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Michel-Friedrich Schiefler

SPD 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Kolleg/-innen, mit der Änderung des Landesfischereigesetzes gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern auf die Modernisierung des Angelns zu. Als Erstes möchte ich mich auch an dieser Stelle für den gemeinsamen Austausch im Fachausschuss untereinander und mit den Expertinnen und Experten bedanken. Ich möchte nun auf einige Punkte eingehen. Es wird endlich möglich sein, dass die Angler Papiere nun digital bei sich tragen können. So erleichtern wir nicht nur den Kontrollierenden ihre Aufgabe, sondern auch den Kontrollierten. Es mag sich banal anhören, aber gerade für die vielen jungen Angler bei uns im Land eine sehr begrüßenswerte Entwicklung. Aber auch für die Älteren ist es ein wichtiger Punkt, denn wenn man zum Beispiel vor 50 Jahren ungefähr seinen Fischereischein gemacht hat, kann es gut vorkommen, dass dieser über die Jahre auch mal verschwindet. Dann, wenn sich nicht mehr die genaue Dokumentennummer nachverfolgen lässt, ist dieser Ausweis tatsächlich weg und man müsste die Fischereischeinprüfung noch mal ablegen. Mit der Digitalisierung gehen wir dahin, dass so was in Zukunft vermieden werden kann und sich die Dokumente auch weiterhin anfinden. Wir machen uns auf den Weg, dass unser Fischereischein außerdem auch flächendeckend bundesweit anerkannt wird. Es mag nicht allen von Ihnen bewusst sein, aber die einzelnen Bundesländer regeln die Fischereischeinprüfung sehr unterschiedlich. In Bayern und Hessen beispielsweise haben wir eine praktische Prüfung, die verpflichtend ist. Das bringt auch Vorteile mit sich, einen praktischen Teil anzuwenden. Jedoch sehen wir auch eine gewisse Problematik darin, weil zum Beispiel am Beispiel Bayern bezahlt man dort die dreifache Menge der Praxisgebühren, und das macht schon eine große Hürde aus, ob man den Fischereischein sich leisten kann oder nicht. Deswegen wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern es ermöglichen, eine praktische Prüfung mit abzulegen, sprich, sie ist nicht für jeden verpflichtend. Sie kann aber mit abgelegt werden. Dies in Begleitung mit dem Land soll zu einer Standardisierung führen, dass auch diejenigen, die zum Beispiel zum jetzigen Zeitpunkt in ihrem Umfeld keine Angler bei sich im Umfeld haben oder keinen Verband haben, der sie dabei unterstützen kann, den praktischen Gebrauch zu lernen, wollen wir nun helfen und sie an die Hand nehmen, auch darüber den Weg zum Angeln zu finden. Weiterhin werden wir die Elektrofischerei für geschultes Personal einführen, um Fischbestände schonender und besser zu erfassen und zu untersuchen. Für diejenigen, die nicht ganz geläufig damit sind, der Prozess erfolgt wie folgend, dass ein Fischer mit auch der passenden Ausbildung dazu mit Gummihandschuhen, mit Gummistiefeln und einer dicken Wathose ins Wasser steigt, eine Anode, also den positiven Teil, ins Wasser als Kescher einlässt und hinter sich die Kathode hat, sodass im Wasser dann ein Elektrofeld gespannt wird, wodurch ein kleiner Schockprozess bei den Fischen einsetzt und diese dadurch betäubt werden und ohne Probleme entnommen werden können. Das hilft zum Beispiel bei Zählungen in Gewässern, aber auch zur Datierung von Problemfischen. Ein Punkt, welcher mir sehr wichtig ist, das wollen wir nun im Gesetz festschreiben, und das ist, was sind bei uns zum Beispiel heimische Fischarten, welche Schonzeiten brauchen wir für die unterschiedlichen Arten in den Gewässern, welche Gebote, Verbote oder Einschränkungen wird es zum Beispiel beim Besetzen von Fischarten in ein Gewässer geben. Wir müssen uns klarmachen, wohin wir wollen, wie sich unsere Gewässer entwickeln sollen. Dafür brauchen wir Regeln. Welche Fische wir schützen wollen, dafür wird es weitere Regeln geben, mit Mindestlängen, welche viele schon kennen, aber auch mit Maximallängen und mit dem Schutz von Nährtieren. Wieso finden sich die Arten nicht direkt im Gesetz wieder, werden Sie sich fragen. Weil wir nun schneller auf Veränderungen eingehen wollen. Nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch andere Faktoren kann es in den nächsten Jahren immer wieder dazu kommen, dass heimische Fische aussterben, aber sich neue ansiedeln. Auch schon in anderen Anträgen, welche wir zum Beispiel zu Neozoen hatten, wurde dieses Thema auch angesprochen hier im Hohen Hause. Deswegen wollen wir, dass diese Fischarten zwar benannt werden, aber nicht im Gesetz festgeschrieben. Das Problem ist nämlich ansonsten, eine Änderung des Gesetzes ist immer sehr langwierig. Wenn wir es in eine Verordnung zum Beispiel mit reinschreiben, können wir schneller auf gewisse Umstände reagieren. Ansonsten, glaube ich, ist es sehr begrüßenswert, dass die Fischereiabgabe für Gastangler mit angepasst wird. Da sind wir auch nicht das einzige Bundesland, auch Schleswig-Holstein macht sich da schon auf den Weg. Heißt, wir würden eigentlich nur jetzt schon anfangen, bevor ein Flickenteppich entsteht, dagegenzuarbeiten. Und außerdem haben wir den positiven Effekt davon, dass wir natürlich ungefähr geschätzte 600.000 Euro haben, die wir mehr in die Fischerei stecken können, in die Pflege von Gewässern und andere Maßnahmen, zum Beispiel Besatzmaßnahmen, zum Beispiel …

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