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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns in der heutigen Landtagssitzung mit dem Antrag der AfD zur Absenkung des Quorums für die Herbeiführung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Meine Damen und Herren, ja, wir sind nach Artikel 20 Grundgesetz und auch völlig zu Recht ein demokratischer Staat, und die Mehrheit der Stimmen ist also entscheidend. Dieses Mehrheitsprinzip sichert die bestmögliche Umsetzung des Volkswillens. Es garantiert auch die Handlungsfreiheit. Aber dieses Mehrheitsprinzip wird ergänzt durch Minderheitenschutz. Den Gedanken, dass durch eine Absenkung des Quorums auf ein Fünftel noch ein weiterer Demokratiegewinn erreicht werden könne, wie Sie gerade, wie ich fand, mit zahlreichen blumigen Worten beschrieben haben, kann ich aber so nicht nachvollziehen. Es drängt sich vielmehr der Gedanke auf, dass die AfD vor allem etwas für sich und auf ihre jetzige Fraktionsstärke reflektierend beantragt. Erstens. Gegen den Antrag spricht zunächst, dass im Bundestag ebenfalls ein Viertel der Abgeordneten erforderlich ist, um einen PUA einzusetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich denke, die Mütter und Väter des Grundgesetzes und der Landesverfassung haben dabei ihre Erfahrungen eingebracht. Ein Quorum von einem Viertel, finde ich, ist ein guter Maßstab, und eine Verfassung sollte man nur wohldurchdacht ändern. Zweitens. Wir sollten kein Potenzial für einen Missbrauch oder Obstruktion einer Lahmlegung des Parlamentsbetriebs schaffen. Es macht keinen Sinn, mit immer neuen PUAs die Arbeitsfähigkeit des Parlaments in einer Paralleldiskussion zu unterlaufen. Entscheidungsfähigkeit sichert das Parlament. Das bestehende Antragsquorum, ein Viertel der Mitglieder des Landtags, beugt einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme vor. Der Untersuchungsausschuss ist vor allem für besondere Problemlagen vorgesehen. Das ist sozusagen sein Inhalt. Drittens. Die Opposition ist doch faktisch in der Lage, das Ein-Viertel-Quorum zu erreichen. Schauen Sie auf diese Legislaturperiode! Den anderen Oppositionsfraktionen CDU, GRÜNE, FDP ist durchaus unter Erreichung eben dieses Quorums gelungen, die Einsetzung, wenn ich das richtig sehe, zweier Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu erreichen. Der Schutz der parlamentarischen Opposition ist also auch jetzt schon gegeben. Viertens. Wenn im Gesetzentwurf zu den Kosten steht „Keine“, so trifft das nicht wirklich genau den Punkt. Für zusätzlich eingesetzte Untersuchungsausschüsse müssten natürlich entsprechende Mittel eingesetzt werden. Aber ich will hier nicht die Kostenargumentation in den Vordergrund stellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre ja auch schäbig.) Gestatten Sie mir, dass ich dann lieber zitiere, wenn es denn der Wahrheitsfindung dient, und Sie wissen – das ist ein wichtiger Prozess –, dann bin ich dabei, völlig uneingeschränkt. Aber wenn man dasselbe Ergebnis auch in einer Fragestunde im Landtag durch die Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes oder einen kritischen Artikel erreichen kann, dann sollten wir diese Wege nutzen. Fünftens. Der Gesetzentwurf der AfD hebt außerdem darauf ab, dass es keine Alternativen gäbe. Alternativen gäbe es schon. Aus Baden-Württemberg kennen wir eine Bestimmung, dass auch zwei Fraktionen gemeinsam dies beantragen können. Dafür brauchen sie dann nicht das entsprechende Quorum. Dieses politische Gewicht des gemeinsamen Antrags zweier Fraktionen gleicht da selbst eine mögliche deutliche Unterschreitung des Quorums aus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich sehe zwar jetzt nicht, dass wir eine solche Regelung bräuchten, in der Vergangenheit hat es bei uns ja auch PUAs gegeben, aber alternativlos ist der Antrag jedenfalls nicht. Der PUA soll im Kern – das ist mein sechster Hinweis – der parlamentarischen Kontrolle in ausgewählten Fällen dienen für solche Fälle, in denen das Parlament nicht dazu in der Lage ist. Er soll aber nicht für alle Themen der Opposition ein eigenes Parlament darstellen. Mir scheint es aber hier so zu sein, dass die AfD nur ein weiteres Mittel bekommen möchte, um ihre glücklicherweise bisher nicht mehrheitsfähigen Inhalte zu pushen. Es scheint, dass die AfD hier weniger um Aufklärung, als um eine neue politische Bühne zur Selbstdarstellung, daran interessiert ist. Ich kann insofern zusammenfassen: Das Quorum abzusenken, ist nicht geboten. Die Begründung der AfD in ihrem Antrag lässt keine tragenden Argumente erkennen. Die SPD wird die Überweisung dieses Antrages an den Rechtsausschuss ablehnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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