Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute muss ich Sie leider behelligen mit einem sehr speziellen Feinschmeckergesetz, mit dem wir uns bemühen, eine Beschwerde der EU-Kommission abzuwenden. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Hintergrund ist, dass mit dieser Richtlinie in verschiedenen Fachgesetzen des Landes Umsetzungen stattfinden, die Sie zum Teil aus den Ausschussberatungen kennen. Nicht selten wird bei Gesetzesvorhaben durch das Ausschusssekretariat irgendwann an die Regierung die Frage gestellt, ob mit dem Gesetzentwurf Auswirkungen auf die Berufsausübungsmöglichkeiten verbunden sind. Und wenn das verneint wird, kann weiterbehandelt werden. Wenn nicht, würde genau der Inhalt dieser EU-Richtlinie greifen, auf die wir jetzt rekurrieren. Die sind bisher, diese Richtlinie ist bislang in den Landesgesetzen umgesetzt worden, indem man in der Regel auf die Inhalte der EU-Richtlinie direkt verwiesen hat. Man hat gesagt, dass die Artikel sowieso und sowieso anzuwenden sind. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das keine hinreichende Umsetzung sei, sondern dass ein Teil der Richtlinien wortgenau in die bundesdeutschen oder in diesem Fall in die mecklenburg-vorpommerschen Rechtsbestimmungen zu übernehmen ist. Das, würde ich freundlich umschreiben, nehme ich zur Kenntnis. Und damit werden wir jetzt umzugehen haben, weil es wenig sinnhaft ist, sich dabei auf ein Vertragsverletzungsverfahren einzulassen. Sie finden also jetzt einen Gesetzentwurf von Gesetzen, die bereits eigentlich glaubten, die Umsetzung geleistet zu haben, bei denen dort aber Bedenken bestehen, und genau deshalb wollen wir die Bedenken ausräumen. Sie finden also jedes der Gesetze – das kommt aus verschiedenen Häusern der Landesregierung –, Sie finden in jedem der Gesetze jetzt eine Anlage, in die wir die Begriffsbestimmungen und einen Teil der wortwörtlich nach Überzeugung der EU-Kommission aufzuführenden Bestimmungen wiederfinden, sodass sich nach unserer Überzeugung rechtlich-materiell gar nichts ändert, weil wir schon bislang die Umsetzung vorgenommen hatten. Ich erinnere noch einmal, in den Ausschussberatungen zu verschiedenen Gesetzen kennen Sie die Frage, ob eine berufsreglementierende Wirkung von dem jeweiligen Gesetzentwurf, der beraten wird, ausgeht. Also wir haben es auch schon praktisch angewendet in diesem Bundesland, müssen aber jetzt noch einmal eine andere Form und eine wortgetreuere Form der Implementierung in die Gesetze unseres Landes vornehmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, freue mich auf die Debatten in den Ausschüssen und würde mich insbesondere freuen, wenn wir hier gemeinsam die Vertragsverletzungsverfahren, die drohen, vermeiden helfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
