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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Unser Fischereirecht hat sich grundsätzlich bewährt. Das haben sowohl die im Anhörungsverfahren beteiligten Sachverständigen als auch Vertreter des Fachressorts bestätigt. Dennoch kommen wir nicht umhin, den rechtlichen Rahmen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Der Gesetzentwurf soll im Wesentlichen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, den Änderungen des europäischen Rechts, den Erfordernissen der Rechtsanwendung im Land sowie redaktionellen Anpassungen dienen. Es handelt sich also um eine kleine Novelle des Fischereirechts. Um es gleich vorwegzunehmen, das Beratungsverfahren selbst und auch die Änderungsempfehlungen waren nur wenig von fachpolitischen Differenzen geprägt. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Agrarausschuss einvernehmlich für die aus der Zusammenstellung der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen ausgesprochen. Wesentlicher Änderungsbedarf wurde im Hinblick auf die Anerkennung von Fischereischeinprüfungen anderer Bundesländer, die Ausweitung der Fischereiabgabe auf Gastangler, die Verwendung von Setzkeschern sowie die Einführung von sogenannten Entnahmefenstern, die die minimale und maximale Länge von Fischen definieren, gesehen. Letzteres soll dem Schutz von großen, alten Individuen dienen, die wissenschaftlich nachgewiesen besonders fruchtbar sind und damit der Bestandserhaltung dienlich sind. Und zu guter Letzt wird auch der Karpfen als beliebter Speisefisch seinen angestammten Platz im Rahmen von Besatzmaßnahmen behalten. Mit der Ausweitung der Fischereiabgabe auf Gastangler werden zukünftig, das heißt ab dem 1. Januar 2025, Mehreinnahmen in Höhe von circa 600.000 Euro jährlich erwartet, die zweckgebunden zur Förderung von Vorhaben der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege von Gewässern verwendet werden können. Ab dem kommenden Jahr werden dafür voraussichtlich 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Ergebnis seiner Beratungen ist der Agrarausschuss wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen und des Fachressorts, aber auch Forderungen der sachverständigen Institutionen gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zumindest einvernehmlich zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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