landtag-mv.de ↗

Harry Glawe

CDU 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz. Das hat bekanntlich eine gewisse Vorgeschichte. Die Koalitionsfraktionen haben im September vorigen Jahres einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung gegeben. Andererseits gab es natürlich auch auf der Bundes- und der EU-Ebene ähnliche Gesetzesinitiativen. Erlauben Sie mir eine Randbemerkung. Ich finde es schon erstaunlich, dass das Wissenschaftsministerium bei diesem Thema gar keine Rolle gespielt hat, (Ministerin Bettina Martin: Das stimmt nicht!) obwohl doch Forschung an den Universitäten einer der entscheidenden Aufträge auch in Mecklenburg-Vorpommern ist. Grundsätzlich, und das sage ich hier auch, das Ziel des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes soll die Nutzung von Gesundheitsdaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes für Forschungsvorhaben zukünftig erleichtern. Profitieren, und das ist wichtig, sollen natürlich auch die Universitätskrankenhäuser, und nicht nur die, sondern auch die Krankenhäuser in unserem Land. Gesundheitsdaten sollen zudem als Trainingsdaten zur Entwicklung und Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz bei Forschungsvorhaben genutzt werden. Als CDU-Fraktion unterstützen wir grundsätzlich dieses Gesetz, dass die Daten dann auch zukünftig forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken zugeführt werden können, immer unter Beachtung des Datenschutzes. Dadurch wird beispielsweise eine bessere Prävention und Früherkennung bei potenziellen späteren Erkrankungen möglich, indem durch den Vergleich vieler Gesundheitsdaten das Risiko für eine Erkrankung späterer Jahre, zum Beispiel Diabetes, entwickelt werden kann. Wir müssen gerade in diesem Bereich mehr präventiv tätig sein, um am Ende dann auch Antworten für die Zukunft, für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hier auch in Mecklenburg-Vorpommern zu haben. Aber auch bei der Entwicklung von Medikamenten ergeben sich deutlich bessere Chancen. Natürlich ist auch die Bevölkerung befragt worden und grundsätzlich steht die überwiegende Mehrheit diesem Ansinnen positiv gegenüber. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich gibt es auch Risiko, keine Frage. Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten, die es in unserem Raum und damit auch in der Gesellschaft gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die sind wertvoll.) Der Gesetzentwurf sieht ja vor, dass die Daten vorab durch eine Treuhandstelle anonymisiert werden müssen, damit sie ausschließlich zur Forschung im eigenen Haus oder in getrennten Systemen verwendet werden sollen oder können. Das ist oberste Priorität. Der Gesetzentwurf geht zu Recht darauf ein, dass man sich in dem Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit bewegt und eine richtige Balance gefunden werden muss. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass es natürlich auch weiterhin Fragen gibt, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis dann auch aussehen soll. Es betrifft zum Beispiel das von mir vorher schon Genannte, dass die Treuhandstelle, auf die auch meine Kollegin Katy Hoffmeister hingewiesen hat, im Ausschuss eine entscheidende Rolle gespielt hat. Die Koalitionsfraktionen haben versucht, mit einem Änderungsantrag hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes nachzusteuern. Das ist aus meiner Sicht nur bedingt positiv erfolgt. Unklar ist weiterhin auch, ob beispielsweise durch das Land in der Koordinierung, Vereinheitlichung und Vernetzung von Gesundheitsdaten weitere Rahmenbedingungen nötig sind. Von daher will ich es kurzmachen: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht im Wege stehen, aber wir werden uns heute enthalten, weil wir noch nicht alle Fragen beleuchtet sehen. Und das wäre das Votum der CDU-Fraktion zu diesem Thema. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Alle Reden von Harry Glawe Protokoll ↗