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Torsten Koplin

Die Linke 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also mit großem Interesse nehme ich wahr, wie wir jeweils auf den Vorschlag der AfD reagieren. Und ich bin sehr bei Herrn Ehlers, der ja die Worte „halb gar“ benutzt hat. Ich habe mich auch gefragt, ob Sie das noch mal mit Ihren Juristen im Grunde genommen besprochen haben, weil die Antragstellung selber ist ja formal. Umso mehr ist von Interesse, welche Intentionen dahinterstehen, und die haben Sie in der Begründung geliefert. Und da würde ich ansetzen wollen und gleich mit einigen irrtümlichen und fehlerhaften Behauptungen Ihrer Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt aufräumen wollen. Zum Beispiel wird die Behauptung aufgestellt, es ginge bei der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Rolle der Opposition. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber nicht alleinig der Opposition zugedacht. Das Grundgesetz schweigt im Übrigen über den Begriff „Opposition“. Schon gar nicht erkennt es Oppositionsfraktionen als spezifische Rechtsträger an. Ich halte das für beachtlich mit Blick auf Ihren Antrag. Alle Mitglieder eines Parlaments, so auch unseres, verfügen über gleiche Rechte und Pflichten. Seine Repräsentationsfunktion wie seine Kontrollfunktion nimmt der Landtag in seiner Gesamtheit wahr. Und um das noch mal mit einem Beispiel zu untermauern, wir hatten in der 3. Legislaturperiode ziemlich zu Beginn einen Antrag der Koalition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, nämlich den über gescheiterte Treuhandprivatisierungen, der sehr aufschlussreich war im Übrigen. Einen weiteren Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Behauptung, es ginge beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss um mehr – das hatten Sie jetzt ja auch noch mal mit aufgeführt –, um mehr Mitspracherecht und Entscheidungsgewalt für die Opposition. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist alleinig ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Er dient zur Klärung von vermeintlichem oder tatsächlichem Fehlverhalten von Politikern beziehungsweise zu möglichen Missständen in Regierung und Verwaltung. Und die Behauptung, über die ich hier auch dann abschließend noch etwas sagen will, zu den Intentionen, die Sie haben, die Behauptung, erst durch die Senkung eines Quorums würde es eine wirkungsvolle Möglichkeit geben, Missstände in der Regierung und Verwaltung aufzudecken und Transparenz sowie Rechenschaftspflicht zu fördern, ist im Grunde genommen dadurch widerlegt – das haben jetzt mehrere gesagt –, dass allein in dieser Legislaturperiode gerade drei Untersuchungsausschüsse wirken. Von Interesse war für mich: Also wie ist es denn eigentlich mit dem Quorum? Wo kommt das her? Wo ist das näher begründet? Das Quorum – das ist hier vom Kollegen Northoff schon gesagt worden – ist angelehnt an die Praxis des Deutschen Bundestages und den Artikel, vor allen Dingen eben den Artikel 44 des Grundgesetzes. Der Parlamentarische Rat hat, als er das Grundgesetz in seiner Erstfassung erarbeitet hat, sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie hoch sollte denn das Quorum für einen solchen Untersuchungsausschuss sein. Und da gab es verschiedene Vorschläge, die reichten von einem Fünftel, einem Viertel bis zu einem Drittel. Und dann ist abgewogen worden, und zwar vor allen Dingen unter dem Aspekt, welche historischen Erfahrungen man denn in der Weimarer Republik gesammelt hat. Und daher auch dann die Verständigung auf ein Viertel, weil in der Weimarer Republik bereits vor allen Dingen zu dessen Ende hin zu erkennen war, dass das Instrument des Untersuchungsausschusses missbraucht wurde für politische Spielchen. Wenn man anders nicht weiterkam, dann wurde das Instrument gezogen. Nun stellt sich die Frage, jenseits historischer Betrachtungen, wie es denn zu dem Quorum gekommen ist. 1990 spielte das dann auch noch mal eine Rolle im Übrigen und 2012 auch noch mal, weil die Opposition kleiner war als ein Viertel. Da wurden dann andere Instrumente gewählt, um der Opposition in Gänze Minderheitenrechte einzuräumen und das Mehrheitsrecht faktisch an der Stelle zu durchbrechen. Gibt es andere Gründe, die dazu führen? Da gäbe es den Grund des Verfassungswandels. Haben sich also die Verhältnisse derart geändert, dass der Sinn eines Quorums, das besteht, nicht mehr gegeben wäre? Von derartigen Verhältnisänderungen kann nicht die Rede sein. Und auch der Vorwurf, der Antragsteller käme bei dem Quorum nicht zum Zuge, zieht nicht, denn – ich komme zum Schluss – der Opposition steht es frei, geschlossen zu agieren. Dass Sie in diesem Fall nicht auf das Viertel kommen, ist eine Tatsache, nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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