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Jacqueline Bernhardt

10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringe ich den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Übersetzendengesetzes ein. Kurz zur Erinnerung, Anfang letzten Jahres, zum 01.01.2023, ist in Mecklenburg-Vorpommern das Übersetzendengesetz in Kraft getreten. Das bisherige Dolmetschergesetz Mecklenburg-Vorpommern musste abgelöst werden, da die Bundesgesetzgebung die allgemeine Beeidigung der Dolmetschenden im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung selbst geregelt hat. In den Landesgesetzen sind nun die allgemeinen Beeidigungen der Übersetzenden geregelt. Hierbei wurden im Wesentlichen die durch das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes aufgestellten Anforderungen in das Übersetzendengesetz übernommen, um eben einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) An diesen Standards möchten wir als Landesregierung durch das Erste Änderungsgesetz auch weiterhin festhalten. Daran wird sich nichts ändern. Alleine eine Frist ist aufgrund einer bundesrechtlichen Bestimmung anzupassen. Der Gegenstand der jetzigen Änderung betrifft die Gebärdendolmetschenden, die bislang nach den Landesgesetzen allgemein beeidigt werden konnten. Deren allgemeine Beeidigung soll nach den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bis zum 12.12.2024 befristet sein. Diese Frist wurde nun auf Bundesebene verlängert bis zum Ende 2025. Zudem wird aktuell auf Bundesebene geprüft, diese Frist, diese Befristung ganz aufzuheben. Wir passen daher unser Landesgesetz dem Bundesgesetz an. Diese Entscheidung des Bundes begrüßen wir, da sie zu Vorteilen für alle Beteiligten führt, denn es gibt dann weiterhin für die Gebärdendolmetschenden die einmalige allgemeine Beeidigung, und hierauf kann man sich dann in jedem Verfahren berufen, ohne weiteren Aufwand. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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