZLB hat den Gesetzentwurf begrüßt, auch wenn die Änderungen nur geringfügig sind. Der Landesvorsitzende des VBE hat die hohe Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte kritisiert und sich verwundert gezeigt, dass der schulische Teil zuerst beschlossen werden soll. Die Vorsitzende der GEW hat es begrüßt, dass die Lehrkräftebildung zum Gegenstand der Diskussion gemacht wird und das Referendariat von zentraler Bedeutung für die Qualität der Lehrkräfteausbildung ist. Der Vorsitzende des Philologenverbandes hat dargelegt, dass ein dringender Handlungsbedarf bei der Lehrerausbildung besteht. Also das war jetzt dieser Grundtenor. Die Anhörung hat der Bildungsausschuss am 6. Juni ausgewertet und am 27. Juni abschließend bewertet und beraten. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass ein Gesetzentwurf im Verfahren sich verändert. Die Länge des Referendariats hat in der Diskussion eine wichtige Rolle gespielt. Ich persönlich hätte eine grundsätzliche Verkürzung des Referendariats als sinnvoll empfunden. Die Diskussion hat aber zum Ergebnis geführt, dass den Referendaren freisteht, ob sie verkürzen möchten. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen darauf reagiert und die Kritik aufgenommen, dass eine Verkürzung nur dann möglich sein soll, wenn eine entsprechende Eignungsfeststellung erfolgt. Auf das Aufzählen der vielen, zahlreichen Veränderungen des Gesetzes will ich heute verzichten. Ich habe das bereits in der Ersten Lesung gemacht. Meine Ausführungen aus der Ersten und Zweiten Lesung haben gezeigt, dass die Landesregierung einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt hat, dass es zu Vereinfachungen und Verbesserungen kommen wird und dass wir Lehrkräfte für unsere Schulen zügig und vor allem gut gewinnen können. Wir haben auch im Ausschuss einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU beraten und abschließend abgelehnt. Heute ist es ein ähnlicher, nicht mehr Entschließungsantrag, als Änderungsantrag uns vorliegend. Und auch da werden wir heute nicht zustimmen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf zu! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
