Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz als Regelwerk für die Finanzausstattung der Gemeinden muss immer wieder an geänderte Sachlagen und vor allen Dingen an geänderte Finanzströme angepasst werden. Im Gesetz verankert ist daher die Pflicht, den kommunalen Finanzausgleich in Bezug auf seine Sachgerechtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Das läuft praktisch ständig im Hintergrund ab, und jeweils zu den Beratungen zum Doppelhaushalt werden im FAG die nötigen Anpassungen vollzogen. Die kleine Novelle, die wir heute in Zweiter Lesung behandeln, fällt jedoch nicht in diese Kategorie. Sie ist hauptsächlich notwendig geworden, weil der Bund zusätzliche Mittel für Bundesprogramme, die die Gemeinden betreffen, zur Verfügung gestellt hat oder zur Verfügung stellt. Es geht um viel Geld für unsere Gemeinden. Der Bund stellt im Rahmen des Startchancen-Programms ab diesem Jahr für zehn Jahre jährlich bis zu 1 Milliarde Euro, davon 600 Millionen Euro über den Länderanteil an der Umsatzsteuer, zur Verfügung. Damit soll bewirkt werden, dass der Bildungserfolg eines Kindes von der sozialen Herkunft entkoppelt und die Chancengerechtigkeit erhöht wird. Außerdem will der Bund den Kommunen für die nun gesetzlich vorgeschriebene Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze als Beteiligung an den Planungskosten für den Zeitraum von 2024 bis 28 insgesamt 500 Millionen Euro, die den Ländern ebenfalls über höhere Umsatzsteueranteile zur Verfügung gestellt werden sollen, auszahlen. Würden diese Mittel den Prinzipien des Finanzausgleichsgesetzes folgend in das Volumen der Verbundgrundlagen fließen und dort verbleiben, wären diese vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz betroffen. Das würde bedeuten, dass sie anteilig in den allgemeinen Finanzausgleich fließen und Land und Gemeinden nach dem üblichen Verteilungsmodus jeweils einen Teil davon erhalten. Damit das nicht passiert, soll für dieses Geld ein Abzug von den Steuerverbundgrundlagen erfolgen. Diese Abzugsbeträge dürfen auch nicht mit den im FAG verankerten Vorwegabzügen in einen Topf geworfen werden. Außerdem geht es um eine noch mal notwendig gewordene Fristverlängerung in Bezug auf die Abrechnung von Sonderbelastungszuweisungen im Zusammenhang mit einer angenommenen drohenden Energie- und Gasmangellage, die für den Winter 2022/23 angenommen worden war. Diese Mangellage ist zwar nicht eingetreten, die vorhergesehenen Maßnahmen sollen trotzdem für zukünftige Winter getroffen werden können, weil zukünftige ähnliche Szenarien natürlich nicht ausgeschlossen werden können. Damit muss auch der Bezug zu den Jahren 2022/23 gestrichen werden. Und die letzte Änderung betrifft nicht das FAG, sondern das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, denn seit 2009 muss in jedem Amt eine Amtswehrführung vorhanden sein. Seinerzeit ging man von der Konnexität dieser Vorschrift aus, sodass die mit diesem Amt verbundene Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung als konnexe Leistung vom Land ausgeglichen wurde. Mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu konnexen Sachverhalten geht die Landesregierung jedoch nun davon aus, dass es sich um die Normierung einer Organisationsaufgabe handelt, die nicht der Konnexität unterliegt. Damit gäbe es keinen Rechtsanspruch für den bisher geleisteten finanziellen Ausgleich der Mehrbelastung durch das Land. Da es jedoch der politische Wille ist, die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten in der Funktion der Amtswehrführung weiterhin zu unterstützen, wird mit Artikel 2 die erforderliche Rechtsgrundlage im Brandschutzgesetz geschaffen, damit wir als Land auch weiterhin die an die Ämter geleisteten Zuweisungen für Aufwandsentschädigungen für die Amtswehrführung auf gleichem Niveau weiterbezahlen. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute und Rettungskräfte! Sie haben sich jede Unterstützung hart verdient! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im federführenden Innenausschuss wurden keine Änderungsanträge zu den Regelungen im Gesetzentwurf selbst gestellt. Heute liegt ein Antrag der FDP auf dem Tisch, den werden wir jedoch genauso wie den Entschließungsantrag der CDU ablehnen. Ich bin heilfroh, dass wir die Zahlungen für die Aufwandsentschädigungen auf gleichem Niveau weiter leisten wollen. Vor dem Hintergrund, dass wir mit massiven Einnahmerückgängen bei den Einnahmen des Landes nicht nur rechnen müssen, sondern dass wir wesentlich weniger Geld bekommen werden, als wir errechnet hatten, finde ich, ist das schon eine gute Leistung. Und deswegen werden wir das gleiche Niveau behalten. Und jede Gemeinde, jedes Amt kann selbstverständlich etwas nach der neuen Entschädigungsverordnung obendrauf packen. Jedoch wir werden heute dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen und bitten Sie, das ebenfalls zu tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
