Michael Meister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier einen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg vorliegen, der durchaus positive Ansätze enthält, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) um Bürokratie und den Wettbewerb zu stärken. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Die Reduzierung von vergabefremden Kriterien und die Orientierung an den bewährten Regeln der Unterschwellenvergabeordnung und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A sind begrüßenswerte Schritte. Dennoch gibt es auch einige Punkte, die Anlass zur Kritik geben, Herr Domke. So vermisst man – konstruktive Kritik –, (René Domke, FDP: Nee, alles gut!) So vermisst man im Entwurf konkrete Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung im Vergabewesen. Gerade hier sollte ein modernes Vergaberecht ein deutliches Zeichen setzen. Zudem wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Entwurf explizite Hinweise zur Berücksichtigung strategischer Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten hätte. Und die derzeitige Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretationen und könnte zu Inkonsistenzen in der Praxis führen. (René Domke, FDP: Da sind wir aber auch schon wieder bei fünf Seiten. – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Ja, okay, die eine packen wir obendrauf. Das ist entspannt. Schließlich fehlt es an einem Konzept zur Überwachung und Bewertung der Auswirkungen dieses neuen Gesetzentwurfes. Aber ich möchte auch noch mal ganz kurz auf das aktuell bestehende beziehungsweise auf die Kritik am Tariftreue- und Vergabegesetz eingehen, die vonseiten der Wirtschaft und der Kommunen massiv geäußert wird tatsächlich. Die Mehrheit der Betriebe wird mehr oder weniger von Vergaben ausgeschlossen. Zusätzliche bürokratische Hürden machen das Arbeiten für die Unternehmen wesentlich schwerer. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und der Vergabemindestlohn, und der Vergabemindestlohn liegt gerade mal bei 1,09 Euro brutto über dem Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Der vorliegende Entwurf bietet hier also die Chance, Fehler zu korrigieren und ein wirklich faires und wettbewerbsfähiges Vergaberecht für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die Pflicht zur Losaufteilung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ohne strenge Kontrollen und klare Vorgaben könnte dieses Ziel verfehlt werden. Insofern sollten die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen tatsächlich im Vergabeverfahren noch stärker berücksichtigt werden. Und das Senken bürokratischer Hürden für Unternehmen, die bisher stark belastet wurden, und das Gestalten klarer und schlanker Verfahrensregeln können zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Gleichzeitig sollte aber, wie schon angesprochen, das Gesetz konkrete Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung im Vergabewesen enthalten. Der Entwurf des Gesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, und es ist jedoch wichtig, die genannten Kritikpunkte in der weiteren Debatte zu berücksichtigen, um ein wirklich modernes und effektives Vergaberecht für Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Und dann können wir auch gerne darüber diskutieren, ob das aktuelle Tariftreue- und Vergaberecht noch zeitgemäß ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
