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Katy Hoffmeister

CDU 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 8/3839 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie mein abschließender Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist und war es, Patientendaten, die in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen worden sind, für Forschungszwecke besser nutzen zu können. Verknappt lässt sich damit sagen, das soll nicht nur dazu führen, dass die Forschungsergebnisse besser werden, sondern dass das auch am Ende zu einer verbesserten Patientenversorgung führen kann. Um es gleich vorwegzusagen, über die Notwendigkeit der Erhebung und die Verwendung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken in einem datenschutzkonformen Rahmen bestand im Ausschuss kein Zweifel. Dies erscheint als erste Feststellung in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht wichtig. Ebenso sei darauf hingewiesen, dass sich der Ausschuss im Kern über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Patientendaten gebeugt hat und insbesondere kritische Nachfragen, zum Beispiel zur Ausgestaltung von Treuhandstellen, gestellt hatte. Nicht überraschen konnte daher, dass die Fragen des Datenschutzes ganz wesentlich im Fokus unserer Anhörungen standen und der Datenschutzbeauftragte intensiv zu berichten hatte. Er hat dabei betont, dass die Bestimmungen des Gesetzentwurfes nur spezifische Ergänzungen der Datenschutz-Grundverordnung darstellen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Forschungsfreiheit in Einklang zu bringen und die Nutzung von Patientendaten rechtssicher zu ermöglichen. Als wesentlich für unsere Beratung kann gelten, dass der Datenschutzbeauftragte aus datenschutzrechtlicher Sicht den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt hat. Ebenso hat die Universitätsmedizin Greifswald in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie diesen Gesetzentwurf auch aus Sicht der Forschenden befürwortet. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern hat bei der Anhörung betont, dass es wichtig sei, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen die Prozesse bei der Nutzung der Daten zu Forschungszwecken so schlank wie möglich zu gestalten und den bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser dabei zugleich so gering wie möglich zu halten. Für alle Beiträge und für die Expertise möchte ich an dieser Stelle nochmals allen Anzuhörenden im Namen der Ausschussmitglieder ausdrücklich danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Als unglücklich im Gesetzgebungsverfahren möchte ich anmerken, dass das für Forschung und Universitätsmedizin zuständige Ministerium aufgrund der Betroffenheit des Krankenhausgesetzes nicht federführend auftreten konnte, und besonders unglücklich erscheint aus parlamentarischer Sicht, dass der Wissenschaftsausschuss diesen Gesetzentwurf nicht mitberaten hat. Im Ergebnis der Beratungen in unserem Ausschuss haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE einen Änderungsantrag mit einer Ergänzung hinsichtlich der Einrichtung und Beauftragung einer Treuhandstelle mit Sitz außerhalb der EU, respektive des Europäischen Wirtschaftsraumes, im Hinblick auf einen wirkungsvollen Datenschutz vorgelegt. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss angenommen. Einen von der Fraktion der AfD vorgelegten Entschließungsantrag, der den Gesetzentwurf hinsichtlich des Datenschutzes für zu unsicher erklärt hat und die Landesregierung aufgefordert hat, einen präziseren und verbesserten Entwurf vorzulegen, hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/3461 in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

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