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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Wat denn? (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ja, im Trüben, du, ich fische im Trüben, du! (allgemeine Heiterkeit) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das novellierte Landesfischereigesetz weist aus unserer Sicht begrüßenswerte Neuregelungen auf, so zum Beispiel den Wegfall einer erneuten Fischereischeinprüfung beim Zugang aus einem anderen Bundesland und die Einführung einer Fischereiabgabe für Gastangler/-innen. Das ist ja schon auch genannt worden. Die daraus gewonnenen Mittel können genutzt werden, um die Fischerei und die Gewässerpflege im Land zu fördern oder noch besser zu fördern. „Bürokratieabbau“, die Stichworte sind auch alle genannt, und die Notwendigkeit, wegen des Onlinezugangsgesetzes sozusagen auch redaktionelle Änderungen anzubringen, als Gründe für die Novellierung. Bei der Anhörung der Sachverständigen zum Entwurf des heute debattierten Gesetzes ergaben sich noch Anhaltspunkte für weiteren Anpassungsbedarf. So führten neue Formulierungen beispielsweise zu Unsicherheiten bei der Frage, welche Fische denn nun einheimisch sind. Hier beantragte meine Fraktion eine Harmonisierung mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Hier vielleicht der Hinweis, es ist ja ohnehin so, dass Bundesgesetze häufig sozusagen die Norm setzen und man sozusagen im Land ausdifferenziert. Die Definition aus dem Bundesnaturschutzgesetz für Heimischkeit zielt auf die hundert Jahre ab. Und deswegen haben wir diesen Antrag auch noch mal mit ins Plenum jetzt genommen und ihn zur Abstimmung im Plenum angeboten. Diskutiert wurden auch Regeln zum Umgang mit gefangenen Fischen nach dem Fang, also der sogenannten Hälterung. Hier lehnte der Ausschuss mehrheitlich sämtliche Regelungen ab. Das, finden wir, ist ein Fehler. Zugegebenermaßen wäre das natürlich eine Formulierung, wie wir sie jetzt auch in unserem Änderungsantrag gefunden haben, die jetzt sehr detailliert ist. Und auch da bieten wir sie zur Abstimmung noch mal an und bitten um Zustimmung. Ebenso wenig nachvollziehbar war für uns die neu eingeführte Regelung, die es Menschen mit alten Fischereirechten, aber mit fehlender Sachkenntnis gestattet, mit professionellen Fischfanggeräten zu hantieren. Ich glaube, es ist da die Kritik auch der Sachverständigen angemessen gewesen. Ich glaube, das gilt für alle Lebensbereiche, dass man möglichst erst mal Sachkenntnis haben sollte, bevor man bestimmte Sachen anwendet. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU) Auch dazu haben wir noch einen Änderungsantrag mitgebracht. Und schließlich dann die Frage, die ja auch schon in mehreren Reden angeklungen ist: Was ist denn nun mit Jugendlichen und Kindern, die angeln und keinen Ausweis bei sich haben, den sie ja auch nirgends gesetzlich bei sich haben müssen? Das lässt ja unsere Melderechtsgesetzgebung eigentlich auch gar nicht, erfordert das ja gar nicht. Ich glaube, dass das eher wieder ein Punkt ist, wo vielleicht zusätzliche Bürokratie dann notwendig ist. Denn was ist denn nun, wenn jemand keinen Ausweis hat, wird er dann mit Ordnungsgeldern oder was überzogen? Was wird dann alles ausgelöst? Also hier haben wir auch den Änderungsantrag noch mal mitgenommen und denken, dass wir sozusagen da vernünftige Änderungsanträge gestellt haben, und bitten dabei um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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