Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ja, lange bevor diese Geschäftsordnungsdiskussion gestartet ist, hatten meine Fraktion und ja auch die FDP-Fraktion, hatten wir jeweils Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung eingebracht in den Landtag, und die beiden Entwürfe behandeln wir in Zweiter Lesung. Das wollte ich nur noch einmal sagen, dass es nicht zu einer Verwirrung kommt jetzt hier. Und genau dazu werde ich jetzt kurz sprechen. In Artikel 33 Absatz 3 unserer Landesverfassung heißt es ja bislang: „Ausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt.“ Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis will meine Fraktion umkehren. Künftig soll es in Artikel 33 Absatz 3 heißen: „Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Demokratie ist ohne Öffentlichkeit undenkbar, das sagt das Bundesverfassungsgericht immer wieder. Ich zitiere: „Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente der parlamentarischen Demokratie. Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung … eröffnet Möglichkeiten eines“ Interessenausgleichs „und verbindet das rechtstechnische Gesetzgebungsverfahren mit einer … auf die Kraft des Arguments gegründeten Willensbildung, die es den Abgeordneten ermöglicht, die Verantwortung für ihre Entscheidung zu übernehmen.“ Zitatende. In der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs wurden wir und auch die FDP-Fraktion, die einen ganz ähnlichen Entwurf vorgelegt hat, darauf verwiesen, dass ja jederzeit die Möglichkeit bestehe, einen Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen zu stellen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP: Hat gut geklappt.) In den Ausschüssen, denen ich angehöre, im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, haben wir GRÜNE und zuletzt vor allem die FDP im Laufe des vergangenen Jahres in ziemlicher Regelmäßigkeit, ich würde fast sagen in jeder Sitzung, die Herstellung der Öffentlichkeit beantragt. Das wurde jedoch immer abgelehnt. (René Domke, FDP: Welch Skandal!) Wenn ich die Tagesordnung dieser Ausschusssitzungen Revue passieren lasse, fallen mir keine Beratungsgegenstände auf, die nicht in öffentlicher Sitzung hätten beraten werden können. Im Rechtsausschuss haben wir im vergangenen Jahr unter anderem den Fünften Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes und den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes behandelt. Im Innenausschuss standen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sowie der Verfassungsschutzbericht auf der Tagesordnung – alles öffentlich zugängliche Dokumente ohne jeglichen Geheimhaltungsbedarf. Transparenz stärkt das Vertrauen in die parlamentarischen Verfahren und damit in die Demokratie. Längst tagen in 10 von 16 Bundesländern die Landtagsausschüsse grundsätzlich öffentlich. Es ist an der Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern sich daran ein Beispiel nimmt und die Ausschusssitzungen für interessierte Bürgerinnen und die Presse öffnet. Ich bitte daher erneut um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir beraten aber gerade nicht nur die Gesetzentwürfe von Bündnisgrünen und FDP zur Herstellung der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen, sondern auch einen gemeinsamen Antrag von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung weiterer Geschäftsordnungsvorschriften. Hauptziel des Antrags ist eine Verkürzung der Debatten. So soll sichergestellt werden, dass während der Plenarsitzungswoche auch alle Vorlagen beraten werden können. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine Halbierung der pro Fraktion und Tagesordnungspunkt zur Verfügung stehenden Redezeit. Und um diese Redezeitverkürzung etwas abzumildern, soll jede Fraktion darüber hinaus ein ihrer Größe entsprechendes Redezeitbudget erhalten, das sie frei auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilen kann. Auf diese Weise soll jede Fraktion thematische Schwerpunkte setzen können. Wir haben dieses Verfahren in der Haushaltsberatung erprobt, und ich meine, dass das sehr gut funktioniert hat. Ich danke SPD, DIE LINKE und FDP für die Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zu diesem interfraktionellen Antrag. Der in dem Änderungsantrag der CDU enthaltenen Befragung der Ministerpräsidentin kann meine Fraktion viel abgewinnen. Wir wären allerdings eher bei einer Frage und einer Nachfrage pro Thema und werden den Antrag der CDU daher unter anderem deshalb ablehnen. – Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
