Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Na endlich, habe ich gedacht, als ich den Titel der Vorlage gelesen habe. Das wurde aber auch Zeit, dass dieses uralte Personalvertretungsrecht Mecklenburg-Vorpommern endlich geändert wird und modernen Standards angepasst wird. Wie enttäuscht war ich, als ich die Vorlage gelesen habe. Das ist ja nur das, was unvermeidlich ist, wo alte Regelungen nun wirklich nicht mehr anwendbar sind. Was haben Sie sich denn dabei gedacht?! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wo bleibt denn die Novelle des Personalvertretungsrechts, auf die die Beschäftigten und die Personalvertretungen so dringlichst warten? Wenn man das Gesetz einmal anfasst, (Enrico Schult, AfD: Das hatte der Minister gesagt.) dann kann man es doch gleich richtig machen. Das hat der Minister gesagt, dass es im nächsten Jahr kommt. Ich habe sehr wohl zugehört, und ich kann das durchaus auch in meine Rede einbinden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, genau. Seit 1993 bestimmt das kleine Karo im Personalvertretungsrecht die Gesetzgebung in M-V, während andere Länder längst fortschrittliche Personalvertretungsrechte für die Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten eingeführt haben. Dabei wäre eine grundlegendere Reform dringend geboten. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften fordern dies schon seit 2017 vehement ein. Ich benenne nur einige Beispiele, wo aus unserer Sicht Handlungsbedarf besteht: Wichtig wäre der Ausbau der individuellen Rechte, beispielsweise das Recht zur Stellungnahme des Personalrats in Disziplinarverfahren oder bei Abmahnungen oder für die beiden großen Standorte unserer Unikliniken mit vielen Tausend Beschäftigten, die Möglichkeit zur Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, so, wie es im Betriebsverfassungsrecht für private Kliniken Usus ist. Das wäre gerade für die Mitbestimmung in den beiden Unikliniken von zentraler Bedeutung. Dringenden Nachholbedarf gibt es aber auch im Bildungsbereich. So wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, den Referendarinnen und Referendaren, die mithelfen, den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, ein Wahlrecht in den Personalrat einzuräumen. Sie werden derzeit – und so ist es ja auch in dieser Vorlage vorgesehen – mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit nur geringen Mitbestimmungsrechten abserviert. Das bildet die Realität an unseren Schulen schon seit vielen Jahren nicht mehr ab. Das ist auch eine Frage des guten Umgangs mit dringend benötigten Fachkräften. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das aktuelle Personalvertretungsgesetz bei Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Genderpolitik einen antiquierten Geist ausströmt, scheint die Koalition nicht zu stören, auch hier besteht massiver Handlungsbedarf. Wenigstens das haben Sie in anderen Gesetzgebungsverfahren schon besser gelöst, wenn es nur kleinteilig war. Der Ausschussüberweisung stimmen wir dennoch zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
